Ist Rumänien fit für den Euro?


Seminararbeit, 2007

17 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

ABKÜRZUNGEN

TABELLEN

ABBILDUNGEN

1 EINLEITUNG

2 WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION (WWU)
2.1 GESCHICHTE DER WWU
2.2 MAASTRICHT-KRITERIEN/KONVERGENZKRITERIEN
2.3 WACHSTUMS- UND STABILITÄTSPAKT

3 ERFÜLLT RUMÄNIEN DIE KONVERGENZKRITERIEN?
3.1 PREISENTWICKLUNG
3.2 FINANZPOLITISCHE ENTWICKLUNG
3.2.1 Nettoneuverschuldung bezogen auf das BIP
3.2.2 Öffentliche Gesamtschulden bezogen auf das BIP
3.3 WECHSELKURSENTWICKLUNG
3.4 ENTWICKLUNG DER LANGFRISTIGEN ZINSSÄTZE

4 CONCLUSIO

BIBLIOGRAPHIE

Abkürzungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellen

Tabelle 1: Budgetdefizit bezogen auf das BIP

Tabelle 2: Übersicht über die Kriterien

Abbildungen

Abbildung 1: Die drei Stufen der Wirtschafts- und Währungsunion

Abbildung 2: Inflationsrate Rumänien 2004-2008

Abbildung 3: Öffentlicher Schuldenstand in % des BIP für Rumänien

Abbildung 4: EUR/RON Wechselkurse 12.12.2004 – 12.12.2006

1 Einleitung

Rumänien ist eine Republik im Südosten Europas mit einer Gesamtfläche von 238.391 km² und derzeit rund 21,3 Millionen Einwohnern. Bulgarien, Serbien, Ungarn, die Ukraine und Moldawien sind angrenzende Nachbarstaaten. Im Süden des Landes bildet die Donau die natürliche Grenze zu Bulgarien, während Rumänien im Osten direkt an das Schwarze Meer grenzt. Die Hauptstadt ist Bukarest mit aktuell rund 2,1 Millionen Einwohnern und die Amtssprache ist rumänisch.

Rumänien wurde im Zuge der NATO-Osterweiterung am 29.03.2004 Mitglied der NATO. Rumänien war der erste Staat der ehemaligen Ostblockstaaten, der offizielle Beziehungen zur Europäischen Union (EU) – bereits 1974 – hatte. Am 22.06.1995 stellte Rumänien den Antrag auf Aufnahme in die EU. Viereinhalb Jahre später, im Oktober 1999, empfahl die Europäische Kommission den Beginn von Aufnahmeverhandlungen, die dann am 15.02.2000 begannen. Nach fünf Jahren wurde der Beitrittsvertrag am 25.04.2005 in Luxemburg unterzeichnet. Seit diesem Zeitpunkt hatte Rumänien den Status eines Beitrittskandidaten. Am 26.09.2006 wurde der 01.01.2007 als Beitrittsdatum bestätigt.

Rumänien ist alsoseit 01.01.2007 vollwertiges Mitglied der EU und ein nächstes Ziel ist sicher der Beitritt zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und die Einführung des Euro sein. Deshalb stellt sich die Frage:

Ist Rumänien fit für den Euro?

Es wird versucht, im Rahmen der vorliegenden Seminararbeit diese Frage anhand der von der EU vorgegebenen Konvergenzkriterien und der aktuellen Daten Rumäniens zu beantworten. Dazu sollen in Kapitel 2, um eine Basis zu schaffen, kurz die Geschichte der WWU sowie die Kriterien zur Aufnahme in die WWU und zur Einführung des Euro erläutert werden. In Kapitel 3 werden die aktuellen Daten Rumäniens herangezogen und den Kriterien gegenübergestellt. Kapitel 4 fasst die Arbeit zusammen und beantwortet die eingangs gestellte Frage.

2 Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)

Die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), oft auch Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) genannt, ist ein wesentlicher Bestandteil der EU. Ihr gehören alle Mitgliedsstaaten der EU an.

2.1 Geschichte der WWU

Die Idee einer einheitlichen europäischen Währung wurde schon 1970 im nach dem damaligen luxemburgischen Premierminister Pierre Werner benannten Bericht aufgeworfen, wo eine Verschmelzung der Volkswirtschaften und Währungen der damals sechs EWG-Länder vorgeschlagen wurde. 1979 wurde dann das europäische Währungssystem (EWS) mit dem Ziel, Wechselkursschwankungen zwischen den Währungen der Mitgliedsstaaten zu verringern, gegründet.

In den 1980ern wurde die Notwendigkeit einer stabilen Währungszone in Europa immer deutlicher; auch die im Februar 1986 unterzeichnete Einheitliche Europäische Akte zielte in diese Richtung ab. Der damalige Kommissionspräsident Jacques Delors stellte im Juni 1989 ein Konzept und auch einen Zeitplan für eine Wirtschafts- und Währungsunion vor. Dieser beinhaltete drei Stufen, wie in Abbildung 1 ersichtlich.

Der im Dezember 1991 beschlossene und am 07.02.1992 in Maastricht (Belgien) unterzeichnete Vertrag über die Europäische Union (Maastricht-Vertrag) inkludierte dann diesen Plan für die WWU. In Kraft trat dieser Vertrag dann im November 1993.

Die erste Stufe der WWU begann am 01.07.1990 mit der Einführung des grenzenlosen freien liberalisierten Kapitalverkehrs zwischen den EU-Ländern, der freien Verwendung des ECU (European Currency Unit; bereits 1979 eingeführt) und einer engeren Kooperation in der Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik.

Abbildung 1: Die drei Stufen der Wirtschafts- und Währungsunion

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://www.ecb.eu/ecb/history/emu/html/index.de.html, Zugriff am 05.12.2006.

Die zweite Stufe, die am 01.01.1994 mit der Errichtung des Europäischen Währungsinstitutes (EWI) begann, sah 1995 die Einigung auf „Euro“ als den Namen für die gemeinsame Währung. Weiters wurden im Mai 1998 die elf Länder, die an der dritten Stufe der WWU teilnehmen konnten, ausgewählt und am 01.06.1998 die Europäische Zentralbank (EZB) gegründet.

Die dritte Stufe begann am 01.01.1999 mit der Fixierung der Wechselkurse der Währungen der elf Länder zum Euro und einer einheitlichen Geldpolitik unter der Verantwortung der EZB – der Euro wurde als Buchwährung eingeführt. Außerdem wurde der Wechselkursmechanismus II (WKM II) eingeführt. Griechenland stieß am 01.01.2001 als zwölftes Land zu den „Euro-Ländern“. Schließlich wurden die Euro-Banknoten und Euro-Münzen am 01.01.2002 in Umlauf gebracht.

2.2 Maastricht-Kriterien/Konvergenzkriterien

Die vier Konvergenzkriterien, die in Artikel 121 des Eu-Vertrages in der Fassung des Vertrages von Nizza festgeschrieben sind, muss ein Land erfüllen, um der dritten Stufe der WWU beitreten und den Euro einführen zu können; sie verdeutlichen den Grad an wirtschaftlicher Konvergenz der Mitgliedsstaaten:

1.1. Preisentwicklung: Das Kriterium der Preisentwicklung besagt, dass ein Mitgliedsstaat eine anhaltende Preisstabilität aufweisen muss. Die durchschnittliche Inflationsrate eines Mitgliedsstaates darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über dem ungewogenen arithmetischen Mittel der drei Länder mit der niedrigsten Inflationsrate liegen.
2.2. Finanzpolitische Entwicklung: Die Finanzlage der öffentlichen Hand eines Staates soll auf Dauer tragbar sein, d.h. der öffentliche Haushalt soll kein übermäßiges Defizit zeigen. In der Praxis prüft die Kommission die Einhaltung der Haushaltsdisziplin anhand zweier Referenzwerte:

a) Die Nettoneuverschuldung – das jährliche öffentliche Defizit – darf nicht mehr als 3 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) betragen, wobei das Kriterium ebenso als erfüllt gilt, wenn das Verhältnis er- heblich und laufend zurückgegangen ist und einen Wert um die drei Prozent erreicht hat oder wenn die Drei-Prozent-Grenze nur aus- nahmsweise und vorübergehend überschritten wurde und wiederum der Referenzwert in der Nähe der drei Prozent blieb.
b) Das Verhältnis des gesamten öffentlichen Schuldenstandes zum BIP darf nicht mehr als 60 % betragen, es sei denn, das Verhältnis ist deutlich rückläufig und nähert sich rasch genug dem Wert von 60 %.

[...]

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Ist Rumänien fit für den Euro?
Hochschule
Karl-Franzens-Universität Graz  (Institut für Internationales Management)
Veranstaltung
Kurs "Doing Business in the Enlarged European Union"
Note
1
Autor
Jahr
2007
Seiten
17
Katalognummer
V83871
ISBN (eBook)
9783638001342
Dateigröße
542 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rumänien, Euro, Kurs, Doing, Business, Enlarged, European, Union, EU, Währungsunion, Währungskrise, Schuldenkrise, WWU, Wirtschaft, Maastricht, Kriterien, Wachstum, Stabilität, Pakt, Konvergenz, Preis, Entwicklung, Finanz, Politisch, Nettoneuverschuldung, BIP, Gesamtschulden, Zins
Arbeit zitieren
MMag. Bernhard Höfler (Autor:in), 2007, Ist Rumänien fit für den Euro?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83871

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