Literarische Zensur in totalitären Regimes

Nationalsozialismus und Faschismus im Vergleich


Magisterarbeit, 2007

107 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


INHALT

1. EINLEITUNG

2. WAS IST ZENSUR– EINE ANNÄHERUNG
2.1 VERSCHIEDENE FUNKTIONEN VON LITERATUR
2.2 ZENSURGESCHICHTE
2.2.1 Stufe I - Ursprünge
2.2.2 Stufe II – Entwicklung der klerikalen Zensur
2.2.3 Stufe III – Staatliche Zensur

3. ZENSUR IN TOTALITÄREN REGIMES
3.1 LITERARISCHE ZENSUR IM NATIONALSOZIALISMUS
3.1.1 Die Reichskulturkammer
3.1.1.1 Der Aufbau der RKK
3.1.1.2 Die Aufgaben der RKK
3.1.2 Die Reichsschrifttumskammer
3.1.2.1 Die RSK – ein historischer Abriss
3.1.2.2 Zensur durch die RSK - Präventivzensur
3.1.2.3 Zensur durch die RSK - Nachzensur
3.1.2.4 Rivalität der RSK mit dem Amt Rosenberg
3.2 LITERATUR IM NATIONALSOZIALISMUS
3.2.1 Eine Einordnung
3.2.2 Oppositionelle Literatur
3.2.2.1 Antifaschistische Literatur
3.2.2.1.1 Adam Kuckhoff: „Der Deutsche von Bayencourt“
3.2.2.1.2 Jan Petersen: „Unsere Straße“
3.2.2.2 Regimekritische Literatur
3.2.2.2.1 Ernst Jünger: „Auf den Marmorklippen“
3.3 LITERARISCHE ZENSUR IM FASCHISMUS
3.3.1 Das Ministero della Cultura Popolare – Minculpop
3.3.2 Die Reale Accademia d’Italia – Funktion und Geschichte
3.3.3 Die Società Dante Alighieri – Funktion und Geschichte
3.4 LITERATUR IM FASCHISMUS
3.4.1 Eine Einordnung
3.4.2 Oppositionelle Literatur
3.4.2.1 Regimekritische Literatur
3.4.2.2 Antifaschistische Literatur
3.4.2.2.1 Elio Vittorini: „Uomini e no“

4. FAZIT

5. BIBLIOGRAPHIE

1. EINLEITUNG

S chon solange es Literatur gibt, diente sie den Menschen als Mittel, ihre Meinung zu äußern. In unserer heutigen Gesellschaft scheint es selbstverständlich, dass jeder seine Meinung frei ausdrücken kann, ohne Repressalien befürchten zu müssen.

„ Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.[1]

Bis sich in Europa die heutige Zensurpraxis herausgebildet hatte, ergaben sich allerdings in der Geschichte starke Veränderungen.

Es stellt sich die Frage, ob Literatur mehr ist als die bloße Abbildung von Wirklichkeit, ob sie tatsächlich in der Lage ist, Bestehendes in Frage zu stellen oder gar gesellschaftliche Umbrüche zu produzieren oder zumindest forcierend zu unterstützen. Dies pauschal zu beantworten, ist nicht Ziel dieser Arbeit, jedoch wird sich zeigen, dass die Herrschenden anscheinend stets diese Befürchtung mit sich trugen und seit jeher versuchten, das Volk und die öffentliche Meinung zu manipulieren. Seit es Literatur gibt, wird sie schon von Seiten des Staates beeinflusst und verändert, der einerseits seine Aufgaben wahrnimmt und die Bevölkerung in jeglicher Hinsicht schützt, andererseits, unter gewissen Voraussetzungen seine Kompetenzen in der Geschichte manchmal weit überschritten hat. Schon Platon rechtfertigt in „Der Staat“ den Erziehungsauftrag des Staates und die damit verbundene Erlaubnis der Lüge und Manipulation mit den Worten:

„Wir sagten […], die Götter brauchten die Lüge ganz und gar nicht, und die Menschen brauchten sie als eine Art Medizin. […] Also den Herrschern des Staates kommt es zu, wenn überhaupt jemandem, Lügen in Anwendung zu bringen, und zwar zum Nutzen des Staates nach außen oder nach innen.“[2]

Die Informationspolitik eines Systems beschäftigt sich auch schon immer mit der Literatur. Ich möchte mich in der vorliegenden Arbeit mit einem spezifischen Berührungspunkt zwischen Literatur und Politik beschäftigen, mit der Zensur.

Zensur (lat. censura) ist ein Verfahren eines Staates beziehungsweise einer einflussreichen Organisation oder eines Vertreters davon, durch Medien vermittelte Inhalte zu kontrollieren, unerwünschte Aussagen zu unterdrücken beziehungsweise dafür zu sorgen, dass nur erwünschte Aussagen in Umlauf kommen.

Vor allem Nachrichten, künstlerische Äußerungen und Meinungsäußerungen sind Gegenstände der Zensur. Sie dient überwiegend dem Ziel, das Geistesleben in politischer, sittlicher oder religiöser Hinsicht zu kontrollieren.

An diesem Punkt halte ich es für angebracht, mein Thema genauer zu definieren und zur besseren Übersicht meine Herangehensweise an das Thema zu erläutern.

In einem, die Arbeit einleitenden Teil, werde ich mich erst dem Begriff der Zensur definitorisch annähern, um eine interpretatorische Ausgangsbasis für die Betrachtung der diversen Zensurpraktiken zu erhalten. In einem weiteren Schritt werden die grundsätzlichen Funktionen von Literatur illustriert, um somit die Ansatzpunkte für zensorische Absichten deutlich zu machen.

In der Folge wird, hinleitend auf den Hauptteil, ein Überblick über die Geschichte der Zensur gegeben. Dieser Teil erläutert sowohl die historische als auch die strukturelle Entwicklung von Zensur und ist insofern unbedingt nötig als Basis für den folgenden Hauptteil.

Im Hauptteil sollen vor allem die staatlichen Ordnungsstrukturen der Zensur im Nationalsozialismus, die verschiedenen Formen der Zensur und die Möglichkeiten der Schriftsteller an der Zensur vorbei ihre Meinungen zu veröffentlichen in den Fokus gerückt werden.

Dieser Betrachtung des deutschen nationalsozialistischen Systems möchte ich das System des Faschistischen Italiens mit seiner politischen Ordnungsstruktur und Zensurpolitik gegenüberstellen, um dieses, bisher vergleichsweise weniger erforschte Gebiet der umfassend aufgearbeiteten deutschen Historie gegenüberzustellen.

Themenschwerpunkte werden dabei einerseits die literaturgeschichtlichen Entwicklungen der damaligen Zeit und andererseits die Organisationsstrukturen der staatlichen Zensur sowie ihre Schnittpunkte sein.

Dazu werden exemplarisch einzelne Werke der damals verfassten Literatur im Hinblick auf zensorische Maßnahmen untersucht. Eine Fokussierung auf einige wenige Werke ist insofern legitim, als deren Exemplarizität eine stringente Bearbeitung des Themas gewährleistet.

Gezeigt werden sollen anhand der Einzelbetrachtungen die unterschiedlichen Entstehensumstände und die aus ihnen resultierenden unterschiedlichen Entwicklungen in der systemkritischen Literatur der beiden Länder.

Wie der Titel der Arbeit schon zeigt, werde ich mich ausschließlich mit literarischer Zensur beschäftigen. Um die Berührungspunkte zwischen Zensur und Literatur darzustellen erscheint es mir sinnvoll, sich auf Prosatexte zu konzentrieren. In „Opposition poetry in Nazi Germany“ schreibt Charles W. Hoffmann zwar „it is often pointed out that poetry has been the predominant genre in recent German literature, and this was especially true for anti-Nazi writing.”[3] Warum also doch Prosa? Hoffmann beantwortet diese Frage auch umgehend:

“To be sure, one need only mention Ernst Jünger’s “Auf den Marmorklippen”, Frank Thiess’s “Das Reich der Dämonen”, Jan Petersen’s “Unsere Straße”, or Werner Bergengruen’s “Der Großtyrann und das Gericht” to realize that some of the best-known works of the “Other Germany” were written in prose.”

Prosa wird hier nicht aufgewertet, allerdings werden für Prosa und Poesie unterschiedliche Entstehensumstände vorausgesetzt. Da der größte Teil der Anti-Nazi-Poesie dem Feld der KZ-Literatur zuzurechnen ist, und somit grundsätzlich nach der damaligen Rechtsprechung illegal entstand, ist eine Betrachtung von Poesie für das hier bearbeitete Thema eine zu einseitige Grundlage. Aus diesem Grund ist die vorliegende Arbeit auf der Analyse von Prosa-Texten der Zeit aufgebaut, da sich mit dieser Herangehensweise sowohl illegale kritische Literatur, als auch offiziell veröffentlichte Literatur mit mehr oder weniger stark kaschierter Systemkritik zur Analyse heranziehen lässt.

In einem Fazit der Arbeit werden schließlich die gewonnenen Erkenntnisse und Vergleichswerte subsumiert und die beiden Systeme abschließend einander gegenüber gestellt, um somit in einem direkten Vergleich die Besonderheiten eines jeden Systems zu illustrieren, und die Literaturen der Zeit in ihren Entstehensumständen zu verorten.

2. WAS IST ZENSUR– EINE ANNÄHERUNG

I n einem weiter gefassten Definitionskontext schließt Zensur unter Anderem auch soziale Kontrolle, Erziehung im Elternhaus, sowie die Selbstkontrolle in der Öffentlichkeit ein. Dieser Arbeit soll jedoch eine engere Definition von Zensur zugrunde gelegt werden, welche sich ausschließlich auf die, von staatlicher Seite ausgeübte Literaturzensur stützt.

Dieter Breuer veranschaulicht eben diese Problematik der Definition in seinem Werk „Geschichte der literarischen Zensur in Deutschland“. Er zitiert Kienzle und Mende in „Zensur in der BRD. Fakten und Analysen“[4], deren Definition wie folgt lautet:

„Zensur ist die mit Machtmitteln versehene Kontrolle menschlicher Äusserungen [sic!]. Sie führt bei Bedarf [sic!] zu rechtsförmigen und ausserrechtlichen[sic!] Sanktionen. Beispielsweise zur Behinderung, Verfälschung oder Unterdrückung von Äußerungen vor oder nach ihrer Publizierung.“[5]

Ich gehe hier mit dem zitierenden Autor meinungskonform, der sagt, nur der von Kienzle und Mende im Nebensatz erläuterten Funktion von Zensur, „Behinderung, Verfälschung, oder Unterdrückung von Äußerungen vor oder nach ihrer Publizierung“, kommt ein Sinn zu. Nur dieser Teil der Definition trifft zumindest auf literarische Zensur im eigentlichen Sinne zu.

Zustimmen kann ich allerdings einem Teil der Definition von Funktion der Zensur bei Kienzle und Mende:

„Zensur ist mehr als nur das Verbot zu denken und sich zu äußern. Sie ist produktiv im Sinne der Macht, weil sie Denken und Äußerungen verändert. Sie stellt den Versuch dar, Staats- und Eigentumsschutz in den Bereich von Meinung und Gesinnung vorzuverlegen. Zensur läuft stets Gefahr, die Legitimitätskrise, die sie bewältigen will, zu verstärken. Sie verliert an Boden, wenn sie auf eine Gegenöffentlichkeit trifft, die verhindert, dass die durch Thematisieren von Zensureingriffen freigesetzten Ängste sich bei den Betroffenen paralysierend auswirken.“[6]

Breuer kritisiert die an diesem Punkt die seiner Meinung nach widersprüchliche Formulierung, die durch Zensur verursachte Veränderung im Denken einerseits und die Schaffung beziehungsweise Verstärkung einer Legitimationskrise andererseits. Ein Widerspruch, der meines Erachtens allerdings in Bezug auf mein Thema bezeichnend sein kann, und durchaus existent ist. Es muss jedoch beachtet werden, dass sich der Autor an diesem Punkt noch nicht speziell mit literarischer Zensur beschäftigt.

Im Folgenden führt Breuer eine Vielzahl an allgemeinen Ansatzpunkten für Zensur an. Unter seinen 18 Ansatzpunkten finden sich auch etliche, für mein Thema nicht relevante Herangehensweisen an zensurbasierte Definitionsgrundlagen.

Ich möchte mich, bezüglich der literarischen Zensur, allerdings auf die obrigkeitsorientierte, sprich staatlich organisierte Kontrolle der Literaturschaffenden konzentrieren. Hier wird sich zeigen, dass staatlich organisierte Zensur nahezu immer als Reaktion entsteht. Als Reaktion auf neue Entwicklungen in der Literatur lassen sich neue Entwicklungen in den zensierenden Instanzen beobachten. Dies möchte ich in einem Abriss der deutschen Zensurgeschichte darstellen, um dadurch auch deutlich zu machen, wie sich ein so komplexes und rigides Zensursystem wie das der Nationalsozialisten überhaupt entwickeln konnte. Denn auch dieses System muss in seinem historischen Kontext betrachtet werden.

2.1 VERSCHIEDENE FUNKTIONEN VON LITERATUR

W ie bereits erwähnt werde ich mich in diesem Abschnitt auf die literarische Zensur konzentrieren, welche am geeignetsten ist, die grundsätzliche Basis von Zensurlegitimation zu verdeutlichen. Literatur in ihrer künstlerisch-poetischen Ausdrucksweise bietet mit ihren Ausdrucksformen am ehesten das Potential einer Abweicheichung von beziehungsweise einer Kritik an bestehenden gesellschaftlichen Normen und somit die größte Angriffsfläche für autoritäre Zensur.

Um nun die Hauptargumente der zensierenden Instanzen verstehen und interpretieren zu können, ist es notwendig, sich zuerst mit der beziehungsweise den Funktionen von Literatur zu beschäftigen. Ich möchte mich hier an den Funktionen orientieren, welche Ulla Otto in ihrem Werk „Die literarische Zensur als Problem der Soziologie der Politik“ aufführt.[7] Sie unterscheidet im Wesentlichen sieben Funktionen:

1) rezeptive Funktion: Literatur gilt als Träger für die wesentlichen Symbole und Werte, die den sozialen Gruppenzusammenhalt verbürgen, sie bildet die Situation der jeweiligen Gesellschaft ab;
2) reflexive Funktion: Literatur bildet nicht nur ab, sondern macht zugleich den jeweiligen gesellschaftlichen Zustand und den des Einzelnen in der Sozietät sichtbar;
3) ideologische Funktion: Literatur rechtfertigt oder fordert die betreffende Gesellschaft heraus auf dem Hintergrund einer Konzeption eines Idealzustandes, sie vermittelt immer auch eine Vorstellung vom Glück;
4) kommunikative Funktion der Literatur innerhalb ihrer Gesellschaft: wechselseitiges Abhängigkeitsverhältnis von Schriftsteller und Publikum;
5) normative Funktion: Literatur versucht der Gesellschaft Werte zu setzen: „Indem der Schriftsteller [... ] der Gesellschaft ihr Spiegelbild liefert, verleiht er seiner Aussage gleichzeitig gesellschaftliche Verbindlichkeit, fordert er sie auf, ihn zur Verantwortung zu ziehen oder sich dem von ihm skizzierten Bild entsprechend zu verändern.“[8]
6) Aktivierende Funktion: Literatur vermag, gelesen, zumindest langfristig „menschliche Verhaltensweisen zu ändern und eine Entscheidung in gesellschaftlichen Konfliktsituationen zu begünstigen.“
7) Revolutionäre Funktion: „Durch seinen Versuch, das Gleichgewicht mit Hilfe seiner persönlichen Vorstellungen vom Idealzustand zu erschüttern, sieht sich der Schriftsteller nicht selten auf dem Posten eines revolutionären Vorkämpfers im ewigen Antagonismus zu den konservativen Kräften der Gesellschaft, für die es eine Existenzfrage bedeutet, das soziale Gleichgewicht zu halten.“ Literatur kann so u.U. zur öffentlichen Macht werden.

Selbstverständlich fordern all diese Funktionen von Literatur die jeweils herrschenden beziehungsweise mächtigen Instanzen und Gruppierungen heraus. Angst vor Normenkontrollverlust und dem Verlust der eigenen, einflussreichen und rentablen Position führen so zum Versuch, Literatur zum eigenen Wohl zu lenken, und, wo dies nicht möglich erscheint, rigoros zu kontrollieren.

Dabei sind die normenbasierten Kontrolllegitimationen unterscheidbar nach religiösen, politischen und moralischen, immer repräsentiert von der herrschenden Gruppe und unter Umständen der öffentlichen Meinung.

Diese grob unterteilten Ausgangspunkte einer obrigkeitsorientierten Literaturbewertung sind somit Basis für die Argumentation, die schließlich zu Aktionismus und Zensur führt. Auf religiöser Basis ergeben sich vielfältige Angriffspunkte. Die meisten fußen auf tatsächlicher oder unterstellter Kritik an religiösen Ansichten, eine Zensurvoraussetzung, die vor allem vor Ausbildung staatenähnlicher Gebilde Anwendung fand. Legitimationen für politisch motivierte Zensur liegen meist in einem Gefühl der Bedrohung des bestehenden Systems verwurzelt. Subversive Literatur, welche in ihrer ideologischen und/oder normativen Funktion die politischen Verhältnisse kritisiert, kann natürlich zum Kippen der öffentlichen Meinung und somit zum Machtverlust der Herrschenden führen.

Moralische Legitimationen greifen vor allem bei Werte-gefährdender Literatur, so zum Beispiel Pornographie.

Allerdings muss die Tatsache gewichtet werden, inwiefern solch grobe Einteilungen einem spezifischen Werk gerecht werden können. Mögen sie auch alle auf einem offensichtlichen Werte- und Rechtsverständnis basieren, sind sie doch zu unpräzise, um eine gerechte Zensur zu gewährleisten, wodurch die Gerechtigkeit immer in Händen des Zensors liegt.

2.2 ZENSURGESCHICHTE

A n dieser Stelle möchte ich als Grundlage zum folgenden Hauptteil einen groben historischen Überblick über die Entwicklungen der literarischen Zensur und ihre in den historischen Kontext eingebetteten Erscheinungsformen geben.

Dieser historische Abriss ist als Voraussetzung der im weiteren Verlauf dieser Arbeit zu untersuchenden Erscheinungsformen literarischer Zensur zu Beginn des 20. Jahrhunderts notwendig. Es wird aufgezeigt werden, dass jedes soziale System, jede bestehende Autorität, sei es ein einzelner Monarch oder aber ein demokratisch geprägtes Regierungskonstrukt automatisch Berührungspunkte zu Literatur und somit zwangsläufig auch zur Zensur derselben entwickelt.

Es zeigt sich meiner Meinung nach eine strukturelle Entwicklung der Zensur von ihren Ursprüngen (siehe Kapitel 2.2.1) über eine kirchlich-religiös fundierte (siehe Kapitel 2.2.2) hin zu einer rein weltlichen Zensur (siehe Kapitel 2.2.3).

Diese, auch weitgehend in historische Epochen eingebettete fortschreitende Verweltlichung der Zensur, verdeutlicht meines Erachtens eine zwangsläufige Hinführung auf die von mir untersuchten Zensurstrukturen zu Zeiten des Nationalsozialismus.

2.2.1 Stufe I – Ursprünge

E s wäre falsch anzunehmen, dass der Buchdruck eine unabdingbare Voraussetzung für die Entwicklung literarischer Zensur darstellt. Ganz im Gegenteil waren literarische Kontrollen, welche meist in Bücherverbrennungen gipfelten, lange vor der Entwicklung des Buchdruckes an der Tagesordnung.[9]

So finden sich auch in der Literatur der Antike Beschreibungen über Bücherverbrennungen und zensorische Vorkommnisse.

Es gilt als historisch erwiesen, dass bereits 250 v. Chr. der erste Herrscher der Dynastie Ts’in im alten China aus politischen Gründen alle Schriften, welche sich mit der Lehre des Konfuzius beschäftigten, verbrennen und darüber hinaus Hunderte Anhänger des Konfuzius lebendig begraben ließ.[10]

Auch im antiken Griechenland war literarische Zensur gängiger Usus. Vor allem aus Athen, einem intellektuellen Zentrum der damaligen Zeit sind Akte literarischer Zensur bekannt. Ein beispielhafter Fall, welcher auch die Gründe für das Einschreiten der Obrigkeit in Form des Magistrats deutlich macht, war der des Sophisten Protagoras[11], „dessen Bücher auf Befehl der Richter des Airopag im Jahre 411 v. Chr. öffentlich verbrannt wurden.“[12] Protagoras selbst wurde aufgrund einer Rede aus der Stadt verbannt, „die er mit dem Satz begonnen hatte, er wisse nicht, » ob es Götter gebe oder nicht «[13]

Im alten Rom kam literarische Zensur als Praxis der Staatsgewalt erst zu Zeiten Kaiser Augustus’ (23. 09. 63 v. Chr. – 19. 08. 14 n. Chr.) erneut auf. In seinen Versuchen, die Politik der Zeit zu steuern, befahl Augustus die Vernichtung aller sibyllinischen Schriften. Darüber hinaus verbannte er den Dichter Ovid, vermutlich, weil dieser die „Ars Amandi“ verfasst hatte, ein erotisches Lehrgedicht in drei Teilen, welches der Kaiser offensichtlich als zu anstößig einstufte. Die Schriften Ovids ließ er allerdings nicht vernichten, sondern nur aus den öffentlich zugänglichen Bibliotheken entfernen. Dennoch eine Vorgehensweise, die aufgrund der damals noch wenig professionellen Verbreitungsmöglichkeiten in ihrer Konsequenz einer Vernichtung der Schriften sehr nahe kam.[14]

Das erste Verbot einer bestimmten Kategorie von Büchern setze Diocletian (römischer Kaiser von 284 bis 305) durch, der sämtliche christlichen Bücher auf den Index setze. In einigen kaiserlichen Edikten dieser Zeit wurden präventive Zensurmaßnahmen verkündet und etwaige subversive Meinungen mit schweren Strafen belegt.[15]

Diesem alten System der literarischen Zensur und ihrer Organisation durch die Obrigkeit und der damit verquickten Legitimation aufgrund eines polytheistischen Weltbildes folgte eine neue Form von Zensurlegitimation, bedingt durch den religiösen Wandel. Etwa um das Jahr 300 n. Chr. trat die römische Kirche somit „das Erbe der antiken Zensur an“[16], nachdem das Christentum zur Staatsreligion geworden war.

2.2.2 Stufe II – Entwicklung der klerikalen Zensur

M it diesem Punkt beginnt in der Zensurhistorie ein Abschnitt, welcher bezüglich der Legitimation von Zensur den in dieser Arbeit untersuchten Zeitraum vorbereitete. Es ist die kirchlich organisierte Zensur, die die Literaturlandschaft ab diesem Zeitpunkt maßgeblich und für lange Zeit ausschließlich prägen wird.

Die Zensurgesetzgebungen waren allerdings an den damaligen Produktions- beziehungsweise Reproduktionsverhältnissen gemessen nicht strenger als die zuvor unter den römischen Kaisern üblichen Regelungen.

Bevor Gutenberg Mitte des 15. Jahrhunderts die Stadt Mainz zum ersten Zentrum des Buchdruckes machte[17], war eine über Klostermauern hinausgehende Zensurpraktik also nahezu unnötig.

Da die einzige Möglichkeit der Reproduktion schriftlicher Texte bis dato das Vervielfältigen von Hand war und aufgrund des extremen Bildungsgefälles in der Gesellschaft sich die Vervielfältigung schriftlicher Texte nahezu ausschließlich innerhalb des klerikalen Klostergefüges der Zeit abspielte, genügte die außerordentlich obrigkeitsorientierte Regelung innerhalb dieses Systems.

Seit dem Jahre 325 n. Chr., d.h. nach dem Konzil von Nicäa, wurden auf Geheiß der Kirche Bücher von Autoren, welche als Häretiker galten, regelmäßig geprüft, widerlegt und verworfen. Gängige Praxis war die Vernichtung unliebsamer Schriften erst nach ihrer Veröffentlichung. Um dem Gang auf den Scheiterhaufen zu entgehen, war es den Verfassen möglich, sich von ihren Veröffentlichungen offiziell zu distanzieren und zu widerrufen. Sofern ein Autor dies nicht tat, folgte er seinen Büchern ins Feuer nach.[18]

Diese Regelung galt allerdings nicht für die Schriften heidnischer Autoren. Erst etwa ab dem Jahre 800 n. Chr. war es selbst den Bischöfen nicht mehr gestattet, solche Werke zu studieren. Bis dato bestand die einzige Verpflichtung der Geistlichen darin, in regelmäßigen Konzilen nur eine Prüfung und Bewertung der Schriften hinsichtlich ihrer Empfehlbarkeit durchzuführen. Eine Zensur in Form eines Verbots oder einer Vernichtung der bestehenden Exemplare so genannter heidnischer Autoren fand bemerkenswerterweise nicht statt.

Um jedoch die Verbreitung subversiver ketzerischer Schriften zu verhindern beziehungsweise zu kontrollieren, wurde jedoch bald danach eine Meldepflicht für ketzerische Schriften und in der Folge eine „zunächst freiwillige, dann vom Papst angeordnete Prüfung“[19] derselben etabliert.

Die Päpste gingen im Laufe der Zeit dazu über, nahezu alles an Literatur, was ihnen gefährlich erschien, oder aber einfach nicht genehm war, zu verbieten und zu verbrennen. Man kann also von einer gewissen Generalisierung der literarischen Zensur sprechen, welche anfangs nur vorsichtig und punktuell angewandt wurde. Erst Papst Martin V. (Papst von 1417-1431) verbot durch seine Bulle offiziell eine Lektüre ketzerischer Bücher und bestrafte als erster Vergehen dieser Art mit Exkommunikation.[20]

Es sollte sich nun allerdings eine Entwicklung auftun, welche sowohl die Verbreitungsmöglichkeiten von Literatur revolutionierte, als auch in sofortiger Reaktion das System literarischer Zensur.

Wie bereits erwähnt, begann mit der Erfindung der beweglichen Lettern und der daraus resultierenden Entstehung von freien, nicht vom Klerus kontrollierten Druckereien ein breiterer Zugang zu Literatur. Mit dem erheblich gesenkten Reproduktionsaufwand wurde nun auch die Verbreitung von sowohl trivialer als auch systemkritischer Literatur erheblich vereinfacht. Diesen Möglichkeiten begegnete zunächst der Klerus, dessen Machtbefugnisse beispielsweise im Falle des Mainzer Erzbischofs aufgrund der Ämterverquickung der damaligen Zeit außerordentlich waren.[21] Der Erzbischof richtete ein System ein, welches in rudimentärer Form schon die zwei Seiten eines ausgearbeiteten Zensursystems erkennen ließ. Etabliert wurde einerseits eine Vorzensur aller Übersetzungen ins Deutsche, um „Irrlehren und Missbräuche zu verhindern“[22], andererseits Instrumente zur Überwachung angebotener Bücher auf der Frankfurter Buchmesse. Eine eindeutige Abgrenzbarkeit von Vor- und Nachzensur ist schon in diesem System offensichtlich. Dieses 1485 eingerichtete Mainzer System fand anscheinend so starken Anklang innerhalb des Klerus, das es schon ein Jahr später durch Papst Innozenz VIII., zu allgemeinem für die gesamte Kirche gültigem Recht erhoben wurde. So sieht auch Soenke damit „de[n] Grundstein für das eigentliche Zensurwesen gelegt. […] Als erstes Dokument in Richtung Vorzensur ist die Bulle Innozenz’ VIII aus dem Jahre 1487 zu nennen, in der er unter der Strafe der Exkommunikation verordnete, dass alle Buchdrucker die zu druckenden Schriften der kirchlichen Prüfung vorzulegen hatten und erst nach erhaltener Bewilligung herausgeben durften.“[23]

Im fortschreitenden Kampf um den eigenen Machterhalt wurden von den folgenden Päpsten Alexander VI: und Leo X: in den Jahren 1501 beziehungsweise 1515 ähnliche Verfügungen erlassen und die bestehenden Regelungen verschärft. Eine ausschließliche Präventivzensur war nicht mehr ausreichend und wurde durch eine umfassende Prohibitivzensur verschärft.[24]

„Aus den Sperrverzeichnissen, die die Kirche in diesem Zusammenhang aufstellte und die möglichst alle bisher verbotenen Bücher bestimmter Schriftsteller enthalten sollten, entstand der »Index librorum prohibitorum« (1559), der in seiner vom Tridentinischen Konzil ausgearbeiteten und von Paul IV. 1564 herausgegebenen Auflage grundlegend für die spätere Entwicklung des Index wurde und seit seinem ersten Erscheinen über vierzigmal ohne wesentliche Änderung gedruckt wurde.“[25]

Der Index ist also ein Hinweis auf die stärker werdenden Befürchtungen seitens de Klerus, eine Spaltung infolge der Reformation und einen damit verbundenen Machtverlust nicht aufhalten zu können. Aus diesem Grund entwickelten sich diese neuartigen Formen der institutionalisierten Zensur. War nun also, bedingt durch Reformation und die Erfindung des Buchdruckes eine „Überwachung des routinemäßigen Lehrbetriebs“[26] zum Machterhalt nicht mehr ausreichend, wurde also über die Kirchen hinaus und von der Kirche selbst eine Form von Zensur vorweggenommen, wie man sie später legitimiert, operationalisiert und institutionalisiert in Händen der weltlichen Mächte, sprich des Staates findet.

2.2.3 Stufe III – Staatliche Zensur

D ie folgende Entwicklung der staatlichen Zensur lässt sich in drei Einzelstufen unterteilen. Zunächst legitimiert die stärker werdende Staatsmacht ihre Zensur unter Berufung auf historisch entstandene klerikale Dogmen und steht somit der Kirche quasi als Partner zur Seite.

Darauf folgt eine Phase der Loslösung von religiöser Legitimierung staatlicher Zensurbestimmungen, welche am deutlichsten im Absolutismus zu Tage tritt. In diesem Abschnitt werden religiöse Dogmen nur noch bei unmittelbarer Nützlichkeit von Seiten der weltlichen Machthaber benutzt und somit ihrer spirituellen Unanfechtbarkeit beraubt.

In einer dritten Entwicklungsstufe erfährt die nun rein weltliche Zensur eine leichte Liberalisierung und wird aufgrund allgemein nachvollziehbarer rechtlicher Grundlagen praktiziert. Diesem nur kurze Aufleben einer liberalisierten und rechtlich sinnvoll basierten Zensur im Liberalismus folgte allerdings, wie im anschließenden Hauptteil meiner Arbeit gezeigt wird, dass bis dato umfassendste und rigideste Zensursystem der damaligen Geschichte Mitteleuropas.

Im ausgehenden Mittelalter entwickelte sich zunächst parallel zur kirchlichen langsam auch eine Zensur von weltlicher Seite. Zunächst versuchte der Staat sich im Konfessionsstreit zum Anwalt der Kirche zu machen und ihre Zensurbemühungen durch die Erstellung eigner staatlicher Maßnahmen und Vorschriften zu unterstützen, um so die wankende Legitimation kirchlicher Zensur um eine zusätzliche rechtliche Basis zu erweitern.

Eine Zensur, beziehungsweise Kontrolle von Literaturverbreitung von weltlicher Seite, d.h. von Seiten des Kaisers erfolgte dann auch erst im Erkennen „der fortschreitenden Ohnmacht der mittelalterlichen Kirche, die Einhaltung ihrer Normen zu überwachen.“[27] So schuf Kaiser Maximilian I. 1496 das Amt eines „Generalsuperintendenten des Bücherwesens in Teutschland“[28], welchen er mit einem Juristen besetzte, wobei er sich auf sein Hoheitsrecht als Kaiser berief, um den Erlass eines Gesetzes, bei dessen Entstehungsprozess der Reichstag beteiligt gewesen wäre, zu umgehen. Mit der Wende zum 16. Jahrhundert folgten dann auch die Reichsstände, d.h. die Territorialherren dem Vorbild des Kaisers, darunter zunächst die Reichsstädte beispielsweise Augsburg und Nürnberg.[29]

Diese zunächst eher einfachen und natürlich territorial unterschiedlich intensiv angewandten Zensurpraktiken erfuhren im Laufe des 16. Jahrhunderts bedingt durch die Reformation eine nicht unerhebliche Intensivierung. Seit 1521 versuchten Kaiser und Reichstände das komplette Buchgewerbe unter ihre Kontrolle zu bringen, um eine Spaltung der Reichskirche abzuwehren. Nach der endgültig besiegelten Spaltung durch den Augsburger Konfessionsfrieden im Jahre 1555 veränderte sich nicht die Intensität der Kontrollbemühungen, allerdings erfuhr die Zielsetzung einen Wandel. Priorität war nun nicht mehr die Abwendung der Spaltung, sondern die Wahrung des inneren Friedens und der Einheit des Reiches.[30]

Breuer bezeichnet dann auch den Fall Luther auch als einzigen Zensurfall. Er weist in diesem Kontext auf die allerdings sehr labile politische Reichsebene hin, ein Hinweis, der insofern wichtig ist, als er ein grundlegendes Problem der Umsetzbarkeit allgemeingültiger Regeln und Gesetze verdeutlicht. Konsequente Zensur war damals nur auf der Ebene der immer selbständiger werdenden deutschen Territorien möglich. So wurde in aufeinander folgenden Reichstagen nach und nach eine rechtliche Grundlage für ein umfassendes Zensursystem geschaffen, welches im Reichtagsabschied von 1570 abschließend festgelegt wurde:

„[...] daß hinfüro im gantzen Römischen Reich Buchdruckereien an keine andere Örter, denn in denen Städten, da Churfürsten und Fürsten ihre gewöhnliche Hoffhaltung haben, oder da Universitates studiorum gehalten, oder in ansehnlichen Reichsstädten verstattet, aber ansonsten alle Winkel=Druckereyen stracks abgeschafft werden sollen. [...] Zum anderen soll auch kein Buchdrucker zugelassen werden, der nicht zuforderst von seiner Obrigkeit, da er häußlich sitzet, darzu redlich, ehrbar und aller Ding tuglich erkennt, auch daselbst mit sonderm leiblichen Eyd beladen, in seinen Trucken jetzigen und andren Reichsabschieden sich gemäß verhalten. Zum dritten sollen einem jeden alle lasterliche schmähliche Bücher, Schrifften, Karten oder Gedicht in Truck zu geben oder zu trucken, durchaus bey hoher Straff, sowohl bey Verlust der Bücher und Truckereyen verboten seyn. Zum vierten soll keiner etwas zu trucken Macht haben, das nicht zuvor von seiner Obrigkeit ersehen und also zu trucken ihme erlaubet wäre. Zum fünfften soll derselbe alsdann auch deß Dichters oder Authoris, gleichfalls seinen Namen und Zunamen, die Stadt und Jahrzahl darzu setzen.“[31]

Die in dieser Verordnung etablierten Neuerungen wie die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit auf Residenz- und Universitätsstädte und die Vorzensur der Drucker sind erste Maßnahmen, die 1577 in der „Gebesserten Polizeiordnung“ durch eine Nachzensur gegenüber Buchhändlern und Käufern erweitert wurde:

„Und soll nicht allein der Verkauffer, oder Feylhaber, sondern auch der Käufer, und andere, bey denen solche Bücher, Schmähschrifften oder Gemälds, Paßquills oder andere Weiß, sie seyen geschrieben, gemahlet oder getruckt, befunden, gefanglich angenommen, gutlich oder wo es die Nothdurfft erfordert, peinlich, wo ihm solche Bücher, Gemälds oder Schrifft herkommen, gefragt, [...] und je nach Gelegenheit und Gestalt der Sachen, darumb andren zum abscheulichen Exempel, mit sonderm Ernst gestrafft werden.“[32]

Somit etablierten sich die Reichsabschiede als bindendes Reichsrecht. Im Westfälischen Frieden wurde die Zensurpflicht für Schriften gegen den Religionsfrieden in das Grundgesetz des Reiches übernommen.[33]

Parallel zur weltlichen Zensur bestand allerdings die klerikale weiter, die sich allerdings nur noch auf die katholischen Territorien beschränkte. Ab 1653 gehörte die Zensurpflicht schließlich zur Wahlkapitulation des Kaisers. „Zu bestrafen sind seither alle Autoren, Drucker und Händler, deren Schriften geeignet sind, Unruhe, Misstrauen und Zank im Reich anzustiften“[34], eine also bestehende Rechtslage, welcher aber, wie bisher, nur territorial und mit unterschiedlich starker Ausprägung Rechnung getragen wurde.

Zusätzlich zur Verbreitung der Gedanken der Reformation war es der entstehende Humanismus, welcher sich im 14., 15. und 16. Jahrhundert ausgehend von Italien verbreitete, und eine neue Blüte wissenschaftlichen Denkens mit sich führte. Als Konsequenz daraus erfuhren Papsttum und religiöser Obrigkeitsglaube allgemein eine starke Schwächung, und je mehr in der Folge das Heilige Römische Reich zerfiel, umso entscheidender wurden bei der Zensurorganisation Territorien und einzelne Monarchien, aus denen sich im Laufe der Zeit der moderne Staat langsam herausbildete.[35]

Diese hier beschriebene Entwicklung hin zum absolutistischen Macht- und Staatenbild in Europa veränderte wie bereits erwähnt die staatlich organisierte Zensur. Eine durch die fortlaufende Perfektionierung des neuen, absolutistischen Staatengebildes verursachte Abwertung der Religion war die Folge. War die Religion bisher der Ausgangspunkt für literarische Zensur gewesen (siehe Kapitel 2.2.2), wurde sie nun in einer neuen Entwicklung durch die vom Staat ausgeübte Zensur unterstützt und, im Absolutismus in einer zweiten Entwicklungsstufe durch die staatlich organisierte Zensur nahezu verdrängt. Zwar gab Religion weiterhin einen legitimierenden Grundsatz für Zensur ab, jedoch lagen nun Entscheidungsbefugnisse nicht mehr auf Seiten des Klerus.

Gründe für Zensur waren demnach im Absolutismus hauptsächlich „der Schutz des allgemeinen Friedens im Staat“[36] und „die Förderung der Wohlfahrt aller“[37]. Religiöse Rechtfertigungen verloren in dieser Zeit erheblich an Einfluss, auch wenn sie aus rein pragmatischen Gründen durchaus noch erhalten blieben.

Eine Sonderstellung im absolutistischen Staat nahm die aufkeimende Presse ein. Immer mehr Tageszeitungen entstanden, welche den aufkeimenden Partizipationswillen des aufgeklärten Bürgertums an der Macht repräsentierten. Die herrschenden Klassen und der Monarch selbst sahen in diesen Schriften eine starke Bedrohung des im Souverän repräsentierten Gottesgnadentums, was in eine neue Intensivierung der Zensurbemühungen zu Beginn des 18. Jahrhunderts mündete.

Auf den Absolutismus folgte im 19. Jahrhundert als dritte Entwicklungsstufe eine Phase abgeschwächter Zensur, der Liberalismus. Hier ist es meines Erachtens sinnvoll, die Entwicklung anhand zweier Beispiele zu verdeutlichen.

Sichtbar wird die gerade erwähnte Liberalisierung der Zensurmaßnahmen, aber auch ihre Motivation durch die zeitgeschichtlichen Entwicklungen in Preußen und Österreich.

So etablierte beispielsweise Friedrich II von Preußen eigeninitiativ eine unzensierte Zeitung um damit seine Unempfindlichkeit und religiöse Toleranz unter Beweis zu stellen. Auch Joseph II von Österreich reformierte die juristischen Grundlagen der Zensur durch das von ihm entworfene Zensuredikt vom 11. Juni 1781, in welchem es heißt: „Der gesamte Staat wird in seinen Vertretern justiziabel vor dem Urteil der Öffentlichkeit. Der Hof partizipiert in der Weise an der öffentlichen Kommunikation, daß er die vox populi als Korrektur anzuhören bereit ist“[38]

Auch wenn durch diese Entwicklungen die Zensur nicht abgeschafft, sondern nur gelockert wird, wird mit der Zulassung von Kritik an der herrschenden Person beziehungsweise Klasse eine neue Stufe der Zensur erreicht. Von einer repressiven und Bevölkerungsteile ausnehmenden Kritik hin zu einer Literatur, die sich im Kreislauf der öffentlichen Kommunikation etablieren kann und sich zensurbezogen auf eine gerechte Legislative verlassen kann. Dies geschah infolge gesellschaftlicher Umwälzungen, deren zentraler Bestandteil die ökonomische Stärkung des Bürgertums war. Die dadurch entstandene Stärkung der Mittelklasse führte zur Bildung einer neuen Öffentlichkeit. Städte wurden in dieser Zeit zu kulturellen und politischen Zentren. So wandte sich das erstarkende Bürgertum dem Adel nacheifernd Kunst, Literatur und schließlich auch Politik zu, alles Entwicklungen, die eine Abwertung der Arkan-Position des Hofes mit sich führten. Waren diese rationalisierten Zensurentwicklungen „auch nur Episoden, denen um so tiefere Wellentäler der Unfreiheit folgten, im ideengeschichtlichen Raum politischer Umschichtungen zeigten sie sich aber doch als Manifestation einer zusammenhängenden Entwicklung.“[39]

Auf die, hier von Schneider schon vorweggenommenen „tiefen Wellentäler der Unfreiheit“ möchte ich im folgenden Kapitel eingehen.

Betrachtet man die Geschichte der Zensur bezüglich der deutschen Verhältnisse wird sogleich offensichtlich, worin ihre Eigenart und Sonderstellung liegt.

Im Gegensatz zu anderen geographischen Gebieten, die sich relativ früh zu Nationalstaaten mit einer zentral gelenkten Verwaltung und somit auch Zensurorganisation zusammengeschlossen haben, zerfällt Deutschland, bis zu dem von mir hauptsächlich betrachteten Zeitraum des NS-Regimes, in einen „föderativen Verband relativ selbstständiger Territorien.“[40] Dies bleibt natürlich nicht ohne Auswirkungen auf die literarische Zensur. Auch wenn ein solches Nebeneinander ideologisch unterschiedlicher Territorialstaaten einen Schriftsteller einerseits in seiner Schaffensfreiheit beeinträchtigen kann behindert es im Gegenzug auch die Zensur, macht sie in mancherlei Hinsicht schlichtweg unmöglich im Sinne eines allgemeingültigen Anspruchs derselben. So ist es einem Autoren in einem solchen „Kleinstaatensystem“ andererseits auch durch Auswanderung oder Veröffentlichung in einen Nachbarstaat und ähnliche Vorgehensweisen möglich der Zensur zu entgehen.

Diese hier aufgezeigte Entwicklung, ein fortschreitendes Verstaatlichen von Zensur und eine damit verbundene Zentralisierung derselben, stellt eine unbedingte Basis für die Zensur dar, welche mich im Folgenden beschäftigen wird. Es ist ohne Zweifel sicher, dass die nationalsozialistische Zensur auf der vorausgegangenen Erfahrung früher staatlicher Gebilde fußt.

3. ZENSUR IN TOTALITÄREN REGIMES

N achdem ich nun im vorangegangenen Abschnitt einen Überblick über Literarische Zensur als solche, ihre Struktur und historische Entwicklung gegeben habe, möchte ich mich nun mit ihrer Stellung in den totalitären Regimes des 20. Jahrhunderts beschäftigen.

Hier möchte ich mich, wie bereits zu Beginn meiner Arbeit erwähnt, mit Nationalsozialismus und Faschismus beschäftigen. Zur besseren Übersicht werde ich im Folgenden, beginnend mit dem Nationalsozialismus, beide Systeme nacheinander betrachten. Dabei möchte ich folgende Unterteilung vornehmen: der jeweilige, inhaltlich zusammenhängende Arbeitsteil wird mit einem kurzen Überblick über die mit der Zensur befassen Organisationen beginnen. Abschließen möchte ich jeden Abschnitt mit einer Darstellung der Möglichkeiten dieser Zensur zu begegnen, sprich trotz der ideologischen Lenkung und der organisierten Kontrolle als Autor seine Kritik öffentlich zu machen. Dies geschah, wie sich zeigen wird einerseits unter Gefahr für Leib und Leben in illegaler Form und offensichtlicher Kritik und andererseits in legaler Form, wobei die Kritik am System in camouflierter Form transportiert wurde.

Daran anschließend sollen in einem, die Arbeit abschließenden Teil, Berührungspunkte, Ähnlichkeiten und/oder Unterschiede in beiden Systemen deutlich gemacht werden.

3.1 LITERARISCHE ZENSUR IM NATIONALSOZIALISMUS

B eschäftigt man sich mit der Zensur und somit Lenkung von Kunst und Kultur im Nationalsozialismus, konzentriert sich die Analyse zwangsläufig auf wenige organisatorische Ballungszentren. Eine umfassende Analyse der in die Kontrolle involvierten Stellen würde allerdings den Rahmen einer solchen Arbeit sprengen. Ich möchte mich im Folgenden schwerpunktmäßig mit der dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda angegliederten Reichskulturkammer beschäftigen. Die Behörden und Institutionen, die darüber hinaus mit literarischer Zensur im Nationalsozialismus beauftragt waren finden in Kapitel 3.1.2.4 in weniger ausführlicherer Form Erwähnung. Diese Konzentration auf die Reichskulturkammer ist insofern dem Ziel der Arbeit angemessen, als die Funktionsprinzipien, welche dieser zugrunde liegen als repräsentativ für die allgemeine Zensurpraxis im Nationalsozialismus angesehen werden können.

3.1.1 Die Reichskulturkammer

A us dem Ziel des Nationalsozialismus, der Errichtung eines totalitäreren Staates, ausgerichtet an einem Führer und einer Ideologie, resultiert logischerweise ein totalitärer Aufbau, eine grundsätzliche Voraussetzung für absolute Kontrolle. Diesem Ansatz haben sich im Nationalsozialismus selbstverständlich auch Kunst und Kultur unterzuordnen: Sie dürfen sich nicht „unabhängig von der "großen Politik" entwickeln, sondern sie [werden] in das Staatsgefüge eingebaut und zur Propaganda genutzt.[41]

Mit einem solchen Anspruch entwickelten sich relativ zügig neue Strukturen, um eine Gleichschaltung der Kultur und ihre Ausrichtung an den vorgegebenen Ideologien zu gewährleisten.

Der folgerichtig erste Schritt war die Schaffung des Ministeriums für Volksaufklärung und Propaganda als neue Institution zur Kontrolle der Kunst und somit die Auslagerung der Kompetenzen aus dem Ministerium des Inneren.

„Erlaß über die Errichtung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda.

Vom 13. März 1933.

Für Zwecke der Aufklärung und Propaganda unter der Bevölkerung über die Politik der Reichsregierung und den nationalen Wiederaufbau des deutschen Vaterlandes wird ein Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda errichtet.
Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung "Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda".
Die einzelnen Aufgaben des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda bestimmt der Reichskanzler. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern die Aufgaben, die aus deren Geschäftsbereich auf das neue Ministerium übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Geschäftsbereich der betroffenen Ministerien in den Grundzügen berührt wird.
Berlin, den 13. März 1933.

Der Reichspräsident
von Hindenburg
Der Reichskanzler
Adolf Hitler“[42]

Minister für Volksaufklärung und Propaganda wurde Joseph Goebbels. Hitler war sich der Bedeutung von Kunst und Kultur durchaus bewusst und bereit, dem Propagandaministerium Befugnisse zu überlassen, auch wenn diese andere Ministerien in ihren Kompetenzen verletzen.

Schon mit einer Verordnung vom 30. Juni desselben Jahres wurde festgelegt welches Ministerium welche Kompetenzen an Goebbels abzugeben hatte.

„Verordnung über die Aufgaben des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda.

Vom 30. Juni 1933.

Auf Grund des Erlasses des Reichspräsidenten vom 13. März 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 104) bestimme ich im Einvernehmen mit Reichsminister des Auswärtigen, dem Reichsminister des Innern, dem Reichswirtschaftsminister, dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, dem Reichspostminister, dem Reichsverkehrsminister und dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda folgendes:
Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda ist zuständig für alle Aufgaben der geistigen Einwirkung auf die Nation, der Werbung für Staat, Kultur und Wirtschaft, der Unterrichtung der in- und ausländischen Öffentlichkeit über sie und der Verwaltung aller diesen Zwecken dienenden Einrichtungen.
Demzufolge gehen auf den Geschäftsbereich des Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda über:

1. Aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts:

Nachrichtenwesen und Aufklärung im Auslande, Kunst, Kunstausstellungen, Film- und Sportwesen im Auslande.

2. Aus dem Geschäftsbereich des Reichsministerium des Innern:

Allgemeine innenpolitische Aufklärung,

Hochschule für Politik,

Einführung und Begehung von nationalen Feiertagen und Staatsfeiern unter Beteiligung des Reichsministers des Innern,

Presse (mit dem Institut für Zeitungswissenschaft),

Rundfunk,

Nationalhymne,

Deutsche Bücherei in Leipzig,

Kunst

[…]

Bekämpfung von Schund und Schmutz.

[…]

Auf den bezeichneten Gebieten ist der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda für alle Aufgaben einschließlich der Gesetzgebung federführend. Für die Beteiligung der übrigen Reichsminister gelten die allgemeinen Grundsätze.

[...]


[1] PROF. KIRCHHOF, Paul, KREUTER-KIRCHHOF, Charlotte, (Hrsg.): „Staats- und Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland“, C. F. Müller, Heidelberg, 38. Auflage, 2004, S. 9

[2] PLATON: „Der Staat“, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart, 1973, S. 74

[3] HOFFMANN, Charles W.: „Opposition poetry in Nazi Germany“, University of California Press, Berkeley & Los Angeles, California, 1962, S. 1

[4] BREUER, Dieter; „Geschichte der literarischen Zensur in Deutschland“, Quelle & Meyer, Heidelberg, 1982,

[5] Ebd. S. 9

[6] Ebd. S. 11

[7] Vgl. BREUER, Dieter: „Geschichte der Literarischen Zensur in Deutschland“, S. 16 f.

[8] Vgl. Ebd. S. 17

[9] BLANSHARD; Paul: The Right To Read – The Battle Against Censorship, 2. Auflage, Boston 1956, S. 29, Zit. Nach: OTTO, Ulla: „Die literarische Zensur als Problem der Soziologie der Politik“, Ferdinand Enke Verlag, Stuttgart, 1968 S. 22

[10] Vgl.: OTTO Ulla: „Die literarische Zensur als Problem der Soziologie der Politik“, S. 22

[11] Sophisten [griechisch >Weisheitslehrer<], berufsmäßige Lehrer der Allgemeinbildung zur Zeit des Perikles, die gegen Entgelt in Rhetorik, Rechts- und Staatskunde sowie in jeder Art von prakt. Lebensweisheit, auch in Philologie, Mythologie und Kulturgeschichte unterrichteten. : dtv – Lexikon in 20 Bänden, F. A. Brockhaus GmbH, Mannheim, Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München, 1997

[12] Ebd. S. 23

[13] BLANSHARD, aaO, S. 30, Zit. nach: OTTO, Ulla: „Die literarische Zensur als Problem der Soziologie der Politik“ S. 23

[14] Vgl.: OTTO Ulla: „Die literarische Zensur als Problem der Soziologie der Politik“, S. 23

[15] DE VLEESCHAUWER, H.J.: Censorship And Libraries, in: Mousaion, University of South Africa, Pretoria 1959, S. 26, Zit. nach: OTTO, Ulla: „Die literarische Zensur als Problem der Soziologie der Politik“, S. 24

[16] Ebd. S. 24

[17] Seit 1455 fanden sich in Mainz die damals fortschrittlichsten Druckereien im Reichsgebiet, ein Ansatzpunkt für zensorische Absichten des damaligen Erzbischofs. Vgl. BREUER, Dieter: „Geschichte der literarischen Zensur in Deutschland“, S. 23

[18] Vgl.: OTTO Ulla: „Die literarische Zensur als Problem der Soziologie der Politik“, S. 25

[19] Ebd. S. 25

[20] HAIGHT, Anne Lyon: Verbotene Bücher – von Homer bis Hemingway, Düsseldorf 1956, S. 22

[21] So war zum Beispiel der Mainzer Erzbischof Berthold von Henneberg (1441/42 - 1504) gleichzeitig Mainzer Kurfürst und Erzkanzler des Reiches. Vgl. Breuer, Dieter: „Geschichte der literarischen Zensur in Deutschland“, S. 23

[22] Ebd. S. 24

[23] SOENKE Jürgen: Studien über zeitgenössische Zensursysteme, in der Reihe Zeitung und Zeit, Schriftenreihe des Instituts für Zeitungswissenschaft an der Universität Berlin, NF, Reihe A, Bd. 20, Frankfurt a. M. 1941, S. 9

[24] Vgl.: OTTO Ulla: „Die literarische Zensur als Problem der Soziologie der Politik“, S. 26

[25] OTTO Ulla: „Die literarische Zensur als Problem der Soziologie der Politik“: S. 26

[26] Ebd. S. 26

[27] BREUER, Dieter: „Geschichte der literarischen Zensur in Deutschland“ S. 23

[28] Ebd. S. 24

[29] Vgl.: Ebd. S.24

[30] Vgl.: Ebd. S.28

[31] KAPP, Fr.: „Geschichte des Deutschen Buchhandels. Bd. 1. Leipzig 1886. S. 782, Zit. nach: BREUER, Dieter: „Geschichte der literarischen Zensur in Deutschland“ S. 28

[32] Ebd. S. 29

[33] Vgl.: BREUER Dieter: „Geschichte der literarischen Zensur in Deutschland“, S.29

[34] Ebd. S. 30

[35] Vgl.: OTTO Ulla: „Die literarische Zensur als Problem der Soziologie der Politik“, S. 31

[36] Vgl.: Ebd. S. 35

[37] Vgl.: Ebd. S. 35

[38] Ebd. S. 39

[39] Vgl. Ebd. S. 40

[40] BREUER Dieter: „Geschichte der literarischen Zensur in Deutschland“, S. 21

[41] FLEIGE, Gabriela: „Die Reichschrifttumskammer als Zensurinstrument im Dritten Reich“, DFW Dokumentation Information, Zeitschrift für Bibliotheks- und Dokumentationswesen, Organisations- und Einrichtungstechnik sowie Bürowirtschaftsinformation, 1982 (30), Heft 4/6, Seite 113

[42] Erlaß über die Errichtung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (13.03.1933), in:documentArchiv.de, (Hrsg.),

URL: http://www.documentArchiv.de/ns/propaganda.html, Stand: 28.04.2007

Ende der Leseprobe aus 107 Seiten

Details

Titel
Literarische Zensur in totalitären Regimes
Untertitel
Nationalsozialismus und Faschismus im Vergleich
Hochschule
Universität Augsburg
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
107
Katalognummer
V88019
ISBN (eBook)
9783638013321
ISBN (Buch)
9783638916868
Dateigröße
859 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Literarische, Zensur, Regimes, Magisterarbeit, Politik, Nazi, Drittes Reich, Nationalsozialismus, Deutsche Lieratur, Italienische Lieratur
Arbeit zitieren
Tobias Reff (Autor:in), 2007, Literarische Zensur in totalitären Regimes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88019

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