„Emanzipiert“ oder „unterdrückt“?

Analysen der Diskussion um den Schleier und der westlichen Perspektive auf muslimische Frauen


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

34 Seiten, Note: 1,00


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung:

2. Die „Kopftuch-Debatte“ – um was geht es eigentlich?
2. 1 Diskussion um das Kopftuch in der Öffentlichkeit und im öffentlichen Dienst:
2. 2 Frage der Säkularisierung:

3. Was sagt uns der Schleier?
3.1 Der Schleier in der islamischen Überlieferung:
3.2 Körper und Sexualität:
3.3 Sexismus – Ost und West::

4. Emanzipation „auf islamisch“:
4.1 Familie:
4.2 Bildung und Identität:
4.3 Politisierung:

5. Ausblick:

6. Literaturverzeichnis:

1. Einleitung

Fast vier Jahre ist es nun her, seit das Bundesverfassungsgericht seine Empfehlung zum Thema Kopftuch im öffentlichen Dienst abgegeben hat. Es handelte sich dabei um eine Empfehlung und nicht um ein Urteil, so dass die Diskussion nur an die Bundesländer weitergegeben wurde, anstatt auf eine Lösung zuzusteuern.

Meines Erachtens hat sich in den letzten Jahren eine einseitige öffentlich-mediale Darstellung der „Frau im Islam“ entwickelt: „Die großen meinungsbildenden Medien, auch solche mit Anspruch wie das deutsche Wochenmagazin Der Spiegel, reproduzieren dieses Bild seit Jahr und Tag, demzufolge die >türkische< Frauen und Mädchen in Deutschland ein jämmerliches Dasein fristen (…).“[1] Nach wie vor wird mehr über die Muslima geredet als mit ihr. Zumeist kommen Frauen zu Wort denen Gewalt von Seiten der muslimischen Männer angetan wurde – und es ist sicherlich wichtig darüber zu berichten. Jedoch widerfährt Frauen in allen Kulturen Gewalt von Seiten der Männer und wir müssen aufpassen, dass die muslimischen Frauen nicht dazu benutzt werden, ein Bild des Islam als einer Gewalt befürwortenden Religion – das in Deutschland nach wie vor verbreitet ist – zu pflegen! Die Praxis des Islam im Bezug auf Frauen wurde laut Ahmed[2] schon immer von Seiten westlicher Schilderungen dazu benutzt, die Andersartigkeit und auch Minderwertigkeit des Islam zu belegen.

Mein Anliegen in dieser Arbeit besteht darin, erstens einen kritischen Blick auf die „westliche“ Perspektive auf die muslimische Frau zu werfen, die nach wie vor von dem Bild geprägt ist, bei muslimischen Frauen handele es sich um ungebildete, traditionelle Frauen, die befreit oder sogar gerettet werden müssen. Des Weiteren möchte ich den LeserInnen einen Einblick in die unterschiedlichen Lebenswelten und –konzepte muslimischer Frauen verschaffen und diese anhand von Beispielen von Frauen aus Ägypten, der Türkei und aus Deutschland sichtbar machen.

Zu Beginn werde ich den Verlauf des deutschen „Kopftuch-Streits“ nachzeichnen bzw. die verschiedenen Positionen darstellen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Frage der Säkularisierung und wie viel Platz für Religion in der Schule sein darf.

Der Bedeutung des Schleiers und welche divergierenden Vorstellungen in Ost und West über Körper und Sexualität derselben zu Grunde liegen wird der zweite Teil der Arbeit gewidmet. Da in dieser Arbeit der Schleier der muslimischen Frau und die Reaktionen darauf verhandelt werden, wird zuerst die Bedeutung des Schleiers im Kontext islamischer Überlieferung behandelt. Des Weiteren wird versucht werden an Hand der Analyse der westlichen Kritik an „den Muslimen“ aufzudecken, von welchen Sexismen westliche und orientalische Gesellschaften durchzogen sind, die entweder verdrängt werden oder zur Normalität gehören.

Abschließend werden unterschiedliche Lebenskonzepte muslimischer Frauen beleuchtet, die sich aus verschiedensten Gründen für oder gegen ein Kopftuch entschieden haben.

Ich werde dabei versuchen, die Rolle des politischen Islam in der Entscheidungsfindung der Frauen zu erklären. Es wäre zu einfach zu behaupten, dass es sich dabei um eine ausschließlich regressive, rückwärtsgewandte Ideologie handelt. Für viele Frauen öffnen sich gerade durch den politischen Islam neue Handlungsspielräume und Identifikationsmuster, die eben nicht die Frau an Heim und Herd binden, sondern teilweise die innerislamische Diskussion um Frauenrechte anschieben und zu echten Konfrontationen mit muslimischen Männern führen, die sich zu wohl in ihren – angeblich von Gott gewollten – patriarchalen Strukturen fühlen.

Im Ausblick werden die Ergebnisse der einzelnen Aspekte der Arbeit zusammengefasst. Daraus ergibt sich sicherlich eine Kritik an der voreingenommenen westlichen Perspektive auf muslimische Frauen. Außerdem soll die Zusammenfassung Hinweise darauf geben, wie man aus sozialwissenschaftlicher Sicht, aber auch im Allgemeinen differenzierter und objektiver mit dem Thema „Frau im Islam“ umgehen kann.

2. Die „Kopftuch-Debatte“ – um was geht es eigentlich?

2. 1 Diskussion um das Kopftuch in der Öffentlichkeit und im öffentlichen Dienst:

Das Aufsehen das die Lehrerin Fereshta Ludin mit ihrem Wunsch nach freier Berufsausübung in Baden-Württemberg erregte ist rational nicht nachvollziehbar. Dem Tuch auf den Köpfen muslimischer Frauen wird nicht nur eine politische Symbolik unterstellt – ganz unabhängig davon, was es für die Trägerin selbst bedeutet -, es wird geradezu zum „verfassungsfeindlichen Symbol stilisiert“[3]. Der Politikwissenschaftler Bassam Tibi unterscheidet zwischen drei verschiedenen Arten des Kopftuchs. Die dritte Art seiner „Klassifikation“ nennt er ein „islamistisches Symbol, welches sozusagen als politische Uniform dient“[4]. Bezeichnenderweise ist Tibi ein muslimischer Mann, der, genau wie er es den islamischen Fundamentalisten vorwirft, den auch von ihm proklamierten „Kulturkampf“ auf den Köpfen der Frauen austrägt! Denn auch von Seiten der IslamistInnen wird der „gezeichnete weibliche Körper (…) zu einem zentralen symbolischen Austragungsort des Kulturkampfes zwischen Ost und West“[5].

Das Bundesverfassungsgericht, das im Falle Ludin letztendlich entscheiden sollte und von dessen Urteil sich viele einen Ausweg aus der polarisierten Debatte erhofften, schob die Verantwortung den Ländern zu, indem es nur eine Empfehlung abgab. Martin Klingst warf den Richtern seinerzeit in der ZEIT sogar Feigheit vor, da sie nicht bereit waren den Streit zu schlichten und den Musliminnen die Klärung ihrer Rechte verwehrte.[6]

Zwar kann man dem Urteil nach das Kopftuch nur aus der Schule verbannen, wenn das gleiche mit der Kippa oder dem Kreuz um den Hals eines Lehrers/einer Lehrerin passiert. Der Vergleich des Kopftuchs mit dem Kreuz an der Wand, den viele so gerne anführen, ist nicht stimmig[7]: Die Juristin Ute Sacksofsky[8] differenziert ganz klar zwischen dem Kruzifix an der Wand des Klassenzimmers, das ihrer Meinung nach zum Ausdruck bringt wer zur Gemeinschaft dazugehört und wer nicht und dem Kopftuch einer Lehrerin, das Ausdruck des individuellen Glaubens einer einzelnen Person ist.

Sanem Kleff[9] bemerkt kritisch, dass es christlichen Lehrerinnen auch erlaubt sei, ein Kreuz um den Hals zu tragen, außerdem fragt sie sich, ob die Verfassungstreue eines kahl rasierten Bewerbers auf ein Lehramt nun auch angezweifelt werden müsste, da seine Glatze auf nazistisches Gedankengut hinweisen könnte.

Bevor LehrerInnen in den Schuldienst entlassen werden, findet ihre Verbeamtung statt. Dabei handelt es sich um einen Verfassungseid, mit dem der Staat sicherstellt, dass die angehenden LehrerInnen sich dem Grundgesetz der Bundesrepublik und der gesamten deutschen Rechtsordnung im Allgemeinen verpflichten.

Abgesehen davon gilt für LehrerInnen das Gebot der Zurückhaltung gegenüber den ihnen anvertrauten SchülerInnen. Demnach haben Indoktrination und Propaganda in jeglicher Hinsicht keinen Platz im Klassenzimmer, was aber jenseits der Frage der Kleiderordnung steht.[10]

Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird nach Meinung des ehemaligen Verfassungsrichters Ernst-Wolfgang Böckenförde von einer „offenen Neutralität der Schule ausgegangen, die verschiedenen Bekenntnissen Raum lässt“[11]. Wenn Lehrerinnen kein indoktrinierendes oder missionierendes Verhalten an den Tag legten, sollten sie nach Meinung von Herrn Böckenförde mit Kopftuch unterrichten dürfen.[12]

Die vielen vernünftigen und objektiven Berichte und Einschätzungen bezüglich des Kopftuchs im öffentlichen Dienst oder in der deutschen Gesellschaft im Allgemeinen, gehen leider in einer Masse von unwissenschaftlichen, subjektiven und teilweise islamophoben Stellungnahmen in den Medien unter. Dies passiert, wenn, wie im Falle des Kopftuchs, polarisierende Meinungen vorherrschen. Sabine Kebir[13] beispielsweise sagt zwar, dass unsere Restriktionen gegenüber dem Islamismus nicht bei den Frauen anfangen dürften, aber mit der Akzeptanz des Kopftuchs solle man es sich nicht so einfach machen. Dies begründet sie damit, dass das Bekenntnis zum Grundgesetz zweifelhaft sei, wenn das mit dem Kopftuch verbundene Menschenbild von der Trägerin als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen wird[14].

Musliminnen, die ein Kopftuch tragen, wird hier generell ein Menschenbild unterstellt, das dem Grundgesetz der BRD widerspricht, genauso wie einem Menschen, der hierzulande den Islam praktiziert oft vorgeworfen wird, die hiesige Gesellschaftsordnung untergraben zu wollen.

Für Bassam Tibi[15] ist der Streit um die Zulassung des Kopftuches gar ein Streit über die Geltung der Shari’a (islamische Rechtsordnung, Anm.d.Verf.) und wenn wir diese Verordnung (zum Kopftuch, Anm.d.Verf.) zuließen, müssten wir analog dazu „(…) auch die Duldung der körperlichen Strafen der Schari’a (Peitschen, Handabhacken, etc.) im Namen der Religionsfreiheit hinnehmen“[16]. Der Göttinger Sozialwissenschaftler Niels Arne Münch vergleicht das Tragen eines Kopftuches indirekt mit der Verstümmelung der weiblichen Genitalien: „ Wie die Beschneidungen in Afrika die sexuelle Empfindungsfähigkeit einschränken, so behindert die Verschleierung die Entwicklung selbstständiger weiblicher Persönlichkeit.“[17] In diesem Falle werden meiner Meinung nach die minderjährigen Opfer, die selten vor die Wahl gestellt werden, ob sie beschnitten werden wollen oder nicht verspottet, während Muslimas mit Kopftuch eine „selbständige weibliche Persönlichkeit“ generell abgesprochen wird. Was unter dieser Persönlichkeit zu verstehen ist, meint ein weißer, männlicher Akademiker wohl definieren zu können.

Dies sind nur einige wenige, wenn auch prägnante Beispiele, wie verschiedene Autoren und Wissenschaftler in Deutschland mit dem Thema Kopftuch umgehen. Es ist nicht verwunderlich, dass durch Abhandlungen, die von Unwissenheit, Polarisierung, Ethnozentrismus und Verschwörungstheorien nur so strotzen, die Angst vor dem Islam in der Bevölkerung nur befördert wird, anstatt zu einem Dialog beizutragen.

Zum Dialog beitragen wollen die muslimischen Lehrerinnen an deutschen Schulen, die noch nicht durch Missionierungsversuche aufgefallen sind. Die Unterscheidung zwischen „Modernisierern“ und Fundamentalisten innerhalb der islamischen Gemeinschaften in Deutschland und in islamisch geprägten Ländern ist nicht an der Kopftuch-Frage zu vollziehen. Sicherlich ist das Kopftuch ein Zeichen für eine konservative Haltung der Lehrerin, doch es ist in Deutschland nicht verboten konservativ zu sein.[18] Abgesehen davon wird der Einfluss von LehrerInnen auf SchülerInnen in dieser Debatte sehr überschätzt: „Lehrer geben für Schüler nur selten modische oder ideologische Vorbilder ab.“[19]

Es geht nun darum zu entscheiden, ob man durch ein Kopftuchverbot die Frauen auf den bisherigen Lebenskreis beschränkt, oder ob man ihnen die Chance gibt, trotz ihres, für die Mehrheit der Bevölkerung befremdlichen Erscheinungsbildes, am öffentlichen Leben teilzunehmen.[20]

Schließlich könnte das Tuch am Kopf einer Lehrerin auch politisch etwas Positives symbolisieren: Wenn VertreterInnen einer Minderheit in Deutschland statt eines Aushilfsjobs eine gesellschaftlich außerordentlich wichtige Aufgabe wie das Lehreramt wahrnehmen, ist das ein Zeichen für die gelungene Identitätsarbeit in einer Minderheitensituation.[21] Eine Lehrerin mit Kopftuch ist nicht nur ein Zeichen für den Aufbau einer „gesunden“ Identität als Muslima in Deutschland, sondern auch ein Beweis für die gelungene Integration der Frauen.

Doch wenn der Staat „(…) dem fundamentalistischen Symbolismus den Vorrang vor bürgerlicher Freiheit einräumt, bestätigt er hinterrücks, wogegen er zu schützen vorgibt“[22]

„Anders als in Afghanistan zu Zeiten der Taliban will sie (die Lehrerin mit Kopftuch, Anm.d.Verf.) ja gerade nicht Mädchen von Bildung ausschließen und Frauen ins Haus verbannen, sondern steht in eigener Person dafür, wie wichtig Bildung ist.“[23]

Eine Lehrerin, die sich mutig gegen die Schulbehörde durchgesetzt hat, kann für muslimische Mädchen sogar eine positive Vorbildfunktion haben, weil sie für Durchsetzungsfähigkeit steht.[24]

Der Erziehungswissenschaftler Auernheimer stellt fest, dass die Desintegration der MuslimInnen in unserem Land nichts mit dem Tragen des Kopftuchs zu tun hat, sondern mit einer „(…) Politik, die den Zuwanderern Sicherheit des Aufenthaltsstatus, gleiche Sozialchancen und Partizipationsmöglichkeiten verweigert.“[25] Auch Bax betont, das Kopftuchverbot befördere „(…) ebenjenen Rückzug aus der Gesellschaft, den Politiker in Sonntagsreden gerne wortreich beklagen.“[26]

2. 2 Frage der Säkularisierung:

Einige Bundesländer beschritten in der Kopftuchfrage nun besonders fragwürdige Wege. Fragwürdig deshalb, weil sie uns vor grundsätzliche Fragen zur Beziehung von Staat und Religion in unserer Gesellschaft stellen.

So machen viele Bundesländer „(…) einen Unterschied zwischen der eigenen und der fremden Religion (…)“, was nach Oestreich einen „ (…)Sonderweg in Europa (…)“ darstellt, „(…) der sich als ein weiteres missglücktes Kapitel der Integration von MuslimInnen in diesem Land herausstellen könnte“[27].

Das Grundgesetz selbst gibt zwar ein Unterrichtsverbot für Kopftuchlehrerinnen nicht her, doch trotzdem haben bis jetzt fast alle Länderparlamente Verbote erlassen. In Bremen und Berlin wurden alle Bekenntnisse aus den Klassenzimmern verbannt; in Baden Württemberg oder Nordrhein-Westfalen dagegen sind christlich-abendländische Bekenntnisse erlaubt – andere aber nicht.[28]

Die BRD ist kein säkularisierter Staat. Mit den Bezeichnungen „säkularisiert“, „modern“, „liberal“ oder „fortschrittlich“ wird zwar die hiesige Gesellschaft oft und gerne beschrieben, um sie als Gegenfolie zum „bigotten“, „unmodernen“ und „rückständigen“ Orient aufzubauen. Doch auch hier scheint man sich von der Religion doch nicht wirklich losgesagt zu haben, wie der Einbezug der Kirchen in die Familienpolitik, der konfessionelle Religionsunterricht und die Kirchensteuer zeigen, um nur einige wenige Beispiele zu nennen.

Mit Blick auf die Verfasstheit der Religion im Grundgesetz der BRD stellt Oestreich fest:

„Zum einen will der deutsche Staat laut Grundgesetz nicht laizistisch sein wie etwa der französische. Er hat sozusagen nie darauf vertraut, dass die Vernunft aus sich heraus eine Ethik gebieten könnte. Vielmehr möchte er eine Rückversicherung behalten. Der Religion wird eine heilsame, wertestiftende Kraft zugetraut, diese soll sie in der Gesellschaft entfalten.“[29]

Der Vorwurf oder das Mitleid gegenüber MuslimInnen, sie hätten eben noch keine Aufklärung gehabt und seien deshalb noch nicht „emanzipiert“ wirkt ausgesprochen fragwürdig, wenn man sich mit dem Umgang und dem Einfluss der (christlichen) Religion in unserem Land auseinandersetzt. Abgesehen von der ethnozentrischen Vorstellung, dass sich die Geschichte immer und überall linear hin zu einer Aufklärung und Emanzipation in europäischem Sinne entwickelt, scheinen noch heute Menschen an wichtigen Schaltstellen unserer Gesellschaft der Überzeugung zu sein, man brauche die Religion, um den Menschen zu „zivilisieren“. Diese Vorstellung wurde schon etwa 500 Jahre vor unserer Aufklärung von Thomas von Aquin in Frage gestellt.

Auch die Diskussion um die „deutsche Leitkultur“ ist religiös aufgeladen, wenn unsere ausländischen MitbürgerInnen beispielsweise von Seiten der CSU dazu aufgefordert werden, „unsere Leitkultur“ zu akzeptieren, und zwar die „christlich-abendländische“.[30]

Die Islamwissenschaftlerin Katajun Amirpur stellt zu Recht die Frage, warum PolitikerInnen nicht verstehen, dass sich Menschen ausgeschlossen fühlen und verletzt werden, wenn quasi unterstellt wird, dass nur die „christlich-abendländische“ Kultur Werte wie Toleranz hervorbringen könnte, was abgesehen davon eine völlig ahistorische Aussage ist. Außerdem nennt es Amirpur ganz deutlich „(…) falsch und dumm in dieser Debatte von <unseren Werten> zu sprechen. Es geht nicht um <unsere>, sondern um universelle Werte.“: „Von christlich-abendländischen Werten zu sprechen und dabei den Islam vollkommen auszuklammern, ist schlichtweg Unsinn. Der Islam ist und war schon immer Teil des Abendlandes.“[31]

Wenn man Kindern und jungen Erwachsenen universelle Werte vermitteln möchte, so muss man dafür sorgen, dass die Schule wertneutral ist. Neutralität wird momentan von den LehrerInnen gefordert; die Frage, ob die Schule selbst neutral ist, fragen sich die wenigsten.

Wie schon erwähnt, ist meines Erachtens der konfessionelle Religionsunterricht ein Zeichen dafür, dass in Deutschland Staat und Religion nicht endgültig getrennt werden.

[...]


[1] Mannitz, S. (2006). Die verkannte Integration. Bielefeld: transcript, S.47

[2] vgl. Ahmed, L. (2004). Der Diskurs des Schleiers. In: Youssef, H. (2004) (Hg.). Abschied vom

Harem? Selbstbilder-Fremdbilder muslimischer Frauen. Berlin: Orlanda

[3] Oestreich, H. (2004). Der Kopftuch-Streit. Das Abendland und ein Quadratmeter Islam.

Frankfurt: Brandes & Apsel, S.76

[4] Tibi, B. (2007). Mit dem Kopftuch nach Europa? Die Türkei auf dem Weg in die

Europäische Union. Darmstadt: Primus, S.25

[5] Werner, K. (1996). Zwischen Islamisierung und Verwestlichung: Junge Frauen in Ägypten. In:

Zeitschrift für Soziologie, Jg.25, Heft 1, Februar 1996, S.4-18

[6] vgl. Klingst, M. (2003). Feige Richter. In: Die Zeit, 25.09.2003, S.7

[7] vgl. „Toleranz ist immer auch ein Risiko“, Antrag für den Landesparteitag der Grünen in

Hessen, Frankfurter Rundschau, 14.11.2003, S.9

[8] vgl. Sacksofsky, U.(2005). Lehrerin mit Kopftuch. In: Haug, F. & Katrin Reimer (2005) (Hg.).

Politik ums Kopftuch. Hamburg, Argument, S.50

[9] vgl. Kleff, S. (2003). Kopflose Debatte. In: die tageszeitung, 14.07.2003, S.13

[10] vgl. Fücks, R. (2003). Bürgerinnen unterm Kopftuch. In: Die Zeit, 11.09.2003, S.20

[11] Böckenförde, E.-W. (2001). Kopftuchstreit auf dem richtigen Weg ? In: Neue Juristische

Wochenschrift, 2001, S. 723fff, zitiert nach: Oestreich, 2004, S.71

[12] vgl.ebd.

[13] vgl. Kebir, S. (2005). Vom Zwang familiärer Autorität befreien. Das Kopftuch und die sexuelle

Selbstbestimmung der Frau: Gegenüber Musliminnen in Deutschland sollten nicht die falschen

Signale gegeben werden. In: Haug, F. & Katrin Reimer, 2005, S.83/84

[14] vgl.ebd.

[15] vgl. Tibi, 2007, S.110

[16] ebd., S.111

[17] Münch, N.A. (2004). Wollen wir eine Parallelgesellschaft? In: Freitag, 13.02.2004, S.6

[18] vgl. „Toleranz ist immer auch ein Risiko“, Antrag für den Landesparteitag der Grünen in Hessen,

Frankfurter Rundschau, 14.11.2003, S.9

[19] Bax, D. (2004). Die Muster der Differenz. In: die tageszeitung, 12.01.2004, S.15

[20] vgl. Massarrat, M. (2004). Ein Stück Identität. In: Freitag, 16.01.2004, S.8

[21] vgl. Oestreich, 2004, S.47

[22] Vinken, B. (2003). Die Angst vor dem Kopftuch. In: Die Zeit, 18.09.2003, S.44

[23] Oestreich, 2004, S.52/53

[24] vgl. Auernheimer, G. (1998). Ungleichbehandlung und „kulturelle Abgrenzung“. In: Frankfurter

Rundschau, 10.08.1998, S.10

[25] ebd.

[26] Bax, 2004, S.15

[27] Oestreich, 2004, S.10

[28] vgl. Gerlach, J. (2007). Der Krampf um das Tuch. In: Die Zeit, 12.07.2007, S.67

[29] Oestreich, 2004, S.43

[30] vgl. Amirpur, K. (2004). Der Herbst der Hysterie. In: Freitag, 26.11.2004, S.1

[31] ebd.

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten

Details

Titel
„Emanzipiert“ oder „unterdrückt“?
Untertitel
Analysen der Diskussion um den Schleier und der westlichen Perspektive auf muslimische Frauen
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München  (Institut für Pädagogik)
Veranstaltung
Emotionen – Eine vergessene Dimension der Pädagogik. Analysen aus historischer und kulturvergleichender Sicht
Note
1,00
Autor
Jahr
2007
Seiten
34
Katalognummer
V87487
ISBN (eBook)
9783638031738
Dateigröße
600 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Emotionen, Eine, Dimension, Pädagogik, Analysen, Sicht
Arbeit zitieren
Anna Kölling (Autor:in), 2007, „Emanzipiert“ oder „unterdrückt“?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87487

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: „Emanzipiert“ oder „unterdrückt“?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden