Pro und Kontra Studiengebühren


Seminararbeit, 2007

31 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Formelverzeichnis

1 Einleitung

2 Aktuelle Situation in Deutschland

3 Umverteilungswirkungen staatlicher Hoch-schulfinanzierung
3.1 Regressive Umverteilung
3.2 Progressive Umverteilung
3.3 Möglichkeiten der Messung der Umverteilung
3.3.1 Querschnittanalysen
3.3.2 Längsschnittanalysen
3.4 Private und soziale Erträge von Bildungsinvestitionen

4 Partizipation verschiedener Einkommensklassen am Bildungssystem
4.1 Analyse der Studentenstruktur und deren Auswirkungen
4.2 Entwicklung der Studienanfängerzahlen durch Gebühren im Ländervergleich

5 Fazit

Literatur- und Quellenverzeichnis

Anlagen

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Entwicklung der sozialen Zusammensetzung der Studierenden nach Herkunftsgruppen 1982 – 2006 in %

Abbildung 2: Bildungsbarrieren: Fünf Schwellen der Bildungsbeteiligung 2004

Abbildung 3: Höchster beruflicher Abschluss der Eltern 1985 – 2006 in %

Abbildung 4: Bildungstrichter 2005: Schematische Darstellung sozialer Selektion – Bildungsbeteiligung von Kindern nach akademischen Abschluss des Vaters in %

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Formelverzeichnis

Formel 1: Nettoeffekt des Proportionalansatzes

1 Einleitung

Schon im 18. Jahrhundert wusste Benjamin Franklin: „Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen“.[1] Doch was, wenn man in Bildung investiert, aber selbst keine Zinsen dafür bekommt? In der konträren öffentlichen Diskussion um das Pro und Kontra von Studiengebühren wird von einigen Ökonomen und Politikern immer wieder angeführt, die staatliche Hochschulfinanzierung führe zu einer Umverteilung von arm nach reich. Die unteren Einkommensklassen würden über ihre Steuern die Kosten der Ausbildung der zukünftigen Akademiker tragen. Da sie selbst nur vergleichsweise wenig an der Hochschulausbildung partizipieren, wäre solch ein kostenloses Studium folglich unsozial und führe zu einer Umverteilung von unten nach oben. Die Krankenschwester würde so beispielsweise über ihre Steuern das Studium der Chefarzttochter bezahlen.[2] Ein gebührenpflichtiges Studium könnte hier Abhilfe schaffen. Die Akademiker würden dabei zur Finanzierung ihrer eigenen Bildung beitragen und später dafür auch die Zinsen bekommen.

Bei der Untersuchung von solchen Verteilungseffekten haben sich unter Wirtschaftswissenschaftlern zwei Verfahren etabliert. Zum einen die zeitpunktbezogene Querschnittanalyse, bei der die Haushalte nach ihrem Einkommen in verschiedene Schichten eingeteilt werden und danach deren Anteile an Finanzierung und Bildungsbeteiligung gegenübergestellt werden. Und zum anderen die zeitraumbezogene Längsschnittanalyse, die das Lebenseinkommen von Akademikern und Nicht-Akademikern gegenüberstellt und untersucht, ob erstere die Kosten ihrer Ausbildung über höhere Steuern an den Staat zurückerstatten.[3]

Ziel dieser Arbeit ist, sich kritisch mit oben genannten Behauptungen auseinander zu setzen und die Verfahren zur Untersuchung der Verteilung näher zu beleuchten. Darüber hinaus wird eine Analyse der Studentenstruktur vorgenommen. Diese soll zeigen, wie groß die Bildungsbeteiligung der jeweiligen Einkommensklassen im tertiären Sektor ist und ob die Studienbeiträge eine Auswirkung auf die Zahl der Studienanfänger haben könnten. Gerade ein Rückgang der Einschreibungen wäre ein wesentliches Argument in der momentanen Debatte um den Fachkräftemangel und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Hierfür wird ein Ländervergleich vorgenommen und eine mögliche Entwicklung der Immatrikulationen der kommenden Jahre aufgezeigt.

2 Aktuelle Situation in Deutschland

Am 26. Januar 2005 hat das Bundesverfassungsgericht das generelle bundesweite Verbot von Studiengebühren für nichtig erklärt. Die Entscheidungsfreiheit bezüglich der Einführung von Studienbeiträgen wurde somit auf die einzelnen Bundesländer übertragen.[4]

Durch diese Änderung der Zuständigkeiten haben sich diverse Gebührenmodelle gebildet, wie aus Anlage 1 zu entnehmen ist. Dennoch sind die Obergrenzen der Beiträge relativ einheitlich. In keinem Bundesland wird die Grenze von 500 Euro für das Erststudium überschritten. Die Bayerische Regierung hat ihren Fachhochschulen einen Spielraum zwischen 100 und 500 Euro eingeräumt und ihren Universitäten von 300 bis 500 Euro. In Hessen sind vor allem die Gebühren für ein Langzeit-, oder Doppelstudium mit bis zu 1.500 Euro erheblich. Die östlichen Bundesländer verlangen zumeist nur Langzeit-, oder Zweitstudiengebühren, wohingegen Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein komplett gebührenfrei sind.

Ungewiss ist jedoch, inwieweit diese Obergrenze von 500 Euro oder gar die komplette Gebührenfreiheit längerfristig bestehen bleibt. Verschiedene Studiengänge und insbesondere auch die durch Rankings belegten Qualitätsunterschiede der Hochschulen lassen einheitliche Studiengebühren als fraglich erscheinen. Gerade um den Wettbewerb zwischen den Hochschulen zu steigern bieten sich differenzierte Studienbeiträge an.[5]

Die eingenommen Gelder dürfen laut gesetzlichen Vorgaben ausschließlich zur Verbesserung von Studienbedingungen und Lehre verwendet werden. Denn vor allem im internationalen Wettbewerb spielen innovative und hoch qualifizierte Arbeitskräfte eine Schlüsselrolle. Zusätzliche Lehrkräfte, kleine Übungsgruppen, eine bessere IT-Ausstattung und eine insgesamt intensivere Betreuung der Studenten sollen zu einer Qualitätsverbesserung der Hochschulbildung führen. Das angestrebte Ziel ist eine Verkürzung der Studienzeiten sowie ein Absenken der Studienabbrecherquote. Dies würde das Risiko einer Bildungsinvestition für angehende Akademiker verringern und auch jungen Menschen aus unteren Einkommensklassen die Entscheidung für ein Studium erleichtern, was in Kapitel 3.4 noch ausführlicher erläutert wird.[6]

3 Umverteilungswirkungen staatlicher Hochschulfinanzierung

In der Diskussion um die Verteilungswirkungen staatlicher oder privater Hochschulfinanzierung haben sich einige konträre Meinungen herausgebildet. Nach einer Auffassung finanzieren die Armen mit ihren Steuern das Studium der Reichen, was zu einer regressiven Umverteilung führen würde. Ein anderer Aspekt sind hingegen die höheren Steuerlasten der Akademiker, die eine öffentliche Bildungsfinanzierung rechtfertigen könnten.[7] Im Folgenden werden diese und weitere Ansichten genauer beleuchtet.

3.1 Regressive Umverteilung

Bei der bisherigen staatlichen Finanzierungsform der Hochschulbildung beanstandeten viele Kritiker einen ungünstigen Umverteilungseffekt. Wie in Punkt 4.1 noch genauer gezeigt wird, partizipieren untere Einkommensschichten nur zu einem erheblich geringeren Prozentsatz an der Hochschulbildung im Vergleich zu oberen Einkommensklassen. Dennoch tragen sie über ihre Steuern zur Ausbildung künftiger Akademiker bei.[8] Dies führt zu einer regressiven Umverteilung. Mit steigendem Haushaltseinkommen steigt auch der Nettoeffekt. Hierbei werden die empfangenen Leistungen der Hochschule den Abgaben in Form von Steuern gegenübergestellt. So profitieren reichere Familien trotz höherer Steuerlast mehr von einer staatlichen Finanzierung als Ärmere, weil sie sich mehr an der Hochschulbildung beteiligen und somit mehr Leistungen empfangen.[9] Um dem entgegenzuwirken, bietet sich eine private Bildungsfinanzierung im tertiären Sektor an, die die künftigen Akademiker an den Kosten ihrer Ausbildung beteiligt.

3.2 Progressive Umverteilung

Gegen oben genanntes Argument für eine private Hochschulfinanzierung spricht vor allem die höhere Steuerlast der Akademiker, die sie während ihres Erwerbslebens an den Staat erstatten. Diese könnten gegebenenfalls die Kosten ihrer Ausbildung decken. Hierüber geben speziell die Längsschnittanalysen Aufschluss, die eine Rückzahlungsquote ermitteln.[10] Auf dieses Verfahren wird in Kapitel 3.3.1 noch genauer eingegangen.

Neben den direkten Kosten, verursachen Akademiker aber auch positive externe Effekte. Darunter versteht man unkompensierte Auswirkungen ökonomischen Handelns auf die Wohlfahrt eines unbeteiligten Dritten.[11] Allerdings gehen die Meinungen über deren Ausmaß zwischen Ökonomen auseinander. Es wird angeführt, dass durch eine hohe Akademikerzahl das Land international wettbewerbsfähiger wird und so das allgemeine Wirtschaftswachstum gestärkt wird. Dies würde auch bei Nicht-Akademikern zu steigenden Einkommen und sicheren Arbeitsplätzen führen. Auch negative externe Effekte könnten vermieden werden. Hier sind vor allem eine Verringerung der Kriminalitätsrate sowie ein stabiles Gesundheitssystem zu nennen.[12] Da die Auswirkungen solcher Effekte in der Empirie aber nur schwer messbar sind, werden sie von anderen Ökonomen kritisiert. Sie gestehen zwar den jungen Akademikern förderliche Leistungen für die allgemeine Wirtschaft zu, bemängeln aber gleichzeitig eine komplette staatliche Kostenübernahme der Bildung. Immerhin verschaffen sich die Absolventen durch eine tertiäre Ausbildung auch selbst Einkommensvorteile und sichere Arbeitsplätze. Auch würden nicht alle Studiengänge gleichermaßen zu den gewünschten positiven Effekten beitragen. Hier würde sich höchstens eine differenzierte Finanzierung der einzelnen Fächer begründen lassen.[13]

Sowohl die oben genannten höheren Steuerlasten der Akademiker als auch in einem gewissen Maße die externen Effekte könnten zu einer progressiven Umverteilung führen. Hierunter wird ein nivellierender Effekt auf die Einkommensverteilung verstanden. Folglich sinken die Nettoeffekte mit steigendem Haushaltseinkommen. Die nur zu einem geringen Prozentsatz an der Bildung beteiligten unteren Einkommensschichten profitieren also mehr von einer staatlichen Hochschulfinanzierung als obere Schichten, die eben Externalitäten verursachen und höhere Steuern zu leisten haben. Dies führt somit zu einer Umverteilung von oben nach unten.[14]

3.3 Möglichkeiten der Messung der Umverteilung

Ob eine staatliche Hochschulfinanzierung nun eher regressive oder eher progressive Umverteilungen auslöst, kann so nicht eindeutig festgestellt werden. Zur Messung solcher Verteilungswirkungen haben sich unter Ökonomen im Wesentlichen zwei Verfahren etabliert.

[...]


[1] Zitate.de (2007).

[2] Vgl. Lübbert, D. (2006), S. 5.

[3] Vgl. Sturn, R.; Wohlfahrt, G. (2000), S. 2.

[4] Vgl. Bundesverfassungsgericht (2005), S. 1.

[5] Vgl. Gaugler, E. (2006), S. 704.

[6] Vgl. Pinkwart, A. (2007).

[7] Vgl. Dilger, A. (1998), S. 12.

[8] Vgl. Lübbert, D. (2006), S. 5.

[9] Vgl. Kupferschmidt, F.; Wigger, B. (2006), S. 295.

[10] Vgl. Janeba, E.; Kemnitz, A.; Ehrhart, N. (2007), S. 186.

[11] Vgl. Mankiw, N.G. (2004), S. 221.

[12] Vgl. Lübbert, D. (2006), S. 5f.

[13] Vgl. Kupferschmidt, F.; Wigger, B. (2006), S. 287f.

[14] Vgl. Kupferschmidt, F.; Wigger, B. (2006), S. 294f.

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Pro und Kontra Studiengebühren
Hochschule
Hochschule Aschaffenburg
Veranstaltung
VWL-Seminar
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
31
Katalognummer
V90354
ISBN (eBook)
9783638041751
ISBN (Buch)
9783640204595
Dateigröße
532 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kontra, Studiengebühren, VWL-Seminar, Hochschule, FH, Uni, Gebühren, Kosten, Studium, Querschnittanalyse, Längsschnittanalyse, Bevölkerung, Unterschicht, Mittelschicht, Oberschicht, Arme, Reiche, Volkswirtschaft, regressive, progressive, Umverteilung, Hochschulfinanzierung, Bildungssystem, Ländervergleich, Struktur, Einkommensklassen
Arbeit zitieren
Julia Großmann (Autor:in), 2007, Pro und Kontra Studiengebühren, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90354

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