Gewalt - Definitionshoheit und Legitimationsmonopol


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

22 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

Einleitung

1. Der Begriff der Gewalt

2. Der Kampf um Legitimität
2.1 Legitimierung von Krieg
2.2 Der bellum justum
2.3 Das jus in bello und die Diskriminierung

3. Globale Legitimationshoheit?

4. Schlusswort

Literaturverzeichnis:

Einleitung

Im Bemühen, das enorme Begriffsfeld der Gewalt abzuschreiten, trifft man auf eine wahre Aporienhydra und eine gigantische Bedeutungsvielfalt. Kaum ein Begriff wird in so vielen Wissenschaften so wortgewaltig und so intensiv behandelt, wie der der Gewalt. Dabei sind die Ergebnisse, gemessen an der Zahl der Untersuchungen, äußerst bescheiden und kaum aussagekräftig, da oft widersprüchlich.

Der Begriff der Gewalt ist so vielschichtig, dass sich keine für alle Homonyme gültigen Aussagen treffen lassen. Nahezu jede Beschreibung von bzw. Assoziation zu Gewalt kann mit Bedeutungsverschiebungen und subtilen Änderungen des Wortinhalts ausgehebelt werden. Durch die Verführung der Sprache und mangelnde Begriffshygiene geschieht dieses Durchgleiten des Signifikats unter dem Signifikanten[1] meistens unbeabsichtigt und unbemerkt und führt über das Missverständnis zum Unverständnis.

Häufige spontane Affirmationen zum Begriff der Gewalt, die man zunächst intuitiv als zutreffend und selbstverständlich ansieht, erweisen sich, die Polysemie des Begriffs reflektierend, als gerade kontraintuitiv und rätselhaft. Gewalt kann beispielsweise durchaus zu Recht als positives Phänomen gelten. Gewalt kann strukturell, latent, oder legitim sein und bleibt dennoch Gewalt, auch wenn sie in solchen Fällen oft als Ordnung oder eben gar nicht wahrgenommen wird.

Jedes Vorhaben die Gewalt nicht reduktionistisch besser zu verstehen muss also mit einer Kartografisierung des Begriffsfeldes beginnen, oder auf eine solche aufbauen. Warum haben so viele Geisteswissenschaftler und Forscher aber nicht schon längst eine adäquate Begriffsanalyse der Gewalt vorgenommen, um so dem Ausgleiten der Bedeutung und dem Patzer im Verständnis zu begegnen? Es gibt zahlreiche Begriffsanalysen des Gewaltbegriffes, doch bringt eine paradoxe Eigenschaft der Gewalt es mit sich, dass diese Versuche noch nicht, möglicherweise nie, als adäquat gelten können. Schuld daran ist die Aporie von Verstehen und Gewalt. Denn dort wo Gewalt beginnt, hört das Verstehen meistens auf. Wo sich nicht mehr um Verständnis bemüht wird, wird der Gewalt das Feld überlassen. Die immer wiederkehrende Frage nach dem „Warum?“ und „Warum ich?“ angesichts manifestierter Gewalt zeugt von Unverständnis und Ohnmacht. Dieses Unverständnis wiederum kann, wenn es nicht artikuliert und dem Verstehen zugänglich gemacht wird, seinerseits Gewalt auslösen, die dann Gegen-Gewalt genannt wird.

Man könnte also in gewisser Weise formulieren, dass Gewalt dort beginnt, wo Artikulation bzw. Kommunikation und Verstehen aufhören.[2] Was ist aber beispielsweise mit der Stimmgewalt? Auch Reden kann gewaltsam sein und viele Formen der Gewalt evozieren. Sprechakte[3] können Gewalttaten darstellen. Drohungen und Beleidigungen lassen sich als personelle, instrumentale, intentionale, psychische Gewaltakte verstehen.

Auch das Verstehen selbst kann als Gewalt angesehen werden. Denn Verstehen ist eine interpretatorische Annexion von Fremdem. Im Akt des Verstehens wird Extrasubjektives und dessen variabler Kontext in das intrasubjektive Vorverständnis sowie den persönlichen Horizont integriert; somit wird das zu Verstehende assimiliert und seine vorige Integrität beschädigt. Das Verletzen wiederum ist ein wesentlicher Bestandteil vieler Formen der Gewalt.

Es scheint also aussichtslos Gewalt zu verstehen, da das Verstehen Gewalt entweder ausschließt, die beiden Begriffe berühren sich somit nie, oder Gewalt bereits beinhaltet und somit nicht über die nötige Distanz verfügt, um etwas zum Verständnis des Phänomens zu leisten.

„Es handelt sich um ein merkwürdiges Spiel, in dem die Regeln und Ziele selbst den primären Spieleinsatz darstellen.“[4]

Warum sich also auf solch sumpfiges und oft sehr abstoßendes Terrain begeben, wenn von vorneherein klar ist, dass weder abschließende, allgemeingültige Aussagen gefunden, noch eine wie auch immer wünschenswerte Einschränkung von Gewalt erreicht werden kann?

Die Antwort könnte lauten: Um sich im Spielraum der Gewalt mit dem richtigen Maß und den richtigen Formen der Gewalt bewegen zu können. Die Frage nach dem Richtigen und Guten regelt die Moral.

Gewalt ist ein moralisch geladener Begriff. Bernard Williams würde sagen, ein „moralisch dichter Begriff“.[5] Was wir als Gewalt bestimmen und in welche Kategorie der Gewalt wir ein Phänomen einordnen, hängt von moralischen Positionen, von Werten ab. Gewalt wird als Mittel für einen nach moralischen Werten „gerechten“ Zweck legitimiert. Gilt der Zweck für den Gewalt gebraucht wird als moralisch erhaben, dann wird Gewalt nicht mehr als Gewalt, sondern als Ordnung begriffen.

Legitimation stellt in der Beurteilung der Gewaltformen ein sehr wichtiges Kriterium dar. Wenn Gewalt „legal“ ist, also den Gesetzen entspricht, dann ist es zwar noch nicht unbedingt moralisch, aber es hat Anspruch auf Recht fertigung. In der Gemeinschaft der Gewalttätigen hat der Kampf um Rechtfertigung oberste Priorität. Wer es schafft seine Position als die moralisch überlegene darzustellen, sich als die Gegengewalt- oder Notwehrseite, als mit moralischer Mission versehen zu zeigen, der erhebt das Recht auf „gerechte Gewalt“, auf „humanitäre Intervention“ und dergleichen. Diese Position erhebt das Recht zu definieren, was legitime Gewalt ist.

Wie heikel dieser Kampf um Legitimation aber ist, zeigen unzählige Beispiele der Geschichte und der Gegenwart. Denn was eben noch als notwendige oder legitime Ordnung verstanden wurde, kann sehr leicht als illegitimer Zwang, als Gewalt empfunden werden.

In dieser Arbeit werde ich zunächst ein Schema der Gewaltspezifizierungen zusammenstellen, um so einen Eindruck von der oben erwähnten Vielfalt des Gewaltbegriffes zu geben und diese Vielfalt zugleich etwas zu strukturieren und den folgenden Schritten einen Handlauf zu reichen.

Danach werde ich auf die besondere Rolle der Legitimierung von Gewalt eingehen und deren Rechtmäßigkeit bzw. die Wechselwirkungen von Gewalt und Moral untersuchen.

Konkretisiert und in einem Teilbereich der Gewalt genauer analysiert werden die Erkenntnisse aus Abschnitt 2 dann abschließend am Phänomen der physischen, kollektiven, instrumentellen, intentionalen und manifesten Gewalt; dem Krieg.

1. Der Begriff der Gewalt

Allgemein und alltagssprachlich lässt sich Gewalt als physisches oder psychisches Einwirken auf Menschen, Tiere, Pflanzen oder Gegenstände beschreiben. Wobei die Adressaten der Gewalt in ihrer körperlichen Integrität verletzt werden bzw. zu einem Verhalten gezwungen werden, das nicht ihrem Willen entspringt. Das Englische hat hierfür den speziellen Begriff violence, das Lateinische violentia. Power bzw. potestas hingegen bezeichnet eher Gewalt auf staatlicher Ebene, etwa als Durchsetzungsvermögen in Machtkämpfen und von Herrschafts­ansprüchen.
An den Unterschieden dieser beiden Formen, der Gewalt auf individueller Ebene und der Gewalt auf institutionalisierter Ebene, kann man bereits einige Kategorien der Gewalt ablesen. So ist erstere meist manifest, individuell, personal und illegal und letztere meist latent, kollektiv, strukturell und legal. Die hier durchscheinende Klassifizierung des Begriffes der Gewalt geschieht anhand sogenannter Dichotomien, also durch Einteilung des Begriffs in zweiteilige Unterbegriffe.

Folgende Dichotomien lassen sich in Bezug auf die Gewalt aufstellen[6]:

a. aktuelle – potenzielle
b. direkte – indirekte
c. expressive, spontane – instrumentelle, organisierte
d. individuelle – kollektive
e. initiative – reagierende
f. intendierte – nicht intendierte
g. legale, legitime – illegale, illegitime
h. manifeste, deutliche – latente, verborgene
i. offene – versteckte
j. offensive – defensive
k. personale – institutionelle
l. personale – strukturelle
m. physische – psychische
n. reale – fiktive
o. vermeidbare – unvermeidbare

Diese Liste der Klassifizierungsdichotomien erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da sich der Begriff der Gewalt ohnehin seinem Wesen nach einer eindeutigen, erschöpfenden Kategorisierung, geschweige denn Definition entzieht. Diese Liste stellt lediglich einen Versuch dar, verschiedene Gewaltphänomene nach Gemeinsamkeiten zu strukturieren. So wie die unterschiedlichen Arten der Gewalt zugleich durch viele dieser Kategorien beschrieben werden, so lassen sich doch immer noch Phänomene finden, die Grade dieser Einteilung zulassen und noch weiterer Klassifikationen bedürfen. Gewalt ist in jedem Fall ein hochgradig dynamisches Phänomen, dass keine klare Zuordnung duldet, sich polymorph durch alle Grade und Schichten der Beschreibungen wandelt und die verschiedensten „Verwandten“[7] mit sich führt und nach sich zieht.

So kann expressive, indirekte, individuelle, psychische Gewalt in organisierte, direkte, kollektive, physische Gewalt umschlagen. So können beispielsweise spontane Äußerungen eines hochrangigen Staatsvertreters etwa einen Krieg nach sich ziehen. So kann ein gemobbter Mitarbeiter seine Freunde versammeln und manifest physisch „zurückschlagen“.

Auf einige der oben genannten Dichotomien möchte ich zur Verdeutlichung meines weiteren Gebrauchs dieser Kategorien kurz erklärend eingehen, einige erklären sich selbst.

Zu a: Aktuelle Gewalt ist ein gegenwärtig ausgeübter bzw. empfundener Zwang, potenzielle Gewalt, ein in Aussicht gestellter oder sich anbahnender Zwang. Somit ist die Androhung von Körperverletzung zugleich potenzielle physische und aktuelle psychische Gewalt.

Zu b: Direkte Gewalt ist ein unmittelbares Ausüben von Zwang, wie etwa eine Bombardierung, wobei indirekte Gewalt demnach einen mittelbar herbeigeführten Zwang darstellt, beispielsweise das Abschneiden der Versorgungswege des Gegners, wodurch Ressourcenknappheit ausgelöst wird, die dann als Zwang fungiert.

Zu c: Die expressive, spontane Gewalt ist eine Form der trieb- und aggressionsgesteuerten, unreflektierten, nicht verzögerten Gewalthandlung wie etwa aus Ärger einen beliebigen Gegenstand zu zerstören. Deren Gegenteil ist die instrumentelle, organisierte Gewalt. Diese ist strategisch, geplant, vorbereitet und durchdacht. Ein Musterbeispiel hierfür ist der lange Rachefeldzug des Grafen von Monte Christo in Dumas gleichnamigem Roman. Diese Dichotomie unterscheidet den Tatbestand des Mordes von dem des Totschlags, mit enormen Unterschieden im Strafmaß.

[...]


[1] Vgl. Saussure 1916

[2] Arendt 1994, S.30, 293.

[3] Vgl. Sprechakttheorie, in Austin 1976

[4] Baumann, 2000, S. 35

[5] Vgl. Williams 1999

[6] Vgl. zum Begriff der Gewalt: GALTUNG 1982, KUNCZIK 1987, MERTEN 1999, SELG 1982, THEUNERT 1987, WALDMANN 1992, WEBER 1972, WEHLING 1993

[7] Vgl. Begriff der „Familienähnlichkeiten“ im wittgensteinschen Sprachspiel, Wittgenstein 1984, § 66ff.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Gewalt - Definitionshoheit und Legitimationsmonopol
Hochschule
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg  (Philosophische Fakultät)
Veranstaltung
Gewalt
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
22
Katalognummer
V86711
ISBN (eBook)
9783638021685
ISBN (Buch)
9783638924672
Dateigröße
452 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gewalt, Definitionshoheit, Legitimationsmonopol, Gewalt
Arbeit zitieren
Bruno Gransche (Autor:in), 2007, Gewalt - Definitionshoheit und Legitimationsmonopol, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86711

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