Der Zerfall des Schwäbischen Bundes


Seminararbeit, 2003

14 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Überblick über Entwicklung und Aufbau des Schwäbischer Bund
2.1 Entwicklung
2.2 Aufbau und Verfassung

3. Vereinende Faktoren
3.1 Vereinende Faktoren bundesintern
3.2 Vereinende Faktoren nach Außen

4. Faktoren des Zerfalls
4.1 Religionskonflikt
4.2 Veränderungen der Macht- und Mitgliederverhältnisse im Bund
4.3 Verlust der vereinenden Faktoren
4.3.1 Verlust der vereinenden Faktoren bundesintern
4.3.2 Verlust der vereinenden Faktoren nach Außen

5. Schluss

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Der ursprünglich als Einung zur Wahrung des Landfriedens von Kaiser Friedrich III. ins Leben gerufene Schwäbische Bund stellte unter einem Dach eine Verbindung sehr unterschiedlicher Parteien, von Städten, Adel bis zu Fürsten dar und war Zeit seiner Existenz immer wieder heftigen Umbrüchen seiner inneren Machtkonstellationen unterworfen. Die verschiedenen Fraktionen versuchten immer wieder, ihn in ihrem Sinne zu instrumentalisieren und mehr als einmal konnte seine Fortsetzung nur unter äußersten Anstrengungen erreicht werden. Im Folgenden soll zunächst ein knapper Überblick über Entwicklung und Aufbau des Schwäbischen Bundes gegeben werden. Anschließend sollen die einenden Kräfte, die das Bündnis annähernd 50 Jahre aufrecht erhalten haben, sowie die Spannungen, Konflikte und das Schwinden der verbindenden Faktoren dargestellt werden, um so die Frage beantworten zu können, was ausschlaggebend für den schlussendlichen Zerfall des Schwäbischen Bundes im Jahr 1534 waren. In meinen Ausführungen stützte ich mich hierbei größtenteils auf die Veröffentlichung „Der Schwäbische Bund 1488-1534. Landfrieden und Genossenschaft im Übergang vom Spätmittelalter zur Reformation“ von Horst Carl aus dem Jahr 2000, dass in Bezug auf Aktualität und Ausführlichkeit momentan als das Standartwerk zu diesem Thema bezeichnet werden kann.

2. Überblick über Entwicklung und Aufbau des Schwäbischer Bund

2.1 Entwicklung

Der Ursprung des Bundes lässt sich auf ein Mandat des Kaisers Friedrich III. vom 26. Juni 1487 zurückverfolgen, in dem er die schwäbischen Stände zur Gründung einer Einung zur Wahrung des ewigen Landfriedens aufruft. Ein Hauptgrund, der Friedrich III. dazu brachte, seine Bemühungen um eine solche Vereinigung noch zu intensivieren, war der, eine Gegenmacht zur expansive Politik der bayrischen Linie der Wittelsbacher zu formieren, die zu dieser Zeit versuchten, ihren Machtbereich in den schwäbischen Raum hin auszudehnen. Tatsächlich gegründet wurde der Schwäbische Bund infolgedessen im März des Jahres 1488 unter Beteiligung der Fürsten von Schwaben, Württemberg und Habsburg/Tirol, der in der St. Georgenschild-Gesellschaft zusammengeschlossenen Prälaten und Grafen sowie 26 freien Reichsstädten in Esslingen gegründet.[1] Insgesamt lässt sich die Dauer des Schwäbischen Bundes in fünf Einungsperioden unterteilen, wobei nach jeder Periode der Bund nach neuen Verhandlungen um eine bestimmte Zeitspanne verlängert wurde. Mit jeder Einungsperiode schieden Mitglieder aus oder schlossen sich dem Bund neu an, so dass das gesamte Gebilde Zeit seiner Existenz permanenter Veränderung ausgesetzt war.

2.2 Aufbau und Verfassung

Die große Besonderheit des Schwäbischen Bundes, was ihn von den meisten Einungen seiner Zeit absetzte, stellt seine ständeübergreifende Form da, die es schaffte, Fürsten, Adel und Reichsstädte unter einem Dach zu vereinen. An der Spitze des Schwäbischen Bundes stand der Bundesrat, der sich zu Beginn aus zwei Hauptleuten und 18 Räten zusammensetzte, die sich je zur Hälfte auf Adel und Städte verteilten. Ab 1500 wurde er durch Vertreter der Fürsten auf drei Hauptleute und 21 Räte aufgestockt. Die wichtigsten Aufgaben des Bundesrates bestand in der Wahrung der Interessen des Bundes, der Ausübung richterlicher Funktionen, der Abwicklung der Aufnahme neuer Mitglieder sowie in der Entscheidung über militärisches Eingreifen der Vereinigung. Der Schwäbische Bund war als Defensivbündnis ausgelegt, prinzipiell galt nur die Verpflichtung zum gegenseitigen Beistand, wenn einer der Bündnispartner angegriffen wurde.[2]

3. Vereinende Faktoren

3.1 Vereinende Faktoren bundesintern

Die eigentliche Begründung, die von Kaiser Friedrich III. in seinem Mandat zur Gründung des Schwäbischen Bundes angeführt wurde, war die Notwendigkeit eines funktionierenden Instruments Durchsetzung des auf dem Wormser Reichstag von 1495 erlassenen „ewigen Landfriedens“ sowie zur unmittelbaren Friedenswahrung der schwäbischen Ständen untereinander[3]. Damit fiel in den Aufgabenbereich des Bundes nicht nur das gemeinschaftliche Vorgehen gegen fehdeführende Niederadlige, sondern auch gegen Räuber und anderweitig kriminelle Personen[4] sowie das Einschreiten bei Untertanenrevolten. Der Struktur des Schwäbischen Bundes war hierbei die einer Fehdegenossenschaft, bei der automatisch der Feind eines Bundesgenossen zum Feind aller Bundesgenossen wurde. Während der gesamten Zeit seiner Existenz wirkten die genannten Funktionen sinn- und gemeinschaftsstiftend für den Bund, stärker zum tragen kamen sie allerdings ab der zweiten Hälfte des Bestehens der Einung. So hatte der Bund entsprechend der Bundesverfassung 1512 das Recht, selbstständig des Landesfriedensbruch Verdächtige vor eine eigene Gerichtsbarkeit zu laden[5]. Darüber hinaus ist ab dieser Zeit eine stetig wachsende Zahl militärischer Unternehmungen gegen fehdeführende landfriedensbrechende Niederadlige zu verzeichnen, wie zum Beispiel gegen den „umtriebigsten Niederadligen `Placker´“[6] Götz von Berlichingen um das Jahr 1515. Im Bezug auf Untertanenrevolten und –unruhen lässt sich festhalten, dass der Bund zu Beginn oftmals eine streitschlichtende und vermittelnde Rolle einnahm, wie zum Beispiel 1491 im Fall des Konfliktes zwischen dem Fürstabtes von Kempten und der ihm verpflichteten bäuerlichen Schwurgemeinschaft, die der Abt zu höheren Kriegssteuern verpflichten wollte. Hierbei vermittelte der Schwäbische Bund, bis eine friedliche Übereinkunft erzielt werden konnte[7]. Im weiteren Verlauf der Bundesgeschichte nahmen die Methoden im Umgang mit Untertanenunruhen zunehmend repressive Formen an. So versuchten die Bundesstände 1512 ein Mandat von Kaiser Maximilian zu erlangen, das ihnen gestatten würde, gegen jegliche Unruhe sowohl in Städten als auch auf dem Land direkt vorzugehen, was dieser jedoch ablehnte[8]. Maßgeblich beteiligt war der Schwäbische Bund darüber hinaus an der militärischen Niederwerfung des Bauernkrieges 1525 sowie an der Niederschlagung des Salzburger Bauernaufstandes 1526[9]. Sowohl bei vermittelnder als auch bei militärischer Konfliktslösung im Inneren bewährte sich der Bund meist als effizientes und schlagkräftiges Instrument, ein wichtiger Grund für seine Kontinuität.

3.2 Vereinende Faktoren nach Außen

Stärker noch als die ordnende Macht des Schwäbischen Bundes in seinem Binnenraum wirkten seine vereinten Bestrebungen gegen äußere Feinde als bindende Kraft der Bundesgenossen. Wenn auch im Gründungsmandat der Bund als Instrumentarium zur Wahrung des Landfriedens und der Rechte der Stände deklariert war, bestand ein anderer, sehr konkreter Grund für Kaiser Friedrich III. gerade 1488 die Bemühungen um das Zustandekommen einer derartigen Einung zu forcieren. So war die Gefahr einer Ausdehnung des Machtbereichs der bayrischen Wittelsbacher bis nach Schwaben im Sommer 1487 akut geworden, nachdem diese versucht hatten, die österreichischen Vorlande käuflich zu erwerben[10]. Die bayrischen Herzöge Georg und Albrecht stellten somit während der Anfangsjahre des Bundes die wichtigsten fürstlichen Bundesfeinde dar[11]. Besonders die Bedrohung der Bundesstädte Ulm, Biberach und Memmingen durch Herzog Georg führte dazu, dass der Bund bereits im April 1488 zu einem Zug gegen ihn rüstete, was mehrere Vermittler auf den Plan rief. Erst zwei königliche Schiedssprüche König Maximilians von Tirol beendeten 1492 den Konflikt unmilitärisch, doch schon 1494 drohte eine erneute Konfrontation, dieses Mal allerdings mit der pfälzischen Linie der Wittelsbacher, die zunächst beträchtliche finanzielle Unterstützung für militärische Aufwendungen sowie ein umfassendes Eingreifen bei tatsächlicher Konfrontation mit dem Schwäbischen Bund von der bayrischen Linie zugesichert bekommen hatten . Dieser Konflikt hatte sich 1493 an Zollstreitigkeiten zwischen Mainz und der wittelsbacherischen Kurpfalz entzündet und drohte nach vergeblichen Vermittlungsversuche anderer rheinischer Kurfürsten im März 1494 zu eskalieren, als Kurfürst Philipp zum Zug gegen Mainz rüstete. Erst die erneute Schlichtung durch König Maximilian verhinderte auch hier ein militärisches Aufeinandertreffen von Bund und Wittelsbachern[12]. Die Bedeutung derartig mächtiger Gegner wie den genannten Wittelsbacher Fürsten für den Bestand des Bundes lässt sich bereits daran erkennen, dass nach Beendigung der Auseinandersetzung mit ihnen durch die Schiedssprüche Maximilians bei den 1496 folgenden Verhandlungen zur Fortsetzung des Bundes eine Reihe von bisherigen Bündnismitgliedern, vor allem aus den Reihen des Adels, für die folgende dreijährige Einungsphase ausschieden, da die unmittelbare äußere Bedrohung zumindest vorübergehend nachgelassen hatte[13]. Ein dieser Entwicklung entgegengesetzter Verlauf in der Bundesentwicklung lässt sich beginnend mit dem Konflikt des Bundes mit den Schweizer Eidgenossen verzeichnen. Seit Gründung des Schwäbischen Bundes hatte es immer wieder Spannungen mit der benachbarten Bundesgenossenschaft der Eidgenossen gegeben, zur Eskalation kam es jedoch erst 1499, als die Eidgenossen den Truppen des Schwäbischen Bundes drei schwere Niederlagen in Folge beibrachten[14]. Obwohl es bei diesen militärischen Begegnungen blieb, nahm der Bund angesichts der permanenten Bedrohung wieder festere Formen an. Dies schlug sich 1500 nieder in der neuerlichen Verlängerung des Bundes um weitere zwölf Jahre, die einen gesteigerten Organisationsgrad[15] des Bundes mit sich brachte, was sich zum Beispiel an der festeren Integration der Fürsten erkennen lässt, die nun im Bundesrat neben Städten und Adel ihre eigene Bank erhielten. Darüber hinaus trat in diesem Zusammenhang dem Bund mit dem ehemaligen Bundesfeind Herzog Albrecht von Bayern ein mächtiger neuer Verbündeter bei. In der vierten Einungsphase trat als markantester Bundesfeind der um den ehemaligen Bundesgenossen Herzog Ulrich von Württemberg gescharte „Kontrabund“, bestehend aus Württemberg, Baden, Pfalz, Würzburg und den sächsischen Herzogtümern in den Vordergrund. Der Konflikt mit diesem auch in Opposition zu Kaiser Maximilian tretendem „Kontrabund“ hatte seine Wurzel in der letzten Unternehmung Ulrichs für den Kaiser als Heerführer eines Zuges gegen Frankreich 1513, der in einer Niederlage bei Dijon mündete. Ulrich sollte im Anschluss die Kosten der erfolglosen militärischen Unternehmung fast völlig alleine tragen[16], was sein Verhältnis zu Maximilian nachhaltig beschädigte. Die Auseinandersetzung zwischen Schwäbischem Bund und „Kontrabund“ schwelte, angeschürt vor allem durch Provokationen Ulrichs wie der Zerstörung der Helfensteiner Burg Hiltenstein 1516 oder ein von ihm erhobener Weinzoll, der besonders Proteste der Reichstädte im Schwäbischen Bund hervorrief, bis er kurz nach dem Tode Kaiser Maximilians Anfang 1519, der immer wieder durch Schiedssprüche vermittelnd eingeschritten war, in einem Überfall Ulrichs auf Reutlingen eskalierte[17]. Dies führte zu einer vorher nicht erreichten Solidarität aller Stände des Schwäbischen Bundes, der sofort ein Bundesheer aufstellte, das in zwei Feldzügen im März/April sowie im August/September 1519 Ulrich schlug und ihn aus seinem eigenen Herzogtum Württemberg vertrieb. Überblickt man die gesamte Bundesgeschichte, lässt sich also sagen, dass fast während der gesamten Dauer des Schwäbischen Bundes sich zumindest immer ein großer Bundesfeind ausmachen lässt, der die Bundesgenossen gegen sich vereinte und zum gemeinsamen Handeln zwang.

[...]


[1] Bock, Ernst: Der Schwäbische Bund und seine Verfassungen. Breslau 1927, ND München 1966. S.7ff.

[2] ebd. S.24ff.

[3] Carl, Horst: Der Schwäbische Bund 1488-1534. Landfrieden und Genossenschaft im Übergang vom Spätmittelalter zur Reformation. Leinfelden-Echterdingen 2000. S.17

[4] ebd. S. 425.

[5] Carl, Horst: Der Schwäbische Bund und das Reich – Konkurrenz und Symbiose, in: Schriften des historischen Kollegs. Kolloquien 23. Alternativen zur Reichsverfassung. Oldenburg 1993. S.50f.

[6] Carl, H. Schwäbischer Bund. S.19.

[7] ebd. S. 485f.

[8] ebd, S. 492.

[9] ebd. S.19.

[10] ebd. S.17.

[11] ebd. S.17.

[12] ebd. S.435f.

[13] ebd. S.18.

[14] ebd. S.460.

[15] ebd. S.18.

[16] ebd. S.444.

[17] ebd. S.446.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Der Zerfall des Schwäbischen Bundes
Hochschule
Justus-Liebig-Universität Gießen
Note
2,0
Autor
Jahr
2003
Seiten
14
Katalognummer
V93029
ISBN (eBook)
9783638067973
Dateigröße
479 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zerfall, Schwäbischen, Bundes, Ewiger Landfriede, Maximilian, Reichstag, Spätmittelalter, Frühe Neuzeit
Arbeit zitieren
Thomas Kauf (Autor:in), 2003, Der Zerfall des Schwäbischen Bundes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93029

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