Jugendpolitik der Kommune - Ist die verminderte Akzeptanz von Jugendfreizeitstätten gegenüber kommerziellen Angeboten eine Folge des gesellschaftlichen Wertewandels?


Seminararbeit, 2002

25 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Jugendfreizeitstätten
2.1 Definitionen
2.2 Aufgaben, Ziele und Angebote
2.3 Probleme

3 Gesellschaftlicher Wertewandel
3.1 Bedeutung der Freizeit für Jugendliche
3.2 Der Wertewandel in der Jugendfreizeitgesellschaft

4 Lösungsansätze zur Verbesserung der Akzeptanz und Situation von Jugendfreizeitstätten

5 Fazit

6 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

In der vorliegenden Arbeit soll die Jugendpolitik der Kommune anhand der Jugendfreizeitstätten vorgestellt und erläutert werden. Dabei richtet sich das Hauptaugenmerk auf die Beziehung der Jugendfreizeitstätten und den Wertewandel in der Jugendfreizeitgesellschaft, da es interessant ist zu beobachten, wie sich der gesellschaftliche Wertewandel auf die Bedeutung der Freizeit für Jugendliche auswirkt.

Die Gegenüberstellung der kommerziellen Angebote mit den größtenteils kostenlosen Aktivitäten von Jugendfreizeitstätten und die aufgestellte These von deren verminderter Akzeptanz aufgrund des gesellschaftlichen Wertewandels, verdeutlicht den komplexen Zusammenhang. Die Probleme der Jugendfreizeitstätten und ihre wichtige Bedeutung für die Jugend werden trotz ihrer pädagogisch wertvollen Relevanz zu wenig beachtet. Deshalb geht diese Arbeit speziell auf die Art und Weise ein, wie bedeutsam Jugendfreizeitstätten für junge Menschen sind und in wieweit diese kommunale Jugendfürsorge ihren eigentlichen Sinn erfüllt, aber auch mit welchen Schwierigkeiten sie konfrontiert wird.

Zuerst wird die Arbeit genauer auf die Rahmenbedingungen und zu Grunde liegenden rechtlichen Gegebenheiten eingehen und den zentralen Begriff der Jugendfreizeitstätten erläutern. Desweiteren werden Ursprünge vorgestellt sowie Aufgaben und Angebote herausgearbeitet, um schließlich auf die zentralen Probleme und Konflikte, die auch oftmals zu Schließungen der Freizeitstätten führen, aufmerksam zu machen.

Darauf folgt eine genauere Betrachtung der Bedeutung der Freizeit für Jugendliche. Mit welchem Grund kommen Jugendliche überhaupt zu den Freizeitstätten und warum wenden sie sich dann wieder ab ? Es wird die Frage gestellt, welche Relevanz und Bedeutung die Freizeit für die Jugendlichen hat. Ferner soll der Konkurrenzkampf mit den kommerziellen Freizeitanbietern ersichtlich werden, um so den Wertewandel beim Freizeitverhalten der Jugendlichen hervorzuheben.

Bezogen auf die Jugendfreizeitstätten lässt sich konstatieren, dass die Finanzlage der Kommunen monatlich immer schwieriger wird und sich dies selbstverständlich in bestimmtem Maße, durch fehlende Subventionen und Hilfsleistungen, auch auf die Jugendfreizeitstätten auswirkt. Denn schon seit längerem prägen Überschriften wie „Die Angst der Städte vor dem Rotstift“, „Gemeinden in Not“ oder „Die Städte zahlen bei der Gewerbesteuer drauf“ die Diskussion.

Deshalb soll abschließend noch ein Blick auf die momentane Situationslage geworfen werden, in dem Lösungsansätze zur Verbesserung der Akzeptanz und zur Situation von Jugendfreizeitstätten gesucht werden, die aber auch deutlich machen sollen, welche wichtige Funktion die Freizeitstätten in der momentanen Gesellschaft spielen.

2 Jugendfreizeitstätten

2.1 Definitionen

Eine Jugendfreizeitstätte ist eine kommunale Einrichtung zur Freizeitgestaltung Jugendlicher. Synonym werden auch „Jugendheim“, „Jugendhaus“, „Jugendzentrum“, „Haus der offenen Tür“, „Jugendtreff“ oder „Haus der Jugend“ gebraucht.

Die Freizeitstätten entstanden nach dem 2. Weltkrieg zunächst als vorübergehende Hilfsmaßnahmen für gefährdete Jugendliche. Doch allmählich etablierten sie sich als eine zentrale Institution innerhalb der offenen Jugendarbeit und rückten somit ins Licht von Kommunen, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und sonstigen freien Trägern. Besonders in den 70er und 80er Jahren entwickelten sich zahlreiche Jugendeinrichtungen, die grundsätzlich als Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit dienten.1 Ebenso wie die gesamte kommunale Jugendpolitik, werden die Jugendfreizeitstätten einerseits von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, andererseits von Trägern der freien Jugendhilfe ( Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände, Juristische Personen ) betrieben. Logischer Hintergrund sind die Wahlmöglichkeiten, Leistungen in Anspruch zu nehmen, so dass den Jugendlichen ein plurales Angebot unterbreitet wird.

Ziel der Jugendfreizeitstätten ist auch heute noch, die Jugendlichen von „jugendgefährdenden“ Plätzen und Orten fernzuhalten und somit präventive Jugendarbeit zu betreiben. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen können aus eigenem Antrieb die kommunalen Häuser als „Freizeitheim“ und als Treffpunkt benutzen und an Projekten und Angeboten teilnehmen, die im Gegensatz zu kommerziellen Angeboten meist kostenlos sind.

Die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen für die offene Jugendarbeit der Jugendfreizeitstätten bildet das 8. Buch des Sozialgesetzbuches, das Kinder- und Jugendhilfegesetz ( KJHG ). Das KJHG hat als Zielsetzung, anhand der Jugendhilfe die jungen Menschen bis 27 Jahren „in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung [zu, d. Verf. ] fördern“2, die Jugendlichen vor Gefahren zu schützen und außerdem dazu beizutragen „positive Lebensbedingungen für junge Menschen [...] sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“3

Die Arbeit der Jugendfreizeitstätten fällt ins Teilgebiet des § 11, der Jugendarbeit, also den Angeboten zur allgemeinen Förderung der Erziehung und Bildung junger Menschen.

Zu diesen Leistungen und Angeboten soll nach Absatz 3 unter anderem Jugendbildung, Jugendspiel, Jugenderholung und Jugendberatung in Sport, Spiel und Geselligkeit gehören.4 Gemeinsam haben alle Angebote der Jugendarbeit, dass sie außerhalb von Schule und Beruf statt finden und vor allem freiwillig sind. Bei der kommunalen Jugendarbeit kann man die Jugendlichen nicht zwingen, an den Angeboten teilzunehmen.

Einschränkend muss man jedoch sagen, Jugendfreizeitstätten sind eine freiwillige Leistung der Kommunen, denn innerhalb der Jugendarbeit ist das KJHG so formuliert worden, dass Jugendfreizeitstätten nicht erwähnt werden. Der entscheidende § 11 heißt wörtlich :

Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.5

So kann die Kommune bei finanziellen Notlagen, ohne Probleme das Jugendzentrum schließen, um so Geld einzusparen. Denn die zitierten „erforderlichen Angebote“ können auch mit ebenfalls bereits zur Verfügung stehenden Angebote der Jugendarbeit wie der politischen Bildung, Ferienpädagogik und kultureller Jugendarbeit abgedeckt werden.6

Insgesamt ist die Jugendfreizeitstätte also eine Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, die ohne Zwang die Möglichkeit der zahlreichen Angebote, die im Kapitel 2.2 näher erläutert werden, wahrnehmen möchten. Die Freizeitstätte hat also die Aufgabe aktiv Kinder- und Jugendpolitik anhand des KJHG umzusetzen und bedürfnisorientiert Freiräume für Spiel, Spass, Entfaltung und auch Entspannung zu schaffen und Jugendlichen, vor allem denen, die in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, durch Pädagogen und ausgebildete Sozialarbeiter individuelle Hilfestellungen anzubieten.

2.2 Aufgaben, Ziele und Angebote

Die heutigen Jugendfreizeitstätten bieten den Jugendlichen die verschiedensten Angebote, die von Spiel und Sport bis hin zu Projektarbeit und politischer Bildung führen. Zielorientierung ist dabei immer Geselligkeit, Unterhaltung, Konsum und Rekreation miteinander zu vereinbaren. Die Gesamt-Angebote lassen sich grob in „Offener Bereich“, „Gruppenarbeit“, „Geschlechtsspezifische Arbeit“, „Erlebnispädagogik“, „Veranstaltungen“ , „Projektarbeit“, „Einzelfallhilfe“, „Elternarbeit“ und „Kulturarbeit“7 zusammenfassen. All diese Themengebiete, die in den zahlreichen kommunalen Freizeitstätten den Jugendlichen in vereinzeltem Maße zur Verfügung stehen, geben wichtige Anstöße für die Entwicklung der kindlichen und jugendlichen Persönlichkeit und sind „Hilfestellungen bei der Suche nach der eigenen Identität und nach der gesellschaftlichen Rolle“8. Beim Zusammenarbeiten in einem jugendlichen Projekt, ist Teamarbeit gefordert, so dass das Sozialverhalten weiterentwickelt bzw. gestärkt wird. Jeder Projektteilnehmer muss in einer bestimmten Weise Verantwortung tragen und seine Stärken einbringen. Es kommt hier nicht mehr auf soziale Unterschiede an. Es gibt somit keine Einzelaktivisten, es gibt nur das Team. Die Jugendlichen lernen nicht nur im Projekt soziale Interaktion kennen, sondern auch wenn es um die gemeinsame Wahl eines Angebotes geht. Das Selbstbewusstsein und ebenso das Selbstvertrauen kann hiermit gestärkt werden.

„Damit ist diese Arbeit gleichzeitig auch Prävention. Kindern und Jugendlichen wird in der [...] Arbeit schon früh ein Weg gezeigt, innere Spannungen abzubauen und nicht zu verdrängen, bzw. Probleme zu bearbeiten und nicht vor ihnen zu flüchten.“9

Im Jugendzentrum kann durch die aktive Beteiligung an den Angeboten, dem Zusammenspiel von verschiedenen Charakteren und der oftmals aktiven Auseinandersetzung, ein Gemeinschaftssinn entwickelt und der individuelle Egoismen überwunden werden.

Da jedoch für zahlreiche Angebote und Projekte ( z.B. Kochkurs, Töpferkurs, Sportturnier ) grundsätzlich eine bestimmte Teilnehmerzahl nötig ist, müssen die Jugendzentren ständig versuchen das Interesse an den Angeboten zu wecken, um die Jugendlichen für sich zu gewinnen, denn nur mit einer stetigen Teilnehmerzahl ist die Aufrechterhaltung von Angeboten gewährleistet.

Um nun bei den Jugendlichen das Interesse an den Jugendzentren und ihren Freizeitangeboten wachzurufen, hat die Jugendarbeit stets die Aufgabe, die Interessen und Bedürfnisse der Jugendlichen wahrzunehmen und dementsprechend zu versuchen, sie umzusetzen und zu verwirklichen, denn die Jugendlichen lassen sich heutzutage im gesellschaftlichen Wertewandel nicht mehr allein von Anbieter für z.B. Kreatives ( basteln, töpfern, malen ) „locken“. Dementsprechend ist es eine der zentralen Aufgaben von Jugendzentren, offen zu sein für die Erwartungen der Jugendlichen und sie zu verantwortlicher Mitwirkung an den Angeboten zu aktivieren. Ferner müssen Jugendfreizeitstätten offen sein für Innovation und für die Inhalte der Angebote und Aktivitäten. Nur so kann das allgemeingültige Ziel jeder Jugendeinrichtung erreicht werden : Zur „Realisierung des gesellschaftlichen Fortschritts beizutragen und die Besucher zu bewusster und kritischer Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu befähigen.“10

2.3 Probleme

Es gibt viele ernste Probleme in den einzelnen Aufgabenbereichen und Handlungsfeldern, dem Management von Jugendzentren und im gesamten Unterhalt der Freizeitstätten. Es lassen sich hier nicht nur die im Mittelpunkt stehenden Finanzprobleme ansprechen, sondern ebenfalls die Probleme der Ehrenamtlichkeit, die des Drogenmissbrauchs einiger Jugendlicher, genauso wie des Vandalismus.

Das ständig diskutierte Problem des „freiwillige Engagements“ oder auch das des „bürgerschaftlichen Engagements“ ist ein weitreichendes Problem der Gesellschaft, welches auch auf die Jugendlichen zutrifft. Ehrenamtlichkeit bedeutet immer Unentgeltlichkeit, außer eventuell begrenzten Aufwandsentschädigungen. Dies schreckt Bürger oftmals ab, sich freiwillig als „Aktivbürger“ zu engagieren und seine kostbare Freizeit zu opfern, ohne Geldleistungen dafür zu erhalten. Hier sollte vielmehr beim Einzelnen der große resultierende gesellschaftliche Nutzen gesehen werden, als der persönliche Egoismus. Um das Ehrenamt aber zu fördern, ist besonders der Staat gefragt. Ehrenamtliche Arbeit muss mehr gesellschaftliche Anerkennung finden, eine größere Wertschätzung erhalten, um auch beim Einzelnen positiv entdeckt zu werden, damit die Bereitschaft geweckt wird, sich einzubringen.

[...]


1 Vgl. Gernert., Wolfgang ( Hrsg. ) : Handwörterbuch für Jugendhilfe und Sozialarbeit, Stuttgart ( u.a. ) 2001 ,

S. 209f.

2 Sozialgesetzbuch ( SGB ), Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe, Neufassung vom 08.12.1998, Bonn am 15.12.1998, § 1 Abs. 3.1

3 ebd., § 1 Abs. 3.4

4 vgl. Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, Neufassung vom 08.12.1998, § 11 Abs. 3

5 ebd., § 11 Abs. 1

6 Näheres zu Problemen im Kapitel 2.3

7 Huberty, Katia / Kern, Bernd : Handbuch. Duisburger Jugendhilfe- und –kultur , 2. Aufl. , Gelsenkirchen / Duisburg 1999 / 2000, S. 82 - 85

8 ebd., S. 79

9 ebd., S. 80

10 Grauer, Gustaf : Jugendfreizeitheime in der Krise. Zur Situation eines sozialpädagogischen Feldes. Teil 1 der Untersuchungen von Jugendfreizeitheimen, Weinheim / Basel 1973 , S. 268

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Jugendpolitik der Kommune - Ist die verminderte Akzeptanz von Jugendfreizeitstätten gegenüber kommerziellen Angeboten eine Folge des gesellschaftlichen Wertewandels?
Hochschule
Universität Duisburg-Essen  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Kommunalpolitik - Jugendpolitik
Note
1,7
Autor
Jahr
2002
Seiten
25
Katalognummer
V8527
ISBN (eBook)
9783638154772
ISBN (Buch)
9783638757027
Dateigröße
630 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Jugendpolitik, Kommune, Akzeptanz, Jugendfreizeitstätten, Angeboten, Folge, Wertewandels, Kommunalpolitik, Jugendpolitik
Arbeit zitieren
Alexander Stock (Autor:in), 2002, Jugendpolitik der Kommune - Ist die verminderte Akzeptanz von Jugendfreizeitstätten gegenüber kommerziellen Angeboten eine Folge des gesellschaftlichen Wertewandels?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8527

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