Unternehmenssteuerreform 2008 - Die Thesaurierung von Gewinnen einer Personengesellschaft

Ein systematischer Überblick über die geplanten Änderungen


Seminararbeit, 2007

31 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einführung

2 Der Weg zur Unternehmenssteuerreform 2008
2.1 Ziele der geplanten Unternehmenssteuerreform 2008
2.2 Derzeitige steuerliche Belastung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften im Vergleich

3 Geplante Änderungen durch § 34a EStG-E
3.1 Keine Thesaurierung / Vollausschüttung
3.2 Vollthesaurierung von Unternehmensgewinnen
3.3 Teilthesaurierung/ Thesaurierung von anteiligen Gewinnen
3.4 Praktische Durchführung / Kontenbildung für einbehaltene Gewinne

4 Kritische Stellungnahme zu Erfolgsaussichten

5 Fazit

Literaturverzeichnis

Rechtsquellenverzeichnis

Internetquellenverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Belastungsvergleich bei gegenwärtiger Rechtslage

Tab. 2: Belastungsvergleich bei Vollausschüttung ab VZ 2008

Tab. 3: Belastungsvergleich bei Vollthesaurierung ab VZ 2008

Tab. 4: Belastungsvergleich bei späterer Ausschüttung

Tab. 5: Belastungsvergleich in Abhängigkeit von Thesaurierungsquoten

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einführung

Jährlich zieht es zahlreiche, ursprünglich in Deutschland ansässige Unternehmen, ins Ausland. Sie verlegen entweder ihren kompletten Firmensitz dorthin, oder aber eröffnen eine ausländische Betriebsstätte dort. Neben den niedrigeren Lohn- und Lohnnebenkosten ist es vor allem der steuerlich Aspekt der die Unternehmen zu diesem Schritt bewegt. Die im Ausland erwirtschafteten Gewinne werden auch dort besteuert und so gehen dem Deutschen Fiskus jährlich Milliarden an Steuereinnahmen verloren.

Deutschland liegt mit einem derzeitigen Spitzensteuersatz von 42 % zwar über den in vielen europäischen Nachbarländern geltenden Steuersätzen. Der niedrigste Spitzensteuersatz mit 19 % wird in der Slowakei veranschlagt, 32 % in Tschechien, 40 % in Polen und 41,8 % in den USA. Jedoch befinden wir uns dennoch im Mittelfeld. In Dänemark liegt dieser beispielsweise bei 59 %, in Belgien bei 53,3 % und in Österreich 50 %.[1]

Für Kapitalgesellschaften werden in Deutschland pauschal 25 % Körperschaftssteuer fällig, zusätzlich Solidaritätszuschlag i. H. v. 5,5 % und die sich nach dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde berechnende Gewerbesteuer. So kommt beispielsweise eine GmbH in Deutschland bei einem Hebesatz für die Gewerbesteuer von 400 % und einer Gewerbesteuermesszahl von 5, auf eine Gesamtsteuerlast von 38,65 % auf der Ebene der Gesellschaft. Dies bedeutet die Spitzenposition im internationalen Vergleich.[2]

Für inländische ansässige Personengesellschaften wie z. B. KG oder OHG wird die Besteuerung von Gewinnen nach dem sog. Transparenzprinzip auf der Ebene der Gesellschafter durchgeführt. Demnach unterliegen diese Gewinne der normalen Einkommensteuertabelle mit einem Spitzensteuersatz von 42 % zzgl. Solidaritätszuschlag. In der Summe liegt die Gesamtsteuerbelastung von Personengesellschaften derzeit bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 400 % und einer Messzahl von 5, bei insgesamt 45,68 %.

Daraus ergibt sich ein derzeitiges Ungleichgewicht in der steuerlichen Belastung von Kapital- und Personengesellschaften von 7,03 % zugunsten der Kapitalgesellschaften.

Die Gesamtsteuerbelastung in Deutschland liegt somit weit über der von anderen europäischen Ländern und die „Flucht ins Ausland“ ist aus Sicht der Unternehmen völlig nachvollziehbar.

Nun sollen im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 Änderungen in Hinblick auf die Steuerbelastung für Unternehmen vorgenommen werden, um so wieder Attraktivität für Investitionen im Inland zu schaffen. Demnach soll eine Gleichstellung von Personengesellschaften mit den Kapitalgesellschaften hergestellt werden. Dies soll u. a. durch ein Herabsetzen der Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften erfolgen, und zum anderen durch eine begünstigende Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnanteilen bei Personengesellschaften. Die neue Thesaurierungsbegünstigung soll in einem neuen § 34a EStG eingeführt werden.

Die vorliegende Arbeit wird die geplanten Änderungen im Hinblick auf eine Begünstigung von nicht entnommenen Gewinnen bei einer Personengesellschaft, insbesondere im Rahmen des § 34a EStG-E, betrachten, seine Praxistauglichkeit untersuchen und anhand von Beispielen die Behauptung, dadurch eine Rechtsformneutralität zu schaffen, überprüfen. Das Besteuerungskonzept als ein Modell zur Begünstigung von Personengesellschaften wird im Mittelpunkt der Betrachtungen liegen. Lediglich kurze Anrisse und Zusammenhänge wird der Autor im Hinblick auf die neue Besteuerung von Kapitalgesellschaften, im Vergleich zu Personengesellschaften, und den weiteren geplanten Änderungen im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 geben.

Die Auswirkungen der geplanten Änderungen einer Thesaurierungsbegünstigung für Personengesellschaften i. S. d. § 34a EStG-E werden an Beispielen der verschiedenen Thesaurierungsmöglichkeiten dargestellt und anhand von Beispielrechnungen Probleme dieses Besteuerungskonzeptes von Personengesellschaften aufgezeigt. Ein abschließendes Fazit wird die angestrebten Ziele der Rechtsformneutralität sowie Attraktivitätssteigerung des Standortes Deutschland beurteilen.

2 Der Weg zur Unternehmenssteuerreform 2008

Mit dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom 11.11.2005[3] haben CDU/CSU und SPD ihre Ziele fest vereinbart. Es soll u. a. eine umfassende Steuerreform bis zum 31.12.2007 umgesetzt werden, welche die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und eine weitgehende Europatauglichkeit bewirken, sowie weitgehende Rechtsformneutralität und nachhaltige Sicherung der deutschen Steuerbasis erreichen soll.

Bereits im Jahre 2006 wurden die Eckpunkte für eine Unternehmenssteuerreform festgelegt.[4] Eine erste konkretere Darstellung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele erfolgte Anfang Februar 2007 mit dem „Referentenentwurf zur Unternehmenssteuerreform 2008“[5]. Dieser wurde mit einigen Abänderungen am 14.03.2007 von der Bundeskabinett beschlossen[6] und liegt nun zur abschließenden Beschlussfassung, voraussichtlich am 15.06.2007, dem Bundestag vor. Die Zustimmung des Bundesrates ist für den 06.07.2007 geplant.

Demnach wird, für den Fall der reibungslosen Zustimmungen, die Vorgabe des Koalitionsvertrages eingehalten und eine Steuerreform kann mit 01.01.2008 in Kraft treten.

2.1 Ziele der geplanten Unternehmenssteuerreform 2008

Diese Reform soll im Ergebnis eine Verbesserung der internationalen steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, insbesondere durch eine Absenkung der steuerlichen Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften auf 30 %, herbeiführen. Der Produktionsstandort Deutschland soll für ausländische internationale Konzerne wieder attraktiver werden. Ebenso soll eine weitgehende Neutralität der Rechtsformen und deren Besteuerung erwirkt werden. Also eine Angleichung der Spitzensteuerbelastung für Personen- und Kapitalgesellschaften und somit die langfristige Sicherung der Steuersubstanz innerhalb Deutschlands.[7] Eine Angleichung der Steuerbelastungen für Personengesellschaften soll durch eine Thesaurierungsbegünstigung erreicht werden.

Weiterhin hat diese Reform die Einführung einer sog. Zinsschranke, bei der die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsen beschränkt wird, Regelungen über den Mantelkauf, Abschaffung der degressiven AfA und die Einführung einer sog. Abgeltungssteuer u. a. für Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäften sowie Änderungen des Halbeinkünfteverfahrens zum Ziel.[8]

In Deutschland ist die hohe Bedeutung des Mittelstandes unumstritten. Besteht doch die hiesige Unternehmenslandschaft zu ca. 83 % aus kleinen und mittelständischen Personenunternehmen und Einzelunternehmen, vor allem Familienunternehmen wählen eine solche Rechtsform. Dies sind gut fünfmal so viele einkommensteuerpflichtige Personenunternehmen wie körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaften. Die Personengesellschaften beschäftigen rund 70 % aller Arbeitnehmer und haben einen Anteil von 52 % an den gesamtwirtschaftlich getätigten Investitionen.[9]

Für die Besteuerung von erzielten Gewinnen ist nach wie vor die Rechtsform des Unternehmens von ausschlaggebender Bedeutung. Es liegt an der Steuerpolitik diesen großen zahlenmäßigen Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften mit seiner Steuergesetzgebung den beiden Gruppen gerecht zu werden und besonders wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für beide zu schaffen. Dies sollte vor allem unter Ausschluss von Steuerbelastungsunterschieden geschehen.[10]

2.2 Derzeitige steuerliche Belastung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften im Vergleich

Nachfolgend soll die derzeitige Situation der Besteuerung von Kapital- und Personengesellschaften bei gegenwärtiger Rechtslage kurz gegenüberstellend aufgeführt werden. Vereinfacht wird von einem Gewinn von 100 ausgegangen, sowie einer Gewerbesteuerbelastung mit einem Hebesatz von 400% und einer Gewerbesteuermesszahl von 5, welches eine effektive Gewerbesteuerbelastung von 16,67 % ergibt. Die Kirchensteuer wird vereinfachend in diesem (und nachfolgenden Beispielen) vernachlässigt. Bei der Kapitalgesellschaft wird eine Vollthesaurierung unterstellt, wodurch es aufgrund des sog. Trennungsprinzips zu keiner Besteuerung auf der Ebene der Gesellschafter kommt. Hingegen werden bei der Personengesellschaft die ausgeschütteten Gewinne sowohl auf der Ebene der Gesellschaft als auch auf der Ebene der Gesellschafter versteuert (sog. Transparenzprinzip). Diese Besteuerung erfolgt immer auf beiden Ebenen, egal ob es zu einer Thesaurierung der Gewinne kommt oder ob diese ausgeschüttet werden. Hierin liegt eine Ungleichbehandlung zwischen den Rechtsformen und führt somit zu einer steuerlichen Mehrbelastung der Personengesellschaften von 7,03 %.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an Dörfler / Graf / Reichl, Die geplante Besteuerung von Personenunternehmen, DStR 2007, 646, Tabelle 1.

Tab. 1: Belastungsvergleich bei gegenwärtiger Rechtslage

3 Geplante Änderungen durch § 34a EStG-E

Nachfolgend wird auf die geplanten Änderungen die der Gesetzesentwurf im § 34a EStG-E vorsieht. Dabei handelt es sich zum einen um eine Möglichkeit der Begünstigung von einbehaltenen, thesaurierten, Gewinnen bei Personengesellschaften und damit eine ähnliche Behandlung wie die Thesaurierung von Gewinnen bei Kapitalgesellschaften. Den Gesellschaftern wird ein Wahlrecht eingeräumt, ihre Gewinne (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit und aus Land- und Forstwirtschaft) mit dem günstigeren Steuersatz von 28,25 % zzgl. 5,5 % SolZ zu besteuern anstatt mit den üblichen 42 % zzgl. SolZ als Spitzensteuersatz.

[...]


[1] Vgl. Bundesfinanzministerium, Grafische Darstellungen und int. Vergleiche, Seite 6.

[2] Vgl. a. a. O., Seite 8.

[3] Vgl. Koalitionsvertrag v. 11.11.2005, Seite 81.

[4] Vgl. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Finanzen Nr. 88/2006.

[5] Vgl. Referentenentwurf zur Unternehmenssteuerreform v. 05.02.2007.

[6] Vgl. Kabinettsentwurf v. 14.03.2007.

[7] Vgl. Wilk, Unternehmenssteuerreform in DStZ 2007, 216 f. sowie Wiese / Klass / Möhrle, Erste

Anmerkungen zum Regierungsentwurf in GmbHR 2007, 405 f.

[8] Vgl. Wiese / Klass / Möhrle, Erste Anmerkungen zum Regierungsentwurf in GmbHR 2007, 405 f.

[9] Vgl. Bundesfinanzministerium, Von der Steuerreform 2000 zur Unternehmenssteuerreform 2008,

Seite 1.

[10] Vgl. Bundesfinanzministerium, a. a. O.

[11] Gewerbesteuer als abzugsfähige Betriebsausgabe, Gewerbesteueranrechnungsfaktor beträgt

aktuell gem. § 35 Abs. 1 EStG das 1,8 fache (soll auf 3,8 erhöht werden) des Gewerbesteuer

messbetrages, dieser errechnet sich gem. § 11 Abs. 1 GewStG aus Steuermesszahl * Gewer

beertrag (hier: 5 % * 83,33 = 4,166), dieser Steuermessbetrag wird mit dem Faktor 1,8 multipli

ziert um den Anrechnungsbetrag zu ermitteln (hier: 4,166 * 1,8 = 7,50).

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Unternehmenssteuerreform 2008 - Die Thesaurierung von Gewinnen einer Personengesellschaft
Untertitel
Ein systematischer Überblick über die geplanten Änderungen
Hochschule
Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden  (Fachbereich Wirtschaftsrecht)
Veranstaltung
Seminar im Schwerpunkt Betrieb und Steuern
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
31
Katalognummer
V88672
ISBN (eBook)
9783638032063
ISBN (Buch)
9783638929158
Dateigröße
497 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Unternehmenssteuerreform, Thesaurierung, Gewinnen, Personengesellschaft, Seminar, Schwerpunkt, Betrieb, Steuern
Arbeit zitieren
Sabine Bräuniger (Autor:in), 2007, Unternehmenssteuerreform 2008 - Die Thesaurierung von Gewinnen einer Personengesellschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88672

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