Michel Foucault: Der Wille zum Wissen: Recht über den Tod und Macht zum Leben (Kapitel 5)


Hausarbeit (Hauptseminar), 1998

20 Seiten, Note: zwei plus


Leseprobe


Inhalt

1. Das Recht über Leben und Tod in der Geschichte

2. Konstitution der Bio-Macht: Disziplinen des Körpers und Bevölkerungsregulierung
Disziplinen des Körpers
Bevölkerungsregulierung

3. Das Sexualitätsdispositiv
Kapitalismus
Bio-Geschichte
Bio-Politik
Normalisierungsgesellschaft
Sexualität

4. Paradoxa der Bio-Macht
Rassismus
Nazismus
Atommacht

5. Literatur

1 Das Recht über Leben und Tod in der Geschichte

Im letzten Kapitel seines Werkes „Der Wille zum Wissen: Sexualität und Wahrheit“ (1976)[1] nähert sich Michel Foucault dem Recht über den Tod und der Macht zum Leben zunächst historisch, indem er darstellt, wie die moderne Bio-Macht aus der absoluten souveränen Macht, dem Recht über den Tod, hervorgegangen ist.

Es ist anzumerken, dass hier der Machtbegriff grundlegend der klassischen Definition nach Max Weber entspricht, in der Macht als die Chance, in sozialen Beziehungen den eigenen Willen auch gegen Widerstrebungen durchzusetzen, verstanden wird. Foucault teilt Webers Auffassung, die Macht sei asymmetrisch verteilt; d.h. Einzelne haben eine Kontrollmacht, die sie befähigt, die Ziele einer unterdrückten Mehrheit zu beeinflussen. Macht ist also niemals ein auf Kooperation und Konsens beruhendes Merkmal sozialer Interaktionen, sondern wird a priori als Unterdrückung einer Mehrheit durch eine privilegierte Minderheit eingeführt. Für Foucaults Werk ist der Grundgedanke einer juridisch negativen Macht entscheidend, die durch Verbot, Zensur und Unterdrückung ihren repressiven Charakter erlangt.

Ich möchte zunächst in einigen Zitaten die Definition von Macht, die der Autor in „Der Wille zum Wissen“ vorlegt, skizzieren, wenngleich der Autor betont, es könne keine Definition von Macht, sondern nur deren Analyse geben.

Unter Macht ist zunächst zu verstehen:

[…] die Vielfältigkeit von Kraftverhältnissen, die ein Gebiet bevölkern und organisieren; das Spiel, das in unaufhörlichen Kämpfen und Auseinandersetzungen diese Kraftverhältnisse verwandelt, verstärkt, verkehrt; die Stützen, die diese Kraftverhältnisse aneinander finden, indem sie sich zu Systemen verketten – oder die Verschiebungen und Widersprüche, die sie gegeneinander isolieren; und schließlich die Strategien, in denen sie zur Wirkung gelangen und deren große Linien und institutionelle Kristallisierungen sich in den Staatsapparaten, in der Gesetzgebung und in den gesellschaftliche Hegemonien verkörpern.

Die Möglichkeitsbedingung der Macht oder zumindest der Gesichtspunkt, der ihr Wirken bis in die `periphersten´ Verzweigungen erkennbar macht und in ihren Mechanismen ein Erkenntnisraster für das gesellschaftliche Feld liefert, liegt […] in dem bebenden Sockel der Kraftverhältnisse, die durch ihre Ungleichheit unablässig Machtzustände erzeugen, die immer lokal und instabil sind. Allgegenwart der Macht: […] weil sie sich in jedem Augenblick und an jedem Punkt – oder vielmehr in jeder Beziehung zwischen Punkt und Punkt - erzeugt. Nicht weil sie alles umfasst, sondern weil sie von überall kommt, ist die Macht überall […]

Die Macht ist der Name, den man einer komplexen strategischen Situation in einer Gesellschaft gibt. (1976 a:113-114)

Die Macht ist nicht etwas, was man erwirbt, wegnimmt, teilt, was man bewahrt oder verliert; die Macht ist etwas, was sich von unzähligen Punkten aus und im Spiel ungleicher und beweglicher Beziehungen vollzieht.

(1976 a: 115)

Für Foucault hat Macht keine Substanz, sondern wird als eine Kraft begriffen, die durch die Subjekte wirkt beziehungsweise Effekte in der Gesellschaft bewirkt. Bis zum 18. Jahrhundert hatte sich der Begriff Macht im Sinne einer Erzwingungschance auf den Staat bezogen (Machiavelli, Hobbes, Kant). Foucault aber sieht den Staat nur als einen Punkt im Netz der Machtbeziehungen, nicht aber als Quelle der Macht, denn diese hat für ihn keine Lokalisation, sondern konstituiert sich in Form eines komplexen Netzes von Strategien und Taktiken in der Multiplikation von Einzelstrategien. Bei Foucault ist die Macht ohne Äußeres völlig abstrakt, weshalb seine Ausführungen nur mit Mühe nachvollzogen werden können. In Form zahlreicher Beispiele werden die Thesen des Autors zunehmend transparenter.

Im fünften Kapitel von „Der Wille zum Wissen“ unterscheidet der Autor zwischen der alten souveränen Machtform, die wesentlich eine Macht zu töten ist, und der sie langsam ablösenden modernen Bio-Macht, der Macht über das Leben.

Als archaische Souveränität führt er die „patria potestas“ (1976 a: 161) an, die freie Entscheidungsgewalt des römischen Familienvaters über Leben und Tod seiner Kinder und Sklaven. In einem Vorlesungsskript von 1976 erläutert er dazu:

Nun ist das Recht über Leben und Tod ein befremdliches Recht, und zwar bereits auf der theoretischen Ebene: denn was bedeutet es, das Recht über Leben und Tod zu haben? Dass der Souverän das Recht über Leben und Tod innehat, bedeutet im Grunde, dass er gewissermaßen sterben machen und leben lassen kann. […] Wenn man es bis zum Paradoxon zuspitzt, dann besagt dies im Grunde, dass das Subjekt angesichts der Macht von Rechts wegen weder lebendig noch tot ist. (1976 b)

Diese unbeschränkte Machtform wird bei den klassischen Theoretikern bereits relativiert, weil sich nur noch das Recht des Souveräns auf Gegenwehr erhalten kann. Das bedeutet, dass lediglich das indirekte Recht besteht, die Untergebenen der Gefahr des Lebens auszusetzen, wenn der Staat gegen Feinde zu verteidigen ist. Daneben bleibt allerdings das Recht, die Todesstrafe gegenüber jemandem zu verhängen, der die Souveränität angreift oder die Gesetze des Staates bricht, dem Souverän als einziges Überbleibsel der ehemals absoluten Macht erhalten.

An dieser Stelle weist Foucault auf eine Asymmetrie hin, die sich in beiden dargestellten Machtverhältnissen aufzeigen lässt. Tatsächlich handelt es sich bei der vormodernen Machtform nämlich nicht mehr um das Recht über Leben und Tod, sondern um ein „Recht des Schwertes“, wie er es auch bezeichnet. Damit ist auf das Recht zu töten verwiesen, welches die Essenz des alten Rechts über Leben und Tod ausmacht:

Die Wirkung der Macht auf das Leben lässt sich nur von dem Moment an ausüben, in dem der Souverän töten kann. Es ist letztlich das Recht zu töten, das tatsächlich das Wesen dieses Rechts über Leben und Tod in sich birgt. [¼] Ebenso wenig handelt es sich um das Recht, leben zu lassen und sterben zu lassen, vielmehr um das Recht, sterben zu machen oder leben zu lassen.

(1976 b: 51)

Eben diese These ist in „Der Wille zum Wissen“ auf Seite 162 mit kursiv geschriebener Betonung der bedeutungstragenden Verben folgendermaßen formuliert: „Das sogenannte Recht »über Leben und Tod« ist in Wirklichkeit das Recht, sterben zu machen und leben zu lassen.“ Offenbar spekulativ bringt der Autor juridisches Recht mit einem historischen Gesellschaftstyp in Zusammenhang, in welchem die Macht sich als „Zugriffsrecht auf die Dinge, die Zeiten, die Körper und schließlich das Leben“ (1976 a: 162) manifestiert hat.

Daran sieht er eine Entwicklung angeschlossen, welche das Recht über den Tod in eine Form von Macht umwandelt, „die Macht, leben zu machen und sterben zu lassen“ (1976 b: 51).

2 Konstitution der Bio-Macht: Disziplinen des Körpers und Bevölkerungsregulierung

Offensichtlich transformiert sich also das archaische souveräne Recht allmählich in sein Gegenteil, und zusätzlich ist anzumerken, dass aus einer juridischen Regelung eine Machtinstanz hervorgeht. Foucault charakterisiert den Übergang nicht als eindeutig historisch festzumachendes Ereignis, durch welches die eine Form durch die andere ersetzt würde, sondern charakterisiert die zweite Form vielmehr als eine Erweiterung der ursprünglichen Form. Er schlägt vor, sich vorzustellen, dass die Bio-Macht allmählich in das juridische Recht eindringt, bis es zu einer Durchdringung kommt, die schließlich die Ursprungsform in ihr Gegenteil verkehrt. Die so gewachsene Rechtsform bezeichnet er bevorzugt als (Bio-) “Macht“, also nicht mehr als Recht, da der Einflussbereich sich weit über den juridischen Sektor ausdehnen kann: Wenn man die Rechtsgeschichte des 17. Und 18. Jahrhunderts untersucht, lässt sich der von Foucault dargestellte Wandlungsprozess nachvollziehen; das Leben spielt in der Konstitution politischer Macht eine herausragende Rolle – allerdings wäre es eine Fragestellung der politischen Philosophie, so der Autor, zu analysieren, inwieweit das Leben sich in politische Systeme eingebracht hat.

Für Foucault ist statt dessen von Interesse zu zeigen, wie die tieferen Mechanismen des Wandels von Machtstrukturen zu verstehen sind. Er postuliert zwei keinesfalls als gegensätzlich zu missverstehende Pole, um die herum sich die Bio-Macht in einem weitverzweigten Netzwerk von Interdependenzen ausdehnt. Den einen Pol kennzeichnen Mechanismen zur politischen Disziplinierung des individuellen menschlichen Körpers, den anderen hingegen Mechanismen zur biologischen Kontrolle der gesamten Bevölkerung. Im Zusammenwirken beider Mechanismen generiert die Gesellschaft

eine Macht, deren höchste Funktion nicht mehr das Töten, sondern die vollständige Durchsetzung des Lebens ist. Die alte Mächtigkeit des Todes, in der sich die Souveränität symbolisierte, wird nun überdeckt durch die sorgfältige Verwaltung des Körpers und die rechnerische Planung des Lebens. (1976 a: 167)

Zunächst stellt der Autor also beide Pole separat vor, welche er kurz als “Disziplinen des Körpers“ und “Bevölkerungsregulierung“ bezeichnet. Zur Beschreibung des ersten Pols stützt sich seine Argumentation auf Formen der umfassenden Dressur der Bevölkerung, welche seinen Recherchen zur Folge vom 17. bis zum 18 Jahrhundert festzumachen sind.

[...]


1 Foucault, Michel (1976 a) „Der Wille zum Wissen: Sexualität und Wahrheit“ Frankfurt a.M.: Surkamp, 1997.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Michel Foucault: Der Wille zum Wissen: Recht über den Tod und Macht zum Leben (Kapitel 5)
Hochschule
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover  (Psychologisches Institut)
Veranstaltung
Seminar: Michel Foucault
Note
zwei plus
Autor
Jahr
1998
Seiten
20
Katalognummer
V8928
ISBN (eBook)
9783638157643
Dateigröße
521 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Foucault, Macht, Bio-Macht, Wissen, Sozialgeschichte, Philosophie
Arbeit zitieren
Diana Wieser (Autor:in), 1998, Michel Foucault: Der Wille zum Wissen: Recht über den Tod und Macht zum Leben (Kapitel 5), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8928

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