Das internationale Handelsregime - Regimewandel vom GATT zur WTO


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

33 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Regimetheorie
1.1. Entstehung des Regimeansatzes
1.2. Definition und Abgrenzung des Begriffs „Internationale Regime“
1.3. Regimestruktur
1.4. Regimeevolution
1.5. Regimefunktionen

2. Vom GATT zur WTO – Steigerung der Effektivität des Handelsregimes durch Regimeevolution
2.1. Regelsetzung und Regelanwendung von GATT/WTO
2.1.1. Prinzipien
2.1.2. Normen
2.1.3. Regeln
2.1.4. Verfahren
2.2. Informationelle Tätigkeit von GATT/WTO
2.3. Bewertung

Ausblick – Perspektive einer zukünftigen Regimeevolution?

Einleitung

„Nieder mit der WTO!“[1] oder „Die WTO ist die Achse des Bösen!“[2] waren Äußerungen vieler Demonstranten und Globalisierungsgegner um ihren Unmut gegenüber der Welthandelsorganisation im Zuge der Ministerkonferenz in Hongkong kund zu tun. Überschriften in den Zeitungen wie „Politisches Mikado bei der WTO“, „Hoffen auf ein Anti-Cancun“[3] oder „WTO-Krisenkonferenz: Mehr Rück- als Fortschritt“[4] ließen wenig auf einen Erfolg der Verhandlungen hoffen.

Offene Kritik wurde außerdem von Brasiliens Außenminister Celso Amorim geübt: „Im Welthandelssystem herrscht eine Struktur von Privilegien und Ungerechtigkeit.“[5]

Dies war gewiss nicht die Intention der Gründungsväter des Handelsregimes nach dem zweiten Weltkrieg. Gegen dessen Ende vertraten die Demokraten der USA die Meinung, dass das Fehlen eines offenen Welthandelssystems in den 1930er Jahren die Hauptursache für die entstandenen Feindseligkeiten darstellte und somit seine Errichtung für notwendig hielten.[6]

Will man das Entstehen des Handelsregimes theoretisch begründen, muss man auf das „Wohlfahrtsdilemma“ in den internationalen Beziehungen zurückgreifen.

Dieses Dilemma „resultiert aus einer Situation, in der die Staaten ihre Wohlfahrtsbeziehungen ohne die Existenz einer zentralen Autorität, die die internationalen Beziehungen steuert, selbst regulieren müssen.“[7]

Das „Wohlfahrtsdilemma“ kann sowohl kollektiv als auch individuell unerwünschte Interaktionsergebnisse verursachen, wenn alle oder viele Staaten der Verlockung den eigenen Anteil am Welthandel auf Kosten anderer Staaten zu vergrößern, nicht widerstehen können. Dies ist z.B. durch Festlegung von Importkontingenten, durch die Begünstigung inländischer Produkte mittels Subventionen oder durch die Diskriminierung ausländischer Produkte aufgrund spezieller technischer Standards möglich.

Würden sich alle Staaten so verhalten, würden die Anteile aller am Welthandel weitgehend gleich bleiben. Zur gleichen Zeit würde jedoch das Gesamtvolumen des Welthandels sinken und somit ebenfalls der Außenhandelsbeitrag zum Bruttosozialprodukt jedes Staates. Um dieses unerwünschte Resultat zu verhindern, müssen Staaten kooperieren.

Diese Kooperation, obwohl sie für alle Staaten Nutzen bringt, kann dann scheitern, wenn Staaten keine Vereinbarungen über sie treffen und so die internationalen Handelsbeziehungen nicht in ein Regelwerk eingebunden werden können.

Will ein internationales Regime zur Kooperation mit dem Ziel einer regelorientierten Steuerung der internationalen Handelsbeziehungen beitragen, muss es seine Funktionen effektiv wahrnehmen, indem es z.B. angemessene Regeln hervorbringt, diese ständig konkretisiert und spezifiziert sowie ihre Überwachung und Einhaltung gewährleistet.[8] Somit stellen sich mit Blick auf das Handelsregime folgende Fragen:

1. Inwieweit nimmt das Handelsregime seine Funktionen wahr und trägt damit zur Funktionsfähigkeit des Welthandelssystem bei?
2. Inwiefern konnte diese Funktionsfähigkeit durch Regimeevolution effektiver gestaltet werden?

Der erste Teil der Arbeit dient der Behandlung internationaler Regime in der Theorie. Nach einer kurzen Einführung der Entstehung des Regimeansatzes wird auf die Definition des Regimebegriffs sowie auf die Struktur, Evolution und Funktionen von Regimen eingegangen. Dieser theoretische Teil wird dann auf die Praxis angewandt, indem die Regimefunktionen, Regelsetzung und –anwendung sowie Informationelle Tätigkeiten, den Leitfragen entsprechend analysiert werden. Dabei soll die erste und bedeutendste Regimefunktion im Mittelpunkt der Arbeit stehen und gemäß der Regimestruktur - Prinzipien, Normen, Regeln und Verfahren - des GATT/WTO-Handelsregime beleuchtet werden. Daraufhin folgt eine Analyse der Informationsfunktion, um schließlich zu einer Beurteilung zu gelangen.

1. Regimetheorie

1.1. Entstehung des Regimeansatzes

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, ist Kooperation aus verschiedenen Gründen in den internationalen Beziehungen notwendig und muss demnach gesichert werden. Vertreter der Theorie der hegemonialen Stabilität[9] sehen diese nur gewährleistet, wenn das betreffende Politikfeld von einem Akteur dominiert wird, also ein Hegemon vorhanden ist.

Mit der verlorenen Vorherrschaft der USA kamen Zweifel an dieser Theorie auf, was die Wissenschaft zu einer verstärkten Anwendung der Regimeanalyse motivierte.

Der Regimebegriff wird spätestens seit den 1920er Jahren benutzt und ist auf das Völkerrecht zurückzuführen. Die Etablierung des Begriffs in der Politikwissenschaft erfolgt jedoch erst in den 1970er Jahren.

Mit dem Regimekonzept arbeiteten vor allem John Ruggie, Oran Young, Jospeh S. Neye und Robert O. Keohane. Die zwei letzteren sahen im Konzept der Internationalen Regime eine Antwort auf die von der Interdependenz[10] gestellten Probleme. Zu dieser Zeit beschränkte sich jedoch die Regimeanalyse auf einen rein deskriptiven und theorielosen Charakter, der erst Anfang der 1980er Jahre überwunden wurde, indem unterschiedliche Modelle wie Makroökonomie und Spieltheorie in die Regimeanalyse (so z.B. von Keohane) einbezogen wurden. Damit wurde eine intensivere Beschäftigung mit der Regimeanalyse eingeleitet, die sich auch in der deutschen Politikwissenschaft niederschlug. Ein bedeutender Vertreter ist Harald Müller, dessen Regimeverständnis dieser Arbeit zu Grunde gelegt werden soll.[11]

1.2. Definition und Abgrenzung des Begriffs „Internationale Regime“

Was unter Regimen in der internationalen Politik zu verstehen ist, wurde zahlreich definiert. Zu den bekanntesten und häufig herangezogenen Definitionen gehören die von Stephan D. Krasner[13], Robert Keohane und Harald Müller. Diese Arbeit soll sich hauptsächlich auf die Begriffsklärung von Letzteren stützen:[12]

„Regime sind kooperative Institutionen, die durch informelle und formelle, rechtliche und nichtverrechtlichte Strukturen – Prinzipien, Normen, Regeln und Prozeduren – gekennzeichnet werden und Konflikte zwischen konkurrierenden Nationalstaaten (gelegentlich unter Einbeziehung anderer Akteure) bearbeiten.“[14]

Müller ergänzt diese Definition indem er weitere Merkmale[15] hinzufügt:

Im Unterschied zu allgemeinen internationalen Ordnungen beschränken sich internationale Regime auf bestimmte Politikfelder. Wichtig ist für Müller die Bezeichnung „Ordnung“. Internationale Regime sind Ordnungen, die „aus einem Geflecht von Rollen“ bestehen, „die durch Regeln oder Konventionen zusammengehalten werden.“[16] Nur die Existenz einer Ordnung, die Rechte, Ansprüche regelt und Verhaltensvorschriften enthält, gewährleistet ein Maß an Erwartungssicherheit für die Akteure. Außerdem ermöglicht das Bestehen dieser Ordnung, dass das erwünschte Verhalten der Akteure auf Dauer angelegt ist und Verstöße sanktioniert werden können.[17] So lässt sich zusammenfassen:

„Diese Merkmale – Rollengeflecht; konvergierende Erwartungen; über Zeit bestehende Elemente von Ordnungen; Sanktionen – machen die Merkmale einer Institution aus.“[18]

Zur Abgrenzung des Begriffs betont Müller, dass internationale Regime zwar Institutionen sind, aber nicht alle Institutionen internationale Regime darstellen. Somit bezeichnet er Regime als spezifische Institutionen, die nicht bloß gewachsen, spontan oder primitiv, sondern geschaffen sind, um Verhalten und Erwartung in einem bestimmten oder ähnlichen Politikfeld in Regeln einzubinden.

Außerdem sind Regime Institutionen mit differenzierter Struktur, die sich auf vier Ebenen erstreckt: Prinzipien, Normen, Regeln und Entscheidungen. Auf diese Einteilung wird an späterer Stelle noch eingegangen.

Weiterhin grenzt Müller den Regimebegriff ab, indem er betont, dass Regime zwar auf Vereinbarungen von Akteuren beruhen, sie aber nicht ausschließlich gleichzusetzen sind mit Verträgen. Ihr Einzugsbereich geht darüber hinaus. Verträge haben zwangsläufig einen Rechtscharakter. Viele Vereinbarungen bezüglich Prinzipien, Normen, Regeln und Verfahren sind auch verrechtlicht bzw. entstammen Verträgen, beschränken sich jedoch nicht ausschließlich darauf. So können beispielsweise verrechtlichte Regeln aus unverbindlichen Prinzipien und Normen abgeleitet sein.

Davon abgesehen sind laut Müller Regime nicht mit internationalen Organisationen zu verwechseln, wenn auch beide der Kategorie „Institution“ zuzuordnen sind. Er bezeichnet Organisationen als Unterkategorie von Institutionen, die sich durch eine größere Materialität auszeichnen. Daraus begründen sich einige Vorteile von internationalen Organisationen. Deshalb manifestiert sich eine Regimeevolution oft in Form der Umwandlung eines internationalen Regimes in eine internationale Organisation.[19] Dies wird im zweiten Teil der Arbeit genauer betrachtet.

Zunächst soll kurz auf die Regimestruktur eingegangen werden, um die Begriffe „Prinzipien, Normen, Regeln und Prozeduren“ näher zu bestimmen.

1.3. Regimestruktur

Wie bereits angedeutet haben Regime eine differenzierte Struktur, die vier Ebenen umfasst: Prinzipien, Normen, Regeln und Prozeduren.

Nach Müller sind Prinzipien [20] für ein Regime unverzichtbar, da sie in Form von Grundsätzen seine Begründung darstellen. Mit anderen Worten werden in den Prinzipien Grundaussagen formuliert, die sich auf die Ursache der Entstehung des Regimes beziehen. Somit stellen Prinzipien den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ dar, auf den sich Akteure einigen müssen, damit überhaupt in einem bestimmten Politikfeld ein Regime entstehen kann.

Normen [21] legen Verhaltensrichtlinien fest, die die Rechte und Pflichten der Parteien betreffen. Sie dienen vor allem dazu die nicht verrechtlichten Bereiche eines Regimes zu fassen und dort das Verhalten der Parteien zu steuern. Außerdem gewährleisten Normen, unter der Vorraussetzung ihrer Beachtung, die Prinzipienkonformität in diesen Bereichen. Kurz gesagt sollen sie das Verhalten der Regimeteilnehmer dort beeinflussen, wo sie nicht mehr rechtlich gebunden sind.

„The rules of a regime are difficult to distinguish from its norms; at the margin, they merge into one another. Rules are, however, more specific: they indicate in more detail the specific rights and obligations of members.“[22]

Mit der Festsetzung von Regeln, die genaue Verhaltensvorschriften enthalten, wird das Regime oder zumindest ein Teil davon rechtlich verbindlich gemacht. Sie stellen den Maßstab der Ein- oder Nichteinhaltung eines Regimes dar. Diese Funktion ist für den Regimebestand und folglich auch für die Regimeevolution von großer Bedeutung. Außerdem stellen sie den größten Streitpunkt der Regimemitglieder dar, da es um die konkrete und rechtlich verbindliche Ausgestaltung des Regimes geht.[23]

Da es unmöglich ist jedes vorhandene Detail zu bedenken und in das Regelwerk aufzunehmen, sind Prozeduren notwendig, um eventuelle Änderungen und Anpassungen vornehmen zu können. Z.B. muss gegen Regelverstöße vorgegangen werden können, um das Fortbestehen eines Regimes zu sichern. Dies wird durch bestimmte Verfahren innerhalb eines Regimes ermöglicht. So müssen beispielsweise geeignete Konflikt- und Sanktionsprozeduren[24] geschaffen werden.

Dank der Anpassungsmöglichkeit durch Prozeduren kann es auch zu einer eventuell notwendigen Regimeevolution kommen, was im nächsten Abschnitt beleuchtet wird.

Schließlich müssen alle vier Ebenen betrachtet werden, um die Regimeleistung zu beurteilen, da diese sich „erst bei dem Zusammenwirken von Prinzipien, Normen, Regeln, und Verfahren ergibt (…)“[25] Keohane warnt diesbezüglich: „It is tempting to select one of these levels of specificity as the defining characteristic of regimes. Such an approach creates a false dichotomy between principles (…) rules and procedures.“[26]

1.4. Regimeevolution

1977 stellten sich Robert Keohane und Joseph Neye in ihrem Werk „Power and Interdependence. World Politics in Transition“ die Frage: „How and why do regimes change?“[27]

Ein Regime muss wandlungsfähig sein, um sich an die sich ständig verändernde Umwelt anpassen zu können. Dieser Wandel, der sich in Form einer Regimeevolution vollzieht, kann aus verschiedenen Gründen heraus geschehen. Je nach Anpassungsbedarf, vollzieht sich diese Umwandlung bzw. Weiterentwicklung in unterschiedlichen Formen:

Zum einen kann es notwendig sein Prinzipien, Normen, Regeln und Verfahren an neue Anforderungen anzugleichen. Hierbei besteht die Gefahr, dass neue Regelungen hinzugeführt und alte nicht abgeschafft werden, was zu Ambivalenzen führen kann.

Zum anderen wird von Regimewandel gesprochen, wenn das Einzugsgebiet auf andere Politikbereiche ausgeweitet oder mit anderen verknüpft wird.

Im besten Fall nimmt die Regeldichte des Regimes zu und sein Institutionalisierungsgrad steigt. Somit wird seine Struktur einheitlicher und kohärenter. Außerdem gewinnt es an Autonomie gegenüber den Akteuren.

Ein Regimewandel kann auch insofern vor sich gehen, indem die instrumentelle Wirksamkeit verbessert wird, die Verteilungsleistung auf mehr (oder weniger) Gerechtigkeit[28] verlagert und die Regimeeffizienz gesteigert wird.

Nach Müller misst sich die Effizienz eines Regimes daran, inwieweit die Normen akzeptiert, die Regeln eingehalten werden und inwiefern das Regime das Verhalten[29] der Mitglieder bestimmt.

Ursprung der Regimeevolution ist ein Lernvorgang der Akteure, der aus der Erfahrung mit dem Regime resultiert: Die Regimemitglieder erkennen welche Funktionen aus bestimmten Gründen nur bedingt wahrnehmbar und folglich zu verbessern sind. Diese Funktionen sollen im nächsten Abschnitt erläutert werden.

1.5. Regimefunktionen

Eingangs wurde die Frage gestellt inwieweit internationale Regime im Problemfeld Internationale Handelsbeziehungen zur Funktionsfähigkeit der Welthandelsordnung beitragen. Demnach soll die besondere Funktionsleistung von Regimen in den Mittelpunkt der Analyse gestellt werden.[30] Nach Robert O. Keohane lassen sich die Regimefunktionen wie folgt zusammenfassen:

Erstens stellen Regime Verhaltensrichtlinien für die Akteure auf und tragen somit zur Verminderung der Erwartungsunsicherheit hinsichtlich des Verhaltens anderer Akteure bei.

Zweitens verringern Regime die Transaktionskosten in der internationalen Zusammenarbeit, da sie einen institutionellen oder auch organisatorischen Rahmen für Beschlüsse bereitstellen.

Drittens vollbringen internationale Regime eine beträchtliche Informationsleistung. Dadurch

wird das Handeln der Akteure berechenbarer und Transparenz zwischen den Teilnehmerstaaten hergestellt.[31]

Besonders die Wahrnehmung der ersten und dritten Funktion ist für die Bewertung der Regimeleistung von Bedeutung.[32]

Mit Blick auf die erste Funktion genügt laut Volker Rittberger[33] und Manfred Efinger jedoch nicht nur das Aufstellen von Verhaltensrichtlinien, also die Regelsetzung, um die wirkliche Leistung eines Regimes zu fassen. Die Implementierung, also die Anwendung des Regelwerks, spielt zusätzlich eine große Rolle, um die Effektivität eines Regimes zu bestimmen.

Die erfolgreiche Wahrnehmung der dritten Funktion, der Informationsleistung, ist für internationale Institutionen insofern wichtig, als sie zugleich Voraussetzung und Resultat sowohl von Regelsetzung und -anwendung sind. „Denn die Generierung von Politikprogrammen sowie ihre operative Umsetzung verlangen Informationen über die soziale Wirklichkeit als Grundlage für Entscheidungen ebenso wie für deren spätere Evaluation.[34]

Folglich lassen sich die eingangs gestellten Leitfragen, die nun im praktischen, zweiten Teil der Arbeit analysiert werden sollen, wie folgt präzisieren:

Inwieweit hat es das GATT geschafft, die angeführten Regimefunktionen effektiv zu Gunsten eines funktionierenden Welthandels wahrzunehmen? Inwiefern können diese durch die Weiterentwicklung zur WTO effektiver genutzt werden?

2. Vom GATT zur WTO – Steigerung der Effektivität des Handelsregimes durch Regimeevolution

2.1. Regelsetzung und Regelanwendung von GATT/WTO

2.1.1. Prinzipien

In der Nachkriegszeit, in der auch IWF und Weltbank entstanden, war die Schaffung eines dritten Pfeilers der Weltwirtschaftsordnung, der International Trade Organization (ITO), vorgesehen. Sie sollte die Steuerung der internationalen Handelsbeziehungen übernehmen. In Bezug auf die Typologie von Ordnungsmodellen ist die ITO als „Maximal-Ansatz“[35] zu bewerten. Das bedeutet, dass die internationalen Handelsbeziehungen von einer internationalen Handelsorganisation mit weitreichenden Befugnissen geregelt werden sollte. Jedoch kam diese Einrichtung aufgrund des Widerstands des US-Kongresses nie zu Stande. An dessen Stelle wurde nur eines der Teilabkommen der ITO, das GATT (General Agreement on Tarifs and Trade), in die Realität umgesetzt.

[...]


[1] „Europas Bauern bekommen Zeit bis 2013“, in: SPIEGEL-ONLINE vom 18. Dezember 2005, www.spiegel.de.

[2] Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14. Dezember 2005, in: www.faz.net.de.

[3] Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 6. Dezember 2005, in: www.faz.net.de.

[4] SPIEGEL-ONLINE vom 16. Dezember 2005,in: www.spiegel.de.

[5] „WTO-Gipfel droht an Agrarstreit zu scheitern“, in: SPIEGEL-ONLINE vom 14. Dezember 2005, in: www.spiegel.de.

[6] Vgl. Senti, Richard: WTO. System und Funktionsweise der Welthandelsordnung, Zürich 2000, S.6/7.

[7] Rittberger, Volker, Zangl, Bernhard: Internationale Organisationen – Politik und Geschichte. Europäische und weltweite internationale Zusammenschlüsse, 3. Aufl., Opladen 2003, S.219/220.

[8] Vgl. Rittberger, S.219-224.

[9] Bedeutende Vertreter dieses Theorems sind Charles Kindelberger und Robert Gilpin, dazu Gilpin, Robert: The Political Economy of International Relations, Princeton 1987.

[10] Abgesehen vom Interdependenzansatz zählen ebenfalls zu den Vorläufern des Regimeansatzes der Funktionalismus (David Mitrany), der mittlerweile eher als Neoinstitutionalismus bezeichnet wird, und der Neofunktionalismus (Ernst B. Haas). Vgl. Rode, Reinhard, Regimewandel vom GATT zur WTO, in: Klein, Martin, Meng, Werner, Rode, Reinhard (Hrsg.): Internationale Wirtschaftspolitik, 1, Amsterdam 1998, S.1.

[11] Vgl. Müller, Harald: Die Chance der Kooperation. Regime in den internationalen Beziehungen, Darmstadt 1993, S.15;20.

[12] Von der Typisierung internationaler Regime wird abgesehen, da dies den Rahmen der Arbeit sprengen würde, zur Typisierung s. Zürn, Michael: Gerechte Internationale Regime, in: Albrecht, Ulrich (Hrsg.): Internationale Beziehungen. Theorie und Geschichte, 5,Tübingen 1987, S.14ff.

[13] Krasner definiert Regime „as sets of implict or explicit priniciples, norms, rules, and decisions-making prodcedures around which actors’ expectations converge in a given area of international relations. Principles are beliefs of fact, causation, and rectitude. Norms are standards of behavior defined in terms of rights and obligations. Rules are specific prescriptions or proscriptions of action. Decision-making procedures are prevailing practices for making and implementing collective choice.“ Krasner, Stephen D.: International Regimes, Ithaca 1983, S.2.

[14] Müller, S. 26.

[15] Ein ähnlicher Merkmalkatalog ist bei Manfred Efinger, Volker Rittberger und Michael Zürn zu finden, s. dazu, Efinger, Manfred, Rittberger, Volker, Zürn, Michael: Internationale Regime in den Ost-West-Beziehungen, in: Albrecht, Ulrich: Internationale Beziehungen (IB), 6, Frankfurt 1988, S. 69.

[16] Müller, S.26.

[17] Das Merkmal der Dauerhaftigkeit stellt auch für Krasner ein bedeutendes Kriterium dar: So muss es sich bei internationalen Regimen um mehr als nur „temporary arrangments“ handeln. Krasner, Stephen D.: Structural Causes and Regime Consequences: Regimes as intervening variables, in: Kratochwil, Friedrich, Mansfield, Edward D. (Hrsg.): International Organization. A Reader, New-York 1994, S.97.

[18] Müller, S. 27.

[19] Vgl. Müller, S. 28-31.

[20] Keohane fasst sie wie folgt zusammen: „The principles of regimes define, in general, the purposes that their members are expected to pursue.“ Keohane, Robert O.: After Hegemony, Princeton 1984, S.58.

[21] Keohane definiert Normen wie folgt: „Norms contain somewhat clearer injunctions to members about legitimate and illegitimate behavior, still defining responsibilities and obligations in relatively general terms.“ Keohane: After Hegemony, S. 58.

[22] Ebd., S.59.

[23] Vgl. Müller, S. 39- 41.

[24] Weitere Verfahren, die für die vorliegende Arbeit nicht von großer Bedeutung sind, stellen Teilnahme- und Routineprozeduren dar, vgl. Müller, S. 42.

[25] Kohler-Koch, Beate: Zur Empirie und Theorie internationaler Regime, in: Kohler-Koch, Beate: Regime in den internationalen Beziehungen, Bade-Baden 1989, S.41.

[26] Keohane: After Hegemony, S.59.

[27] Keohane, Robert O., Neye, Joseph S.: Power and Interdependence. World Politics in Transition, Boston 1977, S.19-22.

[28] Unter Regimegerechtigkeit versteht Müller die gerechte Verteilung der Regimeleistungen zwischen den Mitgliedern. Er nennt drei Maßstäbe um die Gerechtigkeit eines Regimes zu messen, s. dazu, Müller, S. 52.

[29] Unter Verhalten versteht Harald Müller „die unmittelbare, nach innen und außen wirkende Entscheidungen von Regierungen sowie die Umsetzung von Regimeregeln in innerstaatliche Regeln.“ Müller, S. 45. Letzteres Verhaltensmerkmal kann aufgrund des Umfanges in dieser Arbeit jedoch nicht berücksichtigt werden.

Vgl. Efinger: Internationale Regime in den Ost-West Beziehungen, S. 69.

[30] Vgl. Lehmkuhl, Ursula: Theorien Internationaler Politik, 3.Aufl., Oldenburg 2001, S.262.

[31] Vgl. Keohane: After Hegemony, S.57-64.; Vgl. Kohler-Koch, S.296-298.

[32] Die effektive Wahrnehmung der ersten Funktion stellt für Manfred Efinger das entscheidende Kriterium zur Beurteilung der Effektivität eines Regimes dar, vgl. Efinger, Manfred: Vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen in und für Europa. Ein Schritt auf dem Wege zur Verregelung der Ost-West-Beziehungen?, in: Koler-Koch, S. 365. Folglich soll die erste Funktion den Schwerpunkt der Arbeit ausmachen, die dritte Funktion aber dennoch, wie bei Volker Rittberger zu finden (Rittberger: Internationale Organisationen, S.232/233), in der Analyse berücksichtigt werden.

[33] Vgl. Rittberger, S. 168-170. Vgl. Meng, Werner: WTO-Recht als Steuerungsmechansimus der Neuen Welthandelsordnung, in: Klein, Martin (Hrsg.): Internationale Wirtschaftspolitik, 1, Amsterdam 1998, S.21.

[34] Rittberger, S.176.

[35] Dazu Beise, Marc: Die Welthandelsorganisation (WTO). Funktion, Status, Organisation, Baden-Baden 2001, S.249-252.

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Das internationale Handelsregime - Regimewandel vom GATT zur WTO
Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Note
1,7
Autor
Jahr
2006
Seiten
33
Katalognummer
V85186
ISBN (eBook)
9783638006125
Dateigröße
589 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Handelsregime, Regimewandel, GATT
Arbeit zitieren
Claudia Fischer (Autor:in), 2006, Das internationale Handelsregime - Regimewandel vom GATT zur WTO, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/85186

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