"Haec nos Deo seruat..." Heilsnotwendigkeit der Kirche

Ein Vergleich der Konzepte bei Cyprian und im Dekret "Extra Ecclesiam Nulla Salus"


Seminararbeit, 2006

24 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. einleitung – „Extra Ecclesiam nulla salus“

II. Vorbetrachtungen
1. Einzeldarstellungen – Cyprian und Pius XII
A. Cyprian, Bischof von Karthago
B. Papst Pius XII
2. Forschungsüberblick

III. Die Heilsnotwendigkeit der Kirche
1. Vergleich der Konzepte von der Heilsnotwendigkeit
A. Das Heil
B. Der Weg zum Heil
a. Über die Einheit der Kirche bei Cyprian
b. Über die Unterordnung unter Kirche und Papst
C. Die Wirkung des Heils
a. Abgestufte Zugehörigkeit nach Pius XII
b. Reelle Zugehörigkeit bei Cyprian
D. Eine Veränderung des Verständnisses?
2. Hintergründe
A. Die Weite der Welt zu Zeiten Cyprians
B. Inkonsequente Exklusivität bei Cyprian
C .Die Entwicklung des voti impliciti
D. Die diplomatische Tätigkeit Pius’ XII

IV. Schluss – „Haec nos deo servat...“

Literaturverzeichnis

I. einleitung – „Extra Ecclesiam nulla salus“

...salus extra ecclesiam non est...

Diese Behauptung stellte der Kirchenvater und Bischof von Karthago Cyprian in einem seiner Briefe[1] im Zuge des Ketzertaufstreits 253 n. Chr. auf, um die Heilsnotwendigkeit der Kirche zu verdeutlichen. Auf ähnliche Weise tat dies auch Origenes ungefähr zur gleichen Zeit in dem Gebiet der oströmischen Kirche: „Extra honc domum, id est extra ecclesiam, nemo salvatur.“[2] Mit der Zeit verfestigten sich diese Aussagen zu dem Lehrsatz der katholischen Kirche: „Extra Ecclesiam nulla salus“ über Augustin[3], der maßgeblich Einfluss auf die Lehre der mittelalterlich-katholischen Kirche nahm, bis hin zur Bulle Bonifaz` VIII. „Unam Sanctam“[4] von 1302. Würde dieser heute so exklusiv gedeutet, wie er klingt und wie er lange ausgelegt worden ist[5], so könnten am Ende nur knapp zwanzig Prozent der Weltbevölkerung gerettet werden. Die Frage danach, wie eine Institution wie die katholische Kirche mit dieser Tatsache umgeht beziehungsweise umgangen ist, ist an dieser Stelle sicher berechtigt. Um diese zu beantworten ist es wichtig, die Vorstellung, wie sie sich im dritten Jahrhundert gebildet hat, darzustellen. Wie also ist das Fundament gestaltet, auf dem sich das „Extra...“-Axiom gründen konnte? Ist es wirklich so exklusiv, wie es über lange Zeit rezipiert wurde? Wodurch wurde es beeinflusst? Im Vergleich dazu ist zu betrachten, ob sich die römische Kirche in einer sich verändernden Gesellschaft gebührend mit dem Lehrsatz auseinandergesetzt hat. Wie also hat sich die Deutung des Axioms entwickelt, hat sie sich verändert? Wenn ja, wie und warum?

Für die Beantwortung dieser Fragestellungen eignet sich ein Vergleich von zwei Quellen aus den betreffenden Zeiten. In Cyprians Schrift „De Ecclesiae Catholicae Vnitate“ kommt durchgängig, besonders im sechsten Kapitel, der Gedanke von der Heilsnotwendigkeit der Kirche zum Tragen. Dazu soll eine Quelle von 1949 herangezogen werden: Das Dekret „Extra Ecclesiam nulla salus“ vom Heiligen Offizium unter Pius XII. Das Offizium versucht hier, die Heilsnotwendigkeit weniger exklusiv als komprehensiv zu definieren und ist deswegen zur Darstellung eines veränderten Verständnisses gut geeignet.

An die Einleitung schließt sich in den Vorbetrachtungen eine kurze Erläuterung der historischen Umstände sowohl bei Cyprian als auch zur Zeit Pius’ XII. und eine Einordnung der Quellen an. Es folgt ein Überblick zu verschiedenen Ansätzen in der Forschung über die Vorstellung von der Heilsnotwendigkeit der Kirche bei Cyprian und über die Stufung der Kirchenzugehörigkeit in der katholischen Kirche in der Mitte des 20. Jahrhunderts. Gegenstand dieser Arbeit soll es nicht sein, das Gesamtkonzept der Einheit bei Cyprian und seine Einheitsschrift in Gänze darzustellen. Das Untersuchungsinteresse richtet sich primär dahin, eine Veränderung des Verständnisses der Heilsnotwendigkeit aufzuzeigen. Somit werden betreffende Stellen in Cyprians Einheitsschrift ausgewählt, die sich für einen Vergleich eignen. Die innere Analyse beider Schriften ordnet sich nach den Gesichtspunkten: Beschaffenheit des Heils, Vermittlung des Heils, Personengruppen, die das Heil erlangen können. Unter diesen werden die Quellen teilweise gemeinsam, aber größtenteils getrennt voneinander betrachtet. Es folgt abschließend eine überblicksartige Zusammenfassung der Analyseergebnisse. In Punkt 3 des Hauptteils werden diese zu den historischen Umständen in Beziehung gesetzt und auf die Frage hin untersucht, wie die jeweilige Vorstellung zustande gekommen ist. Dabei werden verschiedene Forschermeinungen mit einbezogen. Dem Hauptteil schließt sich ein die Ergebnisse zusammenfassendes Nachwort an, welches auf die oben beschriebene Ausgangsproblematik eingeht.

II. Vorbetrachtungen

1. Einzeldarstellungen – Cyprian und Pius XII.

A. Cyprian, Bischof von Karthago

Cyprian war, bald nachdem im Alter von ungefähr 40 Jahren Christ geworden war, Bischof von Karthago im 3. Jahrhundert nach Christus. Ausschlaggebend für sein Werk war die Zeit der decischen Verfolgung 249, in der alle Bürger und damit auch die Christen zum Opfer für die römischen Götter und den Kaiser gezwungen wurden[6]. Damit erhoffte man sich, die Gemeinschaft der Christen zum Erliegen zu bringen, da Abgefallene eigentlich für immer ausgeschlossen waren. Diese Umstände lösten in großem Maß Kirchenspaltungen aus, mit denen auch Cyprian in Karthago zu kämpfen hatte. Als diese begannen, war er bereits ins Exil geflohen. Der Streit ging um die Vollmacht der Bischöfe und die damit verbundene Praxis der Wiederaufnahme derer, die dem Opferzwang erlegen waren, genannt „die Gefallenen“. Cyprian beschäftigte sich aufgrund der derzeitigen Situation hauptsächlich mit dem Thema des Standes und der Funktion von Kirche. Seine Theologie bestand größtenteils aus der Schriftauslegung.[7] In diese Zeit ist auch die Schrift „De Ecclesiae Catholicae Vnitate“[8] einzuordnen. Sie wurde als Reaktion auf eines der Schismata dieser Zeit verfasst.[9] Cyprian begründet darin den Ursprung und die Legitimation der Kirche und des Bischofsamtes von der Bibel her und macht deutlich, dass allein über die Einheit und Einzigkeit der Kirche der wahre Weg des Glaubens eingeschlagen werden kann. Besonders im sechsten Kapitel der Einheitsschrift kommt die Einzigkeit der Kirche als Weg zum Heil zum Ausdruck: „Habere iam non potest Deum patrem, qui ecclesiam non habet matrem.“[10]

B. Papst Pius XII.

Pius XII., mit Geburtsnamen Eugenio Pacelli, war schon vor der Wahl zum Papst im Jahr 1939 kontinuierlich im Vatikan tätig. Er hatte Theologie, Philosophie und kirchliches Recht studiert und schlug bald eine Laufbahn im Auftrag des Vatikans ein. Er übernahm die päpstliche Friedensvermittlung mit dem deutschen Reich nach dem ersten Weltkrieg und schloss zahlreiche Konkordate ab. Diesen diplomatischen Kurs führte er während seiner Zeit als Papst fort. Er versuchte, die Gefahr des Ausbruchs des Zweiten Weltkrieges zu bannen, hielt sich aber später mit provozierenden Aussagen zurück und verhielt sich politisch weitestgehend neutral. Schon 1936 traf er mit einem Nordamerikabesuch Vorkehrungen für die Aufnahme von diplomatischen Beziehungen mit den USA, die allerdings erst 1953 realisiert werden konnten. Zusammenfassend kann seine päpstliche Tätigkeit als sehr offen beschrieben werden. Er war dabei stets darum bemüht, seine Autorität auszubauen und auch in der nichtkatholischen Welt Einfluss zu erlangen.[11]

Der Brief des Heiligen Offiziums „Extra Ecclesiam nulla salus“ vom 8. August 1949 antwortete mit einer weiterführenden Auslegung zu Pius’ XII. Enzyklika „Mystici Corporis Christi“ auf die rigoristische Auslegung des Axioms durch einige Jesuiten vom St. Benedict’s Center in Boston. Unter der Führung von Leonard Feeney behaupteten Bostoner Lehrtätige gegen amerikanisch-liberale Strömungen innerhalb der römisch-katholischen Kirche, dass diese der ausschließliche Weg zum Heil sei und verlangten eine Ex-Cathedra-Entscheidung zu diesem Thema vom Papst.[12] Außerdem drohte Feeney brieflich „den Mitgliedern des US-Kongresses die Verdammnis an, so sie nicht zur römischen Kirche konvertierten“[13]. Aufgrund dieser so genannten „Boston heresy“ wurde er schließlich 1953 exkommuniziert. Das Dekret wurde erstmalig im Oktober 1952 in der American Ecclesiastical Review veröffentlicht und später in gekürzter Version in das Enchiridion Symbolorum aufgenommen.

2. Forschungsüberblick

Die Cyprianforschung bezieht sich hauptsächlich auf die Frage nach dem Primat und damit verbunden nach den beiden verschiedenen Versionen des sogenannten Primatstext in Kapitel IV von Cyprians Einheitsschrift. Wie B. Studer feststellt, so hat dessen Soteriologie bis in die 80er Jahre hinein wenig Beachtung gefunden.[14] Eingebettet sei sie bis dahin in die Forschung über die Ekklesiologie und Bußlehre bei Cyprian gewesen. Studer (1978) zeigt vorrangig Verbindungen zwischen der cyprianischen Heilslehre und der römischen Salus-Aufassung auf und legt Wert darauf, den Gegenstand auf diesem Hintergrund zu betrachten.[15] Dezidiert mit dem Thema „Heilsnotwendigkeit der Kirche bei Cyprian“ haben sich M. Bénevot (1981) und H. J. Vogt (1984) beschäftigt. Bénevot versucht, den appellativen Charakter der Forderung bei Cyprian herauszustellen und leitet die Bedeutung des Salus-Begriffes als Fülle aller Heilsmittel und nicht als letztendliches Heil her. Damit verliert der Satz für ihn an Schärfe.[16] Vogt dagegen geht von der Rigorosität Cyprians aus und führt diese auf die einseitige Auswahl der für die Argumentation verwendeten Bibelstellen aus den Testimonia[17] zurück.[18] Auf beide Forscher bezieht sich M. Figura (1984) in seinen Ausführungen. Er vertritt ähnlich wie Bénevot die Position, dass unter Beachtung der äußeren Umstände zu Cyprians Zeit dessen Verständnis nicht unbedingt exklusiv gesehen werden kann. Verhärtet habe es sich durch eine rigoristische Deutung und die damit verbundene Dogmatisierung des „Extra...“-Satzes.[19] A. Hoffmann (2004) behandelt das Thema nicht ausführlich, stellt aber den unbedingten Zusammenhang von Einheit und Heilsnotwendigkeit der Kirche bei Cyprian heraus.[20]

[...]


[1] CYPRIAN: Epistula LXXIII (11), Z. 380.

[2] ORIGENES: In Jesu Nave 3, 5 (PG 12,841), z.n. KERN: Außerhalb der Kirche kein Heil?

[3] Vgl. AUGUSTIN: Ep. ad Caesar (PL 43,695) „Extra ecclesiam catholicam totum potest habere praeter salutem.“, z.n. RAHNER: Die Gliedschaft in der Kirche, S. 44.

[4] DH 870: „Unam sanctam Ecclesiam catholicam [...], extra quam nec salus est et nec remissio peccatorum.”

[5] Als Überblick dazu ist der systematische Index im Denzinger-Hünermann zu empfehlen. Dort werden unter Marginalzahl G2bc alle wichtigen Stellen zum Thema „Heilsnotwendigkeit der Kirche“ angeführt.

[6] Vgl. KGE, S. 54.

[7] Vgl. CAMPENHAUSEN, Lateinische Kirchenväter, S. 39.

[8] Cyprian selbst verwendet in seiner Schrift nie den Begriff „catholica“ in Verbindung mit der Kirche. Dieser taucht erst deutlich später in seinen Werken auf (erstmals in Ep. 44). Deswegen kann nach Koch der ursprüngliche Titel nur „De Vnitate Ecclesiae“ lauten (vgl. KOCH, Cyprianische Untersuchungen, S. 102f.).

[9] Vgl. weiterführend dazu KOCH: Cyprianische Untersuchungen, S. 83-110.

[10] CYPRIAN: De Ecclesiae Catholicae Vnitate (6), Z. 149f.

[11] Vgl. http://www.bautz.de/bbkl/p/pius_xii.shtml; TRE Art. Pius XII.

[12] Vgl. DIETZFELBINGER: Die Grenzen der Kirche, S. 109f.; HARTL: Außerhalb der Kirche kein Heil?, S. 419.

[13] BEINERT: Die alleinseligmachende Kirche, S. 265.

[14] Vgl. STUDER: Soteriologie, S. 96.

[15] Vgl. a.a.O., 99f.

[16] Vgl. VOGT: Cyprian, S. 2f., nach: Bénevot, M.: ‚Salus extra ecclesiam non est’ (St. Cyprian), in: Auf der Maur, H.J. u. a. (Hgg.), Fides sacramenti/sacramentum fidei. Studies in honour of Pieter Smulders, Assen 1981, S. 97-105.

[17] Vgl. CYPRIAN: Ad Quirinum III (86f.). Cyprians Testimonia beinhalten in drei Bänden Sammlungen von Bibelstellen zu bestimmten Themenkomplexen.

[18] Vgl. VOGT: Cyprian, S. 15.

[19] Vgl. FIGURA: Außerhalb der Kirche kein Heil?, S. 564.

[20] Vgl. HOFFMANN: Die Kirche, S. 371.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
"Haec nos Deo seruat..." Heilsnotwendigkeit der Kirche
Untertitel
Ein Vergleich der Konzepte bei Cyprian und im Dekret "Extra Ecclesiam Nulla Salus"
Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen  (Theologische Fakultät)
Veranstaltung
Proseminar
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
24
Katalognummer
V84974
ISBN (eBook)
9783638013918
Dateigröße
541 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Haec, Heilsnotwendigkeit, Kirche, Proseminar
Arbeit zitieren
Anna-Maria Tetzlaff (Autor:in), 2006, "Haec nos Deo seruat..." Heilsnotwendigkeit der Kirche, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84974

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