Neue nationale Entwicklungen bei den Regelungen zur Prüfung von Jahresabschlüssen


Seminararbeit, 2007

18 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Überblick über die neuen nationalen Entwicklungen seit 2005

3. Das Enforcement-Verfahren
3.1 Allgemeiner Überblick
3.2 Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR)
3.3 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
3.4 Zusammenarbeit beider Behörden im Zuge des Enforcement-Verfahrens

4. Bewertung

5. Abbildungsverzeichnis

6. Literaturverzeichnis

7. Webseitenverzeichnis

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit soll Aufschluss geben über die aktuellen Regelungen bei der Prüfungen von Jahresabschlüssen. Im Einzelnen wird dabei auf das im Jahr 2005 eingeführte Enforcement-Verfahren eingegangen.

Die Einführung in das Thema bildet ein Überblick über die neuen Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung. Im nächsten Schritt wird ausgehend von einer kurzen Beschreibung der zwei zuständigen Behörden das Zusammenspiel im Rahmen des Verfahrens dargestellt.

Die Arbeit verdeutlicht weiterhin die Komplexität der Wirtschaftsprüferpraxis, in der es gilt sich dauerhaft auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Grundlage für die Prüfung von Jahresabschlüssen bildet gleich eine Vielzahl von Gesetzestexten, bei denen es auch zu umfangreichen Reformen gekommen ist. Die anhaltende Globalisierung, welche auch die Öffnung der Finanz- und Kapitalmärkte mit sich bringt, führte ebenfalls zur Modernisierung der Prüfungssysteme. Gegen die Internationalisierung in den Rechnungslegungssystemen werden sich auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen nur noch bedingt schützen können. Dies wird vor allem im abschließenden Teil der Arbeit, welcher eine eigene Bewertung der gesamten Entwicklungen beinhaltet, veranschaulicht. Hierzu werden einige Teilaspekte des Hauptteils aufgegriffen und im Rahmen des Gesamtkontexts beurteilt.

Die Arbeit behandelt neben der Aufzählung der Neuerungen vornehmlich die Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Der Ablauf einer Gesamtprüfung durch eine der zwei Dienststellen wird aufgrund der Begrenzung auf 15 Seiten lediglich angeschnitten.

2. Überblick über die neuen nationalen Entwicklungen seit 2005

In den Jahren vor 2005 wurde der Ruf nach vereinfachten Regelungen für den Tätigkeitsbereich der Wirtschaftsprüfer laut. Der Grund hierfür waren erschwerte Rahmenbedingungen für die Ausübung ihres Berufes. Eine Vielzahl von unübersichtlichen und weitreichenden Änderungen bezüglich der Prüfungspraxis ließ die Wirtschaftsprüfer die Übersicht über die neuen Entwicklungen verlieren. Hinzu kam die unzureichende Information über veränderte Rahmenbedingungen im Bereich kleiner und mittelgroßer Unternehmen. Des Weiteren wurde 2005 im Zuge der Globalisierung eine Reihe von europäischen Rahmenbedingungen eingeführt. Diese sollen das Prüfungssystem von Jahresabschlüssen europaweit vereinheitlichen.

Im Einzelnen zeichnen sich die Änderungen der noch vorherrschenden HGB Gesetzgebung durch folgende Richtlinien und Bestimmungen ab. Dies sind zunächst die Einführungen der 8. EU-Richtlinie (sog. „Abschlussprüferrichtlinie“), das Bilanzrechtsreformgesetz, das Bilanzrechtskontrollgesetz und das Abschlussprüferaufsichtsgesetz. Weiterhin gab es einige neue Entwicklungen im Bereich der Rechtsprechung zur Offenlegung von Jahresabschlüssen.

Hervorheben möchte ich im weiteren Verlauf jedoch zunächst die Einführung der 8. EU-Richtlinie, die für gravierende Veränderungen sorgte.

Der vom Europäischen Parlament überarbeiteten Neufassung der Richtlinie wurde am 11.10.2005 durch den Rat der Finanzminister (ECOFIN) zugestimmt. Daraufhin trat sie im Juli 2006 in Kraft. Die Richtlinie sieht eine verpflichtende Anwendung internationaler Prüfungsstandards bei gesetzlichen Pflichtprüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen vor. Durch ihre Annahme sind nun auch die internationalen Prüfungsstandards bei allen Pflichtprüfungen zu beachten. „Dies gilt seitdem auch für die Prüfung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen, welche zuvor nur durch bundesweites Recht geregelt wurden. Weiterhin umfasst die Abschlussprüferrichtlinie die Voraussetzungen für die Zulassung als Abschlussprüfer, die Unabhängigkeit der Prüfer, die geregelten Standards während der Prüfung, die externe Qualitätskontrolle sowie die Forderung nach einer unabhängigen Berufsaufsicht.“[1]

Eine weitere Folge der Einführung der neuen Richtlinie ist, dass die sog. ISA (International Standard on Auditing) nun auch rechtsverbindlich wirksam werden.

Bisher arbeiteten die deutschen Wirtschaftsprüfer nach den Vorgaben des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer), doch im Rahmen der Globalisierung begann man mit der ISA-Transformation, welche durch die 8. EU-Richtlinie rechtskräftig wurde.

Die ISA werden wie folgt definiert: „Bei den ISA handelt es sich um internationale Prüfungsnormen, die von der 1977 gegründeten IFAC (International Federation of Accountants) herausgegeben werden. Für die Erarbeitung der ISA ist innerhalb der IFAC das International Auditing Practice Committee (IAPC) zuständig. Die ISA sind sowohl im Rahmen von Abschlussprüfungen als auch bei prüfungsnahen Dienstleistungen („related services“) zu beachten.“[2] Alle der IFAC angeschlossenen Berufsorganisationen der Wirtschaftsprüfung verpflichteten sich, die Vorgaben der ISA zu befolgen.

Die Umsetzung der nun verbindlichen ISA auf nationaler Ebene bedeutet für die Berufspraxis der Wirtschaftsprüfer, dass sie die umfangreichen und komplexen Regelungen auch auf dem Gebiet der mittelständischen Unternehmen umsetzen müssen. Mit dem in Kraft treten der Richtlinie im Sommer 2006, legte man zugleich eine Transformationsfrist der ISA-Standards von zwei Jahren fest. In diesem Zeitraum muss die Abschlussprüferrichtlinie vom Gesetzgeber in nationales Recht umgewandelt werden. „Der wesentliche praxisrelevante Bereich wurde allerdings bereits in nationales Recht umgesetzt, so dass nur noch solche Bereiche umgesetzt werden müssen, die den täglichen Berufsalltag einer mittelständischen Praxis nicht zwingend betreffen,…“[3].

Bereits vor dem in Kraft treten der Richtlinie war es üblich, dass die Wirtschaftsprüfer die vom IDW in Anlehnung an die ISA-Prüfungsstandards erarbeiteten Regelungen in eigener Verantwortung umzusetzen.

Auch das oben genannte Bilanzrechtsreformgesetz ist schon vor dem Wirksam werden der Abschlussprüferrichtlinie umgesetzt worden. Dieses wurde am 29.10.2004 von der Bundesregierung verabschiedet. Mit dem Gesetz wurde insbesondere die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer bedeutend gestärkt.

Die wesentlichen Regelungsänderungen des Bilanzrechtsreformgesetzes beinhalteten die Verpflichtung sämtlicher kapitalmarktorientierter Unternehmen ab 2005, ihre Konzernabschlüsse nach den geltenden internationalen Rechnungs-legungsgrundsätzen (die International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie nach den International Accounting Standards (IAS)) aufzustellen. Für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen besteht ein Wahlrecht zur Anwendung der internationalen Rechnungslegungsgrundsätze im Einzel- und Konzernabschluss.

„Bei Ausübung dieses Wahlrechts bleibt es für die Bemessung von Gewinnausschüttungen und für steuerliche Zwecke gleichwohl beim HGB-Abschluss. Im Ergebnis müssen dann bei Ausübung des Wahlrechts zwei Abschlüsse aufgestellt werden.“[4]

Die Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers wurde in dem Gesetz besonders deutlich durch die Überarbeitung des § 319 HGB (Auswahl der Abschlussprüfer und Ausschlussgründe) sowie durch die Neueinführung des § 319 a HGB (Besondere Ausschlussgründe bei Unternehmen von öffentlichem Interesse).

Die Paragraphen beinhalten den Ausschluss eines Wirtschaftsprüfers von der Prüfung; wenn er:

- „in dem zu prüfenden Geschäftsjahr über die Prüfungstätigkeit hinaus Rechts- oder Steuerberatungsleistungen erbracht hat, die über das Aufzeigen von Gestaltungsalternativen hinausgehen und sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in dem zu prüfenden Jahresabschluss unmittelbar und nicht nur unwesentlich auswirken;
- über die Prüfungstätigkeit hinaus in dem zu prüfenden Geschäftsjahr an der Entwicklung, Einrichtung und Einführung von Rechnungslegungsinformationssystemen mitgewirkt hat, sofern diese Tätigkeit nicht von untergeordneter Bedeutung ist,
- in den letzten fünf Jahren jeweils mehr als 15% der Gesamteinnahmen aus seiner beruflichen Tätigkeit von der zu prüfenden Kapitalgesellschaft oder von Unternehmen, an denen die zu prüfende Kapitalgesellschaft mehr als 20% der Anteile besitzt, bezogen hat und dies auch im laufenden Geschäftsjahr zu erwarten ist, oder
- einen Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB über die Prüfung des
- Jahresabschlusses des Unternehmen bereits in sieben oder mehr fällen gezeichnet hat (sog. interne Rotation); dies gilt nicht, wenn seit seiner Beteiligung an der Prüfung des Jahresabschlusses drei oder mehr Jahre vergangen sind.“[5]

Mit dem Bilanzrechtsreformgesetz wurde ebenfalls eine neue Abgrenzung von kleinen, mittleren und großen Untenehmen getroffen. Die folgende Abbildung zeigt die neuen Schwellenwerte des Gesetzes.

[...]


[1] Vgl. Walter Niemann, DStR 2006 Heft 18, Seite 812

[2] www.wirtschaftslexikon24.net

[3] Vgl. Walter Niemann, DStR 2006 Heft 18, Seite 813

[4] Vgl. Walter Niemann, DStR 2004 Heft 42, Seite 1803

[5] Vgl. www.bdi-online.de

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Neue nationale Entwicklungen bei den Regelungen zur Prüfung von Jahresabschlüssen
Veranstaltung
Unternehmensführung
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
18
Katalognummer
V87518
ISBN (eBook)
9783638019323
ISBN (Buch)
9783638920650
Dateigröße
429 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Neue, Entwicklungen, Regelungen, Prüfung, Jahresabschlüssen, Unternehmensführung
Arbeit zitieren
Christian Freitag (Autor:in), 2007, Neue nationale Entwicklungen bei den Regelungen zur Prüfung von Jahresabschlüssen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87518

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