Das Qualitätsmerkmal Niedrigschwelligkeit in der Erziehungsberatungsstelle

Mythos oder Regelangebot?


Hausarbeit, 2007

24 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsklärung

3. Die ‚drei Säulen’ der Erziehungs- und Familienberatung

4. Profession

5. Prävention

6. Inanspruchnahme von Erziehungsberatung

7. Schlussbetrachtung

8. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Ein besonderes Qualitätsmerkmal in der Erziehungs- und Familienberatung ist die Niedrigschwelligkeit, die sicherstellen soll, dass auch Familien aus unteren Sozialschichten und benachteiligten Bevölkerungsgruppen die Erziehungs- und Familienberatung in Anspruch nehmen (vgl. VOSSLER 2003, S. 26). In der Literatur herrschen verschiedene Meinungen bezüglich dieser Thematik vor. Manche Autoren sind davon überzeugt, dass die Niedrigschwelligkeit als Leistungsangebot der Erziehungs- und Familienberatung gewährleistet ist, andere bezweifeln diese These.

In dieser Ausarbeitung soll der Frage nachgegangen werden, ob die Niedrigschwelligkeit ein Regelangebot oder ein Mythos im Leistungsspektrum der Erziehungsberatung darstellt.

Zunächst wird eine Begriffsklärung der Erziehungsberatungsstelle vorgenommen sowie eine Begriffswahl getroffen, da in der Literatur eine Vielfalt an Begriffen Verwendung findet.

Als wesentliche Rahmenbedingungen der Erziehungs- und Familienberatung werden die `drei Säulen` - die Freiwilligkeit, Kostenfreiheit und die Schweigepflicht – dargestellt, welche die Niedrigschwelligkeit gewährleisten sollen. Sie werden hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzung hinterfragt.

Das multiprofessionelle Team, die Methoden und Arbeitsansätze sollen die Niedrigschwelligkeit als Regelangebot sicherstellen. In diesem Abschnitt wird überprüft, inwieweit sozialpädagogische Ansätze in der Beratung Berücksichtigung finden.

Auch präventive Angebote sollen dazu beitragen, dass beispielsweise sozial benachteiligte Familien die Erziehungs- und Familienberatung ebenso häufig wie andere Bevölkerungsschichten aufsuchen. Eben diese Menschen sollen von der Ergänzung der klassischen `Komm-Struktur` durch eine `Geh-Struktur` profitieren.

Im Anschluss der Darstellung dieser Problematik werden empirische Daten aufgeführt, die die Erreichbarkeit der unteren Schichten bzw. Menschen mit Migrationshintergrund repräsentieren, sowie die Inanspruchnahme nach dem familialen Kontext knapp skizzieren.

In allen Ausführungen wird die Niedrigschwelligkeit auf die Frage hin überprüft, ob sie ein Regelangebot oder ein Mythos darstellt.

2. Begriffsklärung

Die Erziehungs- und Familienberatung ist eine Leistung der Hilfen zur Erziehung, die „[…] eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung […]“ (§ 27, KJHG) sicherstellen soll. Sie ist somit gesetzlich verankert, und ihre Aufgaben sind vor allem im § 28 KJHG gesetzlich festgeschrieben. So sollen „Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen […] Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsproblemen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen […]“ (§ 28 KJHG). Weitere Paragraphen ergänzen die Aufgaben und Ziele der Erziehungs- und Familienberatung.

Der Begriff der Erziehungsberatung wird in der Praxis verschieden verwendet. Es finden sich Begriffe wie zum Beispiel „Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern“, „Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien“, Jugend- und Elternberatungsstelle“ oder einfach „Erziehungsberatungsstelle“. Die Vielfalt der Begriffe entsteht dadurch, dass im KJHG § 28 Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte als Adressaten der Erziehungs- und Familienberatung genannt werden (vgl. § 28 KJHG). Das heißt nur Erwachsene ohne Kinder und kinderlose Paare werden in dieser Definition ausgeschlossen. Daher erscheinen in den verwendeten Begriffen in der Praxis eben diese Adressaten.

In dieser Abhandlung wird der Begriff der „Erziehungs- und Familienberatung“ bzw. „Erziehungs- und Familienberatungsstelle“ verwendet. Damit soll zum einen die familienorientierte Perspektive und Arbeitsweise der Beratung deutlich gemacht werden und zum anderen den Förderrichtlinien des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Rechnung getragen werden. (vgl. HUNDSALZ 1995, S. 16).

3. Die ‚drei Säulen’ der Erziehungs- und Familienberatung

Die Niedrigschwelligkeit ist ein Kernelement der Erziehungs- und Familienberatung geworden. In diesem Abschnitt werden die drei Säulen der Erziehungs- und Familienberatung, die Freiwilligkeit, Kostenfreiheit sowie die Schweigepflicht dargestellt und kritisch reflektiert. Die Konkretisierung dieser drei Säulen, die zur Niedrigschwelligkeit beitragen erfolgt unter anderem durch die Regelung der Öffnungszeiten, Wartezeiten sowie der Öffentlichkeitsarbeit, welche deshalb einen weiteren Bestandteil dieses Abschnitts bilden werden.

Die Freiwilligkeit der Inanspruchnahme ist eng verbunden mit der Schweigepflicht und der Kostenfreiheit. Die Kostenfreiheit erhöht die Freiwilligkeit der Inanspruchnahme vor allem bei ärmeren Familien. Die Säulen der Freiwilligkeit und der Schweigepflicht begründen sich darauf, dass nur durch diese beiden Säulen ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann. Der Ratsuchende soll offen über sein Anliegen und seine Probleme sprechen können (vgl. HUNDSALZ 1995, S. 169 f.). „Jeder Ratsuchende kann die [Erziehungs- und Familienberatungsstelle] seines Vertrauens […] aufsuchen“ (JANS et al. 1994, S. 15; Zus. v. J. P.), was dazu beiträgt, die Offenheit des Ratsuchenden während der Beratung zu sichern. Darüber hinaus umfasst die freiwillige Inanspruchnahme auch die freiwillige Entscheidung für einen Termin (vgl. HUNDSALZ 1995, S. 171). Eine Konkretisierung dieser Aspekte soll durch bedarfsgerechte Öffnungszeiten, kurze Wartezeiten und Öffentlichkeitsarbeit erfolgen, um den Zugang zu erleichtern (vgl. HUNDSALZ 2001, S. 315). So soll die Erziehungs- und Familienberatung für Kinder, Jugendliche und Eltern bzw. Erziehungsberechtigte unmittelbar zugänglich sein, so dass sie sich auch „in Notfällen ohne größere Barrieren unmittelbar an die Beraterinnen und Berater wenden können“ (HUNDSALZ 1995, S. 61).

In Bezug auf die bedarfsgerechten Öffnungszeiten sollten Familiengespräche auch abends stattfinden können, um den berufstätigen Eltern entgegenzukommen (vgl. HÖLZEL 1981, S. 21).

Die Wartezeiten sollen sich auf höchstens vier Wochen belaufen, und in Krisenfällen ist ein sofortiger Termin erforderlich (vgl. HUNDSALZ 2006, S. 63).

Durch die Öffentlichkeitsarbeit der Erziehungs- und Familienberatungsstellen werden die Familien frühzeitig auf eine Möglichkeit der Beratung aufmerksam gemacht. Auch dies soll den Zugang erleichtern und zu einem niedrigschwelligen Angebot beitragen (vgl. HÖLZEL 1981, S. 21). Der Ratsuchende soll die Hilfe frühzeitig und so einfach wie möglich in Anspruch nehmen können. Der Anfahrtsweg soll durch die räumliche Nähe der Einrichtung verkürzt werden (vgl. KIRST 2006, S. 76).

Zusammenfassend sind die Gemeindenähe, bedarfsgerechte Öffnungszeiten, kurze Wartezeiten sowie die Öffentlichkeitsarbeit als Konkretisierung der ‚drei Säulen’ aufzufassen. Sie sollen mit der Kostenfreiheit eine freiwillige Inanspruchnahme der Beratung sichern. Durch die Freiwilligkeit und das Einhalten der Schweigepflicht kann dann eine Beratung zum Erfolg führen. Doch wie sieht dies in der Praxis aus? Wie freiwillig und niedrigschwellig ist die Inanspruchnahme wirklich?

Flügge weist darauf hin, dass die Hälfte der Klientel durch Dritte veranlasst oder sogar gedrängt wird, zur Erziehungs- und Familienberatung zu gehen. Hierbei handelt es sich vor allem um Lehrer/innen, Erzieher/innen oder aber auch um Ärzte oder Sozialarbeiter/innen, die die Eltern darauf aufmerksam machen, eine Beratung in Anspruch zu nehmen (vgl. FLÜGGE 1991, S. 15).

Somit wird die Freiwilligkeit der Inanspruchnahme stark eingeschränkt. Es sei in Frage gestellt, ob man noch von Freiwilligkeit sprechen kann, wenn eine Familie beispielsweise von einem Lehrer darauf hingewiesen wird, eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle aufzusuchen.

Auch die gute Erreichbarkeit einer Erziehungs- und Familienberatungsstelle ist nicht sichergestellt, denn „gemeindenahe Handlungsformen sind noch nicht zum zentralen Leit- und Handlungsprinzip […] geworden“ (KIRST 2006, S. 81).

Darüber hinaus sei Jans’ These, dass sich jeder Hilfesuchende die Erziehungs- und Familienberatungsstelle seines Vertrauen selbst auswählen kann, in Frage gestellt. Während des Interviews in der Erziehungsberatungsstelle ‚Soziales Zentrum’ in der Westhoffstraße in Dortmund erfuhren wir, dass beispielsweise Dortmund in Bezirke unterteilt ist, die den verschiedenen Beratungsstellen zugeordnet werden. So muss der Ratsuchende die Erziehungs- und Familienberatungsstelle aufsuchen, die seinem Bezirk angehört, ist also in seiner Entscheidungsfreiheit eingeschränkt.

Des Weiteren erwähnt Hundsalz, dass Terminangebote außerhalb der üblichen Öffnungszeiten notwendig seien (vgl. HUNDSALZ 2001, S. 515). Daraus lässt sich schließen, dass durch die üblichen Öffnungszeiten der Erziehungs- und Familienberatungsstellen nicht alle Familien erreicht werden. So sind vor allem die Väter, sofern sie berufstätig sind, an dem Gespräch nur schwierig zu beteiligen. Als problematisch erweisen sich die üblichen Öffnungszeiten, wenn beispielsweise ein Konflikt zwischen Mann und Frau in Bezug auf die Erziehung des Kindes vorliegt. Denn schließlich kann dieser nur geklärt werden, wenn der Mann anwesend ist. Soll die Beratung die ganze Familie erreichen, müssen die Öffnungszeiten erweitert werden.

Die Wartelisten der Erziehungs- und Familienberatungsstellen sind aufgrund fehlender personeller Ressourcen sehr lang (vgl. KIRST 2006, S. 81). So ist auch ein sofortiger Termin bei Krisenfällen in Frage gestellt. Ferner lässt sich vermuten, dass darüber hinaus die Entscheidungen, ob es sich um einen Krisenfall handelt oder nicht und ob eine sofortige Beratung angeboten wird, eher subjektiv gefällt werden. Aufgrund der langen Wartelisten und dem häufig knappen Personalschlüssel wird es oft schwierig sein, einen Termin für ein Beratungsgespräch während einer akuten Notlage zu erhalten. Dies aber wäre die wichtige Konsequenz für Menschen, die sich in einer allein nicht mehr lösbaren Krise befinden. Sicherlich mag es vorkommen, dass so manche Beratung nicht mehr relevant ist, wenn der Hilfesuchende erst nach seinen ‘akuten Krisenfällen’, also nach langer Wartezeit, zu einem Gesprächstermin geladen wird.

Die Nutzung der Öffentlichkeitsarbeit führt zwar dazu, dass die Erziehungs- Familienberatungsstelle der breiten Bevölkerungsschicht bekannter wird, bringt aber auch längere Wartelisten mit sich. Je bekannter die Erziehungs- und Familienberatungsstelle ist, desto größer ist die Inanspruchnahme. Es sei jedoch in Frage gestellt, ob dadurch auch die personellen Ressourcen steigen. Bei heutiger „Verknappung von Ressourcen (Zeit und Geld)“ (HUNDSALZ 2006, S. 62) wird dies nicht der Fall sein. So werden die Wartelisten noch länger und die präventiven und fallübergreifenden Tätigkeiten der Erziehungs- und Familienberatungsstelle verkürzt. Da fallübergreifende Tätigkeiten zwar im KJHG (§§ 14 und 16) verankert sind, aber nicht ausführlicher erläutert werden, liegt kein Rechtsanspruch auf diese Leistungen der institutionellen Beratung vor. Bei mangelnder Finanzierung und fehlenden personalen Ressourcen wird als erstes an diesen offenen Angeboten gespart (vgl. KIRST 2006, S. 81).

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Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Das Qualitätsmerkmal Niedrigschwelligkeit in der Erziehungsberatungsstelle
Untertitel
Mythos oder Regelangebot?
Hochschule
Technische Universität Dortmund
Note
1,3
Autoren
Jahr
2007
Seiten
24
Katalognummer
V85972
ISBN (eBook)
9783638016193
Dateigröße
494 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Qualitätsmerkmal, Niedrigschwelligkeit, Erziehungsberatungsstelle, Familienberatung, Erziehungsberatung
Arbeit zitieren
Corinna Kühn (Autor:in)Wenke Deussen (Autor:in)Janine Pollert (Autor:in)Julia Hollmann (Autor:in), 2007, Das Qualitätsmerkmal Niedrigschwelligkeit in der Erziehungsberatungsstelle, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/85972

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