Die Bedeutung alternativer Finanzierungsformen. Crowdfunding, Crowdlending und P2P-Investments


Hausarbeit (Hauptseminar), 2019

16 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhalt

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Crowdfunding
2.1 Begriffsbestimmung
2.2 Grundgedanke des P2P- bzw. Crowdlending

3. Marktübersicht
3.1 Weltweiter Markt
3.2 Der deutsche Markt
3.2.1 Crowdinvesting
3.2.2 Crowdlending

4. Rechtliche Situation
4.1 Plattformbetreiber
4.2 Investoren
4.3 Kreditnehmer
4.4 Folgen der Rechtsvorschriften & Adaption durch den Crowdlending Markt

5. Für wen und in welcher Situation macht Crowdlending Sinn?

6. Gegenüberstellung mit Banken

7. Fazit

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

BaFin Bundesanstalt für Finanzaufsicht

P2P Peer to Peer

KMU Kleine-Mittlere-Unternehmen

KWG Kreditwesengesetz

1. Einleitung

Durch Digitalisierung und das Internet erleben wir eine Art der Disruption wie niemals zuvor. Viele Wirtschaftszweige haben sich in den letzten Jahren durch den ständigen Fortschritt, sowie immer weitere Vernetzung stark verändert. Auch die Art und Weise wie Kredite vergeben, Finanzierungen gemacht werden wird durch den Einsatz von innovativen Technologien beeinflusst. Betrachtet man die Finanzbranche, so muss man feststellen, dass das Erhalten von Finanzierungen und Investitionen für kleine und mittelständische Unternehmen durch Basel II und Basel III deutlich erschwert wurde. Hinzu kommen steigende Risikoscheu der klassischen Banken und selektive Venture-Kapitalgeber. Dieses Umfeld bietet nun Raum für neue Ideen und Geschäftsmodelle. Der Ansatz ein Vorhaben durch eine große Gruppe an Menschen zu veranlassen bzw. zu finanzieren ist kein neuer und die Idee kam bereits in der Mitte des letzten Jahrtausends bei Infrastrukturprojekten auf. Damals war es noch deutlich komplizierter eine Kommunikation zwischen den Projektinitiatoren und den vielen Investoren aufzubauen. Dank heutiger Kommunikationstechnik, sowie dem Internet hat sich dieser Prozess deutlich vereinfacht. Die Crowd bietet neben „der Intelligenz der Massen“ im Zeitalter von Social-Media, weltweiter Vernetzung und Micropaymentsystemen jedoch nicht nur die Möglichkeit, von der Weisheit der vielen zu partizipieren, sondern im besonderen Maße von deren Willen, innovative Produktideen oder Geschäftsmodelle aus eigenem Interesse heraus finanziell zu unterstützen. Das Crowdfunding scheint hier auf unkomplizierte Weise Lösungen anbieten zu können. Doch Geldgeber und Projektinitiator müssen über geographische Grenzen hinweg zueinander gebracht werden. Rechtliche Aspekte sind bei der Finanzierung ebenso von Bedeutung wie ein sicherer Zahlungsverkehr, und die richtige Finanzierungsplattform. Insbesondere sogenannte FinTechs entwickeln neue Ideen, testen diese am Markt und so kam 2007 das sogenannte Crowdfunding auf.

Es stellt sich also die Frage: Wie ist das Crowdfunding zu bewerten? Stellt es eine Konkurrenz zum klassischen Bankgeschäft dar oder entspricht die Situation einer Co-existenz bzw. Ergänzung zum Bankgeschäft?

In der folgenden Arbeit soll abschließend eine Antwort hinsichtlich dieser Problemstellung gegeben werden. Hierzu werden die verschiedenen Unterformen des Crowdfunding vorgestellt, sowie ein Überblick über das Marktpotential mit Fokus auf dem deutschen Markt gegeben. Zusätzlich erfolgt eine Analyse der maßgebenden und sich ständig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen, welche die Beziehungen zwischen Banken und FinTechs definiert und klarer werden lässt.

2. Crowdfunding

2.1 Begriffsbestimmung

Der Begriff Crowdfunding beschreibt eine alternative Finanzierungsmöglichkeit, bei der ein Vorhaben oder Projekt durch eine Vielzahl von Personen (Crowd oder auch Schwarm) finanziert wird. Crowdfunding wird im deutschen Sprachgebrauch auch als Schwarmfinanzierung bezeichnet.

Die Bezeichnung Crowdfunding muss allerdings in vier verschiedene Formen untergliedert werden wobei es auch Mischformen zwischen dieser Varianten gibt. (vgl. Söpper, 2016)

a) Das spendenbasierte Crowdfunding (donation-based Crowdfunding): Die Geldgeber spenden während eines bestimmten Zeitraums Geld für ein konkretes Projekt oder einen bestimmten Zweck, ohne hierfür eine Gegenleistung zu erhalten.
b) Das gegenleistungsbasierte Crowdfunding (reward-based Crowdfunding): Die Geldgeber erhalten eine symbolische Gegenleistung, aber kein Geld. Beispielsweise werden die Namen der Spender im Abspann eines mitfinanzierten Films genannt oder sie erhalten zum Dank eine signierte CD oder aber persönliche Gegenstände des Künstlers, dessen Werk mitfinanziert wurde. (vgl. Flebbe, 2016, S. 18-19)
c) Das kreditbasierte Crowdfunding (Crowdlending oder lending-based Crowdfunding): Die Geldgeber erhalten das Versprechen, dass ihnen der eingesetzte Betrag mit oder ohne Zinsen zurückgezahlt wird. (vgl. BaFin Journal, 2007)
d) Das Crowd Investing (equity-based Crowdfunding): Der Geldgeber erhält eine Beteiligung an zukünftigen Gewinnen des finanzierten Projekts. Wenn das Investment mit Wertpapieranlagen verbunden ist, kann er auch Anteile oder Schuldinstrumente erhalten; es wird also auf einen finanziellen Erlös spekuliert. Das Crowdinvesting kann in Form von Eigenkapitalbeteiligungen oder partiarischen Darlehen auftreten (vgl. Flebbe, 2016, S. 19).

2.2 Grundgedanke des P2P- bzw. Crowdlending

Im weiteren Verlauf dieser Ausarbeitung werden wir uns mit dem Teilsegment des Crowdlending auseinandersetzen. Anhang 1 veranschaulicht den theoretischen Prozessablauf und den Grundgedanken des Crowdlending. Der Kreditnehmer betritt die Online-Lending-Plattform des Betreibers mit seinem zu finanzierenden Projekt. In der Theorie bestimmt dieser die Kredithöhe, die Laufzeit und die Zinshöhe, zu welcher er die Gelder der Crowd annehmen möchte. In der Praxis jedoch, werden Laufzeit und Zinshöhe durch den Plattformbetreiber festgelegt, worauf wir im nächsten Kapitel noch eingehen werden. Investoren, welchen das Projekt zusagt, finden sich zusammen und geben ihre Zusage die benötigten Gelder bereitzustellen.

Der Kreditnehmer erhält den gesamten Kreditbetrag und tilgt diesen Betrag samt Zinsen zukünftig direkt an die Investoren. Beide Parteien zahlen im Zuge dessen eine Vermittlungsgebühr an den Plattformbetreiber, welcher bei diesem Geschäft als reiner Kreditvermittler auftritt.

3. Marktübersicht

3.1 Weltweiter Markt

Der Crowdfundingmarkt befindet sich seit dem Jahr 2007 in einem rasanten Wachstum. Besonders der Markt in Nordamerika und in Asien stechen weltweit mit einem hohen Umsatzvolumen hervor. Interessant zusehen ist, das Süd-Amerika, Afrika und Ozeanien hier deutlich abgeschlagen sind (siehe Anhang 3).

3.2 Der deutsche Markt

Einer Studie des Bundesfinanzministerium zufolge, wurden im Jahr 2015 rund 272 Mio. Euro umgesetzt. Seit 2007 bis 2015 585 Mio. Euro. Vergleicht man das Jahr 2015 mit dem Zeitraum seit 2007, so lassen die Zahlen darauf schließen, dass es in den 8 Jahren hohe Wachstumsraten gegeben haben muss. Diese wurden auch erreicht. Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate im Crowdfunding betrug 103%. Der Großteil des Gesamtmarktvolumens entfällt hierbei mit ca. 70% auf das Crowdlending, während das Crowdinvesting lediglich 17% des Anteils stellt. (vgl. Bundestag, Wissenschaftlicher Dienst 2018)

3.2.1 Crowdinvesting

Crowdinvestingmarkt hatte 2015 ein Volumen von 47 Mio. Euro. Die durchschnittliche Wachstumsrate im Teilsegment Crowdinvesting lag bei circa 220%. (vgl. Bundestag, Wissenschaftlicher Dienst 2018) In den ersten Jahren wurden noch dreistellige Wachstumsraten verzeichnet. Ein Grund für den Rückgang dieser Wachstumszahlen ist mit hoher Wahrscheinlichkeit die zu geringen Renditen in diesem Teilsegment. Hornuf und Schmitt (2016) konnten nachweisen, dass Investoren bis zum 01. Januar 2016 bislang 23,2% ihres investierten Kapitals verloren haben. Festverzinsungen, sowie Immobilien- und Filmfinanzierungen blieben bei dieser Analyse jedoch unberücksichtigt.

Das Marktwachstum im Crowdinvesting in den Anfangsjahren dürfte vor allem auf die positive Medienberichterstattung, sowie auf neugierige, frühzeitige Anwendende zurückzuführen sein.

3.2.2 Crowdlending

Die ersten Crowdlending Plattformen eLolly und Smava wurden bereits im Jahr 2007 gegründet. Kurz darauf folgte der Markteintritt des heutigen Marktführers Auxmoney. Portale, welche auf die Vermittlung von Unternehmenskrediten spezialisiert sind, kamen erst deutlich später hinzu und der erste Unternehmenskredit wurde 2014 auf der Plattform Zencap (heute Funding Circle) Vermittelt. Das Teilsegment des Crowdfunding verzeichnete in den Jahren zwischen 2008 und 2015 eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 95% (vgl. Bundestag, Wissenschaftlicher Dienst 2018). In Deutschland wird der P2P- Lending- Markt stark vom Marktführer Auxmoney geprägt, somit ergibt sich hier eine hohe Korrelation zwischen der Entwicklung des Gesamtmarktes und der Entwicklung von Auxmoney.

Die Kredite, welche über die Lending-Plattformen vergeben werden, werden oftmals zur Ablösung anderer Schulden bzw. Krediten verwendet. Zum Beispiel beim Marktführer Auxmoney werden 11,5% der Kredite zur Umschuldung genutzt (vgl. Auxmoney, 2018).

Zum Vergleich: beim amerikanischen Pendant Lending Club sogar knappe 67% der Kredite. (vgl. Lending Club, 2019). Zur Risikobewertung haben die meisten Plattformen eigene Klassifizierungen bzw. Bonitätsklassen entwickelt (siehe Anhang 4). Hierbei werden unterschiedliche Date abgefragt und unteranderem auch Schufa- Auskünfte mit berücksichtig. Aus diesen Bonitätsabstufungen werden risikoadäquate und laufzeitabhängige Zinssätze gebildet (vgl. Bundestag, Wissenschaftlicher Dienst 2018).

4. Rechtliche Situation

Die aktuell vorherrschende Umsetzung des Crowdlending unterscheidet sich um ein wesentliches Merkmal vom Grundgedanken. Der zentrale Aspekt der Umgehung aller Banken aus diesem Prozess, kann so nicht umgesetzt werden, ohne in Konflikt mit der zentralen Finanzaufsichtsbehörde Deutschlands zu geraten. Um dies zu verstehen und somit die vorherrschende Vorgehensweise der Plattformbetreiber nachvollziehen zu können, ist es erforderlich den rechtlichen Rahmen zu beleuchten, in dem wir uns hier bewegen.

4.1 Plattformbetreiber

Wie bereits Eingangs im Rahmen des Grundgedankens beschrieben, treten die Betreiber der Crowdlending Plattformen in ihrer Rolle als Finanzierungs- und Kreditvermittler auf. Die reine Vermittlung rechtfertigt zwar keine Beaufsichtigung durch die BaFin, jedoch wird eine Erlaubnis nach §34c GewO notwendig und ist in der Regel ohne weitere Hindernisse für die Betreiber. Dies allein entbindet die Unternehmen jedoch nicht, von ihrer Sorgfaltspflicht, wenn es darum geht, zwischen wem die Betreiber das Vermittlungsgeschäft zustande bringen.

„Grundsätzlich ist für die reine Vermittlung von Krediten keine Erlaubnis nach dem KWG erforderlich, allerdings gegebenenfalls nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO). Demnach beaufsichtigt die BaFin Kreditvermittlungsplattformen im Regelfall nicht. Je nach vertraglicher Ausgestaltung können jedoch bankaufsichtsrechtliche Erlaubnispflichten sowohl für die Nutzer als auch für den Betreiber der Plattform bestehen. Beachten sie diese nicht, kann die BaFin sowohl gegen die Betreiber und Nutzer als auch gegen die Kreditvermittlungsplattform als eingebundenes Unternehmen Maßnahmen nach § 44c und § 37 KWG ergreifen.“ (Bundestag, Wissenschaftlicher Dienst 2018, S. 12)

Eine genauere Betrachtung der Positionen aller weiteren Transaktionsteilnehmer, macht in diesem Kontext daher Sinn.

4.2 Investoren

Durch die explizite Gewährung von Krediten, kann den Investoren nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 KWG das gewerbsmäßige Kreditgeschäft nachgesagt werden, welches in der Folge nach § 32 KWG erlaubnispflichtig durch die BaFin ist. Dieser Umstand würde eine erhebliche Marktzutrittsbarriere für die primär angesprochene Zielgruppe der privaten Investoren bedeuten und jeder Versuch eine Crowdlending Plattform unter diesen Bedingungen aufzubauen, wäre von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Hierzu erklärt jedoch die BaFin von sich aus:

„Vergibt jedoch ein lizensiertes Kreditinstitut den Kredit und lässt sich der Kapitalgeber lediglich den Rückzahlungsanspruch abtreten (§ 398 BGB), betreibt der Kapitalgeber nicht das Kreditgeschäft. Er erwirbt dann nur die Rückzahlungsansprüche der Darlehen, die das Kreditinstitut gewährt hat, und gewährt selbst keine Kredite. Eine andere Beurteilung kommt in Betracht, wenn der Kapitalgeber später eine eigene Kreditentscheidung trifft, z.B. indem er das Darlehen prolongiert.“ (Bundestag, Wissenschaftlicher Dienst 2018, S. 12).

Allein hieraus ergibt sich bereits, dass eine gänzliche Umgehung der Banken nur sehr schwer möglich ist. Jedoch ist die Rolle einer Bank im Crowdlending immer noch eine geringe und der Einfluss der Bank (u.a. auf die Kosten für den Kredit) lassen sich begrenzen.

4.3 Kreditnehmer

Es bleibt nun noch, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kreditnehmer genauer zu erörtern. Aus § 1 Absatz 1 Satz 1 geht hervor: „[…] Bankgeschäfte sind die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums […] (Einlagengeschäft).“ (vgl. KWG, §1 Absatz 1, Satz 1) Da der typische Kreditnehmer im Bereich des Crowdlending in der Regel jedoch nicht im Finanzsektor tätig ist, kann man eine Prüfung auf Erlaubnispflicht, begründet durch ein vermeintliches Einlagengeschäft, vernachlässigen – Sicherheit zur Abgrenzung zur Erlaubnispflicht bietet im Endeffekt auch hier, die Zwischenschaltung der Bankkomponente, als eigentlichen Geber des Darlehens. Die Annahme der Gelder entspringt somit der Gewährung durch ein Kreditinstitut und eben nicht dem Publikum.

4.4 Folgen der Rechtsvorschriften & Adaption durch den Crowdlending Markt

Die aktuelle Gesetzeslage verlangt ergo, nach einer Anpassung des Crowdlending Prozesse, wie wir sie Eingangs in dieser Ausarbeitung beschrieben haben. Die Plattformbetreiber treten weiterhin als Kreditvermittler auf und bieten den Raum, in dem sich Investoren und Kreditnehmer finden können. Finden sich genug Investoren, um das vom Kreditnehmer vorgeschlagene Projekt zu finanzieren, gewährt eine kooperierende Bank den Kredit zu den Konditionen, wie sie auf der Plattform benannt sind und auf Grundlage vorgefertigter Prozesse und Verträge innerhalb eines kurzen Zeitraums (siehe Anhang 2). Der Rückzahlungsanspruch wird unverändert und umgehend, an die Investoren abgetreten, welche somit weiterhin das alleinige Risiko tragen. Diese zusätzliche Zwischenschaltung einer Bank, bedarf einer weiteren Gebühr an die Bank, zu Lasten der Investoren und / oder der Kreditnehmer. Die Höhe der Beträge unterscheiden sich von Betreiberplattform zu Betreiberplattform, liegen in der Regel jedoch stets unterhalb der Gebühren, die an die Plattform selbst zu entrichten sind. Beispiele für derlei Kooperationen, sind die Zusammenarbeit von Auxmoney und der SWK Bank, sowie von Smava und Fidor Bank.

5. Für wen und in welcher Situation macht Crowdlending Sinn?

Auf Seiten der Kreditnehmer kommt dieses Finanzierungsmodell in erster Linie für Personen und junge Unternehmen in Betracht, die über keine ideale Bonität, eine kurze Unternehmenshistorie und / oder wenig Sicherheiten verfügen und somit Schwierigkeiten haben einen passenden Geldgeber über herkömmliche Kanäle zu finden. Auf Crowdlending Plattformen treffen diese Kreditnehmer auf viele Investoren die grundsätzlich daran Interesse haben, Projekte mit einem höheren Risiko gegen eine adäquate Risikoprämie zu finanzieren. Die Kreditkosten sind aufgrund einer modernen IT-Infrastruktur und geringen Fixkosten auf Seiten der Plattformbetreiber niedriger als außerhalb der virtuellen Kanäle und taugen daher bereits zur Finanzierung kleiner Projekte. Somit richtet sich das Angebot zusammenfassend vor allem an Konsumentenkreditnehmer (z.B. für Hobbies), Existenzgründer und Start-Ups.

Auf der anderen Seite können ebenso aufgrund niedriger Fixkosten, standardisierter Verträge und hochautomatisierter Abläufe die Risikoprämien mit wenig Abschlägen an die Investoren weitergereicht werden. Das Crowdlending bietet dem Investor somit höhere Renditen in Bezug auf Fremdkapitalinvestitionen, insbesondere in einem Niedrigzinsumfeld und eine zusätzliche Diversifikationsmöglichkeit seiner Anlageklassen, sofern er in seiner Investmentstrategie auf eine hohe Liquidität und eine hohe Risikovermeidung verzichten kann.

6. Gegenüberstellung mit Banken

Für die FinTechs spricht somit hauptsächlich die Technologie, die genutzt wird, um einen Vorsprung in Sachen Geschwindigkeit und Kosten zu erlangen. Kredite können schneller vergeben / zugesagt werden, als im verwaltungsreichen und bürokratischen Bankenmodell. Die jederzeit kurzen virtuellen Wege, machen ein Filialnetz überflüssig und regulatorische Lasten fallen kaum an. Standardisierte Prozesse und ein transparentes Preismodell ermöglichen die Vergabe rentabler Kredite bereits im Mikrokreditbereich und eine flexiblere Genehmigung von Krediten (durch kooperierende Banken / zu Konditionen der Plattformbetreiber) erlauben die Erzielung höherer Renditen und die Finanzierung von Start-Ups und Existenzgründern.

Die Banken genießen derweil weiterhin zu Recht einen hohen Vertrauensvorsprung, oftmals in ihrer Rolle als Hausbank für – in der Regel – attraktivere Kreditnehmer, da sie durch ihre Banklizenz an strengere Spielregeln bei der Kreditvergabe gebunden ist. Das Risiko für gewährte Kredite trägt weiterhin die Bank selbst und garantiert für angelegte Gelder im gesetzlichen Rahmen. Es ist aber nicht nur der gesetzliche Handlungsrahmen, welcher wie hier durch die Bankenlizenz größer gefasst ist – auch des mögliche Investitionsvolumen bewegt sich einem weitaus größeren Radius, als es bei den FinTechs der Fall ist.

7. Fazit

Eine klare, pauschale Abgrenzung bzw. Definition der Beziehung zwischen den klassischen (Groß-) Banken und den modernen FinTechs in Form von Crowdlending / P2P Plattformen bzw. Crowdinvesting Plattformen ist nicht möglich. Bei Betrachtung einzelner Beispiele im Markt, lässt sich feststellen, dass diese Beziehung in unterschiedlichen Formen ausgeprägt sein können. Diese Ausprägungen reichen von einer realen Konkurrenzsituation, da ein ähnliches Konzept gefahren wird, bei gleichzeitig ähnlicher bzw. gleicher Zielgruppe, bis zu Partnerschaften.

Das Angebot einer Crowdlending-Plattform steht eindeutig in Konkurrenz mit dem klassischen Bankkredit, da das Grundprinzip des Geschäftsmodell, also der Vergabe von Krediten im Austausch gegen Zinsen, gleich ist. Jedoch ist der Anteil der vergebenen Kredite im Bereich des Crowdfunding verglichen mit den Volumina von normalen klassischen Bankkrediten äußerst gering. Natürlich könnte man vermuten, dass das daran liegt, dass die Schwarmfinanzierung noch ein sehr junges Geschäftsfeld ist. Zum Vergleich das Bankgeschäft gibt es seit Jahrhunderten wohingegen der Begriff des Crowdfunding erst seit etwa 12 Jahren existiert. Selbstverständlich wird der Anteil des Crowdfunding am weltweiten Kreditgeschäft stetig wachsen, dass haben unteranderem die letzten Jahre bewiesen. Auf der anderen Seite sind Banken aktuell noch im Vorteil, was Geschäftsbeziehungen, Infrastruktur, aber vor allem Flexibilität bei der Kreditvergabe angeht. Aufgrund der doch beträchtlichen Regelungen, sowie Einschränkungen bzw. Erlaubnispflichten des Kreditwesengesetzes und der Bankenaufsicht (BaFin) bedarf es in naher Zukunft definitiv weiterhin der uns bekannten Bankhäuser. Beispielsweise ist die Erhöhung oder ein Aufschub eines P2P-Kredits nicht möglich, ohne in die Bestimmungen des Kreditwesengesetzes zu fallen, erschwerend kommt hinzu das Kredite im Bereich der Unternehmensfinanzierung ohne Banklizenz nur bis 2.500.000 Euro gestattet sind, im Konsumbereich sogar nur bis 50.000 Euro. Was bedeutet das für den zukünftigen Kreditmarkt? Es werden weiterhin klassische Banken bzw. Institutionen mit einer Banklizenz benötigt, da mit den Einschränkungen im Bezug auf die Kreditsummen keineswegs der gesamte Kreditmarkt durch Online-Plattformen bedient werden kann. Sollten sich die Regulationen der BaFin und des KWG jedoch lockern und in einer Weise entwickeln, welche die neuen FinTechs unterstützt, kann es an dieser Stelle auf langfristige Sicht in der Tat zu einer Konkurrenzsituation kommen. Die Wahrscheinlichkeit für diese Fall bewegt sich in Anbetracht der letzten Jahrzehnte und der in diesem Zeitraum vorgefallenen Finanzkrisen jedoch in einem geringen Bereich. Es sollte eher von einer Co-Existenz von Banken und Crowd-Plattformen gesprochen werden. Aktuell ergänzen sich die Geschäftsfelder. Kunden oder auch Unternehmen mit einer geringen Bonität, welche von einer Bank abgewiesen werden würden, haben aktuell die Möglichkeit über Lending-Plattformen Kredite einzuholen. Somit richtet sich das Angebot vieler Plattformen an eine andere Kundengruppe, gleichzeitig aber verschaffen Crowd-Plattformen den Banken aber auch neue Kunden. Dank der Kooperationen von Banken und Plattformen, können die Banken zusätzliche Darlehen vergeben, bei denen das Risiko durch den Verkauf der Zahlungsansprüche an die Crowd ausgelagert werden. Hinzu kommt die Möglichkeit dank Crowdinvesting das Eigenkapital von z.B. Start-ups zu erhöhen und damit die Bonität dieser anzuheben, dadurch kann ein klassischer Bankkredit möglich werden. Mittelfristig wird es also zu intensiver Zusammenarbeit zwischen Banken und FinTechs auf Grund der rechtlichen Regulationen kommen. Für Banken könnte sich ebenfalls die Interessante Option ergeben eine Distanzierung im operativen Geschäft von kleineren Krediten vorzunehmen, den Schwerpunkt auf größere Volumina zu reallokieren und zusätzlich FinTechs durch M&A zu erwerben und damit ihr Angebotenes Portfolio zu erweitern. Durch die deutlich vereinfachten, modernen und monetär günstigeren Strukturen der FinTechs, entstehen hierbei Synergien, welche sich positiv auf die Gewinnmargen beider Seiten auswirken können.

Welche Online- Lending Plattform hat aktuell die meisten Marktchancen? Der absolute Marktführer ist aktuell Auxmoney. Dank eines hohen Bekanntheitsgrads in der breiten Bevölkerung, sowie attraktiven Renditen, bei geringem Investitionsaufwand ist Auxmoney aktuell die beste Plattform im Bereich des P2P-Lending auf dem deutschen Markt. Die Möglichkeit mit P2P-Krediten sein Portfolio maßgeblich zu diversifizieren lockt viele Investoren, gleichzeitig bietet Auxmoney dazu passend einen Sparplan, in Form eines Investment-bots an. Die geringe Laufzeit von einem bis drei Jahren, sowie ein ausgeklügeltes Bonitätssystem machen Auxmoney weiterhin attraktiv und somit ist die Marktchance für Auxmoney mittelfristig mit hoch zu bewerten.

Langfristig könnten aber Plattformen für Geschäftskredite für KMUs die Nase vorn haben. Hier spielen sich die Möglichkeiten für die Initiierung von Projekten in einer ganz anderen Klasse ab. Der Kreditmarkt im Bereich der Geschäftskredite ist deutlich größer und damit lassen sich Umsätze in ganz anderen Dimensionen generieren. Hinzu kommt, dass die Möglichkeit Kredite von der Crowd direkt an Unternehmen zu vergeben, innovative und gefragtere Projekte begünstigt was sich definitiv positiv auf unseren Gesellschaftlichen Fortschritt auswirkt.

Abschließend lässt sich also sagen: Uns stehen in der Finanzbranche spannende Zeiten bevor. Diese werden stark von der Gesetzgebung abhängig sein aber auch gleichzeitig von der Entwicklung der Realwirtschaft und dem Entscheidungsverhalten der klassischen Banken. Bis jetzt hat sich in der Historie immer die Idee der Maße durchgesetzt. Die große Frage ist, wird der Trend seitens der Banken verschlafen oder werden Synergien genutzt?

[...]

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Die Bedeutung alternativer Finanzierungsformen. Crowdfunding, Crowdlending und P2P-Investments
Hochschule
Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main
Note
1,7
Autor
Jahr
2019
Seiten
16
Katalognummer
V904047
ISBN (eBook)
9783346225054
ISBN (Buch)
9783346225061
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Crowdinvesting, Crowdlending, P2P Investments, Crowd, Lending, Nachrangdarlehen, Portfoliomanagement
Arbeit zitieren
Constantin Schneider (Autor:in), 2019, Die Bedeutung alternativer Finanzierungsformen. Crowdfunding, Crowdlending und P2P-Investments, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/904047

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