Die Konzernkapitalflussrechnung nach HGB, IFRS und US-GAAP


Term Paper, 2007

34 Pages, Grade: 2,00


Excerpt


INHALTSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

TABELLENVERZEICHNIS

1. EINFÜHRUNG
1.1. Problemstellung
1.2. Zielsetzung

2. KAPITALFLUSSRECHNUNG NACH DRS 2, IAS 7 UND SFAS 95 - BEDEUTUNG DER KAPITALFLUSSRECHNUNG IM JEWEILIGEN RECHNUNGSLEGUNGSSYSTEM
2.1. Kapitalflussrechung - DRS 2
2.2. CASH FLOW STATEMENT - IAS 7
2.3. STATEMENT OF CASH FLOWS - SFAS 95
3. KAPITALFLUSSRECHNUNG - TEIL DES KONZERNABSCHLUSSES
3.1. Aufgaben/Zielsetzungen der Kapitalflussrechnung
3.2. Grundsätze zur Erstellung der Kapitalflussrechnungen
3.3. Aufbau der Kapitalflussrechnung
3.3.1. Fondsabgrenzung (Die Bedeutung der Finanzmittelfonds)
3.3.1.1. Zahlungsmittel
3.3.1.2. Zahlungsmitteläquivalenten
3.3.2. Ursachenrechung
3.3.2.1. Zahlungsmittelzuflüsse/-abflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit (cash flows from operating activities)
3.3.2.2. Zahlungsmittelzuflüsse/-abflüsse aus der Investitionstätigkeit (cash flows from investing activities)
3.3.2.3. Zahlungsmittelzuflüsse/-abflüsse aus der Finanzierungstätigkeit (cash flows from financing activities)
3.4. Veränderungen der Finanzmittelfonds
3.5. BESONDERHEITEN DER KAPITALFLUSSRECHNUNG IM KONZERN
3.5.1. Die Ableitung einer konsolidierten Kapitalflussrechnung
3.5.1.1. Originäre Ermittlung
3.5.1.2. Derivative Ermittlung
3.5.2. Konsolidierungskreis
3.5.2.1. Abgrenzung des Konsolidierungskreises im engeren Sinn
3.5.2.2. Abgrenzung des Konsolidierungskreises im weiteren Sinn
3.5.2.2.1. Behandlung von Gemeinschaftsunternehmen
3.5.2.2.2. Behandlung von assoziierten Unternehmen
3.5.3. Veränderungen des Konsolidierungskreises
3.5.4. Währungsumrechnung
3.5.4.1. Währungsumrechnung im Einzelabschluss
3.5.4.2. Währungsumrechnung im Konzernabschluss
3.5.5. Zusätzliche Angaben über fondsunwirksame und unbare Transaktionen
3.5.5.1. Nicht zahlungswirksame Transaktionen
3.5.5.2. Zusätzliche Angaben von Zins-, Dividenden- und Ertragssteuerzahlungen
3.5.5.3. Zusätzlicher Ausweis von außerordentlichen Posten
3.5.5.4. Zusätzlicher Ausweis von Sicherungsgeschäften
3.5.5.5. Zusätzliche freiwillige Angaben

4. FAZIT

LITERATURVERZEICHNIS

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Mindestgliederung für die direkte Kapitalflussrechnung nach DRS 2

Tabelle 2: Mindestgliederung für die indirekte Kapitalflussrechnung nach DRS 226 Tabelle 3: Beispielgliederung für die direkte Methode der Kapitalflussrechnung (direct method cash flow statement) nach IAS 7

Tabelle 4: Beispielgliederung für die indirekte Methode der Kapitalflussrechnung (indirect method cash flow statement) nach IAS 7

Tabelle 5: Kapitalflussrechnung nach SFAS 95

1. Einführung

1.1. Problemstellung

In den letzten Jahren hat die Bedeutung des internationalen Kapitalmarktes enorm zugenommen. Immer mehr Unternehmen weltweit streben nach einer für sie wichtigen Beteiligung am internationalen Finanzmarkt. Aber nicht nur die Internationalisierung des Kapitalmarktes, sondern auch die Weiterentwicklung der Globalisierung hat dazu beigetragen, dass die Bedeutung der externen Rechnungslegung immer mehr an Gewicht gewinnt[1] und dementsprechend die Konzernabschlüsse bei den börsennotierten Unternehmen nach US-GAAP oder IFRS augestellt werden müssen.

Die offen gelegten Konzernabschlüsse liefern nicht nur für das Unternehmen selbst, sondern auch für außenstehende Personen (Eigen-, Fremdkapitalgeber, Arbeitnehmer, Lieferanten, Staat) wichtige wirtschaftliche Informationen über die Finanzlage des Unternehmens. Aus diesen Informationen können mögliche Kapitalgeber ihre Entscheidungen leichter treffen.

Die verschiedenen Normensysteme sind auf die unterschiedlichen historischen Entwicklungen der Länder zurückzuführen. National aufgestellte Konzernabschlüsse finden schwer die weltweite Akzeptanz, weil diese Abschlüsse erst mit den jeweiligen nationalen Rechnungslegungsvorschriftskenntnissen nachvollziehbar sind.

Daher besteht die Notwendigkeit zur Aufstellung international vergleichbarer Rechnungslegungen, weil die Kapitalgeber erst dann in der Lage sein werden, die Informationen entsprechend zu gewichten, um entsprechendes Kapital für das Unternehmen bereit zu stellen oder nicht.[2]

Die wichtigsten Rechnungslegungen sind Handelsgesetzbuch (HGB), Accounting Standards (IAS) und Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP). Für die Darstellung der Kapitalflussrechnungen werden dementsprechend die Standards DRS 2, IAS 7 und SFAS 95 in Betracht gezogen.

Die Finanzlage des Unternehmens wird mit der Kapitalflussrechnung dargestellt. Die hohe Aussagekraft der Kapitalflussrechnung über die Liquiditätslage des Unternehmens hat dazu beigetragen, dass immer mehr Unternehmen freiwillig bereit sind, ihre Kapitalflussrechnung in einen Jahresabschluss einzubeziehen und zu veröffentlichen.

1.2. Zielsetzung

Das Thema dieser Arbeit ist „Die Konzernkapitalflussrechnung nach HGB, IFRS und US-GAAP“. Ziel dieser Arbeit ist, einen Überblick über die Kapitalflussrechnung in den drei bekanntesten Rechnungslegungssystemen darzustellen, die Bedeutung der Konzernkapitalflussrechnung zu verdeutlichen, sowie die Unterschiede und die Gemeinsamkeiten zu zeigen.

2. Kapitalflussrechnung nach DRS 2, IAS 7 und SFAS 95 -

Bedeutung der Kapitalflussrechnung im jeweiligen Rechnungslegungssystem

2.1. Kapitalflussrechung - DRS 2

Deutsche Rechnungslegung ist ausgerichtet auf die tatsächliche Gewinnermittlung, sowie realistische Darstellung wichtiger Informationen für die Anlegerentscheidungen.

In Deutschland hat der Jahresabschluss eine große Bedeutung. Daraus werden Auskünfte über die aktuelle Unternehmenslage auch für die außenstehenden Personen dargestellt. Laut § 290 HGB besteht eine Pflicht zum Aufstellung eines Konzernsabschlusses.

Im Jahr 1995 hat die Hauptfachausschuss (HFA) entschieden, in Konzern- und Jahresabschlüsse die Kapitalflussrechnung aufzunehmen.

Im Jahr 1998 wurde eine Vorschrift des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) in § 297 Abs. 1 HGB festgelegt, die nur die börsennotierten Mutterunternehmen dazu verpflichtet, ihren Konzernanhang mit einer Konzernkapitalflussrechnung zu ergänzen. Somit ist die Aufstellung der Kapitalflussrechnungen in § 297 Abs. 1. Satz 2 HGB geregelt. Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat am 29.10.1999 diese Auslegung in den Entwurf[3] des Deutschen Rechnungslegungsstandards DRS 2 konkretisiert.[4] Das bedeutet, dass die Unternehmen, die freiwillig oder verpflichtend eine Kapitalflussrechnung aufstellen, sich an den DRS 2 richten müssen. Somit ist „eine vermittelnde Position zwischen SFAS No. 95 uns IAS 7 (rev. 1992)“[5] geschaffen worden. Anders als DRS 2, sind die IAS 7 und SFAS 95 seit längerer Zeit ein fester Bestandteil des Konzernabschlusses.

2.2. Cash flow statement - IAS 7

Die Rechnungslegungen nach IAS sowie US-GAAP ist ausgerichtet auf „die Bereitstellung brauchbarer Informationen über die Lage des Unternehmens zur Unterstützung ökonomischer Entscheidungen der Eigen- und Fremdkapitalgeber“ .[6]

IAS 7 wurde 1977 veröffentlicht und seit 1979 gültig. Im Jahr 2004 wurde IAS 7 an SFAS 95 angepasst, „wobei die Angabepflichten des IAS 7 (rev. 1992) über die Anforderungen von SFAS 95 hinausgehen“[7]. Die 1992 überarbeitete Version des IAS 7 findet heute Anwendung. Nur dieser IFRS Standard wurde von der Securities and Exchange Commission (SEC) anerkannt und benötigt beim Börsengang in den USA keine Umstellung auf die Rechnungslegung der US- GAAP.[8]

Bei der Konzernrechnungslegung nach IFRS sind alle Unternehmen (unabhängig von ihrer Börsennotierung, Rechtsform, Branche etc.) verpflichtet, die Konzernkapitalflussrechnung in den Konzernabschluss einzubeziehen. Somit ist die Kapitalflussrechung fester Bestandteil eines Einzel- oder Konzernabschlusses. Diese Aufstellungspflicht wird in IAS 1.2 und IAS 7.1 geregelt.

2.3. Statement of cash flows - SFAS 95

Der Regelungssystem der Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) ist am meisten verbreitet und findet weltweite Akzeptanz. Die Kapitalflussrechnung ist seit 1988 in den USA ein Pflichtbestandteil des vollständigen Konzernabschlusses und unterliegt der Offenlegung. Die Aufgaben und Funktionen dieses Standards kann man in SFAS 95 entnehmen.

3. Kapitalflussrechnung - Teil des Konzernabschlusses

3.1. Aufgaben/Zielsetzungen der Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung ist ein wichtiger Teil des Konzernabschlusses, welche die tatsächliche Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns widerspiegelt. Zusätzlich liefert die Kapitalflussrechnung ergänzende Informationen zu der GuV (über die Finanzlage) und der Bilanz (über die Vermögenslage, d. h. wie sich die Liquidität geändert hat). Sie wird als eine Zahlungsstromgröße bezeichnet und von den zeitlichen Erfolgsauswirkungen nicht beeinflusst. Kapitalflussrechnung liefert an die außenstehenden Personen aussagekräftige, detaillierte Informationen über die Finanzlage des Konzerns. Zweitens informiert die Kapitalflussrechnung, ob das Unternehmen in der Lage ist, Zahlungsüberschüsse (cash flows) aus Ein- und Auszahlungen während einer Periode zu erwirtschaften, und auf diese Weise seine Zahlungsverpflichtungen und Dividendenzahlungen nachzukommen.[9] Konzern - GuV oder Konzernbilanz können diese Informationen nicht liefern. Drittens werden Innen- und Außenfinanzierungsabläufe festgehalten, die sich auf die finanzielle Lage des Konzerns auswirken. Die gelieferten Informationen können objektiv sowie vergangenheitsbezogen betrachtet werden.[10]

Anhand der vorhandenen Informationen ist es einfacher, die Solvenz des Unternehmens zu beurteilen, und die zukünftigen Veränderungen der Zahlungsmittel vorauszusagen.[11]

Man sieht die zentrale Aufgabe der Kapitalflussrechnung in der Offenlegung der Zahlungsströme des Unternehmens in der abgelaufenen Berichtsperiode. „Die Kapitalflussrechnung ist (...) der einzige Bestandteil des Jahresabschlusses, der ohne wesentliche Aufbereitungsmaßnahmen international vergleichbar ist[12] “. In der Finanzwirtschaft wird die Kapitalflussrechnung als Kontroll- und Steuerungsinstrument eingesetzt werden, um die Insolvenzgefährdung sowie Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen.

Die cash flows der Kapitalflussrechung dienen auch als ein Instrument zur Unternehmensbewertung, Unternehmensplanung sowie -steuerung.

3.2. Grundsätze zur Erstellung der Kapitalflussrechnungen

Bei der Erstellung von Kapitalflussrechungen sind mehrere Rechnungslegungsgrundsätze zu beachten. Die wesentlichen werden hier kurz erläutert:

Periodisierungsgrundsatz: Es ist nur erlaubt, die tatsächlich angefallenen Zahlungsströme einer Periode auszuweisen. Die Periodisierung verfälscht die Zahlungsgrößen.

Beim Bruttoprinzip werden alle Unternehmenszahlungen angezeigt, d.h. die Ein- und Auszahlungen werden unsaldiert abgebildet.

Der Stetigkeitsgrundsatz schreibt vor, dass nur die Kriterien aus den Vorjahren bei der Abgrenzung der Fonds, laufenden Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit erlaubt sind.

Der Wesentlichkeitsgrundsatz besagt, dass ein Verzicht auf den Zahlungsstromausweis nur dann akzeptiert werden kann, wenn dadurch die wichtigen Informationen nicht verloren gehen.

Nachprüfbarkeit: Die erfassten Kapitalflussrechnungen müssen von einem Experten nachprüfbar sein.

3.3. Aufbau der Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung besteht aus den Finanzmittelfonds und der Ursachenrechnung, die folgend erklärt werden.[13]

3.3.1. Fondsabgrenzung (Die Bedeutung der Finanzmittelfonds)

Laut Käfer bestehen die Finanzmittelfonds aus den zusammengefassten bestimmten Bilanzposten, die eine buchhalterische Einheit bilden.[14] Schmidt schreibt, dass abgegrenzte Vermögensteile Kapitalzu- und -abgänge darstellen sollen.[15] Somit werden in den Fonds die Veränderungen der Zahlungsströme (der Liquiditätsveränderungen) während einer Rechnungsperiode (meistens einem Geschäftsjahr) aufgezeigt.

Die Abgrenzung der Finanzmittelfonds hat eine große Bedeutung, da die drei Standards Liquidation anders definieren.

Die Bestandteile des Finanzmittelfonds sind die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten.

3.3.1.1. Zahlungsmittel

Zu den Zahlungsmitteln (cash) (bei DRS 2, IAS 7, SFAS 95) zählen Barmittel und täglich anfallende Sichteinlagen, d. h. Kassenbestände. In den HGB sind diese Posten in den § 266 Abs. 2 unter B.IV. „Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks“ zu finden.

3.3.1.2. Zahlungsmitteläquivalenten

Zahlungsmitteläquivalenten (cash equivalents) ermöglichen, kurzfristige Zahlungsverpflichtungen begleichen zu können und werden laut IAS 7.6 als „kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen“[16] verstanden. Dazu zählen z. B. Anlagen in Wertpapieren (mit einer Laufzeit von weniger als 3 Monaten) oder auch negative Kontokorrentsalden (jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten) nur bei den DRS 2.19 und IAS 7.8, wenn man diese den liquiden Mitteln zuordnen kann. Bei den SFAS 95.7 und SFAS 95.11 ist die Saldierung von cash and cash equivalents mit kurzfristigen Bankverbindlichkeiten nicht gegeben. Bei den Wertpapieren besteht ein Wahlrecht, da sie Wertänderungsrisiken unterliegen[17]. Zu weiterer Verständlichkeit laut DRS 2.18, IAS 7.7 und SFAS 95.8 werden nur die Finanzinvestitionen in Betracht gezogen, deren Restlaufzeit, gerechnet vom Erwerbszeitpunkt, nicht mehr als etwa drei Monate betragen.[18] Aber in einigen Ausnahmefällen sind kürzere oder längere Restlaufzeiten zugelassen, die dann im Anhang anzuzeigen sind. Geldmarktfonds, -papiere von der Zentralbank an Kreditinstituten, Schatzwechsel der US - Bundesregierung werden in SFAS 95.9 als cash equivalents zugeordnet. Anzumerken ist, dass monetäre (Bsp. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie nicht monetäre (Bsp. Vorräte) Vermögenswerte, da sie Bewertungsschwankungen unterliegen, nicht zu den Zahlungsmitteläquivalenten zählen können.

Die DRS 2.52, IAS 7.7, IAS 7.45 ff. und SFAS 95.7, SFAS 95.10, SFAS 95.56 lassen das Unternehmen frei (bei der Fondsabgrenzung) entscheiden, ob es die Zahlungsmitteläquivalenten in die Fonds aufnehmen soll oder nicht. Die gegebene Flexibilität verlangt die Offenlegung der Komponenten des Finanzmittelfonds. Falls eine Methode geändert wird, müssen die Vorjahreswerten angepasst werden und zusätzliche Angaben im Anhang angegeben werden (vgl. DRS 2.52, IAS 7.47, i.V.m. IAS 8 (rev. 2003), bzw. SFAS 95.10). Fondsbestandteile, die Verfügungsbeschränkungen (die vor allem bei der Sicherung von Fremdkapital durch liquide Mittel vorkommen) beinhalten, sind offen zu legen (vgl. DRS 2.53, IAS 7.48 f. (rev. 1992), bzw. Reg. S-X, Rule 5-02.1).[19]

Einzelne Komponenten des Fonds zu entsprechenden Bilanzpositionen werden durch eine Überleitungsrechnung vorgenommen (vgl. DRS 2.52, IAS 7.45, SFAS 95.7).[20]

Trotzt einiger Abweichungen in den Standards ermöglichen die Fonds bessere Vergleichbarkeit auf internationaler Ebene. Der Nachteil der Fonds liegt darin, dass sie beeinflussbar und zufallsabhängig sind.

Die Ein- und Auszahlungen des Geschäftsjahres werden in der Kapitalflussrechnung erfasst. Die Kapitalflussrechnung stellt die Gründe für die Veränderungen der ausgegliederten Fonds dar. Die cash flows ergeben sich aus der Zu- und Abflüssen von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Zur Ermittlung der Konzernkapitalflussrechnung werden Konzernbilanz und Konzern Gewinn- und Verlustrechnung in den Betracht gezogen und nötige Größen abgeleitet.[21]

Die Zahlung s ströme des Konzerns in der Berichtsperiode werden nach DRS 2, IAS 7 und SFAS 95 in drei Ebenen untergliedert:

- Laufende Geschäftstätigkeit (operating activities);
- Investitionstätigkeit (investing activities);
- Finanzierungstätigkeit (financing activities)

und in Staffelform dargestellt. Der DRS 2 schreibt die Mindestgliederungen für die drei Ebenen vor. Die IAS 7 und SFAS 95 fordern keine spezielle Mindestgliederung. Die Mindestgliederungsübersichten sind in den Tabellen von 1 bis 5 abgebildet.

Die Zahlungsströme aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden ausschließlich nach der direkten Methode (so genannte originäre Methode, wo die Ein- und Auszahlungen in Brutto, also unsaldiert, ausgewiesen werden) ermittelt.[22] Der Vorteil dieser Methode ist, dass man sofort eine Einsicht auf die wichtigsten Ein- und Auszahlungen gewinnen kann. Der Nettoausweis der Zahlungsströme wird für die Posten empfohlen, die kurze Laufzeiten und hohe Beträge aufweisen. Dazu zählen in SFAS 95.13 die Investitionen in das Anlagevermögen, wenn sie nicht zu den Zahlungsmitteläquivalenten gehören, sowie Ausleihungen und Schulden, wenn die Laufzeit drei Monaten nicht überschreitet[23].

[...]


[1] Vgl. Küting/Weber (2005), S. 1.

[2] Vgl. Schmidt (2003), S. 15.

[3] Vgl. Theisen (2000), S. 294.

[4] Vgl. Theisen (2000), S. 534 f.

[5] Vgl. Küting/Weber (2005), S. 514.

[6] Schmidt (2003), S. 73.

[7] Küting/Weber (2005), S. 514.

[8] Vgl. Lüdenbach/Hoffmann (2005), S. 130.

[9] Vgl. Kremin-Buch (2002), S. 239 f.

[10] Vgl. Theisen (2000), S. 534.

[11] Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen (2006), S. 172.

[12] Lüdenbach/Hoffmann (2005), S. 129 f.

[13] Vgl. Küting/Weber (2005), S. 515.

[14] Vgl. Käfer (1984), S. 41.

[15] Vgl. Schmidt (2003), S. 78.

[16] IASB (2005), IAS 7-6.

[17] Vgl. Schmidt (2003), S. 85.

[18] Vgl. IASB (2005), IAS 7-7.

[19] Vgl. Küting/Weber (2005), S. 522.

[20] Vgl. Gröli, http://www2.eycom.ch/publications/items/ias news/ias 0103/de.pdf, S. 12.

[21] Vgl. Petersen/ Bansbach/ Dornbach (2005), S. 339.

[22] Vgl. DRS 2.15, IAS 7.18 ff. (rev. 1992), SFAS 95.11 ff.

[23] Vgl. Küting/Weber (2005), S. 526.

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Details

Title
Die Konzernkapitalflussrechnung nach HGB, IFRS und US-GAAP
College
Hamburg University of Ecomomy and Policy
Course
Konzernbilanzen
Grade
2,00
Author
Year
2007
Pages
34
Catalog Number
V88464
ISBN (eBook)
9783638024730
ISBN (Book)
9783638939928
File size
1421 KB
Language
German
Keywords
Konzernkapitalflussrechnung, IFRS, US-GAAP, Konzernbilanzen
Quote paper
Viktoria Müller (Author), 2007, Die Konzernkapitalflussrechnung nach HGB, IFRS und US-GAAP, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88464

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