Die Autonomie der mittelalterlichen Stadt

Entwicklung und Bedeutung eines Begriffes


Seminararbeit, 2007

22 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Einführung in das Thema
1.2. Die mittelalterliche Stadt
1.3. Der Begriff der Autonomie

2. Die Entwicklung von der Heteronomie zur städtischen Autonomie im Mittelalter
2.1. Das Entstehen der mittelalterlichen Stadtgemeinde als Voraussetzung für die Autonomie
2.2. Unterschiedliche Grade der Autonomie der mittelalterlichen Städte
2.3. Wandel der Autonomie

3. Zusammenfassung

4. Literatur

1. Einleitung

1.1. Einführung in das Thema

Die vollständige Abschaffung der Privilegien einer Stadt, die bis dahin die Autonomie der Stadtgemeinde sicherten, begann am 4. August 1789 durch die französische Nationalversammlung. Dieser Prozeß währte insgesamt acht bis neun Jahrzehnte und durchzog ganz West- und Mitteleuropa. Er war gleichzusetzen mit der Modernisierung der Staats- und Gemeindeverfassungen. Im 19. Jahrhundert glich sich die Rechtsstellung von Bürger und Bauer unter dem Zeichen der Staatsbürgerschaft langsam an. Kontinuität und Wandel bestanden in der Übergangsphase um 1800 noch lange nebeneinander.[1]

Das Mittelalter wird als die Zeit der Entstehung und der Blüte des europäischen und besonders des deutschen Städtewesens angesehen, die anschließende Neuzeit dagegen oft als Niedergang der Städte bezeichnet. Unbestreitbar gingen von den entstehenden Fürstenstaaten nunmehr die Impulse der Modernisierung aus, weniger von den Städten. Rotteck und Welcker bezeichneten die mittelalterliche Bürgerstadt trotzdem als die historische Erscheinungsform, der man die „Rettung und Ausbildung staatsbürgerlicher und repräsentativer Freiheit und Verfassung und selbst die Staatsidee verdanke“.[2] Die bürgerlichen Freiheitsrechte, die sich die Bürger der mittelalterlichen Stadt im Laufe der Zeit sichern konnten, werden dabei als die ersten Ansätze eines modernen Staatsbürgerrechts gesehen, aus denen dann neue autonome Rechtskreise entstanden.[3] Die angesprochene Freiheit entsprach dem Begriff, den die Aufklärer des 18. Jahrhunderts für alle Menschen forderten und was wir heutzutage unter Freiheit im politischen Sinn verstehen.[4]

Die mittelalterliche Stadt, die Karl Marx als die „Glanzpunkte des Mittelalters“[5] bezeichnete, hatte sich ihr Recht und ihre Verfassungsformen selber geschaffen. Das Prinzip der Gemeindebildung als genossenschaftliche Ordnung von Gewerbe und Kaufmannschaft in Zünften und Gilden, blieb auch in der Neuzeit bestehen.[6] Das Prinzip der Assoziation, die für das Mittelalter ein Ordnungsprinzip des Zusammenlebens darstellte, bildete auch im Liberalismus mit der Idee der politischen Teilhabe eine wichtige Komponente. Beide Gebilde beruhten auf der demokratischen Partizipation aller Mitglieder. Auch die Basis der Sozialstruktur, Familie und Haus, blieben in der Modern noch weitgehendst patriarchalisch bestimmt. Trotzdem eröffneten sich mit der Auflösung des „Alten Reiches“ neue Formen der individuellen Lebensgestaltung, z.B. für Frauen, Künstler und Unternehmer, später auch für Beamte und Studenten. Hier entstand das Potential für das Bürgertum.[7]

Voraussetzungen für das Recht der Gemeinde auf Selbstschaffung eigener Gesetzgebung war das Konstrukt der Autonomie. Dieser Begriff ist ein in der mittelalterlichen Stadtgeschichtsschreibung häufig gebrauchter Terminus, benutzt um die Eigenart und Besonderheit der deutschen Stadtentwicklung im weltweiten historischen Vergleich zu charakterisieren.[8] Spezielle Literatur dazu ist aber nur selten vorhanden.[9] So war für Max Weber die Autonomie eines der konstitutiven Merkmale der Stadtgemeinde, neben dem Anstalts- und ständischen Charakter.[10] Die marxistische Geschichtsschreibung sieht die Autonomiebewegung als bürgerlichen Fortschritt, der, beginnend mit der Kommunebewegung im 11. Jahrhundert als eine „ungebrochene progressive Linie“ bis zu den ersten bürgerlichen Revolutionen, insbesondere der Französischen Revolution von 1789, reichte.[11] In der westlichen historischen Stadtgeschichtsschreibung wird der Begriff der Autonomie oft gleichgesetzt mit den Verleihungen von Privilegien oder mit der Verleihung des Stadtrechtes. Man sieht schon an dieser kleinen Auswahl an Definitionen, daß die Autonomie für viele verschiedene Aussagen benutzt wurde. Dazu kommt das Problem, daß die Begriffe Autonomie, Selbstverwaltung, Rechtsetzungsgewalt und Freiheit oft synonym benutzt werden und damit die wissenschaftliche Genauigkeit und Bedeutung verloren geht. Das setzt voraus, den Begriff der Autonomie, der für die mittelalterliche Stadtgemeinde das entscheidende Moment war,[12] zunächst einmal genau zu definieren und abzusetzen von den anderen Disziplinen (Kapitel 1.3.).

Dazu erscheint es zunächst wichtig, genauer auf die Entstehung der Stadt des Mittelalters einzugehen, die ab dem 11. Jahrhundert mit ihrer Zentralfunktion für das gesamte Umland zu einem Novum in der feudalen Welt aufstieg (Kapitel 1.2.). Als weitere Besonderheit, im Hinblick auf den Weberschen Begriff des Idealtypus der Stadt, gilt das Entstehen einer rechtlich autonomen Gemeinde mit eignen Organen ab dem 13. Jahrhundert, mit der eine besondere Form der Freiheit verbunden war. (2.1.) Die Freiheiten bildeten die Voraussetzung für das Vorhandensein von Autonomie. Diese wurde aber nicht in allen Städten identisch erreicht, was zum einen von der Größe der Stadt abhing; wichtiger erscheint noch der Zeitpunkt der Erlangung der Privilegien und die wirtschaftliche Kraft der Stadt (2.2.). Der Rückgang der städtischen Wirtschaft erscheint auch als einer der Gründe des Niedergangs der Städte zum Ende des Mittelalters, war aber nicht der einzige. Zu zeigen wäre, ob dabei die autonome Stadt gänzlich beseitigt wurde (2.3.). Welche Strukturen der mittelalterlichen Stadt konnten diese überdauern, die sich nach Ebel als „Treibhaus moderner Staatlichkeit“[13], v.a. hinsichtlich der Entwicklung rechtsstaatlicher und bürokratischer Strukturen, erwies? Gab es einen kontinuierlichen Prozeß vom ständischen Bürgertum des Mittelalters zu dem des bürgerlichen Zeitalters, der einer der entscheidenden Begriffe der Moderne bildete?

1.2. Die mittelalterliche Stadt

Innerhalb der mittelalterlichen Stadtgeschichte lassen sich zwei Zäsuren ausmachen: das 11. und das 13. Jahrhundert.[14] Die Stadtgemeinde des 10. Jahrhunderts bildete noch keine Verbundenheit. Diese entstand durch verschiedene Ursachen ab dem 11. Jahrhundert.[15] Die Einheit wurde aber erst vollzogen als der Stadtherr eigene Rechte als Privilegien an die eigene Stadt abtrat und sich stadteigene Gremien wie der Stadtrat gebildet hatten, was ab dem Ende des 12. Jahrhunderts begann und sich im 13. Jahrhundert entscheidend vollzog.

Max Weber stellt diese Entwicklung und ihre Folgen sehr strukturiert im Idealtypus der okzidentalen Stadt dar.[16] Er unterscheidet für die Stadt des Mittelalters einen ökonomischen und einen politisch-administrativen Stadtbegriff. Im ökonomischen Sinne ist die Stadt Marktort, wo die Bevölkerung einen ökonomisch wesentlichen Teil ihres Alltagsbedarfs auf dem örtlichen Markt befriedigt, und zwar zu einem wesentlichen Teil durch Erzeugnisse, welche die Bevölkerung des nächsten Umlandes für den Absatz auf dem Markt erzeugt oder sonst erworben hat.[17] Der erwähnte Markt bedeutete in erster Linie einen regelmäßigen.[18] Die Stadt stellte einen eigenen Wirtschaftsverbund dar, gesichert durch eine eigenständige Wirtschaftspolitik. Diese wurde in erster Linie, mit dem Instrument der Wirtschaftsregulierung, durch den Stadtrat betrieben und stellte die Basis zur Sicherung der Ernährung der Bürger und der Erwerbschancen der Gewerbetreibenden in der Stadt dar.[19] Der mittelalterliche Stadtbürger war der homo oeconomicus.

Die Besonderheit der Stadt im politisch-administrativen Sinne wurzelt in ihrer Funktion als Festungs- und Garnisonsort. Die Festungsstadt beinhaltete die Burg – oder andere Befestigungen – des Stadtherrn. Der Ort entwickelt sich in der Folge zu einem politischen Sondergebilde, die Bewohner zu Bürgern mit besonderem Recht. Als Bezugsgröße diente das Umland, welches feudal organisiert war und damit anderen Besteuerungsgrundsätzen unterlag. So war die Stadtbefestigung mit Mauern und Stadttoren das Symbol der Absetzung zum Umland.

Bei der idealtypischen Stadt des Okzidents handelt es sich um ein gedankliches Konstrukt, um aus der empirischen Wirklichkeit menschliches Handeln zu erklären. Sie diente vielmehr als Hypothesen für Einzelforschungen und brauchen die Wirklichkeit nicht abdecken, dürfen sie aber auch nicht verzerren. Probleme bei Webers Idealtypus bestehen vor allem bei der Idealisierung des Begriffes, denn sein anschauliches Modell der spätmittelalterlichen Stadt lässt sich im deutschen Reich direkt nur auf große, weitgehend autonome, wirtschaftlich starke, sozial differenzierte und funktionsreiche Städte wie Nürnberg, Lübeck oder Köln anwenden.[20] Diese Städte stellen aber eine Ausnahme gegenüber der großen Masse mittelalterlicher Städte dar.[21] Trotzdem eignet sich der Idealtypus für die historische Stadtgeschichtsforschung, um generelle Aussagen, Übereinstimmungen und Unterschiede der Städte hinsichtlich bestimmter Kriterien, wie der Autonomie, zu charakterisieren.[22] Der Typus der okzidentalen Stadt bildete für Weber Raum und Triebkraft für die Entwicklung der abendländischen Rationalität in den Bahnen kapitalistischer Wirtschafts- und bürokratischer Rechts- und Herrschaftsformen.[23]

1.3. Der Begriff der Autonomie

Der Begriff Autonomie ist in verschiedenen Kontexten anzutreffen, wie z.B. in politischen, rechtstheoretischen, entwicklungsphilosophischen oder philosophischen Zusammenhängen. Er lässt sich dabei auf einen begrifflichen Kern zurückführen: der Selbstbestimmung. Im modernen Sinn wird darunter das Recht der Einzelnen auf größtmögliche Selbständigkeit ihrer eigenen Entscheidungen verstanden, wie z.B. die freie Wahl des Berufs, der Religionszugehörigkeit oder der Lebensform. Umgangssprachlich ist damit eine Form der Selbstbestimmung, Selbstverwaltung, Selbstgesetzgebung und Selbständigkeit gemeint, staatsrechtlich ist Autonomie, das Recht eines Gemeinwesens, seine inneren Angelegenheiten in bestimmten Umfang selbständig zu regeln.[24] Dieser Anspruch wurde durch das moderne Rechtssystem in der zivil- und strafrechtlichen Gesetzgebung verankert. Doch konnte diese liberalistische Denktradition erst durch die Anstrengungen der Aufklärer in der Moderne im Staatssystem vollzogen werden.[25]

In den korporatistisch organisierten Städten des Mittelalters war diese individualistische Form noch nicht denkbar. So ist es notwendig zunächst einmal den Begriff der Autonomie mit den damals vorherrschenden Maßstäben genauer darzustellen. In der stadthistorischen Literatur werden die Worte Städtefreiheit, städtische Autonomie, politische Unabhängigkeit, freiheitliche Städteverfassung und Souveränität nahezu synonym benutzt, da sie alle auf die Tatsache des mittelalterlichen Privilegienrechts, auf Rechte, Freiheiten, Gewohnheiten, bezug nehmen.[26] Durch die Gleichsetzung der Begriffe verliert sich jedoch deren Aussagekraft. Zudem lässt sich dadurch das Verhältnis der einzelnen Städte zu ihren Stadt- und Landesherren, durch die unterschiedliche Ausstattung mit Rechten, nicht eindeutig und präzise klären. Bezüglich des autonomen Verhältnisses lässt sich ein Typenspektrum von einer wirksamen Macht des Stadtherrn bis zur vollen Unabhängigkeit beobachten.[27]

[...]


[1] Vgl. Karl S.Bader, Gerhard Dilcher, Deutsche Rechtsgeschichte. Land und Stadt - Bürger und Bauer im Alten Europa. Berlin u.a. 1999, S. 824f.

[2] Das Staats-Lexikon. Encyklopädie der sämtlichen Staatswissenschaften für alle Stände, hg. von Carl von Rotteck und Carl Welcker, Bd. 12, Altona 1848, S. 391.Eine Übersicht der Literatur zu diesem Thema vgl. Eckhard Müller-Mertens, Bürgerlich-städtische Autonomie in der Feudalgesellschaft – Begriff und geschichtliche Bedeutung, in: Autonomie, Wirtschaft und Kultur der Hansestädte, Hansische Studien VI, hg. von Konrad Fritze u.a., Weimar 1984 (Abhandlungen zur Handels- und Sozialgeschichte, Bd. 23) (S. 11-34), hier S. 19.

[3] Vgl. Karl Bosl, Staat, Gesellschaft Wirtschaft im deutschen Mittelalter (Gebhardt, Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 7), München 1973, S. 209. Für Max Weber bedeutete das mittelalterliche Bürgertum ebenfalls eine der Vorbedingungen, aus denen die moderne Welt hervorging. Vgl. Klaus Schreiner, Die mittelalterliche Stadt in Webers Analyse und die Deutung des okzidentalen Rationalismus. Typus. Legitimität, Kulturbedeutung, in: Max Weber, der Historiker, hg. von Jürgen Kocka (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 73), Göttingen 1973, S. 119-150, hier S. 119; Vgl. Bader/ Dilcher, Deutsche Rechtsgeschichte, S. 826.

[4] Vgl. Ernst Pitz, Europäisches Städtewesen und Bürgertum. Von der Spätantike bis zum hohen Mittelalter. Darmstadt 1991,S. 1.

[5] Karl Marx, Das Kapital. Kritik der politischen Ökonomie, Bd. 1, Frankfurt a.M. 1967, S. 743.

[6] Dort erwiesen sie sich bis in das 19. Jahrhundert jedoch als Hindernis zur Modernisierung der Wirtschaft.

[7] Vgl. Bader/ Dilcher, Deutsche Rechtsgeschichte, S. 688-698.

[8] Planitz behandelt unter Autonomie vor allem die Selbstverwaltung und das Stadtrecht. Die autonome Stadt ist für ihn eine juristische Person, im Besitz der vollen Rechts- und Handlungsfähigkeit, die eine geschlossene Rechtsordnung bildete und sich zu einer staatsähnlichen Organisation ausdifferenzierte. Vgl. Hans Planitz, Die deutsche Stadt im Mittelalter. Von der Römerzeit bis zu den Zunftkämpfen, Wien u.a. 1980, S. 295ff. und S. 341f.

[9] Vgl. Evamaria Engel, Zur Autonomie brandenburgischer Hansestädte im Mittelalter, in: Autonomie, Wirtschaft und Kultur der Hansestädte, hg. von Konrad Fritz u.a., Weimar 1984, S. 45- (Abhandlungen zur Handels- und Sozialgeschichte, Bd. 23), S. 45.

[10] Vgl. Song-U Chon, Max Webers Stadtkonzeption. Eine Studie zur Entwicklung des okzidentalen Bürgertums, Göttingen 1985, S. 257.

[11] Einen detaillierten Überblick über die marxistische Geschichtsschreibung zu diesem Thema gibt Müller-Mertens in seinem Aufsatz. Müller-Mertens, Bürgerlich-städtische Autonomie, S. 34.

[12] Vgl. Hermann Greive, Autonomie, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 1, München/ Zürich 1980, S. 1278f.

[13] Wilhelm Ebel, Über die rechtsschöpferische Leistung des mittelalterlichen deutschen Bürgertums, in: Untersuchungen zur gesellschaftlichen Struktur der mittelalterlichen Städte in Europa, Stuttgart/ Konstanz 1966 (VuF, Bd. 11), S. 242. Für Max Weber war die mittelalterliche Städteentwicklung nicht eine allein ausschlaggebende Vorstufe, aber ein wichtiger Faktor für den modernen Kapitalismus oder den modernen Staat. Vgl. Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie, Zweiter Halbband, Frankfurt a.M. 2005, S. 1040.

[14] Vgl. generell zur mittelalterlichen Stadtentwicklung Edith Ennen, Die europäische Stadt des Mittelalters, Göttingen 1975; Heinz Stoob (Hg.), Die Stadt. Gestalt und Wandel bis zum industriellen Zeitalter, 2. überarbeitete Auflage, Köln/ Wien 1985; Felicitas Schmieder, Die mittelalterliche Stadt. Darmstadt 2005;Gerhard Dilcher, Europäisches Städtewesen und Bürgertum. Von der Spätantike bis zum hohen Mittelalter. Darmstadt 1991.

[15] Das Kapitel 2.1. beschäftigt sich genauer mit diesen Prozessen.

[16] Zur Entstehungsgeschichte von Max Webers „Stadt“ vgl. Wilfried Nippel, Webers „Stadt“. Entstehung – Struktur der Argumentation – Rezeption, in: Max Weber und die Stadt im Kulturvergleich, hg. von Hinnerk Bruhns und Wilfried Nippel, Göttingen 2000 (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 140) (S. 11-38). Zum Begriff des Idealtypus sind unzählige Artikel erschienen. Vgl. z.B. Eberhard Isenmann, Die deutsche Stadt im Mittelalter: 1250-1500. Stadtgestalt, Recht, Stadtgewalt, Kirche, Gesellschaft, S. 24.

[17] Vgl. Weber, Wirtschaft, S. 1005.

[18] Ein Fernmarkt war in den meisten Städten des Mittelalters nicht oder nur unzureichend vorhanden, konnte aber dann die Bedeutung und den Reichtum der Stadt enorm befördern.

[19] Einen Überblick über das mittelalterliche Städtewesen gibt u.a. Bosl, Staat, besonders Kapitel 33-36.

[20] Vgl. Isenmann, Deutsche Stadt, S. 25.

[21] Heinz Stoob erwähnt für Mitteleuropa um 1450 etwa 5000 Städten, von denen 66% Klein- oder Minderstädte waren. Diese Zahl wurde gerade im Hinblick auf Webers Kriterien für Idealtypen relativiert. Vgl. Stoob, Stadtformen.

[22] Vgl. Gerhard Dilcher, Max Webers Stadt und die historische Stadtforschung der Mediävistik, in: HZ 267 (1998) (S. 91-225), hier S. 93f, S. 122.

[23] Vgl. Gerhard Dilcher, Kommune und Bürgerschaft als politische Idee der mittelalterlichen Stadt, in: Pipers Handbuch der politischen Ideen, Bd. 2, hg. von Iring Fetscher und Herfried Münkler, München 1993 (S. 311-350), hier S. 311.

[24] Müller-Mertens kritisiert, daß der Autonomiebegriff in der Forschung lediglich als Verlegenheitslösung benutzt werde. Vgl. Müller-Mertens, Bürgerlich-städtische Autonomie, S. 15.

[25] Vgl. z.B. Herta Nagl-Docekal, Autonomie zwischen Selbstbestimmung und Selbstgesetzgebung oder Warum es sich lohnen könnte, dem Verhältnis von Moral und Recht bei Kant erneut nachzugehen, in: Freiheit, Gleichheit und Autonomie, hg. von Herlinde Pauer-Studer und Herta Nagl-Docekal, Wien 2003 (Wiener Reihe, Bd. 11) (S. 296-326).

[26] Vgl. Müller-Mertens, Bürgerlich-städtische Autonomie, S. 12f..

[27] Die unterschiedlichen Grade der Autonomie werden in Kapitel 2.2. genauer dargestellt.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Die Autonomie der mittelalterlichen Stadt
Untertitel
Entwicklung und Bedeutung eines Begriffes
Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg  (Institut für Soziologie)
Veranstaltung
Die Stadt im Zivilisationsprozess
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
22
Katalognummer
V91113
ISBN (eBook)
9783638055086
ISBN (Buch)
9783638951456
Dateigröße
501 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
In Ihrer Hausarbeit wird sehr gut die zentrale Bedeutung des Begriffs „Autonomie“ für die mittelalterliche Stadt herausgearbeitet... Überzeugend ist auch, wie Sie den Zusammenhang mit der allgemeineren gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung darstellen. Sehr einleuchtend kommt auch heraus, welche große Bedeutung diese Entwicklungen für die Entstehung einer bürgerlichen Gesellschaft haben. Die Arbeit ist in sprachlicher Hinsicht gelungen.... Ich bewerte diese in jeder Hinsicht weit überdurchschnittliche Arbeit mit „sehr gut“ (1.0).
Schlagworte
Autonomie, Stadt, Zivilisationsprozess
Arbeit zitieren
Dargleff Jahnke (Autor:in), 2007, Die Autonomie der mittelalterlichen Stadt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91113

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