Zwischen Vielfalt und Vervielfältigung - Die UNESCO im Kampf um die Kulturen


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

31 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Zwischen Vielfalt und Vervielfältigung
2.1 Kultur
2.1.1 Der Kulturbegriff der UNESCO
2.2 Vielfalt
2.2.1 Partikularismus
2.2.2 Multikulturalität
2.2.3 Interkulturalität
2.2.4 Transkulturalität
2.2.5 Die UNESCO und kulturelle Vielfalt
2.3 Schutz und Förderung
2.3.1 Unterschiedliche Ausgangsbedingungen
2.3.2 Förderung
2.3.3 Schutz

3. Resümee und Ausblick

Literatur

1. Einleitung

„I do not want my house to be walled in on all sides and my windows to be stuffed.

I want the cultures of all lands to be blown about my house as freely as possible.

But I refuse to be blown off my feet by any.”

(Mahatma Gandhi)

Gandhis Idealvorstellung einer weltoffenen, aber zugleich kulturell selbstbestimmten Lebensweise, die er in Opposition zur Dominanz der damaligen britischen Kolonialmacht in Indien artikulierte, scheint eine gewisse aktuelle Brisanz innezuwohnen. Denn die heutzutage auf elektronischen Kommunika­tionswegen vorangetriebene weltweite Vernetzung und die damit einhergehende „Vernichtung des Raums“[1] bewirkt, dass besonders auf kultureller Ebene nationale Grenzen immer stärker an Bedeutung verlieren und die verschiedenen menschlichen Lebens- und Sichtweisen samt ihrer kulturellen Ausdrucksformen in einer neuartigen Unmittelbarkeit einander gewahr werden. Die vorstellbaren soziokulturellen und politischen Szenarien, die eine solche Unmittelbarkeit künftig hervorrufen könnte, reichen von einer Kulturschmelze im Sinne einer uneingeschränkten gegenseitigen Durchdringung der kulturellen Lebensformen[2] über ein friedliches multi- bzw. interkulturelles Nebeneinander derselben bis hin zu einem aufgrund prinzipieller Unvereinbarkeit nicht vermeidbaren gewaltvollen Zusammenprall der Kulturen [3].

Auf kultur wirtschaftlicher Ebene scheint sich dagegen ein etwas anderes Bild abzuzeichnen. Hier besteht ein bereits seit längerem andauernder Trend zur Monokulturalisierung in Form einer unilateralen Durchdringung des globalen Kulturmarktes durch US-amerikanische Erzeugnisse und Formate, insbesondere audiovisueller Art. Die schon heute zu beobachtende und häufig unter Schlagwörtern wie „Amerikanisierung“, „McDonaldisierung“ oder „Disneyfizierung“ charakterisierte Uniformierung des kulturwirtschaftlichen Sektors, die sich ebenfalls in den Lebensweisen und Mentalitäten der Konsumenten niederschlagen könnte (bzw. dies bereits tut[4] ), stößt zwar mancherorts auf entschiedene Ablehnung und entsprechende Abwehrreaktionen (so z.B. in Frankreich mit dem Postulat der „exception culturelle“[5] ), droht jedoch aufgrund von fortschreitenden Liberalisierungstendenzen bzw. –verpflichtungen in der internationalen Kulturwirtschaft in absehbarer Zeit noch weiter verstärkt zu werden. Denn gemäß dem „Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen“ (GATS) der Welthandelsorganisation (WTO) besteht zwischen kulturellen Gütern und Dienstleistungen und jenen aus anderen Wirtschaftszweigen prinzipiell kein handelsrechtlicher Unterschied, d.h. die im GATS enthaltenen Pflichten, wie z.B. die der Meistbegünstigung[6] oder der Inländerbehandlung[7], gelten ebenfalls für den Kultursektor, der sich somit immer mehr den Mechanismen und der Logik des freien Marktes ausgesetzt sieht.

Doch aufgrund jüngster völkerrechtlicher Entwicklungen könnte dieser Trend zur globalen Einheitskultur(wirtschaft) eine Wende erfahren. Denn mit dem am 18. März 2007 in Kraft getretenen „ Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen “ der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) – dessen erklärtes Ziel (neben anderen) es ist, „die Voraussetzungen zu schaffen, dass Kulturen sich entfalten und frei in einer für alle Seiten bereichernden Weise interagieren können“ – wurde eine neue Richtlinie, ein „ethischer Imperativ“[8] formuliert, der weltweit gravierenden Einfluss auf das künftige Kulturgeschehen haben könnte.

Der Kern dieser Konvention ist die Zusicherung des Rechts auf eine eigenständige Kulturpolitik der einzelnen Nationen, z.B. in Form von Subventionen, inhaltlichen oder sprachspezifischen Quotenregelungen, Erhaltung und Ausbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und ähnlichem. Hierin besteht „ein grundsätzlicher Programmkonflikt“[9] mit der WTO, die solche Eingriffe in das Marktgeschehen als „Wettbewerbsverzerrung“ ablehnt.

Die Notwendigkeit einer solchen Rechtsgarantie begründet sich aber laut der UNESCO im Doppelcharakter kultureller Erzeugnisse, die „sowohl eine wirtschaftliche als auch eine kulturelle Natur haben, da sie Träger von Identitäten, Werten und Sinn sind, und daher nicht so behandelt werden dürfen, als hätten sie nur einen kommerziellen Wert“[10]. Da der freie Markt jedoch ein ausschließlich ökonomisches Interesse an kulturellen Erzeugnissen hat und ihren Wert und Angebotsumfang in direkte Relation zu ihrer Nachfrage stellt, kann er die Erhaltung und Förderung der Vielfalt kultureller Interessen und Identitäten prinzipiell nicht gewährleisten. Doch gerade diese Vielfalt erweitere als „eine der Wurzeln von Entwicklung“ „die Freiheitsspielräume jedes Einzelnen“ und sei somit der „Weg zu einer erfüllteren intellektuellen, emotionalen, moralischen und geistigen Existenz“[11] des Menschen, welche durch Förderung der „kulturelle[n] Interaktion im Geist des Brückenbaus zwischen den Völkern“[12] eine „Kultur des Friedens“[13] gewährleisten könne – deshalb bedürfe es, so die UNESCO, regulativer Eingriffe seitens der Politik.[14]

Eine überwältigende Mehrheit der 191 Mitgliedsstaaten der UNESCO ist gewillt, die Konvention zu ratifizieren, 52 haben dies im März 2007 bereits getan; lediglich die USA und Israel nehmen eine ablehnende Haltung ein.[15] Angesichts einer solch hohen und in ihrer Art beispiellosen weltweiten Zustimmung[16] drängt sich die Frage auf, worin eigentlich das gemeinsame Interesse so vieler verschiedener Länder besteht, von welchen (unterschiedlichen) Befürchtungen und Hoffnungen es herrührt und ob die „Magna Charta der internationalen Kulturpolitik“[17] alldem gerecht werden kann.

Im Folgenden soll nun versucht werden, zu zeigen, welche Annahmen, Überzeugungen, Absichten und verschiedenen Interessen der UNESCO-Konvention zu Grunde liegen, von welcher konzeptuellen Basis bezüglich des Wesens und des Potenzials von Kultur im allgemeinen und kultureller Vielfalt im besonderen sie ausgeht, von welchen Modellen und Positionen sie sich hierbei abgrenzen will und worin ihre mögliche Wirkkraft liegt.

2. Zwischen Vielfalt und Vervielfältigung

„Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ – die Formulierung des Titels der UNESCO-Konvention war im Vorfeld umkämpft.[18] Dabei galt es, einen Kompromiss zwischen semantischer Präzision und gewollter Ungenauigkeit der Wortwahl zu erreichen; die Schwierigkeit lag also darin, sowohl eine Beliebigkeit der Bedeutungen zu vermeiden, als auch eine Berücksichtigung sich ändernder Umstände und Auffassungen gewährleisten zu können. Doch gerade diese begriffliche Unbestimmtheit erlaubt es nun, durch nähere Betrachtung und Erörterung der einzelnen Teile des Titels und den sich hieraus ergebenden Fragen und Diskussionspunkten, die der Konventionsverabschiedung vorausgehende und immer noch geführte Debatte um kulturelle Vielfalt und Globalisierung (in Ansätzen) nachzuzeichnen.

2.1 Kultur

„Kultur“ ist ein Wort, dem man wohl täglich in irgendeiner Form unweigerlich begegnet: sei es als Kulturseite der Tageszeitung, als türkisches Kulturzentrum, als Kulturbeutel oder als Bakterienkultur; man kann Kulturhaben“ oder kulturlos sein, die Kulturindustrie verachten und den allgemeinen Kulturverfall beklagen, man kann Freikörperkultur betreiben, im Ausland einen Kulturschock erleiden und zuhause Diskussionen über Leitkultur verfolgen.

„Kultur“ scheint kein sperriger Begriff zu sein – dies lässt zumindest die Entstehung immer neuer hiermit gebildeter Komposita vermuten. Doch gerade weil er in so vielen verschiedenen Zusammenhängen eine Rolle spielt und immer anders konnotiert ist, versperrt er sich gegen allumfassende Definierungen, derer Versuche es nichtsdestotrotz viele gibt.[19]

2.1.1 Der Kulturbegriff der UNESCO

Auch die UNESCO hat dazu ihren eigenen Beitrag geleistet, der sich hier aus pragmatischen Gründen als Ausgangspunkt anbietet. In der Allgemeinen Erklärung zur kulturellen Vielfalt von 2001 bekräftigt die UNESCO ihre Auffassung, „dass Kultur als Ge­samtheit der unverwechselbaren geistigen, materiellen, intellektuellen und emotionalen Eigenschaften einer Gesellschaft oder sozialen Gruppe angesehen werden sollte, und dass sie über Kunst und Literatur hinaus auch Lebensformen, Formen des Zusammenlebens, Wertesysteme, Traditionen und Überzeugungen umfasst“.

In dieser (rein deskriptiven) Definition wird Kultur als ein Sammelbegriff dauerhafter und originärer („unverwechselbarer“) Eigenschaften einer sozialen Gruppe gesehen. Für das Postulat einer solchen Besonderheit bedarf es jedoch notwendigerweise der Gegenüberstellung eines hiervon zu unterscheidendem und somit einer kulturellen Grenzziehung. Diese muss allerdings nicht zwangsläufig mit jener auf nationaler oder „völkischer“ Ebene identisch sein – Kultur ist nicht notwendigerweise Ausdruck eines „Volksgeists“, sondern vielmehr der „Boden geteilter Selbstverständlichkeiten“[20] einer (möglicherweise multiethnischen) Gruppe von Menschen, auf welchem eine über „kulturelle Ausdrucksformen“symbolisch vermittelte Kommunikation stattfindet. Kultur wird dergestalt zum „Gespräch einer Gesellschaft mit sich selbst“[21].

Der innerkulturelle Dialog ist somit der andere wesentliche Aspekt des Kulturbegriffs der UNESCO. Er betont über die Vorstellung von Kultur als bloßem Eigenschaftskatalog einer Gesellschaft (dem sog. „Kulturerbe“) hinaus die Bedeutung des Prozesscharakters einer andauernden Produktion von gesellschaftlicher Kommunikation durch beispielsweise Literatur, Musik und Kunst; aber eben auch durch (Eigenheiten von) Sprache oder der (alltäglichen) Werte- und Wissensvermittlung.[22]

„Kultur“ wird folglich auch nicht als Gegensatz zu „Zivilisation“ definiert, sondern schließt diese mit ein.[23] Nicht nur eine elitäre „Hochkultur“, die ihren Zweck vermeintlich in sich selbst trägt, sondern auch technische Errungenschaften, Praktiken der Lebensführung (der sog. way of life) oder ökonomische Phänomene werden als kulturelle Besonderheiten und Ausdrucksformen ‚anerkannt‘.

Die bisherigen Betrachtungen reichen jedoch allein noch nicht aus, um den Grad der Bedeutung zu erfassen, den die UNESCO dem Thema „Kultur“ beimisst. Denn kulturelle Aktivität ist nach ihrem Verständnis nicht bloß eine von vielen Handlungsoptionen des Menschen, der nachzugehen ihm freigestellt ist, sondern sie ist eine der grundlegenden Determinanten des selbstbestimmten und würdevollen Menschseins überhaupt.[24] So heißt es z.B. in der Präambel der UNESCO-Verfassung von 1945:

„Die weite Verbreitung von Kultur und die Erziehung zu Gerechtigkeit, Freiheit und Frieden sind für die Würde des Menschen unerlässlich und für alle Völker eine höchste Verpflichtung, die im Geiste gegenseitiger Hilfsbereitschaft und Anteilnahme erfüllt werden muss“[25].

Der Kulturbegriff wird in diesem Zusammenhang seiner inhaltlichen Beliebigkeit ein Stück weit beraubt und erhält durch die Bindung an bestimmte Grundwerte eine ethische und somit normative Dimension, vor allem in Hin­blick auf interkulturelle Kommunikation und Verständigung.

Kulturen samt ihrer Ausdrucksformen sind zwar „Träger von Identitäten, Werten und Sinn“ (s.o.) bestimmter sich voneinander abgrenzender sozialer Gruppen, insofern aber immer auch tendenziell Förderer partikularer Entwicklungen auf gesamtgesellschaftlicher oder globaler Ebene. Deshalb dürfen sie sich nicht darin erschöpfen, ihr dialogisches Potenzial innerkulturell zu nutzen, sondern müssen über die eigene Selbstreflexion hinaus auch das Gespräch und den kreativen Austausch mit anderen Kulturformen suchen. Diese Forderung begründet sich in friedenspolitischen, vor allem aber in humanistischen Überzeugungen der UNESCO, die sich aus einem „Bewusstsein der Einheit der Menschheit“[26] speisen.

Da Kultur in der Auffassung der UNESCO keine ethnische, gleichwohl aber eine ethische Fundierung hat, ergibt sich für den anzunehmenden ‚Naturzustand‘ kultureller Begegnung: nicht der unversöhnliche „Krieg aller gegen aller“, sondern die auf der Basis von grundsätzlichen Gemeinsamkeiten stets zu einem gewissen Grad gegebene Anschlussfähigkeit und Übersetzbarkeit verschiedener Kulturen muss den Ausgangspunkt und die Richtschnur einer Debatte um kulturelle Vielfalt bilden. Denn wer in aller kulturellen Verschiedenheit immer zugleich die Idee des spezifisch Menschlichen[27] ausmacht, kann in ihr statt eines Problems vielmehr die Chance einer Vervielfältigung und Verbreitung eben dieses Menschlichen in allen Gesellschaften sehen. Hierin begründet sich auch das Selbstverständnis der Aktivitäten der UNESCO:

„Ihr Handeln [ der UNESCO ] wird auf einem Verständnis des intellektuellen, geistigen und materiellen Erbes beruhen, das zugleich ganzheitlich ist und der kulturellen Vielfalt Rechnung trägt. Dies wird unweigerlich dazu führen, dass historisch entstandene Kulturbegriffe hinterfragt werden, ganz besonders im Rahmen des Völkerrechts und der internationalen Politik.“[28]

Welche Sichtweisen besonders kultureller Vielfalt bedürfen nun einer solchen Hinterfragung und welche sind mit jenen der UNESCO vereinbar bzw. in ihnen bereits zum Teil enthalten?

[...]


[1] Sloterdijk: Fünf Topoi und ein Versuch, uns unsere Zeit zu erklären, S. 4.

[2] Wie von Wolfgang Welsch im Transkulturalitätskonzept beschrieben. Vgl. Welsch: Transkulturalität. Lebensformen nach der Auflösung der Kulturen.

[3] Wie von Samuel Huntington prognostiziert. Vgl. Huntington: Der Kampf der Kulturen.

[4] Hierzu gibt es unterschiedliche Auffassungen. Vgl. z.B. Wagner: Kulturelle Globalisierung, S.15.

[5] Vgl. Sennewald: Zwischen Markt und Museum. Die „Exception culturelle“ in Frankreich.

[6] Das Meistbegünstigungsprinzip (Artikel 2 des GATS) besagt, dass alle staatlichen Maßnahmen, die darauf zielen, einen Dienstleistungserbringer zu begünstigen (z.B. Subventionen), immer auch dessen internationalen Wettbewerbern gewährt werden müssen.

Vgl. Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS), S. 3.

[7] Das Prinzip der Inländerbehandlung (Artikel 17 des GATS) besagt, dass alle staatlichen Maßnahmen, die darauf zielen, ausländische Dienstleistungsanbieter in der Erbringung ihrer Dienstleistung zu beeinträchtigen (z.B. Besteuerungen), immer auch den inländischen Anbietern auferlegt werden müssen.

Vgl. Ebd., S. 15.

[8] Artikel 4 der Allgemeinen Erklärung zur kulturellen Vielfalt der UNESCO.

[9] Krajewski: Auswirkungen des GATS auf Instrumente der Kulturpolitik und Kulturförderung in Deutschland, S. 47.

[10] Präambel der UNESCO-Konvention.

[11] Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung zur kulturellen Vielfalt der UNESCO.

[12] Artikel 1, Satz d) der UNESCO-Konvention.

[13] Ebd., Artikel 1, Satz c).

[14] Vgl. Artikel 11 der Allgemeinen Erklärung zur kulturellen Vielfalt der UNESCO.

[15] Die US-amerikanische Außenministerin Rice gibt zu bedenken: „this convention invites a­buse by enemies of democracy and free trade.“

[http://www.iti-germany.de/kultvielfalt/pdf/4_e_2%20RiceLetter.pdf]

Eine ähnliche Begründung findet sich in der offiziellen Erläuterung der Ablehnung der Konvention durch die US-Botschafterin Oliver: „this Convention as now drafted could be used by states to justify policies […] that a state might use to control what its citizens can see; what they can read; what they can listen to; and what they can do. We believe -- in keeping with existing conventions -- that the world must affirm the right of all people to make these decisions for themselves.“

[http://www.unesco.usmission.gov/GC_09082006_Statement_10202005.cfm]

[16] UNESCO-Generaldirektor Koïchiro Matsuura zeigt sich beeindruckt: „Die Schnelligkeit des Ratifizierungsprozesses ist beispiellos. Keine der UNESCO-Konventionen wurde in so kurzer Zeit von so vielen Staaten verabschiedet.“ [http://www.unesco.de/ua06-20070.html?&L=4].

[17] Metze-Mangold/Merkel: Magna Charta der internationalen Kulturpolitik.

[18] Vgl. Metze-Mangold/Merkel: Magna Charta der internationalen Kulturpolitik, S. 367.

[19] Für eine grobe Übersicht zahlreicher Definitionen vgl. Baecker: Was ist Kultur?

Baecker resümiert angesichts der divergierenden Beschreibungen von Kultur: „Sag mir, wie du sie definierst, und ich sage dir, wer du bist.“ (S. 4)

[20] So umschreibt Wolfgang Welsch den Kulturbegriff Wittgensteins. Welsch: Transkulturalität. Lebensformen nach der Auflösung der Kulturen, S.12.

[21] So formuliert es die Deutsche UNESCO-Kommission. [http://www.unesco.de/fkkv07.html]

[22] Dieser zweite Aspekt wurde auch von Ernst Cassirer hervorgehoben: „Denn der Inhalt des Kulturbegriffs lässt sich von den Grundformen und Grundrichtungen des geistigen Produzierens nicht lösen: Das ‚Sein’ ist hier nirgends anders als im ‚Tun’ erfassbar.“ Cassirer: Philosophie der symbolischen Formen. Bd.1, S. 11.

[23] Zur (genuin deutschen) Geschichte der Trennung von Kultur und Zivilisation vgl. Schnädelbach: Kultur, S. 527 ff.

[24] Hierin besteht eine Parallele zu Kant, der Kultur als Ausdruck der Freiheit und Eigenständigkeit des Menschen sieht: „Die Hervorbringung der Tauglichkeit eines vernünftigen Wesens zu beliebigen Zwecken überhaupt (folglich in seiner Freiheit) ist die Kultur. Also kann nur die Kultur der letzte Zweck sein, den man der Natur in Ansehung der Menschengattung beizulegen Ursache hat“. Kant: Kritik der Urteilskraft, S. 390.

[25] Verfassung der UNESCO. [http://www.unesco.de/verfassung.html]

[26] Vgl. Präambel der Allgemeinen Erklärung zur kulturellen Vielfalt.

[27] Hiermit sind vor allem Würde, Freiheit und rechtliche Gleichheit des Menschen gemeint.

[28] Mittelfristige Strategie der UNESCO 2002-2007, S. 46.

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Zwischen Vielfalt und Vervielfältigung - Die UNESCO im Kampf um die Kulturen
Hochschule
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf  (Philosophisches Institut)
Veranstaltung
Kampf der Kulturen
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
31
Katalognummer
V83690
ISBN (eBook)
9783638908894
Dateigröße
532 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zwischen, Vielfalt, Vervielfältigung, UNESCO, Kampf, Kulturen, Kampf, Kulturen
Arbeit zitieren
Timo Klemm (Autor:in), 2007, Zwischen Vielfalt und Vervielfältigung - Die UNESCO im Kampf um die Kulturen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83690

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