Der "valido" in der spanischen Monarchie des 17. Jahrhunderts


Hausarbeit, 2007

31 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Der strukturelle und institutionelle Hintergrund der „spanischen Monarchien“ in der Frühen Neuzeit
2.1 Das politische und administrative Gefüge
2.2 Macht- und Sozialstruktur im España de los Austrias
2.2.1 Monarchie und Staatsgewalt
2.2.2 Elitenintegration: die veränderte politische Rolle des Adels
2.2.3 Patronage und Klientelsystem
2.2.4 Die Rolle des Königs

3 Der spanische valido
3.1 Aufkommen und Strukturmerkmale
3.2 Die politische Funktion des valido
3.3 Der valido aus zeitgenössischer Sicht

4 Schlussbetrachtung

5 Resumen

6 Anhang
6.1 Das spanische Ratssystem
6.2 Peter Paul Rubens: Der Herzog von Lerma
6.3 Juan Pantoja de la Cruz: Portraits von Philipp III. und dem Herzog von Lerma

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

„Solent aliqui principes habere unum, quem sibi ex omnibus deligunt,
quem prae caeteris amant, cui se prae caeteris confidunt“.[1]

Hinter dieser Beschreibung verbirgt sich ein Sozialtypus, den die Frühe Neuzeit in Europa hervorbrachte und der vor allem die spanische Monarchie im 17. Jahrhundert tief prägen sollte. Er hat sowohl unter seinen Zeitgenossen als auch noch in der neueren Geschichtsschreibung für harsche Kritik an den politischen Fähigkeiten der Austrias Menores, also den letzten Vertretern der spanischen Habsburger, Philipp III., Philipp IV. und Karl II. gesorgt.

Die Rede ist von dem Minister-Günstling, dem Favoriten, dem valido[2], der zwar als ein gesamteuropäisches Phänomen der frühneuzeitlichen Monarchien zu betrachten ist – man denke hierbei an die Kardinäle Richelieu und Mazarin, den Herzog von Buckingham oder auch den schwedischen Kanzler Oxenstierna – jedoch vor allem in Spanien seit der Regierungszeit Philipps III. (1598-1621) regelrecht als ein ‚institutionalisiertes Amt’ angesehen werden kann.[3] Grob skizziert war der valido ein enger Vertrauter und Berater des Königs aus dem Hochadel, der häufig eine Mentorenrolle des Monarchen einnahm und Kontrolle über den Zugang Dritter zum König und vor allem eine weitreichende politische Entscheidungs- und Verfügungsgewalt besaß. Das Besondere im Fall des valido ist die Tatsache, dass seine politische Macht nicht offiziell und explizit durch die Übertragung eines konkreten Amtes legitimiert wurde[4], er vielmehr aufgrund einer institutionalisierten Sonderstellung zum „most important man in the everyday ruling of the monarchy“[5] wurde. Diese Sonderstellung war an die Gunst und das Wohlwollen des jeweiligen Fürsten gekoppelt und kam de facto der Stellung eines Ersten Ministers gleich. Seine Machstellung baute der valido durch ein strategisch gesponnenes Netz von Klienten aus und konnte so seine Position im Laufe der Jahre festigen. Die Machtfülle reichte vor allem im Fall des spanischen valido so weit, dass aus zeitgenössischer Sicht[6] und bis in unsere Tage hinein die Historiographie sein Erscheinen auf der politischen Bühne noch häufig mit einer vermeintlichen persönlichen Schwäche des Königs[7] und damit einem Verfall der königlichen Autorität gleichsetzte. Diese Gleichsetzung bildet bisweilen dann auch den Auftakt für die Erinnerung an die gern beschworene decadencia des spanischen 17. Jahrhunderts.[8] James M. Boyden beispielsweise betont zwar nicht explizit die Schwäche des Königs, sieht im Erstarken des valido aber doch „a partial reversal of a trend toward more impersonal and bureaucratic administration“[9].

Die dominierende Richtung in der neuesten Forschung geht allerdings dahin, den valido wertneutral als Strukturelement im Mechanismus der frühneuzeitlichen Politik und Machtaus­übung zu betrachten, als ein Phänomen, das im Rahmen einer bestimmten Phase der Staatenbildung auftrat[10] und das durchaus auf positive und produktive Art und Weise seinen Anteil an der Stabilisierung der Regierungen in dieser Zeit des Übergangs vom Mittelalter zur Moderne hatte.[11] So soll auch in der vorliegenden Arbeit versucht werden, das Phänomen des valido, dessen „klassisches Zeitalter“ in Europa die Zeit von 1550 bis 1660 umfasst[12] und das in Spanien mit der Thronbesteigung des 20-jährigen Philipps III. im Jahre 1598 seinen Anfang nahm, aus den institutionellen Strukturen und der politischen Kultur des frühmodernen Staates heraus zu erklären. Gezeigt werden soll dabei vor allem, dass das Erscheinen des valido gerade nicht die königliche Autorität untergraben und so als Bremse im Prozess einer Monopolisierung der Staatsgewalt gewirkt hat, sondern vielmehr als Katalysator für eine Machtzentralisierung fungierte, der die Monarchie stärkte, indem er als ‚Patronagemanager’ gezielt eine Konzentration von Entscheidungsträgern sowohl im Zentrum als auch an der Peripherie des Reiches herbeiführte. Damit einhergehend wird sich erklären, dass die Praxis von Patronage und Klientelismus in der Frühen Neuzeit, an deren Spitze der valido stand, nicht im heutigen Sinne als Korruption verstanden werden kann, sondern vielmehr ein konstitutives und systemerhaltendes Element im Gefüge des sich entwickelnden frühneuzeitlichen Staates darstellte.

2 Der strukturelle und institutionelle Hintergrund der „spanischen Monarchien“ in der Frühen Neuzeit

Obschon außerhalb der Historiographie immer wieder gerne auf den Mythos der Einigung Spaniens unter den Katholischen Königen im ausgehenden 15. Jahrhundert zurückgegriffen wird, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Königreich auf der Iberischen Halbinsel bis wenigstens ins 18. Jahrhundert hinein als das Paradigma einer zusammen­gesetzten Monarchie betrachtet werden kann.[13] Dass diese Überzeugung auch im Bewusstsein der Zeitgenossen fest verankert war, beweisen unter anderem Münzprägungen, die den Titel hispaniarum rex verwendeten oder auch die in der Zeit der Habsburger gängige Bezeichnung der las Españas (Plural!) für die Territorien unter der Herrschaft der spanischen Habsburger.[14] Häufig war auch die Rede von den monarquías españolas, den „spanischen Monarchien“. Der wissenschaftlich also demnach nicht ganz korrekte Begriff „Spanien“ soll aber dennoch der Einfachheit und der Abwechslung halber bei den folgenden Erläuterungen Anwendung finden. Es sei an dieser Stelle vorausgeschickt, dass die vorliegende Arbeit die Komplexität einer Reichs- und Verwaltungsstruktur und ihrer Historie wie sie bei den Ausmaßen eines weltumspannenden Imperiums zwangsläufig ist, nicht in ihrer Gesamtheit erfassen kann. Vielmehr soll eine generelle Übersicht gegeben werden, die sich auf diejenigen Elemente konzentrieren muss, die für die Beantwortung der Frage, warum der valido „at a particular moment in the development of the central administration“[15] erschienen ist, nötig sind.

2.1 Das politische und administrative Gefüge

Als der Enkel der Katholischen Könige, Karl I. von Spanien (1516-1556) und seit 1519 auch Kaiser Karl V., als erster Vertreter der habsburgischen Dynastie 1516 den spanischen Thron bestieg, umfasste die spanische Krone neben ihrem Kernland Kastilien auf der Iberischen Halbinsel noch die Teilreiche Aragonien, Katalonien, Valencia und die Balearen. Zu Karls Erbe gehörten außerdem verschiedene Besitzungen an der nordafrikanischen Küste (u.a. Melilla, Oran, Tripolis) und das Königreich Neapel, einschließlich Sizilien und Sardinien sowie die bis dahin eroberten Gebiete in Amerika. Dazu übernahm Karl I. auch die habsburgischen Erblande: die Freigrafschaft Burgund und die Niederlande. In den Jahren 1580/1581 wurde unter Karls Sohn, Philipp II. (1556-1598), das Königreich Portugal mitsamt seinen afrikanischen und asiatischen Kolonialbesitzungen für sechs Jahrzehnte in die spanische Krone durch Personalunion integriert. Wie auch der bereits stärker bürokratisierte ‚Zentralstaat’[16] Kastilien verfügten die europäischen Teilreiche innerhalb der Monarchie ebenfalls über eigene, historisch gewachsene Institutionen, Gesetze und Sprachen. Sie waren mit eigenen Zöllen und eigenem Finanz- und Geldsystem wirtschaftlich weitestgehend eigenständig, agierten im Sinne eigener partikularistischer Tendenzen und genossen Privilegien, auf die sie trotz des Erstarkens der kastilischen Krone und deren Autorität weiterhin bestanden. Der spanische Monarch konnte also diese Territorien nicht absolutistisch und eigenständig regieren, er musste vielmehr mit den Eliten dieser Teilreiche paktieren und eine Politik der gegenseitigen Beachtung und Wahrung von Rechten und Pflichten verfolgen.[17] Eine wichtige Rolle spielten hierbei vor allem anfangs noch die cortes (Ständeversammlungen) von Aragonien, Katalonien und Valencia, die weitreichende Kompetenzen hatten und vor allem bei Fragen der Finanzbewilligungen dem König häufig ihre Zustimmung verweigerten.[18]

Trotz oder gerade wegen der Spannungen zwischen den Teilreichen und dem Zentrum der Monarchie – und natürlich auch aufgrund den Erfordernissen eines immer größer werdenden Imperiums – setzten Karl I. und sein Sohn Philipp II. den unter den katholischen Königen begonnenen Ausbau des Regierungsapparates fort und trugen so zur Hegemonie Kastiliens innerhalb der Monarchie bei.[19] Die im europäischen Vergleich sehr umfangreiche und bereits stark differenzierte Verwaltung Spaniens[20] basierte auf dem komplexen sistema de consejos (Ratssystem), das dem Wandel und den steigenden Anforderungen an die Administration eines stetig wachsenden, mehrere Kontinente umspannenden Imperiums erweiternd angepasst wurde.[21] Das Herz des sistema de consejos und somit der Regierung des Königreichs, bildete der von Karl I. 1522 geschaffene Consejo de Estado (Staatsrat), der aus dem mittelalterlichen königlichen Rat, dem Consejo Real de Castilla, hervorgegangen und allein verantwortlich für die Außenpolitik war. Er wurde von Philipp II. endgültig zur spanischen Institution gemacht[22]. Die einzelnen Ratsgremien wurden vor allem im Laufe des 16. Jahrhunderts nach thematischen (Kriegsrat, Finanzrat) oder territorialen Gesichtspunkten (Italienrat, Indienrat, Portugalrat) geschaffen und waren oberstes Regierungs-, Verwaltungs- und Justizorgan für ihre jeweiligen Länder.[23]

Die Sekretäre, die Schlüsselpositionen in den Ratsgremien bekleideten und quasi als Mittler zwischen den einzelnen Räten und dem König fungierten, waren dem Staatsrat zugeordnet und wurden seit der Zeit der Katholischen Könige, die bestrebt waren, den Einfluss des Hochadels zurückzudrängen, zumeist aus den Reihen des niederen Adels oder des städtischen Bürgertums bestellt. Vor allem der Anteil der letrados, an Universitäten ausgebildete Rechtsgelehrte, nahm mit der Zeit zu, wodurch die Verwaltung professioneller wurde und eine stärkere Bindung an die königliche Politik erfuhr.[24] Obschon es der spanischen Monarchie gelungen war, „ein effizientes Verwaltungssystem zu errichten, das wesentlich zur ‚Modernität’ des Gesamtsystems und zum Zusammenhalt der monarquía compuesta beitrug“[25], so warf doch diese Regierungsweise auch gewisse Probleme auf. So verwischten beispielsweise aufgrund der zunehmenden Komplexität und Anzahl der Ratsgremien häufig die Grenzen der Zuständigkeitsbereiche und auch der streng formalisierte Prozess zur Entscheidungsfindung lief Gefahr, das Verwaltungssystem durch seine Behäbigkeit zu bremsen.[26] Da Entscheidungen nur vom König selbst getroffen wurden, dieser aber außer gelegentlich im Staatsrat nie selbst anwesend war, wurde er von den Sekretären der einzelnen Ratsgremien mithilfe von Schriftstücken, den sogenannten consultas, über die Ergebnisse der Ratssitzungen informiert, um sich dann hauptsächlich an den von den Sekretären vorgenommenen Marginalien zu orientieren.[27] Um die Flut von Informationen, die auf den König aus den immer zahlreicher werdenden Ratsgremien eintraf, zu kanalisieren und einzudämmen, wurden im Laufe des 16. Jahrhunderts die königlichen Sekretäre (secretarios reales) immer bedeutender. Auch sie entstammten zumeist dem niederen Adel oder der Mittelschicht, stellten ein Bindeglied zwischen den Räten und dem König dar und genossen das höchste Vertrauen des Monarchen.[28] Trotz dieses effizient arbeitenden Systems, mit dessen Hilfe ein Reich verwaltete wurde, in dem „die Sonne nie unterging“, begann nach 1550 „a period when the royal councils began to be viewed as an institutional limitation upon the king’s capacity for independent action“[29]. Philipp II. versuchte, diese Beschränkungen zu umgehen, indem er dazu überging, informelle Kommissionen einzuberufen, in denen sachverständige Personen über wichtige und dringliche Fragen berieten und unter Umgehung der consejos Entscheidungen trafen. Diese Kommissionen wurden juntas genannt und trugen zu einer weiteren Zentralisierung der Macht in den Händen des Monarchen bei. Dies war unter anderem der Tatsache geschuldet, dass mit der Zeit immer mehr Mitglieder des Hochadels in die juntas drangen, die dem König gegenüber loyal waren und sich so ein System, das sich auf personale Verflechtungen gründete, gegenüber dem institutionaliserten bürokratischen Apparat mit seiner entsprechenden Behäbigkeit durchzusetzten begann.[30] Wie diese von Philipp II. begonnene Tenzdenz dem Aufkommen des valido den Weg ebnete, wird im Kapitel 3.2 ausführlich besprochen werden.

2.2 Macht- und Sozialstruktur im España de los Austrias

2.2.1 Monarchie und Staatsgewalt

Die frühneuzeitlichen europäischen Monarchien, zumal die der spanischen Habsburger, waren vor allem in Bezug auf das Gewaltmonopol keine Staaten im modernen Sinne und auch erscheinen sie bei genauerem Hinsehen weitaus weniger absolutistisch als es häufig angenommen wird. Die Macht war vielmehr auf mehrere Zentren und auf unterschiedliche Gruppen verteilt, wobei die Krone weder eine komplett handlungsunfähige Institution noch alleinige und oppositionslose Trägerin der Macht war.[31] Reinhard schlägt ob der evidenten Restriktion der königlichen Machtebefugnisse in fast allen europäischen Monarchien in diesem Zusammenhang gar einen gänzlichen Verzicht auf den Begriff Absolutismus vor.[32]

Obschon vor allem in Kastilien der Krone bereits seit dem 15. Jahrhundert ein poderío real absoluto (absolute königliche Macht) zugesprochen wurde, so war der spanische König doch im Rahmen der zusammengesetzten Monarchie in seiner Prärogative erheblich eingeschränkt. Die überkommenen Rechte des Adels und die teilweise sehr starken Stände in den einzelnen Teilreichen beschnitten den Monarchen in seiner Stellung als alleinige Legislativkraft und Instanz der Rechtssprechung, wurde doch von ihm erwartet, dass er nicht gegen althergebrachte und anerkannte Traditionen, Rechte und Privilegien verstieß. Vor allem bei der Festsetzung von neuen Steuern war der König auf die Zustimmung der Stände angewiesen.[33] Wie bereits weiter oben angedeutet, beruhte die Beziehung zwischen dem König und den anderen machtpolitischen Akteuren auf Gegenseitigkeit, so dass keine einseitig beschlossenen Direktiven erlassen werden konnten, es also immer auf einen Prozess der Paktierung hinauslief. Fühlten sich politische Gruppen einmal von königlicher Seite in ihren Privilegien eingeschränkt, so kam es zu legalen Protesten – in Extremfällen auch zu regelrechten Revolten –, die das in Spanien heute noch geflügelte Wort se obedece pero no se cumple („gehorchen, aber nicht ausführen“) formelhaft zur Anwendung brachten.[34] Im Teilreich Aragonien existierte beispielsweise bereits seit dem 13. Jahrhundert die Figur des Justicia Mayor de Aragón, der die regionalen Sonderrechte zu verteidigen hatte und dessen Aufgabe vor allem darin bestand, die Rechte der Aragonesen gegen die etwaige Willkür des ausländischen, d.h. kastilischen Monarchen zu schützen.[35]

[...]


[1] Zitiert nach Asch, Ronald G.: „Lumine solis“. Der Favorit und die politische Kultur des Hofes in Westeuropa, in: Kaiser, Michael/Pečar, Andreas: Der zweite Mann im Staat. Oberste Amtsträger und Favoriten im Umkreis der Reichsfürsten in der Frühen Neuzeit (= Zeitschrift für historische Forschung. Beiheft 32), Berlin 2003, S. 21-38, hier S. 25.

[2] In der Literatur werden diese Bezeichnungen synomym gebraucht, hinzu kommt im spanischen noch der Begriff privado. Im Folgenden soll dem Begriff valido der Vorzug gegeben werden, sowohl um aktuelle Neologismen als auch um Wertigkeiten vermeiden. Vgl. hierzu auch Thompson, I.A.A.: The Institutional Background to the Rise of the Minister-Favourite, in: Elliot, John Huxtable/Brockliss, L.W.B.: The World of the Favourite, New Haven/London 1999, S. 13-25, hier S. 14.

[3] Vgl. Asch: Lumine solis (wie Anm. 1), S. 29.

[4] Sicherlich bekleidete der valido offzielle Hofämter von nicht zu unterschätzender Bedeutung – so wurde der Herzog von Lerma beispielsweise gleich zu Beginn der Regierungszeit Philipps III. zum Obersten Stallmeister (caballerizo mayor) und später zum Oberkammerherr (sumillers de corps) ernannt – diese Ämter verschafften ihm zwar einen direkten Zugang zum König, sahen jedoch nicht die spätere Machtfülle des validos und seine tragende Rolle bei der politischen Entscheidungsfindung vor.

[5] Feros, Antonio: Kingship and Favoritism in the Spain of Philip III, 1598-1621, Cambridge 2000, S. 264.

[6] Vgl. hierzu beispielsweise den Kommentar von Francisco de Quevedo, der Philipp III. abspricht, jemals ein wahrer König gewesen zu sein. Nähere Erläuterung bei Feros: Kingship (wie Anm. 5), S. 1.

[7] Vgl. hierzu Elliott, John Huxtable: Imperial Spain 1469-1716, London 1963, S. 296; in der Einleitung zu Bd. XXIV der Historia de España von Menéndez Pidal wird Philipp III. gar als ‚Gefangener’ seines valido interpretiert: Menéndez Pidal, Ramón: Historia de España. La España de Felipe III, Bd. XXIV, Madrid 1979, S. XIII.

[8] Siehe auch: Asch: Lumine solis (wie Anm. 1), S. 22/23 und die detaillierten Ausführungen zur Entwicklung der Forschungslandschaft seit 1970 bei Feros, Antonio: Clientelismo y Poder Monárquico en la España de los Siglos XVI y XVII, in: Relaciones, Estudios de Historia y Sociedad, 73, Zamora, Michoacán 1998, S. 15-49, hier S. 17-19; Thiessen, Hillard von: Herrschen mit Verwandten und Klienten. Aufstieg und Fall des Herzog von Lerma, Günstlings-Minister Philipps III. von Spanien, in: Ders./Karsten, Arne (Hg.): Nützliche Netzwerke und korrupte Seilschaften, Göttingen 2006, S. 181-208, hier S. 186.

[9] Boyden, James M.: The Courtier and the King. Ruy Gómez de Silva, Philip II and the Court of Spain, Berkeley, Los Angeles, London 1995, S. 64.

[10] Vgl. hierzu von Thiessen: Herrschen mit Verwandten (wie Anm. 8), S. 184.

[11] Vgl. Bernecker, Walther L.: Spanische Geschichte. Von der Reconquista bis heute, Darmstadt 2002, S. 74.

[12] Vgl. von Thiessen: Herrschen mit Verwandten (wie Anm. 8), S. 184.

[13] Vgl. Reinhard, Wolfgang: Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, München 32002, S. 66.

[14] Vgl. Bernecker: Spanische Geschichte (wie Anm. 11), S. 69.

[15] Thompson: Background (wie Anm. 2), S. 18.

[16] Vgl. Bernecker: Spanische Geschichte (wie Anm. 11), S. 49.

[17] Vgl. Imízcoz Beunza, José María: El entramado social y político, in: Floristán, Alfredo (Hg.): Historia de España en la Edad Moderna, Barcelona 2004, S. 53-77, hier S. 59.

[18] Vgl. Bernecker: Spanische Geschichte (wie Anm. 11), S. 41.

[19] Vgl. Antón Pelayo, Javier/Simon Tarrés, Antoni: Los orígenes del estado moderno español. Ideas, hombres y estructuras, in: Floristán, Alfredo (Hg.): Historia de España en la Edad Moderna, Barcelona 2004, S. 221-242, hier S. 224.

[20] Vgl. Thompson: Background (wie Anm. 2), S. 17.

[21] Vgl. dazu die Grafik im Anhang, S. 23.

[22] Vgl. Reinhard: Staatsgewalt (wie Anm. 13), S. 177.

[23] Vgl. Reinhard: Staatsgewalt (wie Anm. 13), S. 178.

[24] Vgl. Antón/Simon: Orígenes (wie Anm. 19), S. 231.

[25] Edelmayer, Friedrich: Die spanische Monarchie der Katholischen Könige und der Habsburger (1474-1700), in: Schmidt, Peer (Hg.): Kleine Geschichte Spaniens, Stuttgart 2002, S. 123-207, hier S. 151.

[26] Vgl. Antón/Simon: Orígenes (wie Anm. 19), S. 234/235.

[27] Vgl. Reinhard: Staatsgewalt (wie Anm. 13), S. 178.

[28] Vgl. Antón/Simon: Orígenes (wie Anm. 19), S. 235.

[29] Feros: Kingship (wie Anm. 5), S. 265.

[30] Vgl. Antón/Simon: Orígenes (wie Anm. 19), S. 237.

[31] Vgl. Feros: Clientelismo (wie Anm. 8), S. 17 und 20.

[32] Vgl. Reinhard: Staatsgewalt (wie Anm. 13), S. 51.

[33] Vgl. Reinhard: Staatsgewalt (wie Anm. 13), S. 67.

[34] Vgl. Imízcoz: Entramado (wie Anm. 17), S. 59.

[35] Vgl. Bernecker: Spanische Geschichte (wie Anm. 11), S. 49.

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Der "valido" in der spanischen Monarchie des 17. Jahrhunderts
Hochschule
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)  (Lehrstuhl für Vergleichende Europäische Wirtschafts- und Sozialgeschichte)
Veranstaltung
Geld-Geschenke-Politik. Korruption und Klientelismus als Strukturproblem moderner Gesellschaften
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
31
Katalognummer
V84131
ISBN (eBook)
9783638002059
Dateigröße
743 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Monarchie, Jahrhunderts, Geld-Geschenke-Politik, Korruption, Klientelismus, Strukturproblem, Gesellschaften
Arbeit zitieren
Nadja Schuppenhauer (Autor:in), 2007, Der "valido" in der spanischen Monarchie des 17. Jahrhunderts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84131

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