Die römische Nobilität


Seminararbeit, 2006

15 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Die Entstehung der Nobilität
2.1. zur Begriffsbestimmung
2.2. historische Vorraussetzungen und Entstehungsprozesse der Nobilität

3. „Nobilitas“
3.1. Selbstverständnis der Nobilität
3.2. Selbstdarstellung und die damit verbundene Bedeutung der Entwicklung von Ehrenstatuen
3.3. Einflussmöglichkeiten von Frauen innerhalb der Nobilität

4. Nobilitätsherrschaft
4.1. soziale Vorraussetzungen
4.2. Bedeutung der „lex Hortensia de plebiscitis“

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Vorwort

In den nächsten Abschnitten soll versucht werden einen Überblick über die Strukturen und Verhältnisse der römischen Nobilität zu vermitteln. Hierbei soll besonders auf die Charakteristiken der Gruppe, ihr Umfeld und ihr Selbstverständnis eingegangen werden.

Die aktuelle Forschungslage zum Thema Nobilität muss sehr differenziert betrachten werden, denn eine antike Begriffsbestimmung fehlt völlig. Dieser Sachverhalt ist bei der gesamten Behandlung des Themas berücksichtigt worden.

2. Die Entstehung der Nobilität

2.1. zur Begriffsbestimmung

Eine antike Definition der Nobilität fehlt, aber als Nobilität wird in der Forschung die Führungsschicht der mittleren und späten römischen Republik bezeichnet, die sich nach dem Abschluss der Ständekämpfe herausbildete. Die Plebejer hatten nach langen Auseinandersetzungen, die vom 6. bis zum 3. Jahrhundert v. Chr., andauerten, mit der Lex Ogulnia und mit der Lex Hortensia (287 v. Chr.) die volle politische Gleichberechtigung in Rom erreicht. Patrizier und die plebejischen Familien, die in die höchsten Staatsämter gelangten, bildeten nun den patrizisch-plebejischen Beamtenadel- die Nobilität.

Nobilis ist abgeleitet von „noscere“ und bedeutet eigentlich „berühmt“. Mit berühmt wird heute schnell der Begriff Adel verbunden, doch unser Begriff von Adel trifft nicht unbedingt auf die Vertreter der römischen Nobilität zu. Viele Historiker zum Beispiel sprechen eher von einer „Beamtenaristokratie“, weil sich die Familien der römischen Nobilität auf ausgeübte Regierungsämter beriefen.

Die Entwicklung des Begriffs nobilitas von „Kenntlichkeit“ zu „Amtsadel“ beschreibt Sallust[1] wie folgt: „Der Vorfahren Ruhm ist den Nachkommen gleichsam eine Leuchte und duldet weder ihre guten noch ihre bösen Eigenschaften im Verborgenen.“

Die „Kenntlichkeit“ gewinnt erst im Zusammenhang mit den Magistratswahlen ihre volle Bedeutung. So wird z.B. ein Kandidat, deren Väter und Großväter das Volk als Consuln gesehen hat, wegen seiner „Kenntlichkeit“ anderen Kandidaten vorgezogen[2].

Nobilis ist also derjenige, der durch die virtus, durch eigene Taten des homo novus oder durch die Berühmtheiten der Vorfahren, ihre virtus und gloria oder im Idealfall durch beides beim populus Romanus „bekannt“ und empfohlen ist. Der Zusammenhang der einzelnen Charakteristika wird im weiteren Verlauf noch näher erläutert werden.

2.2. historische Vorraussetzungen und Entstehungsprozesse der Nobilität

Die Entstehung der Nobilität war mit dem Aufstieg einer plebejischen Elite in das höchste Amt des Staates verknüpft. Sie war, obwohl der geschlossene Kreis der patrizischen Geschlechter zu ihr gehörte, im Gegensatz zu diesem kein reiner Geburtsadel, sondern eine Aristokratie, die prinzipiell offen war für die Aufnahme von „homines novi“, dass heißt, wer es durch Volkswahl bis zum Konsulat gebracht hatte, gehörte für seine Person ebenso wie seine Nachkommen zum Kreis der Nobilität und damit zum eigentlichen Führungszirkel der römischen Republik. Bei Cicero hießen solche Ritter „homines novi“, die als erste in ihrer Familie ein staatliches Amt bekleideten und so auch in den Senat gelangten. Beispiele hierfür sind L. Quinctius, Volkstribun 74[3] oder auch Cn. Plancius, Aedil 54[4]. Solche Neulinge waren keine ganz normale Erscheinung, die sich nicht zuletzt geringschätzige Behandlungen durch die Altvornehmen gefallen lassen mussten[5]. In einem strengeren Sinn wurden nur die Familien zur Nobilität gerechnet, die unter ihren Vorfahren auf einen oder mehrere Konsuln verweisen konnten. Nicht altadlige Herkunft, sondern die in den höchsten Ämtern erbrachten Leistungen, vor allem die militärischen, waren die Legitimation der neuen, aus Patriziern und Plebejern bestehenden Aristokratie und es waren diese Leistungen, die eigenen und die der Vorfahren, die den Anspruch auf Berücksichtigung bei den Volkswahlen begründeten. Die hohen Staatsämter galten als Prämien der Tüchtigkeit und des Verdienstes, und nicht zufällig wurden sie als honores bezeichnet. Wie in allen aristokratischen Gesellschaften antwortete dem und der beneficium als Gegengabe die Ehre, in Rom vor allem in Gestalt der vom Volk vergebenen hohen Staatsämter. Es war in den Verhältnissen der Zeit begründet, dass die Leistungen im Krieg die höchste Anerkennung genossen.

Zur Entstehung der Nobilität trugen drei Faktoren, die nicht zuletzt auch den Ständekampf in seiner Endphase lenkten, entscheidend bei. Der militärische Erfolg Roms und die territoriale Expansion seit dem Ende des Latinerkrieges im Jahre 338 v. Chr. und deren strukturelle Rückwirkungen sowie die Herausbildung von festen Regeln, Konventionen und Maßstäben zur Rekrutierung des politisch- militärischen Führungspersonals und die damit verbundene Kanalisierung und Lenkung der aristokratischen Konkurrenz[6] um Ämter und Rang im Senat.

Der hier aufkommende Gedanke, dass die Nobilität doch sicher von irgendwelchen Rivalitäten und typisch aristokratischen Konkurrenzen bestimmt wurde, trügt. In dieser entstandenen Aristokratie entwickelte sich eine „kollektive Moral“[7], die eine wesentliche Basis für die innere Geschlossenheit, Kohärenz und Disziplin der Gruppe bildete und gerade diese besondere Homogenität war das eigentlich konstitutive Merkmal der Nobilität.

Der dritte Aspekt ist die Entwicklung des Senats zur zentralen Instanz aller politischen Entscheidungen, der militärisch-strategischen Führung und der kollektiven Kontrolle über den einzelnen nobilis, vor allem in der Magistratur[8].

Die historischen Vorraussetzungen, sowie die Entstehungsprozesse sind also vielseitig und müssen differenziert beurteilt werden.

[...]


[1] B. Iug. 85, 23.

[2] Liv. 4, 44, 2.

[3] Cluent. 111.

[4] Planc. 67.

[5] Planc. 17. fam. 1, 7, 8.; sowie Phil. 9, 4.

[6] vgl. T.P. Wiseman, Competition and Cooperation, in: Roman Political Life, S. 3-19; sowie Beard, Crawford, Rome, S. 54 f.

[7] dieser Zustand hielt zumindestens bis zum Ende der mittleren Republik an

[8] vgl. K.-J. Hölkeskamp, Die Entstehung der Nobilität und der Funktionswandel des Volkstribunats. Die historische Bedeutung der lex Hortensia de plebiscitis, in: Archiv für Kulturgeschichte (Band 70), 1988, S.283.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Die römische Nobilität
Hochschule
Technische Universität Dresden  (Institut für Geschichte)
Veranstaltung
Marcus Licinius Crassus
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
15
Katalognummer
V86692
ISBN (eBook)
9783638027236
Dateigröße
406 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Nobilität, Marcus, Licinius, Crassus
Arbeit zitieren
Désirée Borchert (Autor:in), 2006, Die römische Nobilität, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86692

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