Die Unregierbarkeitstheorie der 1970er Jahre in einer Reflexion auf das ausgehende 20. Jahrhundert


Hausarbeit (Hauptseminar), 2001

26 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Unregierbarkeitstheorie in ihrer Entstehung
2.1 Ursprung und Inhalte der Theorie
2.2 Überprüfung an der politischen Realität der 1970er Jahre

3 Unregierbarkeit in der politischen Gegenwart? Oder was hemmt den Staat in seinem Handeln?
3.1 Regierbarkeit und gesellschaftliche Entwicklung
3.2 Regierbarkeit und das politische System
3.3 Regierbarkeit und das internationale System

4 Fazit

5 Literatur

1 Einleitung

Diese Hausarbeit hat im wesentlichen zwei Kerninhalte. Zum einen die Unregierbar­keitstheorie in ihrer Entstehungszeit vorzustellen und zu überprüfen inwieweit sie sich bestätigt hat. Zum anderen die heutige Situation in politischen System hinsicht­lich dieser Theorie zu untersuchen, um die Theorie erneut, diesmal mit einem zeitli­chem Abstand von cirka 25 Jahren zu ihrer Entstehung, anzuwenden.

Das erste Kapitel untergliedert sich in zwei Teile. Zu Beginn wird der Ursprung der The­orie erarbeitet. Das heißt, wer ist der Initiator, ist diese Theorie ideologisch be­grün­det oder wissenschaftlich? Im Anschluss daran werden die Inhalte der Theorie her­aus­gearbeitet. Mit den Aussagen der Unregierbarkeitsthese wird diese dann an der po­litischen Realität der 1970er Jahre überprüft.

Im zweiten Teil der Hausarbeit wird versucht die Unregierbarkeitstheorie auf die po­li­tische Situation im ausgehenden 20. Jahrhundert anzuwenden. Die scheinbaren al­ten Probleme der fehlenden Handlungsfähigkeit werden in drei Bereichen, in denen Politik mit anderen Systemen korreliert, durchleuchtet. Einmal wird die Regierbar­keit im Zusammenhang mit der gesellschaftlichen Entwicklung betrachtet. Zweitens wird die Regierbarkeit am politischen System überprüft. In einem letzten Schritt werden schließlich die Regierbarkeit und das internationale System in Beziehung gesetzt.

Das abschließende Fazit fasst die Hauptaussagen zusammen und führt die ver­schiedenen Stränge zu einem Gesamtbild zusammen.

Bevor nun die einzelnen Punkte diskutiert werden bedarf es einer Erörterung ver­schiedener Grundbegriffe, um in der thematischen Auseinandersetzung die Ver­ständlichkeit sicherzustellen.

Der naheliegendste Grundbegriff ist Regieren gepaart mit Regierung. Darüber hin­aus muss geklärt werden, Was regiert werden muss; das heißt: Es müssen die Funktio­nen des politischen Systems, hier des Staates, erarbeitet werden. Dem schließt sich die Frage nach dem Wie zwingend an. Im Laufe der Hausarbeit wird diese Frage aufgegriffen.

Durch einen Überblick in die Geschichte des Begriffs „Regieren“, lässt sich die heu­tige Bedeutung besser verstehen. Das deutsche Verb entwickelte sich im 13. Jahr­hundert in Anlehnung an das altfranzösische „reger“ , welches seinen Ursprung im lateinischen „regere“ hat. Nachdem der Begriff bis zum Ende des 17 Jahrhunderts durch seine Bedeutungsvielfalt gekennzeichnet war, kam es erst im Zuge des Über­gangs zur konstitutionellen Monarchie beziehungsweise (bzw.) Republik zu einer Neubestimmung. Vor allem die Lehren der Gewaltenteilung führten dazu. Von dem alten umfassenden Verständnis trennte man die Rechtspre­chung, die Gesetzge­bung und später noch die Verwaltung ab. Der Rest, der von dem alten Verständnis des 13. Jahrhunderts übrig blieb, bezeichnete man als „Regie­ren“, ohne jedoch ei­nen ein­deutigen Funktionskatalog zu Grunde zulegen. Mitte des 19. Jahrhunderts ver­suchte man im Rahmen der deutschen Staatsrechtslehre die Funk­tionen von „Regie­ren“ wie­der zu fassen. Allerdings wurde „Regieren“ auf reine Ver­wal­tungstä­tigkeit reduziert. Nach dem 1. Weltkrieg wurde die weitere Fassung wie­der aufge­fasst.[1] Heute ver­steht man unter „Regieren“, wie aus dem Duden zu ent­nehmen ist, Beherr­schen, Verwalten, Lenken und Leiten.

Daraus ergibt sich auch das Verständnis für den Begriff Regierung. Man kann den Begriff in einem engeren und einem weiteren Sinn auffassen. Der weitere Sinn lehnt sich an dem englischen Ausdruck government an und meint die Verfas­sungs­organe eines Staates, die insgesamt das Regierungssystem bilden. Der engere Sinn von Regierung beschreibt jene Institution, der in Abgrenzung von anderen öf­fentli­chen Gewalten und politischen Funktionen das Regieren obliegt. Die Regierung ist dem­nach das politische Leitungszentrum.[2]

Wenn somit die Regierung den Staat leitet, bleibt als letzte Grundüberlegung die Frage nach den Aufgaben der Regierung. Die generellste Aufgabe des Staates ist es, durch Ausübung von Herrschaft, für Sicherheit im allgemeinen zu sorgen. Si­cherheit bedeutet die Gewährleistung von Bestand und Unversehrtheit eines sozia­len Akteurs.[3] Dies umfasst sowohl die innere wie die äußere Sicherheit, ferner auch die soziale, ökonomische und ökologische Sicherheit.

Die Berechtigung diese Aufgaben auszuführen erlangt er durch Legitimation, die er, nach dem konventionellem Verständnis westlicher Demokratien, durch seine Bürger erlangt. „Die Herrschaftsunterworfenen [ also die Bürger] müssen Herrschaft als ´rechtens` anerkennen.“[4]

Kann der Staat seinen Aufgaben nicht nachkommen, so verliert er an Legitimation, da die Bürger nicht mehr hinter ihm stehen. Somit kann der Grad der Legitimation ein Indikator sein, inwiefern der Staat seinen Aufgaben nachkommt.[5]

Im Verlauf der Hausarbeit gilt es zu untersuchen, ob der Staat adäquat seine Aufga­ben erfüllen kann und wie er dies tut. Dabei geht die zu diskutierende Bandbreite der Annahmen von sich ändernden Handlungsspielräumen oder vom Verlust einzel­ner Funktionen, bis hin zum völligen Verlust der Regierbarkeit durch den Staat.

2 Unregierbarkeitstheorie in ihrer Entstehung

In einem ersten Schritt wird die Theorie wertfrei dargestellt. Wie sie sich entwickelte und welche Kernaussagen sie beinhaltete. In 2.2 wird die Theorie der Unregierbar­keit an der Realität ihrer Entstehungszeit überprüft. Ziel ist es zu zeigen, ob die Theorie ihrem Anspruch auf Erklärung der Realität gerecht werden kann, oder ob sie nur eine Scheintheorie ist, die auf ideologischen Zwängen beruht.

2.1 Ursprung und Inhalte der Theorie

Die erste theoretischen Auseinandersetzungen, dass es so wie es sei nicht mehr weitergehen könne kamen Ende der 1960er Jahre von der politischen Linken auf.[6] Aller­dings wurde seitens der Neomarxisten „die Steuerungsunfähigkeit des Staates [..] allzu einseitig unterstellt, da funktionale Äquivalente staatlicher Steuerung kaum mitein­bezogen werden:“[7] Verschiedene Faktoren führten dazu, dass „die An­sätze, die auf die Krisenhaftigkeit des Ent­wicklungsverlaufs in westlichen Industrie­gesell­schaften abheben“[8], zunahmen.

Die 68er Bewegung mit ihren Forderungen nach internationaler Gerechtigkeit und Demokratisierung war ein eindeutiges Indiz dafür, dass die politischen Strukturen der damit verbundenen gesellschaftlichen Dynamik nicht mehr mithalten konnten. Aus dieser Differenz entwickelten sich dann auch die theoretischen Ansätze, „die die vorhandenen gesellschaftliche Ordnung kritische zu hinterfragen“[9] begannen. Aller­dings gab es bei der ersten theoretischen Auseinandersetzung durch die Neo­mar­xisten einige Ungenauigkeiten. So unterlies man es nichtkapitalistische Staaten hin­sichtlich ihrer Steuerungsschwierigkeiten zu untersuchen und zu vergleichen. Dem­nach war eine Untersuchung von Steuerungsschwierigkeiten, die in beiden Syste­men auftauchten nicht möglich.[10] Die Konservativen Krisentheoretiker nahmen die Diag­nose der Linken, dass es eine Gefahr des chronischen oder akuten Staates­versagens gebe, an.[11]

Die kritische Fragestellung wurde darauf reduziert, wie es der Staat schaffe, die Ge­sellschaft trotz sichtbarer Krisentendenzen als funktionierendes Ganzes zusammen­zuhalten. Man diagnostizierte ein demokratietypisches Strukturproblem der Willens­bildung, bei dem die Parteien versagen und andere Interessensgruppen an Einfluss gewinnen. Die Fähigkeit zur Willensbildung bestimmt unmittelbar auch die Fähigkeit zu regieren.[12] In parlamentarischen Systemen ist die Opposition ein elementarer Be­standteil des Willensbildungsprozesses, da sie mit ihren Funktionen Kritik zu üben und Kontrolle auszuüben, auch eine Alternative darstellt.[13] Diese Funktionen ver­schwanden jedoch im Zuge der sich bildenden Massenparteien, die nicht mehr an ideologischen Standpunkten orientiert waren. Der Trend zu einem politischen Oligo­pol der Parteien wurde durch Einführung der 5% Klausel verstärkt, da die Parteien nun bestrebt waren größere Bevölkerungsgruppen zu binden. Um dies zu ermögli­chen verblasste zunehmend ihre Programmatik.[14] Daraus resultiere eine Unfähigkeit der politischen Institutionen. Der Staat sei nicht „mehr Garant und Organisator einer territorial geschlossenen Schutzgemeinschaft [...]. Angesichts der globalen Ver­nichtungsfähigkeit verliert der Staat zusammen mit seiner Funktion als Schutzein­heit auch seine Funktion als erstrangiges Kristallisationszentrum politischer Loyali­tät.“[15]

[...]


[1] Vgl. Murswieck, Axel: Regieren, Regierbarkeit, Unregierbarkeit; in: Lexikon der Politik, Bd. 1, Mün­chen 1995, S. 533.

[2] Vgl. Murswieck, Axel.: Regierung, in: D. Nohlen (Hrsg.), Wörterbuch Staat und Politik, München 1991, S. 573.

[3] Vgl. Zürn, Michael: Regieren jenseits des Nationalstaats. Globalisierung und Denationalisierung als Chance. Frankfurt/Main 1998.

[4] Thiery, Peter: Moderne politische Theorie, in: M. Mols/H-J. Lauth/Ch. Wagner (Hrsg.), Politikwissen­schaft: Eine Einführung, Paderborn 1996, S. 209.

[5] Allerdings gilt dies nicht für autoritäre Systeme, da dort die Legitimation nicht auf der Artikulation des Willens durch gesicherte Meinungsfreiheit beruht, sondern auf Zwang.

[6] Vgl. Offe, Claus: Unregierbarkeit. Zur Renaissance konservativer Krisentheorien, in: J. Habermas (Hrsg.), Stichworte zur Geistigen Situation der Zeit, 1. Bd: Nation und Republik, Frankfurt/Main 1979, S. 294.

[7] Beyme von, Klaus: Die politische Theorie der Gegenwart, Opladen 1992, 132f.

[8] Thiery, Peter: Moderne politische Theorie, S. 217.

[9] Ebd., S. 218.

[10] Beyme von, Klaus: Die politische Theorie der Gegenwart, 133.

[11] Vgl. Offe, Claus: Unregierbarkeit. Zur Renaissance konservativer Krisentheorien S. 297.

[12] Hennis, Wilhelm: Parteienstruktur und Regierbarkeit, in: W. Hennis/P. Graf Kielmansegg/ U. Matz (Hrsg.) Regierbarkeit Studien zu ihrer Problematisierung Band I, Stuttgart 1977, S. 166.

[13] Vgl. Hennis, Wilhelm: Parteienstruktur und Regierbarkeit, S. 168.

[14] Vgl. Eisermann, Gottfried: Die Rolle der politischen Parteien im modernen Staat, in: W. Hennis/P. Graf Kielmansegg/ U. Matz (Hrsg.), Regierbarkeit Studien zu ihrer Problematisierung Band I, Stutt­gart 1977, S. 67f.

[15] Guggenberger, Bernd: Sind wir noch regierbar? Zur Dialektik von Stärke und Schwäche des moder­nen Staates, in: G-K. Kaltenbrunner (Hrsg), Der überfor­derte schwache Staat - Sind wir noch regier­bar?, München 1975, S. 32..

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Die Unregierbarkeitstheorie der 1970er Jahre in einer Reflexion auf das ausgehende 20. Jahrhundert
Hochschule
Universität zu Köln  (Seminar für politische Wissenschaften)
Veranstaltung
Hauptseminar: Modernes Regieren: Politische Entscheidungssysteme im Vergleich
Note
1,0
Autor
Jahr
2001
Seiten
26
Katalognummer
V9325
ISBN (eBook)
9783638160575
ISBN (Buch)
9783638640978
Dateigröße
540 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Staat, Unregierbarkeitstheorie, Regieren, Unregierbarkeit, Regierbarkeit, 70er Jahre, Finanzkrise, Ölkrise, 20. Jahrhundert
Arbeit zitieren
Thomas Schauf (Autor:in), 2001, Die Unregierbarkeitstheorie der 1970er Jahre in einer Reflexion auf das ausgehende 20. Jahrhundert, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9325

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