Gibt es den gerechten Krieg?


Seminararbeit, 2002

17 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Historische Begriffsdefinition

3 Gründe gegen einen ’gerechten Krieg’

4 Gründe für einen ’gerechten Krieg’

5 Fazit

6 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

In der vorliegenden Arbeit soll der Begriff des ’gerechten Krieges’ analysiert und diskutiert werden. Dabei richtet sich das Hauptaugenmerk auf die Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der Verwendung dieses Begriffes und die Frage, in wieweit ein Krieg überhaupt jemals gerecht sein kann.

Die schwierige Frage der Legitimität des seit der Antike verwendeten Begriffes, soll wegen der oftmals heftig emotional geführten Diskussion in der Gesellschaft erörtert werden.

Deshalb geht diese Arbeit speziell auf die Art und Weise ein, wie dieser Ausdruck für Argumentationen verwendet wird und in wieweit er den eigentlichen Sinn erfüllt, aber auch mit welchen Schwierigkeiten er ständig konfrontiert wird.

Zuerst wird die Arbeit genauer auf die historischen Begriffsdefinitionen eingehen und so den zentralen Begriff des ’gerechten Krieges’ erläutern. Es werden verschiedene persönliche Ansichten und Auslegungen von der Antike bis zur Moderne vorgestellt.

Darauf folgt eine genauere Betrachtung der Gründe, die gegen einen ’gerechten Krieg’ sprechen. Es wird die Frage gestellt, ob ein Krieg überhaupt klassifiziert und in Formen eingeteilt werden kann. Hintergründe und Argumentationen werden herausgearbeitet, um schließlich auf die Probleme aufmerksam zu machen.

Ferner soll im weiteren Kapitel der Gegensatz, nämlich die Gründe für einen ’gerechten Krieg’, gegenübergestellt werden. Es soll ersichtlich werden, in welcher Weise der Kritik begegnet wird und dieser historische Begriff gerechtfertigt sein kann.

Bezogen auf die Frage, ob sich ein Krieg in Formen von Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit einteilen lässt, ist zu konstatieren, dass die Aussprache darüber spätestens seit dem Kosovo-Krieg und dem Afghanistan-Einsatz stärker zugenommen hat. Schon seit längerem prägt somit der Begriff des ’gerechten Krieges’ die Diskussion. Dennoch gilt das Problem dieses Begriffes immer noch als unbefriedigend. und erscheint deshalb für eine wissenschaftliche Untersuchung lohnenswert.

Deshalb wird abschließend im Fazit eine Synthese erstellt, die die Vor- und Nachteile diesen Ausdrucks nochmals zusammenfügt, um Lösungsansätze zu suchen, wie man in Zukunft mit dem umstrittenen Begriff umgehen sollte.

2 Historische Begriffsdefinition

Die Lehre vom ’gerechten Krieg’ ist ein Grundthema der politischen Philosophie seit der vorchristlichen Zeit, deren Erörterung vom christlichen Altertum ( Cicero , Aurelius Augustinus ) über mittelalterliche und neuzeitliche Scholastiker ( Thomas von Aquin ), Humanisten ( Erasmus von Rotterdam ) und Völkerrechtler ( Hugo Grotius , Franziskus de Victoria ) bis in die Gegenwart ( Michael Walzer ) fortgesetzt wurde.

Der strittige Begriff wurde in den einzelnen Epochen jeweils unterschiedlich ausgelegt, vertreten und interpretiert.

Bereits im römischen Staatsdenken wurde der Begriff des ’bellum iustum’ aufgegriffen und dort sah Cicero den Krieg als gewaltsame Problemlösung als gerechtfertigt an, wenn der „vorzuziehende Weg der Verhandlung nicht zum Ziel des Friedens geführt hat“1 und das „Verharren beim disceptare (Verhandeln) den Anspruch der Gerechtigkeit verletzt.“2 Doch in allem war für Cicero und die Römer der Krieg ein opportunistisches Mittel und „nicht die Gerechtigkeit stand im Vordergrund, sondern das Recht des Staates, über Krieg und Frieden zu entscheiden.“3 Augustinus empfand den Krieg als ein Mittel zur Wiederherstellung von verletztem Recht, sowie von Frieden. Er sah somit auch einen Angriffskrieg als gerecht an, wenn ein Staat zur Selbsthilfe schritt und einen schuldigen Staat durch Krieg zur Rechenschaft zog, solange es an einem übernationalen Richter mangelt, der wiederum über internationale Strafgewalt verfügt, um Straftaten zu sühnen.4 Straftaten waren in diesem Zusammenhang für ihn bislang unbestrafte verbrecherische Übergriffe Bürger anderer Städte oder die Nicht-Zurückgabe von Land und Gegenständen aufgrund von zuvor unrechtmäßiger Aneignung.5 Erstmals wurden auch von ihm klare Kriterien des gerechten Krieges niedergelegt, die feststellten, dass der Krieg dem Frieden dient, der Einsatz kriegerischer Gewalt sich nur gegen begangenes Unrecht richtet und die kriegerischen Maßnahmen nicht gegen das Gebot Gottes verstoßen.6 Für den heiligen Thomas von Aquin konnte Krieg nur erlaubt sein, zur Mehrung und Förderung des Guten und der Vermeidung und Verhinderung des Bösen, zur „Erreichung eines Friedens, der vor Schlimmerem bewahrt, als es der zur Gewinnung dieses Friedens notwendige Krieg mit sich bringt.“7 Er begründete einen ’gerechten Krieg’ durch eine rechtmäßige Obrigkeit, einen gerechten Grund und eine rechte Absicht.8 Diesen Ansichten gegenüber stand der kritische Humanist Erasmus von Rotterdam. Dieser fand alle Rechtfertigungen der Kriegsführenden absurd und stellte fest, dass keiner der geführten Kriege, nicht einmal Verteidigungskriege, als sittlich verantwortbar anzusehen seien und die bellum-iustum Lehre an der Wirklichkeit scheitere.9 Für den Völkerrechter Hugo Grotius war ein Krieg ausschließlich als ’gerecht’ anzusehen, der auf erlittenem Unrecht basierte.

Eine Zusammenfassung der Kriterien von Augustinus, Thomas von Aquin und Victoria legte F.A.Stratmann in einem übersichtlichen 10 Punkte-Katalog der Bedingungen eines ’gerechten Krieges’ vor. Zu unterscheiden war dabei zwischen den Kriterien des Rechts zum Kriegseintritt, ’jus ad bellum’, und den Kriterien der Gerechtigkeit im Krieg, ’jus in bello’. Die Kriterien des ersteren entscheiden, ob es gerechtfertigt ist, einen Krieg zu beginnen. Die des letzteren entscheiden, wie in einem gerechten Krieg gekämpft werden muss. Es wurde u.a. gefordert : schweres Unrecht nur auf einer Seite, und zwar im Sinne zweifelsfrei, nachweisbarer, schwerer formell moralischer Schuld, ein Krieg als Bestrafung des Schuldigen auf der Grundlage der Verhältnismäßigkeit und der Gewissheit des Sieges der gerechten Sache, die von der rechten Absicht und der rechten Art der Kriegsführung begleitet sein musste. Ist nur einer der 10 Voraussetzungen nicht als Tatbestand erfüllt, so war nach Stratmann der Krieg ungerecht.10

Bis zum Ersten Weltkrieg blieb dann die Herstellung des Gleichgewichts der Kräfte, des ’balance of power’, als Rechtfertigungsgrund für den Beginn des Krieges, um eine drohende Hegemonie eines Staates zu verhindern.11 Die Politik der Staaten war somit geprägt von dem Grundsatz : „Der Krieg ist eine bloße Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln.“12

Und trotz der offiziellen Ächtung des Krieges nach den zwei schrecklichen Erfahrungen im 20. Jahrhundert durch die beiden Weltkriege, ist die Diskussion um die iusta causa der Kriegsführung nicht verstummt, sondern flammt aufgrund der Ereignisse in Somalia, im Kosovo, in Afghanistan und im Irak wieder auf. Zeitgenössische Hauptvertreter der bellum-iustum-Theorie, wie der Amerikaner Michael Walzer, versuchen so auch heute noch wie die Vorgänger Kriterien herauszuarbeiten, die die Fragwürdigkeit eines Krieges im Allgemeinen mindern und eine ’Berechtigung’ eines Krieges unter bestimmten Umständen bejahen. Walzer rechtfertigt seine Position zum ’gerechten Krieg’ , die nur von einem „extremen Anlass“13 ausgeht, durch ein humanitär begründetes militärisches Eingreifen, sobald es „um die ’ethnische Säuberung’ einer Provinz oder auch eines ganzen Landes oder um das systematische Abschlachten einer Religionsgemeinschaft bzw. Volksgruppe geht“14 und man somit den Menschenrechten Geltung verschaffen kann.

[...]


1 Hörmann, Karl ( Hrsg.) : Lexikon der christlichen Moral, Wien 1976, S. 922.

2 Rief, Josef : Die bellum-iustum-Theorie historisch , in : Glatzel, Norbert ( Hrsg. ) / Nagel, Ernst Josef ( Hrsg. ) : Frieden in Sicherheit. Zur Weiterentwicklung der katholischen Friedensethik, Freiburg 1981 , S. 15-40, hier : S. 19.

3 Koppe, Karlheinz : Es gibt keinen ’gerechten’ Krieg und hat ihn nie gegeben , in : Wissenschaft und Frieden , 12. Jg. (1994), H. 1/1994 , S. 16-19, hier : S. 17.

4 Vgl. Stratmann, Franziskus Maria : Weltkirche und Weltfriede. Katholische Gedanken zum Kriegs- und Friedensproblem, Augsburg 1924, S. 81.

5 Vgl. Rief, S. 23 f.

6 Vgl. Rief, S. 25.

7 Vgl. Rief, S. 33 f.

8 Vgl. Stratmann, S. 81 ff.

9 Vgl. Raumer, Kurt von : Ewiger Friede. Friedensrufe und Friedenspläne seit der Renaissance, Freiburg / München 1953, S. 13.

10 Vgl. Stratmann, S. 103 f.

11 Vgl. Kastner, Klaus : Vom ’gerechten Krieg’ zur Ächtung des Krieges [ = Beiträge zur Rechtsgeschichte des Oberlandesgericht Nürnberg ] , in : http://www.justiz.bayern.de/olgn/imt/ka_krieg_1.htm ; Download am 24.04.2002.

12 Clausewitz, Carl von : Vom Kriege, 10. Aufl. , Reinbek 2001, S. 22.

13 Walzer, Michael : Was heißt humanitär begründetes militärisches Eingreifen ? , in : Frankfurter Rundschau , Nr. 18 v. 22.01.2002 , S. 20.

14 Ebd.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Gibt es den gerechten Krieg?
Hochschule
Universität Duisburg-Essen  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Antike und Moderne Konzeption von Gerechtigkeit
Note
1,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
17
Katalognummer
V8526
ISBN (eBook)
9783638154765
ISBN (Buch)
9783638757010
Dateigröße
535 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gibt, Krieg, Antike, Moderne, Konzeption, Gerechtigkeit
Arbeit zitieren
Alexander Stock (Autor:in), 2002, Gibt es den gerechten Krieg?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8526

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