NRW im Mehrebenensystem

Was sind die Einflussmöglichkeiten des nordrhein-westfälischen Landtags und Landesregierung im Mehrebenensystem?


Seminararbeit, 2008

15 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definitionen
2.1 Föderalismus
2.2 Europäisierung
2.3 Mehrebenensystem

3. Einflussmöglichkeiten auf der Bundesebene
3.1 Einflussmöglichkeiten des Landtages von NRW
3.2 Einflussmöglichkeiten der Landesregierung von NRW

4. Einflussmöglichkeiten auf der EU-Ebene
4.1 Einflussmöglichkeiten des Landtages von NRW
4.2 Einflussmöglichkeiten der Landesregierung von NRW

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) stellt mit seiner wirtschaftlichen Stärke und seinen über 18 Millionen Einwohnern eine der größten Regionen in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Europäischen Union (EU) dar. NRW ist durch die, im Grundgesetz festgeschriebene, föderale Ordnung der BRD mit den anderen 15 Bundesländern in den politischen Entscheidungsprozess auf der regionalen und nationalen Ebene eingebettet.

Dahingegen wird das Staatengefüge der EU mit seinen 27 Mitgliedsländern und den dazugehörigen Regionen immer größer und dadurch auch immer schwerer zu überblicken. Daher ist es auf der EU-Ebene schwieriger festzumachen, inwiefern NRW in den politischen Entscheidungsprozess mit eingebunden ist.

Durch diese Einbettung von NRW in das Mehrebenensystem, zum einen durch die föderale Struktur der BRD und zum anderen durch die zunehmende Europäisierung, müssen als Folge, Kompetenzen und Funktionen auf diesen Ebenen aufgeteilt werden. Es stellt sich die Frage, welche Kompetenzen und Funktionen besitzt NRW noch auf Bundesebene und welchen Einfluss kann es auf der EU-Ebene nehmen? In dieser Arbeit soll diese Frage beantwortet werden, im Hinblick auf die Einflussmöglichkeiten des nordrhein-westfälischen Parlamentes und der Regierung.

Um zunächst einen Überblick über das Beziehungsgefüge zu geben, in dem sich Nordrhein-Westfalen befindet, werden die Begriffe Föderalismus, Europäisierung und Mehrebenensystem kurz erläutert. Im Anschluss werden die Einflussmöglichkeiten des Landtages und der Landesregierung von NRW auf Bundesebene dargestellt. Im Vergleich dazu werden nachfolgend die Beteiligungsformen auf der EU-Ebene aufgezeigt. Beide Darstellungen sollen zugleich eine Bewertung zulassen, die sich auf den Kompetenzverlust oder neu gewonnener Möglichkeiten zur Einflussnahme beider Institutionen beziehen.

Methodische Vorgehensweise bei dieser Arbeit war die intensive Recherche in der Fachliteratur und das daran anschließende Auswählen und Zusammenfassen der wesentlichen Informationen.

2. Definitionen

2.1 Föderalismus

Föderalismus kann allgemein als ein Ordnungsprinzip bezeichnet werden, in dem die einzelnen Einheiten Eigenständigkeit und eine eingeschränkte Unabhängigkeit besitzen. Diese sind neben ihrer Selbstständigkeit zu einer Gesamten Einheit zusammengeschlossen, in deren Rahmen sie agieren können.[1]

Im Rahmen dieser Arbeit soll der politische Föderalismus näher betrachtet werden. Er „stellt eine politische Ordnung dar, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat und Einzelstaaten aufgeteilt werden“[2] und in der Bundesrepublik als Teil des politischen Systems betrachtet werden kann. Der föderale Aufbau ist durch Artikel 20 des Grundgesetzes festgeschrieben, in dem Deutschland als ein Bundesstaat beschrieben wird.[3] Aufgrund dieser verfassungsrechtlichen Grundlage besitzen die Bundesländer eine eigene Verfassung und Landesgerichte sowie ein Landesparlament und –Regierung.[4] Somit stellen die Bundesländer eine eigene politische Ebene dar und sind eines der ausführenden Organe bei der vertikalen Gewaltenteilung. Diese meint, die Aufteilung der Gewalt nach territorialen Gebieten, folglich also die Aufteilung der Gewalten zwischen Bund und Ländern.[5]

2.2 Europäisierung

Der Begriff der Europäisierung ist mehrfach belegt und wird in diesem Untersuchungszusammenhang so definiert, dass es „die Anpassung der nationalen Systeme an die EU“[6] meint und als ein „politisch-gesellschaftlicher Prozess“[7] verstanden werden kann. Dieser Anpassungsprozess umfasst jedoch nicht nur die nationalen Systeme, sondern auch die regionalen und lokalen Systeme.[8] Im Konkreten sind damit Institutionen und Entscheidungsprozesse auf diesen drei Ebenen gemeint. Im Gegenzug dazu sind aber auch die Institutionen auf europäischer Ebene betroffen, die sich an nationale Interessen anpassen müssen.[9]

Dadurch entsteht ein komplexes Beziehungsgefüge, das die politischen Entscheidungen auf allen Ebenen beeinflusst. Somit kommt es auch zu einer strukturellen Veränderung des politischen Systems, die die Kompetenzverteilungen auf die drei Ebenen und ihrer Institutionen meint.[10]

2.3 Mehrebenensystem

Bei der Begriffsdefinition des Mehrebenensystems wird in diesem Zusammenhang speziell von dem europäischen Mehrebenensystem gesprochen. In diesem Kontext kann allgemein gesagt werden, dass es sich aus den verschiedenen Ebenen bildet, die als „ineinander greifende Handlungssysteme“[11] und „territorial organisierte Gebietskörperschaften“[12] verstanden werden können. Mit Ebenen sind in diesem speziellen Fall die supranationale, die nationale und die subnationale Ebene gemeint. Für diesen Betrachtungszusammenhang von NRW im Mehrebenensystem können die verschiedenen europäischen, nationalen und regionalen Ebenen zugeordnet werden: die supranationale Ebene meint die EU, die nationale die BRD und die subnationale das Bundesland NRW.[13]

3. Einflussmöglichkeiten auf der Bundesebene

Die Bundesländer können auf Bundesebene durch den Bundesrat Einfluss nehmen. Dieser ist im Grundgesetz der BRD durch die Artikel 50 bis 53 festgelegt und spiegelt die föderative Ordnung der Bundesrepublik wider, in der die Bundesländer an der Gesetzgebung auf nationaler Ebene beteiligt werden.[14] Die beiden folgenden Kapitel sollen klären, inwieweit die beiden untersuchten Institutionen dadurch Möglichkeiten des Einflusses gewinnen oder verlieren können.

[...]


[1] Vgl. Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon, 2007, Bonn, S.109

[2] Ebd.

[3] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland, Bonn, 2002, S.22

[4] Vgl. Schmidt, Manfred G.: Das politische System Deutschlands. Institutionen, Willensbildung
und Politikfelder, München, 2007, S.196

[5] Vgl. Schubert, Klaus/Klein, Martina: a.a.O., S.109

[6] Kohler-Koch, Beate/Conzelmann, Thomas/Knodt, Michèle: Europäische Integration –
Europäisches Regieren, Wiesbaden, 2004, S.176

[7] Sturm, Roland/Pehle, Heinrich: Das neue deutsche Regierungssystem. Die Europäisierung
von Institutionen, Entscheidungsprozessen und Politikfeldern in der Bundesrepublik
Deutschland, Wiesbaden, 2006, S.12

[8] Vgl. Kohler-Koch, Beate/Conzelmann, Thomas/Knodt, Michèle: a.a.O., S.17

[9] Vgl. Sturm, Roland/Pehle, Heinrich a.a.O., S.12

[10] Vgl. Kohler-Koch, Beate/Conzelmann, Thomas/Knodt, Michèle: a.a.O., S.176

[11] Ebd., S.171

[12] Ebd., S.170

[13] Vgl. Reden über Europas Zukunft der Universität Duisburg-Essen: Stichworte, zitiert
nach: www.europa-reden.de/info/stichworte.htm, eingesehen am: 06.12.2007

[14] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): a.a.O., S. 34

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
NRW im Mehrebenensystem
Untertitel
Was sind die Einflussmöglichkeiten des nordrhein-westfälischen Landtags und Landesregierung im Mehrebenensystem?
Hochschule
Universität Duisburg-Essen
Note
1,3
Autor
Jahr
2008
Seiten
15
Katalognummer
V89442
ISBN (eBook)
9783638028998
Dateigröße
371 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Mehrebenensystem
Arbeit zitieren
Wiebke Hamel (Autor:in), 2008, NRW im Mehrebenensystem, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89442

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