EU-Osterweiterung - Die Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit in der Praxis


Forschungsarbeit, 2006

138 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Osterweiterung der Europäischen Union – ein Überblick
2.1. Grundsätzliche Kriterien und Voraussetzung für den EU-Beitritt
2.2. Ausgewählte Instrumentarien der EU-Osterweiterung
2.3. Beigetretene Staaten im Zuge der EU-Osterweiterung
2.3.1. Estland
2.3.2. Lettland
2.3.3. Litauen
2.3.4. Polen
2.3.5. Slowakei
2.3.6. Slowenien
2.3.7. Tschechien
2.3.8. Ungarn
2.4. Wirtschaftliche Auswirkungen der EU-Osterweiterung nach dem Beitritt und Aussicht auf Beitritt zur Währungsunion

3. Die Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit – Eine Bestandsaufnahme
3.1. Erwartungen und Befürchtungen auf dem Arbeitsmarkt
3.2. Gesetzliche Regelungen und Maßnahmen
3.2.1. Die Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit in der Europäischen Union
3.2.2. Das 2 – 3 – 2 –Modell
3.2.3. Der Arbeitsmarktzugang für ausgewählte Arbeitnehmer- gruppen
3.2.3.1. Werkvertragsarbeitnehmer
3.2.3.2. Saisonarbeiter
3.2.3.3. Grenzgänger
3.2.3.4. Gastarbeiter
3.2.4. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz

4. Ausgewählte Regeln und Maßnahmen in der Kritik 55
4.1. Bedeutungen und Übergangsfristen im Rahmen der 2 – 3 – 2 – Regelung
4.1.1. Aufhebung der Übergangsregeln nach zwei Jahren
4.1.2. Beibehaltung der Übergangsfristen in Deutschland
4.1.2.1. Der deutsche Arbeitsmarkt und die allgemeinen Wirtschaftsprobleme im Osten als Rechtfertigung
4.1.2.2. Grenzland als Rechtfertigung
4.1.2.3. Gezielte Steuerung des Arbeitsmarktzuganges als Rechtfertigung
4.2. Entsendegesetz, Mindestlöhne und Missbrauch der Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit
4.3. Exkurs: Schwarzarbeit und deutsche Arbeitslose
4.4. Ausweitung des Entsendegesetzes auf alle Branchen – Richtig oder falsch?
4.5. Position polnischer Experten zur Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit

5. Die Brisanz der Bolkestein-Direktive 99
5.1. Potenziale der geplanten Dienstleistungsrichtlinie
5.2. Entstehung und Ziele der Dienstleistungsrichtlinie
5.3. Inhalte der Dienstleistungsrichtlinie
5.4. Herkunftslandprinzip als Kernstück der Dienstleistungs- richtlinie
5.5. Kompromiss zur Dienstleistungsrichtlinie

6. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Reales BIP-Wachstum ausgewählter EU-Mitglieder

Abb. 2: BIP-Wachstumsprognosen für Osteuropa

Abb. 3: Arbeitsmarkt Deutschland – Arbeitslose (in 1000)

Abb. 4: Arbeitslosenquote von Februar 2005 bis Februar in Deutschland

Abb. 5: BIP in Deutschland und Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahr

Abb. 6: Mindestlöhne im deutschen Handwerk

Abb. 7: Registrierte Arbeitnehmer in Großbritannien aus Osteuropa

Abb. 8: Deutsche Ausfuhren (in Mrd. Euro)

Abb. 9: Demonstration in Brüssel

Abb. 10: Demonstration in Straßburg

Abb. 11: ‚Ich bleibe in Polen, kommt zahlreich’

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Etappen der EU-Osterweiterung von 1988 bis 2004

Tab. 2: Beigetretene MOEL

Tab. 3: Werkvertragskontingente für die MOEL und den

Regierungsabkommen für den Zeitraum von 09 / bis 09 / 2005

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die Europäische Union (EU) steht vor der Herausforderung, die unnatürliche Spaltung Europas als Ergebnis des Zweiten Weltkriegs endgültig zu überwinden.

Nach dem Zusammenbruch der politischen Systeme in Osteuropa begleitet und unterstützt die EU die demokratische und wirtschaftliche Transformation der mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL).[1] Am 01. Mai 2004 sind zehn Länder der EU beigetreten, die von anfänglich sechs auf mittlerweile 25 Mitgliedstaaten angewachsen ist. Die Beitrittsstaaten bestehen aus der Tschechische Republik, der slowakischen Republik, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Ungarn, Malta und Zypern.[2]

Die EU-Osterweiterung hat für ein engeres Zusammenrücken zwischen einem Großteil der Staaten gesorgt. Auch Skepsis und Befürchtungen sind sowohl bei den bisherigen als auch bei den neuen EU-Mitgliedern erkennbar.[3] Dafür lassen sich mehrere Gründe anführen. Zum einen ist der beträchtliche Entwicklungs- und Einkommensrückstand gegenüber den EU-15-Mitgliedstaaten zu nennen. Zum anderen hat die EU noch nie schlagartig 100 Millionen Menschen aufgenommen und integriert, deren Lebensstandard etwa nur ein Fünftel dessen beträgt, was die EU mit 15 Mitgliedern aufzuweisen hat. Die MOEL befürchteten u. a. als Staaten zweiter Klasse behandelt zu werden.[4] Ferner geht mit der Erweiterung des europäischen Binnenmarktes ein neuer Interessenkampf einher, welcher für heftige Auseinandersetzungen innerhalb von Politik und Wirtschaft sorgt.[5] Denn mit der EU-Osterweiterung scheint der Weg für die unbeschränkte Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit geebnet. Die Freizügigkeit der Arbeitskräfte war seit Aufnahme der Beitrittsverhandlungen ein zentraler Bestandteil des europäischen Integrationsprozesses. Vor dem Hintergrund der EU-Osterweiterung wurde und wird die Wanderung von Arbeitskräften kontrovers diskutiert.[6]

Das Ziel der vorliegenden Untersuchung besteht darin, den Prozess der EU-Osterweiterung kurz zu schildern, die allgemeinen wirtschaftlichen Auswirkungen für die bisherigen und neuen EU-Mitglieder zu verkörpern, aktuelle Regelungen zur Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit herauszuarbeiten sowie Maßnahmen und angewendete Regelungen praxisnah zu problematisieren. Hierzu werden einführend in Abschnitt 2 grundsätzliche Voraussetzungen und ausgewählte Instrumentarien der Erweiterung beschrieben, welche die Bewerberländer erfüllen müssen, um der EU beizutreten. Danach werden sämtliche osteuropäische Staaten betrachtet, welche mit der letzten Erweiterungsrunde aus dem Jahr 2004 der EU beigetreten sind. Vor diesem Hintergrund werden wirtschaftliche Auswirkungen sowohl für die bisherigen als auch für die neuen Mitglieder analysiert. Ferner werden die Möglichkeiten hinsichtlich eines Beitritts zur Währungsunion evaluiert.

Im Abschnitt 3 erfolgt eine aktuelle Bestandsaufnahme der Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit. Hier wird zunächst die Stimmungslage deutscher Autoritäten beschrieben, welche hinsichtlich der EU-Osterweiterung herrschte. Es werden Erwartungen und Befürchtungen für den deutschen Arbeitsmarkt reflektiert, welche u. a. die Basis dafür abgaben, dass gesetzliche Regeln und Maßnahmen zur Beschränkung der Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit angewendet wurden und werden. Nach einer kurzen definitorischen Begriffserläuterung wird das 2-3-2 Modell als eine solche Regelung präsentiert. Danach zeigen die Ausführungen auf, wie der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für ausgewählte Arbeitnehmer in Deutschland geregelt ist. Der Abschnitt 3 schließt mit der Vorstellung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes als weiteres Instrument zur Regelung des Arbeitmarktzuganges.

Daran anknüpfend werden im Abschnitt 4 ausgewählte Regeln und Maßnahmen zur Beschränkung der Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit einer praxisorientierten Analyse unterzogen. In diesem Zusammenhang stehen die 2-3-2-Regel, das Entsendegesetz, die Debatte um die Mindestlöhne sowie der Missbrauch der Dienstleistungs- und Arbeitnehmerfreizügigkeit im Mittelpunkt der Ausführungen.

Der Abschnitt 5 befasst sich schließlich mit der so genannten EU-Dienstleistungsrichtlinie bezüglich der vollen Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit in Europa. Diese wird in ihrer ursprünglichen Fassung in Grundzügen vorgestellt und mögliche Potenziale dieser Richtlinie aufgezeigt. Als Hauptdiskussionspunkt erweist sich bei der Umsetzung das Herkunftslandprinzip, welches im Einzelnen erläutert wird und den Auslöser für einen Kompromiss zur Richtlinie darstellt, welcher in diesen Zusammenhang aufgezeigt wird.

Die Untersuchung schließt mit einer kritischen Schlussbetrachtung, welche unter Beachtung der vorherigen Ausführungen einen kurzen Ausblick enthält.

2. Die Osterweiterung der Europäischen Union – ein Überblick

Die Öffnung der EU gegenüber den Beitrittsländern war ein langer Prozess, welcher sich in mehreren Etappen vollzog. Zunächst werden die seitens der EU aufgestellten Kriterien für einen Beitritt aufgezeigt und anschließend ausgewählte MOEL vorgestellt.

2.1. Grundsätzliche Kriterien und Voraussetzung für den EU-Beitritt

Eine grundlegende Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der EU besteht im Antrag auf Mitgliedschaft gemäß Art. 49 EU-Vertrag in der Fassung des Vertrages von Amsterdam. Der Europäische Rat von Kopenhagen erklärte im Jahr 1993, dass „die Länder Mittel- und Osteuropas, die dies wünschen, Mitglieder der EU werden können.“[7] Gleichzeitig legte der Rat die Voraussetzungen für die Erweiterung fest. Der Beitritt kann erfolgen, sobald ein assoziiertes Land in der Lage ist, „den aus einer Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen“[8] nachzukommen und die erforderlichen politischen und wirtschaftlichen Bedingungen erfüllt. Als politische Bedingung gemäß Art. 6 EU-Vertrag in der Fassung des Vertrages von Amsterdam muss das Beitrittsland die institutionelle Stabilität verwirklicht haben, um die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung zu garantieren, die Menschenrechte zu wahren und Minderheiten zu schützen.[9]

Herz nennt als wirtschaftliche Voraussetzungen für einen Beitritt eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem gemeinschaftlichen Wettbewerbsdruck standzuhalten.[10] Ferner müssen sich Beitrittskandidaten die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen machen können.[11] Die Übernahme des Besitzstandes, des so genannten ‚aquis communautaire’, ist eine weitere Voraussetzung für einen Beitritt.[12] Die Vorschläge der Kommission aus dem Jahr 1997 für die ‚Agenda 2000’ enthielten erstmals Beurteilungen, inwieweit ein Land für die Mitgliedschaft gerüstet ist. Diese Stellungnahme bezieht sich auf die im Jahr 1993 festgelegten objektiven Beitrittskriterien. Im Folgenden werden ausgewählte Instrumentarien dargestellt, welche die MOEL auf ihrem Weg zum EU-Beitritt begleiteten.[13]

2.2. Ausgewählte Instrumentarien der EU-Osterweiterung

Im Rahmen der EU-Osterweiterung entwickelte die EU verschiedene Strategien und Instrumentarien. In diesem Abschnitt soll daher auf die Heranführungsstrategie mit ihren Elementen ‚Europa-Abkommen’ und ‚Beitrittspartnerschaften’ eingegangen werden.[14] Die so genannte Heranführungsstrategie half den Beitrittsländern, sich auf die bevorstehende Mitgliedschaft vorzubereiten, indem sie ihre Gesetzgebung bereits vor dem Beitritt bestmöglich an die Gesetzgebung der EU anglichen.[15] Mit den Europa-Abkommen sind die Grundsteine der Erweiterung gelegt worden. Diese Assoziierungsabkommen setzten sich aus mehreren Teilen zusammen und bilden die Basis der Beziehungen der EU zu ihren künftigen Mitgliedern. Die Abkommen beinhalten bereits zu dieser Zeit die Schaffung einer Freihandelszone zwischen der Gemeinschaft und dem Assoziierungsstaat sowie die Gewährung gegenseitiger weiterer wirtschaftlicher Freiheiten.[16] Den Kern bildete dabei die asymmetrische Handelsliberalisierung, bei welcher die EU sich verpflichtete, ihren Markt schneller zu öffnen als die Partnerländer. Als Folge wurden z. B. die Einfuhrzölle auf Industriegüter aufgehoben. Die Europa-Abkommen umfassen ein Großteil der Bereiche des acquis communautaire der EU und sollen den Beitrittsländern helfen, ihr nationales Programm zur Übernahme des Besitzstandes zu erstellen und die Gemeinschaftsbestimmungen vor dem Beitritt zu übernehmen. Um die Hilfen der EU für die Beitrittsländer zu koordinieren und Prioritäten für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes durch die MOEL festzulegen, wurde mit jedem einzelnen beitrittswilligen Land im Jahr 1998 eine Beitrittspartnerschaft geschlossen.[17] Die Einhaltung dieser Prioritäten bildete die Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung durch die EU. Drei Finanzinstrumente fanden auf Grundlage der Beitrittspartnerschaften Anwendung:

- ein agrarpolitisches Finanzinstrument,
- ein strukturpolitisches Finanzinstrument,
- das Phare Programm.[18]

Im Jahr 2000 wurde zur Vorbereitung auf den Beitritt im Agrarsektor das Programm ‚Saprad’ insbesondere zur Modernisierung der Unternehmen in den MOEL und zur Diversifizierung der wirtschaftlichen Tätigkeiten in den ländlichen Gebieten eingeführt.[19] Durch das strukturpolitische Instrument ‚Ispa’ unterstützt die EU die MOEL darin, im Verkehrs- und Umweltsektor mit der Gemeinschaft der bisherigen Mitgliedstaaten vereinbarte Strukturen zu schaffen.[20] Über das Phare-Programm unterstützte die EU die Modernisierung und Anpassung der einzelnen Wirtschafts- und Verwaltungssysteme an die Gemeinschaftsstandards.[21] Die Tabelle 1 zeigt die Etappen der EU-Osterweiterung im Überblick.

Tabelle 1:

Etappen der EU-Osterweiterung von 1988 bis 2004

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an Lippert (2004), S. 24.

Nachdem die grundlegenden Voraussetzungen und Instrumentarien zur Vorbereitung der am 01. Mai 2004 vollzogenen letzten Erweiterungsrunde erörtert wurden, erfolgt nunmehr im nächsten Abschnitt die Präsentation der osteuropäischen Beitrittsstaaten.

2.3. Beigetretene Staaten im Zuge der EU-Osterweiterung

Eingangs erfolgt eine Darstellung der beigetretenen osteuropäischen EU-Staaten (MOEL) unter Angabe der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens und Datum des Mitgliedschaftsantrags gemäß Art. 49 EU-Vertrag.

Tabelle 2:

Beigetretene MOEL

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Europäische Union (2000), S. 13.

Mit der vollzogenen EU-Osterweiterung um zehn Staaten[22] hat die Bevölkerung der EU um 30 Prozent zugenommen. Die Gesamtfläche der EU vergrößerte sich damit um 1,078 Millionen Quadratkilometer bzw. um ein Drittel.[23] In den folgenden Abschnitten werden die in Tabelle 2 genannten EU-Mitglieder mit Blick auf die aktuelle Wirtschaftslage beleuchtet.

2.3.1. Estland

Die nördlichste der drei Republiken des Baltikums verfügt über eine Gesamtfläche von 45.227 km2 und rund 1,4 Mio. Einwohner. Das Land verfolgt eine liberale Wirtschaftspolitik.[24] Estland hat sich ein Hightech-Image erworben.[25] Insbesondere die unzureichende Infrastruktur und die Verwaltung sind verbesserungswürdig. Nach Finnland und Schweden ist Deutschland der wichtigste Handelspartner. Das reale Wirtschaftswachstum gegenüber dem Vorjahr betrug im Jahr 2005 sechs Prozent.[26] Das Rückgrat der estnischen Wirtschaft stellt der Handel mit Rohstoffen und Halbfabrikaten aus Holz, Metall und Textil dar. Rund ein Drittel des estnischen BIP wird hierdurch erwirtschaftet.[27] Zunehmend gewinnt der Dienstleistungssektor in den Branchen Tourismus sowie Transport an Bedeutung und trägt mit etwa 66 Prozent zum BIP bei. Nach Angaben der estnischen Botschaft in Berlin liegt die Arbeitslosenquote bei zehn Prozent.

2.3.2. Lettland

In Lettland leben auf einer Gesamtfläche von 64.589 km2 insgesamt 2,34 Mio. Menschen. Die Grundlinien der Wirtschaftspolitik liegen in der Schaffung und Weiterführung eines adäquaten Umfelds für ein stabiles und nachhaltiges Wachstum der lettischen Wirtschaft.[28] „Lettlands Wirtschaft ist inzwischen zu 90 [Prozent] privatisiert. Sozialstaatliche Elemente des Wirtschaftssystems sind in Form von Koalitionsfreiheit, Mindestlohn, Arbeitslosenunterstützung und Altersrente verwirklicht; ihre Weiterentwicklung stößt an finanzielle Grenzen.“[29] Im Jahr 2005 lag das BIP-Wachstum bei über zehn Prozent. Rund 70 Prozent des BIP werden im Dienstleistungssektor generiert, ein Fünftel vom Industriebereich. Im Jahr 2005 betrug die Arbeitslosenquote neun Prozent.[30]

2.3.3. Litauen

In dem nordosteuropäischen Staat leben auf einer Fläche von 65.301 km2 insgesamt 3,42 Mio. Menschen. Die Wirtschaftspolitik ist zurzeit insbesondere darauf ausgerichtet, die Einführung der Euro-Währung zu Jahresbeginn 2007 zu realisieren. Bereits vor dem Beitritt erfüllte Litauen die Maastricht-Kriterien und war damit eines der ersten MOEL, welches sich hinsichtlich der Euroeinführung definitiv festlegte. Mit einem BIP-Wachstum i. H. v. 6,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr wies Litauen im Jahre 2005 eine der höchsten Steigerungsraten Europas auf. Wirtschaftspolitische Schwierigkeiten lassen sich u. a. im Gesundheitswesen und in der Rentenversicherung identifizieren. Litauen verfügt über einen konsolidierten Haushalt und verzeichnet seit dem Jahre 2000 ein konstantes Wachstum.[31]

Der Anteil der Industrie am BIP liegt bei etwa 26 Prozent. Handel, Dienstleistungen und Transport stellen zusammen ca. 46 Prozent des BIP dar.[32] Litauen zeichnet sich durch eine konstante Senkung der Arbeitslosenquote aus. „Die offizielle Arbeitslosenrate lag 2004 im Schnitt bei 6,8 [Prozent] (im Vorjahreszeitraum bei 11,3 [Prozent]); Anfang April 2005 lag sie bei 5,9 [Prozent]; gleichwohl stehen eine immer kleiner werdende Zahl gut ausgebildeter Arbeitsloser immer mehr Langzeitarbeitslosen und nicht mehr in den Arbeitsmarkt integrierbaren Arbeitskräften gegenüber. Gleichzeitig wird in einigen Sektoren ein Facharbeitermangel spürbar, welcher speziell durch Abwanderungen nach Westeuropa, insbesondere jedoch nach Großbritannien und Irland, begründet ist.“[33]

2.3.4. Polen

In Polen bevölkern 38,71 Mio. polnische Bürger eine Gesamtfläche von 312.685 km2.[34] Polen ist der größte Staat, welcher im Jahre 2004 der EU beigetreten ist. Nach Ausführungen des Auswärtigen Amtes hat Polens Wirtschaft seit Beginn des Jahres 1990 eine beachtliche Entwicklung durchlaufen. Das BIP stieg im Jahr 2005 um 5,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr.[35] Die gegenwärtige „[ ... ] Wirtschaftsstruktur reflektiert diesen tief greifenden Wandel und nähert sich bereits der der bisherigen EU-15-Mitgliedstaaten an. Die Bruttowertschöpfung erfolgt inzwischen zu mehr als 50 [Prozent] im Dienstleistungssektor und nur noch zu 24 [Prozent] in der Industrie; weitere 7 [Prozent] entstehen in der Bauwirtschaft und 3 [Prozent] in der Landwirtschaft. Mehr als 60 [Prozent] der Wertschöpfung entfallen auf den Privatsektor, der fast 70 [Prozent] der Arbeitskräfte beschäftigt.“[36] Polen leidet noch immer unter Strukturproblemen, vor allem unter dem Niedergang der Schwerindustrie und der veralteten Landwirtschaft.[37] Auch wenn sich die Konjunktur weiter positiv entwickelt, zählt neben Problemen bei der Reform der öffentlichen Haushalte die Arbeitslosigkeit seit Jahren zu einem der schwierigsten Probleme der Wirtschaftspolitik.[38] Im Jahre 2004 betrug die Arbeitslosenquote noch 20,6 Prozent, in 2005 lag sie bei 17,6 Prozent. Damit ist Polen unter den osteuropäischen EU-Neumitgliedern das Land mit der höchsten Arbeitslosenquote.[39] Da der Hauptteil des BIP-Wachstums durch Rationalisierung und höhere Produktivität erzielt wird, ist auch für das Jahr 2006 mit keiner Verbesserung dieser Situation zu rechnen. Vielmehr sorgt nach Angaben des Auswärtigen Amtes „[die] zunehmende Öffnung des EU-Arbeitsmarktes […] einerseits für eine gewisse Entspannung, denn allein in den Jahren 2004 und 2005 fand über eine Million Polen in Westeuropa eine legale Beschäftigung, das führt jedoch gleichzeitig zu einem Abfluss von Leistungsträgern, so dass in einigen Branchen und Regionen bereits über fehlende qualifizierte Arbeitskräfte geklagt wird.“[40]

2.3.5. Slowakei

Die Slowakei verfügt über eine Fläche von 49.034 km2. Die Einwohnerzahl betrug im Jahre 2005 insgesamt 10,98 Mio.[41] Charakteristisch für dieses EU-Mitglied ist die so genannte ‚Super-19-Formel’, welche für Gewinn-, Körperschaft- und Mehrwertsteuer einen einheitlichen Satz von 19 Prozent vorsieht. Von westeuropäischen Investoren wird dieser Schritt begrüßt. So entschieden sich kürzlich die Hersteller Volkswagen, Hyundai und Siemens für die Errichtung eines Produktionswerkes in diesem Land. Durch die Herstellung von Automobilen gehört die Slowakei – gemessen an der Bevölkerungszahl – zum größten Automobilproduzenten weltweit.[42] Das BIP-Wachstum lag im Jahre 2005 bei 5,1 Prozent. Eine verstärkte Auslandsnachfrage und Exportzuwächse führten u. a. zu dieser Steigerungsrate gegenüber dem Vorjahr. In der Slowakei sorgen die radikale Einheitssteuer, welche insbesondere die unteren Schichten belastet, sowie die dauerhaft hohe Arbeitslosigkeit – 16,4 Prozent im Jahr 2005 – für sozialen Sprengstoff.[43]

2.3.6. Slowenien

Slowenien gilt als das reichste Land unter den EU-Neumitgliedern. Die Fläche dieses Landes beträgt 20.253 km2, die Einwohnerzahl liegt bei 2,0 Mio. Obwohl auch die Wirtschaft Sloweniens marktwirtschaftlich organisiert ist, liegt der Staatsanteil an der Wirtschaft höher als in den anderen EU-Neumitgliedsstaaten. Im Jahre 2005 lag das BIP-Wachstum bei etwa 4 Prozent. Kennzeichnend für Sloweniens Wirtschaftspolitik ist die starke Exportorientierung und eine gegenüber den anderen EU-Neumitgliedern geringere Arbeitslosenquote. Diese belief sich im Jahre 2005 auf 6,3 Prozent. Dabei sind große regionale Unterschiede und eine Konzentration auf ältere und ungelernte Arbeitnehmer zu verzeichnen.[44]

2.3.7. Tschechien

In Tschechien leben auf einer Fläche von 78.866 km2 insgesamt 10,24 Mio. Menschen. Das Land hat, nachdem es im Jahr 2000 seine Rezession bewältigt hatte, eine positive ökonomische Entwicklung genommen.[45] Die tschechische Wirtschaft wächst weiterhin. Das BIP-Wachstum lag im Jahr 2005 bei 4 Prozent. Die Gründe für das anhaltende Wachstum liegen im starken Export sowie in den hohen Investitionen in ausländische Unternehmen, aber auch im hervorragenden Konsumklima. Mit langfristig niedrigen Zinsen und Preisstabilität scheint Tschechiens Wirtschaft stabil. Jedoch sind bei diesem Land seit vielen Jahren Probleme bei der Konsolidierung der Staatsfinanzen erkennbar. Ein Hauptproblem besteht in dem hohen Defizit im tschechischen Staatshaushalt. Inzwischen wurde das EU-Mitglied „[…] von einem Land niedriger Verschuldung zu einem Land mittlerer Verschuldung.“[46] Die Arbeitslosenquote lag im Jahr 2005 bei 7,9 Prozent, wobei die Arbeitslosigkeit regional erheblich differiert.[47]

2.3.8. Ungarn

Die Gesamtfläche Ungarns liegt bei 93.030 km2. Das Land zählt insgesamt 10,1 Mio. Einwohner, welches bereits in der letzten Phase der sozialistischen Ära zu den vergleichsweise liberalen Ländern zählte. Ungarn wurde in den 90er Jahren zum Vorreiter der Reformer. Die ungarische Wirtschaft befindet sich bereits seit rund zehn Jahren auf einem Wachstumspfad. Schneller als bei den anderen Beitrittsländern wurde ein Großteil der Staatsunternehmen privatisiert; die Wirtschaftspolitik galt als vorbildlich. Den Motor für das konstante BIP-Wachstum – im Jahr 2005 lag es bei rund 4 Prozent – sind die Exporte der insbesondere durch Auslandsinvestitionen modernisierten Industrie.[48] Die Arbeitslosenquote betrug im Jahr 2005 insgesamt 7,1 Prozent. Nach dem Zusammenbruch der Kohle- und Stahlindustrie bleibt der Nordosten Ungarns das Hauptproblemfeld des Landes. Hier liegt die Arbeitslosigkeit bei ca. 20 Prozent. Ferner ist die Infrastruktur hier besonders schwach entwickelt. Belastend für das Wirtschaftswachstum wirken seit dem Jahre 2003 sowohl in der Leistungsbilanz als auch im Etat steigende Löhne und Defizite, aber auch eine subventionsfreudige Finanzpolitik. Vor diesem Hintergrund besteht die Hauptaufgabe der Regierung in der Konsolidierung des Staatshaushaltes.[49]

Im folgenden Abschnitt erfolgt nunmehr eine kurze allgemeine Einschätzung über die wirtschaftlichen Auswirkungen der EU-Osterweiterung für die neuen und alten Mitgliedsstaaten.

2.4. Wirtschaftliche Auswirkungen der EU-Osterweiterung nach dem Beitritt und Aussicht auf Beitritt zur Währungsunion

Die Wirtschaft der osteuropäischen EU-Mitglieder wächst seit einigen Jahren schneller als in der EU.[50] Obwohl in der Eurozone bereits seit etwa vier bis fünf Jahren ein Konjunkturrückgang herrscht, hat sich das BIP-Wachstum in den MOEL tendenziell beschleunigt.[51] Im ersten Jahr ihrer Mitgliedschaft verzeichneten die neuen EU-Mitglieder ein höheres Wachstum des Bruttoinlandsproduktes – im Durchschnitt 5,5 Prozent – als noch im Jahre 2004.

Die Abbildung 1 zeigt das reale BIP-Wachstum der osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten des Jahres 2005 gegenüber dem Vorjahr. Die neuen osteuropäischen EU-Mitglieder bauen zudem ihren Anteil am europäischen Handel aus. Nach den Ausführungen von Vetter werden demnach in den MOEL insbesondere keine minderwertigen bzw. Billigprodukte auf dem westlichen Markt veräußert, wie dies früher praktiziert wurde. Die acht neuen EU-Mitglieder haben die Qualität ihres Exports deutlich gesteigert. Diese Ausfuhroffensive nutzt auch der heimischen Konjunktur. Der Experte erwartet, dass die Wirtschaft der neuen EU-Staaten im Jahre 2006 noch schneller wachsen wird als im Jahre 2005. Die Abbildung 2 illustriert die BIP-Wachstumsprognosen der Jahre 2006 und 2007 für Osteuropa.[52]

Abbildung 1:

Reales BIP-Wachstum ausgewählter EU-Mitglieder

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Vetter (2006), S. 6 sowie Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (2005), S. 1 ff.

Abbildung 2:

BIP – Wachstumsprognosen für Osteuropa

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Vetter (2006), S. 6.

Insbesondere beruhen diese Wachstumsraten auf eine steigende Inlandsnachfrage. Das BIP-Wachstum verzeichnete ebenfalls in den EU-15 einen Anstieg, wobei jedoch diese Wachstumsraten rund drei Prozent unter denen der in Abbildung 1 angeführten Staaten blieben. Zweifellos tragen die osteuropäischen Beitrittsstaaten zu einer dynamischen Wirtschaftsentwicklung bei.[53] Dass insbesondere die technologische Qualität der Exportprodukte gestiegen ist, liegt u. a. an einem gewaltigen Strukturwandel in der Produktion begründet. Damit üben sie auch einen gewissen Druck auf die Reformvorhaben der EU aus.[54] Andererseits wird auf die EU-Neumitglieder durch den internationalen Wettbewerb Druck ausgeübt. Mit zunehmender Hilfe von Investoren aus dem Ausland tendiert die Industrie der neuen EU-Mitglieder zur High-Tech-Produktion.

Ferner steigt nach Expertenansicht die Arbeitsproduktivität schneller als die Löhne, „was zu einer Senkung der Lohnstückkosten und damit höherer Konkurrenzfähigkeit auf den internationalen Märkten führe.“[55] Im Jahre 2005 sind rund 26 Mrd. Euro an ausländischen Direktinvestitionen in die EU-Neumitglieder geflossen. Dies entspricht einem Zuwachs von 19 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Seit einigen Jahren erzielen die osteuropäischen EU-Mitglieder zweistellige Zuwachsraten im Außenhandel. Besonders dynamisch entwickelt sich dabei der Austausch untereinander. Der Beitritt zur EU führte zu einer Reintegration der Region. „Tschechien, Polen, Ungarn und die Slowakei erzielen Handelsüberschüsse gegenüber den anderen neuen EU-Staaten. Innerhalb der erweiterten EU haben die neuen Mitgliedstaaten ihren Anteil am gesamten Außenhandel von 3,7 Prozent im Jahr 1999 auf 5,9 Prozent im vergangenen Jahr gesteigert. Das entspricht einem Zuwachs von 60 Prozent.[56]

Das Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche geht grundsätzlich davon aus, dass mit dem EU-Beitritt der MOEL „weder in der ‚neuen’ noch in der ‚alten’ EU gravierende unmittelbare Folgen für die Wirtschaftsentwicklung [einhergehen]. […] mittel- und langfristig ist allerdings mit positiven Wachstumseffekten zu rechnen – ‚gute’ Wirtschaftspolitik vorausgesetzt.“[57] Auch andere Schätzungen zu den Auswirkungen der Erweiterung gehen von einer Win-Win Situation aus. Die Osterweiterung führt makroökonomisch gesehen für die osteuropäischen Beitrittsländer ebenso wie für die EU-15 zu Wohlfahrtsgewinnen, was zu steigenden Wachstumsraten des BIP führt. Für die MOEL sind diese Gewinne nach in dem betrachteten Zeitraum rund zehnmal so hoch – kumuliert zwischen drei bis acht Prozent BIP-Zuwachs im Zeitraum 2005-2010 – wie für die EU-15, welche im gleichen Zeitraum durchschnittlich 0,5 Prozent kumuliertes zusätzliches Wachstum generiert. Ungarn und Polen können durch die Erweiterung innerhalb von zehn Jahren ihr reales BIP voraussichtlich um bis zu neun Prozent steigern. Deutschland profitiert bereits seit vielen Jahren vom Handel mit den neuen EU-Partnern. Insbesondere in Polen, Tschechien und Ungarn wächst bereits seit 1998 die Nachfrage nach Produkten aus Deutschland.[58] Gemäß einer aktuellen Studie ‚Best Global Brands 2006’ kommen die wertvollsten Marken aus den USA und Deutschland. Deutsche Produkte werden u. a. in Osteuropa für hochwertige Ingenieurskunst geschätzt. Dabei werden die Marken mit hoher Qualität, Zuverlässigkeit und Innovationskraft in Verbindung gebracht. Erfolgreichen deutschen Unternehmen gelingt es zudem immer mehr, diese Werte emotional zu kommunizieren. „Vielleicht sollte man es den oft klagenden Deutschen ein wenig öfter sagen: ‚Made in Germany’ wird weltweit geschätzt. Die Deutschen sind besessen von Qualität.“[59]

Mit rund 27 Prozent Anteil an den slowakischen Exporten ist Deutschland seit Jahren wichtigster Abnehmer und mit etwa 23 Prozent Anteil an den Importen bedeutendster Lieferant dieses Staates.[60] Aus der EU-Osterweiterung ergeben sich tendenziell Hilfen für die deutsche Wirtschaft, weil das höhere BIP-Wachstum in den MOEL die Exporte beschleunigt. Die langfristigen Auswirkungen der Osterweiterung auf die neuen Länder sind in der Gesamtheit positiv zu bewerten. Auch der Handel zwischen z. B. Deutschland und den neuen Mitgliedstaaten entwickelt sich seit vielen Jahren positiv. Somit ist der Anteil deutscher Exporte in diese Staaten an den gesamten Exporten im Zeitraum zwischen 1994 bis 2004 von 5,0 Prozent auf 8,0 Prozent gestiegen. In die osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten sind die deutschen Exporte allein im Jahre 2004 gegenüber dem Jahre 2003 um 8,3 Prozent gewachsen.[61]

Die Exporterfolge der osteuropäischen EU-Staaten schlagen sich insbesondere im Wirtschaftswachstum nieder. Gemäß den in Abbildung 2 illustrierten Angaben erwarten Fachleute für das Jahr 2006 eine Zunahme des realen BIP aller acht neuen EU-Mitgliedern i. H. v. 5,2 Prozent gegenüber 4,7 Prozent im Jahre 2005.[62] Weiterhin dürften dabei die baltischen Staaten Vorreiter mit Zuwächsen zwischen sieben und neun Prozent sein. Dahinter könnten sich die Slowakei mit 6,5 Prozent, Tschechien mit 5,5 Prozent und Polen mit 5 Prozent platzieren.

Trotz eines beachtlichen Wirtschaftswachstums wurde die Arbeitsmarktlage in den osteuropäischen Beitrittsländern seit dem Beitritt der MOEL als prekär eingeschätzt.[63]

Die sich in den MOEL fortsetzende Produktivitätssteigerung wird in den meisten beigetretenen Staaten von einem Beschäftigungsabbau begleitet. Daher wurde in den vergangenen Jahren von Experten geäußert, dass die bei der Vorstellung der einzelnen Staaten bereits erwähnte hohe Arbeitslosigkeit mittelfristig nicht stark sinken würde.[64] Im Durchschnitt lag die Arbeitslosenquote doppelt so hoch wie in den alten EU-Mitgliedstaaten.[65] Aktuell ist jedoch zu beobachten, dass die anhaltend gute Konjunktur für eine leichte Entspannung auf dem Arbeitsmarkt der MOEL sorgt. Im Jahre 2005 lag die Arbeitslosenquote im Durchschnitt in den acht MOE bei 13,5 Prozent. Für das Jahr 2006 prognostiziert Vetter einen Wert von 13,1 Prozent. Auch die besonders durch hohe Arbeitslosigkeit gekennzeichneten Länder Polen und die Slowakei können mit einer leichten Verbesserung der Arbeitslosenquote rechnen. Auch die makroökonomische Stabilität der Volkswirtschaften der EU-Neumitglieder hat sich positiv entwickelt. Die Situation der Staatshaushalte ist in den meisten Staaten besser geworden.[66]

Zusammenfassend lassen sich folgende gesamtwirtschaftliche Wachstumsfaktoren anführen:

- Erweiterung der Absatzmärkte,
- steigende Rechtssicherheit bei Investitionen und Exporten,
- die Randlage der an der ehemaligen Außengrenze gelegenen Regionen besteht nicht mehr,
- Potenzial an sehr gut ausgebildeten Fachkräften aus den MOEL.[67]

Die wichtigsten Vorteile der EU-Osterweiterung aus Sicht befragter polnischer und tschechischer Unternehmen bestehen aus:[68]

- Wegfall der Zölle und Handelsbeschränkungen,
- Senkung der Transaktionskosten,
- Vereinheitlichung von Normen und Standards,
- Höhere Rechtssicherheit / Rechtsangleichung,
- Wegfall von Investitionshindernissen.

Als Nachteile lassen sich u. a. identifizieren:

- steigender Wettbewerbs- / Preisdruck,
- steigender Wettbewerb in den Beitrittsländern,
- steigende Kosten in den Beitrittsländern.[69]

Der Wegfall von Zöllen und Handelsbeschränkungen zählte zu den wichtigsten Präferenzen nach Meinung der befragten Unternehmen. Als weitere Hauptvorteile räumten die Unternehmen insbesondere der Senkung der Transaktionskosten, wie etwa Reduzierung der Transportkosten und der Wegfall von Wartezeiten an der Grenze, eine hohe Priorität ein. Ein auffallender Aspekt besteht darin, dass jede vierte Angabe weder besondere Vor- noch Nachteile von der EU-Osterweiterung erwartet. Grundsätzlich lassen sich die von den Unternehmen genannten geschäftlichen Chancen als breit gefächert einstufen.

Grenznah zu Tschechien und Polen ansässige deutsche Unternehmen erwarten insbesondere: „Markterweiterung, die Stärkung des EU-Wirtschaftsraumes, Preisvorteile bei Import bzw. Beschaffung, Zeit- und Kostenersparnis im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr […] Erwartungen an zunehmende Investitionen im grenznahen Raum.“[70] Vor der EU-Osterweiterung wurde teilweise die Befürchtung geäußert, dass die Beitrittsländer gegenüber den EU-15 auf niedrigere Steuersätze setzen und damit ein Indiz für unfairen Steuerwettbewerb geschaffen werde. Mit Blick auf staatliche Finanzierungssysteme im Wettbewerb kann jedoch konstatiert werden:

- In der EU ist das Steuergefälle erheblich: Die beigetretenen osteuropäischen Staaten setzen im internationalen Standortwettbewerb mehrheitlich auf niedrige Unternehmenssteuern. Die MOEL haben bei der effektiven Durchschnittssteuerbelastung von Kapitalgesellschaften mit rund 19,5 Prozent einen klaren Vorteil gegenüber Deutschland. Hier liegt dieser Wert bei 36 Prozent, bei den übrigen bisherigen EU-Mitgliedern beträgt der Steuersatz 28,5 Prozent.
- Mit niedrigen Steuersätzen geht nicht zwangsläufig ein unfairer Steuerwettbewerb einher: In den Ansätzen der Staatsfinanzierung in den MOEL und EU-15 lassen sich Unterschiede erkennen. In den neuen Mitgliedsländern werden mobile Faktoren steuerlich geschont, demgegenüber wird der Konsum stärker belastet. „Damit handelt es sich nicht um einen Unterbietungswettbewerb bei den Steuersätzen, sondern um einen Wettbewerb der Systeme. Hierbei zeigt sich, dass die Systeme der neuen Mitgliedsländer im internationalen Standortwettbewerb attraktive Bedingungen für Investoren bieten.“[71]

Im Herbst des Jahres 2006 zeigten sich die EU-Neumitglieder Polen, Ungarn, Tschechien und die Slowakei hinsichtlich der endgültigen Grenzöffnung ziemlich verärgert. Die Grenzkontrollen zwischen den osteuropäischen Neumitgliedern und der alten EU-15 werden jedoch noch mindestens bis Ende des Jahres 2008 erhalten bleiben. Ursprünglich sollten die Grenzkontrollen im Oktober des Jahres 2007 fallen. Für den Zeitverzug sind u. a. EDV-Probleme mit dem Zentralcomputer für die Daten von den Außengrenzen der EU verantwortlich. Um mindestens ein Jahr müsse der Wegfall der Schlagbäume verschoben werden. Von dieser Entscheidung sind die deutschen Grenzübergänge nach Polen und Tschechien betroffen. Die Grundlage für den Wegfall der Grenzkontrollen besteht im Schengen-Abkommen. Bis zum Jahre 2006 sind ihm 15 europäische Staaten beigetreten. Dazu zählen alle ehemaligen EU-Mitglieder mit Ausnahme von Großbritannien, Irland, Norwegen und Island sowie demnächst auch die Schweiz.[72] Die Beamten dieser Länder verfügen über eine gemeinsame elektronische Fahndungsdatenbank (Schengen-Informationssystem), welches Daten über gesuchte Kriminelle, Auszuliefernde und gestohlene Produkte beinhaltet.[73] Um einen Beitritt zum Schengen-Raum der zehn osteuropäischen Staaten gewährleisten zu können, muss das gegenwärtige Informationssystem überarbeitet werden. Hier sind schwerwiegende Probleme aufgetreten, die Daten der neuen EU-Staaten aufzunehmen und die künftigen Verantwortlichkeiten zu klären. Insbesondere Polen, Ungarn, Tschechien und die Slowakei belasten mit der Schuldfrage die EU-Kommission und zeigen sich über die Verzögerung der Grenzöffnung verärgert.[74]

Mit Blick in die Zukunft und einer potenziellen Erweiterung der Währungsunion warnen Ökonomen davor, unvollkommene Kandidaten aufzunehmen, da dies wirtschaftliche Turbulenzen innerhalb der Euro-Zone auslösen könnte. Dieser Aspekt soll nachfolgend kurz erläutert werden.[75] Geldpolitisch wurde mit Beginn des Jahres 1999 eine neue Ära eingeleitet: Elf Mitgliedslieder der EU haben damals faktisch den Euro als die gemeinsame Währung eingeführt. Zu Jahresbeginn 2001 trat Griechenland der Europäischen Währungsunion bei.[76] Mit Slowenien wird die Währungsunion nach sechs Jahren Pause erweitert. Zu Beginn des Jahres 2007 tritt Slowenien als dreizehntes Mitglied der Währungsunion bei und führt den Euro ein. Für die EU-15 verändere sich nach Meinung von Experten durch den Beitritt dieser relativ kleine Volkswirtschaft nicht. Mit Auswirkungen bzw. Veränderungen auf EU-Staaten wäre erst mit dem Beitritt größerer Volkswirtschaften wie Polen, Ungarn oder Tschechien zu rechnen. Eine Vorentscheidung, unter welchen Voraussetzungen die osteuropäischen EU-Mitglieder den Euro einführen dürfen, trafen die Regierungschefs der EU-15. So wurde z. B. dem Staat Litauen der beantragte Beitritt zur Währungsunion im Jahre 2007 verweigert. Dem Land wurde, gemessen an den Beitrittskriterien, eine zu hohe Inflation bescheinigt.[77] „Die Preissteigerung darf höchstens 1,5 Prozent des Durchschnitts der drei EU-Staaten mit der niedrigsten Inflation betragen.“[78] „Damit sprachen sich die Regierungschefs für eine strikte Einhaltung der Kriterien aus.“[79] Seit dem Beginn der Währungsunion im Jahre 1999 ist Litauen das erste Land, dessen Antrag auf Beitritt zunächst abgelehnt wird. Führende Politiker Polens, Ungarns, Tschechiens und der Slowakei plädieren für eine weniger stringente Auslegung der Regel, bei welcher das schnelle Wachstum einer Volkswirtschaft adäquater angepasst wird.[80] Von der Süddeutschen Zeitung befragte Wissenschaftler dagegen fordern, die bestehenden Kriterien grundsätzlich strikt einzuhalten. Ökonomen warnen: Wenn bei Litauen die Beitrittskriterien weniger strikt angewendet werden, kann dies z. B. auch Ungarn nicht verwehrt werden.[81] Es werden Probleme befürchtet, wenn die osteuropäischen Staaten in die Währungsunion aufgenommen werden, bevor die jeweiligen Kandidaten die Kriterien erfüllen und dadurch nachweisen, dass sie sich den Ländern der EU-15 wirtschaftlich ausreichend angenähert haben.[82] So könnte eine drastische Senkung der Zinsen auf das Niveau des Euroraums bei gleichzeitig hoher Inflation z. B. in Polen einen künstlichen Boom auf dem Immobilienmarkt verursachen. Eine solche Situation kollidiere nach einigen Jahren und stelle das jeweilige EU-Mitglied vor größere Probleme. Solche Anpassungsprobleme sind sogar schon in der bestehenden Währungsunion zu beobachten. Hagelüken beschreibt den prekären Aspekt: „In Spanien, Italien oder Griechenland hätten sich in den vergangenen Jahren durch die Einheitszinsen der Europäischen Zentralbank und Preissteigerungen über dem Euro-Durchschnitt teilweise Realzinsen von Null ergeben. Die Folge: ein künstlicher Wirtschaftsboom im Bausektor und Immobilienmarkt.“[83] Diese Entwicklung habe zu überhöhten Lohnsteigerungen bei gleichzeitig niedrigem Anstieg der Produktivität geführt. „Länder wie Spanien haben durch diese Entwicklung dramatisch an Wettbewerbsfähigkeit verloren und werden dies in den nächsten Jahren schmerzhaft korrigieren müssen.“[84] Insofern es innerhalb von Euro-Ländern zu einer Stagnation kommt, fragen die jeweiligen Länder weniger Exporte nach, dessen wirtschaftliche Entwicklung insbesondere vom Export abhängt.[85] Damit wirken sich wirtschaftliche Turbulenzen in EU-Staaten auf die gesamte Währungsunion aus. Vor diesem Hintergrund ist es für alle Mitglieder der Währungsunion problematisch, wenn Kandidaten, welche die Beitrittskriterien nicht erfüllen,[86] der Währungsunion beitreten.[87]

Ferner kann dies als grundsätzlich bekannt geltende Problematik genannt werden: Je stärker sich die einzelnen Inflationsraten der Mitglieder der Währungsunion unterscheiden, desto schwerer ist es für die Europäische Zentralbank (EZB), die Zinsen so zu bestimmen, dass sie allen Euro-Mitgliedern entspricht bzw. gerecht wird.[88] Daher erwarten Experten, dass die großen osteuropäischen Volkswirtschaften wie Polen, Ungarn und Tschechien nicht vor den Jahren 2009 / 2010 der Währungsunion beitreten. Aktuell ist der politische Wille nicht erkennbar, die hohen Budgetdefizite zu reduzieren. Dazu müssten drastische Einsparungen in den sozialen Sicherungssystemen vollzogen werden. In einem Gespräch mit dem Chef der größten polnischen Bank ‚Pekao’ erfahren Landgraf / Vetter, dass der Euro zwar gut für die Wirtschaft sei, aber auch für einen politischen Prozess stehe. Für Polen bestehe aus monetärer Sicht bei niedrigem Leitzins und minimaler Inflation sowie starkem BIP-Wachstum kein dringlicher Bedarf nach der Einführung des Euros.[89]

Der größte Anreiz zum Beitritt der Währungsunion besteht bei den kleineren osteuropäischen EU-Mitgliedern Litauen, Lettland, Estland sowie die Slowakei, da diese besonders anfällig für den Inflationsimport sind, solange sie ihre eigenen Währungen beibehalten. Hier ist ein Beitritt vor dem Jahr 2010 zu erwarten.[90] Die wirtschaftspolitische Zusammenarbeit dürfte durch eine Erweiterung der Währungsunion schwieriger werden. „Budget-, Steuer- oder Arbeitsmarktreformen werden mit 20 Mitgliedern schwerer zu koordinieren sein, als mit zwölf, vor allem wegen der großen Einkommensdifferenzen.“[91]

Neben den MOEL stehen insbesondere Deutschland und Österreich als Grenzländer zu den neuen Mitgliedsstaaten vor zahlreichen Herausforderungen.[92] Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit der EU-Osterweiterung grundsätzlich die unbeschränkte Freizügigkeit von Arbeitnehmern sowie Dienstleistungen und damit verbunden Einschränkungen in Gestalt von Ausnahme- bzw. Übergangsregelungen einhergehen.[93] Der Prozess der schrittweisen Anpassung ist mit dem Beitritt der MOEL nicht beendet. Neue wie alte Mitgliedstaaten müssen die Voraussetzungen für eine vollständige Geltung des EU-Rechts in der erweiterten EU schaffen.

Durch verschiedene Übergangsbestimmungen im Beitrittsvertrag vom 16. April 2003 soll diesem Umstand entsprochen werden.[94] Das gilt insbesondere für die Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit, welche im nachstehenden Abschnitt im Betrachtungsmittelpunkt steht.[95]

3. Die Arbeitnehmer- und Dienstleistungs- freizügigkeit – Eine Bestandsaufnahme

3.1. Erwartungen und Befürchtungen auf dem Arbeitsmarkt

Aus einer Umfrage der Konrad-Adenauer-Stiftung bezüglich des Arbeitsmarktes aus dem Jahre 2004 geht hervor, dass in Deutschland vor der EU-Osterweiterung eine vielspaltige Stimmung herrschte. Sowohl von der Öffentlichkeit als auch von Vertretern in Wissenschaft und Politik wurde die EU-Osterweiterung ambivalent bewertet. So äußerten sich laut dieser Umfrage kurz vor der EU-Osterweiterung knapp 60 Prozent aller Deutschen negativ zu dem Beitritt der MOEL. Es bestand die Befürchtung, dass Arbeitnehmer oder Unternehmer aus Tschechien und Polen aufgrund der unmittelbaren Grenze zu Deutschland insbesondere nach Ostdeutschland kommen würden. Folgende Ängste bestanden und bestehen in der Öffentlichkeit, welche mit der Osterweiterung in Verbindung gebracht werden:

- eine mögliche hohe Zuwanderung von Arbeitskräften aus den der EU beigetretenen Staaten,
- eine Verdrängung deutscher Arbeitnehmer,
- Zunahme der Konkurrenten im primären und tertiären Wirtschaftssektor durch preiswertere Anbieter aus den MOEL,
- Verlagerungen der Produktionsstätten aus Deutschland in die MOEL.[96]

Etwa 70 Prozent der befragten deutschen Unternehmen gingen davon aus, „dass die Erweiterung eine negative Auswirkung auf den deutschen Arbeitsmarkt haben wird.“[97] Kritiker befürchteten nicht unerhebliche Wettbewerbsverzerrungen zwischen der EU-15 und den MOEL, da die neuen Länder „[…] insbesondere komparative Vorteile hinsichtlich Preisgestaltung haben, die unter anderem auf das deutlich niedrigere Einkommens- und Lohnniveau zurückzuführen sind.“[98] Tatsächlich besteht ein erhebliches Gefälle zwischen den EU-15 und den beigetretenen MOEL aufgrund unterschiedlicher Faktorausstattungen und -produktivitäten. Zu Wechselkursen hat das Pro-Kopf-Einkommen in der Vergangenheit in den beigetretenen Staaten zwischen 5 Prozent bis 45 Prozent des EU-Durchschnitts gelegen, zu Kaufkraftparitäten zu 20 Prozent bis 60 Prozent. Demnach sind die Einkommensunterschiede also größer als in vorangegangenen Erweiterungsrunden.[99] Potentielle Wanderungsbewegungen von z. B. polnischen Arbeitssuchenden werden umso schwächer, je schneller eine Angleichung mit Blick auf Einkommen und Beschäftigungschancen erfolgt. Jedoch geht das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit davon aus, dass der Aufholprozess der neuen Mitgliedsstaaten z. B. hinsichtlich der Einkommensunterschiede zu den EU-15 jahrzehntelang dauern wird: „Die Halbwertzeit des ursprünglichen Einkommensgefälles wird voraussichtlich etwa 35 Jahre betragen, [d. h.] anders ausgedrückt, in etwa 30 Jahren werden die MOEL von einem Einkommensniveau von etwa 30 [Prozent] […] etwa 55 [Prozent] gekommen sein.“[100]

Niedrige Löhne, hohe Arbeitslosigkeit und ein hohes Maß an Mobilität, so wurde befürchtet, werden insbesondere in Deutschland, Österreich und Finnland – als unmittelbare Grenzländer – zu einem enormen Druck auf den Arbeitsmärkten führen, „mit der Folge, dass Arbeitnehmer aus [...] Osteuropa deutsche Arbeitsplätze besetzen werden und demzufolge deutsche Arbeitnehmer bzw. dauerhaft in Deutschland arbeitende Ausländer von Arbeitslosigkeit bedroht sind.“[101] Dazu passend schließen auch Deiß / Mendius nicht aus, dass insbesondere auf viele in den Grenzregionen angesiedelte Unternehmen „[…] und auf die dortigen Arbeitsmärkte ein erheblicher Anpassungsdruck zukommen wird. Falls nicht rechtzeitig geeignete Vorkehrungen getroffen sowie Bewältigungsstrategien entwickelt und implementiert werden, können daraus gerade auch für die Arbeitnehmer gravierende Risiken entstehen.“[102]

Die Frage nach dem ‚Warum Übergangsregelungen’, welche die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit und EU-Dienstleistungsfreiheit beschränken, lässt sich zusammenfassend konstatieren:

- Insbesondere polnische und tschechische Arbeitssuchende könnten unmittelbar nach dem Beitritt ihres Landes zur EU in großem Umfang auf den ohnehin belasteten europäischen Arbeitsmarkt strömen.[103]
- Kritiker befürchten, dass zwischen dem Herkunftsland – etwa Polen – und dem Einwanderungsland – z. B. Deutschland oder Österreich – ein Migrationsdruck vorliegt.

Determinieren lässt sich das Ausmaß des Migrationsdrucks durch:

- unterschiedliche Beschäftigungschancen zwischen alten und neuen EU-Mitgliedsstaaten,
- Einkommensgefälle zwischen alten und neuen EU-Mitgliedsstaaten.

Vor diesem Hintergrund wurden zusätzlich zu den EU-Beitrittsverträgen entsprechende Zusatzvereinbarungen geschlossen, welche das befürchtete Migrationspotenzial minimieren bzw. eine zeitliche Befristung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedern in die EU-15 vorsieht.[104] Arbeitskräftebewegungen aus z. B. Polen nach Deutschland werden insbesondere durch die institutionellen Rahmenbedingungen bestimmt. Neben europäischem Recht werden diese Rahmenbedingungen durch nationale Gesetze und Verordnungen sowie bilaterale Abkommen (z. B. Werkvertragsabkommen) geregelt.[105] Das Konzept der Freizügigkeit innerhalb des europäischen Binnenmarktes gilt für Menschen aus den neuen EU-Mitgliedern noch nicht in vollem Umfang, sondern wird entsprechend eingeschränkt. Ob und in welchem Umfang bzw. Rahmen Personen aus den beigetretenen Ländern in Deutschland arbeiten dürfen, ist aktuell durch entsprechende Übergangsregelungen festgelegt.[106] Im nächsten Abschnitt werden ausgewählte Übergangsregelungen präsentiert.

3.2. Gesetzliche Regelungen und Maßnahmen

Die vier Grundfreiheiten innerhalb der EU umfassen den freien Warenverkehr, die Personenfreizügigkeit (zergliedert in Freizügigkeit von Arbeitskräften und Niederlassungsfreiheit Selbständiger), den freien Dienstleistungsverkehr und den freien Kapitalverkehr zwischen den EU-Mitgliedern. Diese Regelungsbereiche sind im ‚acquis communautaire’ aufgeführt. Der Überblick in diesem Abschnitt beschränkt sich auf die Bereiche der Personenfreizügigkeit und des freien Dienstleistungsverkehrs. Dabei handelt es sich um Bereiche, welche unmittelbar migrationsrelevant sind und für welche mit den MOEL entsprechende Übergangsfristen vereinbart wurden. Nach den Regelungen des Beitrittsvertrags[107] können die EU-15 im Rahmen eines flexiblen Modells, der so genannten 2-3-2-Übergangsregel, „[…] von Übergangsregelungen im Bereich der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit für Staatsangehörige aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten Gebrauch machen (ausgenommen: Malta und Republik Zypern).“[108] Darüber sind Österreich und Deutschland berechtigt, Übergangsregelungen hinsichtlich der Entsendung von Arbeitskräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten „[…] im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit in bestimmten Dienstleistungssektoren (z. B. Baugewerbe und Baunebengewerbe) in Anspruch zu nehmen.“[109]

Bevor das 2 – 3 – 2 – Modell sowie der Arbeitsmarktzugang für ausgewählte Arbeitnehmergruppen darstellt wird, erfolgt eingangs ein allgemeiner Überblick über die Grundlagen der Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit innerhalb der EU.

3.2.1. Die Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit in der Europäischen Union

Die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit – Art. 39 Absatz 1 des EG-Vertrages – garantiert jedem EU-Bürger ein eigenständiges Recht, bei jedem in der EU niedergelassenen Unternehmen ein Beschäftigungsverhältnis unter gleichen Bedingungen wie ein jeweiliger Inländer einzugehen.[110] Die Dienstleistungsfreiheit – Art. 49 bis 55 EG-V – regelt das Recht natürlicher und juristischer Personen auf die grenzüberschreitende Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten in anderen EU-Mitgliedstaaten. Bei der Dienstleistung handelt es sich um eine grundsätzlich zeitlich und inhaltlich begrenzte Tätigkeit im Beschäftigungsland, welche mit der Leistung eigener Arbeitskräfte vollzogen werden kann, insofern keine einschränkenden Regelungen gelten (wie z. B. im Baugewerbe oder Gebäudereinigung).[111] Für die beigetretenen osteuropäischen Staaten gilt, „dass für Unternehmensinhaber und sonstige Selbständige sowie ihr […] Schlüsselpersonal der deutschen Niederlassung Dienstleistungsfreiheit herrscht.“[112] In diesem Zusammenhang ist die Niederlassungsfreiheit von der Dienstleistungsfreiheit zu unterscheiden. Diese ist für die Bürger aller im Jahr 2004 beigetretenen Staaten nicht beschränkt. Die Niederlassungsfreiheit regelt die selbständige Tätigkeit, welche nicht grenzüberschreitend erfolgt, sondern beispielsweise von polnischen Staatsangehörigen, welche sich in Deutschland oder einem anderen EU-15 Land niedergelassen haben.[113] Die Niederlassungsfreiheit Selbständiger z. B. aus Polen unterliegt keinerlei Einschränkungen und war bereits durch die Europa-Abkommen innerhalb der Heranführungsstrategie gewährt.[114] Deutschland nutzt hinsichtlich der Dienstleistungsfreiheit Übergangsbestimmungen, welche die Erbringung von Dienstleistungen einschränken. Folgende Sektoren sind in Deutschland von der Dienstleistungsfreiheit ausgeschlossen:[115]

- Baugewerbe, einschließlich verwandter Wirtschaftszweige,[116]
- Gebäude-, Inventar- und Verkehrsmittelreinigung,
- sonstige Dienstleistungen (nur Tätigkeit von Innendekorateuren).[117]

In den genannten Bereichen können z. B. polnische Unternehmen ihre Mitarbeiter nur gemäß nationaler Bestimmungen und bilateraler Vereinbarungen einsetzen.

In allen anderen Wirtschaftsbereichen besteht generell volle Freizügigkeit.[118] Diese Einschränkung bedeutet konkret, dass Unternehmer aus den neuen MOE in diesen drei Bereichen keine eigenen Arbeitskräfte einsetzen können.[119] Aufgrund der im Folgenden zu beschreibenden 2-3-2-Regelung, welche die Freizügigkeit aussetzt, gelten für Deutsche und Polen die nationalen Vorschriften mit Blick auf den Arbeitsmarktzugang in dem jeweiligen Land. Gegenüber der Süderweiterung, wo die Entscheidung der EU oblag, ist die Entscheidung über die Beschränkung der Arbeitnehmer- bzw. Dienstleistungsfreiheit den jeweiligen Mitgliedsländern überlassen.[120]

3.2.2. Das 2 – 3 – 2 – Modell

Die EU-15 erhalten durch diese Regelung die Möglichkeit, den Zugang zu ihrem Arbeitsmarkt für die neuen osteuropäischen Länder nicht sofort vollständig öffnen zu müssen.[121] Beispielsweise darf Deutschland weiterhin nationale und bilaterale Abkommen anwenden, um den Zugang von z. B. polnischen Bürgern zum deutschen Arbeitsmarkt zu regeln. In diesem Zusammenhang muss bemerkt werden, dass umgekehrt auch die Beitrittsländer das Recht haben, den eigenen Arbeitsmarkt zu beschränken. Grundsätzlich kann jedes Beitrittsland eigene Regelungen festlegen. Slowenien, Polen und Ungarn wenden die Regelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit reziprok an. Das heißt, dass für deutsche Staatsangehörige die gleichen Regelungen gelten wie umgekehrt z. B. für polnische Arbeitnehmer in Deutschland. Konkret entschied sich Deutschland wie auch Österreich für das 2-3-2-Modell. Diese Bezeichnung resultiert aus der Perspektive, dass die Maßnahmen zum Schutz des deutschen Arbeitsmarktes zunächst für zwei Jahre gelten. Während dieser Übergangsfrist haben z. B. polnische Staatsangehörige keine gemeinschaftsrechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die EU-15 können während dieser Zeit entscheiden, inwieweit sie den jeweiligen Arbeitsmarkt im Wege nationaler Maßnahmen für Staatsangehörige aus den osteuropäischen EU-Neumitgliedern weiter öffnen. Die Beschränkung kann nach Mitteilung an die EU-Kommission für zwei Jahre eingeführt werden.

Nach Ablauf dieser zwei Jahre erfolgt eine Überprüfung, ob die Maßnahmen weiter fortgesetzt werden sollen.[122] Konkret legt die EU-Kommission dem EU-Rat einen Bericht über die Funktionsweise der Übergangsregelungen vor. Nach einer Diskussion erfolgt keine Beschlussfassung. Beispielsweise ist Deutschland dabei verpflichtet, der EU-Kommission vor dem 01. Mai 2006 mitzuteilen, ob Deutschland gemäß den im Beitrittsvertrag vereinbarten Übergangsregelungen nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Zugangs für osteuropäische Arbeitnehmer für weitere drei Jahre fortsetzen will oder volle Freizügigkeit gewährt. Neben dieser automatischen Überprüfung steht den neuen Mitgliedstaaten die Möglichkeit offen, eine einmalige zusätzliche Überprüfung durch die EU-Kommission zu verlangen.[123] Deutschland wird die Übergangsregelungen in der Zeit vom 01. Mai 2006 bis zum 30. April 2009 weiter aufrechterhalten. Das gilt sowohl für die Arbeitnehmerfreizügigkeit als auch für die Entsendung von Arbeitnehmern bei der Erbringung einer grenzüberschreitenden Dienstleistung in den Bereichen Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration.[124] Die Gründe dafür werden zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb dieser Untersuchung thematisiert. Mitgliedstaaten der EU-15, welche auch nach fünf Jahren nach ihrem Beitritt weiterhin die jeweiligen nationalen Zugangsregelungen zum Arbeitsmarkt aufrecht erhalten wollen, müssen gegenüber der EU-Kommission Stellung beziehen, dass sie die bestehenden Übergangsbestimmungen noch für weitere zwei Jahre aufgrund der schwerwiegenden Störung des Arbeitsmarktes weiter anwenden möchten. Spätestens nach dem 30. April des Jahres 2011 wird gemäß dem 2-3-2-Modell gegenüber den Staatsangehörigen der neuen EU-Mitglieder vollständige Freizügigkeit herrschen.

[...]


[1] Vgl. Renner (2000), S. 3 sowie Woyke (1998), S. 269 f.

[2] Vgl. etwa Buscher / Stüber (2005), S. 9.

[3] Vgl. Scheffer (2004), S. 5 sowie Veser (2004), S. 60 ff.; auch Beer (2004), S. 144.

[4] Vgl. dazu Veser (2004), S. 21.

[5] Vgl. Hauschild (2006), S. 3; Lippert (2004), S. 13; Dresdner Bank AG (2001), S. 21; Weiss (2005), S. 37 ff.

[6] Vgl. Friedrich Ebert Stiftung (Hrsg.) (2005), Vorwort sowie Mai (2006), S. 9.

[7] Europäische Kommission (1999), S. 9, vgl. Scheffer (2004), S. 14.

[8] Europäischer Rat (1993), S. 8 f.

[9] Vgl. Obersteiner / Putz (2004), S. 58 sowie Busch (1999), S. 8 f.

[10] Vgl. Herz (1999), S. 300; Jaks (2000), S. 87 f.; Obersteiner / Putz (2004), S. 58; Belke / Hebler (2002), S. 3 ff.; Merli (2003), S. 10.

[11] Vgl. Dienelt (2004), S. 6.

[12] Der gemeinschaftliche Besitzstand ist das gemeinsame Fundament aus Rechten und Pflichten, welche für alle Mitgliedstaaten im Rahmen der EU verbindlich sind. Vgl. Europäische Kommission (2000), S. 33.

[13] Vgl. Lippert (2004), S. 24.

[14] Vgl. Merli (2003), S. 14 sowie Tebbe (1997), S. 63 ff.; Scheffer (2004), S. 5 ff.

[15] Vgl. Scheffer (2004), S. 15 f. sowie Europäische Kommission (1998), S. 33.

[16] Vgl. Woyke (1998), S. 298 f.; Inotai (2000), S. 17.

[17] Vgl. Weiss (2005), S. 44.

[18] Vgl. zu den Vorbeitrittshilfen im Überblick etwa Obersteiner / Putz (2004), S. 61 ff.

[19] Vgl. Busch (1999), S. 6 f. sowie Lippert (1999), S. 44; Europäische Kommission (2000), S. 15.

[20] Vgl. Europäische Kommission (2000), S. 33.

[21] Vgl. Europäische Kommission (1999), S. 11 sowie z. B. Lippert (2004), S. 28 f.; Knogler (2001), S. 5.

[22] Die Staaten Malta und Zypern wurden in diesen Kontext einbezogen.

[23] Vgl. Friedrich (2001), S. 35.

[24] Vgl. Rudloff / Ullrich (2004), S. 124.

[25] Vgl. Beyerle (2004), S. 1.

[26] Vgl. Obersteiner / Putz (2004), S. 214 sowie Auswärtiges Amt (2006), Online im Internet, URL: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Estland.html (Stand: November 2006).

[27] Vgl. Ebenda.

[28] Vgl. Rudloff / Ullrich (2004), S. 127 ff.

[29] Auswärtiges Amt (2006), Online im Internet, URL: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Lettland/Wirtschaft.html (Stand: November 2006).

[30] Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2006), Online im Internet, URL: http://www.eds-destatis.de/de/database/nms_lv.php?th=1&k=1 (Stand: November 2006)

[31] Vgl. Rudloff / Ullrich (2004), S. 131 ff.

[32] Vgl. Auswärtiges Amt (2006), Online im Internet, URL: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Litauen/Wirtschaft.html (Stand: November 2006). Dazu auch Obersteiner / Putz (2004), S. 224 f.

[33] Auswärtiges Amt (2006), Online im Internet, URL: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Litauen/Wirtschaft.html (Stand: November 2006).

[34] Vgl. Statistisches Bundesamt (2006), Online im Internet, URL: http://www.eds-destatis.de/de/database/nms_pl.php?th=1&k=8 (Stand: November 2006).

[35] Vgl. o. Verf., Polen überrascht (2006), S. 7.

[36] Auswärtiges Amt, Online im Internet (2006), URL: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Polen/Wirtschaft.html (Stand: November 2006).

[37] Vgl. Ebenda sowie zur Entwicklung im Überblick: Beyerle (2004), S. 1.

[38] Vgl. u. a. Beyerle (2004), S. 1 sowie Auswärtiges Amt (2006), Online im Internet, URL: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Polen/Wirtschaft.html (Stand: November 2006).

[39] Vgl. Statistisches Bundesamt (2006), Online im Internet, URL: http://www.eds-destatis.de/de/database/nms_pl.php?th=1&k=1 (Stand: November 2006).

[40] Auswärtiges Amt, online im Internet, URL: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Polen/Wirtschaft.html (Stand: November 2006).

[41] Vgl. Statistisches Bundesamt (2006), Online im Internet, URL: http://www.eds-destatis.de/de/database/nms_sk.php?th=1&k=10 (Stand: November 2006); zu wirtschaftlichen Basisdaten der Slowakei auch Obersteiner / Putz (2004), S. 235 sowie Rudloff / Ullrich (2004), S. 143.

[42] Vgl. Beyerle (2004), S. 1; Obersteiner / Putz (2004), S. 236 f.

[43] Vgl. Beyerle (2004), S. 1 sowie Auswärtiges Amt (2006), Online im Internet, URL: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Slowenien.html (Stand: November 2006).

[44] Vgl. Beyerle (2004), S. 1.

[45] Vgl. Deiß / Mendius (2005) S. 39.

[46] Auswärtiges Amt, Online im Internet (2006), URL: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/TschechischeRepublik/Wirtschaft.html (Stand: November 2006).

[47] Vgl. Deiß / Mendius (2005), S. 39.

[48] Vgl. Beyerle (2004), S. 1.

[49] Vgl. u. a. Rudloff / Ullrich (2004), S. 159.

[50] Vgl. Knogler (2001), S. 12.

[51] Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche (2004), S. 1 sowie Kühnlenz (2004), S. 3.

[52] Vgl. Vetter (2006), S. 6.

[53] Vgl. Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche, Die aktuelle Wirtschaftslage (2005), S. 1 ff.

[54] Vgl. zu Perspektiven im erweiterten Europa z. B. Obersteiner / Putz (2004), S. 69 ff.

[55] Vetter (2006), S. 6.

[56] Ebenda.

[57] Vgl. Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche (2004), S. 1f. Eine ähnliche Meinung äußert die Europäische Kommission in ihrem Bericht vom Februar 2006. Vgl. Europäische Kommission (2006), S. 1 f.

[58] Vgl. dazu Bialek (2006), S. 16.

[59] Wermelskirchen (2006), S. 16.

[60] Vgl. Höller (2004), S. 2.

[61] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2006), S. 6 ff.

[62] Siehe dazu Abbildung 1.

[63] Vgl. Vetter (2006), S. 2.

[64] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (2005), S. 1.

[65] Vgl. Belke / Hebler (2002), S. 39.

[66] Vgl. Vetter (2006), S. 6.

[67] Vgl. Konrad-Adenauer-Stiftung (2004), S. 2.

[68] Die sächsische Industrie- und Handelskammer führte im Verbund mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) im März des Jahres 2005 eine Umfrage unter etwa 7.200 Unternehmen durch. Befragt wurden sächsische, tschechische und polnische Unternehmen. Vgl. Sächsische Industrie- und Handelskammer (2005), S. 3.

[69] Vgl. Sächsische Industrie- und Handelskammer (2005), S. 10.

[70] Sächsische Industrie- und Handelskammer (2005), S. 10.

[71] Deutsche Bank Research (2005), S. 1 ff.

[72] Vgl. dazu Auswärtiges Amt (2006), URL: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Schengen.html (Stand: November 2006).

[73] Vgl. Ebenda.

[74] Vgl. o. Verf. (2006), Grenzöffnung, S. 6.

[75] Vgl. Hagelüken (2006), S. 19.

[76] Vgl. Heine/ Herr (2004), S. 11.

[77] Vgl. dazu auch die Ausführungen des Abschnitts 2.1. dieser Untersuchung.

[78] Vgl. dazu Heine / Herr (2004), S. 18 ff.

[79] Hagelüken (2006), S. 19.

[80] Vgl. zur Situation der Euro-Einführung in Ungarn: Lauer (2006), S. 42.

[81] Vgl. Küppers (2006), S. 42.

[82] Vgl. Hausmann (2001), S. 9 sowie Europäische Kommission (1999), S. 9.

[83] Hagelüken (2006), S. 19.

[84] Ebenda.

[85] Im Jahre 2005 war Deutschland Exportweltmeister bei Waren. Deutschland führte Waren im Wert von rund 971 Mrd. Dollar aus. Mit einem Wert von 904 Mrd. Dollar belegten die USA den zweiten Rang. Vgl. o. Verf. (2006), Neuer Rekord im Welthandel, S. 2.

[86] Insbesondere in den Bereichen Schulden, Budgetdefizite, stabile Währung und Inflation.

[87] Vgl. Urban (2006), S. 42.

[88] Vgl. Heine / Herr (2004), S. 123 ff.

[89] Vgl. Landgraf / Vetter (2006), S. 2.

[90] Vgl. Urban (2006), S. 142.

[91] Hagelüken (2006), S. 19; vgl. dazu Beer (2004), S. 145.

[92] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (2005), S. 4.

[93] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2006), S. 2 ff.; auch Merli (2003), S. 39 ff.

[94] Vgl. Böhmer (2005), S. 6.

[95] Vgl. Europäisches Informationszentrum Niedersachsen (2006), Online im Internet, URL: http://www.eiz-niedersachsen.de/freizuegigkeit.html (Stand: November 2006).

[96] Vgl. Konrad-Adenauer-Stiftung (2004), S. 5.

[97] Buscher / Stüber (2005), S. 9.

[98] Buscher / Stüber (2005), S. 10.

[99] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (2004), S. 2.

[100] Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (2004), S. 3.

[101] Buscher / Stüber (2005), S. 10.

[102] Deiß / Mendius (2005), S. 12.

[103] Vgl. Thibaut (2006), S. 6.

[104] Vgl. Friedrich Ebert Stiftung (Hrsg.) (2005), S. 13.

[105] Vgl. Böhmer (2005), S. 5.

[106] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2006), S. 3.

[107] Exakt handelt es sich um das jeweilige Kapitel ‚Freizügigkeit’ in den Anhängen Nr. V, VI, VIII bis X und XII bis XIV der Beitrittsakte.

[108] Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (2004), S. 5 f.

[109] Ebenda.

[110] Vgl. Böhmer (2005), S. 7 ff.

[111] Vgl. IHK Berlin (2006), S. 1 ff.

[112] Buscher / Stüber (2005), S. 9.

[113] Vgl. dazu umfassend Böhmer (2005), S. 11 f.

[114] Vgl. Böhmer (2005), S. 14 sowie Deiß / Mendius (2005), S. 81.

[115] Vgl. Dienelt (2004), S. 48.

[116] Die Einschränkung umfasst alle Bauarbeiten, die der Errichtung, Instandsetzung, dem Umbau und Abriss dienen, insbesondere Aushub, Erdarbeiten, Bauarbeiten im engeren Sinne, Errichtung und Abbau von Fertigbauelementen, Einrichtung oder Ausstattung, Umbau, Renovierung, Reparatur, Abbauarbeiten, Abbrucharbeiten, Wartung, Instandhaltung (Maler- und Reinigungsarbeiten), Sanierung. Vgl. Dienelt (2004), S. 49.

[117] Vgl. Buscher / Stüber (2005), S. 9.

[118] Vgl. Friedrich Ebert Stiftung (Hrsg.) (2005), S. 13.

[119] Vgl. IHK Berlin (2006), S. 2.

[120] Vgl. zu den Grundzügen der nationalen Vorschriften, welche den Zugang zum Arbeitsmarkt regeln: Eures (2006), Online im Internet, URL: http://europa.eu.int/eures/ (Stand: November 2006).

[121] Vgl. Hönekopp (2005), S. 127.

[122] Vgl. Friedrich Ebert Stiftung (Hrsg.) (2005), S. 13.

[123] Vgl. Böhmer (2005), S. 15 ff.

[124] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (2004), S. 6.

Ende der Leseprobe aus 138 Seiten

Details

Titel
EU-Osterweiterung - Die Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit in der Praxis
Autor
Jahr
2006
Seiten
138
Katalognummer
V91076
ISBN (eBook)
9783638039819
Dateigröße
1316 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
EU-Osterweiterung, Arbeitnehmer-, Dienstleistungsfreizügigkeit, Praxis
Arbeit zitieren
Mathias Kunze (Autor:in), 2006, EU-Osterweiterung - Die Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit in der Praxis, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91076

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