Zur Problematik der PR-Maßnahmen der ungarischen Regierung vor und nach dem EU-Plebiszit

Eine kritisch-empirische politikwissenschaftliche Untersuchung am Fallbeispiel des EU-Beitritts Ungarns


Doktorarbeit / Dissertation, 2005

276 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Vorwort

2 Einleitung
2.1 Fragestellungen
2.1.1 Forschungsfragenbeantwortung
2.2 Inhaltliche Vorgehensweise
2.3 Methoden

3 Integrationstheorien
3.1 Terminologische Grundlagen
3.1.1 Definition Demokratie
3.2 Zum Begriff der europäischen Integration
3.2.1 Integration als gemeinsame
politische Entscheidungsfindung
3.3 Integrationstheorien
3.3.1 Föderalismus: „The federal idea of Europe"
3.3.2 Neo-Funktionalismus
3.3.3 Intergouvernementalismus
3.4 Zusammenfassung

4 Ungarns politischer Weg nach der
Wende 1989 bis Ende 2004
4.1 Vier Wahlen und vier Regierungen seit 1990
4.2 Erste freie Wahl 1990
4.3 Zweite freie Wahl 1994
4.4 Dritte freie Wahl 1998
4.5 Vierte freie Wahl 2002
4.6 EU – Plebiszit 2003
4.7 EU – Beitritt 2004
4.8 EU – Parlamentswahlen
4.9 Weitere wichtige politische
Entwicklungen in Ungarn
4.9.1 Statusgesetz sowie Plebiszit über
Staatsbürgerschaft und private Krankenhäuser
4.9.2 EU-Verfassung von Ungarn ratifiziert
4.9.3 Visegrád Gruppe
4.10 Statistisches Datenmaterial
4.10.1 Wie stark sind die Ungarn in Politik interessiert:
4.10.2 Wie stark vertrauen die Ungarn ihrem Parlament?
4.10.3 Wie stark vertrauen die Ungarn ihren Politikern?
4.10.4 In welcher Partei sind die Ungarn Mitglied?
4.10.5 Haben die Ungarn in den
letzten 12 Monaten ein Volksbegehren
unterschrieben?
4.10.6 Wie zufrieden sind die Ungarn mit ihrem
nationalen Parlament?
4.10.7 Wie stark ist das Vertrauen der Ungarn in
das Europäische Parlament
4.11 Zusammenfassung

5 Entstehung, Entwicklung und Vertiefung
der EU bis Ende 2004
5.1 Der Weg zum Europa der Institutionen
5.2 Vom ERP zur EWG
5.2.1 Grundsteinlegung der Europäischen Union
5.2.2 Die Römischen Verträge
5.3 Der Weg nach Maastricht
5.4 Die Gründung der Europäischen Union
5.4.1 Neue Dynamik – Gründe und Motive
5.4.2 Struktur der Europäischen Union
5.5 Von der EG der Zwölf zur EU der Fünfzehn
5.6 Vertrag von Amsterdam und Vertrag von Nizza
5.6.1 Vertrag von Amsterdam
5.6.2 Vertrag von Nizza
5.7 Europäischer Rat in Lissabon 2000
5.8 Erklärung von Laeken 2001
5.9 Einführung der Einheitswährung Euro
5.10 Europäischer Rat in Brüssel 2002
5.11 Europäischer Rat in Kopenhagen 2002
5.12 Europäischer Rat in Thessaloniki 2003
5.13 Europäischer Rat in Brüssel 2004
5.14 Zusammenfassung

6 EU-Osterweiterung: Heranführung an den
Beitritt unter besonderer Berück-
sichtigung Ungarns
6.1 Ungarns Interessen am Beitritt zur
Europäischen Union
6.1.1 Politische Motive
6.1.2 Wirtschaftliche Gründe
6.1.3 Soziale Überlegungen
6.2 Hoffnungen und Skepsis – Die Erwartungen
der Ungarn, Polen und Tschechen
an eine EU-Mitgliedschaft
6.3 Motive der Europäischen Union für eine Ostpolitik
6.4 Anfänge einer Ostpolitik: Hilfe und Handel oder
das „PHARE-Programm“
6.5 Das Europaabkommen – oder die Unterstützung
durch Handel und Politischen Dialog
6.5.1 Eine Bilanz über das Europaabkommen
6.6 Herausbildung einer Heranführungsstrategie
6.7 Einstieg in die eigentliche Beitrittsphase
6.8 Agenda 2000
6.8.1 Inhalte und Ziele der intensivierten
Heranführungsstrategie: SPAR
(Stratégie de Pré-adhésion Renforcée)
6.8.2 Methoden der Heranführungsstrategie
6.9 Entscheidende Etappen der Kommission
in der Agenda 2000 zum Beitrittsantrag
Ungarns (AVIS)
6.9.1 Charakteristika des Verhandlungsverlaufs
6.10 Beginn der Beitrittsverhandlungen mit Ungarn –
der „Screening-Prozess“
6.10.1 Die eigentlichen Beitrittsverhandlungen
6.11 Anstatt einer Zusammenfassung:
Die Herausforderungen der Osterweiterung

7 Politische Öffentlichkeitsarbeit – PR
7.1 Zum Begriff Öffentlichkeitsarbeit
7.2 Öffentlichkeitsarbeit vs. Propaganda
7.3 Politische Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
7.4 Öffentlichkeitsarbeit als Instrument der
Öffentlichmachung von Interessen
7.5 Anpassung und Ausgleich der Interessen –
Öffentlichkeitsarbeit als
zweiseitiger Kommunikationsprozess
7.6 Öffentlichkeitsarbeit und die Integration
von Interessen
7.7 Der Politiker als Kommunikator
7.7.1 Integration über den Politiker
7.7.2 Politiker als Repräsentanten ihrer Partei
7.8 Zusammenfassung

8 Qualitative Sozialforschung
8.1 Forschungsfragen
8.2 Kritisch-empirische Politikforschung
8.3 Befragung
8.3.1 Leitfaden für die Interviews
8.4 Kriterien der Wissenschaftlichkeit
8.4.1 Sind Antworten Fakte oder Artefakte?
8.5 Auswertung der Experteninterviews
8.5.1 Auswertung der Forschungs-Frage:
Welche Gründe sprachen aus ungarischer
Regierungssicht für einen EU-Beitritt
und welche dagegen?
8.5.2 Auswertung der Forschungs-Frage:
Welche Regierungsmaßnahmen zur Förderung
des Europazuspruchs gab es vor dem Plebiszit?
Welche Argumente wurden thematisiert? Hinter-
fragung der Gründe in den Regierungs-
maßnahmen
8.5.3 Auswertung der Forschungs-Frage:
Welche Gründe sprachen aus ungarischer
Bevölkerungssicht für einen Beitritt und
welche dagegen
8.5.4 Auswertung der Forschungs-Frage:
Welche ungarischen Regierungsmaßnahmen
gibt/gab es nach dem Plebiszit? Welche Argu-
mente werden/wurden thematisiert?
8.5.5 Auswertung der Forschungs-Frage:
Welche Möglichkeiten von Seiten der Regierung
und der EU bestehen, um dieses Bewusstsein
zu verstärken bzw. beizubehalten
8.5.6 Auswertung der Forschungs-Frage:
Was bedeutet Europabewusstsein
8.6 Zusammenfassung

9 Ergebnisse quantitativer Studien bezüglich des
Europabewusstseins der Ungarn
9.1 Rechtliche Grundlagen der Volksabstimmung
9.2 Ergebnis der Volksabstimmung am 12. April 2003
9.2.1 Ergebnis der Abstimmung nach Komitat
9.3 Studien über das jetzige Europabewusstsein der Ungarn
9.4 Zusammenfassung

10 Resümee

11 Literatur- und Quellenverzeichnis
11.1 Primärliteratur
11.2 Sekundärliteratur
11.3 Onlinequellenverzeichnis

12 Anhang
12.1 Abbildungsverzeichnis
12.2 Tabellenverzeichnis
12.3 Abkürzungsverzeichnis
12.4 Experteninterviews
12.4.1 Leitfaden für Experteninterviews
12.4.2 Interview am 22.04.2005 in Budapest
mit Frau Mag. Kathrin LAUER, Ungarn- und Rumänienkorrespondentin für die
Österreichische Tageszeitung „Der Standard“
12.4.3 Interview am 06. Mai 2005 in Wien mit
Frau Mag. Miriam KOCH, Ressortleiterin des
„Eastconomist“ der Tageszeitung „Die Presse“
12.4.4 Interview am 03. Mai 2005 in Budapest mit
Herrn Mag. Ernst GELEGS, ORF-Büro Budapest
12.4.5 Interview am 16.05.2005 in Budapest mit
Herrn Dr. Petér REJTÖ, Österreichischer Handels-
delegierter der Wirtschaftskammer
Österreich in Ungarn
12.4.6 Interview am 17.05.2005 in Budapest mit
Frau Irina Györgyné PINTÉR,
EU-Kommunikationschefin Ungarns
12.4.7 Interview am 17.05.2005 in Budapest, mit
Frau Dr. Gabriela KÜHTREIBER, Presserätin
der Österreichischen Botschaft Ungarns
12.5 Qualitative Auswertung der Experteninterviews
mittels ATLAS TI 5.0
12.5.1 Qualitative Auswertung der Forschungs-
frage: Gründe für einen Beitritt aus
ungarischer Regierungssicht
12.5.2 Qualitative Auswertung der Forschungs-
frage: Gründe gegen einen Beitritt aus
ungarischer Regierungssicht
12.5.3 Qualitative Auswertung der Forschungs-
frage: Regierungsmaßnahmen zur Förderung
des Europazuspruchs vor dem Plebiszit
12.5.4 Qualitative Auswertung der Forschungs-
frage: Regierungsmaßnahmen zur Förderung
des Europazuspruchs nach dem Plebiszit
12.5.5 Qualitative Auswertung der Forschungs-
frage: EU-Maßnahmen zur Förderung des
Europazuspruchs vor dem Plebiszit
12.5.6 Qualitative Auswertung der Forschungs-
frage: Gründe aus ungarischer Bevölkerungssicht
für einen EU-Beitritt
12.5.7 Qualitative Auswertung der Forschungs-
frage: Gründe aus ungarischer Bevölkerungs-
sicht gegen einen EU-Beitritt
12.5.8 Qualitative Auswertung der Forschungs
frage: Europabewusstsein

1 Vorwort

Meine persönliche Motivation zur Verfassung dieser Dissertation lag einerseits darin begründet, dass ich von September 2004 bis Dezember 2004 einen postgradualen Lehrgang der Studienrichtung „Internationale Beziehungen: Wirtschaft“ an der Andrássy Gyula Budapesti Német Nyelvű Egyetem in Budapest absolviert habe und andererseits an meinem starken Interesse an CEE, vor allem in Verbindung mit der EU.

Diese Arbeit sollte, im Einklang mit meinen persönlichen Interessen, einen Einblick in die Integration der Europäischen Union, sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Perspektive, anhand der politischen Entwicklung Ungarns und der möglichen Veränderungen durch einen EU-Beitritt geben. Die Grundannahme, die von mir aufgestellt wurde, war, dass einerseits die ungarische Regierung andererseits auch die ungarische Opposition und ebenso aber auch die EU Maßnahmen gesetzt haben müssen, um das Europabewusstsein der Ungarn zu stärken bzw. zu fördern, damit die Ungarn nicht nur beim EU-Plebiszit mit „Igen“ stimmen würden, sondern dieses Zugehörigkeitsgefühl auch weiterhin verinnerlicht halten.

Dieser Arbeit möchte ich meinen Dank an folgende Personen vorausschicken:

Meinen Eltern, die mir nicht nur durch ihre finanzielle Unterstützung dieses Doktoratsstudium ermöglicht, sondern vor allem auch durch ihre emotionale Zuwendung erlaubt haben, mich sowohl persönlich als auch beruflich weiter zu entwickeln.

Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg HEINRICH, welcher mir mit seinem wissenschaftlichen Rat beistand und mit sehr viel Engagement zur Fertigstellung dieser Arbeit beitrug.

Univ. Doz. Dr. Gernot STIMMER, der mich im Dissertantenseminar bestärkt hat, die Dissertation in der vorliegenden Form zu verfassen und als Zweitleser fungierte.

Wolfgang J. JUST, der mich bei der vorliegenden Arbeit überaus intensiv unterstützte.

Mag. István HAZAY, der mich einerseits in Budapest fachlich sehr gut beraten und Übersetzungstätigkeiten für mich übernommen hatte.

Meinen Interviewpartnern, Herr Mag. Ernst GELEGS, Frau Mag. Miriam KOCH, Frau Dr. Gabriela KÜHTREIBER, Frau Mag. Kathrin LAUER, Frau Irina Györgyné PINTÉR und Herr Dr. Peter REJTÖ.

Außerdem dem ungarischen Botschaftsrat Herrn Dénes BALOGH für seine freundliche und hilfsbereite Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Interviewpartnern in Ungarn.

2 Einleitung

Der Untersuchungsgegenstand dieser Dissertation war die Hinterfragung der Thesen der Integrationstheorien anhand des Fallbeispiels des ungarischen EU-Beitritts am 1. Mai 2004 und der davor durchgeführten Maßnahmen der ungarischen Regierung zur Förderung des Europabewusstseins der ungarischen Bevölkerung in Hinblick auf das EU Plebiszit vom 12. April 2003. Weiters sollte die Beständigkeit dieses Bewusstseins unter Berücksichtigung der Effizienz der Öffentlichkeitsarbeit der ungarischen Regierung, mittels qualitativer empirischer Sozialforschung und quantitativer Sekundärliteratur evaluiert wurden.

Mit dieser Arbeit sollten die Beweggründe zur Stärkung des Europabewusstseins und die Maßnahmen der ungarischen Regierung vor und nach dem EU-Plebiszit vom 12. April 2003 zur Erreichung dieses Ziels untersucht werden. Dies geschah anhand der Analyse von Expertengesprächen (leitfadenzentrierte Interviews) und der Evaluierung von quantitativer Sekundärdaten.

Weiteres Ziel war die Beantwortung der Frage, inwiefern die Thesen ausgewählter untersuchter Integrationstheorien am Beispiel Ungarns vor und während der ersten großen Osterweiterung der Europäischen Union angewendet wurden.

2.1 Fragestellungen

Die Fragestellungen gliederten sich in folgende Punkte:

a. Welche Politik gab/gibt es in Ungarn nach der Wende 1989? Was bedeuten die Begriffe „EU“ und „EU-Osterweiterung“ und „Ostpolitik“ vor der großen EU-Erweiterung im Jahre 2004?
b. Welche Gründe sprachen aus ungarischer Regierungssicht für einen EU-Beitritt und welche dagegen?
c. Welche Regierungsmaßnahmen zur Förderung des Europazuspruchs gab es vor dem Plebiszit? Welche Argumente wurden von der ungarischen Regierung und deren Opposition thematisiert? Welche Gründe lagen in den Regierungsmaßnahmen?
d. Welche Gründe sprachen aus ungarischer Bevölkerungssicht für einen EU-Beitritt und welche gegen einen EU-Beitritt?
e. Was bedeutet Europabewusstsein?
f. Wie sah das Ergebnis des EU-Plebiszits aus, wie hoch war die Wahlbeteiligung, welche Motive waren förderlich/hinderlich für die Wahl?
g. Welche ungarischen Regierungsmaßnahmen und EU-Maßnahmen zur Förderung des Europazuspruchs gibt/gab es nach dem Plebiszit von der damaligen/jetzigen ungarischen Regierung? Welche Argumente werden/wurden thematisiert? Hinterfragung der Gründe in den Regierungsmaßnahmen und der EU-Maßnahmen.
h. Wie stark ist das Europabewusstsein der Ungarn ein Jahr nach dem Beitritt zur EU ausgeprägt?
i. Welche Möglichkeiten von Seiten der Regierung und der EU bestehen, um dieses Bewusstsein zu verstärken, bzw. beizubehalten?
j. Mit welcher Integrationstheorie können die Vorgänge zur Zeit der ersten großen Osterweiterung politikwissenschaftlich gedeutet werden?

2.1.1 Forschungsfragenbeantwortung

Die Forschungsfragen a), f) und j) wurden mittels Literatur beantwortet.

Die Forschungsfragen b), c), d), e), g) und i) versuchte der Autor mittels Experteninterviews – qualitative Inhaltsanalyse leitfadenzentrierter Interviews zu evaluieren. Der Leitfaden ergab sich aus den Ergebnissen der Literaturstudie.

Die Forschungsfrage h) wurde mittels quantitativer Sekundärliteratur beantwortet.

2.2 Inhaltliche Vorgehensweise

Die inhaltliche Vorgehensweise ließ sich wie folgt gliedern:

Nachdem in dieser Arbeit die Integrationstheorien das theoretische Fundament bildeten, stand dieses Kapitel zu Beginn dieser Dissertation, um die Begrifflichkeiten die im weiteren Verlauf der Arbeit zur Anwendung gelangen, gleich zu Beginn auf ein theoretisch gesichertes Fundament zu stellen.

Die politische Entwicklung Ungarns seit der Wende 1989 bis Ende 2004 bildete das nächste Kapitel, um die untersuchten Sachverhalte rund um den EU-Beitritt aus der jüngeren politischen Geschichte Ungarns in Beziehung setzen zu können. Um sich diesem herausragenden Punkt in der Geschichte Ungarns auch von der anderen Seite – also aus der Perspektive der Europäischen Union – nähern zu können und somit die Gründungsideen und Voraussetzungen für die Osterweiterung verstehen zu können, folgte eine kurze Präsentation der Geschichte und Entstehung der Europäischen Union, die wiederum in der ersten Osterweiterungsrunde – was die Darstellung in dieser Arbeit, wo diesem Thema das ganze Folgekapitel gewidmet wurde, betraf – ihren Höhepunkt fand.

Der politische Weg hin zur Osterweiterung war geprägt durch erhöhten Kommunikationsbedarf zwischen den politischen Akteuren in Ungarn und der EU sowie mit der ungarischen Bevölkerung. Ein Mittel wie diesem Kommunikationsbedürfnis begegnet werden kann, ist „Öffentlichkeitsarbeit im politischen Kontext“. Aus diesem Grund stand dieses Thema im Mittelpunkt, um auch die theoretischen Voraussetzungen für die empirische Untersuchung abstecken zu können.

Danach folgte eine Untersuchung mit Methoden der qualitativen Sozialforschung, um jene Forschungsfragen, die nicht bereits mit der Literaturstudie beantwortet werden konnten, untersuchen zu können. Im Rahmen dieses Forschungsprozesses hatte der Autor dieser Studie die Gelegenheit, ungarische und österreichische Botschaftsnagehörige, Wirtschaftstreibende, Regierungsangehörige und Journalisten mittels leitfadenzentrierter Interviews befragen zu können. Daraufhin wurden deren Ergebnisse im Hinblick auf die Forschungsfragen mittels inhaltsanalytischer Methodik ausgewertet.

Danach folgte ein Kurzresümee und eine Interpretation der Ergebnisse des EU-Plebiszits vom 12. April 2003, sowie der gegenwärtigen Stimmung gegenüber der EU in Ungarn – Ergebnisse, die anhand der Analyse von quantitativen Sekundärdatenmaterial gewonnen werden konnten.

Formal wurde jedes Großkapitel dieser Arbeit mit einem Kurzresümee abgerundet.

Ein Gesamtresümee über diese Arbeit und ein Ausblick auf künftige Forschungsmöglichkeiten rundeten diese Dissertation inhaltlich ab.

Nachdem nun der Inhalt beschrieben wurde, werden die methodischen Instrumente dieser Arbeit im Anschluss behandelt.

2.3 Methoden

Folgende Methoden wurden in dieser Dissertation angewendet:

Im ersten Teil dieser Dissertation wurde mittels vergleichender Literaturanalyse (Primär- und Sekundärdatenerhebung anhand der Analyse von Fachbüchern und anderen Quellen, wie zum Beispiel Statistiken und Lexika) das theoretische Umfeld des Dissertationsthemas hermeneutisch erörtert. Mit diesen Erkenntnissen wurde das Fundament für die im Anschluss folgende empirische Untersuchung gelegt.

Diese beinhaltete leitfadenzentrierte Experteninterviews. Die Methode wurde ausgewählt, um Datenmaterial zu sammeln, das im Hinblick auf einen Teil der Forschungsfragen interpretativ ausgewertet werden konnte. Sie beruht auf den methodologischen Zugang nach MAYRING[1].

Dieser vorherrschende Methodenmix zielte darauf ab, neue wissenschaftliche Ergebnisse erzielen zu können.

3 Integrationstheorien

3.1 Terminologische Grundlagen

Bevor es zur Beantwortung der Forschungsfrage j) kommt, die im Kapitel 6 genauer behandelt wird, werden zunächst wichtige Begriffe definiert, mit denen Kriterien zur Überprüfung der Integrationstheorien entwickelt werden können.

Da die Europäische Union nur demokratisch legitimierte Staaten aufnimmt, wird zuerst eine Begriffsdefinition von Demokratie vorgenommen.

3.1.1 Definition Demokratie

Etymologisch wird dieser Begriff aus den griechischen Worten „demos“ (Volk) und „kratein“ (herrschen) abgeleitet.[2]

Unter den einzelnen Mitgliedstaaten der EU herrschen unterschiedliche historische und ideologische Entwicklungen und Definitionen von Demokratie, was zu unterschiedlichen Demokratieverhältnissen führt.

Allgemeines Grundprinzip, das sich erkennen lässt, ist die Formel von Abraham Lincoln: „government of the people, by the people, for the people“[3].

Als Grundelemente der Demokratie können folgende Punkte angeführt werden:

- Volkssouveränität als verfassungsrechtliches Prinzip, welches besagt, dass die höchste Macht der Gesamtheit des Volkes (Staatsbürgern) zusteht. Dieses Prinzip bildet den Ausgangspunkt moderner Demokratien.
- Freiheit: Anerkennung der Würde und politischen Freiheit des Menschen und Begrenzung der Herrschaft; festgelegt in den Grundrechten in der Verfassung.
- Gleichheit: gleiche Behandlung aller Bürger des Staates durch Gesetzgebung (Legislative), Rechtsprechung (Judikative) und Verwaltung (Exekutive).
- Rechtsstaatlichkeit: Bindung der Legislative an die Verfassung und der Judikative und Exekutive an bestehendes Recht und Gesetz.

Folgende Typen von Demokratien können ausgemacht werden:

In der unmittelbaren (plebiszitären) Demokratie entscheidet das Volk direkt (in Einzelstaaten der USA, in einigen Schweizer Landeskantonen); in der mittelbaren (repräsentativen) Demokratie durch eine gewählte Volksvertretung (Parlament), die heute häufigste Form der Demokratie.

Wird entsprechend dem Regierungssystem differenziert, so wird zwischen parlamentarischer Demokratie, die durch einen ständigen Einfluss der Volksvertretung auf Gesetzgebung und Regierung gekennzeichnet ist und präsidialer Demokratie, die eine scharfe Trennung zwischen Parlament und Regierung aufweist und in der der Präsident (vom Volk direkt gewählt) als Staatsoberhaupt eine starke Stellung innehat (z.B. Vereinigte Staaten von Amerika), unterschieden.

Außerdem wird nach der Staatsform zwischen demokratischer Republik und demokratischer (parlamentarischer) Monarchie unterschieden.

Folgende wichtige Elemente werden konstruktiv in einem demokratischen System eingesetzt: „Effizienz, Transparenz, Partizipation und Kontrolle“[4]. Diese stehen in einem sehr engen Bezug zu einander. Nur in ihrer Gesamtheit können sie den Wert von Demokratie garantieren.

3.2 Zum Begriff der europäischen Integration

Der Begriff Integration ist sehr umfassend, er wird im täglichen Gespräch immer vielseitig und unterschiedlich angewendet. Dadurch ist es notwendig, auch diesen Terminus genau zu definieren und abzugrenzen.

Der Begriff Integration bedeutet Herstellung eines Ganzen, Zusammenhang oder Vereinigung. Im Hinblick auf den politischen Bereich unterscheidet FREI[5] drei wesentliche Dimensionen:

1. Integration als gemeinsame politische Entscheidungsfindung (institutionelle Dimension)
2. Integration als gemeinsames Bewusstsein (sozialpsychologische Dimension)
3. Integration als gesellschaftliche Verflechtung (Dimension der Transaktionen)[6]

Die Entwicklung der Integration kann durch Beobachten gesehen werden. Diese Art des Abgrenzungsversuchs des Integrationsprozesses eignet sich deshalb nach FREI gut für politische Gemeinschaften.

3.2.1 Integration als gemeinsame politische Entscheidungsfindung

Eine Gemeinschaft kann sich dann als integriert bezeichnen, wenn wichtige Aufgaben und Positionen durch die einzelnen Mitglieder ausgeübt werden und sich diese Aktionen auf eine gemeinschaftliche Ebene verlagern. Auf europäischer Ebene finden auch gemeinschaftliche Entscheidungsfindungen statt; es gibt aber auch Bereiche, wo diese ausgeklammert sind. Ein Beispiel für gemeinschaftliche Entscheidungsfindungen sind die Verteidigungspolitik und die Agrarpolitik.

Eine supranationale Integration ist erst dann möglich, wenn die Organe der Gemeinschaft Beschlüsse fassen, die dann auch für alle Mitglieder Gültigkeit haben. Ein Integrationsprozess ist dann schon weiter fortgeschritten, wenn eben diese Entscheidungen durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss entstehen.

Hingegen befindet sich der Integrationsprozess auf einer noch sehr niedrigen Stufe, wenn jedes einzelne Mitglied ein Vetorecht besitzt und die Entscheidung daher einstimmig vorgenommen werden muss[7], da dann die Integration langsamer von statten gehen kann (vgl. Kapitel 3 ff).

3.3 Integrationstheorien

Nachdem der übersteigerte Nationalismus nicht nur den europäischen Völkern unsägliches Leid beschert hatte, stand am Ende des Zweiten Weltkrieges zunächst einmal die Frage im Vordergrund, wie der Nationalstaat überwunden und friedvolle Kooperation gewährleistet werden könnte. Mit diesen Leitthemen setzen sich Föderalismus, Funktionalismus sowie der Neofunktionalismus auseinander. Zum Einen stark normativ geprägt, zum Anderen eher empirisch.

Zu Beginn der 1960er Jahre reagierte die Forschergemeinschaft intern auf die Thesen des Neofunktionalismus und auf die innerhalb der EWG einsetzenden Entwicklungen, die sich mit dem Stichwort „Politik des leeren Stuhls" (vgl. Kapitel 5) und „Luxemburger Kompromiss" (vgl. ebenso Kapitel 5) charakterisieren lassen. Die Rolle des Nationalstaates wird im Rahmen des Intergouvernementalismus erneut reflektiert.

Mitte der 1970er Jahre scheint das theoretische Interesse an der europäischen Integration ein wenig nachzulassen. Dies liegt zum Einen sicherlich an der Stagnation ihrer Entwicklung in diesem Zeitraum, zum Anderen aber auch am Aufkommen des Interdependenz-Paradigmas innerhalb der Internationalen Beziehungen. Integration wird schlicht und einfach zu einem Unterfall von Interdependenz erklärt.

Die Mitte der 1980er Jahre einsetzende europäische Reformdiskussion schlägt sich dann jedoch auch theoretisch nieder: Bestehende theoretische Konzeptionen werden modifiziert und weiterentwickelt (wie beispielsweise der intergouvernementalistische Ansatz zum Liberalen Intergouvernementalismus).[8]

Zu Beginn der 1990er Jahre setzt dann allmählich ein grundlegender Perspektivenwechsel ein: Die Europäische Union, so wird nun argumentiert, sei ein eigenständiges Gebilde mit spezifischen Merkmalen. Ansätze aus der Policy-Netzwerkanalyse werden für die Analyse und theoretische Interpretation der EU fruchtbar gemacht, von Formen des „Governance“ ist die Rede.[9]

All diese verschiedenen Theorieansätze sollen nun zumindest ansatzweise skizziert werden.

3.3.1 Föderalismus: „The federal idea of Europe"

Keine Integrationstheorie ist so eng verknüpft mit der Vor- und Frühgeschichte der europäischen Integration wie der Föderalismus.[10] Der „Weg nach Europa“[11] war geprägt von politischen Debatten über die Form und das Ausmaß der Zusammenarbeit – und vor allem auch über die Relevanz von föderalen Leitbildern und Vorbildern. Nachdem aber die Zwischenkriegsinitiativen gescheitert waren (vgl. z.B. Paneuropa-Konzept), sollte vor allem Deutschland den friedens- und europapolitischen Ideen neuen Auftrieb geben. Als zentrales Dokument aus dieser Zeit kann das „Ventotene-Manifest“[12] nach Ernesto ROSSI und Altiero SPINELLI bezeichnet werden. Dieses Manifest stellte die angestrebte europäische Einigung in den „weiteren Zusammenhang einer revolutionären Veränderung der europäischen Gesellschaft und ihrer Politik“[13]. SPINELLI befasste sich dabei auch mit dem für die europäische Integration zentralen und immer noch aktuellen Problem der institutionellen Sicherung eines Gemeininteresses. Prinzipiell ging es SPINELLI und seinen Mitstreitern darum, die Überwindung der nationalen Souveränität zu erreichen (vgl. auch dazu nachfolgendes Zitat).

„Die alten und reaktionären Systeme der nationalen Souveränitäten müssen abgeschafft werden [...]. Die europäische Union darf keine in ihren Vollmachten eingeengte Union sein, der ständig von den souveränen Staaten her Gefahr droht. Sie muß vielmehr ein Bund freier Staaten sein“[14]

3.3.1.1 Problem- und Fragestellungen des Föderalismus

Der Föderalismus hat als Theorie wie auch als Struktur- und Organisationsprinzip eine lange historische Tradition. Obwohl seine theoretischen Grundlegungen bis zu ALTHUSIUS, MONTESQUIEU und KANT zurückreichen, gilt als die eigentliche „Geburtsstunde“ des modernen Bundesstaates die Gründung der Vereinigten Staaten von Amerika im Jahre 1787. Der historisch neuartige und für längere Zeit einmalige Zusammenschluss zu einer liberalen Republik in einem riesigen Flächenstaat hat zeitgenössische Kommentatoren oder spätere Beobachter nachhaltig beeindruckt. Diese Faszination ebenso wie die Orientierung an den USA als Archetypus eines Bundesstaates hat auch die Diskussion über das Ziel und die Richtung der europäischen Integration geprägt. Seit den 1950er Jahren wurden deshalb immer wieder Überlegungen angestellt, wie die USA oder die Schweiz für die Gemeinschaft als Modell Pate stehen könnten.

3.3.1.2 Normative Elemente – oder Tugendkatalog des Föderalismus

Nachdem der Föderalismus als Struktur- und Organisationsprinzip verstanden wird, sind damit eine Reihe von Erwartungen und Leitbildern verknüpft, die auch als „Tugendkatalog“ bezeichnet werden.

- Der Föderalismus ermöglicht problemangemessene, weil mit den Gegebenheiten vor Ort vertraute effektive und effiziente Lösungen und ist damit der politischen Steuerung durch eine ferne Zentrale überlegen.
- In einem föderalen System sollen dieser Zentrale nur die Aufgaben übertragen werden, die diese im Sinne des Subsidiaritätsprinzips[15] wirklich besser als die nachgeordneten politischen Ebenen erfüllen können.
- Der Föderalismus bietet ein zusätzliches Instrument der politischen Gewaltenteilung und der „checks and balances“, in dem er den Bürgern eigenständige und zudem vertraute Möglichkeiten der demokratischen Partizipation bietet.
- Föderalismus bietet auch größten Schutz von Minderheiten – seien diese nun politischen, religiösen oder ethnischen Ursprungs, da der Föderalismus den Status von Minderheiten in der politischen Gemeinschaft anerkennt.
- Föderalismus soll und kann den kreativen Wettbewerb um die sog. „beste“ Lösung eines Problems fördern.
- Vor allem bietet auch der Föderalismus in heterogenen Gesellschaften, wie Europa, ein Lösungsmodell an, um Teilgesellschaften in einem größeren System zu integrieren, ohne dass die Subsysteme dafür die Identität aufgeben müssen.[16]

In der Europäischen Union wurde in den 1990er Jahren das Wort „föderal“ aus der Vertragspräambel genommen, da vor allem der damalige britische Premierminister dies aus politischen Gründen in seinem Land nicht wollte. Gerade aber in der europapolitischen Debatte seit dieser Zeit, wo sich eine immer breitere Skepsis gegenüber Europa breit machte, gewann die Föderalismusdebatte im Umfeld der Verträge von Maastricht und Amsterdam (vgl. dazu Kapitel 5) neuen Aufwind.

Zusammenfassend lässt sich über diese Theorie sagen, dass der Föderalismus als Theorie wie auch als politisches Leitbild nicht nur die Vor- und Frühgeschichte der europäischen Einigung geprägt haben, sondern auch Jahrzehnte später noch ein wichtiges Paradigma zur Beschreibung des „europäischen Sonderweges“[17] und der wissenschaftlichen Analyse der EU darstellt.

3.3.2 Neo-Funktionalismus

Der Neo-Funktionalismus als Integrationstheorie ist zweifelsohne der Urvater der empirisch-analytischen Theorie. Er nimmt dazu die wesentlichen analytischen Elemente des Funktionalismus vor allem von David MITRANYS „spill-over-Effekten"[18] auf.

Ernst B. HAAS[19] (1924-2003), der in diesem Kapitel als Referenztheoretiker eingehend behandelt wird, teilte das Schicksal so vieler Deutscher, die nach der Machtergreifung Hitlers aus politischen oder rassischen Gründen das Land verlassen mussten. Er lehrte an der University of California bis zur seiner Emeritierung.

HAAS¢ Neo-Funktionalismus fußt ontologisch in der regionalen Integration als dynamischen Prozess. Entsprechend interessierte er sich für die Motoren und Bremsen der Einigung Europas. Sein wissenschaftliches Ziel war die Offenlegung der Rahmenbedingungen und Gründe für das Zustandekommen oder aber das Ausbleiben dynamischer Einigungsprozesse in diversen regionalen Umfeldern. Entsprechend prozessorientiert ist auch seine seither oft kritisierte, zugleich aber auch häufig zitierte klassische Definition regionaler Integration:

„Political integration is the process whereby political actors in several distinct national settings are persuaded to shift their loyalities, expectations and political activities toward a new center, whose institutions posess or demand jurisdiction over the pre-existing national states”[20]

Der Fokus liegt bei ihm auf der Integration als Kooperation politischer Akteure, der Schaffung neuer gemeinsamer Institutionen mit entsprechenden übergeordneten politischen Kompetenzen sowie schließlich einem Transfer von Loyalität.[21] HAAS unterscheidet lediglich supranationale regionale Integration von bloßer intergouvernementaler Zusammenarbeit, indem er den Institutionen regionaler Integration autonome, direkt wirkende politische Entscheidungskompetenzen zumisst, die sich nicht durch ein nationales Veto blockieren lassen. Wo eine solche Vetomöglichkeit nach wie vor existiert, kann es für ihn keine neue „political community“ jenseits der Nationalstaaten geben.[22]

3.3.2.1 Motor der Integration: „spill-over“

HAAS geht davon aus, dass sich mit der grenzüberschreitenden regionalen Arbeitsteilung vielfältige transnationale Interdependenzen herausbilden, die rasch Kooperationsnotwendigkeiten nach sich ziehen. Dabei handelt es sich meist zunächst um unpolitische, technische Problembereiche, die von Politikern gern an Experten abgegeben werden. Die Vergemeinschaftung dieser technischen Aspekte stellt mithin kein politisches Problem dar und eröffnet dadurch die Chance, funktional notwendige gemeinsame transnationale Institutionen aufzubauen, die der Verregelung und Verwaltung solcher technischer Interdependenzen dienen. Es ist zum Beispiel effizienter, eine gemeinsame europäischen Kohle- und Stahlpolitik zu definieren, um auf diese Weise die Produktionskosten zu senken, dann können in aller Regel die vielen technischen Fragen – etwa der Vereinheitlichung von Normen und Standards oder der Preisgestaltung – von Experten gelöst und mittels einer gemeinsamen Institution auch durchgesetzt werden.[23]

Ein auf diese unpolitische, technische Art und Weise gestartetes supranationales Kooperationsvorhaben bleibt aber nach HAAS, auf Grund gegenstandsimmanenter Faktoren, nicht auf den ursprünglichen Bereich der Zusammenarbeit begrenzt, sondern besitzt eine inhärent expansive Logik. Einmal technisch und unpolitisch in einem Bereich gestartet, dehnt sich der Bereich der supranational vergemeinschafteten Politik auf Grund solcher „spill-over“ quasi automatisch in zweierlei Richtung aus: funktional in Richtung auf eine zunehmende Vertiefung der Integration durch immer größere Kompetenzverlagerungen hin zu den Gemeinschaftsorganen, sowie territorial in Richtung einer stetigen Erweiterung der Gemeinschaft durch neue Mitglieder. LINDBERG formuliert es so:

„¢Spill-over¢ refers to a situation in which a given action, related to a specific goal, creates a situation in which the original goal can be assured only by taking further actions, which in turn create a further condition and a need for more action, and so forth.”[24]

Damit geraten aber auch Politikbereiche in das Visier der Vergemeinschaftung, die zu den Refugien nationaler Souveränität gehören und bei denen die mitgliedstaatlichen Regierungen alles andere als bereit sind, Kompetenzen an supranationale Institutionen abzugeben.

HAAS identifizierte somit als zentrales Movens regionaler Integration funktionale spill-over, die sich erst aus einem technischen Integrationsschritt ergeben. Intendiert oder nicht intendiert: ein einmal begonnenes supranationales Integrationsprojekt dehnt sich Schritt für Schritt funktional wie territorial aus. Unterstützt wird dieser spill-over durch Loyalitätstransfers hin zum neuen supranationalen Zentrum. Diese Loyalitätsübertragung ist jedoch keine Voraussetzung für erfolgreiche Integration, sondern bildet in den Augen HAAS´ ab einem bestimmten Zeitpunkt die logische Konsequenz des ohnehin schon erreichten Grades an supranationaler Integration, die dann allerdings zusätzlichen Integrationsschub erzeugt.

HAAS hat zwar seine Theorie des „spill-over“ im Laufe der Jahre verändert und modifiziert, aber die intendierte „functional spill-over“ blieb nach wie vor die treibende Kraft seines Ansatzes. Er gestand aber auch ein, dass durch Lernprozesse bei den Akteuren direkt „political spill-overs“ entstehen können, indem erfolgreiche Kooperation die Sichtweise vor allem nationaler politischer Eliten verändere und sich deren Loyalitäten auf das neue supranationale politische Zentrum ausrichte.[25] Schließlich brachte HAAS auch mit dem „cultivated spill-over” ein noch stärkeres intentionales Element in die Diskussion ein, denn gerade die erfolgreiche Kooperationsleistung der neutralen gemeinsamen Institutionen schaffe ein Klima der Zusammenarbeit, das zu einem „upgrading of the common interest“[26] führen könne. Darunter versteht er die Zusammenarbeit der nationalen Interessensgruppen und die erreichte Situation im Lichte der erreichten Kooperation neu zu bewerten und zu definieren.

3.3.2.2 Normative Elemente der Theorie

Einer breiten Überzeugung HAAS´ nach ist der Nationalstaat und der damit verbundene Nationalismus die zentrale Gefahr für Frieden und Menschenrechte. Die Einhegung und Überwindung nationaler Staatlichkeit mittels regionaler und internationaler Kooperation stellte daher für ihn die zentrale Aufgabe dar. Eine auf pluralistischen Interessenswettbewerb aufgebaute Mehrebenenkonstellation bot für HAAS die beste Gewähr dafür, dass nicht auf Grund nationalistischer Interessen und Parolen ein dritter Weltkrieg vom Zaun gebrochen werden kann.

Somit können auch bei ihm normative Elemente gesehen werden: Regionale Integration und internationale Kooperation sind gut, die Einhegung der Nationalstaaten ist dringend notwendig, der Nationalismus hat sich nicht nur überlebt, sondern vollständig desavouiert, und die europäische Einigung ist ein Vorbild für weitere regionale Kooperationen in der Welt.

3.3.3 Intergouvernementalismus

Nach dem zweiten Weltkrieg setzte sich allmählich die Auffassung durch, dass der Erfolg eines friedlichen Europas und einer europäischen Integration nur durch die Einhegung, oder krasser ausgedrückt, nur durch die Überwindung des Nationalstaates erreicht werden kann. In den 1960er Jahren wurde die Annahme einer sukzessiven Vergemeinschaftung politischer Kompetenzen dann jedoch durch den Intergouvernementalismus in Frage gestellt. Die Beiträge nach Stanley HOFFMANN[27], der in diesem Kapitel im Zentrum stehen wird, waren insofern bahnbrechend, als dieser erstmals eine realistisch inspirierende Theorie der europäischen Integration entwickelte.

Die Grundaussage nach HOFFMANN lautete dabei, dass die Nationalstaaten nach wie vor die zentralen Basiseinheiten der europäischen Integration darstellen und die Gemeinschaftspolitik vor allem durch die nationalen Regierungen bestimmt wird.

Als zentraler Gegenpol zum neo-funktionalistischen Paradigma traf der Intergouvernementalismus offenkundig den Nerv der damaligen Zeit. In der politischen Öffentlichkeit wie auch in den wissenschaftlichen Diskussionen wurde verstärkt zur Kenntnis genommen, dass die zwischenstaatlichen Konflikte in der Gemeinschaft nicht einfach abnahmen, sondern sich sogar verschärft artikulierten: Verteidigungspolitisch drängte der französische Staatspräsident Charles de Gaulle – im Unterschied zu den anderen Mitgliedsstaaten – darauf, ein westeuropäisches Gegengewicht zur US-Dominanz in der NATO zu schaffen. Die Etablierung der Gemeinsamen Agrarpolitik konnte nur allmählich im Rahmen harter und zäher Verhandlungen realisiert werden. Gleichzeitig wurden die Aufnahmeanträge Großbritanniens von Seiten der französischen Regierung mehrfach abgewiesen (vgl. Kapitel 5). Zudem wurde im Bereich der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) der vorgesehene Übergang vom Prinzip der Einstimmigkeit zu Mehrheitsentscheidungen durch die „Politik des leeren Stuhls“ von de Gaulle und dem „Luxemburger Kompromiss“ faktisch aufgeschoben.

3.3.3.1 Das intergouvernementale Paradigma europäischer Integration

In den meisten Überblicksdarstellungen des Verlaufs der integrationstheoretischen Diskussion wird der Intergouvernementalismus in erster Linie als Antipode zum Neo-Funktionalismus nach HAAS gesehen. HOFFMANN erschien die neo-funktionalistische Analyseperspektive vor allem aus zwei Gründen als problematisch: Erstens war sie viel zu formalistisch angelegt:

„[...] In order to go, ¢beyond the nation-state¢, one will have to do more than to set up procedures in adequate, ¢background¢ and ¢process conditions¢. For a procedure is not a purpose, a process is not a policy”[28]

und zweitens unterschätzte sie nicht nur die weltpolitischen Einflüsse auf die europäische Integration[29], sondern auch die nach wie vor bestehenden – sozialen, kulturellen und politisch-normativen – Differenzen zwischen den westeuropäischen Nationalstaaten.[30] Ausgehend von diesen Beobachtungen wurden die neo-funktionalistischen Grundannahmen über die Treibkräfte, die Dynamik und die Perspektiven der europäischen Integration daher substanziell in Frage gestellt. Er meinte auch, dass auch gut zwanzig Jahre nach dem zweiten Weltkrieg keine gemeinsamen Vorstellungen über die Finalität der europäischen Integration existieren.

Im Gegenzug dazu plädierte HOFFMANN dafür, die weltpolitischen und gesellschaftlichen Grundlagen der europäischen Politik, insbesondere die Ziele, Interessen und politischen Strategien der nationalen Regierungen systematischer in den Blick zu nehmen. Die europäische Integration wurde somit in erster Linie als ein gemeinsamer Handlungsrahmen begriffen, den die beteiligten Nationalstaaten unter den Bedingungen des Kalten Krieges ausgehandelt haben.

3.3.3.2 Die zentrale Rolle des Nationalstaates

Nationalstaaten können sich je nach eigenem (politischen) Interesse in der internationalen Konkurrenz um Macht, Einfluss und Ansehen sehr aggressiv verhalten und eine imperiale Eroberungspolitik betreiben. Genauso kann dies bei der europäischen Integration geschehen. HOFFMANN sieht den historischen Prozess der Integration erst durch die einschneidenden Erlebnisse des zweiten Weltkriegs ermöglicht. Unter dieser Bedingung haben die europäischen Regierungen ihre Interessen neu definiert und sich partiell angenähert. Um der ökonomischen Schwächung und dem politischen Bedeutungsverlust gegenüber den USA entgegen zu wirken, wurde die vormals ablehnende Haltung gegenüber der Integration aufgegeben und ein gemeinsamer Markt mit gemeinsamen politischen Institutionen errichtet.[31]

Die europäische Integration war einerseits durch Abkoppelung von den USA und der NATO bestimmt und andererseits war es eine Möglichkeit auch nicht von „außen“ kontrolliert zu werden. Von diesem Spannungsverhältnis zwischen atlantischer Kooperation und der Eigenständigkeit Westeuropas war die Integration gekennzeichnet.

Die intergouvernementale Perspektive betont mithin die historischen Kontextbedingungen, die Führungskraft nationaler Politiker, aber auch die Kontingenz ihrer Entscheidungen. Alle drei Aspekte kristallisierten sich im Konzept des „nationalen Interesses“. Das nationale Interesse ist für HOFFMANN dadurch bestimmt, wie die Staatsmänner und Außenpolitiker die nationale Situation eines Landes wahrnehmen und interpretieren und – hierauf bezogen – entsprechende politische Strategien des Unsicherheitsmanagements formulieren.[32]

Der Intergouvernementalismus nach HOFFMANN berücksichtigt demnach die innenpolitischen Voraussetzungen und weltpolitischen Kontextbedingungen der nationalen Regierungspolitik, um zugleich jedoch deren Handlungsspielräume und Wahlmöglichkeiten zu betonen. Diese ergeben sich nicht allein aus der funktionalen Differenzierung von Staat und Gesellschaft, insbesondere aus dem Monopol des Staates, kollektiv bindende Entscheidungen treffen und garantieren zu können, sondern vor allem aus der Fähigkeit des Staates, die funktionale Differenzierung selbst zu gestalten:

„We need to focus on the ways in which, more or less autonomously, more or less strongly, more or less efficiently, the state acts, not merely as a mediator between internal demands and external pressures, but as shaper capable of moulding its own domestic support, of choosing among internal interests and external constraints, of playing some against others, of using the fragmentation of interests and classes in order to fashion – to preserve or to reform – the social order, of using the challenges of complexity, the expansion of its scope, and the imperatives and constraints of the international system in order to define the common interest.”[33]

Über den Integrationsprozess entsteht nicht ein neuer Typus transnationaler Innenpolitik, sondern nur eine – institutionell verregelte Form – internationaler Politik. Dies gilt umso mehr, als die supranationalen Institutionen allenfalls über eine von den Nationalstaaten abgeleitete Kompetenz und Legitimation verfügen. Sie sind weder durch ein gemeinsames Volk geschaffen worden, noch sind sie dazu in der Lage, sich selbst ein gemeinsames Volk und damit eine direkte Legitimation zu beschaffen.[34] Die partielle Zusammenlegung („pooling“), nicht jedoch die Übertragung nationaler Souveränität auf die supranationale Ebene, stützt sich weder auf einen identitätsstiftenden Basiskonsens, bzw. eine Identität der nationalen Interessen, noch erfolgt sie im Bewusstsein, den Nationalstaat als Basiseinheit der europäischen Politik zu schwächen oder sogar zu überwinden, sondern allenfalls zu transformieren.[35]

Zum Teil wird der Nationalstaat durch den Integrationsprozess sogar noch gestärkt:

„[...] the relations between the Community and its members are not a zero sum game; the Community helps preserve the nation states for more than it forces them wither away […]”[36]

So kann gesagt werden, der Prozess der europäischen Integration trägt dazu bei, dass sich die nationalstaatliche Souveränität, wenn auch formverändert, reproduziert.

3.3.3.3 Fortentwicklung der intergouvernementalen Theorie

Das intergouvernementale Paradigma hat sich seit den 1960er Jahren einerseits ausdifferenziert; andererseits wurde es aber auch von HOFFMANN selbst modifiziert. Die Ausdifferenzierung vollzog sich mit dem „intergouvernemental turn“[37] in der Europaforschung gegen Ende der 1960er Jahre, Anfang der 1970er Jahre. Im Anschluss an die sog. Initialzündung durch die scharf und pointiert vorgebracht Kritik von HOFFMANN am Neo-Funktionalismus gewann die intergouvernementale Theorie immer stärker an Einfluss.

3.4 Zusammenfassung

Trotz aller Unterschiede erscheinen die integrationstheoretischen Ansätze weniger konträr zueinander - sie sind vielmehr gemeinsam auf einzelne Aspekte der europäischen Integration anwendbar. So wurden im Vertrag von Amsterdam intergouvernementale Verfahren und Institutionen gestärkt - gleichzeitig kam es zu einem weiteren Transfer von nationalstaatlichen Kompetenzen auf die europäischen Institutionen. Langfristig wird daher eine Integration der Integrationstheorien notwendig sein.

Jeder theoretische Ansatz hat seine Stärken, aber auch seine Schwächen. So liegt der Vorteil des föderalistischen Konzepts sicherlich darin, ein konkretes Integrationsziel des Integrationsprozesses, eine Art „road map" anbieten zu können. Jedoch kann die Frage aufgeworfen werden, ob auf diese Art und Weise nicht gerade die prozessuale Komponente, die der Auffassung von Integration als fortlaufende Entwicklung zu Grunde liegt, vernachlässigt wird.

Im Gegensatz zum föderalistischen bot sich lange Zeit auch parallel dazu das neofunktionalistische Modell sowohl als theoretischer Erklärungsansatz, als auch als praktische Integrationsmethode an. Letzteres lässt sich geradezu exemplarisch am Beispiel des Binnenmarkt-Projekts zeigen, welches im Laufe seiner Entwicklung – oft auf das Wirken der Kommission hin – sukzessive durch gemeinsame Politiken (etwa im Bereich der Struktur- oder Sozialpolitik) ergänzt wurde.

Doch dass die bereits von den Gründungsvätern verfolgte Integrationsmethode (daher auch „Monnet-Methode" genannt) mehr und mehr an ihre Grenzen stößt, zeigt ein Blick auf die jüngere europäische Geschichte: Bereits in Maastricht übertrugen die Staats- und Regierungschefs ihre nationalstaatlichen Hoheitsrechte nicht mehr in gewohnter Manier auf die gemeinsame supranationale Ebene, sondern vereinbarten im Bereich der so genannten zweiten und dritten Säule zwischenstaatliche Formen der Zusammenarbeit. Ganz so, wie es die intergouvernementale Denkrichtung theoretisch postuliert.

Doch den Einfluss nichtstaatlicher Akteure innerhalb der Europäischen Union zu unterschätzen, hieße die Realität zu verkennen und theoretisch verzerrt zu reflektieren. So ist das enorm ausdifferenzierte EU-System in zahlreichen Politikbereichen bereits heute in der Lage, autoritativ (also herrschaftlich) verbindliche Wertzuweisungen vorzunehmen. Ein Merkmal, welches in der Vergangenheit den Nationalstaaten vorbehalten blieb.

Diese Komplexität und Vielschichtigkeit mögen neuere Ansätze sicherlich adäquater wiederspiegeln, jedoch verlieren sie somit oftmals die Eigenschaft, auch handlungsweisend zu sein. Sie wollen es allerdings auch nicht unbedingt sein, weshalb normative Aspekte bewusst ausgeblendet werden. Fazit: Wie so oft bietet die Wissenschaft auch in diesem Fall keinen Königsweg an, es herrscht Pluralität im Theorienangebot. Diese Pluralität soll auch in dieser Dissertation ihren Widerhall finden, um die Entwicklung der EU besser verstehen zu können.

Die Frage welche der Integrationstheorien zur Beschreibung der Osterweiterung adäquat ist, wird sich erst in Kapitel 6 herausstellen.

Das nachfolgende Kapitel behandelt Ungarn und seinen Weg in die EU seit der politischen Wende 1989.

4 Ungarns politischer Weg nach der Wende 1989 bis Ende 2004

Zu Beginn dieses Kapitel wird anhand einer Zeittafel (siehe Abbildung 1) ein allgemeiner Überblick über die Geschichte Ungarns gegeben, um auch über die politische Entwicklung Ungarns vor der politischen Wende Bescheid zu wissen und den gesamten politischen Weg Ungarns zu verstehen. Im Anschluss daran wird speziell auf Ungarn nach 1989 eingegangen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Chronologie Ungarns (Eigene Darstellung in Anlehnung an: MAGYARORSZÁG: Chronologie Ungarns. Online im WWW unter URL: http://www.magyarorszag.hu/nemet/orszaginfo/tortenelem [08.01.2005])

Zu Jahresende 1988, Anfang 1989 war der politische Umbruch in Ungarn in eine Phase getreten, in der entscheidende Grundlagen für den Wandel des politischen Institutionensystems und für die Transformation der Wirtschaft geschaffen wurden. Der zu Beginn von Außenminister Gyula Horn[38] mitinitiierte Befehl zum endgültigen Abbau des Eisernen Vorhangs von August bis September 1989 und der zur offiziellen Genehmigung der Ausreise von Zehntausenden DDR-Bürgern im September des selbigen Jahres, nachdem das „Kádár – System“ Ende 1989 infolge einer Neubewertung des Revolutionsjahres 1956 offiziell zu Grabe getragen wurde und durch Imre Pozsgays (ung. Politiker) Radiosendung „168 óra“ damit noch bestätigt wurde, stand diesem Wechsel nichts mehr im Wege. Am 8. Mai 1989 wurde Kádár[39] seines Postens als Ehrenvorsitzender der USAP (Ungarische Sozialistische Arbeiterpartei) enthoben und aus dem Zentralkomitee ausgeschlossen, nachdem sich dieses auf seiner Plenarsitzung vom 10./11. Februar 1989 für die Einführung des Mehrparteiensystems ausgesprochen hatte. Am 16. Juni 1989 wurden der politisch rehabilitierte Imre Nagy und seine Gefährten auf einem Budapester Friedhof feierlich beigesetzt. Auf dem Heldenplatz in der ungarischen Hauptstadt verabschiedeten sich ca. 250.000 Bürger von den Märtyrern, darunter sowohl Mitglieder der radikalen Opposition als auch der Regierung.[40]

Am 6. Juli 1989 meldeten die internationalen Nachrichtenagenturen ein einmaliges historisches sog. „Doppelereignis“ aus Ungarn: Einerseits starb an diesem Tag János Kádár im Alter von 77 Jahren, der für das ungarische Volk in seiner seit über drei Jahrzehnten andauernden politischen Ära einen relativen, wenngleich auch teuer erkauften Wohlstand und kleine Freiheiten im Alltag ermöglicht hat. Andererseits hob der Oberste Gerichtshof in Budapest die Urteile gegen den damaligen Ministerpräsidenten Imre Nagy und seine Schicksalsgefährten aus dem Jahr 1958 wegen erwiesener Unschuld auf.

Vom 19. bis 20. August (ungarischer Nationalfeiertag) dieses Jahres fand das „Paneuropa Picknick“ an der österreichisch-ungarischen Grenze bei Sopron statt, das zahlreiche DDR-Bürger zum Anlass nahmen, die Grenzen vor den Augen der nicht eingreifenden ungarischen Grenzbeamten illegal zu überschreiten. Währenddessen liefen zeitgleich Verhandlungen zwischen der Regierung und der außerparlamentarischen Opposition „Ellenzéki Kerekasztal“ („Oppositioneller Runder Tisch“) auf Hochtouren, wo letztlich die Transformation Ungarns von einem posttotalitären Staat zu einer pluralistischen Demokratie eingeleitet wurde. Die politisch verantwortlichen Reformkräfte zogen aus diesem Geschehen Konsequenzen und ließen auf ihrem XIV. Parteikongress unter dem Motto „Demokratie, Rechtsstaat, Sozialismus“ am 6./10. Oktober 1989 die Partei USAP umformen. Diese benannte sich danach in MSZP (Magyar Szocialista Párt = Ungarische Sozialistische Partei).[41]

Am 23. Oktober 1989, am 33. Jahrestag der Revolution von 1956[42] erfolgte durch den Präsidenten des Parlaments die Proklamation der Magyar Köztársaság (Republik Ungarn). In der Folgezeit verabschiedete das Parlament die neue Übergangsverfassung (welche an Stalins Verfassung angelehnt war und „nur“ modifiziert wurde), das Parteiengesetz sowie das neue Wahlgesetz und löste sich sodann am Ende der Legislaturperiode auf.

4.1 Vier Wahlen und vier Regierungen seit 1990

4.2 Erste freie Wahl 1990

Der Transformationsprozess in Ungarn, dessen Hauptmerkmale in Gewaltlosigkeit und Kompromissbereitschaft von der sozialistischen Regierung her bestanden, fand zwischen Mai 1988 und Mai 1990 statt[43].

Aufgrund des überaus komplizierten Wahlmodus, der die ungarische Verfassung vorsieht und eine Mischung von Direkt- und Verhältniswahl darstellt, mussten die ca. 7,5 Millionen Wähler zweimal ihre Stimme abgeben. Aus den am 25. März und 8. April 1990 stattgefundenen Wahlen, zu denen letztlich 12 der anfangs 66 registrierten Parteien zugelassen wurden, ging das national-konservative Ungarische Demokratische Forum (MDF) bei 65% Wahlbeteiligung mit 42,75% der abgegeben Stimmen als Sieger hervor. Der sich aus oppositionellen Intellektuellen rekrutierende liberale Bund der Freien Demokraten (SZDSZ) erhielt 23,38%, gefolgt von der sog. „historischen“ Unabhängigen Partei der Kleinen Landwirte (FKgB) mit 11,14%, der neu gegründeten Sozialistischen Partei (MSZP) mit 8,55% dem liberalen Bund der Jungen Demokraten (FIDESZ) mit 5,5% und der Christlich-Demokratischen Partei (KDNP) ebenfalls mit 5,5% (vgl. Abbildung 2). Der Medizinhistoriker und Vorsitzende des MDF, József Antall, bildete eine national-konservativ-christliche Koalitionsregierung aus MDF, FKgB und KDNP. Durch einen äußerst umstrittenen Pakt mit dem SZDSZ bekam dann der neue ungarische Ministerpräsident Antall die zur Beschlussfähigkeit im Parlament benötigte Zweidrittelmehrheit. Somit konnte auch am 3. August 1990 Árpád Göncz vom Parlaments- zum Staatspräsidenten gewählt werden.[44]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Erste freie Wahl 1990 (Eigene Darstellung. HAUSZMANN, J.: Ungarn. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart.- Regensburg: Verlag Friedrich Pustet, 2004,
S. 274 )

Das vorrangigste Ziel dieser Regierung war v.a. die der schnellstmöglichen Aufnahme Ungarns in die Europäische Union (EU) und damit der Anschluss an Westeuropa. In der Innenpolitik wurde der wirtschaftlichen Konsolidierung durch Privatisierungsmaßnahmen und ausländisches Kapital der Vorzug eingeräumt. Der Übergang von der bisher vorherrschenden Planwirtschaft zur Marktwirtschaft wurde nicht mittels einer „Schocktherapie“ vollzogen, sondern behutsamer, um das ungarische Volk nicht übermäßig zu strapazieren. Nicht nur auf Ungarn sondern auch auf allen anderen Transformationsländern lastete beim ökonomischen Strukturwandel eine riesige Bürde, denn die Zerschlagung alter Strukturen in der Wirtschaft betraf Millionen von Menschen, die aber auch zeitgleich potenzielle Wähler waren. Aus diesem Grund ist es auch nicht verwunderlich, dass in Ungarn bei jeder Wahl eine neue Regierung entstand.[45]

Im April 1994 wurde von der konservativen Regierung der offizielle Antrag auf eine EU-Mitgliedschaft gestellt. Doch wachsende Inflation und Arbeitslosigkeit sowie die spürbare Ignoranz und Arroganz der Regierung ihrem Volk gegenüber hinterließen bei den nachfolgenden Wahlen einen spürbaren negativen Beigeschmack für diese Regierung.

4.3 Zweite freie Wahl 1994

Die vom früheren Außenminister der reformkommunistischen Miklos Németh-Regierung, Gyula Horn, angeführte Ungarische Sozialistische Partei (MSZP) trug bei den Parlamentswahlen am 8. und 29. Mai 1994 einen überwältigenden Sieg davon. Bei einer Wahlbeteiligung von 68% zeichnete sich eine eigenartige Mischung aus nostalgischer Rückbesinnung an die Zeit vor der Wende und Protest gegen die Regierung ab. So erreichte die MSZP 53% der Stimmen und damit eine absolute Mehrheit im ungarischen Parlament, das MDF erlebte mit 12,03% ein beispielloses Debakel, die FKGP erzielte 8,46%, die KDNP 7,49% der Bund der freien Demokraten 18% und der FIDESZ unter der Führung von Viktor Orbán nur 7,45% (vgl. dazu nachfolgende Abbildung).[46]

Obwohl die Sozialsten über eine absolute Parlamentsmehrheit verfügten, begannen sie mit den Liberalen Koalitionsverhandlungen zu führen. Am 15. Juli 1994 wurde Gyula Horn zum neuen Ministerpräsidenten gewählt. Eine totale Kurskorrektur in der ungarischen Innen- und Außenpolitik fand statt. „Während der Frage der außerhalb der Landesgrenzen lebenden ungarischen Minderheiten (rund 3 Mill. Menschen) unter den Regierungen József Antall/Péter Boross absolute Priorität eingeräumt wurde, so trat diese alsbald hinter das Ziel einer euro-atlantischen Integration, d.h. der Aufnahme Ungarns in die EU und in die NATO, und der Gestaltung eines ausgewogenen Verhältnisses mit den Nachbarländern, insbesondere mit der Slowakei und Rumänien, zurück.“[47]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Zweite freie Wahl 1994 (Eigene Darstellung HAUSZMANN, J.: Ungarn. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart.- Regensburg: Verlag Friedrich Pustet, 2004, S. 276)

Am 9. März 1995 wurden die slowakisch-ungarischen Grundlagenverträge und am 16. September 1996 in Budapest die ungarisch-rumänischen Grundlagenverträge unterzeichnet. Der 8. Juli 1997, der Tag an dem in Madrid die Entscheidung zur Aufnahme von Verhandlungen für einen Beitritt zur NATO für die Länder Polen, Tschechische Republik und Ungarn getroffen wurde, war sicherlich ein politischer Akt von historischer Bedeutung, da nun der Transformationsprozess offensichtlich wurde. Das Referendum, welches wegen des Beitritts Ungarns zur NATO im November 1998 durchgeführt wurde, fand 85% Zustimmung in der Bevölkerung. Am 12. März 1999 trat Ungarn der NATO offiziell bei.[48]

Am 31. März 1998 nahm die Europäische Union offizielle Beitrittsverhandlungen mit Ungarn auf. „Dies wurde im Übrigen durch das durchwegs positive Echo ermöglicht, das die von Ungarn innerhalb der gesetzten Frist von drei Monaten beantworteten und an die Beauftragten der EU im Juli 1996 weitergeleiteten Fragebögen der EU-Kommission zum Stand der politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Reformen dort gefunden hatte.“[49]

4.4 Dritte freie Wahl 1998

Die weitere Betreuung der Geschicke des Landes war der Horn-Regierung aber nicht mehr vergönnt, denn die vom 10. bis 24. Mai 1998 durchgeführten Wahlen, stellten ein Desaster für diese Regierung dar. Die ungarische Wählerschaft schien den radikalen und breite Bevölkerungsschichten hart treffenden Sparkurs des nach dem Finanzminister Lajos Bokros schlicht Bokros-csomag (Bokros-Paket) [hohe Abgabenquote, wachsende Arbeitslosigkeit, schlechte öffentliche Sicherheit, Verarmung,...] genannt, nicht zu goutieren.

Obwohl die EU und der IMF (Internationale Währungsfonds) den Beitrittskandidaten Ungarn sehr für diese Reformbemühungen in Hinblick auf die Erfüllung der Maastricht-Kriterien ( vgl. dazu Kapitel 3.3) lobte, kam es auch zur Überraschung vieler Politikbeobachter zu einem neuerlichen Regierungswechsel in Budapest bei der Wahl im Mai 1998.

FIDESZ-MPP (Fiatal Demokraták Szövetsége – Magyar Pólgari Párt = FIDESZ-MPP) [Bund der Jungen Demokraten – Ungarische Bürgerliche Partei] erzielte bei einer Wahlbeteiligung von 57% bei dieser Wahl, 38,3% der abgegeben Stimmen und wurde somit stärkste Kraft in Ungarn. Die amtierenden Regierungsparteien MSZP und SZDSZ verloren ihre Mehrheit mit jeweils 34,7% bzw. 6,2%. Für Aufregung aber sorgte die Tatsache, dass die radikal-nationalistische Partei Magyar Igaszág és Élet Pártja (MIÉP) (4%) ins Parlament einziehen durfte. Der sich nun schon in seiner zweiten Amtszeit befindende Präsident Göncz beauftragte den erst 35-jährigen Viktor Orbán (Parteivorsitzender der FIDESZ) mit der Regierungsbildung. Orbán bildete unter Mithilfe der Unabhängigen Partei der Kleinen Landwirte (12,4%) und des Ungarischen Demokratischen Forums (4,4%) eine Koalitionsregierung.[50] (vgl. dazu nachfolgende Abbildung)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Dritte freie Wahl 1998 (Eigene Darstellung) HAUSZMANN, J.: Ungarn. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart.-Regensburg: Verlag Friedrich Pustet, 2004, S. 277)

Der Wahlsieg Orbáns hatte nach Ansicht des Autors vier Gründe:

1. Gyula Horn und seiner Regierung gelang es nicht, der Öffentlichkeit die Notwendigkeit der makroökonomisch unbedingt erforderlichen Maßnahmen zur Konsolidierung des Staatshaushaltes und den Zusammenhang dieser Maßnahmen mit den jeden Einzelnen unmittelbar berührenden Folgen nachvollziehbar klarzumachen.
2. Die Regierung war zu stark außenpolitisch orientiert. Die großen außenpolitischen Erfolge hatten auf die Wähler angesichts der schwierigen ökonomischen Lage im Land wenig Eindruck gemacht.
3. Der Bevölkerung wurde gegen Ende der Amtsperiode sehr stark vor Augen geführt, dass die gemeinsame Basis der Koalitionspartner schnell aufgebraucht und die Koalition zum Ende hin scheiterte.
4. Viktor Orbán und seine FIDESZ haben es in dieser Zeit sehr gut verstanden, sich den Wählern gegenüber als eine vertrauenswürdige, politisch in der rechten Mitte angesiedelte, Alternative zu profilieren.

Orbán versprach bei seinem Amtsantritt, dass sein Kabinett den EU-Beitritt Ungarns vorrangig behandeln und sich gleichzeitig für wirtschaftlichen Aufschwung, sowie für Freiheit und Ordnung einsetzen werde.

In diese Zeit fielen auch die Millenniumsfeiern der ungarischen Staatsgründung vor tausend Jahren, die mit der pompösen Überführung der Heiligen Stephanskrone vom Nationalmuseum ins Parlament begann. Mitte Juni 2001 beschloss das Parlament das sog. Statusgesetz, das für die ungarischen Minderheiten in den Nachbarländern (Rest-Jugoslawien, Slowenien, Kroatien, Rumänien, Slowakei und Ukraine) ab dem 1. Jänner 2002 materielle und soziale Vergünstigungen bei einem Aufenthalt in Ungarn sowie eine geringe finanzielle Hilfe an ihren jeweiligen Wohnorten vorsah. Rund 3 Millionen Auslandsungarn sollten so ein dreimonatiges Arbeitsrecht pro Jahr und einen „Nationalbürger Ausweis“ (ung. Magyarigazolvány) erhalten, der zur Empfangsberechtigung dieser Leistungen bestimmt ist.

Viktor Orbán und Außenminister János Martonyi deuteten bereits Mitte September 2001 an, dass die Verhandlungen Ungarns mit der EU „dank der tatkräftigen Unterstützung“[51] Deutschlands erhebliche Fortschritte machten, sodass sie womöglich schon 2002 zum Abschluss gebracht werden könnten.

4.5 Vierte freie Wahl 2002

Bei dieser Wahl verfehlte wieder die Regierung ihr Wahlziel. Bei einer Wahlbeteiligung von 71% bei den Parlamentswahlen am 7. April 2002 ging die oppositionelle Ungarische Sozialistische Partei (MSZP) unter ihrem neuen Vorsitzenden László Kovács mit 41,5% der Wählerstimmen als Sieger hervor. Orbán musste sich mit seiner FIDESZ-Partei mit 39,4% und einer äußerst knappen Niederlage zufrieden geben.

Daraufhin ließ Orbán seine Partei in Mágyar Polgári Szövetség (Ungarischer Bürgerlicher Bund) umbenennen, weil er sich davon eine deutliche Erhöhung der Zahl der Mitglieder bzw. Wählerstimmen erhoffte.

Auf Grund des erneuten Bündnisses der Sozialisten mit dem Bund der Freien Demokraten (SZDSZ) entstand nach der zweiten Wahlrunde am 21. April 2002 eine Mehrheit von 198 der insgesamt 386 Mandate. Währenddessen wurde der parteilose Spitzenkandidat der MSZP Péter Medgyessy vom neuen ungarischen Staatspräsidenten Ferenc Mádl mit der Regierungsbildung beauftragt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Vierte freie Wahl 2002 (Eigene Darstellung HAUSZMANN, J.: Ungarn. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart.-Regensburg: Verlag Friedrich Pustet, 2004, S. 278)

4.6 EU – Plebiszit 2003

Am 12. April 2003 sprach sich die ungarische Bevölkerung mit großer Mehrheit für den Beitritt zur EU aus. Bei einer geringen Wahlbeteiligung von nur 45,6%, votierten 83,6% der Bürger für einen Beitritt Ungarns zur Europäischen Union.

Ein Stimmungsbild anlässlich dieses Ereignisses wird auf der EU-Homepage der Republik Ungarn in Bern gegeben:

„Laut Aussage der Landeswahlkommission verlief die Volksabstimmung gemäß rechtsstaatlichen Normen, im Einklang mit den verfassungsmäßigen und gesetzlichen Vorschriften und diszipliniert. Der Anteil der Befürworter des Unionsbeitritts lag über den vorherigen Erwartungen und den demoskopischen Prognosen. Enttäuschung bereitete jedoch die niedrige Wahlbeteiligung, da die Meinungsforschungsinstitute eine Rate zwischen 60 und 70 Prozent vorausgesagt hatten.

Meinungen führender Parteipolitiker:

József Szájer, stellvertretender Vorsitzender der Ungarischen Bürgerlichen Partei Fidesz, (Fidesz-MPP), der größeren der beiden parlamentarischen Oppositionsparteien, verwies darauf, dass in der Geschichte der EU-Beitrittsreferenden das ungarische die geringste Beteiligung aufwies. Die Ursache sieht er hauptsächlich in einer misslungenen Kampagne, welche die Fragestellungen zu sehr vereinfachte und nicht nach einem Dialog mit den Bürgern, nach Auseinandersetzung über die sie wirklich bewegenden Probleme strebte. Der Politiker äußerte sich überzeugt, dass die Unterstützung für die Sache der europäischen Integration in der Bevölkerung stärker ist, als aus der Beteiligung an der Volksabstimmung gefolgert werden könnte.

Der Vorsitzende der größeren der beiden Regierungsparteien, der Ungarischen Sozialistischen Partei (MSZP), László Kovács, Außenminister, wies der Fidesz-MPP Schuld an der geringen Beteiligung zu. Führende Politiker der Oppositionspartei, so Kovács, hätten ihre Anhänger verunsichert. Von nun an gelte es, die Betonung nicht nur auf die Information der Bevölkerung zu legen, sondern vor allem darauf, die Bedingungen für die organische Integration des Landes in die Union zu schaffen. Bei der Bewältigung der damit verbundenen Schwierigkeiten müsse jedem Bürger geholfen werden, betonte der Parteivorsitzende und Außenminister.

Die Präsidentin der kleineren der beiden Oppositionsparteien, des Ungarischen Demokratischen Forums (MDF), Ibolya Dávid, begrüßte den hohen Anteil der Ja-Stimmen bzw. den Umstand, dass die stimmberechtigten Bürger eindeutig und rechtmäßig für den Beitritt des Landes zur Europäischen Union gestimmt haben. Die Kampagne vor dem Referendum, kritisierte sie, sei nicht genügend praxisbezogen gewesen. Es gelte, das Konzept zu überarbeiten und künftig den Akzent auf faktische Information zu legen.

Gábor Kuncze, Vorsitzender des Bundes Freier Demokraten (SZDSZ), der kleineren der beiden Regierungsparteien, bemerkte, der ungarische Wähler sei kein eifriger Referendumsteilnehmer. (An einer Volksabstimmung im Jahr 1989, bei der es um grundlegende Fragen des Systemwechsels ging, nahmen 58,04 Prozent teil. 1990 lockte ein Referendum über die direkte Wahl des Staatspräsidenten nur 13,98 Prozent an die Urnen. 49,24 Prozent betrug die Teilnahme am NATO-Beitrittsreferendum im Jahr 1997.) Das Ziel, so Kuncze, sei jetzt, den Bürgern Antworten auf die sie interessierenden Fragen zu erteilen und eventuelle mit dem Beitritt verbundene Nachteile möglichst von ihnen fern zu halten.

Erklärungen des Ministerpräsidenten und des Staatspräsidenten:

Ministerpräsident Péter Medgyessy zufolge ist der Anteil der an der Abstimmung teilnehmenden Bürger letztendlich gleich, entscheidend ist, dass eine große Mehrheit für den Beitritt gestimmt hat. Gemeinsame harte Arbeit sowohl der linken als auch der rechten Parteien, des gesamten Landes sei die Voraussetzung gewesen, dass überhaupt eine Abstimmung über den EU-Beitritt abgehalten werden konnte. Bei dieser Entscheidung, so Medgyessy, gehe es um die Kinder, um die jungen Menschen, deren Freiheit grenzenlos werde. Chancen erhielten nun auch die ärmeren Mitglieder der Gesellschaft, nicht zuletzt vielköpfige Familien.

Staatspräsident Ferenc Mádl hob hervor, durch das eindeutige Votum sei in Ungarn eine neue historische Situation entstanden. Er verwies darauf, dass in Europa die Beteiligung an Volksabstimmungen im Allgemeinen geringer ist als bei Parlamentswahlen. Dies habe sich nun auch in Ungarn wiederholt. Die verhältnismäßig niedrige Beteiligung werde sicher den Gegenstand von Untersuchungen und Analysen bilden. Es gelte nun, betonte das Staatsoberhaupt, in die Zukunft zu blicken und im Zeichen nationaler Einheit kurz- und langfristige Entwicklungsprogramme auszuarbeiten und zu realisieren, durch welche die Gesamtheit der Nation zum Gewinner des EU-Beitritts werden könne.

Das Ergebnis der bindenden Volksabstimmung vom 12. April hat ermöglicht, dass das Parlament am 15. April Ministerpräsident Péter Medgyessy und Außenminister László Kovács formell beauftragt, am 16. April in Athen den EU-Beitrittsvertrag zu unterzeichnen.“[52]

Endre Juhász, der noch während der letzten Jahre vor der Abstimmung die Beitrittsverhandlungen in Brüssel führte, gab offen seine Enttäuschung über das Ergebnis zu. Genau wie die Verantwortlichen für die EU-Werbekampagne, die immerhin 23 Millionen Euro gekostet hatte, hoffte Juhász, dass die ungarische Bevölkerung den EU-Beitritt als Schlussstrich unter die vier Jahrzehnte dauernde kommunistischer Herrschaft begreifen und deshalb in großer Zahl zur Urne gehen werde. Bestätigt wurde seine Annahme von den großen Meinungsforschungsinstituten in Ungarn, die allesamt eine Wahlbeteiligung von ca. 65 % voraussagten.

Politische Beobachter, wie der Historiker BALOGH, hatten dagegen schon vorher die allgemeine Interesselosigkeit der Ungarn hervorgehoben, da einerseits die Meinung vorherrschte, dass der EU-Beitritt schon zu einer Selbstverständlichkeit geworden sei und andererseits, dass ein Beitritt nur den nahen Grenzgebieten zu Österreich und den Metropolen Ungarns etwas bringe. Gerade auch in den armen Regionen im Osten Ungarns, in dem Teil des Landes, wo noch wenig Auslandsinvestitionen getätigt worden waren und Einkommen und Bildungsstand niedrig sind, war die zweite Meinung besonders stark vertreten.[53]

Aus diesem Grund forderte auch der ehem. Ministerpräsident Orbán die Regierung auf, sich mehr um diese benachteiligten Gebiete im Osten mittels umfangreicher Entwicklungsprogramme zu kümmern, damit der Anteil der Ungarn, der die neue Mitgliedschaft in der Europäischen Union als Gewinn ansieht, vergrößert werde.[54]

Am 16. April 2003 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und die zehn Beitrittsländer (Ungarn, Tschechien, Slowakei, Polen, Slowenien, Zypern, Malta, Estland, Lettland und Litauen) die Ratifizierungsverträge mit der EU in Athen. Fortan nahmen die neuen Länder an allen Sitzungen des EU-Ministerrats[55] – bis zum formellen Beitritt jedoch noch ohne Stimmrecht – teil.

4.7 EU – Beitritt 2004

Die Vollendung der historischen Erweiterung der EU, die am Samstag, dem 1. Mai 2004, um null Uhr in Kraft trat, wurde in den Hauptstädten der neuen Mitgliedsländer von Millionen von Menschen mit Straßenfesten und Feuerwerken gefeiert.

Am Nachmittag des 1. Mai fand in der Residenz der irischen Präsidentin Mary McAleese vor den Toren Dublins die offizielle Erweiterungszeremonie statt. „An diesem geschichtsträchtigen Tag für die Völker Europas entbieten wir den zehn Mitgliedstaaten, die dem Familienkreis der Europäischen Union beitreten, ein warmes Willkommen [...]"[56], begrüßte die Gastgeberin. Danach wurden unter den Klängen der EU-Hymne „Ode an die Freude" feierlich die Fahnen aller nun 25 EU-Staaten gehisst. Der Philharmonische Chor des irischen Rundfunks RTE intonierte die Hymne auf Deutsch. Der Regierungschef Irlands, Bertie Ahern, unterstrich die historische Bedeutung der Erweiterung. „[...] unsere Europäische Union ist wahrhaft einzigartig [...]"[57], und begründete: „[...] die heutige Erweiterung ist das beste Zeugnis für den Erfolg der Europäischen Union. Die irische Ratspräsidentschaft tat ihr Bestes, um die tiefe Bedeutung des Tages zu untermalen. Der Fall des Eisernen Vorhangs war nun endgültig vollzogen und die Teilung des Kontinents überwunden. Erneuerung und Zukunft waren die Hauptbegriffe, die während der Feierlichkeiten dominierten [...].“[58]

4.8 EU – Parlamentswahlen

Der oppositionelle Bund der Jungen Demokraten (FIDESZ) hatte die EU-Parlamentswahlen am 13. Juni 2004 in Ungarn klar gewonnen. Die konservative Partei von Ex-Ministerpräsident Viktor Orbán kam auf 47,4 Prozent der Stimmen und konnte damit 12 der 24 ungarischen Europaparlamentarier stellen. Die regierende Ungarische Sozialistische Partei (MSZP) verlor im Vergleich zur letzten Parlamentswahl deutlich und schaffte es mit 34,3 Prozent nur auf neun Mandate. Der linksliberale Koalitionspartner SZDSZ verbesserte sich leicht und schickte zwei Abgeordnete nach Brüssel. Etwas überraschend übersprang auch die Ungarische Forum Partei (MDF) die Fünf-Prozent-Hürde und sandte einen Parlamentarier. Die Partei des 1993 gestorbenen ersten Nachwende-Ministerpräsidenten József Antall war 2002 bei den ungarischen Parlamentswahlen nur noch über eine Listenverbindung mit dem FIDESZ-MPP ins Parlament gekommen und wird seitdem vom großen Oppositionspartner zur Selbstauflösung gedrängt[59] (vgl. nachfolgende Abbildung).

Ministerpräsident Péter Medgyessy räumte ein, es sei nicht gelungen, die eigene Anhängerschaft zur Wahlteilnahme motivieren zu können. Zugleich interpretierte er die geringe Wahlbeteiligung von 38 Prozent als Zeichen dafür, dass die Wähler geglaubt hätten, diese Regierung mache ihre Arbeit anständig. Daher würden auch die begonnenen Reformen fortgeführt. Die Regierung versuchte zum damaligen Zeitpunkt mit einem harten Sparkurs, die Staatsfinanzen zu sanieren und musste daher auf die Einlösung einiger Wahlversprechen verzichten. Auch Außenminister und Parteichef László Kovács suchte das Positive im Wahlergebnis und verwies darauf, dass andere Regierungen deutlicher abgestraft wurden, wie zum Beispiel in Polen und Tschechien.

Der Spitzenkandidat des FIDESZ, Pál Schmidt, sprach hingegen von einem durchschlagenden Erfolg seiner Partei. Es hatte sich gezeigt, dass die Nation sich besonnen hatte, rot-weiß-grün zu wählen, sagte der frühere Olympiasieger im Degenfechten. Die Partei hatte zu ihrem Wahlkampf eine Unterschriftenaktion „Arbeit, Zuhause, Sicherheit" gestartet, in der die Regierung aufgefordert wurde, ihre Sparmaßnahmen wieder zurückzunehmen. Mehr als 700.000 Ungarn hatten die Petition damals unterschrieben. Ziel war eine Million. Für Parteichef Orbán war die Wahl eine besondere Genugtuung, denn die FIDESZ hatte deutlicher gewonnen, als je zuvor.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6: EU - Wahl 2004 (Eigene Darstellung. HAUSZMANN, J.: Ungarn. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart.-Regensburg: Verlag Friedrich Pustet, 2004, S. 283)

„Die größte Überraschung gelang jedoch den beiden kleinen Parlamentsparteien. Vor allem dem gemäßigt konservativen MDF hatte kaum jemand den Einzug ins Parlament zugetraut. Parteichefin Ibolya Dávid fährt seit der Parlamentswahl 2002 einen klaren Abgrenzungskurs zum großen Partner FIDESZ und wird dafür von den Jungdemokraten angegriffen. Als besonderen Coup bietet FIDESZ seit einem Jahr den MDF-Mitgliedern eine Doppelmitgliedschaft an. Beobachter schätzten ein, dass die auch innerparteilich für ihren Kurs nicht unumstrittene Dávid bei einem Scheitern samt MDF ins politische Aus geraten wäre. Dávid kommentierte daher das Ergebnis mit einem einzigen Wort: "Megvan!" (etwa: Wir haben es). Auch der SZDSZ muss sich immer wieder einmal den Umarmungsversuchen seines Regierungspartners erwehren. Zur EU-Wahl schickten die Liberalen daher ihr absolutes Zugpferd ins rennen - den Oberbürgermeister von Budapest, Gábor Demszky. Mit Erfolg, was auch Premier Medgyessy anerkannte. Die Wähler hätten klar gezeigt, dass sie kein Zwei-Parteien-System wollen.“[60]

4.9 Weitere wichtige politische Entwicklungen in Ungarn

Auf Grund eines anhaltenden Streits innerhalb der eigenen Partei, hatte der parteilose Ministerpräsident Péter Medgyessy am 19.08.2004 seinen Rücktritt erklärt, nachdem er die mitregierende liberale Partei SZDSZ ultimativ dazu aufgefordert hatte, ihm das Vertrauen auszusprechen. Die regierende Sozialistische Partei MSZP nahm die Entscheidung des Regierungschefs an, teilte der MSZP-Vorsitzende Außenminister László Kóvács mit. Kóvács erklärte noch am Tag davor, dass man sich bereits auf einen Nachfolger für Medgyessy geeinigt hatte – dessen Name sollte bis 26. August 2004 bekannt gegeben werden. Das Parlament wählte Medgyessy am 6. September per Misstrauensvotum ab.

Aus diesem Grund hatte dann die MSZP den bisherigen Jugend- und Sportminister, Ferenc Gyurcsány, der zugleich auch Medgyessys Berater war, zum neuen Ministerpräsidenten nominiert. Dieser stellte sodann sein neues Regierungskabinett- und programm unter dem Motto „Neuer Aufschwung für Ungarn“ vor. Ziel war es für ihn, dass die sozial bedürftigen Menschen im Land stärker unterstützt und schwache Regionen stärker gefördert werden. Eine Einkommenssteuerreform sollte für mehr Ausgleich im Land sorgen. Erklärtes Ziel blieb, trotz hoher Staatsverschuldung, die Einführung der Europawährung „Euro“[61].

4.9.1 Statusgesetz sowie Plebiszit über Staatsbürgerschaft und private Krankenhäuser

Nach großer Kritik aus den Nachbarstaaten und der EU wollte die Regierung in Budapest das umstrittene „Statusgesetz“[62] über die ungarischen Minderheiten im Ausland ändern. Nach heftigen Protesten von Seiten Rumäniens wurde eine Modifikation vereinbart, die den rumänischen Bürgern auf dem ungarischen Arbeitsmarkt die gleichen Rechte einräumt, wie den Besitzern der „Ungarnausweise“. Da es auch von der EU Proteste gegen dieses Gesetz vor dem Beitritt im Mai 2004 gab, änderte das Budapester Parlament unter Medgyessy dieses Gesetz so ab, dass auch Nichtungarn im Ausland, wenn sie eine ungarische Schule besuchen, Fördergelder beantragen können.

Psychologischer Hintergrund bei diesem Gesetz war und ist das nationale Trauma, das aus dem Vertrag von Trianon[63] im Jahre 1920 resultierte.

Am 5. Dezember 2004 standen zwei Entscheidungen zur Wahl, die per Volksbefragung entschieden werden sollten. Die Wähler durften in der ersten Frage darüber abstimmen, ob sie den Magyaren außerhalb des ungarischen Staatsgebietes die volle Staatsbürgerschaft geben möchten. Mit der zweiten Frage sollte die Entscheidung darüber gefällt werden, ob die Privatisierung der Krankenhäuser gestoppt werden soll.

Gábor Kuncze, Chef des liberalen Koalitionspartners SZDSZ, rief die Wähler dazu auf, beide Fragen mit „Nein“ zu beantworten, denn aus Informationsmangel könnten die Bürger keine richtige Entscheidung treffen.

Orbán mit seiner FIDESZ-MPSZ hingegen, forderte seine Wähler auf, zweimal mit „Ja“ zu votieren, da es eine patriotische Notwendigkeit darstelle. Die Stimme des Herzens dürfe nicht von finanzpolitischen Erwägungen übertönt werden, wie die Regierung behaupte. Gyurcsány meinte, dass die schlagartige Ausweitung der Staatsbürgerrechte auf mindestens 800.000 Menschen mit ca. 500 Mrd. Forint Mehrkosten für den Staatshaushalt beanschlagt werden kann.

Da die Teilnehmerquote bei Volksentscheiden in Ungarn erfahrungsgemäß eher bescheiden ausfällt, wie z.B. bei der Wahl 1999, der NATO-Abstimmung, der EU-Abstimmung, wurde vorher jeweils die Mindestquote an Wählern bei den Abstimmungen abgeschafft. Auffallend war aber bei diesen Plebisziten im Dezember 2004, dass die Regierung Gyurcsány diese aufgehoben hatte; ein ersichtlicher Grund war nicht zu erkennen. Es mussten also mindestens zwei Millionen Wähler zur Wahlurne gehen, damit dieses Votum rechtsgültig ist.

Hintergrund dabei ist, sollte das Referendum scheitern, wäre dies eine schallende Ohrfeige für die nationalen Kräfte in Ungarn, die weit bis ins linke Lager hineinreichen, gewesen – das Trauma „Trianon“ würde sich somit als ein billiges Lippenbekenntnis entpuppen und wäre für Jahrzehnte als innenpolitisches Argument desavouiert. Gleichzeitig hätte aber damit das Gyurcsány-Kabinett einen wichtigen Sieg errungen.

4.9.1.1 Ergebnis der Referenden

Die stärkste Oppositionspartei FIDESZ-MPSZ musste bei dem von ihr angeregten Referendum eine Niederlage am 5. Dezember 2004 hinnehmen.

Nur 19% der Wahlbeteiligten votierten für den Doppelpass für Auslandsungarn; für einen positiven Entscheid wären 25% notwendig gewesen. Die Krankenhausfrage verfehlte bei 24% nur knapp die kritische Marke. Die Wahlbeteiligung lag nur bei 37%.

Premier Gyurcsány wertete somit diese Abstimmung als gescheitert, FIDESZ-Vorsitzender Orbán hingegen sprach von einem „moralischen und politischen Sieg“. SZDSZ-Vorsitzender Kuncze meinte, dass die geringe Wahlbeteiligung so zu erklären wäre, dass die Wähler nicht zu schlecht gestellten Fragen und in ihren Konsequenzen nicht ermessbaren Folgen Stellung nehmen wollten.[64]

Aus diesem Grund präsentierte Gyurcsány im Jänner 2005 ein Alternativprogramm für die Anbindung von Auslandsungarn an Ungarn. Dieses bestand aus fünf Punkten und wird nachfolgend erörtert:

1. Schaffung eines so genannten nationalen Visums. Dieses kann (nach Gyurcsány) von Auslandsungarn beantragt werden, die sich im Interesse der Bewahrung ihrer Sprache, Kultur oder Identität längere Zeit in Ungarn aufhalten wollen. Nicht nur der Besuch einer Bildungseinrichtung sollte mit dem Visum vereinfacht werden, sondern auch Heilaufenthalte und die Pflege von familiären Kontakten. Das Nachgehen einer Erwerbstätigkeit sollte mit diesem Visum nicht gestattet sein.
2. Der zweite Punkt sah die verfassungsrechtliche Regelung des Status von Auslandsungarn vor. Die bis dato verwendete Bezeichnung „határon túli magyar“ (Ungar jenseits der Grenze) müsse mit Blick auf die Einwanderung nach Ungarn oder die Einreise in EU-Staaten mit rechtlichem Inhalt gefüllt werden.
3. Der dritte Punkt umfasste eine schnelle und menschenwürdige Einbürgerung der Auslandsungarn.
4. Als vierter Punkt wurde vom Premier die Unterstützung der Autonomiebestrebungen der ungarischen Gemeinden außerhalb Ungarns genannt.
5. Im fünften Punkt sollten die Auslandsungarn ermuntert werden, nicht nach Ungarn zu übersiedeln, sondern in ihrer Heimat zu bleiben. Im Rahmen des Heimatprogramms sollten Investitionen von ungarischen Unternehmen in den von Ungarn bewohnten Gebieten außerhalb der Staatsgrenze Ungarns gefördert werden.

Welche Auswirkungen dieses Gesetz haben wird und ob dieses so umgesetzt wird, wird sich erst in der Zukunft weisen. Denn gleich nach bekannt werden dieses Fünf-Punkte-Programms meldete sich der Präsident des Verbands der Wojwodiner Ungarn (VMSZ) zu Wort und meinte nur, dass diese Punkte eine Verhandlungsgrundlage wären, das Ziel sei jedoch weiterhin die Doppelstaatsbürgerschaft. Der außenpolitische Sprecher der FIDESZ-Partei Zsolt Németh bezeichnete dieses Programm als „Kommunikationsluftballon“. Außerdem merkte dieser auch an, dass im Budget des kommenden Jahres angeblich kein einziger Fillér (Anm.: ehem. Untereinheit des Forint) für das Heimat-Programm eingeplant wäre.[65]

4.9.2 EU-Verfassung von Ungarn ratifiziert

Eine weitere wichtige Entscheidung fiel am 21.12.2004: Als zweiter EU-Mitgliedsstaat nach Litauen ratifizierte Ungarn mit 322 „Igen“ (Ja)- und 12 „Nem“ (Nein)- Stimmen und 8 „Tartozkodok“ (Enthaltungen) im Budapester Parlament die EU-Verfassung.

4.9.3 Visegrád Gruppe

Während des Zeitraums der Ratifizierung hat sich auch der Premier Gyurcsány für die Einbeziehung Österreichs und auch Sloweniens in die Visegrád – Gruppe[66] stark gemacht, um diesem Verband mehr Ausdruck und Macht zu verleihen.

4.10 Statistisches Datenmaterial

Um auch einen Überblick über das Politikverständnis der ungarischen Bevölkerung zu erhalten, folgen im Anschluss Auswertungen aus dem Statistikprogramm ESS.[67]

4.10.1 Wie stark sind die Ungarn in Politik interessiert:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Wie stark sind die Ungarn in Politik interessiert (Eigene Darstellung: ESS)

Ersichtlich wird, dass die beiden Positionen „eher interessiert“ und eher nicht interessiert die stärkste Ausprägung haben. Jeweils über ein Drittel der Befragten bekennt sich zu einer dieser beiden Positionen.

4.10.2 Wie stark vertrauen die Ungarn ihrem Parlament?

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Wie stark vertrauen die Ungarn ihrem Parlament (Eigene Darstellung: ESS)

Diese Tabelle zeigt, dass die Ungarn ihrem Parlament mittelgroßes Vertrauen entgegen bringen, 25,2 % der Befragten bekennen sich zum Mittelwert 5, wobei die Werte 1 bis 10 Abstufungen zwischen den Extrempositionen „kein Vertrauen“ und „totales Vertrauen“ bedeuten. Die beiden Seiten abseits vom Mittelwert fünf sind in etwa gleich verteilt.

4.10.3 Wie stark vertrauen die Ungarn ihren Politikern?

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3: Wie stark vertrauen die Ungarn ihren Politikern (Eigene Darstellung: ESS)

Nach dem selben System befragt – jedoch mit der Frage, ob den ungarischen Politikern Vertrauen entgegengebracht wird – wird hier deutlich, dass die Ungarn den Politikern deutlich weniger Vertrauen als dem Parlament entgegenbringen.

[...]


[1] MAYRING, P.: Qualitative Inhaltsanalyse. Grundlagen und Techniken.- Weinheim, 1983

[2] „Die Demokratie (griechisch δημοκρατία, von δήμος, démos - Volk und κρατία, kratía - Macht, Herrschaft, Kraft, Stärke), ursprünglich von Aristoteles abwertend im Sinne von "Herrschaft des Pöbels" gebraucht, bezeichnete zunächst die direkte Volksherrschaft (heute: Direktdemokratie, Radikaldemokratie, Basisdemokratie). Heute wird "Demokratie" zumeist als allgemeinerer Sammelbegriff für Regierungsformen gebraucht, deren Herrschaftsgrundlage aus dem Volk abgeleitet wird“

Quelle: GOOGLE.AT: Demokratie. Online im WWW unter URL: http://www.google.at/search?hl=de&lr=&oi=defmore&q=define:Demokratie [20.02.2005]

[3] WHITEHOUSE.GOVERNMENT: Abraham Lincoln. Online im WWW unter URL: http://www.whitehouse.gov/history/presidents/al16.html [20.03.2005]

[4] Vgl. NASSMACHER, K.: Demokratie der Europäischen Gemeinschaft.- Bonn, 1972, S. 8

[5] FREI, D.: Integrationsprozesse. Theoretische Erkenntnisse und praktische Folgerungen. In: WEIDENFELD, W.: Die Identität Europas. Fragen, Positionen, Perspektiven.- München, Wien, 1985

[6] Vgl. ebendieser, S. 114

[7] Vgl. FREI, D.: Integrationsprozesse. Theoretische Erkenntnisse und praktische Folgerungen. In: WEIDENFELD, W.: Die Identität Europas. Fragen, Positionen, Perspektiven.- München, Wien, 1985, S. 120 ff

[8] Vgl. EUROPAREDEN.DE: Liberaler Intergouvernementalismus. Online im WWW unter URL: http://www.europa-reden.de/ [02.06.2005]

[9] Vgl. ebd.

[10] Vgl. LIPGENS, W.: Europa-Föderationspläne der Widerstandsbewegungen 1940-1945. Eine Dokumentation.- München, 1968

[11] Vgl. LOTH, W.: Der Weg nach Europa. Geschichte der europäischen Integration 1939-1957.- Göttingen, 19963

[12] Vgl. PISTONE, S.: Altiero Spinelli and the Strategy for the United States of Europe. In: LEVI, L. (Hrsg.): Altiero Spinelli and Federalism in Europe and in the World.- Mailand, 1990 S.133-140

[13] SCHNEIDER, H.: Leitbilder der Europapolitik 1. Der Weg zur Integration.- Bonn, 1977, S. 134

[14] ebendieser, S. 136

[15]Subsidiarität ist eine politische und gesellschaftliche Maxime, die Entscheidungen auf die niedrigste mögliche Ebene verlagert wissen will. Subsidiarität meint eine Zuständigkeitsvermutung der kleineren Einheit gegenüber größeren, soweit die kleinere in der Lage ist, das Problem selbständig zu lösen. Gleichzeitig soll bei Problemen, die kleine Einheiten überfordern, die übergeordnete Ebene unterstützend (="subsidiär" in der urspr. lateinischen Wortbedeutung) tätig werden.

Das Subsidiaritätsprinzip ist eine wichtige Grundlage der Verfassung der Europäischen Union, um die Organe der EU in der europäischen Gesetzgebung zu beschränken. Weiterhin ist es ein wichtiges Konzept föderaler Staatssysteme wie der Bundesrepublik Deutschland oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft. [...]“

Quelle: WIKIPDEDIA. Online im WWW unter URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Subsidarit%C3%A4tsprinzip [07.06.2005]

[16] Vgl. KILPER, H., LHOTTA, R.: Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland. - Opladen, 1996, S. 56 ff

[17] Vgl. WEILER, J., H., H.: Federalism Without Constitutionalism: Europe’s Sonderweg. In: NICOLAIDIS, K., HOWSE, R. (Hrsg.): The Federal Vision. Legitimacy and Levels of Governance in the United States and the European Union.- Oxford, 2001, S. 54-70

[18] Spill over bedeutet, dass bereits vorhandene Integration in einem unpolitisch-technischen Bereich auf den politischen Bereich überspringt und diesen in den Integrationsprozess hineinzieht. Diese Deutung des Integrationsprozesses wird daher oft auch als "Monnet-Methode" bezeichnet, benannt nach dem ersten Präsidenten der durch den EGKS-Vertrag geschaffenen supranationalen Hohen Behörde. Es zeigte sich jedoch schon bald beim europäischen Integrationsprozess, dass beispielsweise charismatische Führungspersöhnlichkeiten wie De Gaulle sehr wohl auch schwerwiegende Integrationsrückschläge (so genannte spill back-Effekte) hervorrufen können.

Quelle: EUROPAREDEN.DE: Spill-Over. Online im WWW unter URL: http://www.europa-reden.de/info/theorie.htm#neo [02.06.2005]

[19] HAAS, E., B.: The Study of Regional Integration: Reflections on the Joy and Anguish of Pretheorizing. In: International Organzation 24:4. S. 607-646, 1970

[20] HAAS, E., B.: The Uniting of Europe. Political, Social and Economic Forces 1950-1957.- Stanford, 19682, S. 16

[21] Vgl. LINDBERG, L., N.: The Political Dynamics of European Economic Integration.- Stanford, 1963

[22] Vgl. HAAS, E., B.: The Uniting of Europe. Political, Social, and Economic Forces 1950-1957.- Stanford, 1958, S. 8

[23] Vgl. HAAS, E., B.: The Obsolescence of Regional Integration Theory (Research Series 25).- Berkeley: University of California, Institute if International Studies, 1975, S. 13 ff

[24] LINDBERG, L., N.: The Political Dynamics of European Economic Integration.- Stanford, 1963, S. 10

[25] Vgl. HAAS, E., B.: Beyond the nation-state. Functionalism and international organization.- Stanford, 1964

[26] HAAS, E., B.: International Integration: The European and the Universal Process. In: International Organization 15:3, S. 366-392, S. 368

[27] HOFFMANN, S.: Obstinate or Obsolete? The Fate of the Nation State and the Case of Wetsern Europe. In DAEDALUS 95:3, S. 862-915, 1966

[28] HOFFMANN, S.: Obstinate or Obsolete? The Fate of the Nation State and the Case of Wetsern Europe. In DAEDALUS 95:3, S. 862-915, 1966, S. 881

[29] Vgl. HOFFMANN, S.: Discord in Community. The North Atlantic Area as a Partial International System. In: International Organization 17:3, 1963, S. 521-549

HOFFMANN, S.: The European Process at Atlantic Cross purposes. In : Journal of Common Market Studies 3.2, 1964, S. 85-101

[30] Vgl. HOFFMANN, S.: Europe’s Identity Crisis: Between the Past and America. In: Daedalus 93:4, S. 1244-1297, 1964

[31] Vgl. HOFFMANN, S.: The European Community and 1992. In: Foreign Affairs, 68:4, 1989, S. 27-47

[32] Vgl. HOFFMANN, S.: Obstinate or Obsolete? The Fate of the Nation State and the Case of Wetsern Europe. In DAEDALUS 95:3, S. 862-915, 1966, S. 869

[33] HOFFMANN, S.: Reflections on the Nation-State in Western Europe Today. In: Journal of Common Market Studies 20:1-2, S. 21-37, 1982, S. 27

[34] Vgl. HOFFMANN, S.: Obstinate or Obsolete? The Fate of the Nation State and the Case of Wetsern Europe. In DAEDALUS 95:3, S. 862-915, 1966, S.910

[35] Vgl. HOFFMANN, S.: Obstinate or Obsolete? The Fate of the Nation State and the Case of Wetsern Europe. In DAEDALUS 95:3, S. 862-915, 1966, S. 910 f

[36] HOFFMANN, S.: Reflections on the Nation-State in Western Europe Today. In: Journal of Common Market Studies 20:1-2, S. 21-37, 1982, S. 21

[37] Vgl. ROSAMOND, B.: Theories of European Integration.- St. Martin’s Press, New York, 2000, S. 81

[38] * 1932 in Budapest, ist ein ungarischer Politiker. Er war 1989 Außenminister und von 1994 bis 1998 Premierminister Ungarns. International bekannt wurde Gyula Horn 1989 durch die Öffnung des Eisernen Vorhangs bei Sopron, die vielen DDR-Bürgern die Ausreise ermöglichte und zum Zusammenbruch des Kommunismus entscheidend beitrug.

Nach einer Mechanikerlehre bei den ungarischen Siemenswerken studierte er von 1949 bis 1954 an der Hochschule für Finanzen in Rostow (Sowjetunion). Danach bekleidete er bis 1959 verschiedene Posten im ungarischen Finanzministerium.

1959 wechselte er in den diplomatischen Dienst des Außenministeriums, wo er von 1969 bis 1982 Mitarbeiter, ab 1974 stellvertretender Leiter der Abteilung für auswärtige Angelegenheiten beim ZK der USAP war. 1982 stieg er zum Leiter dieser Abteilung auf und wurde 1985 Staatssekretär des Äußeren.

1989 schließlich wurde er Außenminister Ungarns und 1990 Abgeordneter im ungarischen Parlament und Parteivorsitzender der Ungarischen Sozialistischen Partei (USP). Von 1994 bis 1998 war er dann Premierminister von Ungarn. Im Jahre 1990 erhielt er den Karlspreis der Stadt Aachen.“

Quelle: NETLEXIKON: Gyula Horn. Online im WWW unter URL:
http://www.lexikon-definition.de/Gyula-Horn.html [08.01.2005]

[39] „* 26. Mai 1912,† 6. Juli 1989 war ein Kommunist und ungarischer Politiker. Von 1956 bis 1988 war er Erster bzw. Generalsekretär der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei. Von 1956 bis 1958 und von 1961 bis 1965 war er auch Ministerpräsident von Ungarn.

János Kádár war von 1949 bis 1950 Innenminister von Ungarn und u.a. für die Verhaftung von László Rajk verantwortlich. 1951 wurde Kádár unter Mátyás Rákosi der Unterstützung Titos angeklagt, 1953 unter der Regierung von Imre Nagy jedoch freigelassen. János Kádár was maßgeblich an der Niederschlagung der Ungarischen Revolution 1956 beteiligt. Während seiner Zeit als Parteichef (1956-1988) verfolgte Kádár außenpolitisch einen streng mostkautreuen Kurs. Im Gegenzug ließ ihm die Sowjetunion innenpolitisch größeren Spielraum, der ab den 60er Jahren zu wirtschaftlichen und politischen Reformen in Ungarn führte.“

Quelle: WIKIPEDIA: Janos Kadar. Online im WWW unter URL:

http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%A1nos_K%C3%A1d%C3%A1r [08.01.2005]

[40] Vgl. FISCHER, H., GÜNDISCH, K.: Eine kleine Geschichte Ungarns.- Frankfurt am Main: edition suhrkamp, 1999, S. 241 f

[41] Vgl. HAUSZMANN, J.: Ungarn. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart.- Regensburg: Verlag Friedrich Pustet, 2004, S. 272 f

[42]Der Ungarische Volksaufstand, der in Ungarn als Revolution bezeichnet wird, begann am 23. Oktober 1956 in Budapest mit einer Großdemonstration von Studenten, der sich Zehntausende Arbeiter und Sympathisanten anschlossen. Am Abend befanden sich 300.000 Menschen vor dem Parlament und forderten Meinungs- und Pressefreiheit, freie Wahlen, mehr Unabhängigkeit von der Sowjetunion sowie die Einsetzung des reformorientierten Kommunisten Imre Nagy als Regierungschef. Nagy, der die Demonstranten aufforderte, nach Hause zu gehen, wurde überraschend noch in derselben Nacht vom Zentralkomitee der Partei der Ungarischen Werktätigen zum Ministerpräsidenten berufen. Unterdessen hatte die Sowjetunion begonnen, militärisch einzugreifen, noch bevor Parteichef Ernő Gerő darum ersucht hatte. Im Laufe des Abends hatten Demonstranten das Stalin-Denkmal gestürzt und das Rundfunkgebäude gestürmt.

Verlauf

Ab dem 24. Oktober weitete sich der Aufstand auf andere Städte aus. Es entstanden Arbeiter-, Revolutions- und Nationalräte. Ein landesweiter Generalstreik setzte ein. Die ersten unabhängigen Zeitungen erschienen.

Am 25. Oktober wurde Parteichef Ernő Gerő abgesetzt. Vor dem Parlamentsgebäude schossen Mitglieder des gefürchteten Staatssicherheitsdienstes ÁVH in die Menge, wobei mehr als 100 Menschen starben.

Am 27. Oktober gab Imre Nagy seine neue Regierung und die Auflösung des ÁVH bekannt, am darauf folgenden Tag die Anerkennung der Revolution.

Am 30. Oktober verkündete Nagy das Ende der Einparteienherrschaft und bildete eine Mehrparteienregierung. Die Sowjetunion ließ sich zunächst scheinbar auf Verhandlungen über einen Abzug ein, bereitete jedoch bereits einen erneuten Angriff vor.

Als Nagy die Neutralität Ungarns erklärte und das Land aus dem Warschauer Pakt austrat, begannen die Truppen der Sowjetunion und einiger ihrer Vasallstaaten mit der blutigen Niederschlagung der Revolution und besetzten u.a. das Parlamentsgebäude. Bewaffnete Gruppen nahmen den Widerstand wieder auf.

Vom 4. bis 15. November tobten heftige Kämpfe im Land, speziell in der Hauptstadt Budapest. Die Zivilbevölkerung griff für die Regierung zu den Waffen, litt jedoch an Munitionsmangel und war den sowjetischen und verbündeten Panzern und Flugzeugen auch an sonstigem Material hoffnungslos unterlegen, so dass die totale Niederlage vorprogrammiert war. Die Kämpfe forderten Tausende Tote.

Vor und während des Aufstandes wurde den Aufständigen über Radio Free Europe militärische Unterstützung durch den Westen versprochen und so zum Aufstand angespornt; ein Versprechen, das aber nicht eingehalten wurde.

Niederschlagung und Säuberungen

Imre Nagy wurde am 22. November verhaftet und im Juni 1958 hingerichtet. Außerdem kam es im Anschluss an den Aufstand zu Säuberungswellen. Neuer Ministerpräsident wurde János Kádár, der außenpolitisch einen streng moskautreuen Kurs verfolgte, nach einer Phase der Restauration innenpolitisch jedoch Reformen durchführte.

Ziele und Forderungen der Aufständischen

Der Aufstand hatte sowohl nationalen als auch anti-totalitären Charakter.

Nationale Unabhängigkeit

Die Studenten der Budapester Technischen Universität forderten, als notwendige Voraussetzung für Reformen, den Abzug der sowjetischen Truppen und darüber hinaus die Wiedereinführung der ungarischen Nationalfeiertage und Staatssymbole. Außerdem forderten sie die Entfernung der Stalin-Statue. Bezeichnenderweise begann ihre Demonstration am 23. Oktober am Denkmal des polnischen Generals József Bem, der 1849 als Befehlshaber für die Revolution und die nationale Unabhängigkeit kämpfte.

In Forderungskatalogen tauchte auch die Forderung auf, das Kossuth-Wappen, welches das Emblem der Revolution von 1848 und 1946 Staatswappen war, wiedereinzuführen, ebenso den 15. März (Gedenktag der Revolution von 1848) als Nationalfeiertag, sowie die nach sowjetischem Vorbild gestalteten Uniformen abzuschaffen. Nach Ausbruch des Aufstandes wurde die Forderung erhoben, den 23. Oktober zum Nationalfeiertag zu erklären.

Die Forderung nach Überprüfung der internationalen Vereinbarungen und Außenhandelsverträge richtet sich gegen den Abhängigkeitsstatus gegenüber der Sowjetunion. Generell wurde die Beendigung der militärischen, politischen und wirtschaftlichen Abhängigkeit gefordert.

Nach der sowjetischen Intervention am 24. Oktober hatte sich aus dem Aufstand gegen die stalinistische Diktatur ein nationaler Freiheitskampf entwickelt. Die wichtigste Forderung war nun der sofortige Abzug der gegen die Revolution eingesetzten sowjetischen Truppen. Ein Erfolg der demokratischen Umgestaltung schien nur ohne Präsenz sowjetischer Truppen möglich, da diese das alte System mit militärischer Gewalt verteidigten.

Um den 29. Oktober reichten die Entmachtung Ernő Gerős und des bisherigen Ministerpräsidenten András Hegedűs und die Auflösung des Staatssicherheitsdienstes für eine Stabilisierung der Lage jedoch nicht mehr aus. Die bewaffneten Aufständischen, die politischen Gruppierungen, Arbeiterräte und Revolutionskomitees forderten neben dem vollständigen Abzug der sowjetischen Truppen den Austritt Ungarns aus dem Warschauer Pakt und die Erklärung der Neutralität Ungarns.

Der Aufstand richtete sich zwar gegen die Unterdrückung durch die Sowjetunion, aber im Allgemeinen nicht gegen den Sozialismus. So zählte zu den Forderungen stets auch die Bewahrung der sozialen Errungenschaften wie der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen der Jahre 1945 bis 1948. Zur alten Ordnung der Großgrundbesitzer wollte kaum jemand zurückkehren. Gefordert wurde eine „wahrhaft sozialistische“ Gesellschaft.

Demokratie und politische Freiheiten

In ihrer Erklärung forderten die Studenten der Technischen Universität von Budapest ein Mehrparteiensystem, freie Wahlen und bürgerliche Freiheitsrechte. Sie verlangten die Bestrafung der Schuldigen des Rákosi-Regimes, darunter Mátyás Rákosi und der ehemalige ZK-Sekretär Mihály Farkas, die Abschaffung der Ablieferungsquoten in der Landwirtschaft, das Streikrecht, Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit.

Während der Demonstrationen am Nachmittag und Abend des 23. Oktober forderten die Massen u. a. die Verlesung der studentischen Forderungen im Rundfunk und die Übernahme der Regierungsgeschäfte durch Imre Nagy.

Die von den Studenten formulierten Forderungen wurden schnell Allgemeingut unter den Aufständischen. Die Arbeiterräte forderten ausnahmslos das Streikrecht. Der Arbeiterrat im Industrierevier Csepel forderte bereits am 24. Oktober ausdrücklich die Religionsfreiheit.

Nachdem am 25. Oktober Einheiten des Staatssicherheitsdienstes bei einer Demonstration vor dem Parlamentsgebäude durch Schüsse in die Menge mehr als 100 Menschen töteten, wurde überall die sofortige Auflösung des Sicherheitsdienstes gefordert.

Ferner erhoben die Arbeiterräte, die etwa anderthalb Millionen arbeitende Menschen vertraten, Anspruch auf Beteiligung an der Macht.“

Quelle: NETLEXIKON: Ungarische Revolution 1956. Online im WWW unter URL:

http://www.lexikon-definition.de/Ungarischer-Volksaufstand.html [10.01.2005]

[43] In Anlehnung an: HAUSZMANN, J.: Ungarn. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart.- Regensburg: Verlag Friedrich Pustet, 2004, S. 273

[44] Vgl. ebendieser S. 273 f

[45] Vgl. HAUSZMANN, J.: Ungarn. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart.- Regensburg: Verlag Friedrich Pustet, 2004, S. 274

[46] Vgl. ebendieser, S. 275

[47] HAUSZMANN, J.: Ungarn. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart.- Regensburg: Verlag Friedrich Pustet, 2004, S. 276

[48] Vgl. HAUSZMANN, J.: Ungarn. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart.- Regensburg: Verlag Friedrich Pustet, 2004, S. 276

[49] ebenda

[50] Vgl. HAUSZMANN, J.: Ungarn. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart.- Regensburg: Verlag Friedrich Pustet, 2004, S. 277

[51] HAUSZMANN, J.: Ungarn. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart.- Regensburg: Verlag Friedrich Pustet, 2004, S. 278

[52] DIE EU-SEITE DER HOMEPAGE DER BOTSCHAFT DER REPUBLIK UNGARN IN BERN (SCHWEIZ): EU-Beitritt. Online im WWW unter: http://www.hungemb.ch/0_eu/eu_de.htm [24.01.2005]

[53] Vgl. HAUSZMANN, J.: Ungarn. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart.- Regensburg: Verlag Friedrich Pustet, 2004, S. 279

[54] Vgl. FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG: Die Ungarn stimmen für den Beitritt zur EU. Online im WWW unter URL: http://www.faz.net/s/Rub1077764ADADC436D8B245BB273C0854B/Doc~E1E9039 [24.01.2005]

[55] „Der Rat der Europäischen Union (auch als Ministerrat bekannt) ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Gemeinschaft, die einen Teil der Europäischen Union bildet. Er besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten auf Ministerebene, die regelmäßig zusammentreten. Sitz ist das Justus Lipsius in Brüssel.

Der Rat ist eines der gemeinsamen Organe der Europäischen Gemeinschaften. Die Europäischen Gemeinschaften (Europäische Gemeinschaft, Europäische Atomgemeinschaft und Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, deren Vertrag bereits ausgelaufen ist) haben seit dem Abkommen über gemeinsame Organe und dem Fusionsvertrag gemeinsame Organe, von denen eines der Rat ist.[...]“

Quelle: NETLEXIKON. EU-Ministerrat. Online im WWW unter URL:

http://www.lexikon-definition.de/Rat-der-Europaeischen-Union.html [28.01.2005]

[56] NETLEXIKON. EU-Osterweiterung. Online im WWW unter: http://www.lexikon-definition.de/EU-Erweiterung-2004.html#Beitrittsgr.C3.BCnde_der_Beitrittsstaaten [28.01.2005]

[57] ebenda

[58] ebenda

[59] Vgl. BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG: EU-Wahl 2004. Online im WWW unter URL: http://www.bpb.de/themen/Q3DSU3„0,Ergebnisse.html [310.11.2004]

[60] MDR.DE: EU-Wahl. Online im WWW unter URL: http://www.mdr.de/eu/beitrittslaender/ungarn/politik/1447155.html [30.01.2005]

[61] Vgl. DER STANDARD. Péter Medgyessy. Online im WWW unter URL: http://derstandarddigital.at/?url=/?page=ArchivSuche [30.01.2005]

[62] Das ungarische Parlament setzte sich mit dem Gesetz Nr. LXII vom Jahre 2001 das Ziel, die Wahrung der sprachlichen und kulturellen Identität der in den Nachbarstaaten lebenden Ungarn auf dem Territorium des Staates zu fördern, in dem sie leben.

Das Ziel ist es, dass die in den Nachbarstaaten lebenden Ungarn in ihrem Geburtsland ihr Auskommen und Wohlergehen finden, hinsichtlich der Wahrung der nationalen Identität und Unterstützung ihrer Einfügung in das politische und gesellschaftliche System der Staaten, deren Staatsbürger sie sind. Dieses Gesetz trat am 01. Jänner 2002 in Kraft.[...]“

Quelle: Vgl.: MAGYÁR KÖZTÁRSASÁG KÜLÜGYMINISZTÉRIUMA: Gesetz über die in den Nachbarstaaten Ungarns lebenden Ungarn. Online im WWW unter URL: www.mfa.gov.hu/NR/rdonlyres/C6F97115-93D9-4033-A5B3-E8082CF5DCA/0/Statusz_DE.pdf [06.02.2005]

[63] „Der Friedensvertrag von Trianon regelte nach dem Ersten Weltkrieg die Bedingungen für Ungarn. Er ist einer der Pariser Vorortverträge, die den Krieg formal beendeten.

Ungarn wurde Ende 1919 nach Paris zu den Friedensverhandlungen eingeladen. Die ungarische Friedensdelegation fand in Paris ungünstige Voraussetzungen vor, da der Vertrag von St. Germain bereits maßgebliche Entscheidungen im Grenzkonflikt getroffen hatte. Ungarn forderte erfolglos eine Revision und eine Volksabstimmung über die abzutretenden Gebiete, hatten damit aber nur nachträglich im Falle von Ödenburg (ungarisch: Sopron) Erfolg, das 1921 nach Volksabstimmung ungarisch wurde.

Schließlich unterzeichnete Ungarn am 4. Juni 1920 den Friedensvertrag im Versailler Palais Grand Trianon [...]“

Quelle: WIKIPEDIA: Vertrag von Trianon. Online im WWW unter URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Trianon [06.01.2005]

[64] Vgl. BUDAPESTER: Referendum endete ergebnislos. Online im WWW unter URL: http://www.budapester.hu/index.php?art=332 [06.02.2005]

[65] BUDAPESTER ZEITUNG: 7. Jahrgang/Nr. 1-2, 10-16. Jänner 2005, S. 1, „Gyurcsány präsentierte Fünf-Punkte-Programm“.

[66] Visegrád ist ein Ort im ungarischen Komitat Pest, ca. 40 km nördlich von Budapest an der Donau gelegen. Bekannt ist er durch eine auf einem Bergkegel am Donauknie gelegene mittelalterliche Burg (im slawischen Sprachraum bedeutet više grad „hohe Burg“. Schon im Jahr 1335 war die Burg von Visegrád Sinnbild der regionalen Kooperation. Als Sitz des ungarischen Königs war der Ort damals Schauplatz eines Gipfels der Könige von Polen, Böhmen und Ungarn. Diese vereinbarten eine enge Zusammenarbeit in den Bereichen Politik und Handel und wurden damit ihren Nachfolgern in den 1990er Jahren zur Inspiration, die Region gemeinsam in die EU zu führen. Nach der Auflösung der Tschechoslowakei im Jahr 1993 bildeten dann deren Nachfolgestaaten Tschechien und Slowakei gemeinsam mit Ungarn und Polen die „Visegrád-Gruppe“ (V4). Das gemeinsam erreichte Ziel der V4-Staaten war die Mitgliedschaft in der EU und der NATO.“)

In der Erklärung von Visegrád vom Februar 1991 verpflichteten sich die Staatschefs Ungarns, Polens und der Tschechoslowakei, sich dem politisch-wirtschaftlichen System Europas anzuschließen sowie ihre Zusammenarbeit auf den Gebieten Regionales, Wirtschaft und Kultur zu intensivieren. Sie bildeten damit eine Art osteuropäisches Pendant zu Benelux.

Quelle: WIKIPEDIA: Visegrád. Online im WWW unter URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Visegr%C3%A1d [30.01.2005]

[67] ESS. European Social Survey. Online im WWW unter URL: http://ess.nsd.uib.no/nesstarlight/index.jsp [20.02.2005]

Ende der Leseprobe aus 276 Seiten

Details

Titel
Zur Problematik der PR-Maßnahmen der ungarischen Regierung vor und nach dem EU-Plebiszit
Untertitel
Eine kritisch-empirische politikwissenschaftliche Untersuchung am Fallbeispiel des EU-Beitritts Ungarns
Hochschule
Universität Wien  (Institut für Politikwissenschaft)
Note
1
Autor
Jahr
2005
Seiten
276
Katalognummer
V83800
ISBN (eBook)
9783638043106
ISBN (Buch)
9783638940597
Dateigröße
2460 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Problematik, PR-Maßnahmen, Regierung, EU-Plebiszit
Arbeit zitieren
Dr. Christoph Themel (Autor:in), 2005, Zur Problematik der PR-Maßnahmen der ungarischen Regierung vor und nach dem EU-Plebiszit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83800

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