Das "2007-Problem" und seine Auswirkungen insbesondere auf das japanische Rentensystem


Hausarbeit, 2006

17 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretischer Teil
2.1. Allgemeintheoretische Ansätze zu Rentenmodellen
2.1.1. Das Kapitaldeckungsverfahren
2.1.2. Das Umlageverfahren
2.2. Das japanische Rentensystem
2.2.1. Artikel 25 der Japanischen Verfassung
2.2.2. Aufbau des japanischen Rentensystems
2.2.3. Gesetzliche Rentenversicherungen
2.2.3.1. Die Basisrente
2.2.3.2. Die Betriebsrente
2.2.4. Optionale, private Renten
2.2.4.1. National Pension Fund
2.2.4.2. Private Rentenauszahlung, Arbeitsruhegeldauszahlung oder Kombination aus beiden durch Unternehmen
2.2.4.2.1. Rentenauszahlung:
2.2.4.2.2. Arbeitsruhegeld ( Taishokkin 退職金)

3. Darstellung des 2007 Problems
3.1 Die Baby Boomer Generation
3.2. Negative Effekte
3.3. Positive Effekte
3.4. Babyboomer und das Pensionssystem
3.4.1. Defizite
3.4.3. Überarbeitetes Gesetz zur Stabilisierung der Beschäftigung älterer Personen

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Diskussionen über das „2007 Problem“ oder der „Pensionierung der Baby Boomer Generation“ ist seit einigen Jahren nicht mehr aus dem japanischen Alltag zu denken.

Seit dem Aufkommen dieses „Problems“, mit Hinblick auf die allgemeine demographische Wandlung der Bevölkerung, wurden viele Reformen durch- und politische Diskussionen geführt. Auch gab es Skandale (z.B. das Politiker nicht in die Volksrentenkassen eingezahlt hatten, inkl. Premierminister Koizumi) welche der japanischen Bevölkerung das Vertrauen in die staatliche Rente nahmen. Im Alltag bzw. im Konsumverhalten der Menschen in Japan ist dieses Thema stets präsent.

Ich habe mich entschlossen das „2007 Problem“ und seine Auswirkungen auf das Rentensystem zu untersuchen, da dieser Aspekt den japanischen Alltag am meisten beherrscht.

Deswegen werden in dieser Arbeit im folgenden Kapitel erst die theoretischen Grundlagen des japanischen Rentensystems vorgestellt.

Anschließend werden allgemein das „2007 Problem“ und seine weit reichenden negativen, wie auch positiven Konsequenzen für die japanische Wirtschaft kurz dargestellt, um dem Leser einen Eindruck davon zu geben, welche Bedeutung die Pensionierung einer Generation für eine Wirtschaft haben kann. Der Leser wird dabei schon auf Defizite des japanischen Rentensystems stoßen, welche ich im Anschluss nennen werde. Am Ende des Kapitels werde ich auf zwei staatliche Maßnahmen eingehen, die Rentenreform 2004 und das „Überarbeitete Gesetz zur Stabilisierung der Beschäftigung älterer Personen“ mit welchen die japanische Regierung versucht, der Problematik Herr zu werden.

Anschließend wird ein Fazit gezogen, in dem ich auf die vorgestellten Maßnahmen und ihrer Effizienz eingehen möchte.

2. Theoretischer Teil

2.1. Allgemeintheoretische Ansätze zu Rentenmodellen

Die Aufgaben der Rentenversicherung sind:

1. die Risikodeckung und
2. die Vorsorgefunktion ( Bereitstellung von Mitteln für den Lebensunterhalt nach dem Erwerbsleben)[1]

Es gibt zwei Typen von Rentensystemen, das Kapitaldeckungsverfahren und das Umlageverfahren

2.1.1. Das Kapitaldeckungsverfahren

Gemäß dem Individualprinzip wird beim Kapitaldeckungsverfahren vom Versicherten ein Kapitalstock angespart, welcher (jährlich) verzinst wird. Somit werden Rücklagen gebildet um zukünftige Leistungen zu finanzieren. Der Versicherte hat ein Eigentumsrecht an seiner Rente.

2.1.2. Das Umlageverfahren

Gemäß dem Versorgungsprinzip findet beim Umlageverfahren (englisch: Pay-as-you-go, PAYGO) ein direkter Transfer von den Erwerbstätigen zu den Rentenbezugsberechtigten statt. Den Erwerbstätigen wird ein „Versprechen“ auf Rente vom Staat gegeben. Die positiven Seiten dieses Verfahrens liegen in seiner Umverteilung von Reich zu Arm. Bei steigenden Löhnen und Gehältern und einer konstanten Bevölkerungszahl würde auch das Rentenvolumen steigen.

Da jedoch kein Kapital gebildet wird, da die Zahlungen gleich an die Rentner weitergeleitet werden, führt das Umlageverfahren zu einer Senkung der volkswirtschaftlichen Sparquote.[2]

2.2. Das japanische Rentensystem

2.2.1. Artikel 25 der Japanischen Verfassung

Für alle Sozialstaatsverpflichtungen dient Artikel 25 der Japanischen Verfassung als Basis, welcher besagt, dass „jeder Bürger ein Recht auf ein Mindestmaß an gesundem und kultivierten Leben“ hat „auf allen Gebieten des Lebens der Staat sich um die Entwicklung und Mehrung des sozialen Wohls, der sozialen Sicherheit und der allgemeinen Gesundheit zu bemühen hat.“[3]

Daraus folgt, dass der japanische Staat seinen Bürgern gegenüber verpflichtet ist ein Existenzminimum zu garantieren. Dafür benötigt er ein Sozialsicherungssystem.

2.2.2. Aufbau des japanischen Rentensystems

Das japanische Rentensystem ist 3-stufig aufgebaut. Die ersten zwei Stufen sind Pflichtversicherungen:

- Auf der ersten Stufe ist die allgemeine, personenbezogene und einkommensunabhängige Basisrente
- Auf der zweiten Stufe ist die einkommensabhängige Zusatzrente für Beschäftigte und für Staatsangestellte und Lehrer
- Auf der dritten Ebene ist die optionale, private Versicherung.

Das japanische Rentensystem wird alle 5 Jahre überprüft und gegebenenfalls reformiert.[4]

Abb.1: Schematischer Aufbau des japanischen Rentensystems

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle :Social Insurance Assosiation, http://www.sia.gp.jp/e/np.html., letzter Zugriff 10.08.2006

2.2.3. Gesetzliche Rentenversicherungen

2.2.3.1. Die Basisrente

Die erste Stufe des Rentensystems Kokumin Nenkin 国民年金 (auch Volksrentensystem, Basisrente genannt) funktioniert nach dem Umlageverfahren. Die Basisrente ist allgemein, einkommensunabhängig und personenbezogen. Alle Staatsbürger > 20 Jahren bis 63 Jahren sind verpflichtet, Beitragszahlungen zu leisten. Jedoch brauchen Personen mit niedrigen Einkommen nur eine Teil oder gar keinen Betrag zu zahlen. Hier ist der Staat Versicherer und finanziert ein Drittel der späteren Leistungen. Der Beitragssatz des zu Versichernden beläuft sich auf monatlich 13300Yen. Die Anwartschaft beträgt mindestens 25 Jahre. Seit 2001 erhalten Rentner ab 65 Jahren[5] eine Rentenauszahlung von 50984 Yen/ Monat.

2.2.3.2. Die Betriebsrente

Zusätzlich zur Basisrente müssen Erwerbstätige noch in ein einkommensabhängiges Rentensystem einzahlen. Sie unterteilt sich in die Kosei Nenkin Hoken (個性年金保険)und die Kyosai Nenkin(共済年金). Erstere ist für abhängige Beschäftigte und Ehepartner, letztere für öffentliche Angestellte, Lehrer und ihre Ehepartner.

Die Betriebsrente wird zu 50 % von den Arbeitgebern und zu 50 % von den Arbeitnehmern getragen und beträgt insgesamt 14,288% des Einkommens.

Alle Unternehmen mit mehr als 5 Beschäftigten sind verpflichtet Beitragszahlungen zu leisten.[6]

Bei der Kyosai Nenkin übernimmt der Staat den Beitrag der Unternehmerseite.[7]

Die Betriebsrente wird, wie die Basisrente, mit Erreichen des 66. Lebensjahres ausgezahlt.

2.2.4. Optionale, private Renten

Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, möchte ich die optionalen, privaten Rentensysteme nur kurz nennen und erläutern.

2.2.4.1. National Pension Fund

Optional für Selbstständige, dient anstelle der Betriebsrente.

2.2.4.2. Private Rentenauszahlung, Arbeitsruhegeldauszahlung oder Kombination aus beiden durch Unternehmen
2.2.4.2.1. Rentenauszahlung:

- Employee’s Pension Fund:Lebenslange Zahlung an den ehemaligen Arbeitnehmer durch das Unternehmen ( welches mehr als 500 Beschäftigte haben muss) nach dem Versorgungsprinzip.
- Tax (Exempt) Qualified Pension: Steuerfreie Rücklagenbildung nach dem Individualprinzip.

2.2.4.2.2. Arbeitsruhegeld ( Taishokkin 退職金)

Hierbei handelt es sich um eine japanische Besonderheit die von den meisten (90 %) der Beschäftigten präferiert wird. Es ist eine gestundete Lohnauszahlung, welche sich nach der Dauer des Arbeitnehmerverhältnisses richtet.

[...]


[1] Blankart, Charles B. (2001): Vahlens Handbücher der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, 4. Auflage, München, Franz Vahlen Verlag, S.381ff.

[2] Blankart, Charles B. ( 2001): Vahlens Handbücher der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, 4. Auflage, München, Franz Vahlen Verlag, S 384ff

[3] http://www.verfassungen.de /jp/verf47.htm, letzter Zugang 10.08.2006

[4] Kamppeter, Werner (2006): „Altersvorsorge in Japan“, in: Japan- Analysen Prognosen, Nr. 195, April 2006, München, S.10

[5] Botschaft von Japan in Deutschland, Brief des Foreign Press Center, Nr. 0347, http://www.de.emb-japan.go.jp/presse/jb_0347.html), letzter Zugang 11.08.2006

[6] JETRO Japan External Trade Organization, http://www.jetro.go.jp/en/invest/setting_up/section4/page9, letzter Zugang 13.08.2006

[7] National Institute of Population and Social Security Research, http://www.ipss.go.jp./index-e.html., letzter Zugang 11.08.2006

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Das "2007-Problem" und seine Auswirkungen insbesondere auf das japanische Rentensystem
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum
Note
2,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
17
Katalognummer
V92210
ISBN (eBook)
9783638060585
Dateigröße
528 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
23 Einträge im Literaturverzeichnis, davon 17 Internetquellen.
Schlagworte
Auswirkungen, Rentensystem
Arbeit zitieren
Sabine Naito (Autor:in), 2006, Das "2007-Problem" und seine Auswirkungen insbesondere auf das japanische Rentensystem, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92210

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Das "2007-Problem" und seine Auswirkungen insbesondere auf das japanische Rentensystem



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden