Das EU-Umweltprogramm LIFE+ als neues und innovatives EU-Finanzierungsinstrument


Essay, 2008

24 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das LIFE-Finanzierungsinstrument für die Umwelt als Vorläufer des EU-Umweltprogramms LIFE+
2.1. Charakterisierung und Zielsetzung des LIFE-Programms
2.2. Phasen des LIFE-Programms
2.3. Bereiche des LIFE-Programms
2.3.1. LIFE-Natur
2.3.2. LIFE-Umwelt
2.3.3. LIFE-Drittländer
2.4. Praktisches Beispiel anhand des geförderten LIFE-Projektes CONWASTE

3. LIFE+: Das neue und EU-Finanzierungsinstrument für die Umwelt 2007 bis 2013 – Programmstruktur und Schwerpunkte
3.1. Charakterisierung und Zielsetzung des LIFE+ – Programms
3.2. Änderungen gegenüber des Vorgängermodell LIFE
3.3. Anforderungen des LIFE+ – Programms
3.4. Instrumente zur Bekanntmachung
3.5. Budget
3.6. Bereiche LIFE+ – Programms
3.6.1. Natur und biologische Vielfalt
3.6.2. Umweltpolitik und Verwaltungspraxis
3.6.3. Information und Kommunikation
3.7. Formulierung des Antragsverfahrens

4. Implikationen für die Zukunft

Bibliographie

1. Einleitung

Eine wichtige Aufgabe innerhalb der Europäischen Union nimmt die Unterstützung von Umwelt- und Naturschutzprojekten ein. Hier hat die Europäische Union verschiedene Förderprogramme und Aktionen ins Leben gerufen, welche Umweltschutzorganisationen, Forschungsinstitute, Gemeinden, Unternehmen und andere Körperschaften nutzen können. Diese setzen sich zusammen aus allgemein jährlichen Projektausschreibungen, Zuschüsse zu jährlichen Betriebskosten von im Umweltbereich tätigen Nichtregierungsorganisationen (NRO’s), Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung, Teilbürgschaften für Darlehen an kleine und mittelständische Unternehmen für Investitionen mit wesentlichen Umweltwirkungen sowie Umweltforschungsaktivitäten des EU-Forschungsrahmenprogramms, welche alle in einem engen Zusammenhang zu den Zielen und Schwerpunkten der Umweltpolitik in der Europäischen Union stehen.[1] Das wesentliche Umweltprogramm nimmt jedoch das gegenwärtig geltende LIFE+ – Programm ein, womit sich die vorliegende Expertise auseinandersetzt. Um ein Verständnis für dieses Umweltprogramm zu erlangen, wird eingangs das LIFE-Programm als Vorläufer des gegenwärtig geltenden LIFE+ – Programms präsentiert. Nach Darstellung der Charakterisierung und Zielsetzung sowie der Phasen des LIFE-Programms werden dessen wesentliche Bereiche vorgestellt und anhand des geförderten LIFE-Projektes CONWASTE beispielhaft gestützt. Im Fortgang folgt die Darbietung des neuen und innovativen EU-Umweltprogramms LIFE+ als neues und innovatives Finanzierungsinstrument. Neben der Darstellung der Ziele, Anforderungen, Instrumente und Budgets nimmt die Präsentation der einzelnen Bereiche sowie das Design des Antragsverfahrens eine essentielle Dimension ein. Abschließend werden die Untersuchungsergebnisse evaluiert, welche auch relevante Zukunftsaspekte für die weitere Entwicklung des Umweltprogramms LIFE+ impliziert.

2. Das LIFE-Finanzierungsinstrument für die Umwelt als Vorläufer des EU-Umweltprogramms LIFE+

2.1. Charakterisierung und Zielsetzung des LIFE-Programms

Das LIFE-Programm wurde im Jahre 1992 durch die Europäische Union ins Leben gerufen und unterstützt lokale Aktionen im Umweltbereich zugunsten der Europäischen Gemeinschaft und ausschließlichen Drittländern, welche an das Mittelmeer oder an die Ostsee grenzen, als potenzielle Kandidaten für den Beitritt zur Europäischen Union vorgesehen sind beziehungsweise andere Länder Mittel- und Osteuropas. Letztgenannte Länder mussten sich jedoch an der Finanzierung von Umweltprojekten beteiligen. Rechtlich fußte das Programm auf der Verordnung (EWG) Nr. 1973 / 92.[2] Das Ziel dieses Programms bestand insbesondere darin, einen Beitrag zur Umsetzung, Aktualisierung und Weiterentwicklung der Umweltpolitik und des Umweltrechts innerhalb der Europäischen Union zu leisten[3] und musste im gemeinschaftlichen Interesse stehen. Ferner mussten die Projekte im Kontext der LIFE-Ziele stehen, von technisch und finanziell zuverlässigen Partnern vorgelegt werden sowie ihre Realisierbarkeit hinsichtlich der technischen Lösungen, der Zeitplanung, der Mittelausstattung und der Wirtschaftlichkeit gesichert sein.[4]

2.2. Phasen des LIFE-Programms

Das LIFE-Programm durchlief seinerzeit drei Phasen. Die erste Phase verlief im Zeitraum vom 23. Juli 1992 bis zum 31. Dezember 1995 und verfügte über finanzielle Mittel in Höhe von 400 Millionen Euro. Die zweite Phase begann am 01. Januar 1996 und endete am 31. Dezember 1999. Für diese Phase standen insgesamt circa 450 Millionen Euro zur Verfügung. Schließlich begann die dritte und letzte Phase mit einer Kalkulation von Haushaltsmitteln in Höhe von 640 Millionen Euro am 01. Januar 2000 und sollte planmäßig am 31. Dezember 2004 enden. In Anlehnung des Berichts der Europäischen Kommission über die Halbzeitbewertung der Verordnung (EG) Nr. 1655 / 2000 wurde diese Phase auf der rechtlichen Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1682 / 2004 bis zum 31. Dezember 2006 verlängert. Für diesen Zeitraum wurden zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 317,2 Millionen Euro bereitgestellt.[5]

2.3. Bereiche des LIFE-Programms

Das LIFE-Programm zergliederte sich in drei thematisch voneinander abgegrenzte Segmente, welche analog verschiedene Förderschwerpunkte aufweisen: LIFE-Natur, LIFE-Umwelt und LIFE-Drittländer. Das Programm LIFE-Natur zielte auf die Erhaltung natürlicher Lebensräume ab, das Programm LIFE-Umwelt förderte die Umwelt auf dem Gebiet der Gemeinschaftspolitik und des Gemeinschaftsrechts und das Programm LIFE-Drittländer unterstützte die bereits im Abschnitt 2.1. genannten Staaten im technischen Sinne bei der Beseitigung ihrer Umweltprobleme.[6] Die seinerzeit hierfür zur Verfügung gestellten Mittel wurden wie folgt klassifiziert: Jeweils 47 Prozent der Gesamtmittel wurden für die Programme LIFE-Natur und LIFE-Umwelt budgetiert; das Programm LIFE-Drittländer erhielt ein Etat in Höhe von sechs Prozent der Gesamtmittel.[7] Im Fortgang werden die einzelnen Programme vorgestellt.

2.3.1. LIFE-Natur

Das Programm LIFE-Natur zielte darauf ab, einen Beitrag zur Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie zu leisten.[8] Es leistete ferner einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten[9] sowie Erhaltung der natürlichen Lebensräume.[10] Die Förderung erfolgte als Kofinanzierung und betrug fünfzig Prozent der zuschussfähigen Kosten bei Naturschutzvorhaben (im Zusammenhang mit prioritären Arten auch bis zu 75 Prozent) beziehungsweise 100 Prozent bei Begleitmaßnahmen.[11] Letztere bestanden aus Starthilfemaßnahmen, welche erforderlich waren, um Projekte mit anderen Partnern aus verschiedenen Mitgliedsstaaten vorzubereiten oder Unterstützungsmaßnahmen zur Überwachung und Bewertung der Vorhaben sowie der Verbreitung ihrer Ergebnisse beziehungsweise Finanzierungsmaßnahmen zur Förderung des Erfahrungsaustausches mittels Kooperationen zwischen einzelnen Vorhaben.[12]

2.3.2. LIFE-Umwelt

Das Programm LIFE-Umwelt diente der Förderung der Entwicklung von innovativen und integrierten Techniken und Verfahren sowie der Weiterentwicklung der Umweltpolitik innerhalb der Europäischen Union.[13] Es richtete sich insbesondere an die Industrie sowie an öffentliche Träger.[14] Innerhalb dieses Programms konnten die folgenden Vorhaben[15] finanziert werden:

- Flächennutzung und Raumplanung: Berücksichtigung von Umweltaspekten und effektiver Entwicklung einschließlich der Stadt- und Küstengebiete im Kontext einer nachhaltigen Raumordnungspolitik,
- Wasserwirtschaft: Förderung von nachhaltiger Grund- und Oberflächenwasserbildung,
- Umweltauswirkungen wirtschaftlicher Tätigkeiten: Verminderung und Vermeidung von Umweltauswirkungen durch die Entwicklung sauberer und vorbeugender Technologien einschließlich der Reduzierung von Treibhausgasen,
- Abfallwirtschaft: Vermeidung, Wiederverwertung und Recycling von Abfällen sowie eine rationelle Bewirtschaftung der Abfallströme,
- Integrierte Produktpolitik: Verminderung der Umweltauswirkungen von Produkten durch Konzepte für Herstellung, Verteilung, Verbrauch und Umgang mit den Produkten am Ende ihrer Lebensdauer sowie Entwicklung umweltfreundlicher Produkte,
- Prävention: Vorbereitende Vorhaben hinsichtlich neuer Umweltmaßnahmen, Umweltpolitiken, Umweltinstrumente und Umweltrechtsvorschriften sowie Begleitmaßnahmen zur Förderung und Verbreitung von Informationen, für Erfahrungsaustausch zwischen einzelnen Vorhaben beziehungsweise für die Bewertung, Überwachung und Förderung von LIFE-Instrumenten,
- Priorität: Ausrichtung am sechsten Umweltaktionsprogramm.

Jegliche Vorhaben innerhalb dieses Programms mussten öffentlichkeitswirksam und technisch haltbar sein. Ferner musste die Kofinanzierung des Projektes gesichert sein. Der durchschnittliche Anteil an einer Projektfinanzierung lag seinerzeit bei 500.000,00 Euro[16] bei einem Kofinanzierungsanteil in Höhe von 30 Prozent, in anderen Fällen bis zu 50 Prozent und bei bestimmten Begleitmaßnahmen bis zu 100 Prozent.[17]

2.3.3. LIFE-Drittländer

Dieses Programm finanzierte seinerzeit ausschließlich antragsberechtigte Nichtmitglieds- beziehungsweise Nichtbeitrittsstaaten des Mittelmeer- und Ostseeraumes. Hierzu gehörten Albanien, Algerien, Ägypten, Bosnien-Herzegowina, die baltischen Küstengebiete von Russland, Israel, Jordanien, Kroatien, Libanon, Malta, Marokko, Syrien, Tunesien, Türkei, Westjordanland, Gaza und Zypern. Das Umweltprogramm unterstützte in diesen Staaten den Aufbau der im Umweltbereich erforderlichen Kapazitäten und Verwaltungsstrukturen, die Entwicklung der Umweltpolitik sowie Aktionsprogramme im Umweltschutz[18] durch technische Hilfen und Begleitmaßnahmen. Auch hier erfolgte die Finanzierung in Form einer Kofinanzierung. Jegliche Vorhaben wurden mit 70 Prozent der Projektsumme bezuschusst; Begleitmaßnahmen wurden ausschließlich mit 100 Prozent subventioniert.[19]

[...]


[1] Vgl. Die Linke (2008), S. 1.

[2] Vgl. SCADPlus (2008), S. 1.

[3] Vgl. Herzig (2002), S. 1.

[4] Vgl. SCADPlus (2008), S. 1.

[5] Vgl. SCADPlus (2008), S. 1.

[6] Vgl. Herzig (2002), S. 1.

[7] Vgl. SCADPlus (2008), S. 1 f.

[8] Vgl. Herzig (2002), S. 1.

[9] Vgl. hierzu im Einzelnen Richtlinie 92 / 43 / EWG.

[10] Vgl. hierzu im Einzelnen Richtlinie 92 / 43 / EWG.

[11] Vgl. SCADPlus (2008), S. 2.

[12] Vgl. Herzig (2002), S. 1.

[13] Vgl. SCADPlus (2008), S. 2.

[14] Vgl. Herzig (2002), S. 1.

[15] Vgl. zu den Vorhaben Herzig (2002), S. 2 und SCADPlus (2008), S. 2.

[16] Vgl. Herzig (2002), S. 2.

[17] Vgl. SCADPlus (2008), S. 2.

[18] Vgl. Herzig (2002), S. 2.

[19] Vgl. SCADPlus (2008), S. 3.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Das EU-Umweltprogramm LIFE+ als neues und innovatives EU-Finanzierungsinstrument
Autor
Jahr
2008
Seiten
24
Katalognummer
V89004
ISBN (eBook)
9783638032513
ISBN (Buch)
9783638929820
Dateigröße
503 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
EU-Umweltprogramm, LIFE+, EU-Finanzierungsinstrument
Arbeit zitieren
Mathias Kunze (Autor:in), 2008, Das EU-Umweltprogramm LIFE+ als neues und innovatives EU-Finanzierungsinstrument, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89004

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