Implikationen der MaRisk und der zweiten Säule des neuen Baseler Kapitalakkords für das Risikomanagement der Banken


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

31 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Einleitung

1 Entwicklung des bankaufsichtlichen Überprüfungsprozesses im Rahmen von Basel II
1.1 Das Drei-Säulenmodell des neuen Baseler Kapitalakkords
1.2 Konkretisierung der zweiten Baseler Säule sowie Umsetzung in nationales Recht
1.3 Qualitative Anforderungen an das Risikomanagement

2 Entscheidende Faktoren der quantitativen Anforderungen der MaRisk
2.1 Implementierung interner Quantifizierungsansätze von Risiken
2.2 Aggregation zum Gesamtbankrisiko und Bestimmung der Risikotragfähigkeit
2.3 Potentielle Unterlegung von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

3 Beurteilung der geänderten Anforderungen an das Risikomanagement
3.1 Auswirkungen auf die beteiligten Akteure
3.2 Methodische Problemfelder
3.3 Kritische Würdigung der Intentionen der MaRisk

Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Gleichgewichtsbedingungen im Risikotragfähigkeitskalkül

Einleitung

Das Umfeld der Bankenlandschaft unterlag in den letzten Jahren einem Wandel. So ist aufgrund zunehmender Globalisierung ein voranschreitendes Zusammenwachsen der Finanzmärkte zu beobachten.[1] Dies hat zudem zur Folge, dass sich die Risikosituation der Kreditinstitute verändert. Der Baseler Ausschuss sah sich veranlasst, Basel I grundlegend zu überarbeiten und Basel II einzuführen, wodurch die Eigenkapitalunterlegung der Kreditinstitute deutlich risikoorientierter wird. Weiterhin wurden die Aufgaben der Aufsicht ausgebaut sowie die Zusammenarbeit zwischen Kreditinstituten und Aufsicht verstärkt. Der Baseler Ausschuss hatte die Intention, eine harmonische Rechtsgrundlage im Finanzbereich zu schaffen und durch verschärfte Anforderungen die Qualität der Arbeit der Kreditinstitute zu erhöhen. Dies dient auch dem Schutz der Interessen und Informationsbedürfnisse der Anleger. Das Vertrauen der Anleger soll hiermit gestärkt werden.[2]

Die folgende Arbeit ist in drei Kapitel gegliedert. Im ersten Kapitel wird der neue Baseler Kapitalakkord beschrieben. Die zweite Baseler Säule erfährt dabei eine besondere Beachtung. Weiterhin wird deren Umsetzung in nationales Recht durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement skizziert. Abschließend werden die qualitativen Anforderungen der MaRisk konkretisiert. Die quantitativen Anforderungen der MaRisk finden im zweiten Kapitel besondere Beachtung. Nachdem zunächst auf die Implementierung von Risikoquantifizierungsmodellen eingegangen wird, erfolgen anschließend Ausführungen zur Aggregation der Risiken und der Bestimmung der Risikotragfähigkeit. Am Ende des zweiten Kapitels wird auf die potentielle Eigenmittelunterlegung von Zinsänderungsrisiken eingegangen. Im dritten Kapitel werden die Auswirkungen der neuen Anforderungen an das Risikomanagement sowie Problemfelder aufgezeigt. Anschließend erfolgt eine eingehende kritische Würdigung der Intentionen der MaRisk. In einem abschließendem Fazit werden die Ergebnisse dieser Arbeit zusammengefasst.

1 Entwicklung des bankaufsichtlichen Überprüfungsprozesses im Rahmen von Basel II

1.1 Das Drei-Säulenmodell des neuen Baseler Kapitalakkords

Der neue Baseler Kapitalakkord (Basel II) zielt mit drei grundlegenden Neuerungen auf eine risikoadäquate Ermittlung der Eigenmittelanforderungen zur Unterlegung der bankenspezifischen Risiken ab. Weitere Zielsetzungen stellen eine effektivere Bankenaufsicht zur Erhaltung der Stabilität internationaler Finanzmärkte sowie die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit dar.[3] Das Dach dieses bankaufsichtlichen Ansatzes ruht auf drei gleichberechtigten Säulen, die sich gegenseitig verstärken.[4]

Die erste Säule von Basel II umfasst die Neuregelungen der Vorschriften von Basel I und beschäftigt sich mit der Eigenmittelunterlegung von Risiken. Als primäre Neuerung wurden zwei weitere Säulen ergänzt. Grundlegend neu sind die Ansätze zur Bemessung der Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken, die im Rahmen der ersten Säule von Basel II behandelt werden. Hierzu stehen den Banken wahlweise ein Standardansatz (Standardised Approach, SA) sowie zwei weitere, auf bankinternen Ratings beruhende Ansätze zur Verfügung. Die beiden bankinternen Ansätze sind der so genannte IRB-Basisansatz (Foundation IRB Approach, FIRB), sowie der fortgeschrittene IRB-Ansatz (Advanced IRB Approach, AIRB). Die Abstufung vom standardisierten Vorgehen hin zu den anspruchsvollen Ansätzen verdeutlicht die Intention des Baseler Ausschusses, die individuellen Situationen der Institute zu berücksichtigen.[5] Neben diesen quantitativen Verfahren beschreibt die erste Säule Vorschriften zur Bemessung von Sicherheiten und nennt qualitative Mindeststandards für die Eigenkapitalunterlegung der Institute. Im Bereich der Unterlegung von Kreditrisiken fand eine Modifikation der bisherigen Regelung statt, so dass die geforderten Sicherheiten zukünftig stärker von der Art des Schuldners und dessen Bonität abhängen wird. Zusätzlich zu den Kredit- und Marktrisiken, die auch bislang mit Eigenmitteln zu unterlegen waren, schreiben die Neuregelungen erstmals auch die Unterlegung operationeller Risiken vor.[6] In diesem Zusammenhang haben Banken nun ebenfalls die Möglichkeit, genau wie bei der Bemessung des Kredit- und des operationellen Risikos auch, für operationelle Risiken auf intern entwickelte Verfahren zurückzugreifen. Den Instituten soll dadurch ein Anreiz geboten werden, ihre internen Risikomodelle weiterzuentwickeln. Die zweite Säule ergänzt das neue Eigenmittelkonzept um den bankenaufsichtlichen Überprüfungsprozess (Supervisory Review Process, SRP), der sowohl Kreditinstitute als auch die Bankenaufsicht anspricht. So sollen zum einen die Kreditinstitute mithilfe interner Verfahren ihre Eigenkapitalausstattung im Verhältnis zu ihrem Risikoprofil beurteilen. Im Rahmen des so genannten bankinternen Prozesses zur Sicherstellung der Kapitaladäquanz (engl. Internal Capital Adequacy Assessment Process, ICAAP)[7] sind die Institute angehalten, Strategien zur Sicherung einer adäquaten Eigenkapitalausstattung zu formulieren. Der zweite Aspekt des SRP ist der auf Artikel 124 der EU-Eigenkapital-Richtlinie (Capital Requirement Directive, CRD) basierende bankaufsichtliche Einschätzungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP).[8] Die Bankenaufsicht hat nunmehr die Aufgabe, die von den Banken entwickelten internen Verfahren hinsichtlich ihrer Angemessenheit zu überprüfen. Darüber hinaus ist es ihre Aufgabe, sicherzustellen, dass Kreditinstitute die geforderte Eigenmittelausstattung einhalten. Es wird deutlich, dass die Bankenaufsicht[9] über individuelle Eingriffsmöglichkeiten im Rahmen des SRP verfügt.[10] Die dritte Säule beinhaltet eine höhere Markttransparenz sowie erweiterte Publizitätsanforderungen für Banken. Aufgabe der Institute ist es, zu kommunizieren, in welchen Bereichen sie die Eigenkapitalvorschriften angewendet haben, so dass die Marktteilnehmer in der Lage sind, sich ein adäquates Bild über die Situation des Instituts zu machen.[11] Ziel dieser erweiterten Offenlegungspflichten ist eine disziplinierende Wirkung auf die Institute, da die Marktteilnehmer ihre Anlage- und Kreditentscheidungen entsprechend der umfangreicheren Informationen anpassen werden.

[...]


[1] Österreichische Finanzmarktaufsicht (2006).

[2] Vgl. Grünbichler, Andreas (2003), S. 7.

[3] Vgl. Cluse, Michael (2005) S.21.

[4] Vgl. Heinke, Eberhard (2002), S.3ff.

[5] Vgl. Österreichische Finanzmarktaufsicht (2006).

[6] Vgl. Hofmann, Gerhard (2004), S. 10.

[7] Vgl. Österreichische Finanzmarktaufsicht (2006).

[8] Vgl. Meusel, Steffen G. (2006), S. 53

[9] In Deutschland ist hierfür die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig

[10] Vgl. Cluse, Michael/Dernbach, Alexander/Engels, Jörg/Lellmann, Peter (2005), S. 21.

[11] Vgl. Artikel Schulte-Mattler, Hermann/Kenne, Ulrich v. (2004) S.39 sowie Elschen, Rainer (2002) S. 16.

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Implikationen der MaRisk und der zweiten Säule des neuen Baseler Kapitalakkords für das Risikomanagement der Banken
Hochschule
Universität Duisburg-Essen
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
31
Katalognummer
V86364
ISBN (eBook)
9783638018715
Dateigröße
510 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Implikationen, MaRisk, Säule, Baseler, Kapitalakkords, Risikomanagement, Banken
Arbeit zitieren
Björn Hielscher (Autor:in), 2007, Implikationen der MaRisk und der zweiten Säule des neuen Baseler Kapitalakkords für das Risikomanagement der Banken, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86364

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