Praktikum in der Betreuungsstelle eines Sozialamtes


Praktikumsbericht / -arbeit, 2006

16 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1. Meine Motivation

2. Die Praxisstelle

3. Ein Beispiel aus der Praxis
3.1. Vorgeschichte und Sozialanamnese
3.2. Die Aufgaben
3.3. Was wir erreichen konnten

4. Fazit

Quellen

Vorwort

Ich muss zugeben, dass ich mir nicht sicher war, wie ich den Praxisbericht am besten gliedern sollte. Einerseits schien mir eine Aufteilung in soziale, psychische, rechtliche usw. Themen am übersichtlichsten. Andererseits fragte ich mich, wie authentisch das Bild der Frau dann noch sei, dass ich hier zeichnen wollte. So entschied ich mich dafür, den Fall chronologisch darzustellen. Dies führt unter Umständen dazu, dass der Bericht an der einen oder anderen Stelle wie eine Abhandlung klingen mag. Ich hoffe jedoch, mir ist es gelungen, meine Begeisterung und mein Interesse für den betroffenen Menschen hier wieder zu geben.

Trotz des wissenschaftlichen Anspruches an die Arbeit, war es darüber hinaus mein Anliegen, den Bericht so zu verfassen, dass ihn auch ein Nicht-Fachmann bzw. eine Nicht-Fachfrau versteht. Aus diesem Grunde sind im Anhang einige Begriffserklärungen zu finden, die einem geschulten Sozialarbeiter oder denen, die es einmal werden wollen, überflüssig erscheinen mögen. Mir liegt das Verständnis jedoch sehr am Herzen. Begriffe, die im Anhang erklärt werden, sind kursiv geschrieben.

Ich hoffe, mit den folgenden Seiten einen spannenden Einblick in die Arbeit während meines Praktikums liefern zu können.

1. Meine Motivation

Eigentlich war es immer mein Wunsch, später einmal mit Kindern und Jugendlichen sozialarbeiterisch tätig zu werden. Was mich dazu bewog, eine gänzlich andere Praxisstelle auszuwählen, war die Tatsache, dass ich mir mein Blickfeld nicht verschließen wollte und will, denn letztlich sind Probleme, mit denen Kinder und Jugendliche konfrontiert sind, auch immer bedingt durch die gesamtgesellschaftliche Situation und die kann man nur begreifen, wenn man eben die gesamte Gesellschaft und die Komplexität ihrer Probleme im Auge behält.

Ich hatte schon mit Kindern zusammengearbeitet, ein Familienprojekt in einem Nachbarschaftshaus betreut und in einem Seniorenheim während eines Freiwilligen Sozialen Jahres Erfahrungen gesammelt. Die Betreuungsstelle des Bezirksamtes schien mir ideal, um noch einmal etwas ganz anderes kennen zu lernen.

Heute muss ich sagen, dass ich nicht enttäuscht worden bin. Nicht nur, dass ich eine neue Erfahrung mache. Auch die Arbeit an sich ist so vielfältig, dass alle Facetten guten sozialarbeiterischen Handelns abverlangt werden. Dies liegt zum einen an den unterschiedlichen Ursachen wegen denen ein Mensch einen Betreuer gestellt bekommt. Zum anderen hängt es damit zusammen, dass ein Betreuer für seine Klienten praktisch die Aufgaben bewältigt, die dieser ohne ihn nicht schafft. Der Betreuer kümmert sich um die Beantragung von Leistungen, regelt die Finanzen des Betreuten oder kümmert sich um Maßnahmen für dessen Gesundheit o.ä. Der Betreuer kann nur überwachend und begleitend oder intensiv unterstützend tätig sein je nach Klient. So erfordert die Arbeit viel Fingerspitzengefühl und Leidenschaft. Es gilt sich auf neue Klienten einzustellen, zu erspüren, wie viel Hilfe sie benötigen, welchen Bedarf sie haben und welche Wünsche und das dann mit dem, was machbar ist, abzustimmen. Nicht immer ist der Klient mit den Entscheidungen des Betreuers glücklich, auch wenn diese vielleicht zu seinem Besten sind oder einfach kein Spielraum da war.

Hier ist es natürlich wichtig, rechtlich und methodisch geschult zu sein. Was man vor allem aber braucht, sind Einfühlungsvermögen und die Liebe zum Beruf, denn ich denke, man sollte nicht müde werden, sich für seine Klienten einzusetzen und wirklich alles ausschöpfen, was im Bereich des machbaren liegt. Das lehrt einen jedoch am besten das Leben und so denke und hoffe ich, dass ich meinem Ideal vom guten Sozialarbeiter jetzt wieder ein Stück näher bin.

2. Die Praxisstelle

Meine Praxisstelle ist – wie schon erwähnt – die Betreuungsstelle des Bezirksamtes X.. Sie ist der Abteilung „Gesundheit und Soziales“ angegliedert.

Vier Amtsbetreuer und vier Mitarbeiter betreuen ca. 250 Menschen, die gemäß § 1896 BGB aufgrund seelischer, geistiger, psychischer oder in seltenen Fällen aufgrund körperlicher Behinderungen ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Bevor es zum Beschluss des jeweiligen Amtsgerichtes kommt, dass ein Mensch einen Betreuer bekommt, spricht der Sozialpsychiatrische Dienst, der z.B. durch Hinweise von Nachbarn, Angehörigen oder anderen Bürgern auf jemanden aufmerksam geworden ist, eine Empfehlung aus bzw. teilt dies zunächst der Betreuungsstelle mit. In der Betreuungsstelle arbeiten außerdem zwei Vormundschaftsgerichtshilfen. Diese prüfen im sozialen Umfeld des Betroffenen, ob es Angehörige oder andere ehrenamtliche Kräfte gibt, die für eine Betreuung in Frage kommen. Ist das nicht der Fall, wird geprüft, ob ein geeigneter Berufsbetreuer oder ein Betreuungsverein (hier sind Betreuer sowohl ehrenamtlich als auch auf Honorarbasis organisiert)zur Verfügung steht. War es auch hier nicht möglich, einen geeigneten Betreuer zu finden, so übernimmt die Betreuungsstelle als Behörde die Funktion des Betreuers. Grundlage hierfür bilden §§ 1897 und 1900 BGB. Ohne den Vorschlag der Vormundschaftsgerichtshilfe, kann das Amtsgericht nicht arbeiten. Es käme zu keinem Beschluss.

In allen Fällen gilt, dass nach Möglichkeit immer eine Einzelperson betreut, so dass die Betroffenen eine Bezugsperson haben. Und so hat auch jeder Amtsbetreuer seine ihm zugewiesenen Klienten, wobei auch hier die Option besteht, einen Betreuerwechsel zu erwirken, wenn zwischen Betreuer und Klient Differenzen bestehen, die nicht auszuräumen sind.

§ 1896 BGB – Bestellung eines Betreuers:

(1) Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. Soweit der Volljährige aufgrund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann.

(1a) Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.

Wichtig ist es zu wissen, dass eine Betreuung eine gesetzliche Vertretung für einen oder mehrere Aufgabenkreise, d.h. Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Vertretung vor Behörden, Vertretung vor Gericht, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten bzw. das Anhalten und Öffnen von Post, ist. Sie stellt keine hauswirtschaftliche Versorgung dar, wenngleich der Betreuer diese natürlich organisiert, wenn dies per Beschluss vorgesehen ist. (vgl. Betreuungsrecht – Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht, S.7).

Um einen Eindruck davon zu bekommen, welchen Stellenwert die Klienten der Betreuungsstelle in der Gesellschaft haben, bedarf es keiner großen Worte. Es reicht, die Lage des Hauses zu beschreiben, in dem das gesamte Sozialamt untergebracht ist. Die Abteilungen befinden sich in einem alten Kasernenkomplex auf der anderen Seite des S-Bahnhofes Adlershof, das heisst auf der Seite, die eher einem Industriegebiet gleicht. Bis zum nächsten Wohngebiet läuft man ein Stück. Von Bürgernähe kann hier keine Rede sein. Das Jobcenter, zu dem unsere Klienten oft Kontakt aufnehmen müssen, ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erst gar nicht zu erreichen. Es liegt weit außerhalb, wiederum in einer eher industriell geprägten Umgebung und auch die Straßen, auf denen man dorthin gelangen soll, befinden sich zum Großteil noch im Bau bzw. in der Planung.

Das war jedoch nicht immer so. Bis vor einigen Jahren saß das Sozialamt noch im Rathaus mitten in der Altstadt Köpenick, also zentral gelegen. Bald wurde es dem damaligen Bezirksbürgermeister jedoch lästig, dass wutentbrannte Klienten sich immer gleich bei ihm im ersten Stock beschweren kamen. In der Folge wurde das Sozialamt dahin quartiert, wo das Klientel niemanden mehr stören könnte.

[...]

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Praktikum in der Betreuungsstelle eines Sozialamtes
Hochschule
Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
16
Katalognummer
V93108
ISBN (eBook)
9783640120840
Dateigröße
639 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Praktikum, Betreuungsstelle, Sozialamtes
Arbeit zitieren
Astrid Gnielka (Autor:in), 2006, Praktikum in der Betreuungsstelle eines Sozialamtes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93108

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Praktikum in der Betreuungsstelle eines Sozialamtes



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden