Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion


Seminararbeit, 2007

17 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Was ist eine Währungsunion?
1.2 Dependenz von Wirtschafts- und Währungsunion

2 Die Europäische Währungsunion
2.1 Gründe für die Währungsunion
2.2 Geschichtlicher Ablauf / Vorläufer der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
2.2.1 Der Werner-Plan
2.2.2 Der Europäische Wechselkursverbund
2.2.3 Das Europäische Währungssystem
2.2.4 Die Einheitliche Europäische Akte
2.2.5 Der Delors-Bericht

3 Die Entstehung der Wirtschafts- und Währungsunion
3.1 Der Drei-Stufen-Plan
3.1.1 Die erste Stufe
3.1.2 Die zweite Stufe
3.1.3 Die dritte Stufe
3.2 Das Europäische Währungssystem II

4 Schlussfazit

5 Literaturverzeichnis
5.1 Literatur
5.2 Internet

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Was ist eine Währungsunion?

Um eine Währungsunion gründen zu können, müssen sich mindestens zwei Länder zu einer gemeinsamen Geld- und Währungspolitik entscheiden. Das bedeutet u. a., dass es in Zukunft nur noch eine Geldwährung gibt. In Europa ist das der Euro. Folglich kann es innerhalb einer Währungsunion nicht mehr zu Wechselkursschwankungen kommen. Die gemeinsame Geldpolitik wird von einer einzigen Institution gemacht. Die Europäische Zentralbank nimmt für Europa diese Aufgabe wahr.[1]

1.2 Dependenz von Wirtschafts- und Währungsunion

Es stellt sich die Frage, ob Wirtschafts- und Währungsunion in ihrem Bestehen voneinander abhängig sind oder ob die eine ohne die andere bestehen kann.

Bei kritischer Betrachtung erscheint eine Währungsunion ohne Wirtschaftsunion nicht denkbar. Ein wesentlicher Grund hierfür soll beispielhaft genannt werden. Die Währungsstabilität kann u. a. durch die jeweilige Wirtschaftspolitik eines Staates gesteuert werden. Da in einer Währungsunion keine Wechselkursschwankungen auftreten und im besten Fall sogar eine einheitliche Währung besteht, ist eine Wirtschaftsunion und somit eine gemeinsam geführte Wirtschaftspolitik unabdingbar.

Eine Wirtschaftsunion ohne Währungsunion hingegen ist möglich. InArt.98EGV ist geregelt, dass jeder Mitgliedstaat angehalten ist, das Erforderliche zu tun, um das Vertrauen in die eigene Währung aufrecht zu erhalten. Eine gemeinsame Wirtschaftspolitik stünde dem nicht entgegen; eine gemeinsame Währungsunion ist nicht zwingend erforderlich.[2]

Jedoch gilt die Konjunkturpolitik der Mitgliedstaaten gemäß Art. 99 (1) EGV als„...eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse...“ Aus diesem Grund soll zur Erreichung der Ziele der Gemeinschaft die Wirtschafts- und Währungspolitik der Mitgliedstaaten koordiniert werden.

2 Die Europäische Währungsunion

2.1 Gründe für die Währungsunion

Für die Schaffung einer Währungsunion gibt es viele Gründe. Einer davon ist das Ziel, den Freihandel zwischen den teilnehmenden Ländern zu fördern und zu stärken. Durch eine gemeinsame Währung entfallen die Wechselkurse ebenso wie die Transaktionskosten.

Handelsvorteile könnten entstehen, da durch die Währungsunion der größte Finanzraum der Welt entstehen würde, welcher wiederum deutlich besser vor externen negativen Einflüssen geschützt wäre.

Auch der Kostenfaktor spielt eine wichtige Rolle. Der Geldaufwand für den Währungstausch und die Sicherung des Wechselkurses beispielsweise belief sich seinerzeit innerhalb der Europäischen Gemeinschaft auf 20-30 Mrd.DM pro Jahr. Würden diese Kosten eingespart, könnte das Geld wirtschaftlicher verwendet werden. Hieraus könnten erneut Wachstumsgewinne realisiert werden, da die Transparenz im Geld- und Warenverkehr sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen und Reisende wesentlich verbessert würde.[3]

Neben den vorgenannten ökonomischen Gründen gibt es auch einige politische Gründe, die für eine Währungsunion sprechen. Durch sie besteht die Chance, dass die Gemeinschaft gestärkt und vertieft wird. Die Entscheidungskompetenzen bezüglich der Geldpolitik werden von den nationalen Notenbanken an die Europäische Zentralbank delegiert. Das bedeutet, dass umfassende Befugnisse von der jeweiligen Regierung in Zukunft auf die dann bestehende Zentralregierung übertragen werden. Durch diesen Prozess wird die politische Union gebildet.[4]

2.2 Geschichtlicher Ablauf / Vorläufer der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion

2.2.1 Der Werner-Plan

Der jüngste Vorläufer der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion geht zurück auf den luxemburgischen Ministerpräsidenten Pierre Werner. Werner war der Vorsitzende einer Arbeitsgruppe, die im Jahre 1971 einen Stufenplan vorlegte welcher aufzeigte, in welchen drei Stufen eine Wirtschafts- und Währungsunion geschaffen werden sollte.[5] Dieser Aufgabe vorangegangen war ein Beschluss der Regierungschefs der damaligen Mitgliedsstaaten auf der Haager Gipfelkonferenz 1969.[6]

Dieser dreistufige Plan sollte innerhalb von zehn Jahren realisiert werden. Sein Zustandekommen scheiterte jedoch am Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems im Jahre 1973 sowie aus innenpolitischen Gründen innerhalb der Mitgliedstaaten.[7]

2.2.2 Der Europäische Wechselkursverbund

Eines der Ziele der geplanten Währungsunion war es, die Wechselkurse der teilnehmenden Länder gegenüber dem US-Dollar stabil zu halten.

Um dieses Ziel zu verwirklichen, wurde im Jahre 1972 der sog. „Europäische Wechselkursverbund“ geschaffen. Die damaligen sechs Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft vereinbarten eine zulässige Bandbreite für Wechselkursschwankungen untereinander von 2,25%. Am 01.01.1973 traten Großbritannien, Irland und Dänemark hinzu. Als nächstes folgten Norwegen und Schweden.[8] Innerhalb der Gemeinschaft sollten die Wechselkurse stabil, gegenüber dem US-Dollar jedoch flexibel gehalten werden.[9]

Der Europäische Wechselkursverbund war auch unter dem Namen „Währungsschlange“ bekannt. Diese Bezeichnung entstand, weil das Kursband in der grafischen Darstellung den Körperbewegungen einer Schlange ähnelte. Die Grenzen nach oben bzw. unten wurden durch die Währung des teilnehmenden Landes mit der stärksten bzw. schwächsten Notierung im Vergleich zum US-Dollar determiniert.[10]

Der Wechselkursverbund erbrachte allerdings nicht den gewünschten Erfolg. Deutlich wurde dies an zahlreichen Bei- und Austritten von Währungen. Als ursächlich für sein Scheitern wurden die starken Währungs-Turbulenzen angesehen, die auf die beiden Ölkrisen in den Jahren 1973 und 1974 zurückzuführen sind. Auch politische Divergenzen spielten eine entscheidende Rolle. So wollten einige Mitgliedstaaten nicht ihre nationalen Autonomien auf die Gemeinschaft übertragen.[11]

2.2.3 Das Europäische Währungssystem

Da der Europäische Wechselkursverbund gescheitert war, wurde im Jahre 1978 die Einführung des Europäischen Währungssystems als sein Nachfolgemodell von den EG-Regierungen beschlossen.

Das Europäische Währungssystem trat 1979 in Kraft. Als Ziele galten die Schaffung von größerer Stabilität von Wechselkursen und Preisniveau, die Erleichterung des Güter- und Kapitalverkehrs, eine gemeinsame Währungspolitik sowie die Stabilisierung des internationalen Wirtschafts- und Währungssystems. Kurz, im ökonomischen Kernbereich Europas sollte eine funktionierende Währungszone entstehen.

Da jedoch nicht alle EU-Mitgliedstaaten die Regelungen bezüglich des Wechselkurses anwandten, zählten sie nicht zu den dem Wechselkursmechanismus zugehörigen Staaten. Die Teilnahme am Wechselkursmechanismus war die notwendige Bedingung für die Aufnahme in die Europäische Währungsunion.

Als europäische einheitliche Währung wurde die European Currency Unit bestimmt, die dem Europäischen Währungssystem als Rechen- und Bezugsgröße diente.

Neben den teilnehmenden Staaten waren auch die Zentralbanken aller EU-Staaten Mitglieder im Europäischen Währungssystem. Ihre Aufgabe war es zu intervenieren, wenn der Wechselkurs zwischen den Mitgliedsländern des Wechselkursmechanismus von der zulässigen Bandbreite von 2,25 % abwich. Im Jahr 1993 wurden die Bandbreiten auf 15% angehoben, da es aufgrund von immensen Spekulationen zu einer Krise am Devisenmarkt kam. Die von den Mitgliedsländern festgelegten Leitkurse wurden in ECU ausgedrückt.[12]

Das Europäische Währungssystem bestand bis Ende 1998.[13]

2.2.4 Die Einheitliche Europäische Akte

Durch die Einheitliche Europäische Akte, die 1987 in Kraft trat, wurde die erste grundlegende Abänderung der drei Gründungsverträge vollzogen. Diese Änderungen sowie Ergänzungen betrafen den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, den Vertrag der Europäischen Atomgemeinschaft sowie den Vertrag der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.[14]

Die Einheitlich Europäische Akte schuf das rechtliche Fundament für die Umsetzung des Binnenmarktkonzeptes, dessen Errichtung als oberstes Ziel festgelegt wurde.[15]

Bis zum Ende des Jahres 1992 sollten nunmehr die vier Grundfreiheiten, nämlich der freie Waren-, Personen-, Dienstleistungs- sowie Kapitalverkehr innerhalb der Europäischen Union realisiert werden. Damit dies erreicht werden konnte war es unabkömmlich, dass nationale Rechtsvorschriften angepasst wurden. So wurde durch die Einheitliche Europäische Akte das Entscheidungsverfahren im Bereich des Binnenmarktes abgeändert. Wo vorher Einstimmigkeit bei der Beschlussfassung erforderlich war, genügte nun die qualifizierte Mehrheit. Das Prinzip der qualifizierten Mehrheit galt jedoch nicht ausnahmslos, so gab es beispielsweise im Bereich des Steuerrechts eine abweichende Regelung.

Auch dem Europäischen Parlament wurden neue Möglichkeiten der Einflussnahme zugesprochen. Im Rahmen des „Verfahren der Zusammenarbeit“ arbeitete das Parlament nunmehr bei der Gesetzgebung gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union. Des Weiteren wurde dem Parlament ein Mitentscheidungsrecht bezüglich neuen Beitritten und bei der Assoziierung dritter Staaten eingeräumt.[16]

Die Mitgliedstaaten sollten wirtschaftlich, aber auch politisch stärker als bisher miteinander verbunden werden. Dies sollte auch durch die Umbenennung von „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“ in „Europäische Gemeinschaft“ deutlich gemacht werden.[17]

Mit der Einheitlichen Europäischen Akte wurde das Fundament für den späteren EU-Vertrag geschaffen.[18] Sie schuf die Basis für die Europäische Politische Zusammenarbeit, welche später in der Europäischen Union zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wurde.[19] Ziel der Europäischen Politischen Zusammenarbeit war es, dass die Europäische Gemeinschaft auf internationaler, politischer Ebene als in sich geschlossen auftreten konnte.

Im Jahre 1988 beschloss der Europäische Rat, dass eine Gruppe von Sachverständigen, unter Vorsitz des damaligen EG-Kommissionspräsidenten Jacques Delors, einen genauen Plan zur Umsetzung der Wirtschafts- und Währungsunion erstellen sollte.

2.2.5 Der Delors-Bericht

Der Delors-Bericht wurde im Jahre 1989 vorgelegt. Wie auch schon der Werner-Plan 18Jahre zuvor, ging auch der Delors-Bericht von einer Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in drei Stufen aus.

Mit der ersten Phase im Jahr 1990 sollte die Konvergenz der volkswirtschaftlichen Ergebnisse der Mitgliedsstaaten gestärkt werden. Als Instrumente hierfür galten der noch zu vollendende Binnenmarkt, eine verbesserte Koordination der Wirtschafts- und Währungspolitiken sowie eine Neugestaltung der EG-Strukturfonds. Des Weiteren sollten nunmehr alle EG-Währungen am Europäischen Währungssystem teilnehmen, um dieses abschließend zu vollenden.

Auch sollte die Wettbewerbspolitik der Europäischen Gemeinschaft gesteigert werden. Diejenigen teilnehmenden Länder, deren Haushalt ein Defizit aufwies, sollten für dessen Ausgleich Sorge tragen. Der Kapitalverkehr sollte gänzlich liberalisiert werden. Letztlich sollte eine Regierungskonferenz einberufen werden, welche den Vertrag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft revidieren sollte.[20]

Mit Start der zweiten Phase im Jahr 1994 wurde die in Stufe eins geplante enge Koordinierung der Wirtschaftspolitiken der teilnehmenden Staaten umgesetzt. Ebenfalls zu Anfang eingesetzt wurde das Europäische Währungsinstitut. Das Europäische Währungsinstitut diente dazu, die Kooperation der nationalen Zentralbanken zu verbessern und zu stärken und die Geldpolitik verschärft zu regeln.[21]

[...]


[1] Vgl. http://www.fes.de/fes-publ/eurohandbuch/kap2.htm#2, Stand 09.11.07.

[2] Vgl. Weindl (1993), S. 319.

[3] Vgl. http://www.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00312003.htm, Stand 09.11.07.

[4] Vgl. http://www.uni-konstanz.de/FuF/wiwi/laufer/lecture/lecture.html, Stand 09.11.07.

[5] Vgl. Weindl, Woyke (1999), S. 319.

[6] Vgl. Weindl (1993), S. 324.

[7] Vgl. http://www.handelsblatt.com/wirtschaftswiki/index.php?title=Werner-Plan, Stand 09.11.07.

[8] Vgl. http://www.oenb.at/de/ueber_die_oenb/schulen/die_oenb_im_eszb/europ_waehrungspol/ewu/europaeische_waehrungspolitik.jsp, Stand 09.11.07.

[9] Vgl. Weindl (1993), S. 324.

[10] Vgl. http://lexikon.meyers.de/meyers/W%C3%A4hrungsschlange, Stand 09.11.07.

[11] Vgl. Reupke (2000), S. 22.

[12] Vgl. http://lexikon.meyers.de/meyers/Europ%C3%A4isches_W%C3%A4hrungssystem, Stand 09.11.07.

[13] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4isches_W%C3%A4hrungssystem, Stand 09.11.07.

[14] Vgl. http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/einheitliche-europaeische-akte-eea/einheitliche-europaeische-akte-eea.htm, Stand 09.11.07.

[15] Vgl. http://europa.eu/scadplus/treaties/singleact_de.htm, Stand 09.11.07.

[16] Vgl. http://www.eufis.de/eu-glossar.html?&type=0&uid=69&cHash=1e5bf16c0c, Stand 09.11.07.

[17] Vgl. http://www.bmf.gv.at/EuropischeUnion/EntwicklungderEurop_517/EinheitlicheEuropis_807/_start.htm, Stand 09.11.07.

[18] Vgl. http://userpage.fu-berlin.de/~tmuehle/europa/eu/vertraege03.htm#eea, Stand 09.11.07.

[19] Vgl. http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Lexikon/EUGlossar/E/2005-11-21-einheitliche-europaeische-akte-eea-.html, Stand 09.11.07.

[20] Vgl. Weindl (1993), S. 329.

[21] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4isches_W%C3%A4hrungsinstitut, Stand 12.11.07.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Veranstaltung
Europarecht
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
17
Katalognummer
V92751
ISBN (eBook)
9783638066457
ISBN (Buch)
9783638952804
Dateigröße
413 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäische, Wirtschafts-, Währungsunion, Europarecht
Arbeit zitieren
Silke Kalkowski (Autor:in), 2007, Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92751

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