"Hartz IV" als Medienthema

Welches Bild von "Hartz IV" wird der Öffentlichkeit durch die Medienberichterstattung vermittelt?


Examensarbeit, 2007

89 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1. Vorbemerkung

2. Das dritte und vierte „Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“
2.1 Die Arbeit der Hartz-Kommission und der Beschluss der Hartz-Gesetze - ein Überblick
2.2 Das dritte „Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ [„Hartz III“]
2.3 Das vierte „Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ [„Hartz IV“]
2.3.1 Arbeitslosengeld II
2.3.2 Kürzung der Bezugsdauer des Alg II
2.3.3 Wohnkosten
2.3.4 Vermögen
2.3.5 Zumutbarkeitsregelungen
2.3.6 Sanktionen
2.4 Zusammenfassung

3. Die Macht der Medien
3.1 Aufgaben und Handlungsweisen der Medien
3.2 Medien und Politik
3.2.1 Wechselverhältnis zischen den politischen und medialen Akteuren
3.2.2 Die mediale Präsenz der Politik
3.2.3 Wer beeinflusst wen?
3.4 Die „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ - Eine Gefahr von außen

4. Der Umgang mit „Hartz IV“ in den Medien
4.1 Forschungsumfang und methodische- Überlegungen zur Inhaltsanalyse
4.1.1 Ausgewählte Medien
4.1.2 Exemplarische Inhaltsanalyse
4.1.3 Verlauf der Quellenanalyse
4.2 Die Hartz-IV-Berichterstattung 2004
4.2.1 Allgemeine Anmerkungen
4.2.2 Die Kritik an der Bundesagentur für Arbeit
4.2.3 Die Proteste gegen „Hartz IV“
4.2.4 Stimmungsmache für „Hartz IV“
4.3 Die Hartz-IV-Berichterstattung 2005
4.3.1 Allgemeine Anmerkungen
4.3.2 Hohe Kosten durch „Hartz IV“ und die Forderung nach weiteren Reformen
4.3.3 Selbstmord wegen „Hartz IV“?
4.3.4 Hetzjagd auf Hartz-IV-Empfänger
4.4 „Hartz IV“ als Medienthema der Jahre und 2005 - Ein Vergleich
4.5 Die weitere Berichterstattung zum Thema „Hartz IV“ - kurze Übersichtsdarstellung des Verlaufs und Ausblick
4.5.1 Das Jahr 2006
4.5.2 Das Jahr 2007

5. Schlussbetrachtung

6. Literaturverzeichnis „Hartz IV“ als Medienthema

1. Vorbemerkung

Im Dezember 2004 kürte die „Gesellschaft für deutsche Sprache“ den Begriff „Hartz IV“ zum „Wort des Jahres“. Ausgewählt werden dabei Wörter oder Ausdrücke, die als „verbale Leitfossilien“[1] die öffentliche Diskussion ein ganzes Jahr lang bestimmen.

Mit zu dieser Entscheidung beigetragen haben sicherlich auch die Medien, die im Jahr vor der Einführung des vierten Gesetzes „für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ mit ihrer Berichterstattung für die nötige Aufmerksamkeit des politischen Themas in der Öffentlichkeit sorgten.

Angesichts der Tatsache, dass sich die Medien gern wirtschafts- und sozialpolitischer Themen bedienen, stellt sich die Frage, inwieweit sie durch ihre Selektion und Bearbeitung der Berichte einen Beitrag zur öffentlichen Meinung leisten. Die Gefahr dabei ist, dass auch „Zerrbilder“ über wirtschaftliche oder sozialstaatliche Entwicklungen von den Medien entworfen werden können, die das öffentliche Klima nicht nur beeinflussen, sondern auch die Haltung der Bevölkerung zu bestimmten Themen prägen.[2] „Es gibt eine sich weit verbreitende Einsicht, dass Repräsentationen in den Medien daran beteiligt sind, das Verständnis und die Bilder, die wir von der Welt haben, zu konstruieren.“[3]

Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem „Verständnis“ von „Hartz IV“, das über die medialen Kanäle der Öffentlichkeit vermittelt wird.

Dabei wird angenommen, dass sich die Mehrheit der publizistischen Medien über die Hartz-IV-Berichterstattung an einer Kampagne gegen den Sozialstaat beteiligen, die von Politikern betrieben wird, um sozialpolitische Reformen durchzusetzen und als notwendig für die ökonomische Leistungsfähigkeit des Staates erscheinen zu lassen.[4] Unterstellt wird, dass die Medien dabei zum verlängerten Arm der (neoliberalen) Politik werden.

Die Errungenschaften des deutschen Sozialstaatsystems werden von den Medien für „überholt“ und „zu kostspielig“ erklärt.[5] In der Konsequenz wird der Ruf nach Reformen laut, die durch Bürokratieabbau und Verschärfungen von Leistungsgewährungen finanzielle Entlastungen bewirken sollen.

Dabei besitzen die Medien nicht nur Sprachrohrcharakter, sondern verstehen es auch durch ihre Art der Berichterstattung den Forderungen nach einer Reform des angeblich zu „großzügigen Sozialstaates“ Ausdruck zu verleihen.[6] Sie sind gleichzeitig Vermittler und Gestalter des Themenverständnisses in der Öffentlichkeit.

Dabei wird vor allem das Bewusstsein vermittelt, nur wenn es der Wirtschaft gut gehe, könne es in der Gesellschaft positive Entwicklungen geben.[7]

Aufgrund dieser (Fehl-)Annahme propagieren Politiker und Medienvertreter die „Notwendigkeit von Reformen“, die ökonomisches Wachstum garantieren sollen, aber nicht selten zu Lasten der Bevölkerung gehen.

Ein Beispiel dafür liefern die „Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, kurz „Hartz-Gesetze“ genannt.

Sie sollten durch eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes dazu dienen, mehr Beschäftigung zu schaffen und dadurch die Wirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen. Doch die Bevölkerung erkannte schnell, dass damit nur neue Einschränkungen, besonders für Arbeitslose und Geringverdiener, verbunden waren, sodass sie mit dem Begriff „Hartz IV“, der stellvertretend für die Arbeitsmarktgesetze als Synonym verwendet wurde, negative Assoziationen verbanden.

Die Politik versuchte daraufhin, mit Hilfe der Medien die Befürchtungen und Ansichten zu zerstreuen und die öffentliche Meinung zum Thema „Hartz IV“ in eine positive Richtung zu lenken.

Wie insbesondere die Medien das Hartz-IV-Thema behandelten, und wie sie es durch eine pseudokritische Berichterstattung nicht nur einseitig darstellten, sondern darüber hinaus auch bei ihren Konsumenten eine Bereitschaft zu weiteren Reformen wecken wollten, soll eine Analyse von meinungsbildenden Print- und Fernsehmedien belegen.

Vor allem soll darauf geachtet werden, mit welcher Hilfe von medialen Stilmitteln und Darstellungsformen die Hartz-IV-Reform in ein positives Licht gerückt wird, und wie anschließend die Forderung nach weiteren Reformen legitimiert werden soll.

Vermutet wird, dass ein Wandel im medialen Umgang mit dem Thema stattfindet, der es erlaubt, die vormals für richtig befundene Reform zu diskreditieren und somit den Weg für neue Reformen zu ebnen.

Es wird der Frage nachgegangen, wie es in der printmedialen Darstellung dazu kam, dass sich das Meinungsklima der Journalisten von der „notwendigen Reform“[8] zum „Hartz-Horror“[9] wandelte.

Zuvor soll der historische Verlauf der Hartz-Gesetze nachgezeichnet und deren Inhalte vorgestellt werden, um bei der späteren Medienanalyse Falschdarstellungen oder Halbwahrheiten über „Hartz IV“ kenntlich zu machen.

Danach wird das Verhältnis zwischen Politik und Medien genauer betrachtet, damit die bei der Medienanalyse gewonnenen Ergebnisse in einen größeren politischen Kontext eingeordnet werden können.

Der Hauptteil dieser Arbeit beschäftigt sich mit der exemplarischen Inhaltsanalyse der publizistischen Medien und ihrem Umgang mit dem Thema „Hartz IV“.

Die empirische Untersuchung dient der Verifizierung der Eingangsthese, dass der Großteil der Medien sich an den politischen Kampagnen gegen den Sozialstaat beteiligt und somit auch im Bewusstsein der Bevölkerung eine ablehnende Haltung gegenüber den sozialpolitischen Errungenschaften erzeugt.[10]

Es ist allerdings für unsere demokratische Gesellschaft zu hoffen, dass die Medienlandschaft nicht nur von demagogischen Nacherzählern dominiert wird, und sich am Ende dieser Arbeit der Verdacht, die Medien seien zur „vierten Macht im Staate“ geworden der sich die Politik nur allzu gerne bediene, nicht bestätigen wird.

2. Das dritte und vierte „Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“

Bevor eine Untersuchung über den medialen Umgang mit den „Hartz-Gesetzen“ erfolgen kann, ist es notwendig, das dritte und vierte „Gesetz für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt“[11] in ihrer Begrifflichkeit zu erklären, und sie inhaltlich wiederzugeben, um die sich darauf beziehenden Aussagen in den Medien spezifischer deuten zu können.

Obwohl zwei voneinander unabhängige Reformpunkte, wird in der Berichterstattung über „Hartz IV“ und der damit verbundenen Kritik, auch auf „Hartz III“ Bezug genommen. Aus diesem Grund wird auf die beiden letzen Hartz-Gesetze detailliert eingegangen, wohingegen das erste und zweite Hartz-Gesetz nur dann in der späteren Medienanalyse Erwähnung finden sollen, wenn sie im Zusammenhang mit den vorhin genannten Thesen stehen.

Die folgenden Analysen beziehen neben einer inhaltlichen Deskription auch Kritiken zu den einzelnen Punkten der Arbeitsmarktgesetze mit ein.

Zur besseren Einordnung in das gesamte Hartz-Reformpaket sei zuerst auf die Arbeit der so genannten Hartz-Kommission verwiesen, die im Auftrag der Bundesregierung die Gesetzesvorschläge ausarbeitete. Die letzten beiden Hartz-Gesetze werden anschließend einzeln vorgestellt.

2.1 Die Arbeit der Hartz-Kommission und der Beschluss der Hartz-Gesetze – ein Überblick

Das Jahr 2002 begann für die rot-grüne Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder mit eklatanten Nachrichten.

Die Arbeitslosenzahl hatte die 4-Millionen-Marke überschritten und ließ das vom Kanzler 1998 ausgegebene Ziel verfehlen, die Zahl der Arbeitslosen bis zum Jahr 2002 unter 3,5 Millionen zu senken.

Als dann das Sozialforschungsinstitut infas[12] im Januar 2002 eine Studie veröffentlichte, wonach etwa die Hälfte der Arbeitslosen unmotiviert, oder gar nicht auf Arbeitssuche ginge, stand für Politik und Öffentlichkeit das Problem „Arbeitslosigkeit“ als Schwerpunktthema fest.[13]

So wenig das Ergebnis der Studie auch den Tatsachen entsprach, es unterstützte die ein Jahr zuvor von Schröder ausgelöste „Faulenzerdebatte“[14], setzte aber gleichzeitig die Regierung unter arbeitsmarktpolitischen Handlungsdruck, die Arbeitslosen verstärkt zur Jobsuche zu bewegen.

Im Februar hatte die Bundesanstalt für Arbeit mit einem Bericht zu kämpfen, der auch die Bundesregierung in arge Bedrängnis brachte. Der Bundesrechungshof hatte bei seiner Prüfung der Vermittlungsstatistiken bei Arbeitsämtern herausgefunden, dass weniger Arbeitslose als angegeben Arbeit vermittelt wurde: „Etwa 70 Prozent der Vermittlungen seien fehlerhaft.“[15]

Eine einsetzende „Skandalisierung“[16] der Vermittlungsstatistik deckte erhebliche Mängel in der Arbeitsverwaltung auf. Die politischen Entscheidungsträger sahen sich veranlasst, Maßnahmen zu entwickeln, um den Problemen am Arbeitsmarkt entgegenzuwirken.

Dies war der Anlass zur Bildung der so genannten Hartz-Kommission, benannt nach ihrem Vorsitzenden, dem VW-Personalvorstand Peter Hartz.

Die Bundesregierung erteilte der Kommission den Auftrag, Reformmaßnahmen für die Bundesanstalt für Arbeit (BfA) auszuarbeiten. Sie trat am 22. Februar 2002 zusammen.

Zu den fünfzehn ehrenamtlichen Mitgliedern der Kommission gehörten Kommunal- und Landespolitiker, Wissenschaftler, Vertreter der BfA, Arbeitgeber, Gewerkschafter, Selbstständige und Unternehmensberater.[17] Die Tatsache, dass nur zwei Gewerkschaftsmitglieder und kein einziger Vertreter eines Arbeitslosenverbandes der Hartz-Gruppe angehörten, gab Kritikern den Anlass, die Zusammensetzung der Kommission als Konglomerat neoliberaler, wirtschaftspolitischer Interessen zu charakterisieren.[18]

Im 343 Seiten starken Abschlussbericht, der am 16. August 2002 nach sechsmonatiger Tagung der Regierung Schröder vorgelegt wurde, fanden sich neben Reformprojekten zur Umstrukturierung der BfA auch arbeitsmarktpolitische, beziehungsweise beschäftigungspolitische Anregungen für eine Neuregelung des Arbeitsmarktes.[19]

Die erweiterte Zielsetzung, nämlich die Schaffung sowohl moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, als auch von Vollbeschäftigung, versuchten die Mitglieder der Hartz-Kommission damit zu begründen, dass der Umbau der BfA nur in Verbindung mit weiteren Reformen am Arbeitsmarkt sinnvoll sei.[20]

Das Ergebnis waren insgesamt 13 „Innovationsmodule“, die jeweils einzelne Unterpunkte zu den Bereichen Service für Arbeitgeber, Vermittlung, Zumutbarkeit, jugendliche Arbeitslose, Förderung älterer Arbeitnehmer, Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, Bonussystem für Unternehmen, Aufbau von Personal Service Agenturen, Abbau der Schwarzarbeit, Organisation, Umbau der Landesarbeitsämter, Finanzierung der Maßnahmen und eines Masterplans enthielten.[21]

Als Kernpunkte für die Verbesserung der Arbeitsmarktlage sah die Kommission neben einer schnelleren und effizienteren Vermittlung der Arbeitslosen auch deren Eigenaktivität. Diese sollte durch verschärfte Zumutbarkeits- und Leistungsregelungen verstärkt werden.[22]

Somit offenbarten die Vorschläge der Hartz-Kommission, durch beispielsweise dezentrale Umstrukturierungsmaßnahmen der BfA in eine Dienstleistungsbehörde, oder durch das neue Verständnis von Arbeitslosen als „Kunden“ und ökonomisch rationale Arbeitssuchende[23], die ihre Lage selbst verschuldet hätten, einen Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik.[24]

Nur fünf Tage später, nach der öffentlichen Präsentation der Vorschläge im Französischen Dom zu Berlin, stimmte das Bundeskabinett am 21. August 2002 dem Hartz-Konzept zu. Da sich die SPD-Regierung zu dieser Zeit im Wahlkampf befand, beschloss sie im September eine Absichtserklärung zur Umsetzung der Hartz-Reformen nach der Bundestagswahl.

Als Ende Oktober der neue alte Kanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung auch auf die Hartz-Vorschläge einging, versprach er, dass sich ihre Umsetzung eins zu eins im Gesetzespapier finden würde.[25]

Einen Monat später versuchte er im Unions-dominierten Bundesrat die Opposition von dem Hartz-Konzept, das in eine umfassende Reform des Arbeitsmarktes[26] eingebettet ist, der so genannten Agenda 2010, zu überzeugen. Keine Befürchtungen brauchte Schröder angesichts einer rot-grünen Koalitionsmehrheit im Bundestag zu haben, wie der Beschluss der Arbeitsmarktreformen „Hartz I“ und „Hartz II“ im November 2002 zeigte. Allerdings scheiterte er am Widerstand der Union im Bundesrat, weshalb ein Vermittlungsausschuss zur Kompromissfindung eingeschaltet wurde. Am 19. Dezember 2002 wurde das erste und zweite Hartz-Gesetz im Bundestag verabschiedet, die dann am 01. Januar 2003 in Kraft traten.

Wichtige Änderungen von „Hartz I“ waren die Einrichtung von so genannten Personal Service Agenturen (PSA), sowie Kürzungen bei der Arbeitslosenhilfe.[27]

Im zweiten Hartz-Gesetz waren die wesentlichen Elemente der Reform wie Regelungen zu Mini- und Midi-Jobs, der „Ich-AG“, zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und zur Einrichtung von Job-Centern enthalten.[28]

Das Bundeskabinett beschloss im August 2003 die beiden Gesetzentwürfe „Hartz III“ und „Hartz IV“, die im Herbst des gleichen Jahres in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurden. Wie schon zuvor beim ersten und zweiten Hartz-Gesetz scheiterten die parlamentarischen Beratungen im Bundesrat und wurden im Vermittlungsausschuss fortgeführt. Das Ergebnis stieß bei Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft und Gewerkschaften auf Kritik, während die meisten Politiker die Kompromissfindung positiv bewerteten.[29]

Da das dritte Gesetz keiner Zustimmungspflicht des Vermittlungsausschusses bedurfte, konnte es am 01. Januar 2004 in Kraft treten, wobei über „Hartz IV“ noch gestritten werden musste.

„Hartz IV“ wurde im Dezember 2003 von Bundestag und Bundesrat gebilligt, doch sollte es noch bis zum Januar 2005 dauern, bis das letzte Gesetz der Hartz-Reform seine Umsetzung fand.

Unermüdlich propagierte die Kommission ihr Zielvorhaben, mit den Gesetzen die Arbeitslosigkeit bis 2005 zu halbieren.[30] Schon damals hielten Experten dieses Vorhaben für utopisch, doch blieben ihre Vorbehalte in der Euphorie der Umsetzung weitgehend ungehört.[31]

Besonders die beiden letzten Hartz-Gesetze sollten den Arbeitsmarkt beleben und zu mehr Beschäftigung führen. Deren Kernpunkte werden im Folgenden analysiert und kritisch kommentiert.

Weitere Maßnahmen des Hartz-Paketes finden im Verlauf der Arbeit Erwähnung, sofern sie im Zusammenhang mit der späteren Medienanalyse stehen.

2.2 Das dritte „Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ [„Hartz III“]

Das dritte Hartz-Gesetz regelt die Organisation des Umbaus der Bundesanstalt für Arbeit in eine Dienstleistungsbehörde. Schon die Namensänderung von der Bundesanstalt für Arbeit in „Bundesagentur für Arbeit“ (BA), soll auf eine neue Modernisierung der Verwaltungs- und Vermittlungsorganisation hinweisen.[32]

In ihrer Struktur ist die BA in drei Bereiche (der Zentrale, mit ihrem derzeitigen Chef Frank Jürgen Weise, den Regionaldirektionen und den örtlichen Agenturen für Arbeit) aufgeteilt, wobei keine Anweisungen mehr von der Zentrale an die Agenturen erfolgen, sondern Ziele untereinander abgesprochen werden. Dabei sind dann die einzelnen Agenturen für die Umsetzung verantwortlich.

Der Umbau vollzieht sich in vier wesentlichen Schritten[33]:

Im ersten Schritt wird ein so genannter „Virtueller Arbeitsmarkt“ eingeführt. Über das Internet können Arbeitslose gezielt nach Stellen suchen und Bewerbungen erstellen. Die Umsetzung verläuft jedoch stockend, aufgrund eines problemanfälligen Computersystems und einer unzureichenden Bereitstellung von Daten seitens kommerzieller Jobbörsen.

Der zweite Schritt ist die Namensumbenennung, die etwa 7,5 Millionen Euro kostete. Damit einher ging auch ein neues Logo (das vormals rote A auf weißem Grund änderte sich in ein weißes A auf rotem Grund), was zahlreiche Änderungen von Briefköpfen, Stempeln und Schildern nach sich zog. Man fragt sich, wie diese Änderung zu einer Effizienz bei der Arbeitsvermittlung beitragen kann.

Als dritter Schritt werden so genannte „Service Center“ eingerichtet. Dabei handelt es sich um Callcenter (der Begriff wurde aufgrund seiner Negativassoziationen vermieden), die eine bessere Kommunikation zwischen Arbeitssuchenden und der Bundesagentur für Arbeit ermöglichen soll. Die Aufgaben übernehmen allerdings die Sachbearbeiter der BA, was zu einer Lähmung der Bearbeitung von Fällen führt, da kein neues Personal eingestellt wird.

Ein vierter Schritt zielt ebenfalls auf eine bessere Beratung und Vermittlung ab. Die Arbeitssuchenden werden nach Kundengruppen wie „Marktkunden“, „Betreuungskunden“ oder „Beratungskunden“ unterschieden und für diese „Kundenzentren“ eingerichtet. „Aufgrund dieser Hierarchisierung […] werden die zu >>Betreuungskunden<< abgestempelten Langzeitarbeitslosen kaum noch reintegriert.“[34] Speziell auf den Kunden zugeschnittene Programme sollen eine schnellere Vermittlung in den Arbeitsmarkt ermöglichen.

Als Anlaufstelle für die Arbeitslosen dienen nun so genannte „Job-Center“, in denen „Fallmanager“ für deren Betreuung zuständig sein sollen. Die vorherige Zweiteilung bei der Gewährung von Leistungen (Sozial- und Arbeitsamt) wird damit aufgelöst.

Die Anzahl der zu Betreuenden wird von 350 auf 75 Arbeitslose pro Fallmanager reduziert. Dies soll eine intensivere und effektivere Reintegration der Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt ermöglichen.

Die Sachbearbeiter erhalten künftig mehr Rechte, Sanktionen wegen mangelnder Mithilfe bei der Arbeitssuche gegen die Arbeitslosen zu verhängen.

2.3 Das „vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ [„Hartz IV“]

2.3.1 Arbeitslosengeld II

Die letzte gesetzliche Umsetzung des Hartz-Paketes enthält eine weitere einschneidende sozialpolitische Maßnahme der Reform: Die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe.

Die vorher getrennt voneinander gewährten Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfeleistungen werden zum neuen „Arbeitslosengeld II“ (Alg II) zusammengefasst. Dieses ist im neuen Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt und umfasst über hundert Seiten.

Das Arbeitslosengeld II dient als Grundsicherung von Arbeitssuchenden, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend durch Einkommen, Vermögen und andere Hilfen bestreiten können.

Es wird ab dem 03. Januar 2005 an etwa 2,2 Millionen ehemalige Bezieher von Arbeitslosenhilfe, so wie circa eine Million arbeitsfähige Sozialhilfebezieher ausgezahlt. Die Leistungen werden immer zu Monatsanfang gewährt.

Das „normale“ Arbeitslosengeld (Alg I)[35] bekommen dagegen alle Personen bei Eintritt in die Arbeitslosigkeit. Nach einem Jahr endet der Bezug von Arbeitslosengeld I. Dann findet ein Übergang ins Arbeitslosengeld II statt, wobei die Bewilligung vermögens- und einkommensabhängig ist. Die Höhe des Alg II orientiert sich an der früheren Sozialhilfe, weshalb ehemalige Arbeitslosenhilfebezieher künftig weniger Geld erhalten.

Anspruch haben alle erwerbsfähigen Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren, wobei derjenige als erwerbsfähig gilt, der mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann.

Somit ist Arbeitslosigkeit nicht das Entscheidungskriterium für den Bezug von Arbeitslosengeld II.[36]

Als Grundbetrag werden für Alleinstehende und Alleinerziehende in Westdeutschland 345 Euro und in Ostdeutschland 331 Euro monatlich gewährt. Ehepaare oder in eheähnlichen Gemeinschaften lebende Partner bekommen 311 Euro (West) oder 298 Euro (Ost). Das Wort der „Bedarfsgemeinschaft“ fasst auch diejenigen Personen zusammen, die zwar zusammen leben, aber weder verwandt, noch gegenüber dem Antragsteller unterhaltspflichtig sind. Ihr Vermögen wird trotzdem bei der Bedürftigkeitsprüfung angerechnet.[37]

Auch bei Kindern gibt es einen West-Ost-Unterschied. Im Westen erhalten Haushalte für Kinder im Alter bis 14 Jahren 207 Euro und im Osten 199 Euro. Für Kinder zwischen 15 und 18 Jahren gibt es 276 beziehungsweise 265 Euro.

Sind die Bezugsvoraussetzungen erfüllt, wird das Arbeitslosengeld II unbefristet gezahlt.

Die Nichterwerbsfähigen beziehen weiterhin Sozialhilfe, was nicht zwangsläufig bedeutet, dass sie weniger Geld erhielten.

[...]


[1] Gesellschaft für deutsche Sprache: Wörter des Jahres. auf: www.gfds.de (16.06.07)

[2] Vgl. Butterwegge, Christoph: Stimmungsmache. Wie die Medien für Reformpolitik werben. in:

Zeitzeichen. Evangelische Kommentare zu Religion und Gesellschaft. Nr. 2, 7. Jahrgang. Stuttgart,

Februar 2006, S. 9

[3] Kellner, Douglas: Neue Medien und neue Kompetenzen. Zur Bedeutung von Bildung im 21.

Jahrhundert. in: Winter, Rainer (Hrsg.): Medienkultur, Kritik und Demokratie. Köln 2005, S. 273

[4] Vgl. Butterwegge, Christoph: Stimmungsmache auf Stammtischniveau. Die Medienkampagne gegen

den Sozialstaat. in: Sozial Extra. Zeitschrift für soziale Arbeit & Sozialpolitik Nr. 12, Wiesbaden,

Dezember 2005, S. 18-22

[5] Vgl. Müller, Albrecht: Die Reformlüge. 40 Denkfehler, Mythen und Legenden, mit denen Politik und

Wirtschaft Deutschland ruinieren. München 2005, S. 384f.

[6] Vgl. Nullmeier, Frank: Spannungs- und Konfliktlinien im Sozialstaat. in: Landeszentrale für politische

Bildung (Hrsg.): Der Bürger im Staat. 53. Jahrgang Heft 4, Stuttgart 2003, S. 181f.

[7] Vgl. Wittich, Dietmar: Wo, bitte schön, geht es zu Hartz IV? in: Zeitschrift „rls Standpunkte“ Nr. 14

Rosa-Luxemburg-Stiftung. Gesellschaftsanalyse und politische Bildung. Berlin 2005, S. 3

[8] Vgl. Bönisch, Georg u.a.: Das verunsicherte Volk. in: Der Spiegel Nr. 34, Hamburg, August 2004,

S. 22

[9] Sauga, Michael u.a.: Der Hartz-Horror. in: Der Spiegel Nr. 21, Hamburg, Mai 2005, S. 24

[10] Vgl. Butterwegge 2005, S. 18

[11] Die Hartz-Kommission entwickelte vier Gesetzesvorschläge, die unter der Bezeichnung „Gesetze für

moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ Eingang in das Bundesgesetzblatt gefunden haben.

Dabei sind die Gesetze einzeln in ein erstes, zweites, drittes und viertes Gesetz aufgegliedert, die

umgangssprachlich mit den Begriffen „Hartz I“ bis „Hartz IV“ gekennzeichnet werden.

[12] Institut für angewandte Sozialwissenschaften GmbH

[13] Vgl. Weimar, Anne-Marie: Die Arbeit und die Entscheidungsprozesse der Hartz-Kommission.

Wiesbaden 2004, S. 45

[14] Die Bild-Zeitung zitierte am 06.04.2001 unter dem Titel „Es gibt kein Recht auf Faulheit“ Gerhard

Schröders Ausspruch auf einer Maikundgebung in Rostock, in der der Kanzler Arbeitslose als

„Drückeberger“ und „Faulenzer“ bezeichnete.

[15] Weimar, S. 46

[16] Gerntke, A./Klute, J./Troost, A./Trube, A.(Hrsg.): Hart(z) am Rande der Seriosität? Die Hartz-

Kommission als neues Modell der Politikberatung und -gestaltung? Münster/Hamburg/London 2002,

S. 9

[17] Vgl. Weimar, S. 17

[18] Vgl. Gillen, Gabriela: Hartz IV. Eine Abrechnung. Hamburg 22005, S. 14

[19] Vgl. Hartz, Peter u.a.: Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Vorschläge der Kommission zum

Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit. Berlin 2002

[20] Vgl. Raddatz, Guido/Schick, Gerhard (Hrsg.): Damit Hartz wirkt. Berlin 2003, S. 17f.

[21] Vgl. Jann, Werner/Schmid, Günther (Hrsg.): Eins zu eins? Eine Zwischenbilanz der Hartz-Reformen

am Arbeitsmarkt. Berlin 22004, S. 92-106

[22] Vgl. Hartz, S. 19-21

[23] Vgl. Butterwegge, Christoph: Krise und Zukunft des Sozialstaates. Wiesbaden 32006, S. 83

[24] Vgl. Baumeister, H/Gransee, U./Zimmermann, K-D. (Hrsg.): Die Hartz-„Reformen“. Die Folgen von

Hartz I-IV für ArbeitnehmerInnen. Hamburg 2005, S. 10f.

[25] Vgl. Regierungserklärung des Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD) „Mut zum Frieden und zur

Veränderung“ [„Agenda 2010“] vom 14. März 2003

[26] Vgl. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hrsg.): Agenda 2010 - Deutschland bewegt

sich. Antworten zur Agenda 2010. Berlin 2003, S. 30-33

[27] Vgl. Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Teil 1, Nr. 87 Bonn 2002

[28] Vgl. Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Teil 1, Nr.87 Bonn 2002

[29] Vgl. Pilz, Frank: Der Sozialstaat. Ausbau-Kontroversen-Umbau. Bonn 2004, S. 219

[30] Vgl. Baumeister u.a., S. 18

[31] Vgl. Agenturschluss (Hrsg.): Schwarzbuch Hartz IV. Sozialer Angriff und Widerstand - Eine

Zwischenbilanz. Berlin/Hamburg 2006, S. 26

[32] Vgl. Greifenstein, R./Kißler, L.: Hartz-Reform und Gesetze zu neuen Dienstleistungen am

Arbeitsmarkt. Düsseldorf 2004, S. 11

[33] Vgl. Bieber, D./Hielscher, V./Ochs, P./Schwarz, C./Vaut, S.: Evaluation der Maßnahmen zur

Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission. Organisatorischer Umbau der Bundesagentur für

Arbeit. Saarbrücken 2006

[34] Butterwegge: Krise und Zukunft des Sozialstaates, S. 192

[35] im Gesetzestext findet sich die Bezeichnung „Arbeitslosengeld I“ nicht, Vgl. Giesen, Richard:

Grundsätzlich ist jede Arbeit zumutbar. Hartz IV und die Folgen in: Forschung & Lehre Nr.1 2005,

S. 14

[36] Vgl. Gerntke u.a., S. 35f.

[37] Vgl. Butterwegge: Krise und Zukunft des Sozialstaates, S. 194

Ende der Leseprobe aus 89 Seiten

Details

Titel
"Hartz IV" als Medienthema
Untertitel
Welches Bild von "Hartz IV" wird der Öffentlichkeit durch die Medienberichterstattung vermittelt?
Hochschule
Universität zu Köln
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
89
Katalognummer
V84983
ISBN (eBook)
9783638892711
ISBN (Buch)
9783638892766
Dateigröße
689 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Hartz, Medienthema
Arbeit zitieren
Heinz-Philipp Großbach (Autor:in), 2007, "Hartz IV" als Medienthema, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84983

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: "Hartz IV" als Medienthema



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden