Die Geschichte des Föderalismus in Deutschland


Hausarbeit, 2006

16 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Gliederung

1 Einleitung

2 Merkmale des Föderalismus

3 Föderalismus in der Weimarer Republik

4 Föderalismus zur Zeit des Nationalsozialismus

5 Föderalismus nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges
(mit Exkurs: Das Beispiel Niedersachsen)
5.1 Gründung der Länder

Exkurs: Das Beispiel Niedersachsen

6 Föderalismus nach der Wiedervereinigung

7 Literaturverzeichnis

Die Geschichte des Föderalismus in Deutschland

1 Einleitung

Der Föderalismus hat im Laufe seiner Geschichte über die Weimarer Republik, das Dritte Reich und die spätere Bonner Republik bis in die Gegenwart hinein eine Vielzahl an Veränderungen erlebt. Im Folgenden sollen diese Veränderungen näher betrachtet werden, die nie losgelöst vom politischen Zeitgeist zu sehen sind. Die geschichtliche Entwicklung des Föderalismus in Deutschland, im Kontext der äußeren Umstände, sollen Ursachen und Auswirkungen benennen.

2 Merkmale des Föderalismus

„Föderalismus bezeichnet ganz allgemein ein Prinzip, einen Staat zu organisieren“ (MÜNCH/MEERWALDT 2002, S. 3). Dabei ist der Staat in kleinere Teile gegliedert, die ebenfalls staatliche Funktionen wahrnehmen. Jedem einzelnen Teilstaat obliegt hierbei wiederum Staatsgüte. Der föderale Charakter der Gliedstaaten kommt vor allem im vergleichsweise hohen Ausmaß der Autonomie zum Ausdruck. Sie verfügen über eine eigene Legitimität, Rechte und Kompetenzen, die durch den Zentralstaat nur sehr schwer einschränk- bzw. beschneidbar sind, da dies der Zustimmung der Teilstaaten bedarf.

Die Länder sind durch ihren Zusammenschluss zu einem Bund der Zentralregierung nachgelagert. Dies soll bei aller Verschiedenheit ein gewisses Maß an Einheitlichkeit gewährleisten. Dieser Aspekt ist von besonderer Bedeutung, da „gesamtstaatliche Organe gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der Einzelstaaten eine unmittelbare Hoheitsgewalt“ ausüben“ (MÜNCH/MEERWALDT 2002, S. 3). Dennoch sind bei den Ländern vier markante Merkmale der Staatsqualität in Form einer eigenen Verfassung, eigener Verfassungsinstitutionen, eigenen Amtsträgern und den jeweiligen eigenen Zuständigkeiten festzustellen. Es sind v. a. die Verfassungsorgane, die eine gewisse Autonomie sicherstellen. So gründet z. B. nicht nur der Bund als Zentralstaat auf einem repräsentativ-parlamentarischen Regierungssystem, sondern auch jedes der Länder. Das einzelne Land lässt somit ein durch das Volk gewähltes Parlament die Regierung wählen, dem der jeweilige Ministerpräsident vorsteht. Um die Einheitlichkeit zu wahren, gibt es demgegenüber allerdings nur ein Staatsoberhaupt: Der Bundespräsident auf Bundesebene. Aber auch die Gerichtsbarkeit besitzt in den Einzelländern eigenen Kompetenzen, die als oberste Instanz die jeweilige Bundesebene für Verwaltung, Finanzen, Arbeitsrecht, Soziales und die Verfassung bildet.

Dabei stehen sich Bundes- und Landesinstitutionen nicht unbedingt konkurrierend gegenüber, sondern vielmehr komplementär. Fällt v. a. das Landesstaatsrecht, Kommunalrecht, Bildung, Kulturwesen, Medien und das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht in die Gesetzgebungskompetenz der Länder, erstreckt sich die Zuständigkeit des Bundes weniger auf die selben Bereiche, sondern z. B. mehr auf Auswärtige Angelegenheiten, Zuwanderungsrecht oder Luftverkehr. Ergänzend dazu erlässt die bundesstaatliche Ebene in Absprache mit den Ländern Gesetzte, die dann meist durch deren Institutionen vollzogen werden. Der starken Differenziertheit im Bund der Länder beim Erlass eigener Landesgesetze zum Trotz, sind allerdings „der Verschiedenartigkeit des Rechts jedoch enge Grenzen gesetzt“ (MÜNCH/MEERWALDT 2002, S. 4), um Gleichheitsprinzipien wie Transparenz und Kalkulierbarkeit gegenüber dem Bürger zu wahren.

3 Föderalismus in der Weimarer Republik

Mit dem Ende des Ersten Weltkrieges 1918 zerbrach neben der Monarchie auch die bundesstaatliche Ordnung in Deutschland. Als die Entscheidung zu Gunsten einer parlamentarischen Demokratie gefallen war, entbrannte ein Streit zwischen Zentralisten und Föderalisten über das zukünftige politische Gewichtungsverhältnis zwischen der Zentralregierung und den Landesregierungen. Die Anhänger des Föderalismus sahen in dem von ihnen präferierten System vor allem die Chance, sich der übermächtigen Position Preußens zu entledigen.

In den Beratungen über die zukünftige Verfassung in Weimar schlug der Abgeordnete und Verfassungsausschussvorsitzende Haußmann den Reichsrat als Kollegium vor, der die deutschen Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Reiches vertreten sollte. Dem Reichsrat sollte die verfassungsmäßige Stellung inne wohnen, die Reichsregierung auf der einen Seite unterstützend, auf der anderen Seite allerdings auch hemmend zu flankieren. Diese sollte dem Ziel dienen, bei der Reichsregierung an die jeweiligen einzelstaatlichen Bedürfnisse zu appellieren (vgl. DEUERLEIN 1972, S. 173). Diesem idealistischen Vorschlag folgte die verfassungsmäßige Realität allerdings nicht.

Mit der Annahme der Weimarer Verfassung im Jahr 1919 setzte sich ein Föderalismus durch, der die Kompetenzen der Einzelländer durch folgende Maßnahmen beschnitt:

Die Macht der Einzelstaaten wurde empfindlich abgebaut. Gleichzeitig weitete das Reich seine Gesetzgebungsbefugnis zum Nachteil der Länder aus. Parallel dazu wurde der Reichsverwaltungsapparat ausgebaut und seine Zuständigkeiten erweitert. Aber auch im operativen Geschäft des Gesetzgebungsverfahrens wurde die Partizipationsmöglichkeit zur Einflussnahme des Reichsrates, „der den Bundesrat ablöste“ (DEUERLEIN 1972, S. 173), auf ein nur aufschiebendes Vetorecht beschränkt. Damit war die Quasi-Monopolisierung des Gesetzgebungsrechts des Reiches fundamentiert. Dies brachte die Länder in finanzielle Abhängigkeit vom Reich, da sie sich den Gesetzen der Reichsregierung, die in den Zuständigkeitsbereich der Länder fielen, nicht erwehren konnten. Somit hatten sich bei der Ausarbeitung der Weimahrer Verfassung die Unitaristen als Anhänger einer starken Zentralregierung gegenüber den Föderalisten in den wesentlichen Punkten durchgesetzt.

Diese Maßnahmen seitens des Reichs gegenüber den Ländern charakterisieren die verfassungsmäßige und institutionelle Schwäche des Föderalismus in der Weimarer Republik.

Eine zusätzliche Verschlechterung der Situation der Länder gegenüber dem Reich, und damit einer weiteren Schwächung des Föderalismus jener Zeit, entstand durch die Amtsenthebung der Preußischen Regierung, die sich oft in Opposition zur Reichsregierung befand, durch den Reichspräsidenten im Jahre 1932. Dem Streit über die richtige Wahl der Bekämpfung des Terrors von links und rechts zwischen Reich und dem Land Preußen folgte die Inthronisierung des Reichskanzlers als Nachfolger des Preußischen Ministerpräsidenten. Das endgültige „Signal für das Ende des Föderalismus in der Weimarer Republik“ (MÜNCH/MEERWALDT 2002, S. 11) ging allerdings vom Urteil des in diesem Streit angerufenen Staatsgerichtshofes aus. Es rügte zwar die Absetzung der preußischen Regierung, sprach dem Reich aber im Kern seines Anliegens Recht zu.

Dieses Urteil ist ganz im Kontext der Zeit zu sehen. Zum einen war die Überzeugung der geistigen Eliten des Reiches und das verfassungsmäßige, handwerkliche Gelingen zu Gunsten von Demokratie und Föderalismus bei weitem noch nicht mit dem der heutigen Zeit vergleichbar. Zum anderen schien es kaum verfassungsrechtliche Bedenken zu geben, dem Terror der Radikalen beider Seiten zu begegnen.

Es finden sich darüber hinaus auch Parallelen zum aktuellen Föderalismus der Bundesrepublik. Damals wie heute wurden Reichs- bzw. Bundesgesetze von Landesbehörden ausgeführt. Diese verfassungsmäßige Festschreibung war in der Weimarer Zeit vor allem den o. a. unitaristischen Ausprägungen zu verdanken.

[...]

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Die Geschichte des Föderalismus in Deutschland
Hochschule
Universität Hildesheim (Stiftung)  (Sozialwissenschafen)
Veranstaltung
Föderalismus und Regionalismus: Politische Systemkonstruktionen im Vergleich
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
16
Katalognummer
V84544
ISBN (eBook)
9783638008822
ISBN (Buch)
9783640111176
Dateigröße
441 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Geschichte, Föderalismus, Deutschland, Föderalismus, Regionalismus, Politische, Systemkonstruktionen, Vergleich
Arbeit zitieren
Bachelor of Science Alexander Fricke (Autor:in), 2006, Die Geschichte des Föderalismus in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84544

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