Bildungssysteme in Deutschland und in Ungarn


Hausarbeit (Hauptseminar), 2002

30 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhalt

I. Deutschland
1. Geschichtliche Aspekte
2. Rechtliche Grundlagen und Verwaltung des Bildungswesens
3. Struktur, Inhalte und Hauptprobleme
3.1. Elementarbereich
3.2. Primarbereich, Sekundarbereich I
3.3. Sekundarbereich II
3.4. Erwachsenenbildung
3.5. Hochschulwesen und Lehrerbildung

II. Ungarn
1. Geschichtliche Aspekte
2. Rechtliche Grundlagen und Verwaltung des Bildungswesens
3. Struktur, Inhalte und Hauptprobleme
3.1 Elementarbereich
3.2 Primarbereich, Sekundarbereich I
3.3 Sekundarbereich II
3.4 Erwachsenenbildung, Hochschulwesen, Lehrerbildung

III. Literatur

IV. Anlagen

I. Deutschland

1. Geschichtliche Aspekte

Der Grundstein eines einheitlichen Bildungssystems wurde im Deutschen Reich 1920 mit dem „Reichsgrundschulgesetz“ – welches die allgemeine vierjährige Grundschule einführte – gelegt. Auch während der nationalsozialistischen Diktatur (1933-1945) kam es nicht zu einer umfassenden Neustrukturierung des Bildungswesens. Das dreigliedrige allgemeinbildende Schulwesen wurde bei einigen Änderungen beibehalten; außerdem schufen die 1937 erlassenen reichseinheitlichen Benennungen im Berufs- und Fachschulwesen und die 1938 eingeführte allgemeine Berufsschulpflicht die bis in die Gegenwart wirksam gebliebenen institutionellen Grundlagen der Berufsausbildung. In der Lehrerbildung wurde die in der Weimarer Republik eingeführte Ausbildung der Volksschullehrer auf Hochschulniveau rückgängig gemacht. Ihren totalitären Charakter erhielt die nationalsozialistische Bildungs- – und Erziehungspolitik durch die Einführung der Hitler-Jugend, die zur einzigen staatlichen Jugendorganisation erklärt wurde.

Nach dem Zusammenbruch des NS – Regimes im Mai 1945 übernahmen die alliierten Mächte in den vier Besatzungszonen und in Berlin auch die Kontrolle über das Schul- und Hochschulwesen. Der Alliierte Kontrollrat beschränkte sich auf allgemeine Direktiven wie Entnazifizierung, Entmilitarisierung und Demokratisierung.

In der Sowjetischen Besatzungszone sind schon im Mai/Juni 1946 in den damals bestehenden fünf Ländern gleichlautende „Gesetze zur Demokratisierung der deutschen Schule“ erlassen worden, die eine achtjährige gemeinsame Grundschule einführten. In den Ländern der Westzonen knüpfte man an die Schulstruktur vor 1933 an. Es standen sich damit eine föderalistische Ordnung des Bildungswesens im Westen und eine zentralistisch ausgeprägte Bildungsstruktur im Osten gegenüber.

Die Bildungssysteme in beiden deutschen Staaten wiesen seit den fünfziger Jahren in ihrem organisatorischen Aufbau wie in den Lehr - und Lerninhalten bedeutende Unterschiede auf. Dem in drei Typen (Volksschule, seit 1964 Hauptschule/Realschule/Gymnasium) gegliederten allgemeinbildenden Schulwesen im Westen stand seit 1959 die zehnjährige allgemeinbildende polytechnische Oberschule im Osten gegenüber. Im allgemeinbildenden Schulwesen bestanden Spezialschulen mit der Aufgabe einer gezielten Begabtenförderung. Die vierjährige, seit Beginn der achtziger Jahre nur noch zweijährige Erweiterte Oberschule führte zum Abitur und diente der Auslese für ein Hochschulstudium nach dem Abitur. In der DDR erfüllte das Bildungssystem bis zur Mitte der sechziger Jahre auch eine soziale Umschichtungsfunktion durch Förder – und Verbotsmaßnahmen bei den Zulassungen zu den höheren Bildungsstufen. Später jedoch verlor dieser gesellschaftspolitische Gesichtspunkt an Bedeutung, schulische Leistung und politische Zuverlässigkeit spielten eine größere Rolle. Von einem Schulabschluss der 10. Klasse der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule, den 1987 80% aller Abgänger aus allgemeinbildenden Schule erreichten, machten nur 12-13% aller Abgänger ein Abitur. Seit Beginn der siebziger Jahre betrieb man in der DDR eine restriktive Hochschulzulassung; die Berufsberatung – und Lenkung sollte in erster Linie den nötigen Facharbeiternachwuchs sichern helfen. Die Beschränkungen und Lenkungsmaßnahmen stießen bei der Bevölkerung auf Widerspruch, ebenso wie das Modell einer kaum differenzierten Einheitsschule.

Mitte der sechziger Jahre begann die Zeit der umfassenden Reformbestrebungen in der BRD, die etwa zehn Jahre dauerte. Verbesserung der sozialen Chancengleichheit im Bildungswesen „Bürgerrecht auf Bildung“ war der Leitgedanke der Reformideen. Der Deutsche Bildungsrat legte 1970 einen „Strukturplan“ vor, der eine horizontale Gliederung des Bildungssystems vorsah. In den sozialdemokratisch regierten Ländern wurde die als gemeinsame Jugendschule konzipierte Gesamtschule zur „Schule der Zukunft“ erklärt, während die CDU/CSU an dem dreigliedrigen Schulwesen festhielt. Unabhängig von den Plänen für eine Strukturreform kam es zu einer Bildungsexpansion. Die Zahl der Schüler bzw. Studenten verdoppelte sich innerhalb zehn Jahren (1965 – 1975). Diese Entwicklung spiegelt ein verändertes Bildungsverhalten in der Bevölkerung wider, das sich bis in die neunziger Jahre fortsetzte.

Innerhalb eines Jahres – von der „Wende“ im Herbst 1989 bis zum Inkrafttreten des „Vertrages über die Herstellung der Einheit Deutschlands“ am 3. Oktober 1990 – erfolgte in der DDR auch ein Bruch mit der bisherigen über vierzigjährigen Entwicklung des Bildungswesens. Ab 1. September 1990 wurde das Berufsbildungsrecht der Bundesrepublik übernommen. Die Umgestaltung des Bildungswesens in der ehemaligen DDR erfolgte auf der Grundlage der von den Länderparlamenten bis zum Sommer 1991 verabschiedeten Schul – und Hochschulgesetze.

2. Rechtliche Grundlagen und Verwaltung des Bildungswesens

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung für das gesamte Bildungswesen. Im Prinzip der Kulturhoheit der Länder wird der Vorrang der Länder vor bundeseinheitlichen Regelungen als herausragendes Merkmal der Bildungsverfassung in Deutschland dargestellt. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 enthielt ursprünglich nur Aussagen über die Freiheit der Kunst und Wissenschaft, über Forschung und Lehre, das Elternrecht, die staatliche Schulaufsicht, den Religionsunterricht und die Privatschulen. Die meisten Landesverfassungen äußern sich zu Bildungs – und Erziehungszielen und auch zur allgemeinen Organisation des Schulwesens. Durch die Änderung des Grundgesetzes vom 12. Mai 1969 erhielt der Bund die Rahmenkompetenz für die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens, wodurch 1976 das Hochschulrahmengesetz ermöglicht wurde, ferner das Recht der konkurrierenden Gesetzgebung für die Ausbildungsförderung, worauf das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beruht. Im wesentlichen einheitlich geregelt ist die berufliche Ausbildung durch das Berufsbildungsgesetz.

Das wichtigste Gremium für die Koordinierung der Schul-, Hochschul- und Kulturpolitik stellt die Kultusministerkonferenz der Länder dar. Das 1970 errichtete Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft hat nur begrenzte Befugnisse in der beruflichen Bildung, im Hochschulbereich und in der Bildungsforschung. Die Kultusministerkonferenz besitzt keine gesetzgebenden Kompetenzen, aber ihre Beschlüsse und Empfehlungen zu nahezu allen strukturellen und inhaltlichen Fragen im Bildungswesen, die einstimmig gefasst werden müssen, gewährleisten ein Mindestmaß an Einheitlichkeit.

Die Bildungspolitik wird aber nicht nur von den in den Ländern regierenden politischen Parteien sondern auch vom Interessenpluralismus organisierter Gruppen (z.B. Lehrerverbände, Elternvereinigungen, Gewerkschaften, Unternehmerverbände, Kirchen) bestimmt. Eine besondere Rolle spielen auch politikberatende Expertengremien wie der Deutsche Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen und der Deutsche Bildungsrat.

Die Gesamtverantwortung des Staates für das Bildungswesen kommt am stärksten im allgemeinbildenden Schulwesen zum Ausdruck, weil dort die allgemeine Schulpflicht, der Ursprung der staatlichen Kontrolle, erfüllt wird, am schwächsten an den Universitäten und in der Erwachsenenbildung.

Eine Bundesverwaltung im Bildungswesen gibt es nicht. In den Ländern gibt es ein zwei- oder dreistufiges System der Schulverwaltung, an deren Spitze das Kultusministerium steht. Auf der unteren Ebene befinden sich Schulämter, dazwischen in einigen Ländern als mittlere Instanz Oberschulämter. Schulträger, d.h. für die Finanzierung und Regelung der materiellen Belange verantwortlich, sind überwiegend die Gemeinden, aber es gibt auch Mischformen. Für die pädagogischen Fragen ist allein die Landesbehörde zuständig. Die Universitäten und Hochschulen unterstehen im Sinne der Rechtsaufsicht und in sehr eingeschränktem Sinn auch einer Fachaufsicht unmittelbar dem Wissenschaftsministerium des Landes. Die administrative Ordnung der beruflichen Aus- und Weiterbildung ist Ausdruck geteilter Verantwortung und Kompetenzen. Für die beruflichen Schulen sind die Landesbehörden zuständig, für die betriebliche und überbetriebliche Ausbildung die Kammern der Wirtschaft. Bei der Ausarbeitung der Ausbildungsordnungen wirken staatliche Stellen, Arbeitgeber und Gewerkschaften zusammen, bei den Prüfungen die Kammern und Berufsschullehrer. Für die Koordinierung innerhalb des „dualen Systems“ der Berufsausbildung bestehen auf Bundes- wie auf Länderebene Ausschüsse.

3. Struktur, Inhalte und Hauptprobleme

Der Bildungsgesamtplan von 1973 hatte als Gliederungsprinzip für das Bildungswesen ein horizontales Stufenmodell mit folgenden Bereichen vorgeschlagen:

- Elementarbereich (zu diesem Bereich gehören alle Einrichtungen der Vorschulerziehung im engeren Sinne)
- Primarbereich (Bezeichnung für alle Schulen, in denen eine allgemeine, noch nicht auf bestimmte spezielle Kenntnisse und berufliche Fertigkeiten bezogene Grundbildung vermittelt wird.)
- Sekundarbereich I (wie zum Primarbereich gehören auch zu diesem Bereich nur allgemeinbildende Schulen von der 5. bis zur 10. Klasse)
- Sekundarbereich II (neben dem allgemeinbildenden Gymnasium gehören verschiedene berufliche Schulen oder kombinierte Schultypen dazu)
- Tertiärer Bereich (dieser Bereich umfasst die Universitäten und Hochschulen)
- Weiterbildung

3.1 Elementarbereich

Unter Vorschulerziehung versteht man im allgemeinen die Erziehung von drei bis sechsjährigen Kindern im Kindergarten. Für die vorschulische Erziehung sind die Sozialministerien zuständig, eine Ausnahme bilden nur (nicht in allen Bundesländern bestehend) die Vorklassen für noch nicht schulpflichtige Fünfjährige und die Schulkindergärten für Sechsjährige, die noch nicht schulreif sind; sie gehören zum Schulwesen. Die Träger dieser Einrichtungen sind überwiegend die nichtstaatlichen Wohlfahrtsverbände (für knapp 70% der Kindergärten); etwa 30 % werden von den Kommunen, eine geringe Zahl auch von Firmen, oder privaten Vereinen finanziert. Der Besuch der Kindergärten ist kostenpflichtig, die Beiträge sind meist nach dem Einkommen gestaffelt und decken im Durchschnitt etwa ein fünftel der Betriebskosten. Im Kindergarten findet in der Regel eine Halbtagsbetreuung statt, die ganztägige Betreuung ist eher eine Ausnahme. Eine direkte schulvorbereitende Rolle, im Sinne früher Lernprogramme, ist den Kindergärten nicht zugedacht. Die Qualifikation des Erziehungspersonals ist im Laufe der letzten Jahrzehnte gestiegen; Mitte der achtziger Jahre verfügten im Westen 60%, im Osten 75% der Erzieherinnen über eine fachliche Ausbildung. Der Versorgungsgrad (die Zahl der Kindergartenplätze geteilt durch die Zahl der Drei- bis Sechsjährigen) der Bundesrepublik mit Kindergartenplätzen zeigt starke regionale Unterschiede: in Baden-Württemberg ist dieses Wert am höchsten und in Schleswig-Holstein am niedrigsten. Dem Ziel, die bestehende Nachfrage nach Kindergartenplätzen vollständig zu befriedigen, dient, dass jedes Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz hat.

3.2 Primarbereich, Sekundarbereich I

Gemeinsam ist der Beginn der allgemeinen Schulpflicht nach der Vollendung des sechsten Lebensjahres, unterschiedlich ist aber die Dauer der Vollzeitschulpflicht: in elf Bundesländern betrug sie 1993 neun Jahre, in vier zehn Jahre. Für diejenigen Jugendlichen, die anschließend keine Vollzeitschule besuchen, besteht die Pflicht zum Besuch einer Berufsschule bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Die Grundschule ist für alle Kinder gemeinsame Schule, deren Dauer vier, in Berlin und Brandenburg sechs Jahre umfasst. Sie bildet den Primarbereich des Bildungswesens. Den Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen bestimmen die Eltern. Die Grundschule kann die Eltern nur beraten und eine Empfehlung abgeben oder gegebenenfalls kann eine Eignungsprüfung durchgeführt werden.

Das 5. und 6. Schuljahr wurde 1974 aufgrund einer Vereinbarung der KMK als eine Orientierungsstufe generell eingeführt, aber auf unterschiedliche Weise: als schulformunabhängige, relativ selbstständige Stufe oder als schulformabhängige an einer Hauptschule, Realschule oder einem Gymnasium (etwa 80%). Ein Orientierungsrahmen für den Sekundarbereich I wurde in einer Vereinbarung der KMK vom Dezember 1993 geschaffen, der die Vielfalt bestätigt und zugleich die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse und Berechtigungen regelt. In dieser Vereinbarung wurde ein gemeinsamer Stundenrahmen für die Fächer festgelegt, damit ein obligatorischer inhaltlicher Kernbereich auf der Sekundarstufe I gesichert werden kann. Deutsch, Mathematik und eine erste Fremdsprache haben dabei das größte Gewicht.

Bis Mitte der siebziger Jahre war die zahlenmäßig größte allgemeinbildende Schule die Hauptschule. Ende der achtziger Jahre hatte sie jedoch in keinem der 11 Bundesländer mehr Schüler als die beiden anderen Sekundarschulformen zusammen. In den drei Stadtstaaten (Bremen, Berlin, Hamburg) ist sie Restschule geworden. Der pädagogische Auftrag der Hauptschule wird dadurch erschwert, dass sie von vielen „Problemkindern“ und wenig lernmotivierten Jugendlichen besucht wird, gleichzeitig aber das Niveau gehoben werden soll. In drei Ländern (Berlin, Bremen, Nordrhein – Westfalen) schließt die Hauptschule mit der 10. Klasse, sonst mit der 9. ab. Die meisten Schüler nehmen nach der Hauptschule eine Berufsausbildung auf.

Die Realschule bietet einen Bildungsgang an, der nach 10 Jahren abschließt und eine „mittlere Reife“ ermöglicht. In mehreren Bundesländern sind Haupt- und Realschulklassen zusammengefasst. In der Realschule kann eine zweite, fakultative Fremdsprache gewählt werden, außerdem erfolgt hier eine stärkere Berufsorientierung ähnlich wie in der Hauptschule durch das Fach Arbeitslehre oder auch durch den Stoff anderer Fächer sowie durch Betriebspraktika. Der Realschulabschluss eröffnet berufliche Ausbildungsmöglichkeiten und den Übergang in die Fachoberschule und bei entsprechenden Zeugnisnoten, in die Aufbauform des Gymnasiums.

Als einzige Schulart umfasst das Gymnasium die Sekundarstufen I und II, d.h. die Klassen 5 bzw. 7 bis 12 bzw. 13. Es gibt drei herkömmlichen Typen des Gymnasiums: das humanistische, das neusprachliche und das mathematisch – naturwissenschaftliche. Daneben gibt es noch wenige musische, wirtschaftwissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Gymnasien. Nach erfolgreichem Abschluss (Abitur) des Gymnasiums kann ein Studium angefangen werden. Es ist die einzige Schulart, die nach erfolgreichem Abschluss zum Hochschulstudium berechtigt. Seine didaktische Struktur ist vom Ziel des Abiturs geprägt, und das verleiht ihm auch seine Attraktivität. 1990 sind 36,9% (Bundesdurchschnitt, alte Länder) der Grundschüler in ein Gymnasium übergegangen und 1992 befanden sich 29,8% (alte und neue Länder) aller Schüler im 8. Schuljahr auf einem Gymnasium.

Die Gesamtschule ist die 4. Schulart auf der Sekundarstufe I. Aus dem „Versuch“ Gesamtschule Mitte der sechziger Jahre hat die SPD mit der GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) ein grundsätzliches alternatives Schulprogramm gemacht. Als integrierte, alle Schüler umfassende Einrichtung ist die Gesamtschule besonders stark in Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg und Hessen vertreten.. In den von der SPD regierten Ländern erhielt sie auch den Rechtsstatus einer Regelschule. Der Unterricht in den Gesamtschulen wird zu unterschiedlichen Zeitpunkten in mehreren Fächern differenziert nach Leistungsgruppen erteilt. 1992 besuchten 8,9% aller Schüler eine Gesamtschule.

[...]

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Bildungssysteme in Deutschland und in Ungarn
Hochschule
Pädagogische Hochschule Freiburg im Breisgau  (Erziehungswissenschaften I.)
Veranstaltung
HS: Bildungssysteme im Vergleich
Note
2
Autor
Jahr
2002
Seiten
30
Katalognummer
V9201
ISBN (eBook)
9783638159678
Dateigröße
602 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Vergleich des deutschen Bildungsystems mit dem ungarischen Bildungsystem. 211 KB
Schlagworte
Bildungssysteme, Deutschland, Ungarn, Bildungssysteme, Vergleich
Arbeit zitieren
István Józsa (Autor:in), 2002, Bildungssysteme in Deutschland und in Ungarn, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9201

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