Entstehung und Bedeutung des ICC (Internationaler Strafgerichtshofs)

Unter besonderer Berücksichtigung der US-amerikanischen Außenpolitik


Magisterarbeit, 2006

147 Seiten, Note: 1.0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Theorien
1.1 Waltz’ Neorealismus
1.2 Regimetheorie
1.2.1 Definition und Funktion der Regime
1.2.2 Argumentatives Handeln
1.3 Kosmopolitismus

2. Internationales Strafrecht – die Normenbildung
2.1 Die Entwicklung des Völkerrechts bis zum 20. Jahrhundert
2.2 Kriegsverbrechertribunale in Nürnberg und in Tokio
2.3. Die Welt nach dem Zweiten Weltkrieg
2.3.1 Die Kodifizierung des modernen Völkerrechtes und die neuen Kriege
2.3.2 Der internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien
2.3.3 Der internationale Strafgerichtshof für Ruanda

3. Der Internationale Strafgerichtshof (ICC)
3.1. Die Entstehung
3.1.1 Die Vorgeschichte
3.1.2 Römer Konferenz
3.2 Die Gründe der Entstehung und die Bedeutung des ICC
3.3 Rechtsgrundlage: das Römer Statut
3.3.1 Prinzipien und Habitus des ICC
3.3.2 Die Organisation des ICC
3.3.3 Die Gerichtsbarkeit ratione materiae
3.3.4 Die Gerichtsbarkeit ratione temporis, loci und personae
3.3.5 Die Komplementarität
3.3.6 Trigger mechanism und die Ermittlungen
3.3.7 Der Prozess
3.4 Die Beziehung der UN und des ICC
3.5 Der ICC in Aktion

4. Die USA und der ICC
4.1 Das Drama in Rom
4.2 Die amerikanische Kritik an dem ICC
4.3 Die Maßnahmen der USA gegen den ICC

5. Die amerikanische Außenpolitik
5.1 Außenpolitischer Entscheidungsprozess
5.2 Die Geschichte der amerikanischen Außenpolitik
5.2.1 Eintritt in die Weltpolitik
5.2.2 Die Regimebildung in der Nachkriegszeit
5.2.3 Die Zeiten des Kalten Krieges
5.2.4 Die neue Weltordnung
5.3 Die amerikanische Außenpolitik nach dem Kalten Krieg
5.3.1 Bill – It’s the economy, stupid! – Clinton
5.3.2 George W. Bush
5.4 Die Vorgehensweise der USA in der Weltpolitik heute
5.4.1. Grundzüge der außenpolitischen Verhaltensweise der USA
5.4.2 Die Gründe für das außenpolitische Verhalten der USA
5.5 Von einem Hegemon zu einem Imperium?

Nachwort

Literaturverzeichnis

Rechtsgrundlagen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Vorwort

Es gibt keinen Frieden ohne Gerechtigkeit. Solange internationale und innerstaatliche Konflikte ohne die Bestrafung der Menschenrechtsverletzer und Aggressoren enden, kann es keinen faktischen Frieden und keine Versöhnung in der Gesellschaft geben. Trotz der Kodifizierung des Völkerstrafrechts nach dem Zweiten Weltkrieg wurden zahlreiche Despoten und Völkermörder nie verurteilt. Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) ist die erste permanente Organisation, die ein internationales und unabhängiges Forum für die Bestrafung der Menschenrechtsverletzer und Aggressoren sowie für die Vergangenheits­bewältigung, durch die Abschaffung der Straflosigkeit, anbietet. In meiner Magisterarbeit beschäftige ich mich mit der Entstehung und Bedeutung des ICC unter besonderer Berück­sichtigung der US-amerikanischen Außenpolitik. Die USA als die treibende Kraft der internationalen Regimebildung nach dem Zweiten Weltkrieg haben sich seit der Entstehung des ICC gegen ihn gewendet. In meiner Arbeit versuche ich die Frage zu beantworten, warum sich die USA gegen den ICC gewendet haben und woher der seit dem neuen Jahrtausend wachsende Unilateralismus stammt, der auch für den ICC den Stein des Anstoßes darstellt? Weiter versuche ich die Frage zu beantworten, wie der ICC gegen den Willen der USA, der einzigen Supermacht der Welt, entstehen und sich in der Praxis soweit durchzusetzen konnte? Bei dem Versuch auf diese Fragen, sowie auf die Frage nach der Bedeutung des ICC, eine Antwort zu geben, habe ich die Hilfe von drei Theorien in Anspruch genommen, nämlich von dem Neorealismus nach Kenneth Waltz, der Regime­theorie mit ihrer rationalistischen sowie konstruktivistischen Variante und dem Kosmopolitismus. Als ich diese Theorien auswählte, stellte ich mir vor, dass der Neorealismus, als ein Kind des Kalten Krieges, im metaphorischen Sinne die Vergangen­heit darstellen würde, während die Regimetheorie die heutige Situation der Weltgesellschaft erklärt und die Anschauung des Kosmopolitismus den Weg in die Zukunft zeigt. Diese drei Theorien begleiten mich durch die ganze Arbeit und ihre Erklärungskraft wird immer, wenn es sinnvoll ist, auf die Probe gestellt.

Die vorliegende Arbeit gliedert sich in fünf Teile. Nachdem ich in dem ersten Teil meine ‚Werkzeuge’, die Theorien, vorgestellt habe, behandele ich im zweiten Teil (Internationales Strafrecht – Die Normenbildung) die Geschehnisse, die historisch die Entstehung des ICC beeinflusst haben. Neben der Normenbildung des Völkerstrafrechts und des humanitären Völkerrechts sind hier die wichtigsten Ereignisse, die das Entstehen des ICC und sein heutiges Erscheinungsbild beeinflusst haben, die vier adhoc Strafge­richtshöfe. Im Zusammenhang mit der Kodifizierung des modernen Völkerrechts bzw. der Regimebildung nach dem Zweiten Weltkrieg erläutere ich kurz den Charakter der neuen Kriege, zumal diese die Ausgangspunkte für die Verbrechen darstellen, mit denen sich der ICC befasst. Den dritten Teil (Der Internationale Strafgerichtshof) widme ich dem ICC. Erstens beschreibe ich seine Entstehungsgeschichte und die Verhandlungen um das Römer Statut, stelle die unterschiedlichen Interessengruppierungen für bzw. gegen den ICC vor und versuche den Ausgang der Konferenz im Hinblick auf die Theorien zu erklären. Zweitens erörtere ich die Gründe, die zu der Entstehung des ICC beigetragen haben, sowie seine Bedeutung für das Völkerrecht und den Menschenrechtsschutz. Drittens stelle ich die Rechtsgrundlage des ICC, das Römer Statut, und die Organisation und Funktionen des ICC dar und hoffe hiermit eine Antwort auf die Frage nach seiner Bedeutung zu geben. Viertens beleuchte ich die Beziehung zwischen den Vereinten Nationen (UN) und dem ICC, denn diese spielt eine wichtige Rolle bei der Problematik zwischen den USA und dem ICC. Zumal sich der ICC trotz der US-amerikanischen Opposition als funktionierende Organisation durchgesetzt hat, referiere ich anschließend kurz die Fälle, mit denen sich der ICC z.Zt. befasst und werfe so ein Blick in seine praktische Arbeit.

Im vierten Teil (Die USA und der ICC) gehe ich die Problematik der Beziehung zwischen den USA und dem ICC an. Erstens lege ich den politischen Hintergrund sowie die US-amerikanische Stellung und Verhandlungsstrategie bei der Römer Konferenz dar. Ich versuche dabei mit der Hilfe der Theorien die Frage zu beantworten, warum der ICC gegen den Willen der USA entstehen konnte. Zweitens diskutiere ich die Kritikpunkte der USA am ICC und versuche dadurch zu erarbeiten, warum sich die USA gegen den ICC gestellt haben. Anschließend führe ich die Maßnahmen vor, die die USA gegen den ICC unternommen haben. Um die Leitfragen beantworten zu können, war es notwendig, einen getrennten Teil der US-amerikanischen Außenpolitik zu widmen. Im fünften Teil (Die amerikanische Außenpolitik) stelle ich zuerst den außenpolitischen Entscheidungsprozess der USA dar, denn die außenpolitischen Entscheidungen kann man nicht ohne die Innen­politik verstehen. Da die Gegenwart nur schwer ohne den Hintergrund zu verstehen wäre, sah ich zweitens die Notwendigkeit, auch die Geschichte der US-amerikanischen Außenpolitik und die Rolle der USA in der Weltpolitik seit dem Zweiten Weltkrieg einzugehen. Drittens behandele ich die Außenpolitik der Clinton und George W. Bush Administration, zumal die Stellung der USA gegenüber dem ICC nicht ohne die Politik dieser Administrationen zu verstehen ist. Viertens biete ich einen Gesamtblick auf die heutige US-amerikanische Vorgehensweise in der Außenpolitik am Beispiel des ICC an und versuche, eine Erklärung für dieses Verhalten zu finden. Abschließend strebe ich eine Definition an, die die Stellung der USA in der heutigen Weltpolitik am besten beschreiben würde. Im Nachwort werde ich meine Leitfragen beantworten und anstatt einer bloßen Zusammenfassung der Forschungsergebnisse werde ich versuchen, mit ihrer Hilfe einen Ausblick in die Zukunft der internationalen Beziehungen werfen.

1. Theorien

1.1 Waltz’ Neorealismus

Während des Kalten Krieges kam es in den 1970er Jahren zu einer Annäherung zwischen den USA und der UdSSR. Das durch den Zweiten Weltkrieg gekennzeichnete Weltbild von Morgenthaus Realismus[1] verlor in der Zeit der Entspannung langsam an seiner Erklärungs­kraft und die neuen Theorien, wie z.B. die Interdependenztheorie, schienen besser für die durch wachsende Kooperation gekennzeichneten internationalen Beziehungen geeignet. Mit dem Angriff der UdSSR auf Afghanistan und der Revolution im Iran 1979 wurde jedoch die Zeit der Entspannung beendet. Gleichzeitig wurde die Stellung der USA als Weltwirtschaftmacht durch die Öl- und Energiekrise stark geschwächt. In dieser Zeit erschien das Hauptwerk des Neorealismus, Kenneth N. Waltz’ Theory of International Politics, das von der bipolaren Welt des Ost-West-Konfliktes geprägt ist.[2] Während Morgenthaus Realismus eine Außenpolitiktheorie der internationalen Beziehungen formu­lierte, entwickelte Waltz eine systemische Theorie der internationalen Politik, die sich auf die Ebene des internationalen Systems bezieht und die struktureller Realismus genannt wird.[3]

Waltz definiert das System der internationalen Politik als eine spontane Zusammen­stellung von sich gegenseitig beeinflussenden Akteuren, sog. units. Das System hat zwei Ebenen: die Akteure und die Struktur des Systems.[4] Die Struktur kann nicht beobachtet werden, hat aber eine kausale Einwirkung auf die Akteure, die sich deswegen in bestimmten Situationen ähnlich verhalten.[5] Waltz definiert die Struktur folgender Weise: „it solves the problem of separating changes at the level of the units from changes at the level of the system. If one is concerned with the different expected effects of different systems, one must be able to distinguish changes of systems from changes within them […].[6] A three-part definition of structure enables one to discriminate between those types of changes: -Structures are defined, first, according to the principle by which a system is ordered. Systems are transformed if one ordering principle replaces another. […] -Structures are defined, second, by the specification of functions of differentiated units. […] -Structures are defined, third, by distribution of capabilities across units. Changes in this distribution are changes of system […].“[7] Die Staaten sind die einzigen relevanten Akteure des Systems,[8] deren Interaktion die Struktur des internationalen Systems formt. Alle Staaten sind nach Waltz gleich: autonome souveräne[9] politische Einheiten, die mit denselben Aufgaben konfrontiert werden. Die Staaten unterscheiden sich in ihren Fähigkeiten diese Aufgaben zu erfüllen, wobei der Unterschied nicht in den Vorgehensweisen, sondern in den Machtmitteln, capabilities, liegt.[10]

Die internationalen Beziehungen werden nach Waltz durch Mangel an Organisation, Regierung und Ordnung gekennzeichnet. Während Innenpolitiken zentralisiert und hierar­chisch sind, ist der internationale Bereich in einem anarchischen Zustand.[11] Da die Akteure im hierarchischen System[12] ungleich sind, ist sein Zustand von Integration gekennzeichnet, während die Akteure in einem anarchischen System funktional ähnlich sind und durch eine lockerere Interdependenz charakterisiert werden.[13] Die Integration und Kooperation von Staaten ist wegen der Struktur der internationalen Politik unwahrscheinlich: die Staaten befinden sich in einem Selbsthilfesystem, in dem sie sich vor allem um ihr eigenes Über­leben und ihre Sicherheit kümmern,[14] was ihr Verhalten beeinflusst: „The international imperative is ‘take care of yourself’!“[15] Wenn die Staaten die Möglichkeit haben zu kooperieren, werden sie fragen: Wer wird mehr von dieser Kooperation profitieren und wie werden die Profite verteilt? Somit wird die Kooperation durch die Angst von ungleicher Verteilung der Gewinne beengt. Die Staaten sind ungern voneinander abhängig und sowohl die Koopera­tion als auch der Austausch von Gütern und Dienstleistungen führt leicht zu einem Abhän­gigkeitsverhältnis: „The more state specializes, the more it relies on others to supply the materials and goods that it is not producing. The larger a state’s imports and exports, the more it depends on others. […] The high interdependence of states means that the states in question experience, or are subject to, the common vulnerability that high interdependence entails. Like other organizations, states seek to control what they depend on or to lessen the extent of their dependency.”[16] Der wirtschaftliche Gewinn wird den Sicherheitsinteressen untergeordnet. Die internationale Politik ist also der Bereich von Macht, Kampf und Anpassung. Die Staaten benutzen die Macht in der Weltpolitik als die ultima ratio und das internationale System wird von Unsicherheit und ständiger Drohung des Krieges überschattet.[17]

Durch das Machtgleichgewicht, balance-of-power, kann die Anarchie des Systems stabilisiert und Sicherheit geschaffen werden, ohne die Vielzahl der Akteure zu zerstören. Das Machtgleichgewicht kann entstehen, wenn einige oder alle Staaten bewusst nach Gleichgewicht oder Weltherrschaft streben, das System anarchisch ist und die Akteure überleben wollen. Die Staaten tendieren grundsätzlich zu dem Machtgleichgewicht, das neben der Sicherheit auch die nationale Unabhängigkeit gewährleistet. Damit dieses Machtgleichgewicht funktioniert, wird vorausgesetzt, dass „two or more states coexist in a self-help system, one with no superior agent to come to the aid of states that may be weakening or to deny to any of them the use of whatever instruments they think will serve their purposes.”[18] Eine Machtverschiebung im Machtgleichgewicht kann nur durch Aufrüstung oder Allianzbildung geschehen. Die Herausforderer der Großmacht gehen selten allein vor, sondern versuchen durch eine Allianz ein Gegengewicht zu schaffen. Nach Waltz ist jedoch nur eine Allianzform vernünftig: „In alliances among equals, the defection of one party threatens the security of others. In alliances among unequals, the contributions of the lesser members are at once wanted and of relatively small importance. […] In alliances among unequals, alliance leaders need worry little about the faithfulness of their followers, who usually have little choice anyway.“[19] Um eine Großmacht zu bleiben, müssen die Staaten ständig Macht in allen Bereichen – u.a. militärische Macht, ökonomische Macht­mittel, politische Stabilität und Kompetenz – erzeugen oder zumindest erhalten können.[20]

Die Machtverteilung ist ein Teil der Struktur des Waltzschen Systems.[21] Nach Waltz ist das internationale System stabil. Die Multipolarität hielt 300 Jahre und seit dem Zweiten Weltkrieg herrschte die Bipolarität, zumal kein dritter Staat in dem Aufrüstungswettkampf mit den USA und der UdSSR mithalten konnte. Die Bipolarität ist nach Waltz stabiler, weil der Gegner und die Bedrohung leichter zu identifizieren sind. Weil eine Krise bzw. ein Krieg in einer Bipolarität zwingend zum Verlust des Einen und zum Gewinn des Anderen führt, versuchen beide Parteien Konflikte zu vermeiden; die Gefahr des Krieges ist deutlich geringer und die Parteien sind unabhängig. Im Unterschied dazu sind die Parteien in der Multipolarität voneinander interdependent, die Gefahr ist zersplittert und die Reaktionen der Anderen schwer vorherzusehen, was sogar zu einem Präventivkrieg führen kann.[22] In der Unipolarität zuletzt „stellt ein Hegemon für alle anderen Staaten eine klar greifbare Bedrohung dar, so dass gemäß des Balancing-Imperativs Bündnisse als Gegenpole geschmiedet werden. Dies liegt grundsätzlich nicht im Interesse des Hegemons, so dass die Anzahl potenzieller Konflikte und die Wahrscheinlichkeit kriegerischer Auseinandersetzungen steigt.“[23] Im Neorealismus gibt es keine realistische Möglichkeit für internationale Organisationen: Staaten wollen ihre Freiheit bewahren und Organisationen können zwar die Sicherheit erhöhen, aber auf Kosten der Freiheit. Dazu kommt der Machtkampf innerhalb der Organisationen: je mächtigere Mitglieder die Organisation hat, desto mehr Macht muss sie selber haben und je mehr Macht die Organisation hat, desto mehr Kampf gibt es, um sie zu kontrollieren. Eine Welt­regierung lehnt Waltz kategorisch ab, da sie ein Aufruf zu einem Weltbürgerkrieg wäre.[24]

1.2 Regimetheorie

1.2.1 Definition und Funktion der Regime

Die wirtschaftliche und militärische Überlegenheit der USA ließ am Ende der 70er Jahre nach und die USA waren nicht mehr in der Lage, die internationale Politik unilateral zu regeln. Vor allem die Reformen von Weltbank und GATT eröffneten neue Möglichkeiten für internationale Abstimmungsprozesse.[25] Zeitgleich gab es in der Innenpolitik der USA eine Auseinandersetzung zwischen Liberalen und Konservativen über die neue außenpoliti­sche Orientierung. Die Liberalen waren für eine internationale Kooperation und die Konservativen sahen den Machtverlust der USA als Ende der internationalen Ordnung und forderten einen schnellen Wiederaufbau der US-amerikanischen[26] Überlegenheit.[27] Die liberalen Wissenschaftler entwickelten den Regimeansatz als die Grundlage für eine universalistische Außenpolitik. Der Regimeansatz, m.a.W. der (neo)liberale Institutionalismus, erkennt an, dass die internationale Ordnung der Anarchie vorzuziehen ist. Die Weltordnung soll nach dem Regimeansatz durch internationale Kooperation souveräner Staaten und nicht durch forcierten Wiederaufbau der verlorenen Macht hergestellt werden. Die internationalen Institutionen werden zu einer Zwischenstufe zwischen der Anarchie und einem Weltstaat.[28]

Die Regime sind durch informelle, formelle, rechtliche und nichtrechtliche Strukturen gekennzeichnet.[29] Als geschaffene, dauerhafte und kooperative internationale Institutionen sind sie Ordnungen für das zwischenstaatliche Handeln und die zwischenstaatliche Kom­munikation und unterscheiden sich von allgemeinen internationalen Ordnungen durch die Spezifizierung ihres politischen Feldes. Einfacher, aber abstrakter ausgedrückt: „’Regime’ refers to the entire social and political system […]. In international politics […] anarchy is the rule. International regimes – principles, norms, rules, and decision-making procedures governing an issue area – are one way to provide elements of ‘order,’ structured regularity despite anarchy.”[30] Sie sind weniger materiell als internationale Organisationen, obwohl sie oft an die Vorteile der internationa­len Organisationen, wie Informationsaustausch und -schaffung, Entscheidungsprozeduren und Kontrolle angewiesen sind.[31] Deswegen ist „die Regimeevolution häufig mit dem Aufbau und Ausbau internationaler Organisationen verbunden. Die internationale Organisation ist jedoch nur ein Bestandteil des Regimes, nicht das Ganze. Internationale Organisationen können auch für mehrere Regime zugleich Leistungen erbringen. Umgekehrt kann ein Regime Leistungen aus verschiedenen Organisationen beanspruchen […].“[32] Man darf die Regime nicht mit Verträgen gleichsetzen, da sie mehrere Rechtsinstrumente fassen können oder ein Vertrag mehreren Regimen dienen kann.[33]

Die internationalen Regime haben viele Funktionen, wobei die wichtigste ist, die Unge­wissheit zu vermindern. Die Arrangements der Regime zielen nicht auf genaue Durchset­zung, sondern errichten vielmehr dauerhafte Erwartungen für das Verhalten anderer Parteien und entwickeln funktionierende Arbeitsverhältnisse, die den Parteien ihre Verfah­ren in neuen Situationen anzupassen erlauben. Die Regime reduzieren die Transaktions­kosten, indem sie es für die Regierungen günstiger machen “to get together to negotiate agreements. It is more convenient to make agreements within a regime than outside of one. […] Once a regime has been established, the marginal cost of dealing with each additional issue will be lower than it would be without regime. […] Insofar issues are dealt with separately from one another on the international level, it is often hard, in simply bureaucratic terms, to arrange for them to be considered together.“[34] Eine gegenseitige Begünstigung ist noch keine Garantie für eine dauerhafte Kooperation, denn diese erfordert genaue Maßstäbe für das Verhalten der Teilnehmer. Als multilaterale Verhandlungspodien helfen die Regime die verbindlichen zwischenstaatlichen Verhalten­maßstäbe zu formulieren.[35] Obwohl es den Regimen als dezentralisierten Institutionen an Sanktionsmaßnahmen mangelt, kann die Verletzung ihrer Prinzipien und Rechte für die Staaten von großem Nachteil sein und z.B. zu einem Ausschluss aus dem Regime führen.[36] Der Informationsgewinn und die Entscheidungserleichterung gehören ebenso zu den wichtigen Funktionen. Die Staaten haben einen leichteren Zugang zu den Informationen aus anderen Mitgliedstaaten und in Entscheidungssituationen bieten die Regime Entschei­dungsregeln an.[37]

Die Kooperationstheorie erkennt das Gewaltpotential der Staaten. Zusätzlich begrenzen die globalen Probleme wie z.B. Sicherheit, Wirtschaft und Umwelt die staatlichen Hand­lungsmöglichkeiten. Aus diesen zwei Themenkreisen entsteht die Motivation für eine Institutionalisierung der konfliktbearbeitenden und kooperativen zwischenstaatlichen Aktivitäten. Bei der Kooperation ist der zentrale Akteur der Territorialstaat, es wird keine ‚realitätsferne’ Weltgesellschaft angestrebt. Die Kooperation setzt einen Konflikt voraus, zumal in einer Harmonie oder einem Nullsummenspiel der Staaten keine Kooperation entstehen kann:[38] „Damit sind Nicht-Nullsummenspiele ein Modell für die Klasse von Konflikten, denen sich die Kooperationstheorie zu widmen hat. In ihren konkurrieren die Teilnehmer um die Verteilung von Werten; insoweit besteht ein Interessenkonflikt. Sie besitzen jedoch zugleich einen Grundbestand gemeinsamer Interessen – insoweit besteht die Möglichkeit der Kooperation.“[39] Bei einer dauerhaften Kooperation, in der die kooperierenden Staaten das Umfeld ihrer Beziehungen durch Institutionalisierung verändern, kommt das Regime ins Spiel. Die Staaten steigen aus dem Selbsthilfesystem aus und die gegenseitige Begünstigung wird durch die internationalen Regime sowohl verstärkt als auch institutionalisiert und dadurch definiert. Eine Interessen­kalkulation der Kosten und Nutzen in jedem Einzelfall ist nicht mehr möglich, sondern die Kooperationsentscheidungen der Staaten werden innerhalb der von dem Regime generali­sierten Regeln vollzogen.[40]

Nicht selten sind Regime durch eine hegemoniale Einwirkung entstanden. Nach der realistischen Auffassung von hegemonialer Stabilität kommen Regime nur dann zustande, wenn eine hegemoniale Macht sie gründen will und die Regimenormen durchsetzen kann. Der Hegemon stabilisiert die Regime, indem er seine Ressourcen für die Belohnung der Regimewilligen und die Bestrafung der Regimeunwilligen benutzt. Solche Regime halten jedoch nur so lange der Hegemon seine Machtposition hat.[41] Regime entstehen nach Bedarf und die Kooperationstheorie von Keohane benutzt Spieltheorien, v.a. das Gefangenen­dilemma,[42] und die Mikroökonomie, um den Kooperationsbedarf und die Kooperations­hindernisse zu erklären, wobei die Spieltheorien den Typ des Spiels und die Mikroökono­mie des Konfliktgegenstandes beschreiben.[43] Im Fall von Keohanes rational choice sind die Staaten rationale Egoisten, für die die Kooperation nur ein Mittel zum Zweck, also für eigene bzw. gemeinsame Begünstigungen, ist: „Players […] are rational in the calculating sense: they seek to maximize their expected utility, uninfluenced by ethical principles or standards or fairness. Yet egoistic players linked by a common society, with expectations of interaction, may act as if they shared ethical standards.“[44] Wenn sich gemeinsame oder ergänzende Interessen dieser Akteure erkennen lassen, ist es möglich, eine Kooperation ohne die stabilisierende Wirkung des Hegemons zu schaffen, wobei die Kosten-Nutzen Relation eine wichtige Rolle bei der Bil­dung und dem Aufrechthalten der Regime spielt. Der Grad der Interdependenz bestimmt den Nutzen, den ein Staat durch Regime erreichen kann: Je mehr die Staaten interdependent sind und je mehr sie sich an einem Regime beteiligen, desto mehr können sie von dem Regime profitieren aber umso mehr können sie bei dem Rückfall zur Selbsthilfe verlieren.[45]

1.2.2 Argumentatives Handeln

Als Alternative zu der rationalistischen Regimetheorie hat sich in Deutschland ein konstruktivistischer Regimeansatz entwickelt. Das rationalistische Regime konzentriert sich bei der Regimeentstehung auf die Präferenzen- und Interessenmaximierung der Akteure in einer Anarchie, kann aber Präferenzen selbst nicht produzieren. Die konstruktivistische Regimetheorie erkennt an, dass die Staaten nicht immer nur auf Grund ihrer Interessen ver­handeln, sondern die Interessen können zu Handlungsgegenständen innerhalb eines Regimes werden. Die internationalen Regime werden von Staaten nicht nur instrumentell, für das Erreichen eigener Gewinne geschaffen, sondern sie können sich konstitutiv für ihre Interessen einsetzen. Konstruktivistische Theorien haben auch keine inhaltliche Theorie von Interessen und Präferenzen,[46] „[a]ber sie endogenisieren von vornherein die Präferenzen von Akteuren, insofern es ihnen darum geht, deren Selbstverständnis und Identität zu verstehen. Diese Interessen können nicht einfach aus wie immer gearteten strukturellen Bedingungen abgeleitet werden […]. Strukturen und Akteure konstituieren und reproduzieren sich wechselseitig […]. Interessen und Präferenzen fallen nicht vom Strukturenhimmel, sondern sind sozial konstruiert, d.h. sie bilden sich aus im Prozeß der Interaktion.“[47] Auch die Rationalisten schließen nicht die Möglichkeit aus, dass sich die Präferenzen während des Spiels ändern, jedoch außerhalb des Spieles: wenn die Spieler das Spiel spielen, sind die Präferenzen fixiert. Eine solche strategische Situation bzw. strategisches Handeln kann man gut mit der Spieltheorie modellieren. Für Konstruktivisten gibt es die Möglichkeit, dass sich die Präferenzen der Akteure während der Interaktion durch kommunikatives Handeln verändern oder sogar neu bilden können.[48]

Die internationale Kooperation ist nicht ohne eine verbale Interaktion zu erklären. Nach Ansicht der Konstruktivisten gibt es eine Vielzahl sozialer Situationen,[49] in denen es verständigungsorientiert verhandelt wird. In diesen Situationen werden die Präferenzen der Akteure selber zum Objekt der Disposition, es geht um die diskursive Rechtfertigung von Geltungsansprüchen. In einem solchen Prozess müssen die Akteure bereit sein, sowohl sich selbst als auch eigene Überzeugungen auf Grund eines besseren Argumentes in Frage stellen zu lassen: „First, […] to see things with the eyes of the interaction partner. Second, actors need to share a ‚common lifeworld’ (gemeinsame Lebenswelt) […]. [C]ommunicative action and its daily practices reproduce the common lifeworld. Finally, actors need to recognize each other as equals and need to have equal access to discourse which must also be open to other participants and public in nature. In this sense then, relationship of power, force, and coercion are assumed absent when argumentative consensus is sought.“[50] Es stehen nicht nur die eigenen Präferenzen, sondern auch die eigene Identität auf dem Spiel; man muss bereit sein, eigene Überzeugungen zu ändern. Das verhandlungsori­entierte Handeln setzt weiter voraus, dass die Parteien in dem Lernprozess einander vertrauen, gemeinsame Situationsdefinitionen erzielen, sich auf einen verbindlichen Rahmen einigen und nicht so sehr an der eigenen Weltanschauung festhalten.[51]

Es steht außer Frage, dass dieser Verhandlungsstil große Risiken birgt, da schon das Ergebnis des Verhandlungsprozesses im Bezug auf die Interessen und Identitäten der Akteure völlig offen bleibt.[52] Es wird aber dadurch möglich, gemeinsame Situations­definitionen und Spielregelen innerhalb des Regimes zu formulieren: „When actors deliberate about the truth, they try to figure out in a collective communicative process (1) whether their assumptions about the world and about cause-and-effect relationship in the world are correct (the realm of theoretical discourses); or (2) whether norms of appropriate behavior can be justified, and which norms apply under given circumstances (the realm of practical discourses). Arguing implies that actors try to challenge the validity claims inherent in any causal or normative statement and to seek a communicative consensus about their understanding of a situation as well as justifications for the principles and norms guiding their action.“[53] Die Motivation für argumentatives Handeln ist die gemeinsame Suche nach der Wahrheit und die Verständigung in einem Verhandlungsprozess. Solche sozialen Situationen entste­hen vor allem dann, wenn mehrere Akteure unsicher über eigene Interessen oder sogar Identitäten sind, wenig Information über die Situation haben, in der sie sich befinden, oder je offensichtlicher es den Akteuren erscheint, dass das Problem nicht mit idealem Ausgang gelöst werden kann. Das argumentative Handeln begünstigt die weniger mächtigen Teil­nehmer, weil die Macht dabei nicht an der Materie gemessen wird, sondern im Idealfall an dem überzeugendsten Argument. Eine solche Situation spiegelt internationale Kooperation gleichgesetzter Staaten auf freiwilliger Basis wider.[54]

1.3 Kosmopolitismus

Die Globalisierung ist nichts Neues: man kann schon die Entwicklung der Weltreligionen und die Entdeckerzeit als Globalisierung sehen. Die heutige Globalisierung hat jedoch neue Kommunikationsformen und Netzwerke von Macht und Interaktion geschaffen, die die Grenzen der Territorialstaaten überschreiten. Diese neuen Eigenschaften erfordern nach Auffassung des Kosmopolitismus eine globale Wirtschaft, neue Formen internationaler Anordnungen, die Entwicklung von regionalen und globalen Regierungsstrukturen und die Wahrnehmung globaler systemische Probleme, wie Umweltprobleme, Pandemien, Terro­rismus oder Drogenhandel. Derart neue Wahrnehmungen fordern das westfälische Prinzip der Souveränität heraus:[55] die Macht liegt nicht mehr bei der nationalen Staatsgewalt, sondern „effective power is shared, contested and bartered by diverse forces and agencies, public and private, crossing national, regional and international domains.“[56] Das traditionelle Verständnis von Innen- und Außenpolitik und dem Territorialen und Nichtterritorialen werden durch einen neuen political ersetzt. Der Kosmopolitismus ist eine moralische und politische Anschau­ung, die sich auf die Stärke der in der Nachkriegszeit geschaffenen multilateralen Ordnung stützt. Dazu zählen die Verpflichtung zu den Werten wie den universellen Standards, den Menschenrechten und der Demokratie. Der Kosmopolitismus versucht universelle Prinzi­pien zu formulieren, die es dem Einzelnen ermöglichen, globales Entscheiden zu beeinflussen.[57]

Der Kosmopolitismus will eine kulturelle, ethische und rechtliche Basis einer politischen Ordnung schaffen, in der nicht nur die politischen Gemeinschaften und Staaten eine Rolle spielen. Staaten sorgen zwar für effektive öffentliche Verordnungen, gleichberechtigte Freiheit und soziales Recht, sind aber für die brutalsten Episoden der Weltgeschichte verantwortlich. Deswegen versucht Held durch die kosmopolitische Theorie ein ethisches und politisch robustes Konzept für eine politische Weltgemeinschaft und für die Beziehun­gen zwischen Gemeinschaften zu formulieren. Um eine solide Basis zu schaffen, muss man mindestens vier Prinzipien beachten.[58] Erstens ist der Einzelmensch die wichtigste Einheit, nicht die Staaten oder andere Formen von Vereinigungen und jeder Mensch ist genauso wertvoll. Zweitens sollte die Gleichwertigkeit des Menschen von allen anerkannt werden: „It is an attribute of every living person, and the basis on which each person ought to constitute their relations with others. Each person has an equal stake in this universal ethical realm and is, accordingly, required to respect all other people’s status as a basic of moral interest.“[59] Damit sich die Menschen mit der Gleichheit und mit den gemeinsamen moralischen Werten verbinden können, muss ein politischer Prozess geschaffen werden, in dem die Menschen verhandeln und ihren Verbin­dungen, Interdependenzen und Unterschieden nachgehen können. Das dritte Prinzip beansprucht somit ein nicht-zwingendes kollektives Vereinbaren und Regieren. Das letzte Prinzip fordert, dass die wichtigsten öffentlichen Entscheidungen, Angelegenheiten und Prozesse durch direkt oder indirekt gewählte Beauftragte beeinflusst und formuliert werden sollen. Das heißt, dass diejenigen, die von den Entscheidungen betroffen werden, durch kollektives Entscheiden ein Mitspracherecht haben. Durch die Dezentralisation wird die direkte Nähe zu den Betroffenen erreicht, da aber viele Angelegenheiten translokal, trans­national oder transregional sind, müssen mehrere Ebenen von Demokratie aufgebaut werden. Diese universellen Prinzipien stellen die kosmopolitische Moral und das politische Universum dar.[60]

Der Kosmopolitismus erkennt, dass die innerstaatliche Demokratie nicht notwendig zu einer globalen Demokratie führt. Die Weltreform des Kosmopolitismus ist somit zwei­seitig: einerseits soll die nationale Demokratie vertieft werden und andererseits sollen die demokratischen Formen und Prozesse über territoriale Grenzen hinausgehen. Die kosmo­politische Demokratie erfordert, dass jeder Mensch lernt, ein ‚kosmopolitischer Bürger’ zu sein, denn die Menschen werden mehrere Bürgerschaften haben: nationale, regionale und weltweite. Ein kosmopolitischer Bürger muss in der Lage sein, zwischen nationalen Tradi­tionen, overlapping communities of fate[61] und alternativen Lebensformen zu vermitteln. Dabei hat er Zugang zu mehreren politischen Gesellschaften, weil die Themen, die ihn lokal, national, zwischenstaatlich, regional oder global betreffen, demokratisch geregelt werden sollen.[62] Die kosmopolitische Demokratie ist eher ein dauerhafter Prozess als eine Zusammenstellung von Normen und Prozeduren. Sie macht die Außenpolitik nicht besser, aber „it points to two hidden virtues of democratic regimes that make it possible for them to bridge the ‚real’ and the ‚ideal’ elements of their foreign policies. The first […] is the interest of states in generating and participating in international organizations […] and in favouring trans-national associations. The second virtue is the tendency of states to nourish a greater respect for rules when these are shared among communities that recognize each other as analogous […].“[63] Die kosmopolitische polity[64] versucht effektive und zuverlässige Administrative, Legislative und Exekutive auf globalen und regionalen Ebenen zu errichten. In der Praxis bedeutet das, dass die UN-Generalver­sammlung reformiert werden soll, damit eine autoritative Versammlung von Staaten und Verwaltungen zusammen kommen kann. Sie könnte als ein Weltparlament, das vom Kosmopolitismus angestrebt wird, auftreten. Anschließend sollen weltweit regionale Regie­rungen, wie die EU, zustande kommen, internationale Organisationen, wie WTO, IMF oder Weltbank, transparent und zugänglich für eine öffentliche Überprüfung werden und eine kosmopolitische Strafvollzugsbehörde mit peacekeeping und peacemaking Befugnissen geschaffen werden.[65]

Die kosmopolitische politics[66] würde entstehen, wenn man das UN-System tatsächlich nach der UN-Charta verwirklichen – also die völkerrechtlichen Konventionen implemen­tieren und die willkürliche Gewaltanwendung verbieten – würde. Die staatliche Souveränität soll durch einen neuen Konstitutionalismus ersetzt werden, d.h. dass die Kompetenzstreitigkeiten durch gerichtliches Verfahren und nicht durch Gewalt gelöst werden sollten. Das kosmopolitische Recht ist anders als das Recht eines Nationalstaates: „Cosmopolitan law refers to those elements of law – albeit created by states – which create powers and constraints, and rights and duties, which transcend the claims of nation-states and which have far-reaching national consequences. Elements of such laws define and seek to protect basic humanitarian values which can come into conflict, and sometimes contradiction, with national laws. These values set down basic standards or boundaries which no political agent, whether a representative of a government or state, should, in principle, be able to cross.”[67] Dieses neue Völkerrecht wird von Held das Regime liberaler internatio­naler Souveränität genannt. Die Entstehung des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) ist der erste Schritt in die Richtung eines solchen Regimes, indem er die Staatensouveränität einschränkt und die fundamentalen Grundlagen und Werte für die Behandlung aller Menschen während des Friedens und Krieges bestimmt.[68] Weil es bei der kosmopolitischen Demokratie um das Gestalten von Kommunikationsgemeinschaften geht, könnte sie mit ihrem Konzept einer globalen liberalen parlamentarischen Weltregierung eine Grundlage für das argumentative Handeln bilden.[69]

2. Internationales Strafrecht – die Normenbildung

2.1 Die Entwicklung des Völkerrechts bis zum 20. Jahrhundert

Der Ursprung einer Idee der universellen Gerichtsbarkeit und des universellen Friedens kann man schon in der antiken Pax Romana sehen und sie weiter in der Philosophie von Thomas von Aquin und Hugo Grotius verfolgen.[70] Drei Jahre nach dem Tod von Grotius im Jahre 1648 fand der dreißigjährige Krieg um die Religionen in Europa bei der Unterzeich­nung des Westfälischen Friedensvertrags sein Ende. Als ein Instrument internationaler Politik, basiert das Völkerrecht auf der in dem Westfälischen Frieden formulierten Staaten­souveränität:[71] „The Westphalian concept of sovereignty represented significant systemic change in the patterns of international economic and political interactions and consequently on the development of international law. At the Peace of Westphalia, the formula […] was reaffirmed: cuiuc regio euius religio (‘whose the region, his the religion’). […] [T]he nation-state regime began to penetrate almost every aspect of civilian life.”[72] Die Staaten sind nach dem Westfälischen Prinzip untereinander unabhängig sowie gleichgestellt und nach dem völkerrechtlichen Verständnis nur dem von zwischen­staatlichen Übereinkommen getragenen Völkerrecht untergeordnet. Ursprünglich werden die Staaten als einzige Völkerrechtssubjekte gesehen, was der Anschauung des internatio­nalen Systems von Waltz entspricht.[73]

Traditionell war der Mensch das Subjekt nationaler Gerichtsbarkeit des Staates, in dem er lebte. Deswegen wurden die möglichen Verletzungen internationaler Regeln, die er beging, damals von den Behörden des betreffenden Staates unter dem Grundsatz des Territorialitätsprinzips verfolgt und bestraft.[74] Es gab aber einige Ausnahmen für das Territorialitätsprinzip. Im 17. und 18. Jahrhundert war die Piraterie weit verbreitet und auch wenn sie nur das Gebiet von Ostasien betraf, waren alle Staaten nach dem Weltrechtprinzip ermächtigt, die Piraten zu suchen und zu bestrafen.[75] Eine zweite Ausnahme waren die Kriegsverbrechen, die im 19. Jahrhundert definiert wurden. In dem Lieber Code vom 1863, der vom amerikanischen Präsident Abraham Lincoln als Befehl für die Streitkräfte während des Bürgerkrieges eingeführt wurde, wurden erstmals die Strafbestände und Strafen für Kriegsverbrechen ausformuliert: „Traditionally such crimes were defined as violations of the laws of warfare committed by combatants in international armed conflicts. War crimes entailed that (i) individuals acting as State officials […] could be brought to trial and punished for alleged violations of the laws of warfare; (ii) they could be punished, not only by their own states, but also by the enemy belligerent.“[76] Dem Lieber Code folgten zwei Haager Friedenskonferenzen in den Jahren 1899 und 1907, zusammengerufen von dem Zar Nikolaus II., deren wichtigstes Resultat das IV. Haager Abkommen vom 18. Oktober 1907 mit der Ordnung der Gesetze und Gebräuche des Land­krieges war. Es wurde von mehr als 40 Staaten unterzeichnet.[77] Der zunehmenden Anwen­dung des Kriegrechts von den Staaten und der Etablierung der Haager Konventionen schloss sich eine wachsende Anerkennung und Akzeptanz des Prinzips der individuellen Strafbarkeit an. Der ICC kann als eine konsequente Folge dieser Konferenzen gesehen werden.[78]

Der Erste Weltkrieg wütete mit einer Zerstörungskraft, die völlig neue Dimensionen hatte. Die USA hielten sich bis zum März 1917 aus dem Konflikt heraus, aber als die Deut­schen drei US-Schiffe versenkten, erklärte Präsident Woodrow Wilson Deutschland den Krieg. Ein Grund für die Kriegserklärung war, dass die USA dadurch eine dominierende Rolle bei den Friedensverhandlungen spielen konnten. Wilson stellte einen 14-Punkte-Plan schon vor den Pariser Friedensverhandlungen vor. Diese 14 Punkte waren seine Forderun­gen für Frieden und beinhalteten u.a. Abrüstung, Beendigung des Kolonialismus und die Schaffung einer Organisation kollektiver Sicherheit. Als Resultat der Pariser Friedensver­handlungen wurde auf Grund des 14-Punkt-Planes am 28. Juni 1919 der Versailler Vertrag unterschrieben und der Völkerbund gegründet.[79] Die Satzung des Völkerbundes, auch wenn er politisch nicht sehr bedeutsam war, markiert das Ende des klassischen Völkerrechts durch das Einführen des Kriegsverhütungsrechts, das den ius ad bellum der Staaten besei­tigte und somit das Verständnis von Staatensouveränität veränderte.[80] Da die Deutschen eine totale Niederlage bei dem Krieg erlitten hatten, gab es für sie in Paris nichts zu verhandeln. Neben dem Verlust der besetzten Gebiete, hohen Kriegsentschädigungen und Begrenzung des deutschen Heeres, errichtete der Versailler Vertrag einen Gerichtshof für die Bestrafung des Deutschen Kaisers Wilhelm II. von Hohenzollern und von anderen deut­schen Kriegsverbrechern. Der Kaiser flüchtete jedoch rechtzeitig nach Niederlande, die ihn auszuliefern verweigerten. Die Deutschen schlugen vor, selber die Kriegsverbrecher zu verurteilen und es gab einige bedeutungslose Prozesse in Leipzig.[81]

2.2 Kriegsverbrechertribunale in Nürnberg und in Tokio

Wenn der Erste Weltkrieg gewaltig war, war der Zweite Weltkrieg noch gewaltiger. Die Alliierten hatten versagt, die Kriegsverbrecher des Ersten Weltkrieges anzuklagen und deswegen wurden die Forderung für ein Tribunal schon bald nach dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges laut. Die Verbrechen der Naziherrschaft in Deutschland und seinen Nachbarländern blieben nicht lange ein Geheimnis und im Oktober 1941 kündigten der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt und der britische Premiere Winston Churchill ihre Absichten an, ein Prozess gegen die NS-Führung einzuleiten. Im Oktober 1942 wurde eine Kommission für die Untersuchung der Kriegsverbrechen gegründet. Die Briten fanden die NS-Verbrechen so schwarz und befürchteten, Hitler würde das Tribunal für seine nationalsozialistische Propaganda missbrauchen, dass sie als einzige Lösung die Exekution aller NS-Führer sahen.[82] Die Amerikaner argumentierten dagegen für ein Tribu­nal: „First, how could a defeated enemy be condemned without due process of law? To hang them without trial would mean to do away with one of the mainstays of democracy: no one can be considered guilty until his crimes have been proved in a fair trial. […] Secondly, those who set up the Nuremberg Tribunal felt that the dramatic rehearsal of Nazi crimes – and of racism and totalitarianism – would make a deep impression on world opinion. […] The third reason was a desire on the part of the Allied powers to act for posterity. The crimes committed by the Third Reich and its Nazi officials were so appalling that some visible record had to be left.”[83] Weitere Gründe für die Errichtung des Tribunals waren die Wiederkehr des Nationalsozialismus zu verhindern und der kollektive Charakter der NS-Verbrechen. Im Sommer 1945 nach der Konferenz in Jalta versammelten sich die vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges –USA, Großbritannien, Frankreich und die UdSSR– in London. Aus dieser Konferenz resultierte das Londoner Vier-Mächte-Abkommen vom 8. August 1945, das die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der Achsenmächte vorsah. Noch bevor der Prozess am Ende war, traten 19 Länder dem Abkommen bei. Als Rechts­grundlage für das Statut des Nürnberger Kriegsverbrechertribunal (IMT) wurde das Abkommen nie direkt in das Völkerrecht umgesetzt, sondern stützte sich auf kriegsrecht­liches Besatzungsrecht und wurde als Nürnberger Prinzipien durch die UN-General­versammlung bestätigt.[84]

Das IMT betrat in vielerlei Hinsicht völkerrechtliches Neuland und machte Platz für die Völkerrechtsprinzipien, die heute von dem Kosmopolitismus gefordert werden.[85] Erstmals gab es eine individuelle Verantwortlichkeit wegen Verstoßes gegen völkerrechtlich defi­nierte Straftaten.[86] Zweitens wurden das Verfahren und die Verurteilungen durch ein internationales Gericht vorgenommen und drittens hatte die internationale Strafverfolgung Vorrang vor dem nationalen Recht und der Immunität. Die vier Strafbestände des IMT waren folgende: als dem Verbrechen gegen den Frieden, dem Verstoß gegen ius ad bellum, verstand man den von den Nazis geführten Angriffskrieg, der zu dem Weltkrieg führte. Dieser Strafbestand beinhaltete auch das Verbrechen der Aggression.[87] Als Kriegsverbre­chen, also Verbrechen gegen ius in bello,[88] wurden u.a. Mord, Plünderung, Deportation zur Sklavenarbeit und absichtliche Zerstörung von Städten und Dörfern gezählt.[89] Die Alliierten wollten die Deutschen wegen des Antisemitismus anklagen, es war nur nicht klar, wie man ihn rechtlich definieren sollte. Rafael Lemkin erfand einen neuen Terminus Genozid, der die Absicht beschrieb, ganze Nationen zu zerstören. Da die Juden aber nicht als Nation gesehen wurden, wurde der Holocaust als Verbrechen gegen die Menschheit bestraft.[90] Letztens sahen die Nürnberger Prinzipien die Verschwörung zu einem oder allen diesen Taten als Verbrechen an. Die Verbrecher wurden von vier Richtern –einem Amerikaner, einem Briten, einem Franzosen und einem Russen– verurteilt, das Verbrechen der Aggres­sion wurde von amerikanischen, das Verbrechen gegen den Frieden von britischen und das Verbrechen gegen die Menschheit von russischen und französischen Anklägern untersucht.[91]

Die Gerichtsbarkeit des IMT war sowohl universell, in dem Sinne, dass die Verbrechen universell anerkannt waren, als auch territorial – „in that it was created by the occupying powers at a time when they had assumed the sovereign functions of the German State under the terms of unconditional surrender. It also rested on a type of extraterritorial jurisdiction, as many of the accused were tried for crimes committed abroad.”[92] – aber vor allem persönlich. Obwohl die Straftaten der Nazis teilweise von dem nationalen Gesetz und oberen Befehl[93] verlangt wurden, war es für das IMT keine Entschuldigung, was zum ersten Mal demonstrierte, dass sowohl Individuen als auch Staa­ten vor dem internationalen Recht für ihre Taten verantwortlich sind:[94] „Crimes against international law are committed by men, not by abstract entities, and only by punishing individuals who commit such crimes can the provision of international law be enforced.“[95] Das IMT tagte vom 14.November 1945 bis zum 1.Oktober 1946. Die Beschaffung von Beweismaterial war leicht, da die Deutschen alle ihre Verbrechen gewissenhaft dokumentiert hatten. Unter der Maxime nullum crimen sine lege, nulla poena sine lege[96] wurden vor dem IMT insgesamt 177 Hauptverantwortliche wegen Straftaten gegen eigene Bürger und den als okkupierende Macht begangenen Gräueltaten angeklagt. Von den Richtern wurden 24 Todesurteile sowie 20 Lebenslage- und 98 kürzere Freiheitsstrafen ausgesprochen.[97]

Das IMT wird oft als eine ex post facto -[98] und Siegerjustiz kritisiert. Das IMT begrün­dete die Strafbarkeit mit dem Kellogg-Briand-Pakt,[99] in dem der Angriffskrieg verboten wurde, und mit den Haager Konventionen. Da die deutsche Justiz nach dem Krieg gar nicht existierte und vor allem aus NSDAP-Mitgliedern bestand, war es unmöglich, geeignete deutsche Juristen zu finden, um den Grundsatz der Parität[100] zu wahren. Die Hauptankläger verwiesen das Argument einer Siegerjustiz mit der Begründung, das es dem Recht in Deutschland nach seinem Missbrauch eine angemessene Geltung wiederbeschaffen werden sollte.[101] Vor allem die Beteiligung der UdSSR an dem IMT ist umstritten, da sie ebenso u.a. das Verbrechen gegen den Frieden bei dem Angriff auf Finnland am 30. November 1939 begangen hatte. Dieser Angriff wurde bei dem Prozess nur einmal angesprochen und sofort niedergebrüllt und somit der Grundsatz von tu quoque missachtet.[102] Trotz dieser Kritik wird das IMT generell als ein fairer Prozess gesehen: „Sowohl das Statut als auch die Verfahrens- und Beweisregelungen sahen Garantien eines fairen Verfahrens vor. Der Angeklagte hatte das Recht, sich zu verteidigen oder einen Verteidiger zu wählen, alle mit der Anklage relevanten Dokumente rechtzeitig vor Verhandlungsbeginn ausgehändigt zu bekommen und Beweismittel für seine Verteidigung vorzubringen sowie die von der Anklage geladenen Zeugen im Kreuzverhör zu vernehmen.“[103] Das IMT war in vielen Hinsichten wichtig: erstmals wurde das staatliche Monopol für die Bestrafung internationaler Kriegsverbrechen gebrochen; neue Strafbestände zum Völkergewohnheits­recht integriert, nämlich Verbrechen gegen den Frieden und gegen die Menschheit; und eine moralische Grundlage für eine permanentes und effektives System des internationalen Strafrechts geschaffen, die auch als Basis für ein kosmopolitisches Rechtsregime dienen.[104]

Zwei Wochen vor der Unterzeichnung des Londoner Abkommens gaben die Sieger­mächte bei der Potsdamer Konferenz am 26. Juli 1945 bekannt, dass sie auch den japani­schen Hauptverantwortlichen für Kriegsverbrechen einen Prozess machen würden. Das Statut des Internationalen Militärstrafgerichthofs für den Fernen Osten in Tokio (IMTFE) wurde im Januar 1946 angenommen und war großteils nach der Charta des IMT formu­liert.[105] Der Prozess in Tokio lief vom 3.Mai 1946 bis zum 12.November 1948 und die Zuständigkeit der IMTFE enthielt die Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit. Im Unterschied zum IMT war die Voraussetzung für die Anklage die Beschuldigung des Angriffkrieges und als weitere Besonderheit saßen in Tokio elf Richter und elf Ankläger aus alliierten Nationen,[106] was einen positiven Unter­schied zu Nürnberg darstellt, wo die Richter nur die Großen Vier repräsentierten. Die in Nürnberg erlebte Einstimmigkeit der Richter war dadurch aber weggewischt. Das IMTFE war politisch geprägt und die Gerichtsverfahren wurden generell als ungerecht wahrge­nommen, weil viele Angeklagte nicht auf Grund ihres kriminellen Verhaltens, sondern aus politischen Gründen auf der Anklagebank saßen.[107] Auch die Absichten der USA wurden in Frage gestellt: „Some have claimed that the trial was either a vehicle for America’s revenge for the treacherous attack on Pearl Harbor, or means of assuaging American national guilt over the use of atomic weapons in Japan.”[108] Obwohl der Kaiser Hirohito als Hauptverantwortlicher für die Aggres­sion Japans galt, wurde er auf Wunsch der USA von der Anklage ausgenommen. Es wurden 14 politisch Verantwortliche und 14 Hauptverantwortliche des Militärpersonals angeklagt und für schuldig erklärt. Bei sieben von diesen 28 Hauptangeklagten wurde die Todesstrafe ausgesprochen. In weiteren Prozessen wurden etwa 5.700 Japaner angeklagt und 920 von ihnen hingerichtet.[109]

2.3. Die Welt nach dem Zweiten Weltkrieg

2.3.1 Die Kodifizierung des modernen Völkerrechtes und die neuen Kriege

Die Nachkriegszeit ist durch eine Organisations- und Regimebildung gekennzeichnet, durch die auch modernes Völkerrecht kodifiziert wurde. Die Errichtung der UN, einer handlungsfähigen Organisation für Friedenssicherung, wurde als Antwort auf das Scheitern des Völkerbundes bei der Verhinderung des Zweiten Weltkrieges schon während diesem geplant. Am 26. Juni 1945 unterzeichneten 51 Länder die UN-Charta in San Fransisco, indem sich die Staaten zum Frieden und zu Menschenrechten bekannten:[110]Wir,die Völker der Vereinten Nationen – fest entschlossen, künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat, unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, erneut zu bekräftigen, Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und die Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können […].“[111] Die UN schaffte das ius ad bellum der Staaten endgültig ab und verdrängte die völkerrechtsbegrenzende Staatensouveränität, die durch das Souveränität begrenzende Völkerrecht ersetzt wurde.[112] Die Regime sind dadurch charakterisiert, dass ihr politisches Feld spezifisch ist und sie weniger materiell, aber trotzdem breiter als internationale Organisationen sind, obwohl sie auf deren Vorteile oft angewiesen sind. Als eine dauerhafte kooperative Organisation mit den Zielen, die Unsi­cherheit zu reduzieren und Konflikte friedlich zu lösen, bietet die UN mit ihren Betäti­gungsfeldern – der Friedenssicherung, dem Schutz der Menschenrechte und der wirtschaft­lichen und sozialen Entwicklung – ein Dach für mehrere Regime. Auch wenn nach den Regimetheoretikern ein Weltstaat nicht in Sicht ist,[113] macht die Entstehung der UN nach Held einen Schritt in die Richtung einer kosmopolitischen Weltordnung. Der UN-Charta wohnen die wichtigsten kosmopolitischen Werte inne, doch damit sie auch verwirklicht würden und die UN zu einem Podium für ein demokratisches Weltparlament werden würde, wie der Kosmopolitismus will, benötige sie noch einige Reformen und Durchset­zungsmechanismen.[114]

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unter­schrieben. Obwohl sie keine rechtliche Verbindlichkeit hat, ist sie für die Entwicklung der Grundrechte von großer Bedeutung, zumal sie erstmals einen universellen Katalog der Menschenrechte formuliert.[115] Nur einen Tag davor verabschiedete die Weltgemeinschaft die Völkermordkonvention, die in mehreren Hinsichten revolutionär ist: erstens, weil sich die Staaten zu der Verhütung von Straflosigkeit des Genozids verpflichtet haben; zweitens, weil positives Völkerrecht[116] geschaffen wurde; und drittens, weil ein internationaler Strafgerichtshof vorgesehen wurde: „Personen, denen Völkermord […] zur Last gelegt wird, werden vor zuständiges Gericht das Staates […] oder vor das internationale Strafgericht gestellt, das für die Vertragschließenden Parteien, die seine Gerichtsbarkeit anerkannt haben, zuständig ist.“[117] Durch die Völ­kermordkonvention, die sich nach den Nürnberger Prinzipien orientiert, wurde die Völker­rechtssubjektivität des Individuums postuliert. Hatte die Genozidkonvention dem Staat noch die primäre Zuständigkeit der Bestrafung internationaler Verbrechen gelassen, ging die Genfer Konvention mit ihrer universalen Strafgerichtsbarkeit weiter: „Each High Contracting Party shall […] search for persons alleged to have committed […] such grave breaches, and shall bring such persons, regardless of their nationality, before its own courts.“[118] Die vier Genfer Konventio­nen von 1949[119] mit ihren zwei Zusatzprotokollen von 1977, die das Kriegsvölkerrecht und den Individualschutz in internationalen sowie innerstaatlichen Konflikten regeln, zählen zu den Hauptquellen des humanitären Völkerrechts und sind mit 192 Vertragstaaten und zwei Zusatzprotokollen die anerkanntesten völkerrechtlichen Instrumente überhaupt. Als Ver­träge bieten die Genozidkonvention und Genfer Konventionen Regeln für das Menschen­rechtsregime an und sind die wichtigsten Bescheinigungen der Normen dieses Regimes, das unter der Obhut der UN residiert.[120]

Trotz der Kodifizierung des Kriegs- und Menschenrechts und der Regimebildung, deren Ziel ist, Konflikte friedlich zu bewältigen, ist es nach dem Zweiten Weltkrieg immer wieder zu bewaffneten Konflikten gekommen. Waren die Kriege bis zum Zweiten Welt­krieg zwischenstaatliche Kriege und durch die Ambition von Staatsbildung, durch einen zentral kontrollierten Kampf zwischen Soldaten und durch einen Anfang und ein Ende gekennzeichnet, haben die neuen Kriege einen anderen Charakter. Sie sind fast ausschließ­lich in den Bruchstellen alter Imperien und durch Staatenzerfall entstanden, wie in Afrika, Jugoslawien, Tschetschenien und Südostasien. Die Ursachen dieser neuen Kriege liegen nicht selten in ethnischen Konflikten oder in religiös-kulturellen Differenzen und sind meistens innerstaatlich: „Militärische Gewalt richtet sich immer seltener nach außen, in den Bereich zwischen den Staaten. Vielmehr kehrt sich ihre Stoßrichtung um, in die Innensphäre der zerfallenden einzelstaatlichen Subjekte hinein.“[121] Obwohl die neuen Kriege Elemente eines Bürgerkrieges aufweisen, können sie wegen den meist fehlenden politischen Interessen und Ideen nicht als solche eingestuft werden. Die Kombattanten sind keine regulären Streitkräfte, sondern kämpfen für paramilitärische Gruppen oder warlords und sind hiermit schwer von Zivi­listen zu unterscheiden.[122] Waren bis Anfang des 20. Jahrhunderts 90% der Gefallenen Soldaten, sind es heute zu 80% Zivilisten. Die neuen Kriege sind besonders brutal, oft ein Zustand eines totalen Krieges aller gegen alle àla Hobbes, in denen es für Genfer Konven­tionen, Haager Landkriegsordnungen oder den Menschenrechten keinen Respekt gibt.[123] Der Grund für diese Brutalität ist, dass der Krieg nicht mehr vom Staat, sondern von loka­len warlords und überregionalen Kriegsunternehmern geführt wird, wobei der ursprüngli­che Adressat des Kriegs- und Völkerrechtes der Staat ist. Der Staat ist für den Verlauf des Krieges unbedeutend, weswegen es keine Macht gibt, die das Völkerrecht oder das Recht überhaupt durchsetzen könnte und die Kriegsverbrecher festnehmen und bestrafen würde.[124]

2.3.2 Der internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien

Der religiös-ethnische Konflikt in Bosnien-Herzegowina[125] brach im Sommer 1992 im Rah­men des Zerfallprozesses der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien zwischen orthodoxen Serben, katholischen Kroaten und den seit den 60ern als einer Nation aner­kannten Muslimen auf. Die bosnischen Serben riefen eine serbische Republik von Bosnien und Herzegowina auf und ihr Ziel war,[126] „Bosnien mit Gewalt in ethnisch reine Enklaven oder ‚Kantone’ zu unterteilen. Dieses grauenhafte Vorgehen wurde unter der seltsam sterilen Bezeichnung ‚Ethnische Säuberung’ bekannt.“[127] Ein Verteidigungsrat der Kroaten zusammen mit den von der Republik Bosnien-Herzegowina gegründeten Kommandos der bosnischen Territorialver­waltung kämpfte gegen die Serben. Bis zum Sommer hatten die Serben 70% von Bosnien erobert und die muslimische Bevölkerung wurde im Namen der ethnischen Säuberung getötet oder in Konzentrationslager gebracht. Ein Jahr nach dem Ausbruch des Konflikts zerbrach das Bündnis zwischen Bosniern und Kroaten: „Die Kroaten hatten damit begonnen, durch die Vertreibung oder Internierung oder Tötung der Muslimischen Bevölkerung in Zentralbosnien ein zusammenhängendes Kroatengebiet zu schaffen, so dass die Muslime nun sowohl von Serben als auch von Kroaten ins Visier genommen wurden.“[128] Die ethnischen Säuberungen spitzten sich in mehreren Massakern zu, wo denen eines der Größten in Srebrenica war, wo bosnische Serben unter der Führung des Präsidenten von Serbien, Radovan Karadčić, und des Kommandeurs der bosnisch-serbischen Armee, Radko Mladić, zwischen dem 11. und 18. Juli 1995 bis zu 8000 muslimische Männer töteten.[129]

Nach zahlreichen von dem UN-Sicherheitsrat gesetzten Sanktionen und der Dokumen­tation der Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Genfer Konventionen, verabschiedete der UN-Sicherheitsrat am 22. Februar 1993 die Res. 808 für die Schaffung eines internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien für die Strafverfol­gung von den Verantwortlichen für die Verletzungen des internationalen humanitären Rechts in dem Staatsgebiet vom ehemaligen Jugoslawien (ICTY).[130] Erstmals in 50er Jahren kam es zu einem internationalen Strafgerichtshof, nicht nur aus dem Grund, dass nach dem Ende des Kalten Krieges der Sicherheitsrat wieder funktionsfähig war, sondern auch weil die Straftaten ähnlich schwerwiegend waren wie die das Zweiten Weltkriegs.[131] Das Ziel des UN-Sicherheitsrates bei der Errichtung des ICTY war die Wiederherstellung und Erhaltung des internationalen Friedens nach dem Kapitel VII der UN-Charta: „the widespread occurrence of violations of international humanitarian law constituted a threat to international peace and security and […] such crimes needed to put an end.“[132] Die Ziele des ICTY sind der Wandel von Straflosigkeit zu Rechenschaft voranzutreiben, die Geschehnisse zu dokumentieren, das Völkerrecht durchzuführen, den Opfern eine Stimme zu geben und Rechtsgrundsätze zu verstärken.[133]

Die Res. 827, die das Statut des ICTY aufstellte, wurde von dem Sicherheitsrat in Kon­sens angenommen und bildet seine Rechtsgrundlage. Ein völkerrechtlicher Vertrag zzgl. Verhandlungen und eines Ratifizierungsprozesses hätte zu lange gedauert, um eine sofor­tige Strafverfolgung zu ermöglichen: das Statut wurde nach dem vorhandenen Völkerrecht geschaffen. Das ICTY ist nach Art. 29 der UN-Charta ein Nebenorgan der UN und zustän­dig für die schweren Verletzungen der Genfer Konventionen, für die Verstöße gegen die Gesetze oder Gebräuche des Krieges, für die Verfolgung des Völkermordes und der Verbrechen gegen die Menschheit.[134] Im Unterschied zu dem IMT wurde bei dem ICTY das Verbrechen gegen den Frieden weggelassen und die Verletzungen des humanitären Völker­rechts mit Hinblick auf den Schutz der Zivilbevölkerung neu definiert. Als ein ad hoc Gericht ist das ICTY mit dem Sitz in Den Haag nur für die seit dem 1.Januar 1991 began­genen Verbrechen von natürlichen Personen auf dem Staatsgebiet des ehemaligen Jugoslawiens zuständig.[135] Das ICTY mit mehr als 1100 Mitarbeitern besteht aus dem Sekretariat, der Anklagebehörde und dem Rechtsprechungsorgan und wird hauptsächlich vom UN-Budget finanziert. Die Arbeit des ICTY wurde kurz nach der Ernennung des Anklägers im Oktober 1993 aufgenommen und der erste Prozess ab Mitte 1996 geführt. Seine Arbeit ist hin und wieder schleppend: in den Archiven liegen 6 Mio. Dokumente unterschiedlicher Sprachen und Qualitäten vor und auch die Untersuchungen der Massen­gräber inklusive Zeugenbefragung, Stellensicherung, Minenentfernung, Leichenausgrabung sind zeitaufwändig. Dazu sind die Balkan-Staaten, und auch die NATO, nicht immer kooperationswillig gewesen:[136] „Der [jugoslawische] Justizminister Jojic bezeichnete das Gericht als kriminelle Organisation und illegale Einrichtung, die entgegen den Bestimmungen der UN-Charta und des internationalen Rechts gegründet worden sei. Niemals werde sein Staat jugoslawische oder ausländische Staatsbürger an ein Gericht ausliefern, vor das ‚unschuldige Serben sogar mittels Morden geschleift’ würden.“[137] Die Verhaftung der Angeklagten ist von zentraler Bedeutung, da kein Prozess in absentia geführt werden kann. Erst in letzten Jahren konnten viele Festnahmen wegen des wachsenden internationalen Drucks und NATO-Aktivitäten durchgeführt werden, obwohl der Aufenthaltsort vieler Gesuchter längst bekannt ist. Das ICTY hat Vorrang vor den nati­onalen Gerichten und kann jeder Zeit ein Verfahren übernehmen. Die Staaten sind verpflichtet, jedem Rechtshilfeersuchen des ICTY unverzüglich nachzukommen. Da das ICTY mit allen anderen Kompetenzen außer der Durchsetzung seiner Anordnungen aus­gestattet ist, ist er bei einer Kooperationsverweigerung von dem UN-Sicherheitsrat bzw. anderen Instanzen abhängig.[138]

Mit der Festnahme und Überstellung des jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milošević am 28. Juni 2001 durch Serbien an den ICTY wurde erstmal ein amtierendes europäisches Staatsoberhaupt wegen Kriegsverbrechen angeklagt. Der Prozess fing im Februar 2002 an und Milošević wurde wegen allen vier Verbrechen in Kosovo, Kroatien und Bosnien angeklagt. Im Zeitraum von 2002 bis 2004 sagten 298 Zeugen gegen Milošević aus, der das Tribunal als illegal und politisch bezeichnete und meinte, dass er wegen den NATO-Kriegverbrechen beschuldigt wird: „it is clear to any lawyer in the world that question of jurisdiction can be open when juridical institutions are concerned, and you are not juridical institution; you are political tool.“[139] Wegen des schlechten Gesundheitszustandes von Milošević kam das Verfahren nur schleppend voran und bedauerlicherweise starb Milošević am 11.März 2006, bevor es zu einer Verurteilung kommen konnte.[140] Das ICTY konzentriert sich ausschließlich auf die Hauptverbrecher und hat bisher 161 Personen angeklagt, von denen 132 zu dem Verfahren gekommen bzw. überstellt worden sind und 88 Verfahren sind bereits abgeschlossen. Ein strategisches Element des ICTY ist eine geheime Anklageliste, die es ermöglicht, die Gesuchten bei der Festnahme zu überraschen. Trotz des in den letzten Monaten steigenden internationalen Drucks, v.a. allem seitens der EU, konnten sich die bekanntesten Gesuchten Karadčić und Mladić bisher vor dem ICTY verstecken. Wegen der enormen Arbeit des ICTY sind Ermittlungsverfahren auch in anderen Ländern, wie in Deutschland, geführt worden.[141]

2.3.3 Der internationale Strafgerichtshof für Ruanda

Der Konflikt in Ruanda hat seine Wurzeln in der Kolonialzeit. Es ist allgemein bekannt, dass es vor dem Kolonialismus keine ethnische Gewalt zwischen den zwei Hauptbevölkerungsgruppen Ruandas – Hutus und Tutsis – gab, die immer dieselbe Kultur und Sprache teilten und kaum voneinander zu unterscheiden waren. Nach dem Belgien Deutschland als Kolonialmacht abgelöst hatte, fingen sie an, die Tutsis zu begünstigen, was erstmal 1959 zu blutigen Auseinandersetzungen führte. Seit der Unabhängigkeit Ruandas wurden Tutsis diskriminiert und als ein Flugszeug mit dem ruandischen und burundischen Präsident an Board am 6. April abstürzte, eskalierte die Gewalt. Die Hutus beschuldigten Tutsi-Rebellen des Abschusses der Maschine und fingen an, die Tutsibevölkerung zu mas­sakrieren. Das führte zu einem der schlimmsten Völkermorde seit dem Zweiten Welt­krieg.[142] Nach den höchsten Schätzungen kamen bei dem Genozid, der offiziell am 15. Juli 1994 endete, bis zu 2,5 Mio. Menschen ums Leben. Das Töten wurde zu einer kollektiven Handlung: die Tutsis wurden getötet, weil sie Tutsis waren und einige Hutus, weil sie sich Hutu-Extremisten entgegensetzten. Freunde töteten Freunde, Familienmitglieder einander, Politiker, Richter, Polizisten, Journalisten, Lehrer, Pfarrer, NGO-Mitarbeiter töteten und wurden getötet in Wohnungen, Krankenhäusern, Kirchen und so weiter. Auch wenn das Massaker auf dem ersten Blick spontan aussah, war es lange politisch geplant, gut von den Milizen organisiert und wurde mit massiver Propaganda durch den Radiokanal Mille Collines gehetzt. Die Weltgemeinschaft verweigerte erst das Massaker als Genozid anzuer­kennen, da der Art.1 der Völkermordkonvention die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, Völkermord immer zu verhüten. Besonders die USA waren nach dem Mogadischu-Trauma nicht bereit, in Afrika zu intervenieren.[143]

[...]


[1] „Internationale Politik ist, wie alle Politik, ein Kampf um die Macht. Wo immer die letzten Ziele der internationalen Politik liegen mögen, das unmittelbare Ziel ist stets die Macht. Das höchste Ziel der Staatsmänner und Völker mag Freiheit, Sicherheit, Wohlstand oder die Macht selbst sein. […]7 Streben sie die Erreichung ihrer Ziele aber mit den Mitteln internationaler Politik an, dann durch Kampf um Macht.“, Morgenthau, 1963, S.69-70.

[2] Keohane/Nye, in: IO, 41/4 (1987), S. 726; Krakau, in: Lösche (Hrsg.), in: Lösche/von Loeffelholz (Hrsg.), 42004, S.194.

[3] Waltz, 1979, S. 68; Schörnig, in: Schieder/Spindler (Hrsg.), 2003, S. 62.

[4] Ebd., S. 40 und 91.

[5] Ebd., S. 73; Schörnig, in: Schieder/Spindler (Hrsg.), 2003, S.68.

[6] Alle Anmerkungen, Auslassungen, Korrekturen und Veränderungen in eckigen Klammern innerhalb der Zitate sind von mir. Bei Internetadressen markieren die eckigen Klammern das jeweilige Abrufdatum.

[7] Waltz, 1979, S. 100-101.

[8] „States are not and never have been the only international actors. But then structures are defined not by all of the actors that flourish within them but by the major ones.“, Ebd., S.93.

[9] „To be sovereign and to be dependent are not contradictory conditions. […] To say that a state is sovereign means that it decides for itself how it will cope with its internal and external problems, including whether or not to seek assistance from others and in doing so to limit its freedom by making commitments to them.“, Ebd., S.96.

[10] „Wie Machtmittel und Macht genau zu bemessen sind, wird nicht näher erläutert. […] Allerdings unterstellt Waltz, dass es zur Bestimmung der Macht eines Staates nicht nur auf das Zusammenzählen aller Waffensysteme und Soldaten ankommt. Auch ökonomische, ja sogar soziale Faktoren können staatlicher Macht zugerechnet werden. Macht ist gleichsam die ‚Recheneinheit’ der Staaten zum Vergleich untereinander […].“, Schörnig, in: Schieder/Spindler (Hrsg.), 2003, S.68; Waltz, 1979, S. 96-97.

[11] „In anarchic realms, like units coact. In hierarchic realms, unlike units interact. In an anarchic realm, the units are functionally similar and tend to remain so. Like units work to maintain a measure of independence and may even strive for autarchy. In hierarchic realm, the units are differentiated, and they tend to increase the extend of their specialization. Differentiated units become closely interdependent.”, Waltz, 1979, S. 104, s. auch Ebd., S. 88-89. Dies ist das erste Element, das Ordnungsprinzip (ordering principle), der Struktur des internationalen Systems von Waltz. Siehe Schörnig, in: Schieder/Spindler (Hrsg.), 2003, S.69.

[12] „The parts of a hierarchic system are related to one another in ways that are determined both by their functional differentiation and by the extend of their capabilities.“, Waltz, 1979, S.97.

[13] „Many seem to believe, that growing closeness of interdependence improves the chances of peace. But close interdependence means closeness of contact and rises the prospect of occasional conflict. […] Interdependent states whose relations remain unregulated must experience conflict and will occasionally fall into violence. […] [I]nterdependence describes a condition in which anything that happens anywhere in the world may affect somebody, or everybody, elsewhere.”, Ebd., S.138-139.

[14] Das ist das zweite Element, die Funktionsspezifizierung der Akteure (specification of functions of differentiated units), von Waltz’ Struktur des internationalen Systems. Siehe Schörnig, in: Schieder/Spindler (Hrsg.), 2003, S.69.

[15] Waltz, 1979, S. 107.

[16] Waltz, 1979, S.106.

[17] Ebd., S.114.

[18] Ebd., S. 118, s. auch Ebd., S. 119-121.

[19] Ebd., S.168-169.

[20] Ebd., S. 119, 166; Schörnig, in: Schieder/Spindler (Hrsg.), 2003, S.71.

[21] Das ist das dritte Element, die Machtrelation der Staaten zueinander (distribution of capabilities across units), von Waltz’ Struktur des internationalen Systems. Siehe Schörnig, in: Schieder/Spindler (Hrsg.), 2003, S.70.

[22] Waltz, 1979, S.162, 168-169.

[23] Schörnig, in: Schieder/Spindler (Hrsg.), 2003, S. 72.

[24] Waltz, 1979, S.111-112.

[25] Zangl, in: Schieder/Spindler (Hrsg.), 2003, S.118.

[26] Der Einfachheit wegen werde ich weiter nur amerikanisch, Amerika und Amerikaner schreiben, dabei sind ausschließlich die USA und ihre Bevölkerung gemeint.

[27] Keohane, 1984, S.9.

[28] Müller, 1993, S.18-19.

[29] Regime haben eine viergliedrige Struktur: „Sie bestehen aus Prinzipien (Grundsätze über die Kausalbeziehungen und die Ziele in jeweiligen Politikfeld), Normen (allgemeine Verhaltensvorschriften, Rechte und Pflichten), Regeln (präzise Verhaltensvorschriften, Ge- und Verbote) und Verfahren (zur Entscheidung, Änderung, Konfliktregelung, Kommunikation).“, Müller, in: Kaiser/Schwarz (Hrsg.), 2000, S.458, s. auch Keohane, 1984, S.57-58.

[30] Donnelly, in: IO, 40/3 (1986), S. 600-601.

[31] Keohane, 1984, S.92; Müller, 1993, S.27.

[32] Müller, 1993, S.30, s. auch Ebd., S. 26-29.

[33] Ebd., S.29.

[34] Keohane, 1984, S.90-91, s. auch Ebd., S. 89, 214.

[35] Müller, 1993, S.38.

[36] Keohane, 1984, S.96-97.

[37] Müller, 1993, S.38.

[38] Ebd., S.2-4; Keohane, 1984, S. 54, 62-63.

[39] Müller, 1993, S.4.

[40] Ebd., S.7.

[41] Keohane, 1984, S.142-143; Zangl, in: Schieder/Spindler (Hrsg.), 2003, S.131; Haggard/Simmons, in: IO, 41/3 (1987), S. 500-501.

[42] „Prisoners’ Dilemma is based on the fable of two guilty partners in crime who are being questioned separately by the District. If both players cooperate with each other (not confessing to the DA), they receive the reward, R. If they defect (both confess), they are punished, P. If one defects while the other cooperates, the defector receives the benefit, T, of succumbing to temptation and tricking his partner, while the cooperator receives the sucker payoff, S. […] [T]he standard definition of Prisoners’ Dilemma includes the provision that the reward for cooperation is greater than twice the sum of the payoffs for tricking the other actor and being the sucker.”, Keohane, 1984, S.68.

[43] Haggard/Simmons, in: IO, 41/3 (1987), S. 504-505.

[44] Keohane, 1984, S.73.

[45] Ebd., S.78-79.

[46] „Die Analyse innerstaatlicher Präferenzentwicklungen muß Phänomenen wie dem Wertwandel, der Differenzierung von gesellschaftlichen Einstellungen, der Koalitionsbildung und dem ‚Wissen’ über die Zusammenhänge im jeweiligen Politikfeld Aufmerksamkeit schenken.“, Müller, 1993, S.35, s. auch Zangl, in: Schieder/Spindler (Hrsg.), 2003, S.137.

[47] Risse-Kappen, in: ZIB, 1/1995, S.176-177.

[48] Ebd., S.177.

[49] „[S]oziale Situationen zeichnen sich zum einen dadurch aus, daß sie regelgeleitet sind und daß diese – über die Sprache vermittelte – Regelgeleitetheit nicht hintergehbar ist […]. Zum anderen sind soziale Situationen dadurch charakterisiert, daß Akteure nicht nur Erwartungen über die Entscheidungen der anderen bilden, sondern über kommunikative Verständigung prinzipiell die Möglichkeit haben, diese Erwartungen zu hinterfragen sowie die gegenseitigen Präferenzen und Nutzenkalküle argumentativ zu kritisieren und wechselseitig zu verändern. Es steht ihnen also neben der Ebene strategischen Handelns immer die Ebene kommunikativen Handelns zur Verfügung.“, Ebd., S.178.

[50] Risse, in: GovtOppos, 39/2 (2004), S.295-296.

[51] Risse-Kappen, ZIB, 1/1995, S.179-180.

[52] Ebd., S.177-180.

[53] Risse, in: IO, 54/1, (2000), S. 6-7.

[54] Ebd., S. 33.

[55] „Sovereignty served the purpose of defining the state competences and to make it clear what were the state borders. […] From an historical point of view, the concept of sovereignty has been the artificial creation of an ‘organized hypocrisy’ […]. [W]e must face up to the challenge of finding an effective replacement, since the formal claim of sovereignty is still needed today to curb the dominance of the strong over the weak.”, Archibugi, in: EJIL, 10/3 (2004), S.452, s. auch Held, in: RIS, 29 (2003), S.466; Archibugi, in: Archibugi, 2003, S. 3-4.

[56] Held, in: RIS, 29 (2003), S.466.

[57] Held, in: GovtOppos, 39/2 (2004), S. 389.

[58] Es gibt eigentlich acht Prinzipien der kosmopolitischen Werte, aber die o.g. vier sind die Grundlegenden: „Eight principles are paramount. They are the principles of: 1) equal worth and dignity; 2) active agency; 3) personal responsibility and accountability; 4) consent; 5) collective decision-making about public matters through voting procedures; 6) inclusiveness and subsidiarity; 7) avoidance of serious harm; and 8) sustainability. […] The first cluster (principles 1-3) set down the fundamental organizational features of the cosmopolitan moral universe. […] The second cluster (principles 4-6) form the basis of translating individually initiated activity […] into collectively agreed or collectively sanctioned frameworks of action or regulatory regimes. […] The final principles (7 and 8) lay down a framework for prioritizing urgent need and resource conservation.”, Held, in: GovtOppos, 39/2 (2004), S.389-390.

[59] Held, in: RIS, 29 (2003), S.470.

[60] Ebd., S.470-471.

[61] Overlapping Communities of Faith werden von Held und McGrew definiert als “a state of affairs in which the fortune and prospects of individual political communities are increasingly bound together. Political communities are locked into a diversity of processes and structures which range in and through them, linking and fragmenting them into complex constellations. National governments by no means simply determine what is right or appropriate exclusively for their own citizens.”, Held/McGrew, http://www.polity.co.uk, [19.01.2006].

[62] Held/McGrew, in: RIS, 24/5 (1998), S. 241-242 und Archibugi, in: Archibugi (ed.), 2003, S. ix.

[63] Archibugi, in: EJIR, 10/3 (2004), S.442.

[64] Polity bedeutet hier politische Strukturen einer idealen Kommunikationsgemeinschaft. Siehe Humrich, in: Schieder/Spindler (Hrsg.), 2003, S. 437.

[65] Held, in: RIS, 29 (2003), S.476-478.

[66] Politics bedeutet hier politische Prozesse in realen Kommunikationsgemeinschaften. Siehe Humrich, in: Schieder/Spindler (Hrsg.), 2003, S.437.

[67] Held/McGrew, in: RIS, 24/5 (1998), S. 233-234, s. auch Held, in: RIS, 29 (2003), S.475; Archibugi, in: EJIR, 10/3 (2004), S.452.

[68] Held, in: Archibugi (ed.), 2003, S.187; Held/McGrew, in: RIS, 24/5 (1998), S. 234.

[69] Humrich, in: Schieder/Spindler (Hrsg.), 2003, S. 438.

[70] Thomas von Aquin (1224-1274) war ein italienischer Theologe und Philosoph, der die Vorstellung des universalen Friedens mit seinen Texten zur Rechts-, Staats- und Gesellschaftsphilosophie beeinflusst hat. Hugo Grotius (1583-1645) war holländischer Jurist und Theologe, der mir seinem Hauptwerk Drei Bücher vom Recht des Krieges und des Friedens als Begründer des Völkerrechts gilt. Siehe Störig, 1999, S.285-288, 332-333; Ferencz, 1980, S. 2-3.

[71] „Das Völkerrecht ist […] die ‚Rechtsordnung der internationalen Rechtsgemeinschaft’ bzw. ‚des internationalen Systems’. Danach besteht also bereits über den Staaten, zumindest in Umrissen, ein Ordnungssystem, wobei dieses Völkerrecht ‚ein politisches Recht’ ist, ‚weil sein Regelungsgegenstand überwiegend (oder gar ausschließlich) ein politischer ist. […] Völkerrecht reflektiert die Struktur das internationalen Systems, das es regelt, ebenso wie die politischen und ideologischen Kräfte sowie die Machtverteilung in diesem System und die Art und Weise, in der die Glieder des Systems ihre Interessen verfolgen und das entsprechende Verfahren regeln.’“, Wittkämper/Obszerninks, in: Woyke (Hrsg.), 71998, S.473-474, s. auch Kimminich, 21983, S. 71.

[72] Johnson, 2003, S.43.

[73] „In order to be considered as a subject of international law, an entity must be capable of possessing rights and duties under international law and have the procedural capacity to enforce those rights and duties. Traditionally only states were considered as fulfilling the necessary requirements. While it will be shown that international law has developed to recognize further categories of subjects, it cannot be denied that states remain the primary subjects of international law.”, Barker, 2000, S.44, s. auch Scott, 2004, S.14, 23; Waltz, 1979, S. 96-97.

[74] „Der Strafanspruch ist in der Regel Gebietsbezogen, d.h. der Staat ahndet Inlandstaten (Territorialitätsprinzip), gleichviel, ob sie von seinen Staatsangehörigen oder von Ausländern begangen worden sind (für letztere gelten z.T. völkerrechtliche Einschränkungen wie etwa die diplomatische Immunität).“, Ipsen, in: Ipsen et al., 52004, S. 662.

[75] „Das Weltrechtsprinzip ist negativ dadurch gekennzeichnet, daß sich der staatliche Strafanspruch aus keinem der vorstehenden Grundsätze ergibt. Der Strafanspruch des Staates ist internationalbezogen, d.h. der Staat ahndet die Verletzung eines Rechtsgutes allein deshalb, weil das betreffende Rechtsgut gewohnheitsrechtlich oder vertraglich international als besonders schutzwürdig und seine Verletzung daher als strafwürdig anerkannt ist. Unerheblich ist, ob die Tat von einem Ausländer oder von einem eigenen Staatsangehörigen bzw. ob sie innerhalb oder außerhalb des Hoheitsgebietes des strafenden Staates begangen worden ist.“, Ipsen, in: Ipsen et al., 52004, S.663.

[76] Cassese, 2003, S. 38-39.

[77] „Die erste haager Friedenskonferenz hatte 1899 stattgefunden und betraf Rüstungsbeschränkungen, das Verbot von bestimmten Kampfmitteln und die friedliche Streiterledigung; beide Haager Friedenskonferenzen […] betrafen nicht einen bestimmten Friedensschluß, sondern bezweckten die Kodifizierung völkerrechtlicher Regelungen im Interesse des Friedens und der Menschlichkeit.“, Kimminich, 21983, S.423, s. auch 37. Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs (IV. Haager Abkommen), in: Randelzhofer (Hrsg.), 81998, S.559.

[78] „The Hague Conventions of 1899-1907 were watershed events in the evolution of the rules of the conduct of war. Prior that time, some states had indicated a commitment to international ‘law of war.’ However, the implementation of that law was dependent upon individual state enforcement. The Hague Conventions did not establish collective machinery to implement the new body of law, but the rules did have an immediate normative impact on the conduct of hostilities.”, Johnson, 2003, S.23, s. auch Sadat, in: Sewall/Kaysen (ed.), 2000, S.31.

[79] Bierling, 22004, S.74.

[80] Bis dahin war es die Regel gewesen, dass „jeder als souverän anerkannten Macht das Recht der Kriegserklärung (ius ad bellum) zustand, so kann davon heute nicht mehr die Rede sein.“, Münkler, 2002, S. 56, s. auch Kimminich, 21983, S.84-87.

[81] Art. 118, 160, 227-228, Friedensvertrag von Versailles zwischen den USA, dem Britischen Reich, Frankreich, Italien, Japan, Belgien, Bolivien, Brasilien, Kuba, Ekuador, Griechenland, Guatemala, Haiti, Hedschas, Honduras, Liberia, Nikaragua, Panama, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, dem serbisch-kroatisch-slowenischen Staat, Siam, der Tschechoslowakei und Uruguay einerseits und Deutschland anderseits, http://www.dhm.de, [25.01.2006]; Sadat, in: Sewall/Kaysen (ed.), 2000, S. 33-34; May/Wierda, 2002, S. 3-4.

[82] Roggemann, 21998, S.168-169; Overy, in: Sands (ed.), 2003, S. 3-4.

[83] Cassese, 2003, S. 330.

[84] Maier, 2003, S.15, 21, s. auch Die Nürnberger Prinzipien (GAOR A/1316, 5. Sitzung, Anhang 12), in: Watzal, 31999, S.251.

[85] Siehe Held/McGrew, in: RIS, 24/5 (1998), S. 233.

[86] Im modernen Völkerrecht sind neben Staaten Völkerrechtssubjekte auch „(2) Die Internationalen Organisationen, die sowohl mit Staaten als auch untereinander sowie mit nichtstaatlichen Organisationen in Völkerrechtsbeziehungen stehen. (3) Die neben den Staaten traditionell anerkannten Völkerrechtssubjekte (der Heilige Stuhl, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz […]). (4) Menschen, soweit sie Subjekte völkerrechtlichen Individualschutzes […] sind, sowie Menschengruppen […]. Die völkerrechtliche Rechts- und Handlungsfähigkeit dieser Kategorien ist indessen nach wie vor umstritten. (5) Nichtstaatliche Organisationen […]. Wenngleich sich gegen die begrenzte Völkerrechtssubjektivität der NGO’s immer noch zweifelnde Stimmen erheben, so wird sich doch auch ihre internationale Rechtspersönlichkeit allmählich durchsetzen.“, Ipsen, in: Ipsen et al., 52004, S. 5-6.

[87] Roggemann, 21998, S.62; Leanza, in: Politi/Nesi (ed.), 2004, S.3.

[88] Ius in bello bedeutet das Recht im Krieg und wurde in o.g. Haager Konventionen von 1899 und 1907 kodifiziert. Es „wurde zwischen Mitgliedern der Streitkräfte, die Kombattanten oder Nicht-Kombattanten waren, und der (zu schützenden) Zivilbevölkerung unterschieden. Methoden und Mittel der Kriegsführung wurden ebenfalls, teilweise detailliert, geregelt.“, Ipsen, in: Ipsen et al., 52004, S. 37.

[89] Art. 6 (b), United States – France – Great Britain – Soviet Union. Agreement for the Prosecution and Punishment of the Major War Criminals of the European Axis, in: AJIL 39/4 (1945), S. 259-260.

[90] Lemkin, in: AJIL 41/1 (1947), S. 147; Overy, in: Sands (ed.), 2003, S.20-21; Finch, in: AJIL, 41/4 (1947), S. 21.

[91] Art. 6 (a), United States – France – Great Britain – Soviet Union. Agreement for the Prosecution and Punishment of the Major War Criminals of the European Axis, in: AJIL 39/4 (1945), S. 259-260; de Bertodano, in: LJIL, 15 (2002), S.411.

[92] Farbstein, 2001, S. 11.

[93] „In the Third Reich […] this idea was given formal expression in the Führerprinzip […] according to which every level of the State apparatus was governed by and answerable to the next level in the hierarchy with the whole system culminating in direction by the Fuhrer. In this situation there was an understandable concern that the defendants might attempt to plead ‘superior orders’ in a system of infinite regression in which all responsibility would be placed upon Hitler, who was by then conveniently dead.”, McCoubrey, in: ICLQ, 50 (2001), S.389.

[94] Ferencz, 1980, S. 457.

[95] Das Urteil des Nürnberger Kriegstribunals, http://www.un.org, [26.01.2006].

[96] Nullum crimen sine lege, nulla poena sine lege heißt ‚kein Verbrechen ohne Recht, keine Strafe ohne Recht.’ Hier ist anzumerken, dass das IMT eigentlich gegen den nulla poena sine lege Grundsatz verstieß, indem es Strafbestände schaffte, die es vorher nicht gegeben hat.

[97] Roggemann, 21998, S. 174; Egbert, in: AJIL 41/1 (1947), S. 172 ff.

[98] Ex post facto Justiz heißt Rückwirkende Justiz. „Ähnlich wie im innerstaatlichen Recht gilt auch im Völkerrecht der Grundsatz, daß ein Vertrag seine Rechtswirkungen nur – vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens an – für die Zukunft entfaltet […]“, von Heinegg, in: Ipsen et al., 52004, S. 154.

[99] „Die Hohen Vertragschließenden Parteien erklären feierlich im Namen ihrer Völker, daß sie den Krieg als Mittel für die Lösung internationaler Streitfälle verurteilen und auf ihn als Werkzeug nationaler Politik in ihren gegenseitigen Beziehungen verzichten.“, Art. I, Vertrag über die Ächtung des Krieges (Kellogg-Pakt), in: Randelzhofer (Hrsg.), 81998, S.487.

[100] Parität heißt Gleichheit: „Der allgemein anerkannte Grundsatz der souveränen Gleichheit der Staaten garantiert […] eine formell gleiche Rechtsposition der Staaten im Rahmen der meisten Internationalen Organisationen und bei der Ausübung von Stimm- und Beteiligungsrechten.“, Epping, in: Ipsen et al., 52004, S. 369.

[101] Maier, 2003, S.94-96.

[102] Tu quoque bedeutet: „wer einen Satz des Völkerrechts missachtet, der darf die Befolgung dieses Satzes durch den anderen nicht fordern.“, Kraus, 1947, S.16, s. auch Overy, in: Sands (ed.), S.25.

[103] Maikowski, 2002, S.30.

[104] Cassese, 2003, S.333.

[105] Cassese, 2003, S.332.

[106] Es waren Australien, Kanada, China, Frankreich, Großbritannien, Indien, Niederlande, Neuseeland, Philippinen, Sowjetunion und den USA.

[107] von Hebel, in: von Hebel et. al (Hrsg.), 1999, S. 22; Farbstein, 2001, S. 10-12.

[108] Cassese, 2003, S.332.

[109] May/Wierda, 2002, S. 5; International Military Tribunal for the Far East, in: IO, 3/1 (1949), S. 184-186.

[110] Gareis/Varwick, 22003, S. 36-37.

[111] Präambel, Charta der Vereinten Nationen, in: Randelzhofer (Hrsg.), 81998, S. 1.

[112] Ipsen, in: Ipsen et al., 52004, S. 40.

[113] Keohane, 1984, S.92; Müller, in: Kaiser/Schwarz (Hrsg.), 2000, S. 458; Müller, 1993, S.29.

[114] Held, in: RIS, 29 (2003), S.474.

[115] Tomuschat, in: IzpB, 280 (2003), http://www.bpb.de, [09.02.2006].

[116] „In terms of positive law, Grotius, who is often considered to be the father of modern international law, held that it was the law of nature which gave rise to the modern state. In turn, the creation and the application of positive law, aimed at producing order and therefore justice, gave rise to positive international law. This viewpoint holds that the state is the pinnacle of human civilization. […] Most importantly, the subjects of positive international law are states and states' interests. […] Positive international law has dominated western international law for the past 350 years or so. The positive international legal tradition essentially stops at the level of organization of the state. New norms of international law are understood to emerge from state actions at the international level. Non-state entities are essentially without standing.”, Doubleday, in: Inglis (ed.), 2003, S. 43.

[117] Art. VI., Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, in: Randelzhofer (Hrsg.), 81998, S.131.

[118] Art. 146, Geneva Convention relative to the protection of civilian persons in time of war, in: United Nations Treaty Series, http://www.un.org/, [06.02.2006].

[119] Geneva Convention relative to the protection of civilian persons in time of war; Geneva Convention relative to the treatment of prisoners of war; Geneva Convention for the amelioration of the condition of the wounded and sick in armed forces in the field; und Geneva Convention for the amelioration of the condition of wounded, sick and shipwrecked members of armed forces at sea. Alle vier Konventionen wurden am 12. August 1949 unterschrieben und traten am 21. Oktober 1950 in Kraft.

[120] Sands, in: Sands (ed.), 2003, S. 87; Tomuschat, in: Kaiser/Schwarz (Hrsg.), 2000, S. 433-434; Donnelly, in: IO, 40/3 (1986), S. 607.

[121] Meyers, in: Woyke (Hrsg.), 71998, S. 227, s. auch Münkler, 2002, S. 13ff.

[122] Biegi, 2004, S. 54.

[123] „Der Krieg, der in der Geschichte der Menschheit immer ein Unglück war, ist in den vergangenen Jahrzehnten, wenn ich so sagen darf, ein immer größeres Unglück geworden. Das liegt an der Waffentechnik, wie jeder weiß, deren Einsatz schon die beteiligten Völker, zunehmend aber auch ganz unbeteiligte Völker in ihrer physischen Existenz bedroht“, Herzog, http://www.bundespraesident.de, [28.02.2006].

[124] Münkler, 2002, S. 33-34, 42.

[125] „Es handelte sich um einen örtlich begrenzten Krieg, eine Mischung zwischen einem zwischenstaatlichen Krieg und einem Bürgerkrieg, ausgelöst durch ethnische Konflikte in einem multikulturellen Vielvölkerstaat.“, Hummel, in: Woyke (Hrsg.), 71998, S. 11, s. auch Schweigmann, 2001, S. 94; Sloan, 1998, S. 12, 14-15.

[126] Calic, in: IzpB, (1996), S. 9.

[127] Clinton, in: Der Spiegel, 26 (2004), S.101.

[128] Faust, 2002, S. 221-222.

[129] Del Ponte, 2000, http://www.un.org/icty, [07.02.2006].

[130] S/Res/808 (1993), Art. 1.

[131] May/Wierda, 2002, S. 7.

[132] von Hebel, in: von Hebel et. al (Hrsg.), 1999, S. 29.

[133] ICTY at a glance, http://www.un.org/icty, [07.02.2006].

[134] Maier, 2003, S.39, 109; Perrin de Brichambaut, in: Byers, 2000, S. 272; Aldrich, in: AJIL, 90/1 (1996), S.65,68.

[135] Art. 2, 3, 4, 6, 8, 9, Statut des Internationalen Gerichts zur Verfolgung der Verantwortlichen für die seit 1991 im Hoheitsgebiet des ehemaligen Jugoslawien begangenen Verstöße gegen das humanitäre Recht, in: Watzal, 31999, S.303 ff; Arnold, 1999, S. 88.

[136] „By the time the Tribunal had put itself on a steady course, it would become ever easier for it to capitalize on its reputational assets. If it came down to that, threatening to publicize NATO’s lack of cooperation (particularly by making public secret indictments on which NATO had failed to act) seemed an effective way of steering states into action.”, Mégret, in: EJIL, 13 (2002), S. 1278, s. auch Murphy, in: AJIL, 93/1 (1999), S. 59; Rackwitz, in: Theissen/Nagler (Hrsg.), 2003, S. 22.

[137] Maier, 2003, S.113-114.

[138] Editorial, in: AJIL, 96/3 (2002), S. 729; Goldstone/Bass, in: Sewall./Kaysen (ed.), 2000, S. 56-57; Murphy, in: AJIL, 93/1 (1999), S. 64.

[139] Milošević, in: Milosevic (IT-02-54), 30.08.2001, http://www.un.org/icty, [07.02.2006].

[140] Die Reaktion des Präsidenten des ICTY auf dem Tod Milošević war folgende: „I would like to take this opportunity to express my regret at the death of Slobodan Milosevic yesterday morning. I would also like to convey my profound disappointment that the trial against Slobodan Milosevic will not be concluded. It is extremely unfortunate that the victims and their families will not have a final answer in this case on the criminal responsibility of the accused.”, Pocar, http://www.un.org/icty, [21.03.2006]; auch international wurde bedauert, dass der Prozess gegen Milošević nicht bis zum ende geführt werden konnte: “I suppose those of us who would have wished to see justice rather than death be delivered to Milosevic will regret the fact that the justice process is halted. There is no doubt that of the evil that stalked the Balkans for the best part of a decade one way or another, one of the primary authors was Slobodan Milosevic. Lord Paddy Ashdown, former high representative to Bosnia. […] I hope very much this event, the death of Milosevic will help Serbia to look definitely to the future. Javier Solana, EU foreign policy chief […] I think today's story is that this man, this... monster, this war criminal who wrecked south-eastern Europe in the latter part of the 20th century, is gone. But his mark is enduring, and it isn't very good. Richard Holbrooke, former US negotiator for the former Yugoslavia […] I have been informed about the death of Slobodan Milosevic. It is unfortunate and in many aspects unsatisfactory, given the countless victims of the Balkan wars, that justice now will not be able to run its course. Jaap de Hoop Scheffer, Nato Secretary General”, BBC World, 12.03.2006, http://news.bbc.co.uk, [21.03.2006].

[141] Murphy, in: AJIL, 93/1 (1999), S. 59; Del Ponte, 2000, http://www.un.org/icty, [07.02.2006]; Del Ponte, 2002, http://www.un.org/icty, [07.02.2006]; Maier, 2003, S.175.

[142] Roggemann, 21998, S.158; Rudolph, in: IO, 55/3, S. 666.

[143] Campbell, 2001, S. 74-77; Nyamuya Maogoto, in: NJIL, 73 (2004), S. 188, 193.

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Details

Titel
Entstehung und Bedeutung des ICC (Internationaler Strafgerichtshofs)
Untertitel
Unter besonderer Berücksichtigung der US-amerikanischen Außenpolitik
Hochschule
Universität Hamburg  (Institut für politische Wissenschaft)
Note
1.0
Autor
Jahr
2006
Seiten
147
Katalognummer
V91718
ISBN (eBook)
9783638049245
ISBN (Buch)
9783638947367
Dateigröße
1200 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Entstehung, Bedeutung, Strafgerichtshofs)
Arbeit zitieren
Magistra Artium Salla Huikuri (Autor:in), 2006, Entstehung und Bedeutung des ICC (Internationaler Strafgerichtshofs), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91718

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Titel: Entstehung und Bedeutung des ICC (Internationaler Strafgerichtshofs)



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