Die Wahl der optimalen Unternehmensform unter steuerlichen Gesichtspunkten


Seminararbeit, 2007

26 Seiten, Note: 3,0

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

II Symbolverzeichnis

III Abbildungsverzeichnis

IV Formelverzeichnis

1 Einleitung

2 Unternehmensformen

3 Die Analyse von Kapital- und Personengesellschaften
3.1 Nachsteuergewinne auf Ebene der Kapital- und Personengesellschaft
3.2 Die angestrebte Vorsteuerrendite bei Unternehmensaktivitäten von Kapital- und Personengesellschaften
3.3 Die angestrebte Rendite bei Dividendenzahlungen
3.4 Jährlicher Effektivsteuersatz auf Anteile
3.5 Erforderliche Vorsteuerrendite bei gegebener Rendite einer Gesellschaft
3.6 Abweichungen bei der Körperschafts- und Einkommenssteuer und der Besteuerung auf Anteilseignerebene

4 Fazit

5 Literaturverzeichnis

II Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

III Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Arten von Gesellschaftsformen

Abb. 2: Besteuerung von Unternehmensgewinnen in den U.S.A. und Deutschland

Abb. 3: Vergleichende Betrachtung der Nachsteuerrendite

Abb. 4: Die erforderliche jährliche Rendite nach Körperschaftssteuer vor Besteuerung auf Anteilseignerebene

Abb. 5: Erforderliche Rendite nach Körperschaftssteuer

Abb. 6: Effektivsteuerbelastung bei Dividendenzahlung

Abb. 7: Erforderliche Vorsteuerrendite einer Kapitalgesellschaft – Ein deutsch - amerikanischer Vergleich

IV Formelverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Welche Unternehmensform ist in steuerlicher Hinsicht optimal? Diese Frage soll durch einen analytischen Vergleich der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft unter Betrachtung wesentlicher Unternehmenskennzahlen unter steuerlichen Aspekten beantwortet werden.

Zunächst sollen jedoch die wichtigsten Gesellschaftsformen des U.S. Amerikanischen Rechtssystems betrachtet werden und gleichzeitig sollen Unterschiede und Gemeinsamkeiten zum Deutschen Rechtssystem herausgestellt werden.

Um die Wahl der optimalen Unternehmensform nicht subjektiv zu beeinflussen, müssen einige nicht steuerliche Vorteile und auch Nachteile, die jede Gesellschaftsform mit sich bringt, untersucht werden. Sicherlich kann eine Kapitalgesellschaft im Gegensatz zu einer Personengesellschaft, z.B. der Offenen Handelsgesellschaft, leichter Kapital beschaffen, da sie durch die Ausgabe von Anteilen an ihrem Eigenkapital den öffentlichen Kapitalmarkt, z.B. eine Börse, nutzen kann. Die Personengesellschaft ist dagegen ausschließlich auf das Kapital ihrer Gesellschafter beschränkt. Ein entgegengesetzter Effekt tritt jedoch bei Fragen der Organisation, dem Führungs- und Entscheidungsverhalten, der Gründung, dem Mindestkapital usw. auf.

Versuchen wir diese nicht steuerlichen Effekte auszublenden und widmen uns der Analyse der Vorteilhaftigkeit entweder der Personen- oder der Kapitalgesellschaft. Am Ende eines jeden Abschnitts wird eine Auswertung der jeweiligen Daten vorgenommen und ein kurzes Fazit gezogen.

2 Unternehmensformen

Bevor eine Unternehmensorganisation etabliert wird, stellt sich die Frage, welche Form einer Gesellschaft gegründet werden soll.[14] Im Folgenden werden verschiedene Unternehmens- oder auch Gesellschaftsformen des U.S. Amerikanischen Rechts vorgestellt und die signifikantesten Aspekte, die die Wahl der optimalen Rechtsform beeinflussen können, kurz dargestellt. Ferner werden die Gesellschaftsformen des deutschen Rechts denen des amerikanischen Rechts zugeordnet, sofern dies möglich ist. Diesem Überblick wird zum Ziel gesetzt, welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den beiden Rechtssystemen bezüglich dem Zufluss[15] und der Besteuerung der Gewinne, den Haftungsbedingungen und der Entscheidungskontrolle auftreten. Die folgende Abbildung bildet eine Ebene, die einen ersten Abriss über die Arten von Gesellschaftsformen zeigen soll.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Arten von Gesellschaftsformen[16]

Die Sole Proprietorship kann mit der deutschen Einzelunternehmung verglichen werden, bei der dem Einzelunternehmer die Gewinne zufließen und diese mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern hat. Ferner ist er im Besitz der vollen Entscheidungskontrolle und haftet jedoch gleichzeitig persönlich und unbeschränkt.[17]

Hingegen verteilt sich bei der Partnership das Haftungsrisiko auf die Gesellschafter der Personengesellschaft, z.B. eine OHG, dennoch haften sie solidarisch, persönlich und unbeschränkt. Die Gewinne werden je nach Anteil an der Unternehmung verteilt und ebenfalls mit dem persönlichen Einkommensteuersatz der einzelnen Gesellschafter besteuert.[18]

Im Gegensatz zu den beiden vorangegangenen Unternehmensformen werden nun solche beschrieben, bei denen die Haftung eingeschränkt ist, und bei denen auch die Beschaffung von Kapital erleichtert wird, z.B. durch die Aufnahme von Teilhaftern, die einzig ihr Kapital zur Verfügung stellen.

Die Limited Partnership, die im deutschen System mit der Kommanditgesellschaft gleichgesetzt werden kann, beschränkt die Haftung für Gesellschafter (Limited Partners oder auch Kommanditisten), die ausschließlich ihr Kapital zur Verfügung stellen und keine Mitbestimmungsrechte bezüglich der Geschäftsführung ausüben dürfen. Dagegen haften die General Partners (Komplementäre oder auch Vollhafter) persönlich, solidarisch und unbeschränkt. Die Besteuerung der Gewinne erfolgt beim Steuersubjekt und wird nach dem persönlichen Einkommensteuersatz bemessen.[19]

Eine Unternehmung, bei der die General Partners einzig mit ihrer Kapitaleinlage haften, ist die Limited Liability Partnership. Ein deutsches Pendant existiert für diese Gesellschaftsform jedoch so nicht. Auch hier erfolgt die Besteuerung der Gewinne beim Steuersubjekt und wird nach dem persönlichen Einkommensteuersatz bemessen.[20]

Eine weitere Personengesellschaft liegt begründet in der Master Limited Partnership, die innerhalb des deutschen Rechts der GmbH & Co. KG oder auch der KGaA gegenübergestellt werden kann. Die meisten dieser Unternehmungen wählen als vollhaftenden Gesellschafter eine Unternehmung, die dem Gesetz nach nur beschränkt haftungspflichtig ist, z.B. eine C Corporation[21]. Die Besteuerung der Gewinne erfolgt beim Steuersubjekt und wird nach dem persönlichen Einkommensteuersatz bemessen.[22]

Die C Corporation, die mit der Aktiengesellschaft im deutschen Recht gleichzusetzen ist, ist in ihrer Haftung durch das gezeichnete Kapital, welches im Besitz von Anteilseignern ist, beschränkt und wird auf zwei Ebenen besteuert. Einerseits werden die Gewinne auf Unternehmensebene durch die Körperschaftssteuer besteuert und andererseits werden nochmals die ausgeschütteten Gewinne (Dividenden) auf Anteilseignerebene besteuert. Oft wird die doppelte Besteuerung als Nachteil für die Wahl dieser Gesellschaftsform genannt, jedoch fallen auch nichtsteuerliche Vorteile ins Gewicht, die gerade diese Art der Organisationsform als positiv begründen.[23]

Ferner weißt auch die Publicly Traded Partnership wesentliche Merkmale einer Kapitalgesellschaft auf. Obwohl sie im U.S. Amerikanischen Recht nicht als solche gesehen wird, kann in Anbetrachtes dessen, dass sie an einer organisierten Börse gehandelt und ebenfalls steuerlich wie eine C Corporation behandelt wird, festgehalten werden, dass sie zu den Unternehmungen gehört, die körperschaftssteuerpflichtig sind.[24]

Die Closely Held Corporation, die sich unwesentlich von der Publicly Traded Partnership unterscheidet, ist ebenfalls körperschaftssteuerpflichtig. Ihre Bezeichnung rührt daher, dass sich das Eigenkapital, die Geschäftsführung und -leitung meist innerhalb eines Familienkreises befindet und somit sehr stark gebündelt wird.[25]

Bei den Mischformen handelt es sich hauptsächlich um Kapitalgesellschaften, bei denen die Gewinne nicht auf Ebene einer Körperschaft sondern auf der Anteilseignerebene mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden.

Die S Corporation ist in ihrer Haftung beschränkt und wird wie eine Personengesellschaft besteuert. Das Hauptkennzeichen dieser Unternehmung ist die maximale Anzahl von Anteilseignern, die seit 1996 auf 75 Aktionäre, die weder ihren Wohnsitz im Ausland noch eine Kapitalgesellschaft begründen dürfen, begrenzt ist.[26]

Eine weitere Form, die ebenfalls die Haftung der Anteilseigner beschränkt und die entweder steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft behandelt wird, ist die Limited Liability Company.[27] Die check-the-box regulations[28] erlauben solchen Unternehmungen, die steuerlich nicht automatisch wie eine Kapitalgesellschaft behandelt werden, zu wählen, wie eine Personengesellschaft besteuert zu werden.

Weiterhin existieren Einrichtungen, so genannte Not-for-Profit Corporations,, deren Gewinn steuerbefreit ist und somit nicht der Körperschaftssteuer unterliegt, z.B. Krankenhäuser, Universitäten und religiöse Organisationen. Die Führungskräfte solcher Unternehmen werden meist wie eine spezielle Art einer Personengesellschaft besteuert, z.B. mit dem persönlichen Einkommensteuersatz bei Doktoren eines Hospitals.[29]

Schlussletztendlich fassen wir zwei Unternehmensarten zusammen, die ganz bestimmte Vorschriften einhalten müssen, um diese Gesellschaftsform annehmen oder wählen zu dürfen. Dabei handelst es sich einerseits um die Real Estate Investment Trust[30] (Immobilieninvestmentgesellschaft) und andererseits um die Real Estate Mortgage Investment Conduits (Immobilieninvestment- & Hypothekengesellschaft). Die erste muss, um die Körperschaftssteuer zu vermeiden, alle Gewinne jährlich ausschütten. Des Weiteren müssen mindestens 100 Anteilseigner vorhanden sein und die Besitzrechte dürfen sich nicht wesentlich konzentrieren. Ferner müssen Mindestgrößen für das Vermögen an Immobilien eingehalten werden und die Generierung von Erträgen aus diesen Immobilien.[31]

[...]


[1] Scholes, et. al. (2005), P. 85.

[2] Scholes, et. al. (2005), P. 86.

[3] Scholes, et. al. (2005), P. 86.

[4] Wagner, Dirrigl (1980), S. 134.

[5] Wagner, Dirrigl (1980), S. 29.

[6] Wagner, Dirrigl (1980), S.28.

[7] Scholes, et. al. (2005), P. 89.

[8] Scholes, et. al. (2005), P. 89.

[9] Scholes, et. al. (2005), P. 89.

[10] Scholes, et. al. (2005), P. 91.

[11] Scholes, et. al. (2005), P. 92.

[12] Scholes, et. al. (2005), P. 92.

[13] Scholes, et. al. (2005), P. 93.

[14] Fay, CPA Journal 1998, Vol. 68.

[15] Gemeint ist, wem die Gewinne zufließen.

[16] Brickley, et. al. (2004), S. 491.

[17] Fay, CPA Journal 1998, Vol. 68.

[18] Brickley, et. al. (2004), P. 491.

[19] Brickley, et. al. (2004), P. 491.

[20] Brickley, et. al. (2004), P. 491.

[21] Diese Unternehmensform wird anschließend näher erläutert.

[22] Omer; Terando, National Tax Journal 1999, P. 700-701.

[23] Fay, CPA Journal 1998, Vol. 68.

[24] Brickley, et. al. (2004), P. 492.

[25] Brickley, et. al. (2004), P. 492.

[26] Omer, et. al., JATA 2000, P. 40-42.

[27] Fay, CPA Journal 1998, Vol. 68.

[28] Scholes, et. al. (2005), P. 532, Regelwerk des Finanzministeriums hauptsächlich für nichteingetragene Unternehmen.

[29] Scholes, et. al. (2005), P. 105.

[30] Goolsbee & Maydew, NTJ 2002, P. 442-445.

[31] Scholes, et. al. (2005), P. 106.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Die Wahl der optimalen Unternehmensform unter steuerlichen Gesichtspunkten
Hochschule
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg  (Fakultät für Wirtschaftswissenschaft)
Veranstaltung
Steuerplanung in der angelsächsischen Literatur
Note
3,0
Jahr
2007
Seiten
26
Katalognummer
V92931
ISBN (eBook)
9783638072960
ISBN (Buch)
9783638957199
Dateigröße
503 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit wurde auf Grund der Abgabe ein Tag nach dem Stichtag mit der Note 3,0 bewertet. Des Weiteren enthielt diese ein doppelt vorhandenes Kapitel, so dass die Seminararbeit nachbearbeitet werden musste. Ansonsten war die Arbeit gut.
Schlagworte
Wahl, Unternehmensform, Gesichtspunkten, Steuerplanung, Literatur
Arbeit zitieren
Anonym, 2007, Die Wahl der optimalen Unternehmensform unter steuerlichen Gesichtspunkten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92931

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