Sollte der Handel mit Drogen liberalisiert werden?


Hausarbeit, 2008

22 Seiten, Note: 2.00


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Begriffsbestimmungen
2.1. Einleitung
2.2. Drogen
2.3. Abhängigkeit, Wirkung und Konsum
2.4. Liberalisierung

3. Ökonomische Aspekte
3.1. Einleitung
3.2. Das Becker-Modell
3.3. Fazit zum Becker-Modell
3.4. Die Kosten-Nutzen-Analyse
3.5. Fazit zur Kosten-Nutzen-Analyse

4. Ethische Aspekte
4.1. Einleitung
4.2. Diskursethik
4.3. John Rawls’ „Theorie der Gerechtigkeit“
4.4. Weitere ethische Aspekte
4.5. Fazit

5. Vor- und Nachteile der Liberalisierung
5.1. Einleitung
5.2. Kriminalistische Aspekte
5.3. Juristische Aspekte
5.4. Gesundheitspolitische Aspekte
5.5. Therapeutische Aspekte
5.6. Ökonomische Aspekte

6. Fazit und Zukunftsaussichten

7. Literaturverzeichnis

8. Internetquellen

1. Vorwort

Meine Hausarbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob der Handel mit Drogen liberalisiert wer- den sollte. Dieses Diskussionsthema läuft meistens nur auf einer Pro- und Contraauseinander- setzung zwischen Liberalisierungsgegnern und -befürwortern. Eine objektive Diskussion ist aufgrund der verschiedenen Moral- und Wertevorstellungen kaum möglich; auch die Politik richtet sich eher nach konkurrierenden Interessen. Die vorliegende Hausarbeit möchte auf eine emotionale Debatte verzichten und sich soweit wie möglich an objektiven Betrachtungs- weisen orientieren.

Was sind Drogen? Was ist Liberalisierung? Wie wirken Drogen? Was bedeutet Sucht? Diese Fragen werde ich, nach dem Vorwort, im zweiten Teil erläutern. Drogen stellen eine nicht trennscharf definierte Bezeichnung dar: Die legalen Drogen, wie z. B. Alkohol und Zigaretten oder die illegalen Drogen, die in der gängigen Literatur wiederum in so genannte „weiche“ und „harte“ Drogen unterteilt werden.

Diese Hausarbeit wird sich auf die “harten“ Drogen, insbesondere Heroin, beziehen, da aufgrund der Vielzahl verschiedener Drogen und die damit vielfältigen Wirkungen eine übersichtliche Darstellung nur durch einer Spezialisierung auf eine bestimmte Droge möglich ist. Ein weiterer Grund mich auf „harte“ Drogen zu beziehen ist, dass der Schwerpunkt der allgemeinen „Drogendiskussion“ auf die Liberalisierung der „weichen“ Droge Cannabis liegt. Ich denke aber, dass man die Ergebnisse der Analyse zur Legalisierung der „harten“ Drogen, mit den stärkeren gesellschaftlichen, ökonomischen, soziologischen und politischen Auswir- kungen, mit weniger großem Aufwand auch auf die „weichen“ Drogen übertragen kann als umgekehrt.

Im dritten Teil der Hausarbeit werde ich ökonomischen Aspekte mit einem mikroökonomi- schen Modellierungsversuch von Suchtverhalten und die Folgen einer Liberalisierung von Drogen in Form einer Kosten-Nutzen-Analyse darstellen und anhand der Ergebnisse Schlüsse ziehen.

Im vierten Teil wird dann der Versuch angestellt, die Fragestellung mit ethischen Gesichts- punkten beantworten zu können und die Aufgaben der Ethik zu beschreiben. Es wird nur bei einem Versuch bleiben, da hier keine analytischen Schlüsse, wie bei der ökonomischen Be- trachtung, möglich sind. Hier werde ich u. a. auf das Dilemma des Widerspruchs, des Rechts des Individuums auf Menschenwürde und konträr dazu auf die Führsorgepflicht des Staates eingehen.

Im fünften Teil werde ich Vor- und Nachteile einer Liberalisierung diskutieren, um letztendlich im sechsten und letzen Teil ein Fazit zu ziehen und Zukunftsaussichten darzu- stellen.

2. Begriffsbestimmungen

2.1. Einleitung

Die teilweise Oberflächlichkeit der öffentlichen Diskussion zur Liberalisierung und die daraus für den Betrachter entstehenden Konfusion basieren größtenteils auf einer nicht vorhandenen Definition und scharfen Abgrenzung der entscheidenden Begriffe. Im folgenden Abschnitt werde ich deswegen neben weiterführenden Erklärungen Definitionen vornehmen.

2.2. Drogen

Der Begriff Droge ist nicht klar definiert. In einigen Publikationen werden Stoffe wie Alko- hol, Tee, Kaffee und Tabak ausgeklammert und zu den Genussmitteln gezählt. Wenn man aber Drogen als Suchtmittel definieren würde, müssten die o. g. Stoffe zu den Drogen gezählt werden. Oft wird das Drogenverständnis nur auf illegale Substanzen wie Heroin, Cannabis und Kokain reduziert. Auf der anderen Seite wird im Zusammenhang mit Suchtverhalten auch vom Fernseher oder vom Glückspiel als Droge gesprochen. Drogen lassen sich vielfältig defi- nieren, da sie z. B. mit mehr oder weniger normativen, oft moralisch negativen Bewertungen verbunden sind oder auf juristische bzw. politische Klassifizierungen beruhen. Eine häufig vorkommende Unterscheidung, im Rahmen illegaler Drogen ist die Einteilung in „weiche“ und „harte“ Drogen, wobei diese das Betäubungsmittelgesetz1 nicht kennt. Nach einhelliger Meinung werden in der Bundesrepublik unter „weichen“ Drogen die Cannabisprodukte ver- standen. Andere Rauschgifte wie Opiate (Heroin, Morphium, Opium) und Kokain gelten als „harte“ Drogen.2 Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation wird als Droge jede Substanz bezeichnet, die in einem lebendigen Organismus Funktionen verändern kann.3

Im weiteren Verlauf dieser Arbeit sind unter dem Begriff „Drogen“, die „harten“ Drogen, insbesondere Heroin, zu verstehen.

2.3. Abhängigkeit, Wirkung und Konsum

Die klischeehafte Sichtweise über den Tagesablauf eines Drogenabhängigen besteht aus Entzug, Drogenbeschaffung, Drogenkonsum, Gelderwerb durch Prostitution, Polizei, Krankenhäusern, Psychiatern, Gefängnissen oder Szenen unter der Prämisse der Illegalität, der Kriminalität und der daraus resultierenden Verfolgung. Dieser Tagesablauf ist wohl den Stärkstabhängigen vorbehalten, der größte Teil der Konsumenten bewegt sich zwischen dem Konsumenten, der einmal aus Neugierde Drogen konsumiert, über den „Gelegenheitskiffer“, zum regelmäßigen Konsumenten von chemischen Drogen („harte“ Drogen) .

Dieses bestätigen Untersuchungen im Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung vom Mai 2007.4 Es ist ein Irrglaube zu denken, dass jeder Drogenkonsument auch abhängig ist. Sogar Heroin ist keine „Todesdroge“, wie immer wieder, zum Zweck der Abschreckung(?), vorgetragen wird. Reines Heroin (Diacetylmorphin) ist ein hochwirksames Schmerzmittel, das atemdepressiv wirkt und deshalb bei Überdosierung zum Atemstillstand führen kann. Bei fachgerechter Dosierung hat es jedoch ausgesprochen geringe Nebenwirkungen.5

Auch die psychische Verfassung eines Menschen spielt bei der Abhängigkeit eine Rolle: 44 % der US-Soldaten, die im Vietnam Krieg waren, nahmen Opiate. Als sie in ihre Heimat zu- rückkehrten, wurden 90 % der Abhängigen ohne fremde Hilfe wieder „clean“.6 Nichts desto trotz macht Heroin bei Langzeitmissbrauch physisch und psychisch ohne Um- weg abhängig und führt unmittelbar durch mit dem Konsum verbundenen Sekundärbedingun- gen zu erheblichen Gesundheitsrisiken. Heroin besitzt eines der stärksten Abhängigkeitspo- tenziale.7 Es gibt unterschiedlichste Formen der Einnahme von Drogen, sie werden geraucht, gegessen, geschnupft, gespritzt, geschluckt, inhaliert oder getrunken. Die gebräuchlichste Anwendung bei der Applikation von Heroin ist das Injizieren.8 Bei der intravenösen Injektion überwindet der Wirkstoff die Blut-Hirnschranke sehr schnell, dies hat eine abrupte Wirkung zur Folge. Dieser „Kick“ tritt bereits nach 20 Sekunden ein und hält bis zu 15 Minuten an, um dann in einen euphorisierenden und analgetischen Zustand überzugehen. Der Konsument be- findet sich in einem „schwebenden Zustand“, einem Zustand seelischer Zufriedenheit und gehobener Stimmung, der drei bis acht Stunden anhalten kann.9 Das Verlangen, diesen Zu- stand der Zufriedenheit immer wieder erreichen zu wollen, birgt die Gefahr der seelischen und physischen Abhängigkeit. Die Abhängigkeit äußert sich zum einen in der Gewöhnung des Körpers an das Heroin und zum anderen in einem schweren körperlichen Entzugssyndrom.10 Zu den Abstinenzerscheinungen zählen Schmerzzustände wie Glieder-, Rücken-, Bauch-, Gelenk- und Nervenschmerzen, vegetative Erscheinungen wie Zittern, Frieren, Schweißaus- brüche sowie Durchfall, Erbrechen, Übelkeit, Schwindelgefühl und Kreislaufstörungen.11 Die Gewöhnung des Körpers an die Droge führt zur Notwendigkeit von Dosissteigerungen, um den gleichen Effekt zu erreichen. Die körperlichen Entzugserscheinungen treten ca. 3-8 Stun- den nach der letzen Applikation ein und erreichen ihren Höhepunkt nach 40-48 Stunden.12

2.4. Liberalisierung

Die derzeitige Drogenpolitik lässt sich als prohibitive Drogenbekämpfungsstrategie beschreiben, welche auf den Eckpunkten Prävention, Therapie und Repression aufbaut.13 Als Grundlage dient hierfür das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), welches in §§ 29 ff. den Umgang mit Betäubungsmitteln unter Strafe stellt.14

Der Begriff Liberalisierung im Zusammenhang mit dem Handel von Drogen ist als Sammelbegriff für vielfältige Reformvorhaben hin zu alternativen Drogenpolitiken zu verstehen. Eine allgemeingültige verwertbare Definition ist daher nicht möglich. Liberalisierung soll in dieser Hausarbeit als Vorgehensweise verstanden werden, die weder eine konsequente Beibehaltung der bisherigen Drogenpolitik noch eine Verschärfung der strafrechtlichen Situation darstellt, also eine „Lockerung“ des bisherigen Zustandes jedweder Form. Die zahlreichen Vorschläge zur Liberalisierung lassen sich in verschiedene Kategorien unterteilen:15

- Legalisierung; Vollständige Freigabe der Betäubungsmittel durch Abschaffung aller Strafvorschriften.
- Entkriminalisierung; Besitz und Erwerb geringer Mengen, aller oder nur von bestimmten Drogen, zum Eigengebrauch werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft oder als gänzlich straffrei behandelt.
- Entpönalisierung; Absehen von Strafe bei Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln in geringen Mengen bei grundsätzlicher Aufrechterhaltung des strafrechtlichen Verbots. Einführung des Opportunitätsprinzips für die Polizei.
- Kontrollierte Abgabe von Betäubungsmitteln; Staatlich organisierte und kontrollierte Abga- be von Betäubungsmitteln oder Ersatzstoffen mit einem Staatsmonopol für Herstellung, Vertrieb und Verteilung bei gleichzeitiger Illegalität des nicht-staatlichen Handelns.

Zusammenfassend ist anzumerken, dass es zahlreiche Vorschläge zur Liberalisierung von Betäubungsmitteln gibt, die unterschiedlichster Qualität ihrer Begründung sind und mehr oder weniger einschneidend wirken. Eine auffällige Gemeinsamkeit besteht jedoch darin, dass dem Repressionsansatz, also der Kriminalisierung des Drogengebrauchs der derzeitigen Prohibitionspolitik die Zustimmung generell verweigert wird.16

3. Ökonomische Aspekte

3.1. Einleitung

Die Prohibition ist der Versuch, den Konsum von Drogen durch ein strafrechtlich bewährtes Verbot zu verhindern oder zumindest einzuschränken. Aus ökonomischer Sicht kann dieser Versuch als eine besondere Form staatlicher Marktregulierung zu sehen sein.17 Um die Marktwirkungen analysieren zu können, bedarf es eines Modells, welches Drogen als wirt- schaftliches Gut impliziert. Als mögliches Beispiel wird im Abschnitt 3.1. das viel beachtete Becker-Modell18 beschrieben. Im Abschnitt 3.2. wird betrachtet, wie die Prohibition in einer Kosten-Nutzen-Analyse darstellbar ist. Im letzen Abschnitt dieses Unterkapitels wird dann ein Fazit gezogen, inwieweit eine Legalisierung des Handels mit Drogen unter ökonomischem Sachverstand zu bewerten ist.

3.2. Das Becker-Modell

In der ökonomischen Wissenschaft kann über die moralische Akzeptanz nichts direkt gesagt werden, da diese allein auf Werturteilen besteht. Bei der ökonomischen Wissenschaft liegen die Schwerpunkte stattdessen auf der individuellen Freiheit und der Konsumentensouveräni- tät19. Diese beiden Faktoren sind bei abhängigen Konsumenten umstritten20, da die Gefahr besteht, dass der Drogenabhängige nicht in der Lage ist rational zu handeln. Das Becker- Modell stellt jedoch ein Modell dar, welches auch Drogenabhängigen ein rationales Verhalten assistiert, es unterstellt also vollständige Konsumentensouveränität.

Das ökonomische Standardmodell geht davon aus, dass wirtschaftliche Güter knapp sind und der Konsument abwägen muss, wofür er seine begrenzten Ressourcen (Zeit und Geld) ver- wenden möchte. Dieser Entscheidungsprozess lässt sich unter der Annahme rationaler Nut- zenmaximierung wie folgt gestalten: Erstens steigert das Wirtschaftssubjekt (WS) seinen Konsum bei einer Einkommenserhöhung positiver Einkommenseffekt. Zweitens wird das WS mit seinen verfügbaren Ressourcen ein günstiger gewordenes Gut in einer höheren Men- ge konsumieren und dementsprechend das Gut mit den vergleichsweise nun höheren Oppor- tunitätskosten weniger nachfragen negativer Substitutionseffekt. Drogen unterscheiden sich von „normalen“ wirtschaftlichen Gütern. Die besonderen Eigenschaften bedürfen einer Modi- fizierung des Standardmodells, welche im Becker-Modell Berücksichtigung finden:21

- Gewöhnung; Gewöhnung bedeutet, dass der Nutzen der „Drogeneinheit“ umso geringer ist je höher der Drogenkonsum in der Vergangenheit war.
- Verstärkung; Verstärkung bedeutet, dass ein höherer Gegenwartskonsum einen höheren Zukunftskonsum nach sich zieht.
- Betrachtung einzelner Nutzenperioden über einen bestimmten Zeitraum, innerhalb dessen die einzelnen Nutzenperioden miteinander verbunden sind.
- Gesundheit; Drogenkonsum führt in der Gegenwart zu einer Verschlechterung der Gesundheit und bestimmt damit Konsummöglichkeiten in der Zukunft.
- Differenzierung von Preiselastizitäten; Es wird unterschieden, ob Preisänderungen einmalig oder vorübergehend (einzelne Perioden) oder permanent (gesamter Zeitraum) wirken. Für den ersten Fall wird mit einer nur geringen Marktreaktion gerechnet, die Nachfrage verhält sich preis-unelastisch. Für den zweiten Fall hingegen wird eine elastische Nachfrage prognos- tiziert.

[...]


1 Vgl. http://www.gesetze-im-internet.de vom 05.12.2007

2 Vgl. Knauß und Erhardt 1993, S. 19

3 Vgl. Fischer Weltalmanach 2007, S. 32

4 Vgl. http://www.bmg.bund.de vom 05.12.2007

5 Vgl. Vgl. Hartwig und Pies in Korff 1999, S. 178

6 Vgl. Schmerl 1984, S.113

7 Vgl. Möller und Laux und Deister 1996, S. 318

8 Vgl. Hartwig und Pies in Mohr 1995, S. 13

9 Vgl. Thamm und Katzung 1994, S. 61

10 Vgl. Kreienbrock 2002, S. 22

11 Vgl. Klein 1997, S. 16

12 Vgl. Möller und Laux und Deister 1996, S. 318

13 Vgl. Kreuzer 1998, S. 217-222

14 Vgl. http://bundesrecht.juris.de vom 05.12.2007

15 Vgl. Knauß und Erhardt 1993, S. 34/35

16 Vgl. Eisner 1998, S. 35

17 Vgl. Hartwig und Pies in Mohr 1995, S. 74

18 Vgl. Stigler und Becker 1977, S. 76-90 / Becker und Grossmann und Murphy 1991 und 1994, S. 237-241 und S. 396-418 / Becker 1992, S. 327-346 / Barthold und Hochmann 1988, S. 89-106

19 Vgl. Schimmelpfennig 1995, S. 122-128

20 Vgl. Frank 1995, S. 93-121

21 Vgl. Hartwig und Pies in Korff 1999, S. 179/180

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Sollte der Handel mit Drogen liberalisiert werden?
Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen
Note
2.00
Autor
Jahr
2008
Seiten
22
Katalognummer
V87647
ISBN (eBook)
9783638014038
ISBN (Buch)
9783640179329
Dateigröße
542 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sollte, Handel, Drogen
Arbeit zitieren
Björn Richter (Autor:in), 2008, Sollte der Handel mit Drogen liberalisiert werden?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87647

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