Zur Einkommens- und Vermögensverteilung in der Bundesrepublik Deutschland in den neunziger Jahren im Vergleich zu den siebziger Jahren


Diplomarbeit, 2002

122 Seiten, Note: 1,4


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

1. Geschichtlicher Überblick unter volkswirtschaftlichen und politischen Aspekten
1.1. Ökonomische und politische Rahmenbedingungen in den siebziger Jahren
1.2. Die ökonomische und politische Situation in Deutschland in den neunziger Jahren

2. Die Einkommensverteilung und deren Entwicklung in den neunziger Jahren im Vergleich zu den siebziger Jahren
2.1. Die Datenbasis und die Aussagekraft bisher vorliegender Untersuchungen
2.1.1. Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
2.1.2. Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
2.1.3. Das Sozio-Ökonomische Panel
2.1.4. Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik
2.1.5. Der Mikrozensus
2.2. Die funktionelle Einkommensverteilung als Ergebnis der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
2.3. Die Größenverteilung der Einkommen
2.3.1. Der Gini-Koeffizient als Maßzahl zur Einkommenskonzentration
2.3.2. Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik
2.3.3. Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
2.3.3.1. Die Brutto- und Nettoeinkommen der Haushalte
2.3.3.2. Die Äquivalenzeinkommen
2.3.3.3. Die Anteile der Einkommensarten
2.4. Die relative Einkommensposition sozialer Gruppen
2.5. Regionale Einkommensverteilung

3. Die Vermögensverteilung im Vergleich
3.1. Datenbasis und Vermögensbegriff
3.2. Die Konzentration der Vermögen nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
3.2.1. Übersicht über die Verbreitung einzelner Vermögensformen
3.2.2. Die Verteilung des Immobilienvermögens
3.2.3. Die Verteilung des Geldvermögens
3.2.4. Regionale Vermögensverteilung
3.3. Die Verteilung des Produktivvermögens
3.4. Das Humanvermögen

4. Volkswirtschaftliche Probleme, die durch die gegebene Situation der Einkommens- und Vermögensverteilung entstehen
4.1.Wohlfahrtsverluste durch Ungleichverteilung
4.2. Absolute Armut und Sozialhilfe
4.3. Relative Einkommensarmut

5. Die Verteilungswirkungen staatlicher Finanzpolitik
5.1. Staatliche Instrumente der Umverteilung
5.2. Ansatzpunkte und quantitative Bedeutung staatlicher Verteilungspolitik nach Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
5.3. Verteilungswirkung von staatlichen Aktivitäten
5.3.1. Die Hauptwirkungsverläufe von staatlichen Eingriffen
5.3.2. Die kurzfristige Inzidenz einer mengenproportionalen speziellen Verbrauchssteuer im Modell eines Konkurrenzmarktes
5.3.3. Die Inzidenz der ökologischen Steuerreform in einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung
5.3.4. Die Inzidenz einer allgemeinen Verbrauchssteuer und ihrer Erhöhung
5.3.5. Verteilungswirkungen von direkten Steuern und Sozial- versicherungsbeiträgen

6. Fazit

Literatur- und Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

0. Einleitung

Das Problem der Größenverteilung der Einkommen und Vermögen zwischen den Angehörigen eines Staates, einer Region oder einer Wirtschaftsordnung beschäftigt die Menschen, seit sie wirtschaften. Von Aristoteles stammt die Erkenntnis: „Armut ist die Mutter von Gewalt und Verbrechen.“ Angestrebt wurde und wird eine möglichst gerechte Verteilung der Güter. Was aber eine gerechte Verteilung ist und wie man sie erreichen kann, darüber herrschen von je her unterschiedliche Auffassungen.

In der Bundesrepublik Deutschland wird besonders seit den 80-er Jahren unter Ökonomen, Sozialpolitikern, aber auch in der Öffentlichkeit eine Diskussion geführt, wie das nach dem zweiten Weltkrieg entwickelte Modell der sozialen Marktwirtschaft die Anforderungen der Gegenwart und Zukunft meistern kann. Besorgt werden Veränderungen registriert. Im Jahr 1997 schrieb der „Spiegel“ unter dem Titel „Die gespaltene Gesellschaft“: „ Die einen sind arbeitslos, die anderen mehren an der Börse und mit Spitzengehältern ihr Vermö- gen: Arm und Reich driften in Deutschland auseinander, und in der Mittelschicht wächst die Angst vor dem Absturz - mit gefährlichen Folgen. Wie viel Ungleichheit verträgt die Demokratie?“1

Es ist zu fragen, ob die so beschriebene Wahrnehmung der gesellschaftlichen Entwicklung zutreffend ist, ob es nur Einzelfälle sind, die sich vielleicht empirisch belegen lassen oder ob sich anhand vorhandener Daten mit wissenschaftlichen Methoden Veränderungen der Einkommens- und Vermögensverteilung untersuchen und nachweisen lassen, und welchen Einfluss der Staat darauf ausüben kann.

1. Geschichtlicher Überblick unter volkswirtschaftlichen und politischen Aspekten

Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland haben sich Veränderungen der Einkommens- und Vermögensverteilung im Durchschnitt nicht mehr abrupt oder radikal vollzogen. Um Entwicklungen sichtbar zu machen und mit hinreichender Sicherheit beweisen zu können, bedarf es der Untersuchung über einen längeren Zeitraum hinweg. Wichtige Erkenntnisse bringt dabei der Vergleich zwischen der Situation in den 70-er Jahren und der Lage in den 90- er Jahren in den alten Bundesländern, aber auch in Gesamtdeutschland.

1.1. Ökonomische und politische Rahmenbedingungen in den siebziger Jahren

Die deutsche Wirtschaft befand sich zu Beginn der 70-er Jahre in einer äußerst günstigen Situation. Die 50-er und 60-er Jahre waren vom Wiederaufbau nach dem Krieg geprägt. Dabei wurden hervorragende Leistungen vollbracht. Die Wirtschaft wuchs, das Volkseinkommen, der „zu verteilende Kuchen“, wurde nominal und preisbereinigt jedes Jahr größer. Das Bruttosozialprodukt war in den 60-er Jahren mit Ausnahme des Jahres 1967 real jährlich um 2,8 - 7,5 % gewachsen.2Die Kapitalrendite3in der gewerblichen Wirtschaft war bis 1973 zweistellig, sie betrug jährlich zwischen 10,1 und 16,7 %.4

Der Arbeitskräftebedarf war außerordentlich. Die Arbeitslosenquote lag in den 60-er Jahren meist unter 1 %. Trotz der angeworbenen Gastarbeiter gab es zu Beginn der 70-er Jahre im Jahresdurchschnitt weniger als 200.000 Arbeitslose.

In der Folgezeit verlangsamte sich das Wirtschaftswachstum etwas, nicht zuletzt unter dem Einfluss des „Ölpreis-Schocks“. Das Jahr 1973 war das letzte Jahr, in dem man von Voll- beschäftigung sprechen konnte. 1974 stagnierte das Wirtschaftswachstum, 1975 schrumpfte das Bruttosozialprodukt real sogar um 1,4 %. Doch in den übrigen Jahren des Jahrzehnts lagen die Wachstumsraten zwischen 2,7 und 5,6 %.5Die Arbeitslosenzahl als Jahresdurch- schnittswert überschritt im Jahre 1975 erstmals die Millionengrenze. In den folgenden Jahren bis 1980 ging sie zwar wieder leicht zurück, die Werte der 60-er und frühen 70-er Jahre wurden jedoch nie wieder erreicht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Arbeitslose und offene Stellen im früheren Bundesgebiet und in den neuen

Ländern einschl. Berlin-Ost, Jahresdurchschnittswerte. Bis 1958 ohne Angaben für das Saarland.6 Politisch waren die 70-er Jahre geprägt von der Tätigkeit der SPD-geführten Bundesregierung. Im Jahre 1969 löste eine sozial-liberale Koalition die bis dahin regierende CDU ab, zunächst mit Willy Brandt als Bundeskanzler, ab 1974 unter der Führung von Helmut Schmidt. Karl Schiller (SPD), der zunächst Wirtschafts- und später auch Finanzminister wurde, war wichtiger Fürsprecher einer antizyklischen, auf die Stimulierung der Nachfrage zielenden und Haushaltsdefizite bewusst in Kauf nehmenden staatlichen Wirtschafts- und Fiskalpolitik. Nachdem er erkannte, dass er seine Vorstellungen im Bundeskabinett nicht durchsetzen konnte, trat er im Juli 1972 von seinem Amt zurück.

Wichtige gesetzgeberische Projekte der 70-er Jahre waren unter anderem das Betriebsverfassungsgesetz (1971), das Bundesausbildungsförderungsgesetz (1971), das Gesetz über Konkursausfallgeld (1974), das Gesetz über die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes im Krankheitsfalle (1969) oder das Dritte Vermögensbildungsgesetz (1970).

Im Rahmen des Stabilitätsprogramms der Bundesregierung ist für die Zeit vom 01.07.1973 bis 30.06.1974 ein 10%-iger „Stabilitätszuschlag“ zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben worden, der zusammen mit der „Investitionssteuer“ (09.05. bis 30.11.1973) zinslos als Konjunkturausgleichsrücklage bei der Bundesbank stillgelegt wurde. Ab Dezember 1974 wurden die stillgelegten Mittel wieder freigegeben. Zur Konjunkturbelebung sollte das Inve- stitionszulagengesetz von 1975 dienen, wonach für betriebliche Investitionen, die im Zeit- raum vom 01.12.1974 bis 30.06.1975 begonnen und innerhalb bestimmter Fristen abge- schlossen wurden, eine Zulage von 7,5 % gewährt wurde.

Die Staatsverschuldung wurde in weit stärkerem Maße als zuvor als Instrument zur Finanzierung staatlicher Vorhaben eingesetzt. Während noch in den 60-er Jahren die Kreditmarktschulden der öffentlichen Haushalte langsamer als das Bruttoinlandsprodukt (BIP) gestiegen waren und 1970 mit 123 Mrd. DM 18,2 % des BIP betrugen, erreichten sie im Jahre 1980 31,4 % des Bruttoinlandsproduktes.

1.2. Die ökonomische und politische Situation in Deutschland in den neunziger Jahren

In den 90-er Jahren war die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland gekennzeichnet von durchschnittlich geringeren Wachstumsraten und von anhaltend höherer Arbeitslosigkeit als in den 70-er Jahren. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte im Jahre 1993 gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt um 1,2 %. In den übrigen Jahren lagen die Wachstumsraten zwi- schen 1,2 und 2,8 %.7Die Arbeitslosenzahl lag in den alten Bundesländern nur noch in den Jahren 1990 bis 1992 unter der 2-Millionen-Grenze, sie stieg bis auf 3 Millionen im Jahre 1997.8

Die deutsche Wirtschaft war zunehmend dem Prozess der Globalisierung ausgesetzt und beteiligte sich auch selbst aktiv daran. Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion wurde schrittweise von der Idee zur Wirklichkeit. Eine besondere Rolle spielte die Vereinigung der beiden deutschen Staaten im Jahre 1990.

Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte stieg auf neue Höchststände und erreichte im Jahre 1998 mit 2.280,2 Mrd. DM einen Wert, der 60 % des BIP betrug.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte in Deutschland 1960 - 2000 im Vergleich zum Bruttoinlandsprodukt9

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In der Politik hatte die seit 1982 von CDU und FDP getragene Bundesregierung versucht, auf diese Probleme Antworten zu finden und das wirtschaftliche und soziale Leben zu gestalten. In der Wirtschaftspolitik wurden einige neue Akzente gesetzt. Die Theorie des Neoliberalismus wurde zunächst in den USA, später auch in den westeuropäischen Ländern zu einer einflussreichen Wirtschaftslehre. Viele Wirtschafts- und Sozialgesetze wurden modifiziert.

Einige Reformprojekte in Deutschland waren unter anderem die Einführung einer Pflegever- sicherung (1994), das fünfte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung (1994) oder das Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung (1995). Zur Erhö- hung der Flexibilität des Arbeitsmarktes sollten die Lockerung des Kündigungsschutzes (1996), der Wegfall des Schlechtwettergeldes auf dem Bau (1996) oder das Arbeitsförde- rungsreformgesetz (1997) beitragen. Das Fördergebietsgesetz (1991) und das mehrfach geänderte Investitionszulagengesetz hatte zum Ziel, die Investitionstätigkeit in den neuen Bundesländern anzuregen, um den Kapitalstock im Gebiet der ehemaligen DDR zu modernisieren und zu vergrößern.

Das Umfeld für die Haushalte zu wirtschaften, Einkommen zu erzielen, zu sparen oder zu konsumieren, hat sich in den Vergleichszeiträumen also deutlich verändert. Das Volkseinkommen je Erwerbstätigen war 1998 im Vergleich zu 1970 preisbereinigt um 63,3 % gestiegen.10Es ist zu untersuchen, wie sich die in diesem Zeitraum erfolgte Wohlstandsmehrung und die vollzogenen rechtlichen und strukturellen Veränderungen auf die personelle Einkommens- und Vermögensverteilung ausgewirkt haben und welche Daten für diesen Vergleich zur Verfügung stehen.

2. Die Einkommensverteilung und deren Entwicklung in den neunziger Jahren im Vergleich zu den siebziger Jahren

2.1. Die Datenbasis und die Aussagekraft bisher vorliegender Untersuchungen

Untersuchungen über die Größenverteilung von Einkommen und Vermögen in der Bundesrepublik Deutschland können sich auf zahlreiche Erhebungen und Statistiken stützen. Die wichtigsten sind:

- die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR),
- die Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS),
- das Sozio-Ökonomische Panel der Universität Frankfurt a.M. (SOEP),
- Lohn-, Einkommen- und Vermögensteuerstatistiken,
- der Mikrozensus,
- Gehalts- und Lohnstrukturerhebungen,
- Geschäftsstatistiken verschiedener Sozialleistungsträger.

Vor ihrer Verwendung und Auswertung sind sie jedoch kritisch zu prüfen. Die von den ver- schiedenen Institutionen in Auftrag gegeben Statistiken unterscheiden sich hinsichtlich der Konzeption, des einbezogenen Personenkreises, der Abgrenzung der Merkmalsträger oder dem Inhalt der verwendeten Einkommens- und Vermögensbegriffe häufig so stark, dass die Ergebnisse nicht miteinander vergleichbar sind. Selbst die von der gleichen Behörde oder Institution durchgeführten Befragungen oder erstellten Statistiken haben im Laufe der Jahre methodische oder konzeptionelle Änderungen erfahren, so dass ein direkter Vergleich ein- geschränkt ist.

2.1.1. Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen(VGR)werden auf der Grundlage von Ergebnissen aus praktisch allen Gebieten der Wirtschafts- und Finanzstatistik aufgestellt. In unregel- mäßigen Abständen wird das Einkommen nach Haushaltsgruppen ermittelt. Der Nachweis der Verteilung und Verwendung der Einkommen der privaten Haushalte nach sozioökonomischen Haushaltsgruppen, nach Einkommensgrößenklassen, nach der Haushaltsgröße und weiteren Merkmalen ergänzt die aggregierte Einkommensdarstellung für den Sektor „Private Haushalte“. Den jährlichen Vermögensrechnungen lassen sich Daten über die Sachvermögensbildung entnehmen. Die VGR liefert keine detaillierten Aussagen zur Einkommens- oder Vermögenskonzentration. Zum 28.04.1999 wurde die deutsche VGR auf das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 umgestellt.

2.1.2. Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

Hinsichtlich der Einkommenserfassung stellt die seit 1962/63 jeweils in etwa fünfjährigem Abstand durchgeführteEinkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)des Statistischen Bundesamts die verlässlichste Datenquelle dar. Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte in Verbindung mit dem Gesetz über Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz).

Angestrebt wird, bis 0,3% aller privaten Haushalte zu einzubeziehen. An der EVS 1993 haben mehr als 50.000 Haushalte teilgenommen. Während einer einjährigen Erhebungsperiode wurden Einkommen und Ausgaben detailliert dokumentiert, was zu einem hohen Grad an Genauigkeit führte. Bei der EVS 1998 wurde auf ein Rotationsverfahren mit Quartalsan- schreibungen umgestellt. Damit könnte es im Vergleich zu den Vorjahren zu einer höheren Streuung gekommen sein. Die EVS ist eine Quoten-, keine Zufallsstichprobe und wird auf der Basis des jeweiligen Mikrozensus hochgerechnet.

Haushalte mit besonders hohen Einkommen bleiben unberücksichtigt, wobei die Obergrenze in den einzelnen Schritten der Preis- und Wohlstandsentwicklung angepasst wurde. Die Abschneidegrenzen in Bezug auf das Haushaltsnettoeinkommen pro Monat betrugen 1969 10.000 DM, 1973 15.000 DM, 1978 20.000 DM, 1983 und 1988 25.000 DM, 1993 und 1998 35.000 DM. Aber auch unterhalb dieser Abschneidegrenze muss damit gerechnet werden, dass die Haushalte mit hohem Einkommen zu schwach repräsentiert sind, weil die Auskunftsbereitschaft dieser Haushaltsgruppen gering ist.11

Auch am unteren Rand werden bestimmte Bevölkerungsgruppen ausgeblendet, Personen, die in Einrichtungen leben (z.B. Justizvollzug, Kasernen, Pflegeheime) werden ebenso wenig erfasst wie Wohnungslose.

Problematisch ist weiterhin die fehlende Repräsentativität bezüglich der ausländischen Bevölkerung. Die 7. EVS 1993 wurde erstmals in West- und Ostdeutschland durchgeführt, außerdem wurden hier erstmals Haushalte von Ausländern einbezogen. Die Teilnahmebereitschaft dieser Gruppe war aber sehr gering. Es muss auch mit Verzerrungen gerechnet werden, da die ausländische Bevölkerung nicht gesondert hochgerechnet wird.

Zumindest die ersten beiden Einschränkungen lassen vermuten, dass die statistisch erfasste Ungleichheit der Einkommensverteilung und möglicherweise auch ihre Änderung im Zeitablauf in der EVS geringer erscheinen, als sie tatsächlich sind.

Angaben zu Lebenslageaspekten, wie zur Biografie der erwachsenen Personen, zum Gesundheitszustand, zu Behinderungen oder zur subjektiven Zufriedenheit, werden bei der EVS nicht erfragt. Eingeschränkt vorhanden sind Angaben zur Wohnsituation.

2.1.3. Das Sozio-Ökonomische Panel

DasSozio-Ökonomische Panel (SOEP), entwickelt von den Universitäten Frankfurt a.M. und Mannheim, wird von Infratest Sozialforschung im Auftrag des Deutschen Instituts für Wirt- schaftsforschung (DIW Berlin) durchgeführt und vom DIW ausgewertet. Es stellt eine repräsentative Längsschnittbefragung dar, die 1984 mit der Befragung von ca. 6.000 Haushalten begann. Seitdem wird jedes Haushaltsmitglied, das älter ist als 16 Jahre, jährlich zu den verschiedensten Bereichen befragt. Das Panel wies 1998 einen Stichproben- umfang von etwa 5.800 westdeutschen und 1.900 ostdeutschen Haushalten auf. Der Vorteil des SOEP liegt zum einen darin, dass es als Panelbefragung eine Analyse im Zeit- verlauf erlaubt. Zum anderen erfasst das SOEP auch die ausländische Bevölkerung. Von einer Untererfassung besonders hoher Einkommen ist aber auch im SOEP auszugehen, ebenso von einer Untererfassung der wohnungslosen oder in Einrichtungen lebenden Personen. Dazu kommt, dass der beschränkte Stichprobenumfang (etwa ein Zehntel der in der EVS erfassten Haushalte) keine differenzierteren Analysen von Teilgruppen, z.B. der Bezieher niedriger Einkommen, erlaubt.

2.1.4. Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik

Eine weitere Datenquelle auf der Basis von Einzeldatensätzen stellt dieLohn- und Einkommensteuerstatistikdar.

Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik ist die einzige Erhebung in Deutschland, die auch hohe und höchste Einkommen erfasst. Zu berücksichtigen ist, dass diese Statistik für steuerliche und fiskalische Zwecke und nicht für die Untersuchung der Einkommensverteilung konzipiert worden ist. Zusammenveranlagte Ehepaare erscheinen als ein Steuerpflichtiger. Angesichts vielfältiger steuerrechtlicher Abschreibungsmöglichkeiten ist das zu versteuernde Einkommen im Hinblick auf das tatsächlich erzielte Einkommen gerade im oberen Bereich nur eingeschränkt aussagekräftig.

Im Jahr 1995 wurden 400 Merkmale für ca. 40 Mio. Personen erfasst. Damit war etwa jeder zweite Bundesbürger in der Statistik vertreten. Nicht enthalten sind die Angaben derjenigen Personen, die keine Steuererklärung einreichen, weil ihre Einkünfte z. B. als Rentner, Student, geringfügig Beschäftigter oder Sozialhilfebezieher, nicht oder nur teilweise der Steuerpflicht unterliegen. Nach den Erfahrungen der Finanzbehörden gibt eine unbekannte Zahl von Steu- erpflichtigen ihre Lohnsteuerkarte nicht bei den Finanzämtern ab, obwohl teilweise Arbeits- lohn bezogen wurde. Diese Personen sind in der Statistik ebenfalls nicht berücksichtigt.

2.1.5. Der Mikrozensus

Die vom Umfang her größte Haushaltsstichprobe ist der vom Statistischen Bundesamt in jährlichem Abstand durchgeführteMikrozensus, der 1% der Bevölkerung umfasst. Befragt werden während einer Berichtswoche rund 800.000 Personen in ca. 370.000 Haushalten. Der Mikrozensus ist als Mehrzweckstichprobe angelegt. Er stellt umfangreiche Angaben zur Bevölkerungsstruktur, zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung und der Familien und Haushalte sowie zur Erwerbssituation, Ausbildung und Wohnverhältnissen bereit. Er liefert jedoch keine differenzierten Einkommensdaten. Vermögensdaten werden nicht erhoben.

Bei allen genannten Individualbefragungen muss beachtet werden, dass die Aussagekraft der Ergebnisse wesentlich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben der Haushalte abhängt. Einkommensangaben, die zu einem bestimmten Stichtag (z. B. beim sozio-ökono- mischen Panel) oder in einer Berichtswoche (z. B. beim Mikrozensus) erhoben werden, sind generell deshalb mit Zurückhaltung zu bewerten, da davon auszugehen ist, dass nur ein geringer Teil der Befragten in der Lage ist, an einem Stichtag alle, auch die unregelmäßig zufließenden Einkommen eines Haushalts auch nur annähernd treffgenau anzugeben.

Schließlich sind viele Daten aufgrund langer Aufbereitungszeiten erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung verfügbar. So konnten trotz Nutzung der modernen Datenverarbeitungstechnik die wesentlichen Ergebnisse der EVS 1998 erst im Jahre 2001 veröffentlicht werden.

2.2. Die funktionelle Einkommensverteilung als Ergebnis der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung

Aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung lässt sich ablesen, welchen Anteil die Arbeitnehmerentgelte12und die Unternehmens- und Vermögenseinkommen13 am Volkseinkommen haben. Damit wird der Anteil dargestellt, den die Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital (einschließlich Boden) am erzielten Volkseinkommen haben, die sogenannte funktionale Einkommensverteilung. Diese kann man auch als Lohnquote bzw. Gewinnquote ausdrücken. Möglicherweise wegen ihrer leichten Verfügbarkeit spielte die Lohnquote immer wieder eine bedeutsame Rolle in tarifpolitischen Diskussionen.

Betrachtet man in Tabelle 1 den Entwicklung der tatsächlichen Lohnquote, so erscheint zunächst deren Anstieg von 68,0 % im Jahre 1970 auf 75,8 % im Jahre 1980 und der dann einsetzende Rückgang sowohl für Westdeutschland als auch für Gesamtdeutschland bemerkenswert. Lediglich nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten war dieser Prozess für drei Jahre unterbrochen.

Allerdings kann man aus dieser Entwicklung noch nicht schlussfolgern, dass sich die Vertei- lungsposition der Arbeitnehmer relativ zu den Beziehern von Unternehmer- und Vermögens- einkommen in gleichem Maße verändert hätten. Denn auch der Anteil der Arbeitnehmer an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen, die sogenannte Arbeitnehmerquote (hier berechnet nach dem Inländerkonzept), hat sich verändert. Von 1970, mit 83,4 % dem niedrigsten Stand im Betrachtungszeitraum, ist sie bis auf über 89 % im Jahre 1990 gestiegen und verharrt seither im Wesentlichen auf diesem hohen Niveau. Die Arbeitnehmer mussten sich also ihren Anteil am Volkseinkommen mit einer größeren Zahl von Beschäftigten als im Jahre 1970 teilen.

Indem man die Beschäftigungsstruktur konstant hält, kann man Aussagen über die Veränderung des durchschnittlichen Lohns im Verhältnis zum durchschnittlichen Einkommen aller Erwerbstätigen treffen. Die bereinigte Lohnquote (tatsächliche Lohnquote / Arbeitneh- merquote * Arbeitnehmerquote des Basisjahres, hier 1970) zeigt von 1970 (68,0 %) bis 1975

Tabelle 1: Anteile verschiedener Einkom m ensarten an der Entw icklung des Volkseinkom m ens1

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen 1998, Fachserie 18, Reihe 1.1, W iesbaden 1999, S. 25, 26 und 32. Für 1998 sind die Angaben vorläufig.

Die Angaben für die Jahre ab 1990 sind hier noch nicht auf das Konzept der ESVG 1995 um gestellt und daher m it den W erten für die Jahre 1970 - 1980 vergleichbar.

2 Angaben für das frühere Bundesgebiet

3 Volkseinkom m en je Erwerbstätigen bezogen auf den Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte, 1995 = 100. Q uelle: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 2001, W iesbaden 2001, S. 639, sowie eigene Berechnungen (71,9 %) einen Anstieg, um danach bis 1991 auf 64,9 % im früheren Bundesgebiet zu fallen.

Die Einbeziehung der neuen Bundesländer 1991 bedeutete zunächst einen Anstieg wegen der insgesamt negativen Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen im Gebiet der ehe- maligen DDR, sichtbar an dem entsprechenden Wert, der 1991 für Gesamtdeutschland gerin- ger war als für die alten Bundesländer. Im Jahre 1998 lag sie nur noch bei 63,8 %. Die Schwankungen waren großenteils konjunkturbedingt. Die bereinigte Lohnquote war am höchsten in den Rezessionsjahren 1975 und 1993 (vgl. Abschnitt 1.1. und 1.2.). In den neuen Bundesländern war sie höher als in den alten, verursacht durch die schlechtere Gewinnlage der Unternehmen dieser Region.

Zu beachten ist auch, dass die Arbeitgeber-Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung in die Lohnquote einfließen. So kann staatliches Handeln, z. B. die Steigerung des Beitragssatzes zu einer Sozialversicherung oder die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, unabhängig vom Willen der Tarifparteien zur Erhöhung der Lohnquote führen, obwohl die Nettolöhne dabei sogar sinken.

In den Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen sind auch kalkulatorische Unternehmerlöhne enthalten, d. h. der fiktive Arbeitslohn für Selbständige oder für mithel- fende Familienangehörige. Deshalb wurde das Konzept der Arbeitseinkommensquote ent- wickelt, bei deren Berechnung neben dem Einkommen aus unselbständiger Arbeit ein kalku- latorisches Arbeitseinkommen der Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen unterstellt wird. Auf diese Weise wird versucht, das gesamte Entgelt des Produktionsfaktors Arbeit zu erfassen.14

In welcher Höhe man das Arbeitseinkommen der Selbständigen und Mithelfenden ansetzt, steht nicht von vornherein fest. Hier (s. Tabelle 1) wird jedem von ihnen das Durchschnittseinkommen der Arbeitnehmer zugerechnet. In diesem Fall gibt die Arbeitseinkommensquote an, in welchem Verhältnis das Arbeitseinkommen je erwerbstätigem Inländer zum durchschnittlichen Volkseinkommen steht.

Die Tabelle zeigt, dass die Arbeitseinkommensquote ebenso wie die bereinigte Lohnquote seit 1975 eine fallende Tendenz aufweist. Das bedeutet, dass Vermögens- und Gewinneinkommen einen steigenden Anteil am Volkseinkommen ausmachen.

Aber da die Individualeinkommen innerhalb der beiden Gruppen sich von deren Durch- schnittseinkommen durchaus unterscheiden und Unselbständige zunehmend auch andere als Lohneinkommen beziehen, haben die Daten zur funktionellen Einkommensverteilung ihre Aussagekraft in der Verteilungsdiskussion weitgehend verloren.

2.3. Die Größenverteilung der Einkommen

2.3.1. Der Gini-Koeffizient als Maßzahl zur Einkommenskonzentration

Um das Ausmaß der relativen Konzentration bzw. Streuung der Einkommen anzugeben, wird häufig der Gini-Koeffizient verwendet. Der Gini-Koeffizient basiert auf der Lorenzkurve. Dazu werden auf der Abszisse die kumulierten Prozentpunkte der Einkommensempfänger und auf der Ordinate die kumulierten Einkommensanteile der jeweils erfassten Einkommens- gruppen am Gesamteinkommen abgetragen. Der Gini-Koeffizient beinhaltet die Informatio- nen der Lorenzkurve in einer Maßzahl. Sie entspricht dem Verhältnis der Fläche zwischen der Gleichverteilungslinie (45°) und der jeweiligen Lorenzkurve zum gesamten Dreieck. Der sich ergebende Wert liegt zwischen 0 (bei Gleichverteilung) und 1 (bei höchst-möglicher Konzen- tration).

Die in den Statistiken übliche Einteilung der Empfänger in Einkommensgrößenklassen hat systematisch bedingt großen Einfluss auf die Höhe des Gini-Koeffizienten, da innerhalb einer Größenklasse jeweils Gleichverteilung impliziert wird. Grafisch entstehen unterhalb der Gleichverteilungslinie einzelne Trapezflächen (F), deren Begrenzung die Größenklassen und die jeweilige Besetzung bilden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Skizze einer Lorenzkurve für klassierte Werte15

Zur Ermittlung des Gini-Koeffizienten wird die Summe dieser Werte dividiert durch die Fläche des Dreiecks unter der Gleichverteilungslinie und von der Zahl 1 abgezogen.

Die größte Sensitivität weist der Gini-Koeffizient bei Veränderungen im mittleren Einkom- mensbereich auf. Nachteilig ist, dass man bei Änderungen des Koeffizienten im Zeitablauf nicht erkennen kann, ob überwiegend das obere oder das untere Einkommenssegment von der Veränderung betroffen ist.

2.3.2. Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik

In der Bundesrepublik Deutschland werden in seit 1950 in zunächst unregelmäßigem, seit 1965 in dreijährigem Abstand Lohn- und Einkommensteuerstatistiken erhoben. Grundlage ist das Gesetz über die Steuerstatistiken (1966) in der jeweils geltenden Fassung. Bis 1989 wurden die Einkommen der Lohnsteuer- und der Einkommensteuerpflichtigen statistisch getrennt erfasst. In der ersten Gruppe waren alle Lohn- oder Gehaltsempfänger enthalten. Sofern sie allerdings noch weitere Einkünfte über 800 DM, z. B. aus Vermietung und Verpachtung oder aus selbständiger Arbeit, bezogen oder ihre Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit die Veranlagungsgrenze (1974 16.000 DM für zusammenveranlagte Ehegatten, bis 1992 schrittweise erhöht auf 54.000 DM, für Ledige jeweils 8.000 bzw. 27.000 DM16) überstiegen, wurden sie zusätzlich noch in der Einkommensteuerstatistik aufgeführt. Beide Statistiken wurden unabhängig voneinander geführt.

Die Tabelle 2 gibt einen Überblick über die Verteilung der Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit auf die lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmer für das Jahr 1974. Danach entfielen auf ein Viertel der Lohnempfänger mit den niedrigsten Löhnen, in der Tabelle die unteren beiden Gruppen, weniger als 6 % der Bruttolöhne. Die niedrigen Durchschnittsjahreslöhne weisen darauf hin, dass in diesen Gruppen eine große Zahl von Auszubildenden, Teilzeit- oder nicht ganzjährig Beschäftigten enthalten sein dürfte. Mehr als 70 % der Lohnsteuerpflichtigen lagen in den Einkommensklassen zwischen 12.000 und 50.000 DM. Den beiden obersten Einkom- mensklassen gehörten knapp 0,2 % der Lohnempfänger an. Das bedeutet, dass bereits im Jahre 1974 37.000 Arbeitnehmer einen Jahresbruttolohn von 100.000 DM oder mehr erzielten.

Die durchschnittliche steuerliche Belastung nahm, wie wegen des progressiven Tarifs zu erwarten war, mit steigendem Bruttolohn von 1,4 % in der untersten Klasse bis auf 40,4 % in der obersten Lohnklasse zu. Die durchschnittliche Steuerbelastung aller Lohnempfänger lag bei 14,5 %. Angesichts des damals geltenden geringen Grundfreibetrages von 1.680 DM und der Grenzsteuersätze von 19 bis 53 % erscheint dieser Wert relativ niedrig.

Tabelle 2: Einkom m enssituation der Lohnsteuerpflichtigen in den alten B undesländern 19741

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

G ini-Koeffizienten vor Steuern: nach Steuern: berechnet nach O riginaldaten (14 G rößenklassen): 0,3573 0,3383 berechnet nach zusam m engefassten D aten (8 G rößenklassen): 0,3317 0,3143

1 Quelle: Statistisches Bundesam t (H rsg): Fachserie 14, Finanzen und Steuern, R eihe 7.3: Lohnsteuer 1974, W iesbaden 1977, S. 20, sow ie eigene Berechnungen.

Der Grad der Ungleichverteilung, gemessen am Gini-Koeffizienten, betrug für die Brutto- löhne 0,3573 und für die Löhne nach Steuern 0,3383, was auf eine deutliche Nivellierung der Einkommen durch die Lohnsteuer hinweist. Der ausgleichende Effekt, den die Verringerung der Zahl der Einkommensklassen gegenüber den Originaldaten bewirkt, wird durch die erheblich niedrigeren Werte für die jeweiligen Gini-Koeffizienten ebenfalls sichtbar.

Die Verteilung des Gesamtbetrages der Einkünfte auf die veranlagten Steuerpflichtigen desselben Jahres (Tabelle 3) zeigt ein anderes Bild.

Auffallend ist ein mit 12,4 % im Vergleich zu den Lohnempfängern nur etwa halb so hoher Prozentsatz der Einkommensbezieher der unteren beiden Einkommensklassen sowie der mit 3 % relativ hohe Anteil der Einkommensempfänger mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 100.000 DM und mehr. Dies weist auf eine insgesamt höhere Ungleichverteilung des Gesamtbetrages der Einkünfte als die der zuvor dargestellten Bruttolöhne hin.17Der Gini- Koeffizient von 0,3675 im Vergleich zu 0,331718bestätigt dies.

Auch bei den veranlagten Einkommensteuerpflichtigen zeigt sich die progressive Wirkung der Einkommensteuer an den mit zunehmendem Einkommen steigenden Werten der durchschnittlichen Steuerbelastung. Dadurch beträgt der Gini-Koeffizient für die um die Einkommensteuer verminderten Gesamtbeträge der Einkünfte nur noch 0,3146 und ist damit fast so niedrig wie der für die Löhne nach Steuern ermittelte Wert.

Tabelle 3: Einkom m enssituation der veranlagten Einkom m ensteuerpflichtigen in den alten B undesländern 19741

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Gini-Koeffizienten vor Steuern: nach Steuern:

berechnet nach O riginaldaten (16 G rößenklassen): 0,3680 0,3169 berechnet nach zusam m engefassten D aten (8 G rößenklassen): 0,3657 0,3146

1 Quellen: W olfgang R osinus: Einkom m en und Besteuerung der Einkom m ensteuerpflichtigen, Ergebnis der Einkom m ensteuerstatistik 1974, W irtschaft und Statistik, H eft 12/1978, S. 772 ff., sow ie eigene B erechnungen.

Die Tabelle 4 spiegelt die Entwicklung wider, die sich in der Lohnstruktur im früheren Bundesgebiet bis zum Jahr 1992 vollzogen hat.

Der durchschnittliche Bruttolohn je Beschäftigten hat sich im Vergleich zu 1974 nominal mehr als verdoppelt. Die Besetzungszahlen der unteren vier Lohngrößenklassen haben ab- genommen, die der oberen vier entsprechend zugenommen. Doch die Größenverteilung der Löhne ist nicht gleichmäßiger geworden. Das untere Viertel der Lohnempfänger, die ersten drei Klassen in Tabelle 4, erzielten im Jahr 1992 weniger als 5 % (1974: 6 %) aller Brutto- löhne. Die oberen 11 % der Arbeitnehmer vereinigten 28 % der Bruttolöhne auf sich. Unter diesen waren auch 1.975 Beschäftigte mit einem Bruttolohn von über 1 Million DM. Der Vergleich der Gini-Koeffizienten (0,3969 zu 0,3317 im Jahre 1974) unterstreicht die deutlich gewachsene Ungleichverteilung der Bruttolöhne und -gehälter.

Die nivellierende Wirkung der Lohnsteuer ist an der Tabelle und den Gini-Koeffizienten wiederum gut abzulesen. Auffällig ist, dass sich die durchschnittliche Steuerbelastung der Bruttolöhne mit 15,8 % (1974: 14,5 %) nur moderat erhöht hat, obwohl die Bruttolöhne im Durchschnitt um den Faktor 2,4 gestiegen waren. Auch in der obersten Einkommensklasse, wo der durchschnittliche Bruttolohn 1992 mit 383.147 DM einen um 23 % höheren Wert als im Jahre 1974 aufwies, war die durchschnittliche Steuerbelastung auf 35,7 % (1974: 40,4 %) des Bruttolohns zurückgegangen. Die Prozentsätze für den Eingangs- und den Spitzensteuer- satz lagen 1992 nach zwischenzeitlichen Änderungen wieder bei 19 bzw. 53 %, d. h. in der gleichen Höhe wie 1974. Offensichtlich gab es also andere Freibeträge, Förder- und Abzugs- möglichkeiten, die die Arbeitnehmer zur Reduzierung ihrer Steuerlast nutzen konnten.

Tabelle 4: Einkom m enssituation der Lohnsteuerpflichtigen in den alten Bundesländern 19921

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

G ini-Koeffizienten vor Steuern: nach Steuern:

berechnet nach O riginaldaten (32 G rößenklassen): 0,4100 0,3841 berechnet nach zusam m engefassten Daten (8 G rößenklassen): 0,3969 0,3719

1 Quelle: Statistisches Bundesam t (Hrsg): Fachserie 14, Finanzen und Steuern, Reihe 7.3: Lohnsteuer 1992, W iesbaden 1998, S. 18 f, sowie eigene Berechnungen.

Ab dem Jahr 1992 wurden die Lohnsteuer- und die Einkommensteuerstatistik zusammen- geführt. Angaben über die Lohnsteuerpflichtigen werden als Auszug aus der Gesamtheit der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen veröffentlicht, Doppelzählungen werden damit vermieden.

Aufgrund der langen Dauer, die die Finanzbehörden für die Festsetzung der Steuern und die anschließende Aufbereitung der Daten benötigen, liegt für 1998 gegenwärtig noch keine Ein- kommensteuerstatistik vor. Die aktuellsten verfügbaren Daten beziehen sich auf den Veranla- gungszeitraum 1995. Der Einkommensteuerstatistik 1995 sind keine gesonderten Nachweise für die alten Bundesländer und das Beitrittgebiet zu entnehmen, da für das Land Berlin keine Trennung in Ost- und Westberlin mehr vorgenommen wurde. Um einen näherungsweisen

Eindruck von den Größenverhältnissen der Einkommen zu erhalten, kann man die Angaben für Berlin aus den Werten der Bundesländer eliminieren und den Ost-West- Vergleich voll- ständig ohne Berlin vornehmen. Die so aufgestellte Tabelle 5 zeigt interessante Ergebnisse.

Es überrascht nicht, dass die Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen der neuen Bundesländer (ohne Berlin-Ost) in den unteren Einkommensklassen mit höheren Anteilswerten vertreten waren als die des früheren Bundesgebietes (ohne Berlin-West). Die Einkommensgruppe von 25.000 bis 50.000 DM war in beiden Teilen Deutschlands am häufigsten vertreten, jedoch nur in Ostdeutschland bildete sie einen deutlich erkennbaren Schwerpunkt. Bei den oberen vier Einkommensgruppen dominierten dagegen die Steuerpflichtigen der alten Bundesländer. Nur 35,2 % der ostdeutschen Steuerzahler verfügten über einen Gesamtbetrag der Einkünfte von mehr als 50.000 DM, gegenüber 49,6 % im Westen. Das Durchschnittsein- kommen der höchsten Einkommensgruppe betrug mit 580.107 DM im Westen ca. 43 % mehr als das in Ostdeutschland. Das ist hauptsächlich auf das Fehlen von Spitzenverdienern in den neuen Bundesländern zurückzuführen. Den 19.782 Steuerpflichtigen mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von über 1 Million DM im Westen standen lediglich 281 im Osten gegenüber (jeweils ohne Berlin). In Berlin lebten 939 Steuerpflichtige dieser Einkommenskategorie.

Insgesamt lag der durchschnittliche Gesamtbetrag der Einkünfte der Lohn- und Einkommen- steuerpflichtigen in Westdeutschland (ohne Berlin-West) mit 61.873 DM um 33,4 % über dem ostdeutschen Wert (46.379 DM), für das Jahr 1995 ein unerwartet deutlicher Unter- schied.

Die niedrigeren Einkommen in Ostdeutschland gingen einher mit einer geringeren durch- schnittlichen Steuerbelastung in fast allen Einkommensklassen. Der Durchschnittssteuersatz

Tabelle 5: Einkom m enssituation der Lohnsteuer- und der veranlagten Einkom m ensteuerpflichtigen 1995 in den alten und in den neuen B undesländern, jew eils ohne B erlin-W est und -O st1

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

über alle Einkommensklassen lag mit 13,0 % in Ostdeutschland sehr viel niedriger als der westdeutsche Wert von 17,8 %.

Infolge der geringeren Besetzung der oberen Einkommensklassen und der häufiger vertretenen mittleren Einkommensgruppe war in Ostdeutschland eine geringere relative Ungleichverteilung festzustellen als in Westdeutschland. Die Gini-Koeffizienten für Westdeutschland lagen deutlich über denen für Ostdeutschland.

Die überproportional höhere Steuerbelastung im früheren Bundesgebiet führte auch dazu, dass sich die nivellierende Wirkung der Einkommensteuer hier ungleich stärker bemerkbar machte. Besonders bei den Gini-Koeffizienten, die aus den Originaldaten berechnet wurden, war für Westdeutschland nach Steuern ein größerer Rückgang zu erkennen als für Ostdeutsch- land.

2.3.3. Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

Bis Anfang der 60-er Jahre waren die amtlichen Steuerstatistiken die einzige zuverlässige Quelle für Daten zur Einkommensverteilung. Inzwischen wurden acht Einkommens- und Verbrauchsstichproben durchgeführt. Dadurch stehen wichtige, durch Wiederholungen gefestigte Zusatzinformationen zur Verfügung.

Zentraler Untersuchungsgegenstand der EVS ist der private Haushalt. Als Haushalt wird eine Gruppe von verwandten oder persönlich verbundenen (auch familienfremden) Personen be- zeichnet, die sowohl einkommens- als auch verbrauchsmäßig zusammengehören. Sie müssen über ein oder mehrere Einkommen oder über Einkommensteile gemeinsam verfügen und voll oder überwiegend im Rahmen einer gemeinsamen Hauswirtschaft versorgt werden.19

Die EVS unterscheidet zunächst zwischen Brutto- und Nettoeinkommen. Die Grund- lage dafür ist das systematische Verzeichnis der Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte (SEA), das im Jahre 1998 überarbeitet wurde. Das Bruttoeinkommen privater Haushalte setzt sich aus fünf verschiedenen Einkommensarten zusammen: den Einnahmen aus (selbständiger und unselbständiger) Erwerbstätigkeit, aus Vermögen, aus öffentlichen sowie nichtöffentlichen Transferzahlungen und Untervermietung.20In die Einnahmen aus Vermögen wird der Mietwert von selbstgenutzten Eigentumswohnungen eingerechnet.

Werden vom Haushaltsbruttoeinkommen die Steuern auf Einkommen und Vermögen sowie die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung abgezogen, erhält man das Haushaltsnettoein- kommen.

2.3.3.1. Die Brutto- und Nettoeinkommen der Haushalte

Tabelle 6 zeigt die Verteilung der Brutto- und Nettoeinkommen pro Monat im Jahr 1973 für das alte Bundesgebiet. Dabei wurden die Daten der EVS zu insgesamt neun etwas breiteren Größenklassen zusammengefasst. Sie veranschaulicht, dass die untersten vier Größenklassen, zu denen nicht ganz ein Viertel aller Haushalte gehörte, im Jahre 1973 nur gut 8 % des ge- samten Bruttoeinkommens der Haushalte erzielten. Knapp die Hälfte aller Haushalte (48 %) hatte im Jahre 1973 ein Bruttoeinkommen unter 1.800 DM und erreichte damit einen Anteil von etwas mehr als einem Viertel des gesamten Bruttoeinkommens. Die in den zwei oberen Klassen vertretenen 27 % der Haushalte erzielten fast die Hälfte des Bruttoeinkommens aller Haushalte.

Tabelle 6: Verteilung der H aushaltsbrutto- und -nettoeinkom m en1pro Monat in 1973 im früheren B undesgebiet, gegliedert nach dem H aushaltsnettoeinkom m en2

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2Q uellen: Manfred Euler: Einkom m en und Einkom m ensverwendung 1973 nach H auhaltsgruppen, In: Statistisches Bundesam t, W irtschaft und Statistik (W iSta), H eft 4/77, S. 240 ff.; M anfred Euler: W irtschaftsrechnungen, W eitere Aspekte der Einkom m ensverteilung in privaten H aushalten, W iSta, H eft 11/77, S. 735, sowie eigene Berechnungen.

Auch für das Haushaltsnettoeinkommen liefert die Tabelle 6 die entsprechenden Anteilswerte.

Sie zeigen, dass sich die Anteile der unteren und mittleren Einkommensklassen am Nettoein- kommen aller Haushalte im Vergleich zum Bruttoeinkommen nur geringfügig erhöht haben. Das bedeutet, dass die Einkommensverteilung durch Steuern auf Einkommen und Vermögen oder Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung nur unwesentlich beeinflusst wurde. Eine Erklärung für dieses Ergebnis liegt vermutlich in der regressiven Wirkung der Sozial- versicherung. Bei den freiwillig Krankenversicherten, die in den obersten Einkommens- klassen zu finden sind, sind die Arbeitgeberzuschüsse zur Krankenversicherung im Brutto- arbeitsentgelt enthalten, während die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung (bei den unteren und mittleren Einkommensgruppen) nicht zu den Einnahmen aus Erwerbs- tätigkeit zählen.

In den unteren Einkommensklassen waren viele nicht erwerbstätige Haushalte vertreten, so dass hier keine Sozialversicherungspflicht bestand. Außerdem ist zu beachten, dass in den Bruttoeinkommen der EVS Einkünfte enthalten sind, die nicht der Einkommensteuer unter- liegen, z. B. der überwiegende Teil der Renten, Nebeneinkünfte bis 800 DM oder ein großer Teil der Sozialleistungen.

Trotzdem zeigte die progressiven Einkommensteuerbelastung einen nivellierenden Einfluss, wenn auch nicht in dem möglicherweise erwarteten Umfang.

Im Vergleich dazu spiegelt Tabelle 7 die Verteilung der Haushaltsbrutto- und -nettoeinkom- men pro Monat im Jahr 1998 für das frühere Bundesgebiet wider, ebenfalls aufbauend auf zusammengefassten Daten der EVS.

Sie veranschaulicht zunächst das im Vergleich zu 1973 veränderte Preis- und Wohlstands- gefüge in Deutschland. Doch trotz der unterschiedlichen Einkommensklassen und deren Besetzung kann man erkennen, dass sich die Ungleichheit in der Einkommensverteilung nicht verringert, sondern etwas vergrößert hat.

So wird sichtbar, dass die ersten zwei Größenklassen, zu denen knapp ein Fünftel aller Haus- halte gehörte, auch im Jahre 1998 nur gut 6 % des gesamten Bruttoeinkommens erzielten. Knapp die Hälfte aller Haushalte (43 %) gehörte einer der Klassen mit einem monatlichen Nettoeinkommen von weniger als 4.000 DM an. Sie erwirtschafteten 20,2 % des Brutto- einkommens. Damit lag ihr Anteil noch etwa zwei Prozent unter dem des Vergleichsjahres 1973. Das in den obersten drei Klassen vertretene Drittel der Haushalte erzielte 58 % des gesamten Bruttoeinkommens.

Die Gini-Koeffizienten aus den zusammengefassten Daten bestätigen die etwas gewachsene Ungleichverteilung: Beim Haushaltsbruttoeinkommen erhöhte sich der Wert von 0,3122 im Jahre 1973 auf 0,3394 im Jahr 1998.

Tabelle 7: Verteilung der H aushaltsbrutto- und -nettoeinkom m en1pro Monat in1998 im früheren Bundesgebiet, gegliedert nach dem H aushaltsnettoeinkom m en2

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Gini-Koeffizienten

berechnet nach zusammengefassten Daten: 0,3394 0,3329

berechnet nach Originaldaten (11 Größenklassen): 0,3424 0,3361

1 ohne H aushalte m it einem m onatlichen H aushaltsnettoeinkom m en von 35.000 D M und m ehr und ohne Personen in Anstalten und G em einschaftsunterkünften.

2 Quellen: Statistisches Bundesam t (H rsg.): Fachserie 15: W irtschaftsrechnungen, Einkom m ens- und Verbrauchsstichprobe 1998, H eft 4, W iesbaden 2001, S. 26 ff, sow ie eigene Berechnungen.

Beim Haushaltsnettoeinkommen scheinen die Unterschiede zum Bruttoeinkommen im Ver- gleich zu 1973 noch geringer geworden zu sein. Die obersten drei Einkommensklassen haben sowohl beim Brutto- als auch beim Nettoeinkommen praktisch die gleiche Verteilungsposi- tion. Die Gini-Koeffizienten bestätigen diesen Eindruck: Der relative Abstand zwischen den jeweiligen Werten hat sich deutlich verringert. Lag der Gini-Koeffizient für die zusammenge- fassten Daten der Haushaltsbruttoeinkommen im Jahr 1973 noch 6,7 % über dem der Netto- einkommen, so war der Unterschied im Jahr 1998 um zwei Drittel geschrumpft und betrug nur noch 2 %. Die vorhandene Disparität der Bruttoeinkommen wurde also im Jahr 1998 durch die Steuern auf Einkommen und Vermögen sowie die Sozialabgaben wesentlich weni- ger ausgeglichen als im Jahr 1973. Bezieht man die Ergebnisse der EVS 1993 in die Betrach- tung ein (Unterschied 4,3 %)21, so zeigt sich, dass sich dieser Prozess seit 1993 wesentlich beschleunigt hat.22

Die folgende Grafik (Abb. 4) macht die Größenverteilung der Haushaltsnettoeinkommen in der Jahren 1973 und 1998 im früheren Bundesgebiet anschaulich. Sie wurde erstellt, indem die Haushalte nach Einkommensklassen kumuliert und in Dezile eingeteilt wurden. Da die Größenklassen der EVS in den veröffentlichten Daten teilweise recht große Spannen um- fassen, war diese Einteilung nur im Wege der Schätzung möglich. Ein Vergleich mit den errechneten Angaben aus der EVS bestätigt jedoch die Richtigkeit und Eindeutigkeit der Aussage. Die Lorenzkurve der Haushaltsnettoeinkommen 1998 weist von der Linie der

Gleichverteilung einen erkennbar größeren Abstand auf als diejenige des Jahres 1973.

Abb. 4: Lorenzkurven zur Verteilung der Haushaltsnettoeinkommen 1973 und 1998 im früheren Bundesgebiet23 100

[...]


1 Quelle: Der Spiegel, Heft 40, 29.09.1997, S. 86

2Quelle: Heinrich Lützel: Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1960 - 1984, Wirtschaft und Statistik (WiSta), Heft 8/1985, S. 605.

3Verhältnis des Bruttoeinkommens aus Unternehmertätigkeit und Vermögen (nach Abzug eines kalkulatori- schen Unternehmerlohns) zum Nettoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen einschließlich der Vorräte zu Buchwerten

4Quelle: Handbuch einkommens-, vermögens- und sozialpolitischer Daten, Loseblattsammlung, Köln, Sach- verständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 27/September 77, Abschnitt E 55

5 Quelle: Heinrich Lützel: Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1960 - 1984, a.a.O., S. 605 5

6Quelle: Bundesanstalt für Arbeit, Grafik in: Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Datenreport 1999, Zahlen und Fakten über die Bundesrepublik Deutschland, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2000, S. 97

7 Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg): Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Fachserie 18, Reihe 1.1, Wiesbaden 1998, S. 6

8Jahresdurchschnittswerte. Quelle: Bundesanstalt für Arbeit, In: Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Datenreport 1999, a.a.O., S. 95.

9 Grafik erstellt unter Zugrundelegung von Bundesbankberichten und Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes. Ab 1991 einschließlich der neuen Bundesländer. Quellen: Deutsche Bundesbank: 40 Jahre Deutsche Mark. Monetäre Statistiken 1948 - 1987 S. 237, Monatsbericht Dezember 1995, S. 56f Stat. Teil, Monatsbericht März 2002, S. 55f Stat. Teil, Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Volkswirtschaftliche Gesamt- rechnungen, Fachserie 18, Reihe 1.1, Wiesbaden 1998, S. 6, aktuelle Angaben auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes, http://www.statistk-bund.de/, sowie eigene Berechnungen.

10 vgl. Tabelle 1.

11 Vgl.: Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Wirtschaftsrechnungen, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1993, Fachserie 15, Heft 4, Wiesbaden 1997, S. 30

12 nach ESVG 1995, frühere Bezeichnung: Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit

13 nach ESVG 1995, frühere Bezeichnung: Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen 14

14vgl. Bedau: Anteil der Arbeitseinkommen in fast allen Mitgliedsländern der Europäischen Union seit 1980 rückläufig, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW), Wochenbericht 48/1997

15 Quelle: Dr. Ricabal: Messung der relativen Konzentration, http://www.wiwi.uni-rostock.de/ 18

16vgl. § 46 EStG in der jeweils geltenden Fassung.

17 Bei einem Vergleich der Daten ist allerdings zu beachten, dass die Einkommensgrößen und die Angabe der Steuerbelastung in % nicht vollständig miteinander vergleichbar sind, da steuersystematisch beim Gesamtbetrag der Einkünfte die Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben bereits abgezogen sind und beim Bruttolohn nicht.

18 Um systematische Verzerrungen auszuschließen, dürfen hier nur die Gini-Koeffizienten der zusammenge- fassten Daten, nicht der Originaltabellen, verglichen werden, da die Zahl der Einkommensklassen in den beiden Statistiken abweicht.

19Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Fachserie 15: Wirtschaftrechnungen; Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998, Heft 6, Wiesbaden 2001, S. 9, und Erläuterungen zu anderen Jahrgängen.

20 Nach SEA 98.

21Quellen: Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Fachserie 15: Wirtschaftsrechnungen, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1993, Heft 4, Wiesbaden 1997, S. 44, S. 49 ff., sowie eigene Berechnungen.

22Einige Faktoren, die diesen Prozess beeinflusst haben können, werden im Abschnitt 5 erläutert.

23Quellen: Manfred Euler: Wirtschaftrechnungen, Weiter Aspekte der Einkommensverteilung in privaten Haushalten. In: Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik, Heft 11/77, S. 735; Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Fachserie 15: Wirtschaftsrechnungen, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998, Heft 4, Wiesbaden 2001, S. 26 ff., sowie eigene Berechnungen.

Ende der Leseprobe aus 122 Seiten

Details

Titel
Zur Einkommens- und Vermögensverteilung in der Bundesrepublik Deutschland in den neunziger Jahren im Vergleich zu den siebziger Jahren
Hochschule
Technische Hochschule Wildau, ehem. Technische Fachhochschule Wildau  (Fachbereich Betriebswirtschaft/Wirtschaftsinformatik)
Note
1,4
Autor
Jahr
2002
Seiten
122
Katalognummer
V9004
ISBN (eBook)
9783638158213
Dateigröße
1196 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Einkommen, Einkommensverteilung, Vermögensverteilung
Arbeit zitieren
Raik-Arnd Sünderhauf (Autor:in), 2002, Zur Einkommens- und Vermögensverteilung in der Bundesrepublik Deutschland in den neunziger Jahren im Vergleich zu den siebziger Jahren, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9004

Kommentare

  • Gast am 10.5.2008

    Politikinterresse !.

    Mich interrisiert ab wlchem Jahr wurde einem normalen Arbeiter in Deutschland Kindergeld bezahlt.
    ich selbst arbeitete von 1960 bis 1970 bei Siemens erhielt
    kein Kindergeld für meine Töchter ,erst als ich in den Öffentlichen dienst eintrat ab 1970 erhielt ich Kindergeld und Ortszuschlag.Soviel mir bekannt ist wurde doch unter SPD Regierung das Kindergeld für Jedermann eingeführt .Liege ich mit der Annahme falsch.Wer klärt mich auf !

Blick ins Buch
Titel: Zur Einkommens- und Vermögensverteilung in der Bundesrepublik Deutschland in den neunziger Jahren im Vergleich zu den siebziger Jahren



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden