Elektronische Programmführer und ihre Auswirkung auf die Wettbewerbssituation im deutschen Free-TV-Markt


Magisterarbeit, 2007

134 Seiten, Note: 1.3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

II. ABBILDUNGSVERZEICHNIS

1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Gang der Untersuchung

2. Elektronische Programmführer: Teilbereich des digitalen Fernsehens
2.1 Der Teletext als Ursprung des Elektronischen Programmführers
2.2 Von der anlogen Signalverbreitung zur digitalen Fernsehtechnik
2.3 Entwicklung und Einführung neuer Standards, Geräte und Dienste
2.4 Status Quo des Digitalisierungsprozesses
2.5 Bedeutung der Digitalisierung für Fernsehsender

3. Elektronische Programmführer: Differenzierung und Funktionalitäten
3.1 Begriffsklärung
3.2 Typen elektronischer Benutzerführungssysteme
3.2.1 Basis- oder SI-Navigator
3.2.2 EPG-Navigator
3.2.3 Bouquet- oder Programm-EPG
3.2.4 Portal/Walled Garden
3.2.5 EPGs unabhängiger Dritter
3.2.6 Interactive Programme Guide (IPG)
3.3 Technische Übertragung und Funktionsweise
3.4 Features und Funktionalitäten
3.5 Design und Benutzerführung

4. Elektronische Programmführer: Ökonomische Perspektive
4.1 Geschäfts- und Erlösmodelle
4.2 Marktakteure
4.2.1 Plattform- und Netzbetreiber
4.2.2 Pay-TV-Anbieter
4.2.3 Gerätehersteller
4.2.4 Unabhängige Dritte
4.2.5 Free-TV-Veranstalter

5. Elektronische Programmführer: Nutzer und Nutzungsverhalten
5.1 Nutzung ausgewählter Programminformationsmedien
5.1.1 Programmzeitschriften
5.1.2 Teletext
5.2 EPGs als Faktor der Programmauswahlentscheidung
5.3 Internationale Erfahrungen zur Nutzung und Bewertung von EPGs
5.4 In Deutschland zu erwartendes Nutzungsverhalten

6. Elektronische Programmführer: Regulierungsansätze
6.1 Rechtlicher Rahmen der EPG-Regulierung
6.2 Am Regulierungsprozess beteiligte Akteure und Institutionen
6.3 Regulierungsansätze vor dem Hintergrund potenzieller Diskriminierung
6.3.1 Zugang zum Navigationssystem
6.3.2 Platzierung innerhalb der Programmliste
6.3.3 Navigation und Benutzerführung
6.3.4 Features & Funktionalitäten
6.4 Kritische Würdigung des Regulierungskonzepts

7. Free-TV: EPG-bedingte Wettbewerbssituation
7.1 Risiken
7.2 Chancen
7.3 Wettbewerbsstrategien
7.3.1 Formulierung konkreter Anforderungen an Navigatoren
7.3.2 Kostenpflichtigkeit und Zustimmung bei der Nutzung von Programmankündigungsmaterialen
7.3.3 Eigene EPG-Applikationen

8. Fazit

III. LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS

I. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

II. Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: i-TV-Anwendungen

Abbildung 2: Geschäfts- und Erlösmodelle für EPGs

Abbildung 3: Zahlungsbereitschaft für EPGs

Abbildung 4: Elektronische Programmführer für das Digitalfernsehen

Abbildung 5: Mögliche Spannweite technischer und administrativer Dienstleistungen seitens der Programmplattformbetreiber

Abbildung 6: Modell der Fernsehprogrammauswahl von Webster und Wakshlag

Abbildung 7: Zappen und Verweilen vs. gezielt Auswählen

Abbildung 8: Nutzung verschiedener Programmmedien zur Programminformation

Abbildung 9: Arten der Programmnavigation

Abbildung 10: Interesse an EPGs

Abbildung 11: Interesse an EPG-Funktionalitäten

Abbildung 13: EPG-bedingte Risiken für Programmveranstalter

Abbildung 14: EPG-bedingte Chancen für Programmveranstalter

Abbildung 15: Indikatoren veränderter Zuschauer-Sender-Beziehungen

Abbildung 16: Programm- und Fernsehdienstangebote auf digitalen Fernsehplattformen

Abbildung 18: Technische und administrative Dienstleistungen für digitales Fernsehen und Pay-TV

“There is a window showing either a trailer or live TV (...) a linear guide tells you the upcoming programmes on a particular channel. At the bottom of the screen video or still representations of forthcoming programmes give a visual guide to the TV ahead. Navigation through the ever-expanding maze of channel is done through what looks like a file system that allows you to go forward in time (...). This includes content that may have been stored on the PVR covering not just television, but also personal photographs. Interactive channels are marked with a red star, replacing the interactive menu currently found on many guides.”[1]

1. Einleitung

1.1 Problemstellung und Zielsetzung

Hat ein Fernsehzuschauer nur wenige Programme zur Auswahl schaut er meist was gerade läuft. Mehr als 30 Kanäle im Angebot erlauben bereits eine gezieltere Auswahl, doch steigert ein größeres Angebot gleichzeitig das Bedürfnis nach Orientierung.

Was kommt jetzt? Was läuft gleich? Wer spielt mit?

Antworten auf diese Fragen geben eine der vielen am Markt erhältlichen Programmzeitschriften, der Teletext und die Programmseite der Tageszeitung. Doch wie wählt der Zuschauer aus, wenn die Zahl der verfügbaren Kanäle und Dienste bald auf mehrere hundert Kanäle steigt? Klar ist, selbst die umfangreichste Programmzeitschrift kann bei so viel Vielfalt kaum mehr eine umfassende Orientierungshilfe bieten.

Die Begriffe Electronic Programme Guide (EPG), Elektronischer Programmführer, TV-Guide, Navigationssystem, Navigator, Navigationshilfe, Benutzerführungssystem bezeichnen alle die gleiche, neue Art von Programmzeitschrift, welche zukünftig auf elektronischem Weg die Aufgabe der Programminformation übernehmen soll. Noch sind Elektronische Programmführer in deutschen Haushalten unterrepräsentiert, doch werden sie spätestens, wenn das analoge Fernsehen gemäß den Vorgaben der Bundesregierung bis zum Jahr 2010 abgeschaltet ist, eine an Bedeutung gewinnende Rolle im Rahmen der öffentlichen Kommunikation spielen.

Allerdings beschränken sich Navigationssysteme nicht in ihrer Aufgabe als Such- und Auswahlhilfe. Wesentlich ist, dass diese Systeme eine ganz und gar neue Rezeptionsebene in der Rundfunkkommunikation darstellen. Eine Ebene, die der Fernsehzuschauer zunächst durchschreiten muss, bevor er Zugang zum gewünschten Programmangebot erhält. Aus diesem Umstand wird die Schlüsselrolle, die ein Anbieter von Navigationssystemen künftig einnimmt bereits deutlich, denn Navigationssysteme verkörpern „(…) einen Flaschenhals, [dem] aus zwei Perspektiven große Relevanz zukommt.“[2] Zum einen sind sie das Tor durch das der Zuschauer Zugang zu den Fernseh-, Hörfunk- und Datendiensten des Programmveranstalters bekommt, zum anderen sind sie der Weg den Rundfunk- und Diensteveranstalter zu ihren Rezipienten durchlaufen müssen.

Das bedeutet, ist der deutsche Fernsehmarkt erst einmal vollständig digitalisiert, wird es nicht mehr nur darauf ankommen, wer welche Sender besitzt, entscheidend wird dann vielmehr sein, wer den Zugang zu ihnen mitbestimmt. So ist bspw. denkbar, dass Programmveranstalter mit Akzeptanzverlusten rechnen müssen, wenn sie unvorteilhaft oder gar nicht in der Programmauswahlliste des Netzbetreibers platziert sind. Die Struktur einer elektronischen Suche und Aufnahmesteuerung hat zudem das Potenzial das Prinzip der klassischen Kanalstruktur zu durchbrechen. Das kann in letzter Konsequenz dazu führen, dass die „Marke“ des Fernsehsenders als heutiger Dreh- und Angelpunkt der Zuschauerorientierung an Bedeutung verliert. Dieser Umstand stellt vor allem die Free-TV-Veranstalter vor ein erhebliches Bedrohungspotenzial.

Zum Thema EPG wurden in Deutschland nur wenige wissenschaftliche Arbeiten bzw. Bücher veröffentlicht. Der Autorin sind zudem keine Veröffentlichungen bekannt, die den Zusammenhang zwischen Programmführern und deren Auswirkungen auf das Free-TV untersuchen. Ziel und wissenschaftlicher Beitrag des vorliegenden Buches soll daher sein, die Funktionsweise Elektronischer Programmführer zu erklären und darüber hinaus die für Free-TV-Anbieter aus EPGs resultierenden Chancen und Risiken zu identifizieren und ihre Bedeutung für die öffentlich-rechtlichen als auch privaten Sender zu erörtern. Ob und wie die freien Programmveranstalter am Markt agieren soll untersucht werden um später zu zeigen, welche Bedeutung den theoretischen Überlegungen in der Praxis beigemessen wird.

Das vorliegende Buch konzentriert sich auf eine Untersuchung des deutschen Marktes. Auf eine Differenzierung zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk, „(…) der ebenfalls freies Fernsehen [Free-TV] ist (…)“[3], und privaten Sendern wird weitestgehend verzichtet. Ziel ist es die symbiotische Struktur der Beziehung aufzuzeigen sowie eine Einordnung der Thematik zu ermöglichen.

1.2 Gang der Untersuchung

Zum besseren Verständnis der Bedeutung und Funktionsweise von EPGs werden im folgenden zweiten Abschnitt „Teilbereich des digitalen Fernsehens“ zunächst kurz die technischen Rahmenbedingungen des digitalen Fernsehens erläutert, denn die Digitalisierung ist Voraussetzung für die Existenz und Übertragung von EPGs. Als Einführung und zum besseren Verständnis werden deshalb die mit dem neuen Übertragungsweg verbundenen Standards, Dienste und Endgeräte erklärt und anschließend der Status Quo der Digitalisierung und die aus ihr bereits resultierenden Konsequenzen für Programmveranstalter betrachtet.

Im dritten Kapitel „Differenzierung und Funktionsweisen“ folgt dann eine Einordnung und Abgrenzung verschiedener EPG-Typen. Das Buch konzentriert sich auf im Fernsehbildschirm darstellbare, digitale Applikationen, auch wenn Elektronische Programmführer, d.h. individualisierte Programminformationen, sich nicht nur über das Fernsehen abbilden lassen. Technologien wie das Internet, Mobiltelefone, Palmtops können ebenso Programmführer abbilden. Auch auf analoge Datendienste (z.B. NexTView), d.h. solche, die innerhalb der so genannten vertikalen Austastlücke übertragen werden, wird im Rahmen dieses Buches verzichtet. Um später aufzeigen zu können an welcher Stelle potenzielle Diskriminierungen und Manipulationen ansetzen können, werden anschließend die Grundlagen der technischen Übertragung und Funktionsweise sowie die Differenzierung der Features und Funktionen erläutert als auch auf die Art der Nutzersteuerung beschrieben.

Im vierten Abschnitt „Ökonomische Perspektiven“ werden dann die Geschäftsmodelle differenziert, um die beteiligten Akteure hinsichtlich ihrer Interessen, ihrer Wettbewerbssituation und den sich ergebenden Marktstrategien einordnen zu können. Neben den Sendern selbst, kommen auch die Inhaber der Infrastruktureinrichtungen, Endgerätehersteller, Programmzeitschriftenverlage und so genannte „unabhängige Dritte“ als Anbieter von Benutzerführungssystemen in Frage. Da die Akteure jeweils eigene ökonomische Interessen und Ziele verfolgen, haben sie für die EPG-bedingte Wettbewerbssituation der TV-Anbieter große Relevanz.

Entscheidend für die TV-Sender sind die Auswirkungen, die EPGs auf das Auswahlverhalten ihrer Rezipienten haben. Um Anhaltspunkte für die zu erwartenden Veränderungen im Nutzungsverhalten zu bekommen, soll im fünften Kapitel „Nutzer und Nutzungsverhalten“ rekapituliert werden, welche Kriterien bisher für die Programmauswahl eine Rolle spielten. Das Modell von Webster und Wakshlag (1983) bietet einen universellen Ansatz, um das Auswahlverhalten von Rezipienten zu beschreiben und ist geeignet zu zeigen, an welcher Stelle ein möglicher Einfluss von EPGs ansetzt. Auch die bereits etablierten Programmauswahlmedien bieten Anhaltspunkte, um aus ihnen mögliche Entwicklungen in der EPG-Nutzung abzuleiten. Über die tatsächliche Nutzung und Akzeptanz von Programmführern in Deutschland liegen, nicht zuletzt aufgrund der mangelnden Verbreitung von EPGs, kaum gesicherte empirische Daten vor.[4] Anhaltspunkte für die Akzeptanz und Nutzung liefern, soweit kostenfrei zugänglich, Untersuchungen und Erfahrungen aus den USA und Großbritannien. Abschließend soll dennoch ein Blick auf die in Deutschland zu erwartenden Auswirkungen geworfen werden.

Unter der Voraussetzung, dass Programmführer das Nutzungs- und Auswahlverhalten von Rezipienten leiten können, haben ihre Anbieter das Potenzial, Angebote einzelner Programmveranstalter zu diskriminieren. Näher beleuchtet wird daher im sechsten Abschnitt „Regulierungsansätze“ die Problematik der Rolle und Wirkungsweise von elektronischen Benutzerführungssystemen. Untersucht werden die zentralen Punkte möglichen Missbrauchs, um anschließend zu fragen, ob und inwieweit die bestehende medienrechtliche Regulierung dem Gefahrenpotenzial entgegentritt und inwiefern weiterführender Regulierungsbedarf besteht.

Im siebenten Kapitel „EPG-bedingte Wettbewerbssituation“ werden die für Free-TV-Sender bestehenden Potenziale noch einmal zusammengefasst und einer abschließenden Einordnung und Beurteilung unterzogen. Anhand des aktuellen Wettbewerbsverhaltens der TV-Sender soll abschließend gezeigt werden, welche Bedeutung die Programmveranstalter den aufgezeigten Chancen und Risiken heute in der Praxis beimessen.

Internationale Erfahrungen wurden, soweit auch entsprechende Literatur verfügbar war, in die Untersuchung mit einbezogen. Der Aktualität des Themas wurde das Primärmedium Internet am besten gerecht. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls zu erwähnen, dass die nachfolgende Untersuchung aufgrund der hohen Marktdynamik nur eine Momentaufnahme darstellen kann. Der Stand der Literatur beläuft sich auf Inhalte, die bis einschließlich Dezember 2006 veröffentlicht wurden.

2. Elektronische Programmführer: Teilbereich des digitalen Fernsehens

„[The] EPG is the fundamental difference between the analogue and the digital experience.”[5]

Mit der Digitalisierung des Fernsehens ergeben sich neue technische Prozesse und daraus eine Veränderung vieler etablierter Strukturen, vor allem für Free-TV-Anbieter. In diesem Abschnitt soll gezeigt werden, wie diese aussehen und insbesondere, in welchem Zusammenhang die neue Übertragungstechnik zum Elektronischen Programmführer steht.

2.1 Der Teletext als Ursprung des Elektronischen Programmführers

Eine Gemeinsamkeit aller elektronischen Benutzerführungssysteme liegt darin, dass sie Programminformationen unmittelbar auf dem Bildschirm abbilden.[6] Von den Fernsehsendern, die den deutschen Teletext[7] betreiben, wird für die Abbildung der in ihm enthaltenen Programminformationen der Seitenbereich 300-399 genutzt.[8]

Da der Zuschauer die Seiten mit seiner Fernbedienung aktiv abruft, hat der Teletext dem Rezipienten bereits erste Erfahrungen im Umgang mit Abrufdiensten am TV-Bildschirm vermittelt[9] und kann deshalb als Beispiel eines ersten fernsehspezifischen, interaktiven Dienstes angesehen werden.[10]

Entwickelt wurde die Teletext-Technik Anfang der 70er Jahre in Großbritannien und unter dem Namen Videotext wurde das Medium dann ab dem Jahr 1980 von der ARD und dem ZDF dann dem deutschen Publikum zugänglich gemacht, auch wenn ein Regelbetrieb erst zehn Jahre später erfolgte.[11]

Im Vergleich zur so genannten Binärcodeübertragung[12] der digitalen Technik nutzt das Verfahren des klassischen Teletextes die Austastlücke des analogen Fernsehsignals, das heißt einen Zeitraum innerhalb der Bildübertragung, der nicht zum Transport von Bildinformationen benötigt wird. Abgebildet werden können die Daten dann in Form einfacher Grafiken und Texte, welche mit Hilfe eines entsprechenden Decoders auf dem Fernsehbildschirm sichtbar gemacht werden und damit für den Empfänger jederzeit abrufbar sind.

Eine Ursache für den späten Erfolg des Teletexts liegt in seiner erst in den 90er Jahren steigenden im Gerät integrierten technischen Verbreitung.

„Seit den 80er Jahren wurden die anfangs als Zusatzgerät erhältlichen Decoder immer stärker zu einem integralen Bestandteil neuer Fernseher, sodass sich die Technik im Zuge des Gerätewechsels quasi als Selbstläufer durchsetzte.“[13]

Vor allem der Nachholbedarf an Fernsehgeräten in den neuen Bundesländern erhöhte die Anzahl von Teletexthaushalten nachhaltig. Schließlich war eine technische Verbreitung auch Voraussetzung für die Vermarktung des Teletextes als Werbemedium. Nicht zuletzt weil der Teletext inzwischen zum Standardrepertoire eines Fernsehsenders in Deutschland gehört,[14] generieren hierüber heute viele Sender einen Großteil ihrer Nicht-Werbeerlöse mittels so genannter Mehrwertdienste, wie z.B. SMS-Chats, SMS-Dating oder den Horoskopabruf.[15]

2.2 Von der anlogen Signalverbreitung zur digitalen Fernsehtechnik

Mit der Einführung des digitalen Rundfunks folgt Deutschland einer Entwicklung, die inzwischen weltweit eingeleitet oder zumindest angekündigt wurde. Der Begriff „digitaler Rundfunk“ beschreibt die Übertragung digitaler Datenströme anstelle analoger Videosignale.[16] Der wesentliche Vorteil gegenüber der analogen Technik liegt darin, dass die digitale Übertragung von TV-Signalen wesentlich weniger Sendekapazität in Anspruch nimmt.[17] Durch die Übertragung der Signale in so genannten Datencontainern können neben TV-Signalen zusätzlich auch andere Inhalte, wie z.B. Radioprogramme und interaktive Applikationen (z.B. EPGs), transportiert werden.[18] Vor allem bei den frequenzknappen Übertragungswegen Kabel und Terrestrik ermöglicht die digitale Technik eine Vervielfachung der übertragbaren TV-Programme und Dienste.[19]

„Der digitale Transportweg steht damit für die Übertragung beliebiger digitaler Informationen zur Verfügung. Neben, an Stelle oder gleichzeitig mit Video- und Audiosignalen können Daten jeder Art transportiert werden, wobei eine Abhängigkeit dieser Daten von Ton- und Bildsignalen nicht bestehen muss.“[20]

Weitere Vorteile der Digitaltechnik sind darüber hinaus ihre geringere Anfälligkeit für Störungen im TV-Signal, eine bessere Bildauflösung, die Verfügbarkeit zusätzlicher Tonkanäle, vereinfachte Möglichkeiten der Signalverschlüsselung, ein portabler Antennenempfang sowie die potenzielle Rückkanalfähigkeit.[21]

2.3 Entwicklung und Einführung neuer Standards, Geräte und Dienste

Um die Verbreitung der digitalen Technik voranzutreiben, entwickelte die Anfang der 90er Jahre gegründete Digital-Video-Broadcasting-(DVB)-Arbeitsgruppe einen international einheitlichen Standard zur Übertragung digitaler Signale.[22] Inzwischen gibt es verschiedene Arten des so genannten DVB-Standards, welcher sich entsprechend des Übertragungsweges differenziert. DVB-S überträgt TV-Signale mittels Satelliten, die Übertragung innerhalb der Kabelnetze erfolgt mittels DVB-C, terrestrische Senderketten nutzen DVB-T, mobile Endgräte DVB-H und die Übertragung über IP-basierte Netzwerke findet per DVB-IPI statt.

Während jedoch analoge TV-Signale direkt auf dem Bildschirm sichtbar gemacht werden können, müssen die mittels DVB komprimierten Datenströme von einem Decoder in analoge Signale zurückgewandelt werden.[23] Der Endgerätemarkt bietet für diesen Vorgang eine Vielzahl von Empfangsgeräten (Receiver) an. Am weitesten verbreitet sind so genannte Set-Top-Boxen, die dem Fernseher nur zum Zweck dieser Signalumwandlung vorgeschaltet werden.[24] Darüber hinaus existieren höher ausgestattete Receiver, die mit einem Festplatten- und/oder DVD-Rekorder kombiniert sind und vielfältige Bezeichnungen wie PVR (Personal Video Recorder), DVR (Digital Video Recorder) und HDD (Hard Disc Recorder) tragen. Für den Empfang von DVB-T werden bereits tragbare Receiver angeboten. PC-Nutzer können ihren Computer mit PC-Steckkarten, Steckmodulen oder externen USB-Geräten für den digitalen TV-Empfang aufrüsten. Im Rahmen der Entwicklung von IP-TV (Internet-Protocol-Television) gibt es inzwischen auch spezielle DVB-IPI-Receiver auf dem Markt.

Die einzelnen Receiver weisen, wie bereits angedeutet, sehr unterschiedliche Ausstattungen auf. So werden im Markt neben einfachen Zapping- oder Free-to-Air-Geräten auch Geräte mit voreingestellten Zugangsberechtigungssystemen (CAS, embedded Conditional Access System) angeboten. Darüber hinaus gibt es Geräte, die mit einer offenen Schnittstelle (CI, Common Interface) ausgestattet sind und damit den externen Einschub unterschiedlicher Conditional Access (CA)-Module, den so genannten Smart-Cards erlauben.[25] Solche CA-Systeme werden in erster Linie dazu genutzt den Zugang zu spezifischen Pay-TV-Angeboten zu kontrollieren[26] und Programminhalte vor unberechtigten Zugriffen zu schützen.[27] So nutzt bspw. der deutsche Pay-TV-Anbieter Premiere in seinem Receiver ein anderes CA-Modul als der britische Plattformbetreiber British Sky Broadcasting (BSkyB).[28] Das bedeutet, dass der Anbieter entsprechend seines im Receiver verwendeten CA-Moduls theoretisch den Zugang zum gesamten System kontrollieren kann[29], und dem Zuschauer über den mitgelieferten EPG nur bestimmte Programme zugänglich gemacht werden.[30]

Fester Bestandteil eines DVB-Datenstroms sind jedoch nicht nur Audio- und Videosignale.

“Broadcasts will include packages of data and instructions that create interactive multimedia in the viewer’s receiver. A package of this kind is called an ‘Application’.”[31]

Um diese mitgelieferten Applikationen, wie es z.B. EPGs sind, aber überhaupt empfangen zu können, ist ein so genanntes Application Programming Interface (API)[32] notwendig.[33] Aufgrund der Vielzahl existierender Middleware-Lösungen muss der Receiver außerdem mit dem „richtigen“ Betriebssystem (es gibt z.B. OpenTV, Microsoft, Alcatel usw.) ausgestattet sein, um eine bestimmte Applikation abbilden zu können. Diese Problematik spielt, wie später noch gezeigt werden soll, auch für die Entwicklung des EPG-Marktes eine entscheidende Rolle.

Um u.a. den Investoren digitaler Applikationen ein Mindestmaß an Sicherheit zu gewährleisten, entwickelte die „Arbeitsgruppe MHP“ den gleichnamigen Standard[34], der durch seine universelle Verwendung eine Abbildung von Applikationen und digitalen Anwendungen auf allen Receivern ermöglichen soll. Obwohl sich viele Marktteilnehmer im Jahr 2001 auf den Einsatz von MHP geeinigt hatten, konnte sich der Standard in Deutschland bis heute nicht durchsetzen (vgl. auch 7.3.3).[35]

Wie bereits beschrieben, ist die Rückkanalfähigkeit ein weiterer großer Vorteil der Digitalisierung, da hier der Zuschauer erstmals wirklich interaktiv integriert werden kann. Die technischen Möglichkeiten der Interaktion reichen von „(…) Ja/Nein-Antworten (Knopfdruck) bis hin zu tiefer gehenden Beiträgen zur inhaltlichen Gestaltung des Programms.“[36]

In Abbildung 1 liefert Woldt (2001) einen Überblick und gleichzeitig eine Einordnung möglicher interaktiver Anwendungen.

Deutlich wird eine im Rahmen elektronischer Programminformationen wesentliche Differenzierung. In der Kategorie Enhanced TV, „(…) der im weitesten Sinne programmbegleitenden iTV-Anwendungen (…)“[37], reicht das Spektrum von „(…) teletextartigen Begleitinformationen (…) über vertiefende Hintergrundberichte (…) bis hin zu Standfotos, Videoclips, Audioclips usw. (…).“[38] Das heißt, im Enhanced TV besteht ein direkter Zusammenhang der Anwendungen mit der Fernsehsendung, welche diese ergänzen bzw. erweitern. Der EPG führt dagegen eine von der Fernsehsendung unabhängige Existenz. Er stellt, so definiert es Woldt, ein Stand-alone-Angebot dar.

Abbildung 1 : i-TV-Anwendungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Woldt, Runar (2004): Interaktives Fernsehen – großes Potenzial, unklare Perspektiven, S.303.

2.4 Status Quo des Digitalisierungsprozesses

Auch wenn der Absatz von Digitalreceivern stetig zunimmt, gewinnt der Digitalisierungsprozess nur langsam an Fahrt. Laut einer Messung im Oktober 2006 empfangen 15,2% der Kabelhaushalte, 47,2% der Satellitenhaushalte und 57,1% der terrestrischen Fernsehhaushalte ihr Programm bereits digital. Die digitale Übertragungstechnologie wird somit von insgesamt 31,6% der 36 Millionen deutschen Fernsehhaushalte genutzt.[39] Damit liegt Deutschland im europäischen Vergleich der absoluten Anzahl von Digital-TV-Haushalten zwar an zweiter Stelle, liegt im Verhältnis zur Bevölkerungsgröße jedoch nur im Mittelfeld. Als wesentlicher Grund für das langsame Wachstum in Deutschland wird häufig der nur schleppende Ausbau der Kabelnetze genannt.[40] Dass die Verbreitung in Großbritannien und Frankreich, den in Europa am weitesten digitalisierten Ländern, schneller vorangeht, liegt jedoch vor allem daran, dass die dort ansässigen Pay-TV-Plattformen wesentlicher Treiber der dortigen Digitalisierung sind. Die einzigartige Vielfalt des hiesigen Free-TVs erschwert den Erfolg von bezahlten Inhalten im deutschen Raum.[41]

2.5 Bedeutung der Digitalisierung für Fernsehsender

Dank des in den 80er Jahren politisch eingeführten Modells des dualen Rundfunks, welches neben den öffentlich-rechtlichen erstmals auch private durch Werbung finanzierte Sender zuließ[42], können heute 70% der Bundesbürger knapp 40 Kanäle frei empfangen.[43] Das beinhaltet neben den großen Vollprogrammen (u.a. ARD, ZDF, RTL, ProSieben), auch eine Vielzahl kleinerer Spartensender (MTV, 9Live, Kabel1). Weltweit nahezu einzigartig ist, dass Empfang der privatfinanzierten Sender (z.B. Sat.1, RTL, Kabel 1, Vox) ist in Deutschland kostenfrei ist.

„Als Free-TV (…) werden [daher] Fernsehsender bezeichnet, für die keine zusätzlichen Kosten anfallen, zum anderen wird darunter aber auch allgemein der freie (d.h. unverschlüsselte) Empfang verstanden. (…) [Die] öffentlich-rechtlichen Programme sind zwar nicht kostenlos, aber in jedem Fall frei und unverschlüsselt empfangbar.“[44]

Öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk grenzen sich auf diese Weise eindeutig vom Pay-TV ab, bei dem der Kunde für die Dauer seines Abonnements oder der Sendung ("auf Abruf") ein oder mehrere Programme eines Anbieters bezahlt.

Die zurzeit stattfindende digitale Revolution greift das etablierte werbefinanzierte Geschäftsmodell des Free-TV an, welches bisher in einer „(…) Aggregation unterschiedlicher Programmformate zu Programmen (…)“[45] bestand, denn die Aufhebung der Frequenzknappheit bedeutet zum einen, dass die Eintrittsbarrieren für neue Anbieter maßgeblich sinken.[46] Laut einer Studie von Screen Digest existierten im Jahr 2004 bereits 93 digitale TV-Sender in Deutschland.[47] Im Jahr 2005 haben die Landesmedienanstalten über 50 neue TV-Programme lizenziert.[48]

Die steigende Programmanzahl führt zwangsläufig zu einer größeren Segmentierung des Marktes, in der wenige Vollprogramme einer Vielzahl von Spartenkanälen gegenüberstehen.[49] Als Folge werden Programmangebote zunehmend nicht mehr in Form isolierter Einzelprogramme vermarktet, sondern zu einem Bouquet gebündelt und als mediales Gesamtangebot eines Veranstalters angeboten.[50] Damit werden Senderstrukturen, Zugehörigkeiten und insbesondere die inhaltlichen Angebote aller Programmanbieter Anpassungsprozessen unterliegen. Noch offen ist, wie sich die neue Senderlandschaft konkret auf die Markt- und Zuschaueranteile auswirken wird.[51] Und innerhalb dieser neuen Vielfalt gilt es insbesondere für die öffentlich-rechtlichen Sender ihren verfassungsrechtlich begründeten Auftrag und die mit ihm für den Zuschauer verbundene Gebühren zu rechtfertigen.[52]

Dass die frei zu empfangenden Sender mit der Digitalisierung einen hohen Grad an Unsicherheit verbinden,[53] zeigte sich daran, dass die digitale Signaleinspeisung von den Senderfamilien RTL und der ProSiebenSat.1 lange Zeit verweigert wurden.[54][55] Die Sender befürchteten, dass CA-fähige Receiver, welche Voraussetzung sowohl für den digitalen Empfang aber auch für die Entschlüsselung von Pay-TV-Programmen sind, die Einstiegsschwelle für die Nutzung von Pay-TV-Angeboten stark senken würden.[56] Grund für die Zustimmung zur digitalen Signaleinspeisung war letztendlich die Einsicht, dass die Digitalisierung und eine Möglichkeit zur Datenverschlüsselung auch für das Free-TV die Basis zur Etablierung neuer Erlösmodelle sind[57], denn mit zunehmender Sendervielfalt verteilen sich der Erlöskuchen der Werbeindustrie zwangsläufig auf eine größer werdende Anzahl von Sendern.

Zudem macht die digitale Verbreitung langfristig eine deutliche Kapazitätssteigerung bei gleichzeitiger Verringerung der Übertragungskosten möglich. Knappe Frequenzen und hohe Übertragungskosten hatten bisher die Übermittelung zusätzlicher Programme und multimedialer Angebote (z.B. Spiele) verhindert. Eine Etablierung dieser neuen Einnahmequelle funktioniert jedoch nur mit entsprechender Verbreitung der zur Darstellung notwendigen Endgeräte und der Möglichkeit die Nutzung der Inhalte abzurechnen.[58]

„Die Datenverschlüsselung ist [deshalb] essentielle Voraussetzung für die Vermarktung von Rundfunkprogrammen für die der Rezipient gesondert bezahlen muss. (…) Einzelne Rundfunkprogramme oder ganze Programmbouquets können in Form des Abonnementfernsehens vermarktet werden (…). Auch einzelne Sendungen können den Nutzern im Rahmen von „Pay-per-View“ zum individuellen Abruf angeboten werden. (…) Aber auch das Angebot sogenannter virtueller Videotheken, über die gegen Entgeltzahlung Spielfilme abgerufen werden können, erscheint wirtschaftlich attraktiv.“[59]

Klar ist, die bereits erzielten Erlöse aus Paid Content, Teleshopping, Call Media und Merchandising reichen für ein zukünftiges Wachstum der Sender nicht aus.[60] Eigene Themenkanäle und Premium-Inhalte auch von Free-TV-Anbietern, z.B. RTL Crime oder Sat.1 Comedy, dienen nicht zuletzt dem Ziel in Konkurrenz zu den bereits etablierten Pay-TV-Anbietern zu treten.[61]

Da EPGs den Zugang zu diesen Diensten mitgestalten, spielen sie innerhalb der Symbiose aus zunehmender Konkurrenz und neuen Vermarktungsmöglichkeiten eine zunehmend bedeutende Rolle.

3. Elektronische Programmführer: Differenzierung und Funktionalitäten

„The 80:20 rule says that 20% of functionality delivers 80% of value to viewers.“[62]

Da in der Literatur terminologische Unterschiede bei der Einordnung und Definition elektronischer Benutzerführungssysteme bestehen, soll zunächst eine Klärung und Verwendung des Begriffs Elektronischer Programmführer, wie er in diesem Buch verwendet wird, vorgenommen werden. Die anschließend dargestellte technische Funktionsweise und der funktionelle Umfang von Programmführern sind wichtige Ansätze für eine spätere Analyse ihres Einflusspotenzials.

3.1 Begriffsklärung

Die „Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang“ (GSDZ), die sich aus Vertretern der Landesmedienanstalten zusammensetzt, definiert Elektronische Programmführer als Benutzeroberflächen von Navigationssystemen, die dem Zuschauer beim Einschalten des Empfangsgeräts oder per Aufruf über die Fernbedienung angeboten werden.[63]

Auch das Hans-Bredow-Institut (2005) beschreibt EPGs als

„(…) eine Benutzeroberfläche für eine Datenbank, die in unterschiedlicher Tiefe Informationen über Fernsehprogramme und gegebenenfalls gespeicherte Inhalte anbietet.“[64]

Nicht deutlich aus beiden Definitionen wird, dass der Begriff Elektronischer Programmführer eigentlich zwei verschiedene Ebenen der Benutzerführung beschreibt.[65]

Prinzipiell ist zwischen der einen Ebene zu unterscheiden, die das gesamte Programmangebot auf Grundlage der von den Rundfunkveranstaltern gesendeten Programminformationen abbildet und der technisch anspruchsvolleren, redaktionell gestalteten zweiten Ebene, die mit Multimedia-Zusatzinformationen und Softwareanwendungen versehen ist.[66]

Die erste Ebene, für die „(…) [im] Allgemeinen der Begriff Navigator verwendet wird (…)“[67], bietet eine erste Übersicht über die verfügbaren Dienste.[68] Navigatoren sind generell vorinstallierter Bestandteil des digitalen Empfangsgeräts[69] und ihre Hauptfunktionalitäten beschränken sich hauptsächlich auf erste Programmselektionsschritte und einfache Umschaltvorgänge zwischen jeweiligen Einzelprogrammen.[70]

Die zweite Ebene ist ein Anwendungsprogramm, das von außen übertragen wird.[71] Die so genannte EPG-Applikation[72] wird im Navigator als separater Dienst gelistet. Sie ist entweder nach einem Download über das API des Receivers nutzbar, kann aber auch via Smart-Card entschlüsselt werden.[73] Dadurch wird es möglich auf einem Empfänger mehrere EPG-Applikationen abzubilden. Die EPG-Anwendung entlässt den Zuschauer dann in „(…) beliebige Tiefen der Programmbouquetierung.“[74] Ein weiterer Unterschied zum Navigator besteht in der Zugriffsmöglichkeit auf weiterführende Applikationen wie z.B. Teleshopping und Homebanking.[75]

„Among the features which they [EPGS] provide include still pictures, sound, moving images, as well as new interactive functions such as bookmarks or links to online services.”[76]

Leopoldt (2002) weist beiden Ebenen jeweils eine eigene Funktion zu. So definiert sie, übernimmt der Navigator im Gesamtprozess der Kommunikation eine „Steuerungsfunktion“[77], indem er den Zugriff zu anderen Kommunikationsinhalten, insbesondere den Fernsehprogrammen, vermittelt. Die EPG-Applikation erfüllt mit ihrer programminhaltlichen Ausrichtung im Gegensatz dazu eher die „Content-Funktion[78].

Häufig wird diese Differenzierung zwischen Navigator und EPG-Applikation nicht beachtet[79] bzw. weichen die begrifflichen Überlegungen zu den unterschiedlichen Navigatortypen stark voneinander ab.[80] In der Praxis ist die eindeutige Abgrenzung der Begriffe insofern schwierig, als dass einer EPG-Applikation u.U. die Funktion des Basis-Navigators zukommen kann, z.B. wenn nur über die vom Netzbetreiber verbreitete EPG-Applikation die Ansteuerung der Programme möglich ist oder umgekehrt, indem ein Navigator über die funktionalen Bestandteile einer EPG-Applikation verfügt (vgl. 3.4).[81] Gerade weil die Grenzen fließend sein können oder auch wenn die Beschreibung innerhalb dieses Buches grundsätzlicher Art ist, wird das durch die Verwendung des „Überbegriffs“ Elektronischer Programmführer (EPG) deutlich. Der Versuch einer differenzierten Abgrenzung der unterschiedlichen Typen erfolgt im nächsten Schritt.

3.2 Typen elektronischer Benutzerführung ssysteme

Da angesichts der sich ständig verändernden Technik das Technikkriterium nicht beständig ist und die Typenbildung von Navigatoren immer wieder angepasst werden müsste, erscheint eine funktionale Abgrenzung, wie auch Leopoldt (2002) sie vorschlägt, sinnvoll. Dabei ist, auch für die Fragestellung von wesentlicher Bedeutung, wer den EPG anbietet und welche Funktionen das Navigationssystem in diesem Zusammenhang erfüllt.[82]

3.2.1 Basis- oder SI-Navigator

Der Basisnavigator ist in funktionaler Hinsicht eine Oberfläche, die beim Einschalten des Fernsehgeräts als erstes auf dem Bildschirm erscheint.[83] Die Sonderstellung des Navigators zeigt sich in seiner Funktion. Auf der einen Seite ist er notwendig, um „(…) den ersten Zugriff (…)“[84] des Zuschauers zum gewünschten Programm zu steuern, gleichzeitig ist er die Voraussetzung für den Weg des Programms zum Rezipienten.[85] Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) definiert Navigatoren in § 53 Abs. 2 Satz 1 als

„(...) Systeme, die auch die Auswahl von Fernsehprogrammen steuern und die als übergeordnete Benutzeroberfläche für alle über das System angebotenen Dienste verwendet werden.“[86]

„Any digital receiver/ set-top-box needs a basic navigator, [as] it is the system which gives viewers access to all available programmes and services.”[87] In einer MHP-fähigen Box dient der Navigator dementsprechend auch zur Abbildung der zur Verfügung stehenden Applikationen.

Gemeinsam ist allen Navigatoren, dass sie die ungefilterten Service-Informationen (SI)[88] aus dem DVB-Datenstrom abbilden.[89] „The way these data are processed, put into order, and displayed on screen is normally determined by the manufacturer of the receiver/ set-top-box.”[90] Anbieter von Basisnavigatoren sind daher Endgerätehersteller, ggf. in Kooperation mit Programmpaket- oder unabhängigen Anbietern.[91] Darüber hinaus gibt es plattform-spezifische Navigatoren, welche von den Netzbetreibern selbst bzw. in Zusammenarbeit mit den Geräteherstellern definiert werden. Auf diese Weise wollen die Netzbetreiber sicherstellen, dass dem Zuschauer alle in der Plattform verfügbaren Dienste durch das Endgerät zur Verfügung stehen.[92]

3.2.2 EPG-Navigator

Werden die Programmdaten grafisch und inhaltlich aufbereitet, bezeichnet man diese Systeme oder Dienste im Allgemeinen als EPG-Navigatoren. Dabei werden die Grundfunktionen des Basisnavigators bereits mit den erweiterten EPG-Funktionalitäten kombiniert, die jedoch weiterhin resident im Empfänger zur Verfügung stehen.[93] Ruft der Nutzer die Navigator-Funktion auf, erscheint im Empfangsgerät der EPG-Navigator.[94] Dabei werden die mitgelieferten Programme z.B. in zusätzliche Kategorien zusammengefasst. Ebenfalls enthalten sein können weitere Services, wie einfache Such- und Programmierungsfunktionen. Die Voraussetzung für die Einstufung dieses Dienstes als Navigator i.S.v. § 53 Abs. 2 RStV ist, dass er vom Nutzer als Standard-Navigator eingestellt werden kann. Hier zeigt sich erstmals die Problematik, die sich aus der Mischung beider aufgezeigter Ebenen ergeben kann, denn der Nutzer nimmt „(…) diese Mischform als einheitliches Produkt wahr, welches er ohne [für ihn] erkennbare Übergänge und Brüche navigiert.“[95]

3.2.3 Bouquet- oder Programm-EPG

Die Begründung zum 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterscheidet erstmals zwischen Navigatoren und „(…) Electronic Programme Guides einzelner Sender oder Senderfamilien (…)“[96]. Solche proprietären EPG-Applikationen werden von den Programm- und Diensteanbietern angeboten, um das Publikum über die verfügbaren eigenen Inhalte zu informieren.[97]

“This would normally not cover all services receivable (though it could so technically), but only those linked to the broadcasters generating the EPG-Application, or sending data to be used with it.”[98]

Kennzeichnend ist die Beschränkung einer solchen Applikation auf die Programme des jeweiligen Veranstalters bzw. auf Programme, die der Anbieter bewerben möchte, wie es z.B. ARD Digital oder Premiere World ermöglichen. Ein Zugangsanspruch anderer Anbieter zum System besteht folglich nicht. Die Aufgabe einer solchen Applikation soll es sein, die einzelnen Programmbouquets mit ihren zahlreichen Einzelkanälen zu vernetzen und den Zuschauer innerhalb der Senderfamilie zu halten.[99] Da die meisten Programmanbieter ihre EPGs zu interaktiven Portalen weiterentwickelt haben, enthalten diese neben Programminformationen auch sendungsbegleitende Dienste und multimediale Services. Um den Weg zu anderen Programmanbietern nicht zu behindern, fordert die GSDZ, dass es dem Zuschauer aber möglich sein muss, „(…) aus dem Bouquet- oder Programm-EPG zu anderen nicht von diesem EPG verwalteten Programmen zu wechseln.“[100]

[...]


[1] Clover, Julian (2005): Clover's Week. Guiding lights. High definition television will be accompanied by a new style of EPG, http://www.broadbandtvnews.com/archive_uk/300905.html, [22.10.2006].

[2] Leopoldt, Swaantje (2002): Navigatoren – Zugangsregulierung bei elektronischen Programmführern im digitalen Fernsehen, Baden-Baden, S. 30.

[3] ALM/GSDZ (Hrsg.) (2005): Digitalisierungsbericht. Digital-TV und Analog-Digital-Übergang. Herausforderungen für Unternehmen, Politik und Regulierung. Daten und Fakten inklusive aktueller Erhebung, abrufbar unter: http://www.atlas-digital-radio.de/PDF-Dateien/GSDZ-Digitalisierungsbericht_2005.pdf, [23.10.2006], S. 23.

[4] Vgl. Hans-Bredow-Institut (Hrsg.) (2005): DocuWatch Digitales Fernsehen. Eine Sichtung ausgewählter Dokumente und wissenschaftlicher Studien, 2/2005, Themenheft: Electronic Programme Guides (EPGs), abrufbar unter: http://www.hans-bredow-institut.de/publikationen/dw/2005/docuwatch_2-2005.pdf, [22.10.2006], S. 4 sowie S. 21.

[5] Ewington, Tim (2004): One button brings TV to heel. Digital television puts viewers in control as never before, but are we using our freedom wisely? In: Sunday Times vom 30.05.2004, abrufbar unter: http://www.humancapital.co.uk/press_stimes_30May04.htm, [22.10.2006].

[6] Vgl. Niewöhner, Florian (2004): Elektronische Benutzerführungssysteme und chancengerechter Zugang zum digitalen Fernsehen. Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Position des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Frankfurt am Main, S. 59.

[7] Die Bezeichnungen Videotext, Fernsehtext und Teletext werden synonym verwendet. Videotext ist die Bezeichnung, die sich umgangssprachlich beim Publikum durchgesetzt hat. Im Rundfunkstaatsvertrag wird dieser Dienst als Fernsehtext bezeichnet. Teletext ist der Terminus tecnicus, der in der Fernsehforschung und auch international verwendet wird. Vgl. Blochat, Silke (o.J.): http://www.fernsehtext.de/2/2-1/, [22.10.2006].

[8] Vgl. Eisner, Hubert (2000): Möglichkeiten und Probleme von Electronic Program Guides (EPG). In: Kruse, Jörn (2000): Ökonomische Perspektiven des Fernsehens in Deutschland, München, S. 149.

[9] Vgl. ARD-Projektgruppe Teletext (2001), S. 54.

[10] Vgl. Reimers, Ulrich (2000): Fernsehen: Inhalte, Programme, Neue Dienste, Register 6, http://www.tv-plattform.de/download/Kmpndium/Rg06-kpl.pdf, [22.10.2006].

[11] Vgl. ARD-Projektgruppe Teletext (2001): Teletext – das unterschätzte Medium. In: Media Perspektiven 2/2001, abrufbar unter: http://www.ard-werbung.de/showfile.phtml/2001_02_01.pdf?foid=23, [22.10.2006], S. 54.

[12] Zur Funktionsweise der Binärcodeübertragung siehe Abschnitt 2.2

[13] ARD-Projektgruppe Teletext (2001), S. 54.

[14] Vgl. ARD-Projektgruppe Teletext (2001), S. 54.

[15] Der Teletext-Chat von RTL verzeichnet täglich mehr als 100.000 eingehende Nachrichten zum Endkundenpreis von 0,29 Euro/SMS. Vgl. Goldhammer/Lessig (2005): Call Media – Mehrwertdienste in TV und Hörfunk, Berlin, S. 128.

[16] Ein bewährtes Datenreduktionsverfahren ist der mittlerweile weltweit anerkannte MPEG-2-Standard. Vgl. Reimers (2000).

[17] Vgl. Niewöhner (2004), S. 31.

[18] Vgl. Deutsche TV-Plattform e.V. c/o ZVEI (Hrsg.) (o.J.): DasÜberallfernsehen, http://www.ueberalltv.de/2UebFS/UebTV.htm, [22.10.2006].

[19] Vgl. Deutscher Kabelverband (Hrsg.) (2005): Breitbandkabelnetze in Deutschland: Eine Infrastruktur mit vielfältigen Zukunftsperspektiven, abrufbar unter: http://www.deutscherkabelverband.de/web/cms/upload/pdf/KabelbroschureDKV_FINAL.pdf, [22.10.2006], S. 4.

[20] Rossnagel, Alexander/Sosalla, Werner/Kleist, Thomas (2004): Der Zugang zur digitalen Satellitenverbreitung. Schriftenreihe der Landesmedienanstalten, Band 28, Berlin, S. 218.

[21] Vgl. Noelle-Neumann, Elisabeth/Schulz, Winfried/Wilke, Jürgen (2002): Fischer Lexikon. Publizistik, Massenkommunikation, Frankfurt am Main, S. 593.

[22] Vgl. Hahn, Werner Dr./Vesting, Thomas Prof. Dr. (Hrsg.) (2003): Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht, München, S. 1199.

[23] Vgl. Europäische Audiovisuelle Informationsstelle (2003): Glossar des digitalen Fernsehens, http://www.obs.coe.int/oea_publ/iris_special/glossardetails.pdf.de, [22.10.2006].

[24] Neuere Fernseher verfügen über ein integriertes Empfangsteil (IDTV, Integrated Digital Television). Vgl. Deutsche TV-Plattform e.V. c/o ZVEI (Hrsg.) (o.J.a): http://www.ueberalltv.de/3content/eqip/eqip.htm, [22.10.2006].

[25] Vgl. Deutsche TV-Plattform e.V. c/o ZVEI (o.J.a).

[26] Vgl. Reimers (2000).

[27] Vgl. Dörr, Dieter/Gersdorf, Hubertus (2002): Der Zugang zum digitalen Kabel. Zwei Rechtsgutachten im Auftrag der Gemeinsamen Stelle Digitaler Zugang der Landesmedienanstalten, S. 38.

[28] Der Plattformanbieter BSkyB ist durch den Zusammenschluss von Sky Television und British Satellite Broadcasting entstanden und ist der größte Anbieter von Bezahlfernsehen in Großbritannien und Irland.

[29] So genannte proprietäre Systeme sind im Besitz bzw. unter Kontrolle eines einzigen Anbieters, der das gesamte System und deren Zugang kontrolliert. Vgl. Reimers (2000).

[30] Vor allem die Free-TV-Veranstalter haben an dieser Stelle eine Schlüsselfunktion. Nur wenn sie einer verschlüsselten Übertragung zustimmen, werden die Verbraucher entsprechende Boxen erwerben. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben jedoch ein Interesse daran, dass es Boxen ohne Abrechnungssysteme gibt. Vgl. ALM/ GSDZ (2005), S. 23.

[31] Vgl. Weiß, Andreas/Wood, David (1998): Was elektronische Programmführer leisten sollten. In: Multimedia und Recht (MMR), Heft 5, S. 241.

[32] Vgl. Kommission der europäischen Gemeinschaften (Hrsg.) (2004): Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zur Interoperabilität digitaler interaktiver Fernsehdienste, http://europa.eu.int/information_society/policy/ecomm/doc/info_centre/commiss_serv_doc/sec_2004_346_de_documentdetravail_p.pdf, [22.10.2006], S. 38.

[33] Die Abbildung von EPGs ist auf einer einfachen Zapping-Box daher nicht möglich.

[34] Was ist MHP

[35] Vgl. o.V. (o.J.).

[36] Woldt, Runar (2004): Interaktives Fernsehen – großes Potenzial, unklare Perspektiven. In: Media Perspektiven, abrufbar unter: http://www.ard-werbung.de/showfile.phtml/woldt.pdf?foid=11604, [23.10.2006], S. 301.

[37] Woldt (2004), S. 303.

[38] Woldt (2004), S. 303.

[39] Vgl. ALM/GSDZ (Hrsg.) (2006): Digitalisierungsbericht 2006. Aufbruch ins digitale Zeitalter. Akutelle Entwicklungen: Plattformen, Adressierbarkeit, IP-TV, abrufbar unter: http://www.alm.de/309.html, S. 14.

[40] Als Grund dafür ist vor allem der langwierige Verkaufsprozess der Breitbandnetze zu sehen. Ab dem Jahr 1998 standen die Regionalgesellschaften der Kabel Deutschland durch die Deutsche Telekom AG zum Verkauf. Erst im Jahr 2001 begann mit dem Verkauf der ersten Regionalgesellschaften ein erster Ausbau der Netze. Vgl. ALM/ GSDZ (2005), S. 78.

[41] Zum Vergleich: In Großbritannien und Spanien haben die Zuschauer im Free-TV die Auswahl zwischen 5 Kanälen, in Frankreich zwischen 7 und in Italien zwischen 9. Vgl. Noelle-Neumann, Elisabeth/Schulz, Winfried/Wilke, Jürgen (2002): Fischer Lexikon. Publizistik, Massenkommunikation, S. 587.

[42] Vgl. ALM/GSDZ (2005), S. 12.

[43] Vgl. Noelle-Neumann/Schulz/Wilke (Hrsg.) (2002), S. 587.

[44] Wikipedia (o.J.): Free-TV, http://de.wikipedia.org/wiki/Free-TV, [12.12.2006].

[45] Heß, Werner (2006): Der Fernsehmarkt im Umbruch – Digitalisierung und Internet als Motoren des Wandels, http://www.allianz.com/Az_Cnt/az/_any/cma/contents/1196000/saObj_1196344_Fernsehen_05_2006.pdf, [23.10.2006], S. 6.

[46] Ein Umstand, der vor allem kleinen Spartenprogrammen zugute kommt, denen aufgrund der Frequenzknappheit bisher kein Programmplatz zur Verfügung stand. Vgl. Heß (2006), S. 2.

[47] Vgl. o.V. (2005): Hustler TV kommt nach Europa. In: Kontakter 40/2005, S. 39.

[48] Vgl. Seemann, Wolfgang (2006): Konkurrent Computer. In: werben & verkaufen 10/2006, S. 64.

[49] Vgl. Heß (2006), S. 2.

[50] Vgl. Leopoldt (2002), S. 28.

[51] Vgl. Pelikan, Leif (2006): Digitaler Durchbruch. In: werben & verkaufen 3/2006, S. 46.

[52] Vgl. Niewöhner (2004), S. 23.

[53] Vgl. ALM/GSDZ (2005), S. 26.

[54] Vgl. Unity Media (2006): ProSiebenSat.1-Gruppe und Unity Media schließen Vertrag über Einspeisung ins digitale Kabel, Pressemitteilung vom 13.01.2006, http://www.unitymedia.de/Generic/PM_Simulcast%20ProSiebenSat1.pdf, [24.10.2006].

[55] Vgl. Unity Media (2006a): RTL-Senderfamilie und Unity Media schließen Vereinbarung über Einspeisung ins digitale Kabel, Pressemitteilung vom 03.01.2006, http://www.unitymedia.de/Generic/PM_Simulcast%20RTL.pdf, [24.10.2006].

[56] Vgl. Frauenhofer-Gesellschaft (2002): Elektronischer Programmführer, http://www.eas.iis.fraunhofer.de/psw/epg/index_de.html, [25.10.2006].

[57] Vgl. Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) (2006): Erklärung des VPRT zur aktuellen Verschlüsselungsdiskussion, Pressemitteilung vom 04.08.2006, http://www.vprt.de/dateien/pm_040806_satverschluesselung.pdf, [03.12.2006].

[58] Vgl. ALM/GSDZ (2005), S. 45.

[59] Niewöhner (2004), S. 35f.

[60] Vgl. ALM/GSDZ (2005), S. 20.

[61] Vgl. ALM/GSDZ (2005), S. 21. Vgl. auch Niewöhner (2004), S. 18.

[62] International Marketing Report (2002): Electronic Programme Guides – Executive Summary, http://www.imr-info.com/download/epgexecutivesummary.zip, [24.10.2006].

[63] Vgl. Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang (2004), S. 1f.

[64] Hans-Bredow-Institut (2005), S. 9.

[65] Vgl. Leopoldt (2002), S. 32.

[66] Vgl. Weiß/Wood (1998), S. 240.

[67] Krüger, Bruno (2000): Die Technik zum Bouquetfernsehen. In: ZDF.vison (Hrsg.): Das Programmbouquet: Digital und Interaktiv, Mainz, S. 44.

[68] Vgl. Krüger (2000), S. 44.

[69] Vgl. Unterarbeitsgruppe Systemmanagement der AG ME-MHP/ Deutsche TV-Plattform (Hrsg.) (2004): Navigatoren für digitale Fernseh- und MHP-Empfänger. Grundlagenpapier aller Marktbeteiligten September 2004, S. 7, http://www.tv-plattform.de/download/MHP/MHP_Navigation%20V1-2.pdf, [24.10.2006].

[70] In einem MHP-fähigen Empfänger schließt das die zur Verfügung stehenden interaktiven Applikationen mit ein. Vgl. Krüger (2000), S. 44.

[71] Vgl. Hans-Bredow-Institut (2005), S. 7.

[72] Vgl. Weiß/Wood (1998), S. 241.

[73] Vgl. Unterarbeitsgruppe Systemmanagement der AG ME-MHP (2004), S. 7.

[74] Krüger (2000), S. 44.

[75] Vgl. Dörr/Gersdorf (2002), S. 45.

[76] Wagner, Michael A. (1998): Rechtliche Aspekte elektronischer Programmführer – The Legal Dimension of EPGs. In: Multimedia und Recht (MMR), S. 243.

[77] Leopoldt (2002), S. 28f.

[78] Leopoldt (2002), S. 28f.

[79] Vgl. Europäische Audiovisuelle Informationsstelle (2003).

[80] Vgl. Leopoldt (2002), S. 31.

[81] Vgl. Europäische Audiovisuelle Informationsstelle (2003).

[82] Vgl. Leopoldt (2002), S. 31.

[83] Vgl. Hans-Bredow-Institut (2005), S. 7.

[84] Leopoldt (2002), S. 32.

[85] Vgl. Wagner (1998), S. 243.

[86] Niewöhner (2004), S. 44.

[87] Wagner (1998), S. 243.

[88] Für eine ausführliche Beschreibung von Service-Informationen siehe Abschnitt 3.3.

[89] Vgl. Unterarbeitsgruppe Systemmanagement der AG ME-MHP (2004), S. 7.

[90] Wagner (1998), S. 243.

[91] Vgl. Hahn/Vesting (2003), S. 1214.

[92] Vgl. Hans-Bredow-Institut (2005), S. 7.

[93] Vgl. Unterarbeitsgruppe Systemmanagement der AG ME-MHP (2004), S. 9.

[94] Vgl. Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang (Hrsg.) (2004): Anforderungen an Navigatoren. Diskussionspapier der GSDZ, Version 1.0., Stand 04. Mai 2004, http://www.alm.de/fileadmin/Download/Positionen/Anforderungen_an_Navigatoren_V1.pdf, [24.10.2006], S. 3.

[95] Unterarbeitsgruppe Systemmanagement der AG ME-MHP (2004), S. 9.

[96] Amtliche Begründung zum 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, abrufbar unter: http://www.artikel5.de/gesetze/rstv-bg.html, [24.10.2006].

[97] Vgl. Niewöhner (2004), S. 49.

[98] Weiß/Wood (1998), S. 241.

[99] Vgl. Niewöhner (2004), S. 49.

[100] Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang (2004), S. 2.

Ende der Leseprobe aus 134 Seiten

Details

Titel
Elektronische Programmführer und ihre Auswirkung auf die Wettbewerbssituation im deutschen Free-TV-Markt
Hochschule
Freie Universität Berlin
Note
1.3
Autor
Jahr
2007
Seiten
134
Katalognummer
V91211
ISBN (eBook)
9783638051019
ISBN (Buch)
9783638942997
Dateigröße
1017 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Elektronische, Programmführer, Auswirkung, Wettbewerbssituation, Free-TV-Markt
Arbeit zitieren
Ulrike Otto (Autor:in), 2007, Elektronische Programmführer und ihre Auswirkung auf die Wettbewerbssituation im deutschen Free-TV-Markt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91211

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