Die ökonomische Analyse von Mindestlöhnen


Diplomarbeit, 2007

65 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


I. Inhaltsverzeichnis

II. Abbildungsverzeichnis

III. Symbolverzeichnis

1. Einleitung

2. Ziele für die Erhebung eines Mindestlohns

3. Analyse der Auswirkungen der Einführung eines Mindestlohns
3.1 Grundannahmen der ausgewählten Modelle
3.2 Das neoklassische Standardmodell
3.2.1 Darstellung des Modells vor einer Mindestlohneinführung
3.2.2 Analyse der Auswirkungen einer Mindestlohneinführung
3.2.2.1 Auswirkung auf die Beschäftigung
3.2.2.2 Auswirkung auf die Entwicklung des Lohnsatzes
3.2.2.3 Auswirkung auf die Entwicklung der Lohnsumme
3.2.3 Bewertung des Untersuchungsergebnisses anhand der Ziele
3.2.4 Kritische Würdigung des Modells
3.3 Das Zweisektorenmodell mit homogenem Arbeitsangebot
3.3.1 Darstellung des Modells vor einer Mindestlohneinführung
3.3.2 Analyse der Auswirkungen einer Mindestlohneinführung
3.3.2.1 Auswirkung auf die Beschäftigung
3.3.2.2 Auswirkung auf die Entwicklung der Lohnsätze
3.3.2.3 Auswirkung auf die Entwicklung der Lohnsummen
3.3.3 Bewertung des Untersuchungsergebnisses anhand der Ziele
3.3.4 Kritische Würdigung des Modells
3.4 Das monopsonistische Konkurrenzmodell
3.4.1 Darstellung des Modells vor einer Mindestlohneinführung
3.4.2 Analyse der Auswirkungen einer Mindestlohneinführung
3.4.2.1 Auswirkung auf die Beschäftigung
3.4.2.2 Auswirkung auf die Entwicklung des Lohnsatzes
3.4.2.3 Auswirkung auf die Entwicklung der Lohnsumme
3.4.3 Bewertung des Untersuchungsergebnisses anhand der Ziele
3.4.4 Kritische Würdigung des Modells

4. Vergleich der ausgewählten Modelle
4.1 Vergleich der Darstellungsweisen der ausgewählten Modelle vor einer Mindestlohneinführung
4.2 Vergleich der Modellanalysen der Auswirkungen einer Mindestlohneinführung
4.3 Vergleich der bewerteten Untersuchungsergebnisse anhand der Ziele
4.4 Vergleich der Erklärungsziele und der Grenzen der
Modelle

5. Empirische Analyseergebnisse
5.1 Empirische Analyseergebnisse zu Auswirkungen einer Mindestlohneinführung
5.1.1 Auswirkung auf die Beschäftigung
5.1.2 Auswirkung auf die Entwicklung der Lohnsätze
5.1.3 Auswirkung auf die Entwicklung der Lohnsummen
5.2 Bewertung der empirischen Analysergebnisse anhand der Ziele
5.3 Kritische Würdigung der empirischen Analyseergebnisse

6. Zusammenfassung

IV. Literaturverzeichnis

V. Eidesstattliche Versicherung

II. Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Mindestlohneffekte im neoklassischen Standardmodell

Abbildung 2: Mindestlohneffekte im Zweisektorenmodell mit fixiertem homogenem Arbeitsangebot und ηm > δ

Abbildung 3: Mindestlohneffekte im Zweisektorenmodell mit unfixiertem homogenem Arbeitsangebot und ηm < δ

Abbildung 4: Mindestlohneffekte im monopsonistischen Konkurrenz-modell

III. Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

„No business which depends for existence on paying less than living wages to its workers has any right to continue in this country. By living wages I mean more than a bare subsistence level – I mean the wages of a decent living.“[1] Mit diesen Worten setzte sich Franklin D. Roosevelt bereits im Jahr 1933 für einen „fairen Wettbewerb“ auf dem Arbeitsmarkt ein. Armut trotz Vollzeitarbeit sowie wettbewerbsverzerrender Lohndumping seien nach Meinung der Befürworter des Mindestlohns, besonders unter dem Gesichtspunkt, dass das Arbeitseinkommen als wichtigste Erwerbsquelle der abhängig Beschäftigten gelte, abzulehnen, da der Lohn einer Vollzeitbeschäftigung zumindest ein soziokulturelles Existenzminimum mit einem angemessenen Lebensstandard gewährleisten müsse.[2] Nach Ansicht der Vertreter des Mindestlohns bestehe ein Mangel an ausreichender Tarifabdeckung sowie eine zunehmende Tarifflucht. Deshalb befürworten sie die gesetzliche Einführung eines Mindestlohns zum Schutz von Arbeitnehmern beziehungsweise bestimmten Arbeitnehmergruppen.[3] Gegner des Mindestlohns propagieren dagegen mit zu hohen Lohnkosten als Folge des Mindestlohns, die u.a. für Standortprobleme mitverantwortlich seien, und fordern zur Steigerung der Wachstums-, Beschäftigungs- und Produktivitätsraten sogar eine Senkung der Lohnsätze.[4] Weiterhin begründen sie, dass sie die Erfüllung der mit dem Mindestlohn gesetzten Ziele anzweifeln und darüber hinaus die Vernichtung von Arbeitsplätzen befürchten.[5]

Diese und zahlreiche weitere Argumente verdeutlichen die kontrovers geführten Diskussionen um den Mindestlohn in der Politik, zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften sowie auch in der Wissenschaft.

Im Zentrum dieser Debatten stehen u.a. Fragen nach der Erreichung der mit dem Mindestlohn verfolgten Ziele und den durch die Mindestlohneinführung ausgelösten Nebenwirkungen auf dem Arbeitsmarkt, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeitseffekte sowie Auswirkungen auf die Lohnsätze der nicht vom Mindestlohn betroffenen Sektoren. Daneben stellen auch die Fragen nach den Auswirkungen des Mindestlohns auf das Preisniveau, die Schattenwirtschaft sowie die Wohlfahrtsmaximierung und die Höhe eines „gerechten“ beziehungsweise angemessenen Lohnsatzes Diskussionspunkte dar, die allerdings in dieser Arbeit nicht weiter betrachtet werden.

Im folgenden Kapital werden zunächst der Begriff des Mindestlohns definiert sowie die mit dem Instrument des gesetzlichen Mindestlohns verfolgten Ziele aufgestellt. Im dritten Kapital werden drei ausgesuchte Modelle partialanalytisch dargestellt, um die Effekte der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns auf dem Arbeitsmarkt komparativ-statisch anhand der im zweitem Kapitel genannten Ziele sowie Nebenbedingungen analysieren und bewerten zu können. Zuerst wird das neoklassische Standardmodell mit vollständiger Konkurrenz ausgewählt, da es insbesondere die Gegner des Mindestlohns in ihrer Argumentation unterstützt. Aufgrund der Kritikpunkte an den Grundannahmen im Standardmodell werden zur Untersuchung der Mindestlohneffekte zwei weitere Modelle mit spezifischen Eigenschaften des Arbeitsmarktes einbezogen, die einigen Friktionen der Realität näher kommen sollen. Zum einen wird das Zweisektorenmodell mit homogenem Arbeitsangebot betrachtet, um die Auswirkungen eines Mindestlohns bei unvollständiger Deckung des Arbeitsmarktes untersuchen zu können. Zum anderen bildet das Modell der monopsonistischen Konkurrenz aus der neueren ökonomischen Literatur die Basis für die Analyse der Mindestlohneffekte. Dieses Modell bestärkt die Befürworter der Mindestlohndebatten in ihrem Standpunkt. Jede Modelldiskussion schließt mit einer kritischen Würdigung ab. Im vierten Kapitel werden die Modelle hinsichtlich ihrer Darstellungsweisen, Ergebnisse und Erklärungsziele verglichen. Zur Herstellung eines Bezugs zur Realität werden im fünften Kapitel Ergebnisse von verschiedenen empirischen Untersuchungen präsentiert. Abschließend erfolgt im letzten Kapitel eine allgemeine Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse.

2. Ziele für die Erhebung eines Mindestlohns

Ein Mindestlohn ist ein in der Höhe geregeltes Arbeitsentgelt.[6] Die Regelung des Mindestlohns kann dabei auf zwei Arten erfolgen: Er kann in gesetzlichen Vorschriften als Nominal- oder aufgrund von Preisindexierungen als Reallohn oder über tarifvertragliche Lohnvereinbarungen festgelegt werden.[7] Der Mindestlohn stellt keinen Festpreis, sondern einen Mindestpreis dar, da er in dessen Geltungsbereich nicht unterschritten, wohl aber überschritten werden darf.[8] Lohnuntergrenzen können für den gesamten Arbeitnehmerbereich mit dem Ziel einer vollständigen Deckung oder auch nur für bestimmte abhängig Beschäftigte in einzelnen Branchen, Berufsgruppen, Regionen oder auch Betrieben oder für spezielle demografische Schichten sowie Beschäftigungsgruppen (wie Frauen, Emigranten) festgeschrieben werden.[9]

Mit dem Ziel der Einführung eines Mindestlohns werden zwei Funktionen verbunden: Die soziale Funktion ist normativ-moralisch ausgerichtet. Hierbei wird der Schutz der Arbeitenden mit wenig Verhandlungsstärke vor Ausbeutung durch den Arbeitgeber angestrebt.[10] Ferner wird der Mindestlohn als arbeitsmarktordnungspolitisches Instrument der Wirtschaftspolitik[11] zur Vermeidung von Armutslöhnen, die im Widerspruch mit dem Zweck einer Vollzeitarbeit stehen, und lohnpolitischen Diskriminierungen bestimmter Beschäftigungsgruppen, wie Frauen, ethnische Minoritäten, eingesetzt.[12] Daneben soll die Mindestlohnerhebung als strukturpolitisches, speziell verteilungsorientiertes, Instrument im Sinne einer Einkommensverteilung wirken.[13] Neben diesen grundlegenden Zielen kann der Mindestlohn auch als Ziel zur Förderung der Arbeitsaufnahme im Sinne eines Beschäftigungsanreizes angesehen werden. Zur ökonomischen Funktion des Mindestlohns zählen die Ziele der Stabilisierung der Nachfrage zur Verhinderung von größeren Wirtschaftskrisen und deflationären Lohnkürzungen.

Einer potentiellen positiven Wirkung gemäß den oben genannten Zielen können jedoch unerwünschte Nebeneffekte, wie zum Beispiel negative Beschäftigungseffekte, Lohnsenkungen im nicht betroffenen Sektor oder Güterpreisinflation, entgegenstehen. Daher sind die Ziele unter der Festlegung von Nebenbedingungen zu verfolgen.[14]

Aufgrund der Vielzahl der möglichen Zielsetzungen und Nebenbedingungen konzentriert sich die Analyse der drei Modelle bezüglich der Mindestlohneffekte auf ausgewählte Ziele und Nebenbedingungen, die zu den folgenden drei Kategorien zusammengefasst werden:

Die erste Kategorie umfasst das Ziel der Schaffung eines Beschäftigungsanreizes unter der Nebenbedingung der Vermeidung eines negativen Beschäftigungseffektes. Gegenstand der Untersuchung ist somit die Auswirkung auf die Beschäftigung. Hierzu gehören einerseits positive Beschäftigungseffekte in Form der Zunahme der Beschäftigungsmenge, die nur in der Höhe eines gleichzeitig übereinstimmenden Mehrarbeitsangebotes sowie –nachfrage entsteht. Andererseits gehören negative Beschäftigungseffekte als Abnahme der Beschäftigung dazu, die dagegen bereits in der Höhe der Rücknahme eines bisher befriedigten Angebotes oder Nachfrage ausgelöst werden. Die Veränderung des Arbeitsangebotes entsteht wechselseitig durch Migration zwischen dem Arbeitsmarkt und dem Nicht-Arbeitsmarkt, der zum Beispiel Schüler, Pensionäre und Hausfrauen umfasst. Im Zweisektorenmodell kommt zusätzlich die Arbeitsmigration zwischen dem bedeckten und dem nicht bedeckten Sektor hinzu. Somit kann der negative Beschäftigungseffekt nicht nur unter Verletzung der festgelegten Nebenbedingung als Arbeitslosigkeit, sondern auch entgegen dem Ziel durch Rückzug der Arbeitskraft erscheinen. Der Beschäftigungseffekt wird durch komparativ-statischen Vergleich der jeweiligen Beschäftigungsmenge auf dem betrachteten Sektor angestellt (E0j ≤> E1j). Die Veränderung des Arbeitsangebotes in einem Sektor wird durch den Vergleich der ursprünglichen Angebotsmenge E0j mit der Angebotsmenge nach Einführung des Mindestlohns L1j auf dem jeweiligen Sektor festgestellt (E0j ≤> L1j). Voraussetzung für die erfolgreiche Zielbewertung zur Schaffung eines Beschäftigungsanreizes ist allerdings, dass dieses Mehrangebot auch tatsächlich in einer Erhöhung der Beschäftigungsmenge mündet.

Gegenstand der zweiten Kategorie bildet die Erreichung der Ziele bezüglich der Verhinderung von Armutslöhnen sowie der Ausbeutung der Arbeitenden durch den Arbeitgeber unter Einhaltung der Nebenbedingung zur Vermeidung eines negativen Lohneffektes im nicht betroffenen Sektor. Als Beurteilungsmaßstab für die Untersuchung der Auswirkung auf die Entwicklung des Lohnsatzes wird die Anhebung des Lohnsatzes im bedeckten Sektor, der auch als Niedriglohnsektor bezeichnet wird, und im Zweisektorenmodell zusätzlich die Veränderung des Lohnes im freien Sektor angesetzt (w0 ≤> w1j).

Die dritte Kategorie beinhaltet das Ziel der Einkommenserhöhung. Danach soll der Mindestlohn die Lohnsumme des bedeckten Sektors steigern. Im Zweisektorenmodell ist darüber hinaus die Nebenbedingung zu setzen, dass die Lohnsumme des freien Sektors nicht negativ beeinflusst wird. Die Erreichung dieses Ziels wird im Rahmen der Analyse der Auswirkung auf die Entwicklung der Lohnsumme mittels komparativ-statischen Vergleichs der Lohnsumme vor und nach Einführung eines Mindestlohns beurteilt (w0 E0 ≤> ∑ w1 E1). Bei einer unvollständigen Deckung des Sektors mit der Mindestlohngesetzgebung erweitert sich der Vergleich durch die getrennte Betrachtung der Entwicklung der Lohnsumme auf beiden Sektoren (w0 E0m ≤> w1m E1m; w0 E0n ≤> w1n E1n).

In der Analyse wird allerdings nur das Mindestlohneinkommen und nicht das Familieneinkommen einbezogen, da zwischen dem Stundenlohn eines Arbeitnehmers und dem Betrag des Jahresfamilieneinkommens keine zwingende Beziehung bestehen muss. Zum einen muss, wie bei Saisonbeschäftigten, keine Beziehung zwischen dem Stundenlohn und dem Jahresverdienst existieren, zum anderen wird die Höhe des Familieneinkommens auch noch vom Verdienst der anderen Familienmitglieder sowie von weiteren Einkommensarten, wie Transfereinkommmen, beeinflusst.[15]

3. Analyse der Auswirkungen der Einführung eines Mindestlohns

Die Analyse der Mindestlohneffekte beginnt mit der Darlegung der Grundannahmen, die den drei ausgewählten Modellen grundsätzlich zugrunde gelegt werden. Spezifische Annahmen, die in Änderung oder Ergänzung der nachfolgenden Modelle gelten sollen, werden im entsprechenden Abschnitt des jeweiligen Modells getroffen. In den Abschnitten 3.2 bis 3.4 erfolgt die Analyse der Mindestlohneffekte beginnend mit dem neoklassischen Standardmodell, dann mit dem Zweisektorenmodell mit homogenem Arbeitsangebot und abschließend mit dem monopsonistischen Konkurrenzmodell. Die folgenden Analysen konzentrieren sich dabei auf die Wirkung einer Einführung eines Mindestlohns. Die Untersuchung der Erhöhung eines Mindestlohns stellt sich analog dar.

3.1 Grundannahmen der ausgewählten Modelle

Die im folgenden dargestellten Modelle zur Erklärung der Mindestlohneffekte basieren auf einem statischen Modell mit vollständiger Konkurrenz auf allen Märkten. Das bedeutet, dass allen Wirtschaftssubjekten vollkommene Informationen vorliegen. Ferner verhalten sie sich nach dem Rationalitätsprinzip. Darüber hinaus impliziert die vollständige Konkurrenz eine Vielzahl von kleinen identischen Nachfragern und Anbietern, wodurch kein Wirtschaftssubjekt über Marktmacht verfügt. Damit einhergehend agieren die Wirtschaftssubjekte als Preis- beziehungsweise „Lohnnehmer“, so dass sowohl der Nominallohn wP als auch der Güterpreis P eines Gutes Y für alle Marktteilnehmer exogen gegeben sind.[16] Das Entstehen von Transaktionskosten wird ausgeschlossen, so dass zum Beispiel die Suche nach einer Arbeitsstelle keine Kosten verursacht.

Der Haushalt bietet dem Unternehmen seine Arbeitskraft E an, welche völlig homogen, d.h. gleich bezüglich der ausgeübten Tätigkeit und der Qualifikation, ist.[17] Da er rational handelt, maximiert er den Nutzen aus Konsum und Freizeit unter den Nebenbedingungen der zur Verfügung stehenden Zeit, bestehend aus Freizeit und Arbeitszeit, und der Budgetrestriktion. Die Nutzenfunktion impliziert, dass der Nutzengewinn aus einer Zunahme der Freizeit höher bewertet wird als der Nutzenverlust aufgrund einer verkürzten Arbeitszeit. Das „Einkommen“ wird als superiores Gut angesehen, so dass eine Reallohnerhöhung zur Steigerung des Verdienstes genutzt wird.[18] In Folge dessen überwiegt bei einer Lohnerhöhung der Substitutionseffekt den Einkommenseffekt.[19] Der Nutzen eines Haushaltes ist optimal, wenn das Grenznutzenverhältnis aus Freizeit und Konsum gleich dem Reallohnsatz entspricht.[20] Hierdurch wird die Lohnfreizeitfunktion gewonnen, aus der sich die (inverse) Arbeitsangebotsfunktion ableiten lässt:

(1) wS = wS(E)

Die Steigung der zugehörigen Arbeitsangebotskurve S wird durch die Elastizität des Arbeitsangebotes e bestimmt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Elastizität gibt an, um wie viel Prozent sich die Beschäftigung ändert, wenn der Lohnsatz sich um 1 % ändert. Durch die oben genannten Eigenschaften des Arbeitsangebotes hat die Kurve mit zunehmendem Reallohn einen steigenden Verlauf und ist demnach nicht vollkommen unelastisch. Die Höhe der Elastizität wird vom Wohlstandsniveau, zum Beispiel dem sonstigen Einkommen sowie Vermögen des Haushaltes, und den regionalen sowie sektoralen Fluktuationschancen des Arbeitsanbieters beeinflusst.[21] Ebenso bestimmt das Wohlstandsniveau den Anspruchslohn, auch als „Reservation Wage“ bezeichnet. Das ist der Lohnsatz ab dem der Anbieter dem Arbeitsmarkt seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Bei einem Marktlohn unter diesem Lohnsatz bleibt der Anbieter freiwillig erwerbslos.

Der Unternehmer fragt auf dem Arbeitsmarkt gemäß seiner Produktionsfunktion Arbeit nach. Es wird eine neoklassische Produktionsfunktion Y = Y(E) mit einem homogenen, beliebig teilbaren Inputfaktor Arbeit E und einem Output Y angenommen. Durch die beliebige Teilbarkeit des Inputfaktors und dem Ausschluss von Transaktionskosten hat die Dimension des Produktionsfaktors Arbeit, d.h. Anzahl an Arbeitsstunden oder an beschäftigten Personen, auf diese Modelldarstellung keine Einflussnahme.[22] Die Funktion lässt sich mit den Eigenschaften eines stetigen Verlaufs und positiver, jedoch sinkender, Grenzerträge charakterisieren:[23]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Es wird unterstellt, dass der Unternehmer Gewinnmaximierung betreibt. Der Gewinn G ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem Erlös und den Kosten. Der Erlös berechnet sich aus dem Güterpreis P und den verkauften Gütermengen Y. Die Kosten ergeben sich durch die gemäß der Produktionsfunktion eingesetzten Inputfaktormengen und dem exogen gegebenen Nominallohn. Zur Vereinfachung wird in diesem Modell unterstellt, dass die Produktionsmenge mit der Menge der verkauften Gütern übereinstimmt. Für das Maximierungsproblem kann deshalb geschrieben werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die erste Bedingung für ein Gewinnmaximum lautet:[24]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Diese Bedingung zeigt, dass der Unternehmer zur Gewinnmaximierung die Beschäftigungsmenge einsetzt, bei der das Grenzprodukt der Arbeit YE dem Reallohn w entspricht.[25]

Für die (inverse) Arbeitsnachfragefunktion ergibt sich deshalb:

(7) wD = YE(E)

Die zugehörige Arbeitsnachfragekurve D hat aufgrund der Eigenschaft gemäß der Gleichung (3) einen mit zunehmendem Reallohn fallenden Verlauf. Der Steigungsgrad der Nachfragekurve wird durch die Elastizität der Arbeitsnachfrage η analog der Formel (2) charakterisiert und von der eingesetzten Produktionstechnologie beeinflusst. Die Elastizität soll in der betrachteten kurzfristigen Periode nicht vollkommen elastisch sein.

3.2 Das neoklassische Standardmodell

Im folgenden Abschnitt wird das neoklassische Standardmodell hinsichtlich seiner Annahmen, dem Aufbau und dem Wirkungsablauf des Modells vor und nach Einführung des Mindestlohns dargestellt. Anschließend werden die ausgewählten Ziele und Nebenbedingungen analysiert sowie bewertet. Die Untersuchung endet mit einer kritischen Würdigung des Modells.

3.2.1 Darstellung des Modells vor einer Mindestlohneinführung

Das folgende neoklassische Standardmodell beruht auf den im Abschnitt 3.1 getroffenen Annahmen.

Die Höhe der Beschäftigung vor Einführung des Mindestlohns wird im Gleichgewicht simultan über den flexiblen Preismechanismus durch Ausgleich von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage bestimmt. Durch die Annahmen der Rationalität, der Homogenität der Arbeit und der vollkommenen Konkurrenz bildet sich im neoklassischen Modell auf dem Arbeitsmarkt ein einheitlicher markträumender Lohnsatz w0, der zu keiner Erwerbslosigkeit oder unbefriedigten Arbeitsnachfrage führt.[26] Eine Person gilt hierbei als erwerbs- beziehungsweise arbeitslos, die erwerbsfähig und ohne Anstellung ist, jedoch sich zum herrschenden Lohn um eine neue Arbeitsstelle bemüht.

Im Ergebnis erhält jeder Arbeitsanbieter, dessen Anspruchslohn gleich oder unterhalb des markträumenden Lohnsatzes liegt, eine Arbeitsstelle.

3.2.2 Analyse der Auswirkungen einer Mindestlohneinführung

In der folgenden Analyse der Mindestlohneffekte wird untersucht, in wie weit sich der Mindestlohn im neoklassischen Modell auf das Gleichgewicht und damit auf die Beschäftigung, die Entwicklung des Lohnsatzes sowie die Lohnsumme auswirkt.

3.2.2.1 Auswirkung auf die Beschäftigung

Auf dem Arbeitsmarkt wird für alle Beschäftigten verbindlich ein einheitlicher Mindestlohnsatz w1 eingeführt. Diese Lohnuntergrenze setzt den Preismechanismus nach unten hin außer Kraft. Die hierdurch ausgelösten Effekte sind abhängig von der Höhe des neuen Lohnsatzes. Im neoklassischen Modell können zwei Bereiche unterschieden werden:[27]

Ein Mindestlohn, der unterhalb des Marktlohns festgelegt wird (w1 < w0), bewirkt einen Nachfrageüberschuss, welcher jedoch durch den nach oben hin flexiblen Preismechanismus unverzüglich durch einen wieder zunehmenden Lohnsatz auf das Niveau des ursprünglichen Marktlohnes w0 ausgeglichen werden kann. Folglich ist ein Mindestlohn unter beziehungsweise gleich dem herrschenden Marktlohn wirkungslos und wird in den weiteren Modellanalysen nicht mehr betrachtet.

Die Einführung eines Mindestlohns über dem Marktlohn (w1 > w0) bewirkt dagegen auf Unternehmerseite eine Erhöhung der Grenzkosten, wodurch diese das Grenzprodukt der Arbeit überschreiten (YE < w1). Damit wird die Optimierungsbedingung des Unternehmens, dargestellt durch die Gleichung (6), verletzt. Um das Ziel der Gewinnmaximierung wieder erreichen zu können, muss der Unternehmer gemäß Gleichung (3) seine Nachfrage nach Beschäftigung reduzieren, bis das Grenzprodukt der Arbeit auf das Niveau des neuen Lohnsatzes gestiegen ist.

Auf der Seite der Haushalte bewirkt der gestiegene Lohnsatz bei Annahme einer positiven Angebotsfunktion eine Angebotserhöhung. Folglich wird ein Beschäftigungsanreiz für Personen erzeugt, deren Anspruchslohn sich zwischen dem alten und dem neuen Lohnsatz befindet.

Durch den Beschäftigungsrückgang und die Angebotserhöhung bildet sich im Ergebnis der Mindestlohneinführung im neoklassischen Standardmodell ein Angebotsüberschuss. Dieser Angebotsüberschuss kann jedoch durch den gestörten Preismechanismus nicht abgebaut werden und bleibt damit dauerhaft bestehen.

In der folgenden Abbildung 1 ist die Nachfragekurve D und die Angebotskurve S eingezeichnet. Durch die Verwendung der logarithmierten Form können die Kurven zur Vereinfachung linear dargestellt werden. Im Schnitt-punkt der beiden Kurven, Punkt C, liegt das Gleichgewicht vor Einführung des Mindestlohns mit einer Beschäftigungsmenge E0 zum Marktlohn w0.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Mindestlohneffekte im neoklassischen Standardmodell

Quelle: Leicht modifiziert übernommen aus Welch, F. (1974), S. 291.

Die Erhebung des Mindestlohns verändert die Lage der Angebotskurve, die nun den Verlauf „0 – w1 – F – H – S“ hat. Grafisch erzeugt die Lohnänderung eine Bewegung entlang der Nachfragekurve vom Punkt C zum Punkt F. Der Punkt F zeigt das neue Gleichgewicht nach Einführung des Mindestlohns w1 mit einer Beschäftigungsmenge E1 und einem Angebotsüberschuss in Höhe von L1 – E1.

Die Abbildung 1 verdeutlicht weiter, dass der Angebotsüberschuss durch zwei Effekte verursacht wird:[28] durch eine Reduzierung der Nachfrage um E0 – E1 und eine Erhöhung des Arbeitsangebotes um L1 – E0.

Der Umfang des Nachfragerückganges ist dabei lediglich von der Nachfrageelastizität η und dem Ausmaß der Lohnerhöhung Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten abhängig.[29] Formal kann dieser Effekt wie folgt abgebildet werden:[30]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aus der Gleichung (8) lässt sich ableiten, dass mit zunehmender Elastizität sowie Lohnerhöhung der negative Beschäftigungseffekt größer wird.

Das Ausmaß der Angebotserhöhung wird durch die Elastizität des Arbeitsangebotes bestimmt und kann formal wie folgt geschrieben werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Auch hier ist zu erkennen, dass mit zunehmender Angebotselastizität sowie Lohnerhöhung das Ausmaß des positiven Beschäftigungsanreizes steigt.

In Summe der beiden Effekte muss das Arbeitsangebot rationiert werden.[31] Damit löst der Mindestlohn im neoklassischen Modell Arbeitslosigkeit aus, die gemäß der Abbildung 1 eine Arbeitskraftmenge von L1 – E1 umfasst.

3.2.2.2 Auswirkung auf die Entwicklung des Lohnsatzes

Der Lohn steigt auf dem Niedriglohnsektor exogen von w0 auf w1. Von diesem gestiegenen Lohn kommen allerdings nur die Beschäftigten in den Genuss, die nach der Mindestlohneinführung über eine Arbeitsstelle verfügen. Der Lohn der erwerbslos gewordenen Arbeitsanbieter reduziert sich dagegen auf Null. Auch der Lohn der neuen Anbieter ohne Arbeitsstelle beträgt Null. Der Mindestlohneffekt wird daher als dichotom bezeichnet.[32]

3.2.2.3 Auswirkung auf die Entwicklung der Lohnsumme

Die Lohnsumme definiert sich aus dem Produkt des Lohnsatzes und der Beschäftigungsmenge. Die Änderung der Lohnsumme kann anhand eines Vergleichs der Lohnsumme vor und nach der Mindestlohneinführung beurteilt werden (w0 E0 ≤> w1 E1). Grafisch lässt sich dieser Zusammenhang in der Abbildung 1 durch die Flächen „0 – w0 – C – E0“ als Lohnsumme vor sowie „0 – w1 – F – E1“ als nach der Mindestlohneinführung veranschaulichen. Da der Marktlohn um w1 – w0 gestiegen und die Beschäftigungsmenge um E1 – E0 gesunken ist, hängt die Richtung der Veränderung der Lohnsumme vom Verhältnis des Ausmaßes des Lohn- und Mengeneffektes ab. Die Veränderung ergibt sich mit

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Gleichung (10) zeigt, dass die Richtung der Änderung der Lohnsumme

vom Betrag der Nachfrageelastizität beeinflusst wird.[33] Danach überwiegt der Lohneffekt bei einer Nachfrageelastizität von η > - 1. In diesem Fall steigt die Lohnsumme durch die Einführung des Mindestlohns. Im Übrigen überwiegt der Mengeneffekt, so dass die Lohnsumme sinkt.[34]

3.2.3 Bewertung des Untersuchungsergebnisses anhand der Ziele

Das neoklassische Standardmodell mit den oben genannten Annahmen zeigt, dass durch die Einführung eines Mindestlohns zwar ein Anreiz zu einem höheren Arbeitsangebot entsteht, der jedoch aufgrund des Rückgangs der Arbeitsnachfrage nicht in einem positiven Beschäftigungsschub münden kann. Folglich kann das angestrebte Ziel der Schaffung eines Beschäftigungsanreizes nicht erreicht werden. Gleichzeitig wird durch den Nachfragerückgang die Nebenbedingung zur Vermeidung eines negativen Beschäftigungseffektes verletzt.

Der höhere Mindestlohn kommt damit nur den verbleibenden Beschäftigten zu gute. Das Ziel zur Anhebung des Lohnsatzes im Niedriglohnsektor kann insoweit nur teilweise erfüllt werden.

Das Ziel zur Steigerung der Lohnsumme kann ebenso lediglich für die nicht erwerbslos gewordenen Beschäftigten bei einer gleichzeitigen Nachfrageelastizität von η > - 1 verwirklicht werden.

3.2.4 Kritische Würdigung des Modells

Das neoklassische Standardmodell beruht auf Grundannahmen, die die Abbildung der Wirklichkeit erheblich vereinfacht. Die Realität stellt sich allerdings komplexer dar.

So verleitet die Abbildung 1 zu der Interpretation, dass in Höhe L1 – E0 ein tatsächlicher Angebotsüberschuss eintritt. Der Anreiz zur Erhöhung des Arbeitsangebotes wird jedoch in der Realität bei Unterstellung des Rationalitätsprinzips nur in Abhängigkeit vom erwarteten Sucherfolg entstehen, so dass der Beschäftigungsanreiz höchstens in dieser Höhe oder niedriger ausfallen wird.[35] Ferner kann in der Realität die Annahme einer homogenen Arbeit nicht aufrecht erhalten werden, da sich die Arbeitsstellen in den Unternehmen hinsichtlich ihrer Tätigkeiten und die Arbeitsanbieter bezüglich ihrer Ausbildung sowie Fähigkeiten unterscheiden. Ebenso weisen Arbeitsmärkte oft ökonomische Friktionen, wie Marktmacht auf Seite der Firmen oder Haushalte, auf. So treten Wirtschaftssubjekte häufig nicht als Preisnehmer auf und Unternehmen können nicht zu jedem Lohnsatz beliebig viele Beschäftige anstellen. In Folge dessen tritt Marktversagen ein.[36] Somit ist die Annahme der vollkommenen Konkurrenz als gültige Marktform kritisch zu sehen.[37] Aber auch die Annahme eines vollständigen Deckungsgrad kann nicht verallgemeinert werden, da die Mindestlohnregelung nicht immer alle Beschäftigten eines bestimmten Bereiches umfasst.[38]

[...]


[1] Auszug aus der Rede von Franklin D. Roosevelt vor dem US-Kongress anlässlich der Verabschiedung des National Industrial Recovery Act am 16.06.1933.

[2] Vgl. Bispinck, R./ Schäfer, C. (2005), S. 24, 29.

[3] Vgl. Peter, G./ Wiedemuth, J. (2003), S. 430, 433. In dieser Arbeit wird ausschließlich die männliche Form von Personen beziehungsweise Personengruppen verwendet. Selbstverständlich ist die weibliche Form jeweils inbegriffen.

[4] Vgl. Schäfer, C. (1997), S. 83.

[5] Vgl. Schulten, T. (2006), S. 11.

[6] Vgl. Johnson, H. G. (1969), S. 599.

[7] Vgl. Ragacs, C. (2003), S. 215.

[8] Vgl. Schulten, T. (2006), S. 9.

[9] Vgl. Salowsky, H. (1988), S. 358.

[10] Vgl. Gosling (1996), S. 31; In diesem Abschnitt vgl. Stigler, G. J. (1946), S. 363.

[11] Vgl. Brinkmann, G. (1999), S. 212.

[12] In diesem Abschnitt vgl. Schulten, T. (2005), S. 189ff.

[13] Vgl. Meier, A./ Slembeck, T. (1998), S. 154, 155.

[14] Vgl. Salowsky, H. (1988), S. 359.

[15] Vgl. Stigler, G. J. (1946), S. 362.

[16] Vgl. Brinkmann, G. (1999), S. 72.

[17] Vgl. Brinkmann, G. (1999), S. 155.

[18] Vgl. Sesselmeier, W./ Blauermel, G. (1998), S. 54.

[19] Vgl. Brinkmann, G. (1999), S. 76.

[20] In diesem Abschnitt vgl. Franz, W. (2006), S. 26ff.

[21] Vgl. Molitor, B. (1988), S. 49f.

[22] Vgl. Hamermesh, D. S./ Rees, A. (1993), S. 158.

[23] Vgl. Franz, W. (2006), S. 122.

[24] Vgl. Brinkmann, G. (1999), S. 112.

[25] Vgl. Zerche, J./ Schönig, W./ Klingenberger, D. (2000), S. 196.

[26] Vgl. Brinkmann, G. (1999), S. 133.

[27] Vgl. Boal, W. M./ Ransom, M. R. (1997), S. 109.

[28] Vgl. Hamermesh, D. S./ Rees, A. (1993), S. 158.

[29] Vgl. Welch, F. (1974), S. 289.

[30] Vgl. Brown, C. (1988), S. 134.

[31] Vgl. Welch, F. (1974), S. 291.

[32] Vgl. King, A. G. (1974), S. 215.

[33] Vgl. Brinkmann, G. (1999), S. 138.

[34] Vgl. Orazem, P. F./ Mattila, J. P. (2002), S. 19, Fußnote 5.

[35] Vgl. Brown, C./ Gilroy, C./ Kohen, A. (1982), S. 488, 489.

[36] Vgl. Zavodny, M. (1998), S. 20.

[37] Vgl. Bontrup, H.-J. (2000), S. 316.

[38] Vgl. Schiller, B. R. (1994), S. 141, 142.

Ende der Leseprobe aus 65 Seiten

Details

Titel
Die ökonomische Analyse von Mindestlöhnen
Hochschule
FernUniversität Hagen
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
65
Katalognummer
V88287
ISBN (eBook)
9783638024006
Dateigröße
798 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Analyse, Mindestlöhnen
Arbeit zitieren
Katja Schaefer (Autor:in), 2007, Die ökonomische Analyse von Mindestlöhnen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88287

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