Die freie Reichsstadt Augsburg und der Beginn der Reformation


Hausarbeit, 1998

24 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Gliederung

1. Vorwort

2. Gründe der Reformation
2.1 Verfassungsschein und Verfassungswirklichkeit: Oligarchen führen den Geist der Zunftverfassung ad absurdum.
2.2 die wirtschaftlichen Verhältnisse: in einer Zeit der Teuerung werden die Armen immer ärmer und die Reichen immer reicher.
2.3 Umgang der Gesellschaft mit „Sündern“ und Schwachen: Ausgeliefertsein gegenüber Schicksalsschlägen und Unsicherheit der Person.
2.4 Die Amtskirche in Augsburg: Unterwanderung des geistlichen Lebens durch wirtschaftliche und politische Interessen des Klerus.

3. Ursachen der Reformation
3.1 Der neuerfundene Buchdruck erlaubt jedermann den Zugang zur neuen Lehre und ihre schnelle Verbreitung.

4. Literaturverzeichnis

1. Vorwort

„Weß´ Brot ich eß´, des Lied ich sing“ bezeichnet Walther von der Vogelsweide treffend das im Mittelalter übliche, durch materielle Bedürfnisse induzierte Unterordnungsverhältnis des Volkes unter den Willen der adeligen Besitz- und Herrschaftsschicht. Im Mittelalter war ökonomische Macht eng gekoppelt an adligen Territorialbesitz; Handwerk und Handel waren dem primären Sektor der Landwirtschaft gegenüber relativ unbedeutend, und Arbeitskräfte gab es gegen Kost und Logie zuhauf; nicht selten waren die auch noch Leibeigene, also Eigentum des Herrschers. Nennenswerter Grundbesitz aber ist - neben der Kirche - dem vom Kaiser damit zu belehnenden Adel vorbehalten.

Ein interessantes Licht auf die gesellschaftlichen Verhältnisse wirft die Beziehung zwischen Territorialadel und der quasi das Glaubensmonopol innehabenden katholischen Kirche: Um nicht den Besitz durch die damals noch übliche Realteilung zu schmälern oder Zwistigkeiten innerhalb der Familie aufkommen zu lassen, war es beim Adel übliche Praxis, Nachgeborene entweder auszuheiraten oder in den Dienst der Kirche treten zu lassen. Diese wollten i. d. R., zu Nonnen oder Priestern geweiht, einerseits die materiellen Annehmlichkeiten ihrer bisherigen weltlichen Stellung damit aber nicht aufgeben, andererseits ihr Gesicht als Adelige nicht verlieren, und finanzierten so nur allzuoft ihr eigenes herrschaftliches Leben auf Kosten der Stifte und Bistümer und- des Glaubens. Die weltlichen Interessen des Klerus - man denke nur an den jahrhundertelang immer wieder aufflammenden Investiturstreit- waren so oft größer als sein Interesse an einem wahrhaftigen und regen Glaubensleben. Die zu Kirchenoberen aufgestiegenen Adligen wiederum wollten ihresgleichen um sich sehen und unterstützten den adligen Nepotismus innerhalb der Kirche. So verwundert es nicht, daß die überwiegende Zahl der hohen kirchlichen Würdenträger im Reich adlige Namen trugen.

Daß sich durch die Praxis, kirchliche Posten als Verschiebebahnhof für die Machtinteressen des Adels zu nutzen alsbald mehr Saulusse denn Paulusse unter den mitrabehüteten und rotbekleideten Excelllenzen befanden, nimmt wohl kaum wunder.

Im vierzehnten Jahrhundert aber beginnt sich dieses Gleichgewicht aus weltlichem Gehorsam dem Kaiser gegenüber einerseits und Anerkennung der geistlichen Herrschaft Roms andererseits aufgrund des Machtkampfs zwischen Papst und Kaiser sowie Adel und Kaiser zu verändern: So geschah es durch kaiserlichen Erlaß immer wieder, daß sich einzelne Städte aus der unmittelbaren Bevormundung durch adelig oder kirchliche Gebietsherrschaft lösten - reichsfrei wurden- und nur noch dem Kaiser unterstanden. Dieser sicherte sich so eine Hausmacht; so wurde auch Augsburg im Jahre 1276 freie Reichsstadt.

Ein allmähliches Anwachsen des Bedürfnissen nach Artikeln des gehobenen Bedarfes führte gleichzeitig zu einer Belebung des Handels wie des Handwerks, die der größeren persönlichen wie wirtschaftlichen Freiheiten und Möglichkeiten halber in den Städten angesiedelt waren. Dazu kam die Errichtung erster Handelsgesellschaften - der Vorläufer der Aktiengesellschaften - und manufakturiell arbeitender Betriebe und das Verlagssystem. Der so durch die fortschreitende Agglomeration von wirtschaftlicher Macht in den Städten entstandene, erhebliche Wohlstand schuf zusammen mit der persönlichen Freiheit einerseits und der zunehmend verweltlichten Kirche andererseits - man denke nur an die seit etwa 1500 forcierte Vergebung von Sünden für Geldzahlung, den Ablaß - mehr und mehr sozialen Zündstoff, der sich seit Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts auch immer wieder entzündete - man denke an die Hussitenkriege und Gegenpäpste . Letztlich aber konnte der Brand immer wieder gelöscht werden.

Daß nach Martin Luthers Kritik an der Religion, seinem Anschlag der 95 Thesen an der Wittenberger Schloßkirche 1517 sich ein Flächenbrand entfachte, der die ganze zivilisierte Welt erschütterte, war also keinenfalls vorauszusehen. Daß die freien Reichsstädte, unter ihnen Augsburg, mit ihrer vergleichsweisen liberalen Politik nach innen Freigeister und religiöse Visionäre aller Coleur anzogen, lag dagegen auf der Hand.

Was schließlich die inneren Gründe und die äußere Ursache dafür waren, die dazu führten, und inwieweit sie durch die Reformation beseitigt wurden, möchte ich im weiteren zu klären versuchen.

2. Gründe der Reformation

2.1 Verfassungsschein und Verfassungswirklichkeit

Nachdem Augsburg 1276 endgültig freie Reichsstadt geworden war, und somit -abgesehen von einigen, im Laufe der Zeit immer geringer werdenden, unwichtigen Teilbereichen- nicht mehr der Herrschaft des Bischofs unterstand, bestimmte zunächst das städtische Patriziat die Politik, bis 1368 nach einem Aufstand im Zuge der ja zu dieser Zeit im ganzen Reich stattfindenden Ständekämpfe der bis dahin nicht an der politischen Entscheidungsfindung beteiligten Handwerker diese dank der neuen Zunftverfassung politisch mitbestimmen konnten.[1]

Dazu wurden die Handwerker nach ihrem jeweiligen Fach in 18 Zünfte eingeteilt. Jede Zunft war durch ihren Zunftmeister im sog. Kleinen Rat vertreten; die 11 größeren Zünfte entsandten neben dem Zunftmeister noch ein weiteres Mitglied. Diese 29 zünftigen Mitglieder wählten 15 Patrizier hinzu. So ergibt sich die Summe von 44 Ratsherren im kleinen Rat, von denen jedes Jahr die Hälfte ausscheidet. Der sog. Große Rat besteht aus den Mitgliedern des kleinen Rates und je 12 Mitgliedern von jeder der 18 Zünfte, also aus insgesamt 244 Ratsherren. Ob der große berufen werden sollte, lag im Ermessen des kleine Rates; dieser hatte also nur geringe Bedeutung.

An der Spitze der Stadt standen 2 Bürgermeister , von denen einer Patrizier sein mußte. Sie wurden jährlich neu gewählt. Auch die anderen Ämter wurden jährlich vom kleinen Rat neu gewählt, dabei waren aber nur die 29 zünftigen Mitglieder stimmberechtigt.[2]

Soweit die ursprüngliche Zunftverfassung von 1368.

In ihren Grundzügen blieb diese Verfassung bis weit über die Reformationszeit hinaus bestehen. Die Änderungen bis zur Reformationszeit bestehen im Wesentlichen darin, daß der kleine Rat aus je zwei Vertretern der 17 Zünfte bestand und diese 8 patrizische Mitglieder wählten. Weiterhin wurde er verstärkt durch einen Zusatz von 27 Beisitzern, von denen vier patrizisch und der Rest zünftig waren, wobei die sechs größten Zünfte je zwei Beisitzer entsandten; die Zahl der Mitglieder des kleinen Rates belief sich somit auf 69. An deren Spitze standen die vom kleinen Rat gewählten Inhaber der „hohen Ämter“, so zwei Bürgermeister, drei Steuereinnehmer und Baumeister und zwei Siegler. Diese hohen Ämter mußten zu je 50% mit Patriziern besetzt sein.[3]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. I: So sollte die Stadtregierung nach der Zunftrevolution von 1368 funktionieren.

Formell ist mit Einführung der Zunftverfassung der Handwerker als Person politisch dem Patriziern gleichgestellt. Ebenso liegt die politische Entscheidungsbefugnis in der Stadt fest in den Händen der Zünfte; denn mit ihrem Anteil von etwas über 30% in der Verfassung von 1368 und 19% nach der Verfassung der Reformationszeit in dem mit einfacher Mehrheit entscheidenden Rat konnten sie keine von den Zünften unabhängige Politik machen, allenfalls Tendenzen unterstützen oder sich ihnen entgegenstellen. Im günstigsten Falle waren sie das „Zünglein an der Waage“.

Dem oberflächlichen Betrachter stellt sich die Zunftrevolution von 1368 demnach als eine beinahe totale Entmachtung der Patrizier dar. Erst, wenn man tiefer schürft und neben den rein politischen auch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten der Zeit betrachtet, erschließen sich die wirklichen Augsburger Machtverhältnisse:

Das Patriziat, also die Geschlechterfamilien aus den kirchlichen Ministerialen bildeten seit alters her den Grundstock der weltlichen Oberschicht Augsburgs[4] und bestimmten von 1276 bis 1368 allein die Stadtpolitik. Doch auch zu Wohlstand und Ansehen gelangten Handwerkern und Kaufleuten - also Zünftlern - war ein sozialer Aufstieg möglich. Seit etwa 1300 übernahm dieser Kreis von Familien städtische Ämter. So war es erfolgreichen „Unternehmertypen“ möglich, gesellschaftlich mit den Patriziern in Tuchfühlung zu treten.[5]

Gleichstellung mit dem erblichen Stadtadel konnte allerdings nicht erreicht werden, alle Versuche eines unberechtigten Eindringens in die Riege der Patrizier wurden von denen vehement zurückgewiesen.[6]

Allerdings verschmähten es die Patrizier nicht, ihre Töchter reichen Bürgern zur Frau zu geben; so wurde der angeheiratete Ehemann in den Kreis der Patrizier aufgenommen; der Adel war aber nicht erblich, d.h. die Kinder eines solchen Paares mußten sich wieder mit bürgerlichem Stand begnügen. Diesen sog. „Mehrern der Gesellschaft“ waren im Bezug auf soziale Wertschätzung die Mitglieder der Kaufmannszunft gleichgestellt, die wiederum den Mitgliedern der anderen Zünfte gegenüber höher angesehen waren.[7]

Bei näherem Hinsehen erweist sich , daß im politischen Alltag nicht die Masse der Handwerkern den wenigen Adligen gegenüberstand, wie es die Zunftverfassung vorgesehen hätte, sondern vielmehr Adel, „Mehrer der Gesellschaft“ und Kaufleute, also die aufstrebende wirtschaftlich potente Oberschicht der Stadt, den rein handwerklichen Zünftlern gegenüberstand.[8] So wird auch plausibel, warum in der zünftischen Verfassung die Zünfte mit Kaufleuteanteil gegenüber den reinen Handwerkerzünften dadurch bevorrechtigt waren, daß sie eine große Zahl von Ratsposten besetzen konnte.[9]

Als prägnantes Beispiel für die politische Macht der so neu entstandenen Oberschicht kann die Besetzung des Bürgermeisteramtes 1368 bis 1548 dienen: die paritätische Besetzung aus je einem Patrizier und einem Zünftler sicherte von vornherein einen erheblichen Einfluß des Patriziats. Für die zünftisch zu besetzende Bürgermeisterstelle läßt sich sagen, daß von 180 mal dieser Posten 147 mal von Angehörigen von 14 Familien der formell zünftigen Familien besetzt wurden, die aber de facto zur neuen Oberschicht gehörten; ebenso verhielt es sich mit den übrigen Schlüsselpositionen, sei es in Stadtverwaltung, Gericht oder Zünften.[10]

Zusammenfassend läßt sich sagen, daß die neue Zunftverfassung von 1368 den Zünften zwar pro forma sehr große politische Machtausübung in der Stadt zusprach, sie aber durch die im Rahmen von soziale Umschichtungs- und Differenzierungsprozesse entstehende neue, kapitalkräftige Oberschicht aus altem Adel, „Eingeheirateten“ und im ertragreichen Handel tätigen „neureichen“ Zünftlern dem Sinn nach untergraben wurde. Wer auch nur geringen Einblick in die politischen Geschäfte der freien Reichsstadt hatte, dem mußte klar werden, daß die Herrschaft über die Geschicke der Stadt nach der Zunftrevolution einer nicht viel breiteren Schicht oblag als vorher, ja daß durch das bloße Vorgeben einer im Rahmen der Gewerbetreibenden quasi demokratischen politischen Entscheidungsfindung die Machtausübung in Augsburg auf einer verlogeneren Basis stand als je zuvor. Denn der absolute Herrschaftsanspruch des Bischofs bis 1276 als auch der des Stadtadels bis 1368 wurde ja ganz offen postuliert.

In der Epoche des Zunftregimentes und also auch der Reformation findet man die enge Verbindung zwischen Kapital und politischer Macht, die für das aufkommende Zeitalter des Frühkapitalismus kennzeichnend war und in der Finanzierung der Kaiser durch die reichen Handelshäuser gipfelte.

Daß sich hier der biedere Handwerker, der Fuhrmann, der „Mann auf der Straße“ schlechthin vom politischen Leben ausgeschlossen fühlte und in ein Gefühl der Ohnmacht verfiel, kann kaum verwundern.

2.2 die wirtschaftlichen Verhältnisse: in einer Zeit der Teuerung werden die Armen immer ärmer und die Reichen immer reicher

[...]


[1] Kießling, S. 27 ff.

[2] Steiger, S. 69 f.

[3] Roth, S. 2

[4] Bosl, S. 127 f.

[5] Kießling, 42 f.

[6] Roth, S. 2

[7] Kießling, S. 43 f.

[8] Maschke, S. 303 f.

[9] Kießling, S. 43

[10] Kießling, S. 49f.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Die freie Reichsstadt Augsburg und der Beginn der Reformation
Hochschule
Universität Witten/Herdecke  (Lehrstuhl studium generale)
Veranstaltung
Gerichtsverfahren und Gesellschaftskultur
Note
2
Autor
Jahr
1998
Seiten
24
Katalognummer
V8691
ISBN (eBook)
9783638155984
Dateigröße
567 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Reformation, Augsburg, Frühkapitalismus
Arbeit zitieren
Robert Kopp (Autor:in), 1998, Die freie Reichsstadt Augsburg und der Beginn der Reformation, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8691

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