F&E-Kooperationen in der Rüstungsindustrie - Eine Bestandsaufnahme


Seminararbeit, 2007

28 Seiten, Note: 2,3

Tobias Müller (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Kooperationen in der Forschung und Entwicklung
2.1. Der Kooperationsbegriff
2.2. Gegenstand und Ziele von F&E-Kooperationen
2.3. Ausrichtung von F&E-Kooperationen
2.4. Kooperationsarten

3. Die deutsche Rüstungsindustrie
3.1. Aufgabe und Struktur der deutschen Rüstungsindustrie
3.2. Markbestimmende Rahmenbedingungen

4. F&E-Kooperationen in der deutschen Rüstungsindustrie
4.1. Forschung und Entwicklung in der Bundeswehr und der Rüstungsindustrie
4.2. Kooperationen in der Marineschiffbauindustrie
4.3. Kooperationen in der Luft- und Raumfahrtindustrie
4.4. Kooperationen in der Panzerindustrie

5. Schlussfolgerung

Literaturverzeichnis

Internetquellen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

„Angesichts der begrenzten Ressourcen, sowie des beschränkten Bedarfs muss die rüstungswirtschaftliche Basis in Deutschland neu definiert werden.“[1]

Durch einen dramatischen Einbruch der finanziellen Mittel im Bundeswehretat hat sich die Auftragsvergabe an die wehrtechnische Industrie erheblich verringert.

Dabei ist der betriebswirtschaftliche Erhalt von Mindestkapazitäten in den Unternehmen der Rüstungsindustrie nur noch schwer sicherzustellen. Jedoch bildet gerade dieser Erhalt von Mindestkapazitäten aus technologischer Sicht die Grundlage für technologisches und technischen Know-how in der wehrtechnischen Industrie.

Der Verlust dieses wehrtechnischen Know-how führt unweigerlich zu einem langsamen Sterben der hochqualifizierten wehrtechnischen Unternehmen und deren Arbeitsplätze.[2]

Diese drohende Existenznot veränderte in den 90iger Jahren das Gefüge der gesamten wehrtechnischen Industrie in Deutschland. Einige Unternehmen zogen sich aus dem wehrtechnischen Geschäftsfeld zurück, andere verringerten ihre Kapazitäten und wieder andere bildeten nationale oder internationale Kooperationen und Fusionen.[3]

Diese vertieften Kooperationen der deutschen Rüstungsindustrie zur materiellen Bedarfsdeckung der Bundeswehr haben dabei aus politischen, militärischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten einen hohen Stellenwert.[4]

Im Verlauf der Arbeit soll hierbei nun untersucht werden, welche Arten und Formen der Kooperation, insbesondere im Bereich der Forschung und Entwicklung, in der wehrtechnischen Industrie in Deutschland vorhanden sind und welche genauen Ziele damit verfolgt werden. Dabei sollen auch die Hintergründe und Ursachen dieser Kooperationsbildungen genauer beleuchtet werden.

2. Kooperationen in der Forschung und Entwicklung

2.1. Der Kooperationsbegriff

Der Begriff Kooperation stammt sprachlich von dem lateinischen Wort „cooperatio“ ab und bedeutet Zusammenarbeit oder gemeinschaftliche Aufgabenerfüllung.[5] Im allgemeinen Sprachgebrauch nach dem Fremdwörterbuch Duden ist Kooperation eine aufgabengeteilte Zusammenarbeit verschiedener Partner.[6] Kooperation kann dabei als ziel- und nutzenorientierte Wechselbeziehung zwischen Individuen oder Institutionen gesehen werden.[7]

Der Begriff der Kooperation lässt sich weiter eingrenzen und kann im wirtschaftlichen Sinne als Art Zusammenarbeit zwischen den am Wirtschaftsleben beteiligten Personen und Institutionen verstanden werden. Eine einheitliche Definition des Begriffes der Kooperation existiert in der Literatur, noch in der Wirtschaftspraxis allerdings nicht.[8] Dies ist vor allem auf die große Vielfalt der unterschiedlichen Kooperationsarten und ihren fließenden Übergängen zurückzuführen.[9]

„In der Betriebswirtschaftslehre versteht man unter Kooperation eingeschränkter eine zwischenbetriebliche Zusammenarbeit zwischen mindestens zwei rechtlich und wirtschaftlich in den nicht von der Kooperation betroffenen Gebieten selbständigen Unternehmen zur gemeinsamen Durchführung von Aufgaben, die in der Regel auf mittlere bis längere Frist angelegt ist.“[10] Bei dieser zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit sind die Kooperationspartner bewusst voneinander abhängig, jedoch bleibt ihre Selbstständigkeit weitgehend erhalten.[11] Diese rechtliche und wirtschaftliche Autonomie der Beteiligten ist ein wesentliches Merkmal von Kooperationen und stellt eine klare Abgrenzung zu Unternehmensvereinigungen wie Akquisition oder Fusion dar. Kooperation kann somit auch als Mischform zwischen dem unternehmerischen Alleingang und Unternehmensvereinigungen gesehen werden.[12]

2.2. Gegenstand und Ziele von F&E-Kooperationen

Die zunehmende Internationalisierung der Märkte und der damit verbundene verschärfte Wettbewerbsdruck führen deutsche Unternehmen zur Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, um ihre knappen Ressourcen besser zu nutzen.[13] Eine der bedeutendsten Ressourcen der deutschen Wirtschaft ist dabei die Innovation als ein entscheidender Wettbewerbsfaktor.[14] Unter Innovation versteht man die Findung oder Schaffung von etwas Neuartigem.[15] „Als Innovation wird die Hervorbringung und/oder erstmalige Einführung von beliebigen Objekten verstanden, die aus der Sicht des Produzenten und/oder des Konsumenten des Objekts neu(artig) sind.“[16] Diese Objekte können neuartige Produkte, Verfahren, Vertragsformen oder Vertriebswege sein.[17] Die Entwicklung und Beherrschung dieser Innovationen spielt dabei für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Industrieländern eine entscheidende Rolle. Durch Innovationen können neue Märkte erschlossen werden oder auf vorhandenen Märkten gewisse Kostenvorteile gegenüber dem Konkurrenten erzielt werden.[18] Die Steigerung der Innovationstätigkeit ist somit eine Möglichkeit, sich der zunehmenden internationalen Konkurrenz zu stellen.[19]

Der Funktionsbereich der Forschung und Entwicklung spielt bei der Innovationsfindung eine wesentliche Rolle. Durch einen bewussten, planmäßigen, systematischen und methodischen Prozess, in Verbindung mit der kreativen menschlichen Tätigkeit, kann neues Wissen gewonnen und Innovationen hervorgebracht werden.[20] Somit können die Unternehmen ihre Produktpalette oder Fertigungsverfahren modifizieren, verbessern oder neue Produkte sowie Fertigungsverfahren entwickeln. Dabei stehen den Unternehmen grundsätzlich drei Handlungsmöglichkeiten zur Wahl. Im Rahmen einer Make-or-Buy- Entscheidung können Unternehmen die Forschung und Entwicklung selbst durchführen oder Innovationen von anderen Unternehmen einkaufen. Eine weitere Möglichkeit ist die gemeinsame Entwicklung von Innovationen im Rahmen einer Kooperation mit anderen Unternehmen.[21] Man spricht dabei von F&E- Kooperationen. Ein entscheidender Vorteil dieser F&E- Kooperationen ist die Erweiterung der Kapazität der Unternehmung in Qualität und Quantität. Durch die Einbringung der jeweils besten Ressourcen jedes Kooperationspartners können Grenzen überwunden werden und technologische Spitzenleistungen erzielt werden.[22] Gleichzeitig können Synergieeffekte genutzt und Kosten sowie Risiken reduziert werden.[23]

2.3. Ausrichtung von F&E-Kooperationen

Das grundlegende Ziel der Kooperation innerhalb der Forschung und Entwicklung ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der wirtschaftlichen Erfolgsposition.[24] Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Unternehmen die Richtung der angestrebten F&E-Kooperation mit Partnern definieren und später festlegen.[25] Diese Ausrichtung der F&E-Kooperationen wird in vertikale, horizontale und diagonale Kooperationen unterschieden.

Vertikale Kooperationen sind Kooperationen zwischen Unternehmen, die sich in der gleichen Branche befinden, jedoch in der Leistungskette hintereinanderliegend verbunden sind.[26] Es herrscht dabei zwischen den Partner kein Konkurrenzverhältnis, sondern eine Kunden-Lieferanten-Beziehung. Die Verflechtung der verschiedenen Stufen der Leistungskette in eine vertikale F&E-Kooperation ermöglicht die Entwicklung komplexer Systeme, bei denen Wissen, Technologien, Komponenten und Teilsysteme in das Endprodukt zielgerecht eingearbeitet werden können.[27] Vertikale Kooperationen sind vor allem in der Automobilbranche zu finden, z.B. Verträge eines Automobilherstellers mit Zulieferer- und Vertragswerkstätten.[28]

Bei horizontalen Kooperationen soll das wirtschaftliche Potenzial im bereits vorhandenen Tätigkeitsgebiet ausgedehnt werden.[29] Die kooperierenden Unternehmen sind dabei in der gleichen Stufe der Leistungskette tätig und somit aktuelle oder zukünftige Konkurrenten. Die typischen Vorteile dieser Ausrichtung sind Einsparung von F&E-Kosten und die Nutzung von Synergieeffekten. Die Teilung der Ergebnisse muss dafür von den Kooperationspartner in Kauf genommen werden. Horizontale F&E-Kooperationen finden vor allem in der Elektrotechnik, der Luft- und Raumfahrt und auch in der Automobilindustrie statt, wie z.B. die gemeinsame Entwicklung von VW und Ford im Bereich der Großraumlimousinen VW Sharan und Ford Galaxy.[30]

Diagonale Kooperationen sind Kooperationen zwischen Unternehmen unterschiedlicher Geschäftsfelder bzw. Branchen.[31] Innerhalb der Leistungskette besteht dabei keine direkte Verbindung zwischen den Kooperationspartnern. Für die Entwicklung von Technologien sind diagonale Kooperationen von großer Bedeutung, da bestimmte Technologien für mehrere Geschäftsfelder wichtig sind und branchenübergreifend miteinander kombiniert werden können. Diagonale F&E-Kooperationen sind jedoch eher selten zu finden. Beispiele finden sich in der Optik- und Elektronikindustrie oder im Computer- und Telekommunikationsbereich.[32]

Die drei Ausrichtungsmöglichkeiten von Kooperationen können in der Praxis deutlich unterschieden werden und liefern oft Hinweise zu Zielen und Hintergründen von Kooperationsschließung.

2.4. Kooperationsarten

Neben der Ausrichtung der Kooperation können Unternehmenskooperationen in verschiedenen konkrete Kooperationsarten unterschieden werden.[33] Diese können in Form einer Arbeitsgemeinschaft, einem Kartell, einem Konsortium, einem Gemeinschaftsunternehmen, einer Allianz oder als Unternehmensnetzwerk auftreten.

Die Arbeitsgemeinschaft ist eine zeitliche begrenzte Kooperation, um ein klar definiertes Ziel zu erreichen. Die Dauer der Kooperation ist überschaubar und begrenzt. Die Absicht der späteren Auflösung, nach erfolgreichem Erreichen des Zieles, ist von Beginn an gegeben. Arbeitsgemeinschaften werden häufig im Baugewerbe und im Anlagenbau gebildet und werden aufgrund mangelnder finanzieller oder technischer Kapazität einzelner Unternehmen genutzt, um Großaufträge durchführen zu können.[34] Eine Sonderform der Arbeitsgemeinschaft ist das Konsortium. Der typische Anwendungsfall liegt dabei besonders im Bankenbereich. Grundlegendes Merkmal eines Konsortium ist die Verblassung des zeitlichen Zusammenschlusses. Es ist nicht vorgesehen, nur innerhalb eines klar definierten Zeitraums zusammenzuarbeiten.[35]

Ein Kartell ist ein horizontaler Kooperationsform, bei der die Partnerunternehmen rechtlich und wirtschaftlich selbstständig bleiben.[36] Dabei basieren die Kartelle auf vertraglichen Absprachen zwischen den Kooperationspartner mit dem gemeinsamen Ziel, den Wettbewerb zu beschränken oder den Markt zu beherrschen.[37] Auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) sind diese Kartelle grundsätzlich verboten. Auf Antrag oder Anmeldung können jedoch durch den Gesetzgeber Ausnahmen gemacht werden.[38]

[...]


[1] BMVg (2006a), S.85.

[2] Vgl. Gläser (1997), S.1.

[3] Vgl. Schulte (1997), S.4.

[4] Vgl. BMVg (2006a), S.85.

[5] Vgl. Ladwig (1996), S.60 (zit. nach Tröndle (1987), S.15).

[6] Vgl. Fleischer (1997), S.10.

[7] Vgl. Schertler (1995), S.21.

[8] Vgl. Schubert/Küting (1981), S.118).

[9] Vgl. Specht et al. (2002), S.387.

[10] Sell (1994), S.3.

[11] Vgl. Specht et al. (2002), S.387 (zit. nach Tröndle (1987), S.16).

[12] Vgl. Fleischer (1997), S.11 ff.

[13] Vgl. Schertler (1995), S.27.

[14] Vgl. Ladwig (1996), S.3 (zit. nach Reichwald (1995)).

[15] Vgl. Hauschildt/Salomo (2007), S.3 (zit. nach Hamel (1996), S.323 ff).

[16] Corsten/Reiß (1999), S.993.

[17] Vgl. Hauschildt/Salomo (2007), S.3 (zit. nach Hamel (1996), S.323 ff).

[18] Vgl. Gerpott (2005), S.1.

[19] Vgl. Ladwig (1996), S.3.

[20] Vgl. Brockhoff (1994), S.36.

[21] Vgl. Ladwig (1996), S.4.

[22] Vgl. Corsten/Reiß (1999), S.1016.

[23] Vgl. Ladwig (1996), S.5.

[24] Vgl. Specht et al. (2002), S.395 (zit. nach Rotering (1993), S.32).

[25] Vgl. Specht et al. (2002), S.395.

[26] Vgl. Sell (1994), S.18.

[27] Vgl. Specht et al. (2002), S.396.

[28] Vgl. Sell (1994), S.18.

[29] Vgl. Schubert/Küting (1981), S.28.

[30] Vgl. Specht et al. (2002), S.396.

[31] Vgl. Sell (1994), S.19.

[32] Vgl. Specht et al. (2002), S.396.

[33] Vgl. Corsten/Reiß (1999), S.117f.

[34] Vgl. Kontos (2004), S.13.

[35] Vgl. Corsten/Reiß (1999), S.118.

[36] Vgl. Schubert/Küting (1981), S.142.

[37] Vgl. Kontos (2004), S.16.

[38] Vgl. Schubert/Küting (1981), S.156 ff.

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
F&E-Kooperationen in der Rüstungsindustrie - Eine Bestandsaufnahme
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Note
2,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
28
Katalognummer
V86124
ISBN (eBook)
9783638016315
ISBN (Buch)
9783640612918
Dateigröße
467 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
52 Einträge im Literaturverzeichnis, davon 11 Internet-Quellen.
Schlagworte
F&E-Kooperationen, Rüstungsindustrie
Arbeit zitieren
Tobias Müller (Autor:in), 2007, F&E-Kooperationen in der Rüstungsindustrie - Eine Bestandsaufnahme, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86124

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