Der polnische Staatspräsident im Wandel der Verfassung von 1989-1997


Seminararbeit, 2007

17 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Theoretische Einordnung des polnischen Regierungssystems

2. Die Verhandlungen am Runden Tisch von 1989 „Einer muss der Hausherr sein“

3. Die Kleine Verfassung von 1992 – Ein ausgehandeltes Provisorium

4. Die Neue Verfassung von 1997 – Die Dritte Republik

Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

Obwohl Polen der Vorreiter in Osteuropa war, stand die Verabschiedung einer neuen Verfassung hin zu einer demokratischen Staatsordnung im, Gegensatz zu anderen osteuropäischen Ländern, nicht am Anfang, sondern eher am Ende des Systemwechsels,.

Die Verfassungsgebung in Polen dauerte 8 Jahre. In dieser Zeit war es möglich, die Verfassungsnorm der Verfassungswirklichkeit anzupassen. Jedoch behinderte die Verfassungswirklichkeit die Ausarbeitung der polnischen Verfassung erheblich. Nicht zuletzt die Erinnerung an die kommunistische Herrschaft, die Amtsführung und Einfluss der Präsidenten der Übergangsverfassungen, erschwerten die Arbeit der Nationalversammlung an einer neuen Verfassung.

Auch im Hinblick auf die aktuellen Diskussionen um die Zwillingsbrüder Kaczynski in der polnischen Regierung ist es von Interesse, die Stellung des polnischen Staatspräsidenten näher zu beleuchten. Der ältere der beiden, Lech Kaczynski, hat seit 2005 das höchste Amt im Staat inne, nachdem sein Vorgänger Kwasniewski nicht mehr zur Wahl stand. Aktuelle Diskussionen um einen Korruptionsvorwurf der amtierenden Regierung, an dem Jaroslaw Kaczynski, der Bruder des Staatspräsidenten beteiligt sein soll, rücken die Machtpositionen der polnischen Regierung in das Blickfeld. Der Wechsel von einer kommunistischen Diktatur zu einer kapitalistischen Demokratie ist offensichtlich nicht einfach, und auch 8 Jahre nach der Verabschiedung der Neuen Verfassung, scheinen alte Strukturen noch nicht völlig beseitigt worden zu sein.

Das Amt des Staatspräsidenten ist das höchste politische Amt in Polen. Der Präsident ist zwar nicht für die Regierungsgeschäfte zuständig, hat aber dennoch gewichtige Kompetenzen. Wie diese genau aussehen und wie sich das Amt des Präsidenten nach der kommunistischen Herrschaft entwickelte soll Gegenstand dieser Arbeit sein.

Im Verlauf soll geschildert werden, wie sich die Kompetenzen und Befugnisse des Staatspräsidenten im Wandel der Verfassung änderten oder bestehen blieben. Dem soll eine theoretische Einordnung des polnischen Regierungssystems vorangestellt werden, die im Fazit wieder aufgenommen wird um eine detaillierte Schlussfolgerung in Bezug auf die neue polnische Verfassung und die Stellung des Präsidenten ziehen zu können. Dabei soll schließlich auch die theoretische Einordnung des postsozialistischen Staates nach den Kriterien Steffanis erfolgen. Im Einzelnen werden in den Kapiteln 2-4 die jeweiligen Stationen der Verfassungsgebung, um nicht zu sagen der Verfassungsfindung, geschildert werden. Darauf folgt ein abschließendes Fazit. Die Literaturlage ist aufgrund der späten Verfassungsgebung verhältnismäßig neu. Es gibt viele Arbeiten zu dem Thema der Transformation und dem Systemwechsel der postkommunistischen Staaten. Auch in Bezug auf die europäische Integration sind diese Länder und ihre Entwicklung in Literatur und Forschung von Bedeutung.

1. Theoretische Einordnung des polnischen Regierungssystems

Der Übergang des polnischen Systems von der kommunistischen Herrschaft zur Demokratie stellt eine Form des sog. ausgehandelten Systemwechsels dar.[1] Die Einordnung im klassischen Sinne nach Steffani, ist bei der Republik Polen nicht eindeutig. Sie weist sowohl Elemente eines parlamentarischen, als auch eines präsidentiellen Regierungssystems auf. Hierbei ist u.a. von Bedeutung, dass der Staatspräsident, als auch das Parlament direkt vom Volk gewählt werden.[2] Für Steffani ist „das primäre formale Unterscheidungsmerkmal“[3] bei der Unterscheidung zwischen präsidentiellen und parlamentarischen Regierungssystemen die Abberufbarkeit der Regierung. Wenn die Regierung vom Parlament abberufen werden kann, handelt es sich um ein parlamentarisches Regierungssystem. Ist dies nicht der Fall, so handelt es sich um ein präsidentielles.[4] Weiterhin beschreibt Steffani, dass in parlamentarischen Systemen die doppelte Exekutive vorherrscht. Das ist in Polen der Fall, wonach es sich dem parlamentarischen Regierungssystem zuordnen lässt. Steffani ordnet weiter dem präsidentiellen System die geschlossene Exekutive zu. In Polen bilden Staatsoberhaupt und Regierungschef keine Einheit und es lässt sich, Steffani entsprechend, dem parlamentarischen System zuordnen. Friedbert W. Rüb beispielsweise hält diese strenge Eingrenzung Steffanis für problematisch. Er hält das Kriterium der Abberufbarkeit der Regierung für unterkomplex und nicht fähig es entsprechend zu erfassen. Auch die doppelte demokratische Legitimation des Systems wird seiner Meinung nach nicht entsprechend berücksichtigt. Rüb hält, im Gegensatz zu Steffani, die Direktwahl des Staatspräsidenten für ein primäres Merkmal des Regierungssystems.[5] Steffani jedoch verweist später auf „eine Vielzahl weiterer systemsignifikanter Merkmale“[6] - wie eben die Direktwahl des Präsidenten in Polen. Steffani kommt zu dem Schluss, dass die Bezeichnung Semi-Präsidentialismus eine „gedankliche Fehlleistung“[7] sei. Er betrachtet die Bezeichnung „parlamentarisches System mit Präsidialdominanz“[8] als angemessen.

Laut Rüb, der sich in seinen Ausführungen auf Duverger stützt, muss ein semipräsidentielles Regierungssystem unter anderem folgende Kriterien erfüllen: der Staatspräsident wird direkt vom Volk gewählt. Der Premier und sein Kabinett werden vom Parlament gewählt und sind von deren Vertrauen abhängig. Der Staatspräsident kann unabhängig von dem Parlament agieren, aber nicht regieren.[9] Die Republik Polen erfüllt diese Kriterien. Im Parlamentarismus wird der Regierungschef auch vom Parlament gewählt und ist von dessen Vertrauen abhängig. Es kann also die Regierung abberufen. Neben dem Regierungschef gibt es noch einen Monarchen oder einen Präsidenten. Folglich eine offene Exekutive, wie es auch in Polen der Fall ist.

Das System, wie es in Polen besteht, weist also Kriterien der präsidentiellen, als auch der parlamentarischen Systemformen auf. Die Abberufbarkeit der Regierung ist zwar möglich, der Staatspräsident kann aber nicht abgesetzt werden. Auch hat hier der Staatspräsident, anders als in rein parlamentarischen Systemen üblich, eine Reihe eigenständiger Kompetenzen, wie beispielsweise die Anberaumung eines Referendums oder das Vetorecht bei Gesetzeserlassen. Man muss folglich zu dem Ergebnis kommen, das Polen ein Mischsystem darstellt. Es ist, je nach Definition und Ausgangspunkt entweder ein semipräsidentielles System, oder ein parlamentarisches System mit Präsidialdominanz.

2. Die Verhandlungen am Runden Tisch von 1989
„Einer muss der Hausherr sein“

Die politischen Eliten und die Opposition, Vertreter der Solidarnosc, trafen sich im Frühjahr 1989 in Warschau zu Gesprächen am Runden Tisch, um eine handlungsfähige und vom Volk legitimierte Regierung, mit einer neuen Verfassung zu bilden.[10]

Dabei stellten sich Schwierigkeiten heraus, die Macht der führenden Partei auf effektiv arbeitende Institutionen zu verlagern, die Vorherrschaft, welche die alten Eliten nicht verlieren wollten, zu übertragen und die Opposition, sowie die Sowjetunion, dennoch zu befriedigen. Die Ergebnisse der Verhandlungen am Runden Tisch waren demnach ein Kompromiss zwischen den beiden Parteien, in der Literatur als Historischer Kompromiss bezeichnet. Das sozialistische Staatssystem wurde offiziell abgeschafft und ein neues, nach dem Vorbild der V. Französischen Republik, geschaffen.[11] Es wurde neben dem Sejm, der wichtigsten Parlamentskammer, der Senat als zweite Kammer wieder eingeführt. Dies war ein Eingeständnis an die Opposition. Der Senat besteht aus 100, nach dem Mehrheitswahlrecht gewählten Senatoren. Mit legislativen Kompetenzen ausgestattet, darf er vom Sejm beschlossene Gesetze zurückweisen oder auch ergänzen und besitzt das Recht der Gesetzesinitiative. Das Veto des Senats kann allerdings mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Sejms überstimmt werden.

Der Staatsrat wurde durch die neue Institution des Staatspräsidenten ersetzt. Dieses wurde benötigt, um den polnischen Nachbarstaaten und der Sowjetunion gegenüber, während des Systemwechsels berechenbar zu bleiben. Er ist das Staatsoberhaupt und „Hüter des Fortbestands staatlicher Gewalt“[12]. Auch die Schaffung dieses Amtes war Ergebnis eines Kompromisses zwischen alten Machthabern und der Opposition. Gewählt wird der Präsident von der, aus dem Sejm und dem Senat zusammengesetzten Nationalversammlung, auf 6 Jahre. Die führende kommunistische Partei verfolgte das Ziel, möglichst viel ihrer damaligen Macht und Kompetenzen auf dieses Amt zu übertragen und schneiderte es demnach ihrem Vorsitzenden auf den Leib. Die Opposition hingegen versuchte, dem Amt des Staatspräsidenten möglichst wenige Kompetenzen zu übertragen. Dieser Konflikt hatte zur Folge, dass die Kompetenzen und Aufgabenbereiche des Präsidentenamtes in der Verfassung zwar sehr umfangreich, aber so weich und vage wie möglich formuliert wurden.[13]

[...]


[1] Vgl.Widmaier, Ulrich/ Gawrich, Andrea/ Becker, Ute: Regierungssysteme Zentral- und Osteuropas. Ein einführendes Lehrbuch, Opladen: Leske + Budrich 1999, S. 119.

[2] Vgl. Raciborski, Jacek: Das Regierungssystem in Polen: Zwischen semipräsidentiellem und parlamentarischem Kabinettssystem, in: Raciborski, Jacek/ Wiatr, Jerzy J.: Demokratie in Polen. Elemente des politischen Systems, Opladen: Verlag Barbara Budrich 2005, S. 91-96.

[3] Steffani, Winfried: Parlamentarische und präsidentielle Demokratie. Strukturelle Aspekte westlicher Demokratien, Opladen: Westdeutscher Verlag 1979, S. 39.

[4] Steffani, W.: Parlamentarische und präsidentielle Demokratie, S. 39; und Steffani, W.: Semi-Präsidentialismus: ein eigenständiger Systemtyp? Zur Unterscheidung von Legislative und Parlament, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, Nummer 26, Heft 4, Westdeutscher Verlag 1995, S. 631.

[5] Vgl. Rüb, Friedbert W.: Schach dem Parlament. Regierungssysteme und Staatspräsidenten in den Demokratisierungsprozessen Osteuropas, Wiesbaden: Westdeutscher Verlag 2001, S. 100-101.

[6] Steffani, W.: Semi-Präsidentialismus: ein eigenständiger Systemtyp?, S. 636.

[7] Steffani, Winfried: Parlamentarisch-präsidentielle „Mischsysteme“? Bemerkungen zum Stand der Forschung in der Politikwissenschaft, in: Luchterhandt, Otto (Hrsg.): Neue Regierungssysteme in Osteuropa und der GUS. Probleme der Ausbildung stabiler Machtinstitutionen, (Osteuropaforschung Bd. 37), Berlin: Berlin Verlag 20022, S. 58.

[8] Ebenda.

[9] Vgl. Rüb, F.: Schach dem Parlament, S. 104-105.

[10] Zitiert nach Lech Wałęsa, in: Ziemer, Klaus: Wie konsolidiert ist Polens Demokratie? In: Merkel, Wolfgang/ Busch, Andreas (Hrsg.): Demokratie in Ost und West, Frankfurt a.M.: Suhrkamp 1999, S. 334.

[11] Vgl. Ziemer, K.: Wie konsolidiert ist Polens Demokratie?, S. 332-334; und auch Bos, Ellen: Verfassungsgebung und Systemwechsel. Die Institutionalisierung von Demokratie im postsozialistischen Osteuropa, Wiesbaden: VS Verlag 2004, S. 157-165; sowie Zoll, Elisabeth: Vom Vorreiter zum Nachzügler. Die Systemtransformation in Polen in den Jahren 1989 bis 1993, (Analysen zum Wandel politisch-ökonomischer Systeme, Bd. 6), Frankfurt a.M., u.a.: Lang 1994, S. 39; und auch Kundigraber, Claudia: Polens Weg in die Demokratie: Der Runde Tisch und der unerwartete Machtwechsel, Göttingen: Cuvillier Verlag 1997, S. 112; und Furtak, Robert K.: Zum Verhältnis von Staatspräsident und Regierung in postsozialistischen Staaten. In: Luchterhandt, Otto (Hrsg.): Neue Regierungssysteme in Osteuropa und der GUS. Probleme der Ausbildung stabiler Machtinstitutionen, (Osteuropaforschung Bd. 37), Berlin: Berlin Verlag 20022, S. 144.

[12] Widmaier, U.: Regierungssysteme Zentral- und Osteuropas, S. 121.

[13] Banaszak, Bogusław: Einführung in das polnische Verfassungsrecht, Wrocław: Wydawnictwo Uniwersytetu Wrocławskiego 2003, S. 26-28; sowie Ziemer, K.: Wie konsolidiert ist Polens Demokratie ?, S. 332-333; als auch Zoll, E.: Vom Vorreiter zum Nachzügler, S. 29-32; und Kundigraber, C.: Polens Weg in die Demokratie, S. 109-111.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Der polnische Staatspräsident im Wandel der Verfassung von 1989-1997
Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg  (Politikwissenschaftliches Seminar)
Note
2,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
17
Katalognummer
V86558
ISBN (eBook)
9783638021302
ISBN (Buch)
9783638923354
Dateigröße
479 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Staatspräsident, Wandel, Verfassung, Polen
Arbeit zitieren
Annegret Stalder (Autor:in), 2007, Der polnische Staatspräsident im Wandel der Verfassung von 1989-1997, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86558

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Der polnische Staatspräsident im Wandel der Verfassung von 1989-1997



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden