E-Government. Eine echte Chance für Verwaltung und Bürger oder nur zusätzliche Kosten für die Kommune?


Diplomarbeit, 2002

159 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Linkverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Hinführung zum Thema E-Government
1.1. Begriffsdefinition
1.2. Historische Entwicklung des E-Government

2. Bisherige Aktivitäten im Bereich E-Government
2.1. Aktueller Stand deutscher Behörden anhand von zwei KPMG-Studien
2.2. Aktivitäten bei der Stadt Pulheim
2.3. Aktivitäten bei der Vorzeigestadt Hagen: „Virtuelles Rathaus“
2.4. Pilotprojekt des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeinde­bundes (NwStGB)

3. Anwendungsbereiche, Ziele und Nutzen des E-Government
3.1. Anwendungsbereiche, Ziele und Nutzen des E-Government innerhalb der Kommune inklusive der politischen Gremien
3.1.1. Anwendungsbereiche
3.1.1.1. Internetbasierte Informationssysteme und sonstige Anwendungen
3.1.1.2. Intranet der Verwaltung
3.1.2. Ziele und Nutzen
3.1.2.1. Zeitvorteil
3.1.2.2. Organisatorische Verbesserung
3.1.2.3. Kosteneinsparung
3.1.2.4. Kommunikation
3.1.2.5. Information
3.2. Anwendungsbereiche, Ziele und Nutzen des E-Government zwischen Kommune, Bürger und Wirtschaft
3.2.1. Internetbasierte Systeme
3.2.2. Ziele und Nutzen
3.2.2.1. Erreichbarkeit
3.2.2.2. Transparenz
3.2.2.3. Gebührenreduzierung für den Bürger und andere externe Benutzergruppen
3.2.2.4. Zeitvorteil
3.2.2.5. Kommunikation
3.2.2.6. Information
3.2.2.7. Transaktion
3.2.2.8. Kosteneinsparung
3.3. Anwendungsbereiche, Ziele und Nutzen des E-Government zwischen den Kommunen und den übergeordneten Behörden
3.3.1. Anwendungsbereiche
3.3.1.1. Internetportale der Kommunen
3.3.1.2. Zugriff auf das Intranet anderer Behörden und umgekehrt
3.3.2. Ziele und Nutzen
3.3.2.1. Zeitvorteil
3.3.2.2. Organisatorische Verbesserung
3.3.2.3. Kosteneinsparung
3.3.2.4. Kommunikation
3.3.2.5. Information
3.3.2.6. Transparenz
3.4. Gefahren und Probleme bei der Einführung des E-Government

4. Voraussetzungen für die erfolgreiche Ein­führung des E-Government in den Kommunen
4.1. Hardware
4.1.1. Netzwerk und Netzwerkmanagement
4.1.2. Server
4.1.3. Client / Workstation
4.2. Software
4.2.1. Betriebsysteme
4.2.2. Anwendungssysteme
4.3. Personal
4.4. Datensicherheit
4.5. Rechtliches
4.5.1. Digitale Signatur
4.5.2. Datenschutz
4.6. Grobe Kostenstruktur für die Einführung von E-Govern­ment

5. Fazit

Anhang

ANHANG 1: §§ 126, 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.d.F.
vom 02. Januar 2002 (BGBl. I S. 42)

ANHANG 2: Signaturgesetz (SigG) i.d.F. vom 16. Mai 2001 (BGBl I S. 876)

ANHANG 3: Verordnung zur elektronischen Signatur (SigV) i.d.F. vom 16. November 2001 (BGBl. I S. 3074)

ANHANG 4: §§ 10,10a Datenschutzgesetz Nordrhein-West-falen (DSG NRW) i.d.F. vom 9. Juni 2000 (GV. NRW. S. 542)

Glossar

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

Eidesstattliche Versicherung

V o r w o r t

Momentan befinden sich die Verwaltungen in einem tiefgreifenden Ver­änderungsprozess1.

Hierbei wird nicht nur versucht, die klassischen Elemente des Neuen Steuerungsmodells (NSM), wie beispielsweise die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), in den Kommunen einzusetzen, sondern durch Einsatz neuer Informationstechnologien (IT) soll die Effektivität und Transparenz der staatlichen Leistungserstellung deutlich verbessert werden.

Besonders die Kommunikation der Kommunen mit Bürgern, der Wirtschaft und anderen Behörden stehen im Vordergrund der Einführung des E-Government.

Auf europäischer Ebene erklärte ein Gremium der Europäischen Kommission auf der „Conference on eGovernment“2, die Entwicklung von E-Government auf hoher politischer Ebene voranzutreiben.

Die deutschen Bundesbehörden sind ebenfalls auf dem Weg, durch mehr und gezielteren Technikeinsatz, Reformbemühungen zu unterstützen.

Auf einem Kongress der Initiative BundOnline 2005 am 14. Mai 2001 kündigte Kanzler Schröder an, dass beispielsweise die Bundesverwaltung sich im Rahmen eines 10-Punkte-Programms verpflichtet hat, bis zum Jahr 2005 alle ihre Dienstleistungen auch online anzubieten3.

Selbstverständlich müssen ebenfalls die Stadtverwaltungen, wenn auch aufgrund von Finanzengpässen zu einem späteren Zeitpunkt, das gleiche Ziel ver­folgen und die entsprechende Infrastruktur verwaltungsintern schaffen.

Wie die nachfolgenden Ausführungen nur ansatzweise zeigen können, umfasst die Thematik des E-Government wesentlich mehr als die Be­ziehungsgeflechte auf der Basis von reiner Internetpräsenz und die Kommunikation per E-Mail.

Aufgrund der Komplexität des Themenbereiches kann diese Arbeit als Ergebnis keinen Leitfaden mit umfassenden Kostenanalysen für die Ein­führung des E-Government in der Verwaltung darstellen.

Diese Diplomarbeit soll Voraussetzungen und Vorteile für eine sinnvolle Einführung des E-Government aufzeigen.

Gleichfalls soll die Chance der Behörden, durch den Einsatz der neuen Informations- und Kommunikationstechniken den not­wendigen Reform­prozess zu fördern, dargestellt werden.

Nach der Hinführung zum Thema E-Government wird im zweiten Kapitel anhand von zwei KMPG-Studien der bundesweite Stand und nachfolgend die bisherigen Aktivitäten der Stadt Pulheim, der Stadt Hagen und des Pilotprojektes vom NwStGB aufgezeigt.

Das dritte Kapitel beschreibt zu den drei Hauptbe­ziehungsgeflechten die Anwendungsmöglichkeiten und die damit ver­bundenen Zielvorstellungen.

Im vierten Kapitel werden die soft- und hardwaremäßigen sowie die sonstigen Voraussetzungen dargestellt.

Pulheim, 12. Februar 2002 Michael Krahmer

A b b i l d u n g s v e r z e i c h n i s

Abbildung 1: Kommunikationspartner im Rahmen des E-Government

Abbildung 2: Diskussion über E-Government innerhalb der Behörde

Abbildung 3: Relevante E-Government-Themen aus Sicht der Behörden

Abbildung 4: Zugriffsmöglichkeiten auf Internet und E-Mail innerhalb der Behörden

Abbildung 5: Anteil der Internet-Technologien am IT-Haushalt 1999 und in Zukunft

Abbildung 6: Verantwortliche Funktionsbereiche für E-Government-Aktivitäten im Vergleich zum Vorjahr

Abbildung 7: Internetauftritt der Stadt Pulheim

Abbildung 8: Internetauftritt des Virtuellen Rathauses der Stadt Hagen

Abbildung 9: Auskunftswesen des Meldeamtes des Virtuellen Rathauses der Stadt Hagen

Abbildung und Beschreibung Seite

Abbildung 10: Zugriff für autorisierte Benutzergruppen per Chip-Karte im Virtuellen Rathaus der Stadt Hagen

Abbildung 11: Zahlung per Banküberweisung im Virtuellen Rathaus der Stadt Hagen

Abbildung 12: Analyse: Der Wunsch der Deutschen nach elektronischen Behördengängen rangiert deutlich vor dem E-Banking

Abbildung 13: Bonner Rats-Informations-System im Internet unter http://www.bonn.de/rathaus/boris/

Abbildung 14: Internetauftritt des NwStGB unter http://www.nwstgb.de

Abbildung 15: Intranet des NwStGB unter http://www.intern.
nwstgb.de

Abbildung 16: Bestandsaufnahme: Befragung der 200 größten Städte Deutschlands durch PriceWaterhouseCoopers

Abbildung 17: Das Schalenmodell der Netzwerkarchi­tekturen

Abbildung 18: Web- oder Mail-Server innerhalb der DMZ

T a b e l l e n v e r z e i c h n i s

Tabelle 1: Bereiche der Teilnehmer

Tabelle 2: Datenbankinformationssysteme

Tabelle 3: Suchmechanismen im internetbasierten RIS der Stadt Bonn

Tabelle 4: Technologiebedarf, Teil

Tabelle 5: Technologiebedarf, Teil

Tabelle 6: Betriebssysteme der Firma Microsoft

Tabelle 7: Akzeptanz oder Isolierung von Dateiendungen

L i n k v e r z e i c h n i s

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A b k ü r z u n g s v e r z e i c h n i s

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Hinführung zum Thema E-Government

1.1. Begriffsdefinition

Wie bei weitgreifenden Begriffen üblich - hier bildet auch der Begriff
E-Government keine Ausnahme - gibt es mehrere präzise Definitionen.

Zur Einführung in die Thematik sollen zwei, sehr treffende, Definitionen zitiert werden:

„Unter Electronic Government verstehen wir die Abwicklungen geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien.“[1]

„Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) unterstützen in einer neuen Qualität des Zusammenwirkens den Informationsaustausch zwischen Staat und Bürger.“[2]

Diese kurzen Definitionen beschreiben nur sehr grob, jedoch prägnant, den Grundgedanken des E-Government.

E-Government lässt sich in zwei Aspekte unterteilen:

a) Regulierendes E-Government (E-Governance):

Hierunter ist das Setzen und Überwachen von (rechtlichen) Rahmen­bedingungen in der Informationsgesellschaft durch die Umwelt zu verstehen. Im Gegensatz zum regulierenden E-Government ist unter E-Policy die Beeinflussung der Umwelt der Informationsgesellschaft ausschließlich durch staatliche Institutionen zu verstehen.

b) Partizipierendes E-Government (E-Government):

Als partizipierendes E-Government wird das Anwenden der Neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (NIKT) durch die öffentliche Hand bezeichnet.

Aus diesen Aspekten haben Gisler und Spahni folgende Definition entwickelt:

„eGovernment umfasst als regulierendes eGovernment die Gestaltung der Rahmenbedingungen der Informationsgesellschaft und als partizipierendes eGovernment die Anwendung der Neuen Informations- und Kommuni­kationstechnologien durch die öffentliche Hand.“[3]

Hauptaugenmerk wird in der vorliegenden Arbeit auf das partizipierende E-Government gelegt.

Gerade hier kann die Kommune aufgrund ihres Selbstverwaltungsrechtes - je nach Mittelbereitstellung und politischer Unterstützung - eigene Wege be­schreiten.

Wichtig sind hierbei aber nicht nur die technischen Komponenten, sondern auch das Informations- und Beziehungsnetz, welches durch den Einsatz und das spätere Zusammenwirken der Hard- und Software realisiert werden soll.

Unter dem Begriff E-Government ist der gesamte öffentliche Sektor und dessen Beziehungen zu Bürgern, Politik und Wirtschaft zu verstehen.

Hierzu zählt auch das Beziehungsgeflecht zu sonstigen allgemeinützigen und nicht verwaltenden Organisationen (beispielsweise das Deutsche Rote Kreuz oder die Caritas).

Ein Oberziel des E-Government ist es, die einzelnen Gruppen durch den Einsatz von geeigneter IKT zu vernetzen.

Folgende Grafik soll das Beziehungsgeflecht zwischen den internen und externen Kommunikationspartnern darstellen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Kommunikationspartner im Rahmen des E-Government

Government - to - Government (G2G):

G2G (Verwaltung zu Verwaltung) erfasst den internen Geschäftsverkehr einer Verwaltung sowie die Aktivitäten zwischen verschiedenen öffentlichen Verwaltungen.
Die Kommunikation ist stark an kommunalen Verwaltungsprozessen orientiert.

Im Zeitalter der Europäischen Union (EU) fällt hierunter auch der länder­übergreifende Informations- und Kommunikationsverkehr.

Government - to - Citizen(G2C):

Bürger und Verwaltung treten bei Verwaltungsprozessen auf elektronischem Wege in Kontakt. Der Kontakt kann von beiden aus erfolgen. Der Bürger einer Kommune erhält Dienstleistungen über seinen Computer, bei­spiels­weise mit Unterstützung des Internets. Die Behörde kann via E-Mail den Bürger kontaktieren. Die Verwaltung sollte dabei ihre Dienstleistungen an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bürger orientieren.

Government - to - Business (G2B):

Hierunter fallen elektronische Beschaffungsprozesse der Verwaltung auf der einen und Geschäftsbeziehungen auf der anderen Seite.

Entscheidend sind die Wechselwirkungen und Synergien zwischen dem wirtschaftlichen Handeln, den ökonomischen Impulsen sowie der kommu­nalen Ver­waltung.

Über die in Abbildung 1 hinausgehenden Vernetzungen können folgende Kommunikationsbeziehungen angeführt werden:

Government - to - Administration (G2A):

Die Kommunikationsprozesse zwischen der Verwaltung und der Politik beziehen sich auf den Bereich der Information. Die politischen Entscheidungsträger benötigen Daten als Grundlage für ihre Beschlüsse sowie deren Vorbereitung.

Die Ver­waltung muss bezüglich der Umsetzung der Beschlüsse mit den Gremien kommunizieren. Diese Informationen sind die Grundlage für die Elemente des Neuen Steuerungsmodells (NSM), wie zum Beispiel das Kontraktmanagement.

Business - to - Business (B2B):

Dieser Bereich ist kein Bestandteil des E-Government, sollte aber nicht unerwähnt bleiben. Es handelt sich hierbei um Beziehungsgeflechte innerhalb der Wirtschaft, wobei verschiedene privatwirtschaftliche Unter­nehmen - ausschließlich zur Gewinnerzielung - in Verbindung miteinander treten.

Diese Verflechtung kann bei etwaigen kommunalen Privatisierungen zu einem späteren Zeitpunkt von Interesse sein. Hierauf wird in dieser Arbeit jedoch nicht weiter eingegangen.

Heutzutage ist fast keine Kommunalverwaltung in der Lage, alle fünf der oben genannten Zielgruppen gleichrangig und gleichzeitig, beispiels­weise über das Internet, zu bedienen.

Vielfach fehlen hierzu die Ressourcen, wie Personal und Finanzmittel. Des­halb müssen die Kommunen bei der Realisierung Schwerpunkte setzen.

Trotzdem gibt es in der Breite auch in Deutschland eine Fülle von Ansätzen und Projekten[4], Prozesse der Verwaltung zu virtualisieren.

Immer mehr Behörden und kommunale Rechenzentren stellen kontinuierlich weitere Dienstleistungen für Interessenten in ihr jeweiliges Intra- oder Inter­net.

Diese Abwicklungen von Prozessen und Transaktionen über das Netz stehen allerdings erst am Anfang.

Die nachfolgenden Kapitel werden den Hintergrund, die Ziele und Risiken der Einführung von E-Government beleuchten.

1.2. Historische Entwicklung des E-Government

Ende der 90iger-Jahre trat der Begriff E-Government in Erscheinung. Zunächst wurde er von vielen Fachleuten nicht als eigenständiger Fach­bereich angesehen, sondern vielmehr als spezialisierter Teilaspekt der Informatik und Informationswirtschaft, wie beispielsweise auch die Begriffe E-Marketing oder E-Finance.

Andere Betrachter sahen den Begriff des E-Government als Entwicklung und Ergebnis des Forschungsbereiches Verwaltungsinformatik.

E-Government wurde ebenfalls als elektronische Variante des New Public Managements (NPM) gesehen.

In letzter Zeit erst wird E-Government als ein eigenständiges und gleichberechtigtes Konzept neben dem E-Business angesehen, welches seinen Ursprung in der Verwaltungsinformatik hat und Aspekte und Ziele des NPM verfolgt.[5]

Der Druck auf die Kommunen[6], gerade im Bereich E-Government tätig zu werden, ist in den vergangenen Jahren sehr stark angestiegen; aber, aufgrund der immer knapper werdenden Haushaltsmittel, nur äußerst schwer zu realisieren.

So kommt es auch, dass je nach Bereitstellung der Finanz-, Sach- sowie der Personalmittel und der Unterstützung durch die Verwaltungsleitung, viele unterschiedlich ausgeprägte Konzepte und Fortschritte bei der Realisierung der einzelnen Komponenten des E-Government vorhanden sind.

Deutsche, aber auch andere europäische Verwaltungen haben bereits eine ganze Reihe beispielhafter Projekte umgesetzt und sich darüber hinaus in den letzten Monaten verstärkt inhaltlich mit der Thematik E-Government auseinander gesetzt.

Die erfolgreichen Pilotvorhaben, beispielsweise das Hagener Projekt „Virtuelles Rathaus“[7], zeigen, dass der richtige Weg zu einer virtuellen Verwaltung eingeschlagen ist und in Zukunft noch einige interessante Neuerungen und Weiterentwicklungen deutschland- und europaweit zu erwarten sind.

2. Bisherige Aktivitäten im Bereich E-Government

2.1. Aktueller Stand deutscher Behörden anhand von zwei KPMG-Studien

Die KPMG, die bereits seit einigen Jahren Internetstudien für die Wirtschaft anfertigt, hat im Jahr 2000 erstmals die Internetnutzung der deutschen Verwaltungen untersucht.

Ende 2001 ist der Abschlussbericht der zweiten Studie „Verwaltung der Zukunft – Status Quo und Perspektiven 2001/2002“erschienen.

I n d ies erzweitendurchgeführten bundesweiten Umfrage wurden insgesamt 409 Bundes-,Landes- und Kommunalverwaltungen befragt.

Von den 100 teilnehmenden Behörden,dieRücklaufquotebetrug rund30 %, wurde in der Zeit von Mai bis Juni 2001 ein vierteiliger Fragebogen mit 35 Fragen beantwortet.

Die Teilnehmer teilen sich wie folgt auf:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[8] [9]

Tabelle 1 : Bereiche der Teilnehmer

Bei der Gegenüberstellung der beiden Studienergebnisse in der folgenden Abbildungsindteilweise widersprüchliche Aussagenfestzustellen.

Beispielsweise ist für vier Prozent der Befragten 2001/2002das Themen­gebietE-Government„kein Thema“, während die Entwicklung des E-Government im Jahr 2000vonnur ein em Prozent der Behörden un diskutiert blieb .

Ebenfalls geben in der zweiten Umfrage sechs Prozent weniger Beh örden als in der ersten Studie an, dass sie E-Government bereits p raktizieren.

Di ese Differenzen komm enunter anderem dadurchzustande,dadieteil­nehmendenBehörden in den beiden Studien nicht identischwaren.

Die Ergebnisse jederStudie für sichsindschlüssig. Es wird erst beim direkten Vergleich sichtbar , dass die Umfrageergebnisse nicht auf alle Behörden in Deutschland hochgerechnet werden können. Zumindestspiegeln die Studien aberdenderzeitigenTrend wieder.

Abbildung 2 zeigt, dass schon rund 60 % der befragten Behörden 2001/2002 aus dem Diskussionsstadium zum Thema E-Government heraus sind.

Währendin der Studie2000 noch zwei Drittel der Bundesbehörden ohne Pilotprojekt und Praxiserfahrungen waren, sind die Bundesverwaltungen nach der zweitenUmfrageführend.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 : Diskussion über E-Government innerhalb der Behörde[10]

Wie Abbildung 3 verdeutlicht , liegt der Themens chwerpunkt aus Be­hördensichtzurzeitb ei der I nformationsbereitstellung und dem Informa ­ tionsaustausch sowohl innerhalb als auch außerhalb der Verwaltungen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten Abbildung 3 : Relevante E- Government-Themen aus Sicht der Behörden[11]

Eine weiter e Erkenntnis der KPMG-Studie ist , dass zum Zeitpunkt der ersten Untersuchung im Jahr 1999 nur in jeder fünften Behörde alle Bedienstet en eine n Zugriff auf das Internet ha tte n, während in der zweiten Studie schon jeder dritte Mitarbeiter in der Verwaltung einen Internetzugang besitzt.

Laut derStudie 2001/2002sindin rund 70 % der Behörden die Mit­arbeitermiteinereigenenE-Mail-Adresseausgestattet, was die vorhergehenden Um­frageergebnisse bestätig.

Neun von zehn Behörden ha tten , statistisch gesehen, bereits 1999 eine eigen e Homepage im Internet.

Die nachfolgende Abbildung 4 v isualisier t die kompletten Umfrage ­e rgebnisse in bezug auf Internet und E-Mail der zweiten Studie :

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4 : Zugriffsmöglichkeiten auf Internet und E-Mail innerhalb der Behörden[12]

Als primäre Informationsquellen für E-Government Know-how wurden in der ersten Studie 2000 mit 82 % Fachzeitschrif t en und mit 7 8 % Seminare von den Behörden angegeben.

DieUmfrageergebnisse über dieEinbeziehung von externen Beratern rangiertenmit 22 % , neben der Kooperation (17 %) undneuen Mitarbeitern (13 %),als kaum g enutzte Informatio n squelle n . Das Wissen der Mitarbeiter ist aber,aufgrund von privatem Interesse,heutzutageteilweise sehrstark aus­geprägt .

Die folgende Darstellung zeigt ganz deutlich, dass sich die Investitionen im Bereich des Internet-Ausbausin der Zukunftmehr als verdoppeln.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten Abbildung 5 : Anteil der Internet-Technologien am IT-Haushalt 1999und in Zukunft[13]

Abschließend soll d ie Verantwortlichkeit für die Koordination von E-Government-Aktivitäten im Jahresvergleich veranschaulicht werden.

Positiv fällt hierbei die Steigerung der Verantw o r tlichkeit bei der Be­hördenleitung auf. Si e hat sich innerhalb eines Jahres von fünf auf zehn Prozent verdoppelt.

Laut dieser Studie wurden in den befragt e n Behörden ebenfalls Stabsstellen , beziehungsweise Referate zum Themenbereich des E-Government gebildet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6 : Verantwortliche Funktionsbereiche für E-Government-Aktivitäten im Vergl e ich
zum Vorjahr[14]

Die Hälfte der befragten Kommunen gaben in einer Selbsteinschätzungs­frage zu ihre r deutschlandweiten Positionierung im Bereich E-Government an, sie lägen im Mittelfeld, seien also durchschnittlich positioniert .

Rund ein Drittel der 100 Behörden sahen sich unterdurchschnittlichweit entwickelt.

2.2. Aktivitäten bei der Stadt Pulheim

In der Stadtverwaltung Pulheim wird die Thematik des E-Government noch stiefmütterlich behandelt.

Es wird zwar versucht, einzelne Komponenten einzuführen, jedoch ohne als Fernziel die Vernetzung aller Informationen und dem Verfügbarmachen dieser Daten für externe Dritte (andere Kommunen, Bürger, wirtschaftliche Unternehmen) über das Internet zu verfolgen.

Innerhalb der Stadtverwaltung Pulheim werden Daten in einem MS Windows NT 4.0 –Netzwerk mit ungefähr 220 Benutzern verwaltet.

Ein klassisches browserorientiertes Intranet innerhalb der Stadtverwaltung existiert nicht.

Es gibt Software, die ämterübergreifend eingesetzt wird. Beispielsweise ist hier das Ausschreibungsprogramm Sidoun WinAVA anzuführen, welches im Hoch­bau‑, Tiefbau-, Bauverwaltungsamt und dem Bauhof eingesetzt wird.

Als internetbasierte Anwendung ist das Verfahren GEOSERVER des Katasteramtes des Erftkreises zu nennen. Hierbei wird mittels des MS Internet Explorer 5.5 auf das Intranet und somit die topographischen Karten des Erftkreises zugegriffen. Die Pflege der Katasterdaten durch den Erftkreis findet täglich statt, so dass die Kommunen stets den aktuellen Datenbestand zur Verfügung haben.

Im Bauordnungsamt der Stadt Pulheim wird die Software ProBauG des PROSOZ-Institutes Herten eingesetzt. Mittels des iNet-Modules[15] kann eine Schnittstelle zwischen dem ProBauG-Verfahren und dem Internet hergestellt werden. Leider ist die Realisierung der iNet-Schnittstelle in Pulheim noch nicht in Planung.

Bis zum Ende des ersten Quartals 2002 soll ein Gebäudemanagement-System der Firma Nemetschek eingesetzt werden. Hierdurch können alle gebäude- und grundstücksrelevanten Daten effizient und netzwerkunterstützt gespeichert, verwaltet und ausgewertet werden.

Die Kommunikation zwischen den Mitarbeitern erfolgt entweder herkömmlich über das Telefon oder, in den letzten Jahren verstärkt, per E-Mail oder Fax über das Programm MS Outlook 97 verbunden mit der Software Twinfax.

Internetzugänge wurden nur ämterweise und völlig autonom von dem oben beschriebenen Netzwerk zur Verfügung gestellt. Diese Variante wurde aus Gründen des Virenschutzes und der Sozialkontrolle gewählt.

Von jedem der circa 30 Internet-Arbeitsplätze können neben dem Zugriff auf das Internet, ebenfalls E-Mails versandt und empfangen werden.

Die Stadt Pulheim verfügt über einen eigenen Internetauftritt, der allerdings primär auf die Informationsbeschaffung (Veranstaltungstermine, Presse­mit­teilungen, Informationen zu den Ämtern und Mitarbeitern u.v.m.) ausgerichtet ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung7: Internetauftritt der Stadt Pulheim

Auf der städtischen Internetseite können die wichtigsten Formulare im PDF-Format von Interessenten auf den heimischen Computer heruntergeladen und gespeichert werden.

Darüber hinaus können Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen in Pulheim per E-Mail direkt bei der zuständigen Sachbearbeiterin in der Kultur­abteilung reserviert werden.

Wie an den Fortschritten der Stadtverwaltung Hagen in den nachfolgenden Kapiteln erkennbar wird, steht die Stadtverwaltung Pulheim erst in den Anfängen der Realisierung des E-Government.

Dies liegt bei der Stadtverwaltung Pulheim größtenteils am fehlenden ganzheitlichen Konzept für das Gesamtprojekt E-Government.

Es besteht in der Führungsebene zum einen die Hemmschwelle, das städtische Netzwerk für E-Government-Komponenten zu öffnen und zum anderen, dass die Thematik des E-Government noch nicht zur „Chefsache“ erhoben wurde.

Die Entwicklung lässt sich aber auch in Pulheim nicht aufhalten und es muss versucht werden, dem steigenden Handlungsbedarf in den folgenden Jahren nach­zukommen.

2.3. Aktivitäten bei der Vorzeigestadt Hagen: „Virtuelles Rathaus“

In Nordrhein-Westfalen steht die Stadt Hagen mit dem Projekt „Virtuelles Rathaus“ an der Spitze der Entwicklung von E-Government.[16]

Diese Position konnte Hagen, laut Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Fritz Behrens, nur durch Subventionierung mit einem spürbaren Betrag[17] erreichen.

Das „Virtuelle Rathaus“ hebt sich in den praktischen Ansätzen stark von den anderen, meist nur theoretischen Ansätzen, ab.

Die Realisierung dieses Internetauftritts unter der Internetadresse http://vrhagen.stadt-hagen.de, ist durch den Hagener Betrieb für Informationstechnologie (HABIT) durchgeführt worden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung8: Internetauftritt des Virtuellen Rathauses der Stadt Hagen

Im „Virtuellen Rathaus“ werden den Besuchern viele Informationen rund um die vielfältigen städtischen Dienstleistungen angeboten.

Selbstverständlich können auch im Virtuellen Rathaus der Stadt Hagen die Bürger und andere interessierte Gruppen per elektronischer Post (E-Mail) mit allen Dienststellen der Stadtverwaltung in Kontakt treten.

Darüber hinaus können auch häufig benötigte, im Virtuellen Rathaus gespeicherte, Vordrucke als PDF-Dokument auf den eigenen Rechner übertragen und weiterverarbeitet werden.

Die innovativsten Neuerungen, die die Führung der Stadt Hagen im Bereich der städtischen Internetauftritte in NW ausmachen, sind in den interaktiven Anwen­dungen aus dem Meldewesen, den Auskünften aus dem Liegen­schaftskataster und sonstigen Dienstleistungen aus dem Straßen- und Verkehrswesen bereits realisiert.

Nachfolgende Bildschirmkopie soll dies veranschaulichen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 9: Auskunftswesen des Meldeamtes des Virtuellen Rathauses der Stadt Hagen


Auskünfte des Meldewesens, wie beispielsweise die einfache Meldeauskunft aus Abbildung 9, können per Geldkarte, Kreditkarte oder Paybox bezahlt werden.

Einige andere Produkte werden zunächst aber lediglich für vorher registrierte Benutzergruppen angeboten. Registrierte Benutzergruppen können Firmen, Vereine oder Privatpersonen sein.

Die beschriebenen Benutzergruppen müssen vorher durch die Stadt Hagen autorisiert werden, um deren Dienste in Anspruch nehmen zu können.

Das Angebot wird zwar stetig ausgeweitet, kann aber aus rechtlichen Gründen in Zukunft nicht ohne vorherige Registrierung genutzt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 10: Zugriff für autorisierte Benutzergruppen per Chip-Karte im Virtuellen Rathaus
der Stadt Hagen

Die Anwender identifizieren sich hierbei durch eine digitale Signatur[18], die seit dem Signaturgesetz[19] von Mai 2001 der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist.

Dieses spart nicht nur dem Benutzer Zeit und Geld, sondern auch der Ver­waltung Personal- und Materialkosten.

Eine weitere Möglichkeit, bezahlbare Dienstleistungen der Stadt Hagen von allen interessierten Benutzergruppen in Anspruch zu nehmen, ist beispiels­weise die Reservierung eines Wunschkennzeichens.

Hier werden die Aufträge an die Stadt Hagen nach Erhalt der Dienstleistung per Rechnung vom Auftraggeber bezahlt. Die Zahlung kann auch per Home­banking erfolgen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung11: Zahlung per Banküberweisung im Virtuellen Rathaus der Stadt Hagen

Aus technischen Gründen sind die Öffnungszeiten des Virtuellen Rathauses derzeit auf den Zeitraum zwischen 8:15 Uhr und 23:00 Uhr beschränkt.

Eine Ausdehnung auf täglich 24 Stunden wird jedoch schnellstmöglich an­gestrebt.

Auch innerhalb der Stadtverwaltung musste die Infrastruktur an die neuen Anwendungen des Virtuellen Rathauses angepasst werden.

Hierzu gehörte die Erweiterung der Hard- und Software, damit auch externe Benutzer auf die Verfahren zugreifen können. Eine detaillierte Auflistung der Erweiterungen führt an dieser Stelle zu weit.

Ein wesentliches , mit der Einführung des E-Government verbundenes Ziel der Stadt Hagen ist die Ein sparung von Personal- und Finanzmitteln.

Nach der Einführung konnte „ b ei Routine-Vorgängen wie einem Auszug aus dem Melderegister [...] in Hagen die Zahl der manuell bearbeiteten Fälle auf ein Drittel reduziert werden. “[20]

Nach weiteren Erfahrungen im Echtbetrieb können sicherlich weitere Einsparungen durch Optimierung der Systeme erreicht werden .

Die im Virtuellen Rathaus angebotenen Dienstleistungen sollen in den nächsten zwei Jahren mit Unterstützung der Landesregierung NW erheblich ausgebaut[21] werden.

2.4. Pilotprojekt des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeinde­bundes (NwStGB)

Der Städte- und Gemeindebund NRW hat im letzten Quartal 2001 mit einem Pilotprojekt[22] im Bereich der Einführung des E-Government begonnen.

Das Ziel kann amfolgenden Zitat des Hauptgeschäftsführer s des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Friedrich Wilhelm Heinrichs , fest­gemacht werden:

" Am praktischen Beispiel soll bewiesen werden, dass e-Government nicht nur eine Option für Großstädte darstellt. [...]Unser Ziel ist es, kommunale Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger schneller, preiswerter und besser zu erbringen."[23]

Die Auswahl der neun beteiligten Städte - Bergisch Gladbach, Bergkamen, Coesfeld, Lippstadt, Olsberg, Ratingen, Rees, Rietberg und Siegburg – erfolgte aus diesem Grunde gezielt nach Größenklassen. Die Einwohner­zahlen der Städte liegen zwischen 17.000 und 140.000 Ein­wohnern.

Neben den Vorteilen für Bürger, Gewerbetreibende und andere Nutzer der internetbasierten Online-Verfahren, erhoffen sich Kommunen auch Frei­setzung von Personalkapazitäten, die einen effektiveren Einsatz der Mit­arbeiter ermöglichen.

Als Kooperationspartner zur Durchführung des Projektes ist die Firma Microsoft gewählt worden.

Diese leistet nicht nur Unterstützung für die beteiligten Kommunen, sondern auch für ihre eigenen Vertrags- und Partnerfirmen.

Des Weiteren wird die Firma Microsoft zusammen mit den StGB NRW folgende Prozesse auf deren Online-Fähigkeit hin untersuchen:

- Melderegisterauskunft
- An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbes bzw. Gewerberegister-auskunft
- Steuerwesen
- Bebauungsplan / Planauskünfte
- Personenstandswesen
- Baugenehmigungsverfahren
- Ratsinformationssysteme

Ein besonderer Schwerpunkt wird bei der Realisierung des Projektes durch den Einsatz neuester Techniken auf die Sicherstellung des Daten­schutzes ge­legt.

Obwohl die Kommunen ohnehin am unteren Level ihres Personalstammes arbeiten, betont Friedrich Wilhelm Heinrich, dass die Durchführung des Pilotprojektes mit einem großen zusätzlichen Arbeitsaufwand verbunden sei. Außerdem rechnet der Städte- und Gemeindebund mit einem finanziellen Aufwand von über einer halben Million Euro für die neun Kommunen.

Dieses komplette, erfolgsversprechende Projekt soll gegen Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.

3. Anwendungsbereiche, Ziele und Nutzen des E-Govern­ment

3.1. Anwendungsbereiche, Ziele und Nutzen des E-Government innerhalb der Kommune inklusive der politischen Gremien

3.1.1. Anwendungsbereiche

3.1.1.1. Internetbasierte Informationssysteme und sonstige Anwen­dungen

Der Trend in den Behörden ist heutzutage der Einsatz von Informations­systemen zur Einführung von E-Government.

Unter einem Informationssystem ist die Sammlung von Informationen und Daten und deren Verknüpfungen zu anderen Systemen mit Hilfe von In­formationstechnologien zu verstehen.

Innerhalb der Kommune können zur Steigerung der Effizienz verschiedene Arten von Infor­mationssystemen (IS) eingesetzt werden.

Kurz sollen die wichtigsten IS genannt werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle2: Datenbankinformationssysteme

Gerade im Rahmen des E-Government stellen Informationssysteme die Grundlage einer sinnvollen Informationsverwaltung dar.

Sind die relevanten Daten, meist in relationalen Datenbanksystemen, erfasst und gespeichert, so können sie vielfältig weiterverarbeitet und ausgewertet werden.
Auch andere legitimierte Benutzergruppen, zum Beispiel Politiker, können mit Hilfe der Informationssysteme effektiver die für ihre Arbeit relevanten Daten beschaffen.

Wichtig ist hierbei nur, dass datenschutzrechtliche Vorschriften strengstens eingehalten werden. Dies wird jedoch bei guten Informationssystemen durch die Nutzung der implementierten Sicherheitsmechanismen gewährleistet.

Die Informationssystem e sind der Gruppe der Workflow-Management ­ systeme (WFMS) untergeordnet .

Unter elektronischem Workflow[24] ist die digitale Abbildung von her ­ k ömmlichen vorgangsbearbeitenden Geschäftsprozessen zu verstehen. Diese sollten verwa l tungsintern und –übergreifend angel e gt und miteinander verknüpft sein.

Echtes E-Government liegt erst dann vor, wenn alle, aber zumindest die meisten, Prozessphasen auf elektronischem Weg und ohne Medienbrüche ablaufen. Beispiele dafür wären die Einbringung eines Antrages via Internet, die Möglichkeit der Fernabfrage des Verfahrens- bzw. Bezahlungsstatuses, die elektronische Zustellung eines Bescheides, damit verbunden die Erledi­gung sowie auch die Bezahlung der Abgaben bzw. Gebühren per E-Banking.

Vermeidbare Medienbrüche liegen dann vor, wenn Schnittstellen bspw. zwischen der Verwaltung und den Bürgern, unzureichend oder aber gar nicht geplant wurden, so dass keine lückenlose elektronische Lösung genutzt werden kann.

„Workflow-Managementsysteme eignen sich vor allem für Arbeitskontexte, in denen stabile, wiederkehrende Arbeitsabläufe mit zahlreichen Beteiligten bestehen. Bei dieser Art von Aufgaben entlasten diese Systeme in erster Linie die Koordinationsaufgaben, die bei der Verteilung der Informationen, Unterlagen und Arbeitsaufträge entstehen.“[25]

Im folgenden werden exemplarischeinigeWorkflow-Managementsysteme beschrieben:

Dokumenten-Managementsysteme (DMS) :

„[...] zuviel Zeit wird mit der Ablage von Papier und der Suche nach Dokumenten beziehungsweise darin enthaltenen Informationen verbracht.

Lange Durchlaufzeiten, Mehrfachablage und Medienbrüche führen zu
mangelnder Transparenz der Abläufe. Dies führt dazu, dass zwar ein großer Teil der Dokumente in den Behörden an Computern erstellt wird, archiviert werden aber überwiegend die ausgedruckten Papierversionen. [...]

Die Leistung eines DMS lässt sich auch mit seinen „sieben Vs“ bezeichnen: Verarbeiten, Verwahren, Verhindern, Verfügen, Verändern, Verwalten, Ver­nichten.“[26]

Hierdurch werden sehr knapp, aber präzise, alle Funktionen eines DMS beschrieben. Die einzelnen „Vs“ sollen hier nur kurz vorgestellt werden:

1) Verarbeiten:
Zunächst müssen alle Anträge sowie Vorgänge be- oder verarbeitet werden.

2) Verwahren:
Sind die Vorgänge abgeschlossen, so müssen diese gespeichert und archiviert, also verwahrt, werden.

3) Verhindern:
Mit „verhindern“ ist das Sichern der Vorgänge vor unbefugtem Zugriff Dritter zu verstehen.

4) Verfügen:
Das Ziel des DMS ist die jederzeitige Verfügbarkeit aktueller bzw. bereits abgelegter Vorgänge.

5) Verändern:
Es wird dem Anwender die Möglichkeit gegeben, jeden Vorgang, wie unter 4) be­schrieben, aufzurufen und dann abzuändern oder zu ergänzen.

6) Verwalten:
Wie der Name „Management-System“ bereits beschreibt, ist im DMS die Verwaltung der Vorgänge ein wesentlicher Bestandteil. Hierunter fällt bspw. das Abspeichern in die richtigen Ordner oder die Vergabe von Indizes für jeden einzelnen Vorgang.

7) Vernichten:
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen können die Vor­gänge nach Wunsch automatisch gelöscht, also vernichtet werden.

Verallgemeinert ist unter Dokumenten-Management die Verwaltung digitaler Dokumente zu verstehen undbeinhaltet letztendlichallezur Abwicklung notwendigen Prozesse.

Eine wichtige Funktion von DMS übernimmt das Versionsmanagement von Dokumenten. Für Dokumentationszwecke ist es wichtig, beweisen zu können, wann eine bestimmte Version eines Dokuments im DMS für die Angestellten in der Verwaltung in einem Intranet sichtbar war.

Dazu müssen alle Zustände eines Dokumentes als Sequenz von Versionen gesichert werden.

Um die temporale Dimension zu dokumentieren,müssen sämtliche Versionen mit passenden Zeitstempeln versehen werden.

Das DMS speichert abernicht nur Informationen über das Dokument , sondern auch den Inhalt.

Im Zeitablauf kann eine automatische Löschung von extern sichtbaren Seiten bzw. auch deren Archivierung ausgelöst werden.

Werden die Schriftstücke nicht durch die Mitarbeiter direkt per Computer erfasst, beispielsweise ein Brief von Bürgern, so muss dieser zunächst von seiner analogen in eine digitale Form umgewandelt werden.

Der Vorgang des Digitalisierens erfordert zwar mehrere Arbeitsschritte, aber beinhaltet keine qualifizierten Tätigkeiten.

Zunächst muss jedes eingehende Dokument mit Hilfe eines Scanners eingelesen und anschließend ab­gespeichert werden.

Die am häufigsten verwendeten Dateiformate sind das PDF- oder das TIFF-Format.

Dokumente, die mit einem Textverarbeitungsprogramm, wie MS Word oder Word Perfect, erstellt worden sind, müssen durch den Sachbearbeiter in eines dieser beiden Formate konvertiert werden.

Hiernach werden den digitalen Schriftstücken Indizes, also beschreibende Attribute, hinzugefügt, die später ein schnelleres Finden der Dokumente ermöglichen.

Für die beschriebenen Tätigkeiten ist, bei mittelgroßen Kommunen min­
destens ein Mitarbeiter einzustellen. Bei größeren Kommunen erhöht sich der Personal­aufwand dementsprechend, da die Anzahl der zu digita­lisierenden Dokumente ansteigt.

DieseStellen werden meistensin der Poststelle angesiedelt, um die eingehende Post den jeweiligenSacharbeitern direkt digital zur Verfügung zu stellen.

Das Konvertieren der durch die städtischen Mitarbeiter geschriebenen Dokumente erübrigt sich bei dem Einsatz einer in das DMS integrierten Textverarbeitung. Hierbei werden die Schriftstücke automatisch im „richtigen“ Format abgespeichert.

Nun können die Dokumente mit Hilfe von Suchmaschinen von den Mitarbeitern schnell wiedergefunden, nach Bedarf bearbeitet und aufgrund ihrer digitalen Form als E-Mail versandt werden.

Entscheidet sich eine Kommune für die Einführung von E-Government-Kom­ponenten, so ist der Einsatz von DMS unumgänglich.

Durch die dargestellten Vorteile, wie schnellere und kostengünstigere Vorgangsbearbeitung sowie die Einsparung von Hilfskräften bspw. für Aktenrecherchen, amortisieren sich die hohen Einführungskosten innerhalb kürzester Zeit.

elektronisches Formularwesen:

„Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare!“

Dieser Behördenspruch deutet schon die Brisanz des Themas der Formular­verwaltung innerhalb der Behörden an.

Für jeden Verwaltungsbereich gibt es eine Vielzahl von benötigten Formularen. Teilweise liegen diese bereits in digitaler Form, beispielsweise in Word- oder PDF-Format, vor. Jedoch werden in den Verwaltungen auch heute noch überwiegend Formulare in Papierform verwendet.

„Bei der Benutzung von Formularen bzw. Vordrucken wird zwischen sechs Möglichkeiten unterschieden:

(i) Print and Fill:

Hierbei wir der Vordruck ausgedruckt, manuell ausgefüllt und auf
herkömmliche Art und Weise versandt.

(ii) Fill and Print:

Das Formular wird direkt im PC mit Hilfe der Tastatur ausgefüllt,
anschließend ausgedruckt und wie unter (i) versandt.

(iii) Fill and Send:

Nachdem das Formular im Computer ausgefüllt worden ist, kann es direkt
auf digitalem Weg verschickt werden.

(iv) Fill, Sign and Send:

Wurde das Formular wie unter (iii) digital ausgefüllt, so wird dies mit einer
digitalen Signatur[27] versehen und danach auf elektronischem Weg versandt.

(v) Fill, Sign, Route and Approve:

Hierbei kann schon von einer echten Workflow-Anwendung gesprochen werden. Nach dem Ausfüllen und Signieren des Vordruckes werden Plausibilitätsprüfungen durchgeführt und anschließend an den nächsten Sacharbeiter weitergeleitet.

(vi) Fill, Sign, Route, Approve and Archivate:

Der Vorgang vollzieht sich wie unter (v), nur dass nach dem Versand der Vordruck automatisch archiviert wird.“[28]

[...]


[1] Vgl. Innenministerium NRW (2001): E-Government in der Landesverwaltung. Seite 2

[2] Vgl. Klein, Manfred: Konferenz der Europäischen Kommission. In: Government Computing. Heft
01/02 vom 17.12.2001. Titelseite

[3] Vgl. Werner, Achim: „Wir wollen allen den Zugang zu diesen neuen Medien eröffnen“.
In: eGovernment. Heft 1. Jahrgang 2001 vom 01.06.2001. Seite 2

[1] Lucke, Jörn von; Reinermann, Heinrich (2000): Speyerer Definition von Electronic Government.
Seite 1

[2] Hummer, Helmut (2000): Erwartungen in „e-gov“. In: Beilage zur Wiener Zeitung. Verwaltung­

Heute. 2000. Nummer 36. Seite 16

[3] Gisler, Michael; Spahni, Dieter (2001): Eine Standortbestimmung. Seite 16

[4] Siehe unten Punkt 2.4.

[5] Vgl. Gisler, Michael; Spahni, Dieter (2001): Eine Standortbestimmung. Seite 14

[6] Vgl.Innenministerium NRW (2001): E-Government in der Landesverwaltung. Seite 11

[7] Vgl.Innenministerium NRW (2001): E-Government in der Landesverwaltung. Seite 11

[8] Vgl. KPMG Consulting AG (2000):Status quo und Perspektivenfür eGovernment2000. Seite 8

[9] Vgl. KPMG Consulting AG (2001):Status quo und Perspektiven 2001/2002. Seite 8

[10] Vgl. KPMG Consulting AG (2000): Status quo und Perspektiven für eGovernment 2000. Seite 11
und vgl. KPMG Consulting AG (2001): Status quo und Perspektiven 2001/2002. Seite 12

[11] Vgl. KPMG Consulting AG (2001):Status quo und Perspektiven 2001/2002. Seite 13

[12] Vgl. KPMG Consulting AG (2001):Status quo und Perspektiven 2001/2002. Seite 15

[13] Vgl. KPMG Consulting AG (2000):Status quo und Perspektivenfür eGovernment2000. Seite 13

[14] Vgl. KPMG Consulting AG (2001):Status quo und Perspektiven 2001/2002. Seite 11

[15] Vgl. Gora, Walter; Bauer; Harald (2001): Virtuelle Organisationen im Zeitalter von E-Business und
E-Government. Seiten 452 bis 454

[16] Vgl. Innenministerium NRW (2001): E-Government in der Landesverwaltung. Seite 11

[17] Vgl. Behrens, Dr. Fritz (2000): Rede anlässlich der 5. Fachtagung des Deutschen Städtetages
KommOn2000 am 15.11.2000. Seite 1

[18] Siehe unten Punkt 4.5.1.

[19] Siehe Anlage 2: Signaturgesetz (SigG) v. 13.06.1997 i.d.F. v. 16.05.2001 (BGBl I S. 876)

[20] StGB NRW(2001): Das virtuelle Rathaus kommt. Seite 1

[21] Vgl.Innenministerium NRW (2001): E-Government in der Landesverwaltung. Seite 11

[22] Vgl.StGB NRW(2001): Das virtuelle Rathaus kommt. Seite 1

[23] StGB NRW(2001): Das virtuelle Rathaus kommt. Seite 2

[24] Vgl. Lucke, Jörn von; Reinermann, Heinrich (2000): Speyerer Definition von Electronic Govern-
ment. Seite 5

[25] Gesellschaft für Informatik e.V. (GI); Informationstechnische Gesellschaft (ITG) im VDE (2000):
Electronic Government als Schlüssel zur Modernisierung von Staat und Verwaltung. Seite 19

[26] Kajels, Edgar: Software für die sieben Vs. In: Kommune21. 2001. Heft 1/2001. Seite 42

[27] Siehe unten Punkt 4.5.1.

[28] Adobe E-Government Veranstaltung in Bonn. 05.02.2002: eigene Mitschrift

Ende der Leseprobe aus 159 Seiten

Details

Titel
E-Government. Eine echte Chance für Verwaltung und Bürger oder nur zusätzliche Kosten für die Kommune?
Hochschule
Fachhochschule Dortmund  (FB V-BWL)
Note
2,7
Autor
Jahr
2002
Seiten
159
Katalognummer
V8464
ISBN (eBook)
9783638154307
ISBN (Buch)
9783638697446
Dateigröße
1240 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
e-government egov
Arbeit zitieren
Michael Krahmer (Autor:in), 2002, E-Government. Eine echte Chance für Verwaltung und Bürger oder nur zusätzliche Kosten für die Kommune?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8464

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