Bahrprobe, Rasengang und Abendmahlsprobe


Seminararbeit, 2007

12 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

2. Das Rechtsleben im Mittelalter
2.1. Glaube und Recht
2.2. Gottesurteile

3. Die Bahrprobe

4. Die Abendmahlsprobe

5. Der Rasengang

6. Zusammenfassung

7. Literaturverzeichnis

1.Einleitung

Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit Gottesurteilen in der mittelalterlichen Rechtsfindung. Im Speziellen werde ich versuchen einen Überblick zur Bahrprobe und der Abendmahlsprobe zu geben, welche auch als ius feretri und purgatio per facram Eucharistian bezeichnet werden. Weiterhin werde ich mich dem Rasengang widmen, dessen Beschreibung aber auf Grund der schwierigen Quellenlage im Vergleich zu den beiden erst genannten Gottesurteilen eher knapp ausfällt.

Meine Studien basieren auf verschiedenen Monographien diverser Autoren und Lexikoneinträgen. Besonders zu erwähnen sind dabei Friedrich Majers „ Geschichte der Ordalien“[1], welche einen guten Überblick über die Gottesurteile allgemein liefert. Peter Dinzelbachers „Das fremde Mittelalter“[2] und „Die Geschichte der Gerichtsbarkeit“ von Wolfgang Schild[3] dienten als Grundlage meiner Beschreibung zum Rechtswesen im Mittelalter und liefern daher die Basis für das Verständnis der Anwendung dieser Rituale. Eine detaillierte Beschreibung der Bahrprobe findet sich in „Gottesurteile im Mittelalter“[4] von Pius Kost, dessen Bearbeitung der Überlieferung von Diebold Schilling ein sehr klares Bild von den damaligen Verhältnissen zeichnet, allerdings auch einige Fragen aufwirft, die ich im Verlauf dieser Arbeit diskutieren werde. Zum Rasengang fehlen allerdings solch detaillierte Beschreibungen und daher bezieht sich mein Überblick dazu nur auf einige kleine Abschnitte aus Lexikonartikeln und ausgewählten Monographien.

Obwohl die Forschung zu den Gottesurteilen seit Anfang des vergangenen Jahrhunderts, bis auf wenige sozialgeschichtliche Aspekte, gänzlich abgeschlossen ist, gibt es kein Überblickswerk das sowohl die Bahrprobe, den Rasengang und die Abendmahlsprobe in allen Facetten beleuchtet.

Daher werde ich mich einführend kurz mit dem Rechtswesen im Mittelalter befassen, um dann näher auf die Gottesurteile einzugehen. Weiterführend gebe ich einen kurzen Überblick zu ihren Eigenschaften, um anschließend speziell die Bahrprobe, folgend die Abendmahlsprobe und als letztes den Rasengang zu erläutern. Dabei werde ich versuchen ihre Besonderheiten, ihre Anwendungsgebiete, Akzeptanz und vor allem ihren Verlauf mit Hilfe von verschiedenen Beispielen darzustellen.

2. Das Rechtsleben im Mittelalter

2.1. Glaube und Recht

Das Mittelalter wird auch als Zeitalter des Glaubens bezeichnet. So ist es auch nicht verwunderlich, wenn man bei der Betrachtung des aus heutiger Sicht durch Gesetze eher geradlinigen Rechtswesens, einem Begriffe des Glaubens und der damit verbundenen Religion immer wieder begegnen. Im Mittelalter sind Recht und Religion nicht zu trennen[5]. Im Gegensatz zur heutigen Zeit war das Leben und seine Traditionen nicht auf den Menschen ausgerichtet, sondern auf Gott. Gott beherrschte das alltägliche Leben, sei es in Form von Gebeten, durch die göttlichen Tugenden und Sünden welche den Lebenswandel eines jeden bestimmten oder durch die Kirche.

So hat auch die christliche Tradition entscheidenden Einfluss auf das Rechtsleben. Aus dem kanonischen Recht der katholischen Kirche sind diesbezüglich die christlichen Vorstellungskomplexe zu berücksichtigen. Am deutlichsten wird der Einfluss aber in der Religiosität der Prozesse an sich.[6]

Aus der Friedensbewegung des 11. und 12. Jahrhunderts, die es als Aufgabe aller Christen sah eine Friedensordnung zu schaffen, entwickelte sich ein Bewusstsein für ein öffentliches Strafrecht.[7] Missetäter durften nur noch durch die Staatsgewalt verfolgt und gerichtet werden, damit war die Zeit privater Rache und Lynchjustiz vorbei. Schließlich entwickelten sich aus dieser göttlichen Ordnung für bestimmte Territorien mit Hilfe von beamteten Juristen eine Steuergesetzgebung und staatliche Gerichte mit ersten Strafrechten, welche sich gegen die Fehden der Ritter und die landschädlichen Leute wendeten.[8]

Im Sachsenspiegel um 1225 steht geschrieben „Gott ist selber Recht.“ und so sollten auch die Richter nach seinem Vorbild Recht sprechen.[9]

Als Beweismittel dienten im Mittelalter vor allem Zeugenaussagen und Urkunden. Konnte mit diesen Mitteln noch kein Recht gesprochen werden, wurden die Aussagen vereidigt und gegebenen Falls per Eideshelfer der Leumund des Beklagten bereinigt. Als letzte Methode der Rechtsfindung galt das Ordal[10].

[...]


[1] Geschichte der Ordalien- insbesondere der gerichtlichen Zweikämpfe in Deutschland. Friedrich Majer. Jena 1795

[2] Das fremde Mittelalter – Gottesurteile und Tierprozesse. Peter Dinzelbacher. Essen. 2006

[3] Die Geschichte der Gerichtsbarkeit – Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung. Wolfgang Schild. Hamburg. 1997

[4] Gottesurteile im Mittelalter – insbesondere die Bahrprobe von Ettiswill anno 1503. Pius Kost. Littau. 2003

[5] vgl. Dinzelbacher. S. 22

[6] vgl. Dinzelbacher. S.23

[7] vgl. Schild. S. 14

[8] vgl. Schild. S. 16

[9] vgl. Schild. S. 12

[10] vgl. Dinzelbacher. S. 30

Ende der Leseprobe aus 12 Seiten

Details

Titel
Bahrprobe, Rasengang und Abendmahlsprobe
Hochschule
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Note
2,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
12
Katalognummer
V90511
ISBN (eBook)
9783638045421
ISBN (Buch)
9783638942577
Dateigröße
391 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bahrprobe, Rasengang, Abendmahlsprobe
Arbeit zitieren
Jan Erchinger (Autor:in), 2007, Bahrprobe, Rasengang und Abendmahlsprobe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90511

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