Die Problematik des Begriffs "Aufgeklärter Absolutismus"


Hausarbeit, 2006

16 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Erläuterung der Begriffe „Aufklärung“ und „Absolutismus“

3. Zur Geschichte des Begriffs „aufgeklärter Absolutismus“

4. Die Forschungsdiskussion
4.1 Zwei unterschiedliche Sichtweisen auf die Herrschaftsform des aufgeklärten Absolutismus
4.1.1. Der aufgeklärte Absolutismus als eine, die Ideen der Aufklärung zur Verbesserung des Staatswohls, aufgreifende Herrschaftsform
4.1.1.1 Karl Otmar Freiherr von Aretin
4.1.1.2 Fritz Hartung
4.1.1.3 Ernst Walder
4.1.2 Der aufgeklärte Absolutismus als eine, die Ideen der Aufklärung zur Steigerung monarchischer Macht, aufgreifende Herrschaftsform
4.1.2.1 Ingrid Mittenzwei
4.1.2.2 Weitere Historiker (Wilhelm Roscher, Reinhold Koser, Otto Hintze, Gottfried Niedhart)
4.2 „Aufgeklärter Absolutismus“ oder „Reformabsolutismus“

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Problematik des Begriffs „aufgeklärter Absolutismus“ beschäftigt die Historiker bereits seit dem 19. Jahrhundert. Seit Wilhelm Roscher den Begriff 1847 in den historischen Diskurs eingeführt hat, wurde er immer wieder kontrovers diskutiert. Zu einem einstimmigen Ergebnis konnte man dabei nicht gelangen.

Einerseits sind sich die Historiker nicht einig, welchen Zeitraum der aufgeklärte Absolutismus umspannt; hier gehen die Vorschläge von den Principi der italienischen Renaissance als der Beginn, bis hin zu Napoleon I. als dem letzten aufgeklärten Absolutisten. Auch die geografische Einordnung bereitet Probleme, denn während die meisten Historiker den aufgeklärten Absolutismus als ein europäisches Phänomen betrachten, beziehen andere auch Staaten, wie die Türkei oder China mit ein.[1]

Darüber hinaus ist auch der Begriff selbst zum Diskussionsthema geworden. Die Tatsache, dass zwei so unterschiedliche Theorien wie „Aufklärung“ und „Absolutismus“ in einer Bezeichnung verschmelzen, erscheint z. B. Birtsch als „eine begriffliche Fehlleistung der Historiographie“[2]. Aretin ist der Meinung, dass sich Aufklärung und Absolutismus in letzter Konsequenz ausschließen.[3] Dennoch wird weitgehend am Begriff des „aufgeklärten Absolutismus“ festgehalten, wenn auch in der neueren Forschung zum Teil die Bezeichnung „Reformabsolutismus“ favorisiert wird.

Im Folgenden soll nun auf die Geschichte des umstrittenen Begriffs genauer eingegangen werden, sowie die unterschiedlichen Standpunkte einiger Historiker zum Thema „aufgeklärter Absolutismus“ aufgezeigt werden.

2. Erläuterung der Begriffe „Aufklärung“ und „Absolutismus“

Eine Auseinandersetzung mit dem Begriff „aufgeklärter Absolutismus“ erfordert eingangs eine Erläuterung der beiden Begriffsbestandteile.

Als Zeitalter des Absolutismus wird im Allgemeinen das 17. und 18. Jahrhundert bezeichnet. Unter Absolutismus wird eine Herrschaftsform verstanden, die auf der unumschränkten Macht eines Monarchen fußt, dessen Legitimation auf dem Gottesgnadentum sowie dem Erbrecht der Dynastien beruht. Seine höchste Ausbildung erreichte der Absolutismus vor allem in Kontinentaleuropa.[4]

Die Prinzipien der Aufklärung führten im Verlauf des 18. Jahrhunderts zu einer veränderten Sicht auf die absolute Monarchie. So wurde das Gottesgnadentum abgelöst durch einen rationalen Herrschaftsanspruch, der Herrscher erscheint als „Agent der gesellschaftlichen Vernunft“.[5] Die Monarchie soll im Dienste der Allgemeinheit stehen und im Interesse des Staates und der Untertanen handeln.

3. Zur Geschichte des Begriffs „aufgeklärter Absolutismus“

Darüber, wann der Begriff des aufgeklärten Absolutismus das erste Mal verwendet wurde, sind sich die Historiker nicht ganz einig. So schreibt beispielsweise Günter Birtsch, dass dem Begriff keine „zeitgenössische[n], unmissverständlichen[n] und eindeutige[n] Quellenbegriffe zugrunde lägen“[6] wohingegen Ingrid Mittenzwei der Ansicht ist, dass der Begriff aus dem 18. Jahrhundert stammt, also „nicht nachträglich vom Historiker für die Charakterisierung eines historischen Tatbestandes geprägt“[7] wurde. Diese Ansicht vertritt auch Karl Otmar Frhr. von Aretin. In einem von ihm herausgegebenen Sammelband zum Thema aufgeklärter Absolutismus, geht er in der Einleitung näher auf die Entstehung des Begriffes ein.

Der Begriff „despotisme légal“ wurde demzufolge erstmals im 18. Jahrhundert in der physiokratischen Literatur gebraucht. Ausgehend von der Annahme, dass nur ein absoluter Monarch die Ideen der Aufklärung zum Nutzen des Staates umsetzen könne, wurde der Begriff geprägt. Er bezeichnete also eine Herrschaftsform, bei der ein absoluter Monarch, der aufklärerische Reformen erzwingt „im höheren Sinne legal handelt“[8].

Nachdem der Ausdruck nahezu in Vergessenheit geriet, wurde er 1847 von Wilhelm Roscher in seinen „Umrissen zur Naturlehre der drei Staatsformen“ wieder verwendet. Birtsch schreibt hierzu, dass es sich bei dem Begriff des „aufgeklärten Absolutismus“ um einen von Roscher eingeführten „Kunstbegriff“[9] handele. Roscher unterschied drei Entwicklungsstufen in der Geschichte des neueren Absolutismus: Nach dem konfessionellen und dem höfischen Absolutismus, stellt der aufgeklärte Absolutismus gewissermaßen die höchste dieser drei Stufen dar. Roscher sah im aufgeklärten Absolutismus eine entscheidende Machtsteigerung für den Monarchen. Unter dem Deckmantel der Aufklärung konnte dieser als erster Diener des Staates seinen Willen leichter durchsetzen.[10]

Auf dem Historikerkongress 1928 in Oslo wurde die Frage nach dem Wesen des aufgeklärten Absolutismus erneut aufgeworfen. Der französische Historiker Lhéritier stellte den Begriff zur Diskussion. Als Diskussionsgrundlage sollte ein Vortrag Lhéritiers dienen, in dem er die Durchführung von Reformen als Hauptmerkmal des aufgeklärten Absolutismus sah. Damit dehnte er den Zeitraum auch auf frühere, nicht aufgeklärte Regierungen bis hin zu Napoleon I. aus. Der aufgeklärte Absolutismus als eigene historische Periode würde somit ganz verschwinden.[11]

Zur endgültigen Klärung des Begriffs, schlug Lhéritier die Bildung einer Kommission vor, die sich bis zum Kongress in Zürich 1938 mit dem Problem befassen sollte. Die Ergebnisse, die daraufhin in Zürich vorgestellt wurden, waren jedoch so vielschichtig, dass sie zu keinem befriedigenden, endgültigen Resultat führen konnten.[12]

Fritz Hartung hat 1974 versucht, den aufgeklärten Absolutismus zeitlich und hinsichtlich seines „geistigen Gehalts“[13] klar zu begrenzen: Der aufgeklärte Absolutismus gehört demnach „in das Endstadium der ständisch gegliederten Gesellschaftsordnung, wie sie noch aus dem Mittelalter überkommen war, er zweifelt bereits an der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der überlieferten Scheidung des Volkes in Geburtsstände, [...] er bemüht sich um Abmilderung der Mängel und Härten dieses Systems, aber er findet nicht den Mut , die vollen Konsequenzen seiner Theorien zu ziehen und die ganze bestehende Gesellschaftsordnung über den Haufen zu werfen“.[14]

[...]


[1] Vgl. Fritz Hartung: Der aufgeklärte Absolutismus, in Karl Otmar Freiherr von Aretin (Hg.), Der aufgeklärte

Absolutismus (Neue wissenschaftliche Bibliothek, Bd. 67), Köln 1974, S. 54 – 76, hier: S.55f.

[2] Günter Birtsch: Aufgeklärter Absolutismus oder Reformabsolutismus?, in: Günter Birtsch (Hg.),

Reformabsolutismus im Vergleich. Staatswirklichkeit – Modernisierungsaspekte – verfassungsstaatliche

Positionen (Aufklärung 9 (1996) Heft1), Hamburg 1996, S. 101 – 109, hier: S.105.

[3] Vgl. Karl Otmar Freiherr von Aretin (Hg.): Der Aufgeklärte Absolutismus (Neue Wissenschaftliche

Bibliothek Bd. 67), Köln 1974, S. 43.

[4] Vgl. Johannes Kunisch: Absolutismus. Europäische Geschichte vom Westfälischen Frieden bis zur Krise des

Ancien Régime, Göttingen 21999, S. 20.

[5] Kunisch: Absolutismus, S. 27.

[6] Birtsch: Aufgeklärter Absolutismus oder Reformabsolutismus?, S. 101.

[7] Ingrid Mittenzwei: Über das Problem des aufgeklärten Absolutismus, in Zeitschrift für Geschichtswissenschaft

18 (1970), S. 1162 – 1172, hier: S. 1162.

[8] Aretin: Der aufgeklärte Absolutismus, S. 11.

[9] Birtsch: Aufgeklärter Absolutismus oder Reformabsolutismus?, S. 109.

[10] Vgl. Wilhelm Roscher: Roscher, Wilhelm: Politik. Geschichtliche Naturlehre der Monarchie, Aristokratie und

Demokratie. Stuttgart und Berlin 31908, S. 250ff.

[11] Vgl. Hartung: Der aufgeklärte Absolutismus, S. 54f.

[12] Vgl. Hartung: Der aufgeklärte Absolutismus, S. 55f.

[13] Hartung: Der aufgeklärte Absolutismus, S. 58.

[14] Hartung: Der aufgeklärte Absolutismus, S. 58.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Die Problematik des Begriffs "Aufgeklärter Absolutismus"
Hochschule
Universität Regensburg  (Institut für Geschichte)
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
16
Katalognummer
V83630
ISBN (eBook)
9783638000529
ISBN (Buch)
9783656525165
Dateigröße
427 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Problematik, Begriffs, Aufgeklärter, Absolutismus
Arbeit zitieren
Regina Eberle (Autor:in), 2006, Die Problematik des Begriffs "Aufgeklärter Absolutismus", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83630

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Problematik des Begriffs "Aufgeklärter Absolutismus"



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden