Kommunale Kriminalprävention: eine Antwort?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

18 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Was ist Kommunale Kriminalprävention (KKP)?
1. Begriffsbestimmung, Inhalte und Ziele von KKP
2. Prävention statt Repression?!
3. Aufbau und Funktionsweise kriminalpräventiver Maßnahmen auf kommunaler Ebene am Beispiel Baden-Württemberg

III. Entstehungsgeschichte Kommunaler Kriminalprävention
1. Ausgangspunkt Kommunitarismus
2. Ausgangspunkt Broken-Windows-Theorie und die Rolle der Polizei
3. Das Programm „zero tolerance“

IV. Resumee und Ausblick

V. Literatur

I. Einleitung

Dem Otto-Normal-Bürger wird es, wenn er den Begriff ‚Kommunale Kriminalprävention’ hört zunächst erst einmal so gehen, wie es auch mir ergangen ist. Es verbirgt sich hinter diesem Begriff keine konkrete Vorstellung von der praktischen Umsetzung. Jeder von uns hat zwar eine ungefähre Vorstellung von Kriminalprävention als Bestrafung von Normüberschreitern durch, von harten Strafen im Allgemeinen und die dadurch mögliche abschreckende Wirkung auf andere Tatgefährdete. Oder die (lebenslange) Freiheitsstrafe zum Schutze der Allgemeinheit. Dies sind Formen der Kriminalitätsbekämpfung, welche uns beinahe täglich über Nachrichten in verschiedenen Medien näher gebracht werden. Hierbei bleibt das kleine Wörtchen „kommunal“ zumeist außer Acht, nicht zuletzt unter Rückbesinnung auf das Gewalt- und Kontrollmonopol des Staates und der damit verbundenen Meinung: „Für meine Sicherheit ist doch die Polizei zuständig!“. Freilich ist es auch kommunal so, dass Polizeibeamte auf Streife die öffentliche Ordnung repräsentieren und auch schützen. Kommunale Kriminalprävention setzt jedoch – zumindest teilweise – vor dem Eingreifen der Polizei ein, indem sie Probleme, die in das Arbeitsfeld der Polizei fallen, a priori durch Bekämpfung der Ursachen für öffentliche Unordnung und Kriminalität zu verhindern versucht. In diesem Zusammenhang spielt auch die Bevölkerung, sowohl als potenzieller Täter und als potenzielles Opfer, eine entscheidende Rolle als Adressat von präventiven Maßnahmen. Bei kommunaler Kriminalprävention geht es somit zwar durchaus um die Rolle und vor allem das Erscheinungs- und Wirkungsbild von Polizei als Sicherheitsorgan, aber auch in besonderer Weise um Möglichkeiten Sicherheit ohne den Einsatz von Polizeistreifen zu vermitteln und zu schaffen.

Ich werde in der folgenden Arbeit die Intention, den Inhalt, die Entstehung und die Möglichkeiten kommunaler Kriminalprävention genauer beleuchten, um die Frage zu beantworten, ob kommunale Kriminalprävention eine Lösung für eine effiziente Kriminalitätsbekämpfung sein kann.

II. Was ist Kommunale Kriminalprävention (KKP)?

1. Begriffsbestimmung, Inhalte und Ziele von KKP

Allgemein wird Prävention als „Bezeichnung für vorbeugende Maßnahmen, um allgemein unerwünschte Verhaltensweisen, Ereignisse, Vorgänge und Folgen zu verhindern oder möglichst gering zu halten“ (Hillmann 1994:685) verwendet. Wendet man diese Definition nun auf Kriminalität an, so handelt es sich bei Kriminalprävention um vorbeugende (z.B. kommunale) Maßnahmen, um Straftaten (als unerwünschte Verhaltensweisen) zu verhindern oder die Entstehung und Ausübung von Straftaten möglichst gering zu halten. Hierbei handelt es sich jedoch um eine sehr allgemeine Festlegung von Kriminalprävention. Es stellt sich nun die Frage, wodurch sich kommunale Kriminalprävention, als besondere Form präventiver Konzepte, auszeichnet. Gnauck fragt in diesem Zusammenhang auch danach ob und warum Kriminalprävention überhaupt als kommunale Aufgabe verstanden werden muss, da Prävention als polizeiliche Aufgabe durch „die Zuständigkeit für die Polizei“ (Gnauck 1997:300) ebenfalls bei den Ländern und nicht bei den Kommunen liegt. Die Wahrnehmung kriminalpräventiver Maßnahmen durch die Kommunen ergibt sich jedoch aus dem Inhalt bzw. den Zielen von KKP.

Jürgen Gnauck rückt Prävention in den Bereich der Kommunen, da ‚Gemeinden für Belange der öffentlichen Gemeinschaft und dafür, dass sich die Bürger ausreichend vor Kriminalität geschützt fühlen’ (Gnauck 1997:300) zuständig sind. Jochen Zenthöfer spricht sehr allgemein von Kommunaler Kriminalprävention als „Versuch (…) Kriminalität dort zu verhindern, wo sie entsteht; und dies gemeinsam mit den Menschen, die von ihr betroffen sind. (…) Davon verspricht man sich, dass lokal bedingte Ursachen und Faktoren auch lokal angegangen und beseitigt werden“ (Zenthöfer 1999:3). Hermann/Laue präzisieren dieses Modell in ihrer Auffassung von KKP als „die Bemühungen von Gemeinde- und Stadtbewohnern, von kommunalen Einrichtungen und der Polizei, Kriminalität und Kriminalitätsfurcht zu senken“ (Hermann/Laue 2003:70). Zusammengefasst bedeutet dies, dass KKP nicht nur auf vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten zurückgreift, sondern auch versucht auf Faktoren positiv einzuwirken, die Kriminalitätsfurcht bedingen. Dabei wird es als entscheidender Punkt angesehen, dass nicht nur verschiedene kommunale Institutionen, sondern auch die Bevölkerung (als potenzielle Opfer von Straftaten) in Maßnahmen eingebunden werden. Die Inhalte kommunaler Kriminalprävention sind somit gemäß Hermann und Laue weit gefächert und erstrecken sich über die Bereiche Bürger und Institutionen bis hin zu städtebaulichen Maßnahmen.

Im ersten Bereich soll Prävention vor allem durch die Stärkung des zwischenmenschlichen Umgangs erfolgen. Es sollen soziale Bande geknüpft, z.B. zwischen Bewohnern einer Wohngegend, und somit eine bessere gegenseitige Absicherung durch den Aufbau von Vertrauen und die Verbesserung sozialer Kontrolle in einem Gebiet erreicht werden.

Der zweite Bereich umfasst den Umgang zwischen Bürgern und kriminalpolitisch bedeutsamen Institutionen und vor allem mit deren Repräsentanten, wie z.B. die örtliche Polizei in Form von Streifenbeamten. Dieses Feld ist somit eng mit dem Begriff ‚Vertrauen’ in Institutionen und deren Vertreter verknüpft.

Zuletzt zielt der Bereich städtebauliche Maßnahmen auf die ‚Entschärfung’ als bedrohlich empfundener Plätze oder Passagen einer Stadt ab. Hierzu zählen z.B. eine Verbesserung der Ausleuchtung von Gehwegen in der Nacht oder eine bessere Einsehbarkeit von verschiedenen Seiten.

Es ergeben sich somit als primäre Ziele von KKP „die Senkung der tatsächlich bestehenden Kriminalitätsrate [und] die Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls [sowie des Vertrauens in das eigene (Wohn-)umfeld] der Bürger und Bürgerinnen“ auf verschiedenen Ebenen bzw. in verschiedenen Bereichen oder mit anderen Worten die Minderung von „Kriminalitätsfurcht (…) durch die Stärkung informeller sozialer Netze und den Abbau städtischer ‚Unordnung’“ (Hermann/Laue 2003:72). Was unter städtischer Unordnung zu verstehen ist werde ich in einem späteren Punkt meiner Arbeit klären.

2. Prävention statt Repression?!

Betrachtet man das eben beschriebene Anliegen von Prävention, nämlich potenzielle Opfer durch die Verhinderung von Straftaten a priori zu schützen, so wird deutlich, dass man sich fragen muss welchen Stellenwert Repression als Mittel zur ‚Verbrechensbekämpfung’ einnimmt. Zenthöfer spricht in diesem Zusammenhang von einem „Paradigmenwechsel [da] das repressive Instrumentarium von Polizei und Justiz teuer sei, geringe Aufklärungsquoten mit sich bringe und überfüllte Gefängnisse sowie eine hohe Rückfallziffer hinterlasse“ (Zenthöfer 1999:5). Tatsächlich handelt es sich bei Repression und Prävention nach meiner Auffassung nicht um zwei verschiedene Versuche Straftaten zu verhindern. Freilich ist es so, dass sich beide ‚Paradigmen’ der Bekämpfung von Kriminalität widmen. Während Prävention jedoch bedeutet Straftaten a priori zu verhindern handelt es sich bei Repression lediglich um eine Vergeltung bereits geschehener Straftaten, d.h. um den Versuch ein geschehenes Unrecht in irgendeiner Weise auszugleichen, wodurch ein abstraktes Gefühl des ‚ungeschehen machens’ entsteht. Ein ungeschehen machen im Sinn einer Herstellung des Ausgangszustands (physisch und psychisch) ist letztlich jedoch nicht möglich. Somit bleibt als tatsächlich Kriminalität bekämpfende Folge der Repression lediglich die Verhinderung von Straftaten durch Abschreckung nicht straffälliger Individuen. Kerner, Jehle und Marks sehen es so, dass „ein Großteil der Faktoren, die (…) als mögliche Entstehungsgründe [von Kriminalität] genannt werden (.) durch Mittel des Strafrechts nicht oder nur in geringem Maße beeinflussbar“ (Kerner et al 1998:19) sind und Repression deshalb „weder durch Polizei, noch durch härtere Strafgesetze, noch durch schärfere Strafurteile (.) Kriminalität nennenswert und nachhaltig reduziert werden können“ (Kerner et al 1998:21).

Zusätzlich hat Prävention als Anliegen subjektive Unsicherheitsgefühle in der Bevölkerung zu dämpfen oder sogar ganz zu vertreiben. In Bezug auf die Behandlung von Kriminalitätsfurcht könnte Repression letztlich nicht direkt, sondern nur durch eine Verbesserung der Aufklärungsquote von Straftaten beitragen. Hierbei wäre jedoch die Kopplung an ein Medium wie das Fernsehen, um eine gestiegene Effizienz und damit Sicherheit zu vermitteln von großer Bedeutung, sozusagen als Vermittler zwischen dem Sicherheitsstatus in einem Land und der subjektiven Wahrnehmung der Bewohner. „Es gehört zu den staatlichen Aufgaben dafür zu sorgen, dass die Bürger nicht nur tatsächlich abends auf die Straße gehen können, sondern es auch glauben, dass sie es können“ (Kerner et al 1998:23). In diesem Punkt, die Milderung von Kriminalitätsfurcht als Faktor, der die Lebensqualität einschränkt liegt der noch größere Vorteil von Prävention. Dies soll jedoch nicht heißen, dass Repression durch Prävention abzuschaffen oder zu ersetzen wäre, sondern dass ein gezielter Einsatz beider Mittel am sinnvollsten scheint, um sowohl die Verhinderung von Straftaten, als auch den (wenn auch abstrakten) Ausgleich bereits vollzogenen Unrechts zu erreichen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Kommunale Kriminalprävention: eine Antwort?
Hochschule
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Veranstaltung
Soziale Kontrolle in der Moderne
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
18
Katalognummer
V90189
ISBN (eBook)
9783638044585
ISBN (Buch)
9783640108947
Dateigröße
421 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kommunale, Kriminalprävention, Antwort, Soziale, Kontrolle, Moderne
Arbeit zitieren
Marius Birnbach (Autor:in), 2004, Kommunale Kriminalprävention: eine Antwort?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90189

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