Entwicklung und Bestimmungsgründe der Besteuerung mobiler und immobiler Produktionsfaktoren in den USA


Seminararbeit, 2004

27 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Das Steuersystem der USA im Überblick
2.1 Einblick in die historische Entwicklung
2.2 Aufbau des Steuersystems und einzelne Steuerarten

3 Entwicklung der Faktorbesteuerung in den USA
3.1 Zusammensetzung der Steuereinnahmen und Steuersätze
3.2 Die effektive durchschnittliche Steuerbelastung
3.2.1 Die Entwicklung der Gesamt- und Einzelsteuerbelastung
3.2.2 Die USA im internationalen Steuerbelastungsvergleich

4 Bestimmungsgründe der Faktorbesteuerung
4.1 Faktormobilität und internationaler Steuerwettbewerb
4.2 Rolle der USA im internationalen Steuerwettbewerb
4.3 Mögliche Ursachen für die unterschiedliche Faktorbelastung

5 Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Anteil der Steuerarten an den Gesamtsteuereinnahmen, 1934-2009 (in %)

Abbildung 2: Anteile der Steuereinnahmen am Bruttoinlandsprodukt, 1929-2002 (in %)

Abbildung 3: Entwicklung der Spitzensteuersätze auf Bundesebene

Abbildung 4: Abgabenquote in den USA, 1970-2001 (in % des BIP)

Abbildung 5: Effektive durchschnittliche Steuerbelastung von Arbeit und Kapital

Abbildung 6: Gesamtsteuerbelastung / Abgabenquoten im internationalen Vergleich

Abbildung 7: Effektive durchschnittliche Kapitalsteuersätze im internat. Vergleich

Abbildung 8: Effektive durchschnittliche Arbeitssteuersätze im internat. Vergleich

Abbildung 9: Steuern auf Vermögen in % des BIP, 1965-1999

Abbildung 10: Effektive durchschnittliche Körperschaftsteuersätze, 1980-1996

Abbildung 11: Umfang der Schattenwirtschaft (in % des BIP), 1990 und 2002

Abbildung 12: Entwicklung der Arbeitslosenquote in den USA, 1940-2003

Abbildung 13: Auslandsdirektinvestitionen in den USA, 1981-1997

Abbildung 14: Steuer- und Abgabenquoten 2002 im internationalen Vergleich

Abbildung 15: Gesamtbelastung der Lohnkosten im internationalen Vergleich 2002

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Übersicht über die wichtigsten Steuerarten der einzelnen Staatsebenen

Tabelle 2: Einkommen- und Körperschaftsteuersätze bestimmter Einzelstaaten 2001

Tabelle 3: Anteil der Steuerarten an den Gesamtsteuereinnahmen (in %), 1934-2009

Tabelle 4: Wachsende Vermögenssteuereinnahmen der Einzelstaaten, 1965-2001

Tabelle 5: Anteil der Steuereinnahmen am Bruttoinlandsprodukt (in %), 1934-2009

Tabelle 6: Spitzensteuersätze nach Steuerart auf Bundesebene, 1913-2002

Tabelle 7: Effektive durchschnittliche Steuerbelastung im internationalen Vergleich

1 Einleitung

Die vorliegende Seminararbeit untersucht die „Entwicklung und Bestim­mungsgründe der Besteuerung mobiler und immobiler Produktionsfaktoren in den USA" im Rahmen des Generalthemas „Langfristige Trends der wirt­schaftlichen Entwicklung".

Die fortschreitende Internationalisierung der Wirtschaftsbeziehungen ging mit einer zunehmenden Faktormobilität einher, welche die Steuer- und Finanz­politik der Länder im internationalen Wettbewerb verstärkt zum Standort­faktor werden ließ.[1] Im Rahmen der Seminararbeit wird dabei untersucht, ob und inwiefern sich die Folgen eines möglichen Steuerwettbewerbs auf die USA als Unter­nehmens­standort auswirken. Nach einem kurzen Überblick über die historische Entwicklung und den Aufbau des Steuersystems der USA in Kapitel 2, folgt in Kapitel 3 eine ausführliche Unter­suchung der langfristigen Entwicklung der Steuerbelastung des mobilen Faktors Kapital und immobilen Faktors Arbeit. Bei der Er­mittlung der tatsächlichen, ver­gleich­baren Steuerlast der Faktoren wird dabei auf die Messmethode der effektiven durch­schnitt­lichen Steuer­belas­tung zurückgegriffen. In Kapitel 4 wird schließ­lich auf die Bestimmungsgründe der Faktorbesteuerung und die Rolle der USA im glo­ba­len Steuer­wett­bewerb eingegangen. Abschnitt 4.3 behandelt dabei mögliche Ursachen für die unter­schiedliche Belastung der Faktoren Arbeit und Kapital in den Ver­einig­ten Staaten.

2 Das Steuersystem der USA im Überblick

2.1 Einblick in die historische Entwicklung

Das US-Steuersystem und -Steuerrecht ist geprägt durch die geschicht­lichen Wurzeln der Politik- und Wirtschafts­entwicklung in den Ver­einigten Staaten. Ein historisch ausge­prägter Wirtschafts­liberalismus und das Ideal des freien Unternehmertums sind in den USA eng verbunden mit dem festen Glauben an die Funk­tions­tüch­tigkeit und Selbstheilungskräfte des Marktes. Bereits in den ersten Jahren nach der Staats­gründung wurde die Bundesregierung von einfluss­reichen Kreisen dazu gedrängt, möglichst wenig in den Wirtschafts­prozess einzugreifen. Die Verfassung von 1789 hatte beson­ders den Einzel­staaten hohe (wirtschafts)­politische Souveränität zugeschrie­ben.[2] Die hier­aus resultie­rende, stark föderalistische Staatsstruktur führte dabei auf dem Gebiet des Steuer­wesens zu einer starken Zer­splitterung und Unüber­sichtlichkeit.[3] Der Bund erhob anfänglich nur einige Verbrauchs­steuern und Zölle auf importier­te Waren. Erst zu Beginn des 20. Jahr­hunderts wurden die landes­weite Kör­per­schaftsteuer (1909) und Einkom­men­steuer (1913) eingeführt. Im zweiten Weltkrieg und in den darauffolgenden Jahrzehnten wurde vor allem die Ein­kommensteuer zur wichtig­sten Einnah­mequelle des Bundes.[4] Spätestens nach der 1929 eingeleiteten Weltwirt­schaftskrise nahmen die staats­inter­ven­tionistischen Maßnahmen spürbar zu (Roosevelts „New Deal“ (1934) und eine nachfrage­orientierte Wirtschaftspolitik unter Kennedy und Johnson (1961-1968)), womit auch deutliche Steuer­er­höhungen einhergingen. Mit der Wende zu einer ange­bots­orien­tierten Wirt­schafts­politik in den achtzi­ger Jahren kam es wiederum zu drastischen Steuer­senkungen und einer (rela­tiven) Ver­ein­fach­ung des Steuersystems.[5]

2.2 Aufbau des Steuersystems und einzelne Steuerarten

Die stark föderalistische Prägung der Vereinigten Staaten spiegelt sich in der uneinheitlichen Finanz­ver­fassung des Landes wieder. Steuern können in den USA gleich­zei­tig vom Bund (Federal Government), den einzelnen Bundes­staaten (States) und den lokalen Gebietskörperschaften (Local Govern­ments /Municipalities) erhoben werden (vgl. Anhang, Tab. 1). Die Verteilung der Steuerhoheit ist dabei nicht eindeutig ge­regelt.[6] Dies kann dazu führen, dass Bund, Einzel­staaten und Kommunen unab­hängig von­einander dasselbe Steuerobjekt be­lasten. Rechtliche Grundlage des Bundessteuerrechts bildet der Internal Revenue Code (IRC) von 1986. Der Internal Revenue Service (IRS) ist für die Ausführung der Steuergesetze auf Bundesebene zuständig. Die Finanzhoheit der Einzel­staaten wird lediglich durch einige Bestimmungen in der Bundesverfassung und ansonsten in den jeweiligen einzelstaatlichen Verfassung­en einge­schränkt. Die Höhe der Steuersätze variiert dabei je nach Einzel­staat (vgl. Anhang, Tab. 2). Darüber hinaus erheben inzwischen nahezu alle Kommu­nen örtliche Grund- und Vermögenssteuern und zunehmend auch Einkommen- und Körperschaftsteuern. Während auf Bundes­ebene weder Vermögen- noch Grundsteuern existieren, bilden jene aller­dings (in variieren­der Höhe) das Rückgrat des Finanzsystems der meisten Einzel­staaten und Gemeinden.[7] Der Bund erhebt auch keine allgemeine Umsatz­steuer, wäh­rend die Mehrzahl der Einzelstaaten und Kommunen (in Form einer Ein­phasensteuer) den End­ver­braucher mit unterschiedlich hohen, sogenannten Sales and Use Taxes be­lastet. Schließlich existieren neben Erbschaft- und Schenkungssteuern, ein­zel­ne Verbrauchsteuern, be­stimmte Ver­mö­gens­verkehrsteuern und auch einige Umweltsteuern.[8]

3 Entwicklung der Faktorbesteuerung in den USA

3.1 Zusammensetzung der Steuereinnahmen und Steuersätze

Die relevanten Quellen der Steuereinnahmen in den USA werden in der Zeitspanne von 1934 bis 2003 (mit einer Prognose bis 2009) analysiert. Betrachtet wird zunächst die Entwicklung des prozentualen Anteils der Einkom­mensteuer­- und Körperschaftsteuereinnahmen an den Gesamt­steuer­ein­nahmen auf Bundesebene. Zu beachten ist hierbei, dass die folgende Zeitreihe lediglich die Zusammensetzung der Einnahmen des Bundes berücksichtigt. Folglich sind zunächst noch keine direkten Rückschlüsse auf die effektive (und international vergleichbare) Steuer­belastung der Fakto­ren Arbeit und Kapital möglich. Auch sollte beachtet werden, dass die Besteuer­ung des Kapitals von Personen­gesellschaften und privaten Haus­halten im Gegensatz zu ju­ristischen Personen über die Einkommen­steuer erfolgt (vgl. Abschnitt 3.2).[9] Das folgende Diagramm zeigt die Entwicklung der Anteile der Körperschaft- und Einkommensteuereinnahmen an den Gesamt­steuer­ein­nahmen auf Bun­desebene.

Abbildung 1: Anteil der Steuerarten an den Gesamtsteuereinnahmen, 1934-2009 (in %)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Originalquelle: Office of Management and Budget: Fiscal Year 2005 Budget (2004).

Eigene Darstellung. Daten unter www.whitehouse.gov/omb (vgl. Anhang, Tab. 3).

Auffällig ist der relativ hohe Anteil der Körperschaftsteuereinnahmen des Bundes während des zweiten Weltkrieges im Vergleich zu dem damals noch geringen Anteil der Einkommen­steuereinnahmen. Erst in der Nachkriegszeit und den darauf­folgen­den Jahrzehnten wurde die Einkommensteuer zur wichtigsten Ein­nahmequelle des Bundes, während der Anteil der Körper­schaftsteuer­einnahmen kontinuierlich abnahm und 1983 mit 6,2 % seinen historischen Tiefpunkt erreichte. Der Anteil der Einkommensteuereinnahmen war zu diesem Zeitpunkt mit 48,1 % sehr hoch und hielt sich bis heute (ca. 46 %) mit leichten Schwankungen auf diesem Niveau. Der Anteil der Bun­deseinnahmen an Körperschaftsteuer betrug in den letzten 20 Jahren durch­schnittlich ca. 10 %. In der Prognose bis 2009 werden keine signifi­kanten Änderungen bei der Zusammensetzung der Bundesgesamt­steuer­ein­nahmen erwartet. Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die Anteile der Steuer­einnahmen in Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 1929 bis 2002. Aus ihr kann bereits der Verlauf der (international vergleichbaren) Gesamt­steuerbelastung (in Form der Abgaben­quote, vgl. Abschnitt 3.2.1) abgelesen werden (oberste Kurve).

Abbildung 2: Anteile der Steuereinnahmen am Bruttoinlandsprodukt, 1929-2002 (in %)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Bureau of Economic Analysis, Nat. Income and Product Accounts 2003.

Download unter www.taxpolicycenter.org (vgl. Anhang, Tab. 5).

Interessant ist dabei die relativ hohe Steuerquote der Einzel­staaten und Gemeinden (State and Local), welche im Gegensatz zum Bund vor allem Vermögen-, Grund- und Körper­schaftsteuer erheben und damit besonders Kapital belasten (vgl. Anhang, Tab. 2, 4 und Abb. 9). Der Anteil der Bun­des­körper­schaft­steuereinnahmen (Federal Corporate) nahm hingegen ab, währ­end der Sozialab­ga­benanteil (von anfänglich 0 %) kontinuierlich zunahm.

Im folgenden Diagramm ist die Entwicklung der Spitzensteuersätze von Einkommen- und Körperschaftsteuer (Bund) von 1913 bis 2002 dargestellt.

Abbildung 3: Entwicklung der Spitzensteuersätze auf Bundesebene

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Originalquelle: World Tax Database, Office of Tax Policy Research (2002).

Eigene Darstellung. Daten unter www.taxpolicycenter.org (vgl. Anhang, Tab. 6).

Der Einkommenspitzensteuersatz erreichte gegen Ende des ersten Welt­krieges erstmals eine Höhe von 77 % (1918), fiel zu Beginn der Welt­wirt­schaftskrise bis auf 25 % (1930) und kletterte in den folgenden Jahr­zehnten auf ein Spitzenniveau von über 90 %. Erst ab Mitte der 60er und vor allem gegen Ende der 80er Jahre fiel er schrittweise bis auf 28 % (1988) zurück und schwankte von 1990 bis heute zwischen 30 und 40 %. In der Zeit­spanne von 1945 bis 2001 betrug der Anteil der Ein­kommen­steuer­einnahmen am BIP dennoch weiterhin um die 8 % (vgl. Abb. 2). Der gleichmäßige Anstieg des Spitzensteuersatzes der Körper­schaftssteuer erreichte 1962 mit 52 % seinen Höhepunkt. In den folgenden Jahrzehnten sank er kontinuierlich bis auf 35 % zurück (2002) und glich sich somit in seiner Höhe dem Einkommen­steuersatz an. Zu erwähnen ist, dass aus der Betrachtung der Einkommen- und Körperschaft­steuerquoten in Abbildung 2 (vgl. Anhang, Tab. 5) noch keine direkte Aussage über die effektive Belastung von Arbeit und Kapital gemacht werden kann (z.B. aufgrund des „Kapitalanteils“ der unter die Einkommensteuer und Vermögen­steuer fällt). Auch die alleinige Betrachtung der Spitzensteuersätze lässt diesbezüglich keine unmittelbaren Rück­schlüs­se zu (beispielsweise aufgrund inter­natio­nal unterschiedlicher Steuer­be­mes­sungs­grundlagen im jeweiligen Steuer­recht). In Abschnitt 3.2.1 wird deshalb die effektive durchschnitt­liche Steuer­be­lastung von Arbeit und Kapital in den USA untersucht.

3.2 Die effektive durchschnittliche Steuerbelastung

Durch international unterschiedlich hohe Steuerbefreiungen, Steuererleich­te­rungen, Bewer­tungsfreiheiten, Sonderabschreibungen, Freigrenzen und Frei­beträge kann die steuerliche Bemessungsgrundlage in verschiedenen Län­dern trotz gleicher Höhe des Bruttoeinkommens stark differieren. Für inter­nationale Standortentscheidungen von Unternehmen ist daher die Me­tho­de der effektiven durchschnittlichen Steuerbelastung von Arbeit und Kapital aus­schlaggebend.[10] Bei diesem komplizierten Ansatz wird das gesamte tat­säch­liche Aufkommen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben den entsprech­en­den volkswirtschaftlichen Größen zugewiesen und durch die je­weilige Steuerbasis dividiert. Der große Vorteil ist, dass durch das Zugrunde­legen der tatsächlichen Steuerzahlungen die unterschiedlichen steuergesetzlichen Regelungen und Vergünstigungen der Länder erfasst werden und ver­schie­dene Steuern mit ähnlicher Bemessungsgrundlage zu einem effektiven Steuersatz zusammengefasst werden können.[11]

3.2.1 Die Entwicklung der Gesamt- und Einzelsteuerbelastung

Im folgenden Diagramm wird zunächst der Verlauf der Gesamtsteuer­be­lastung der USA von 1970 bis 2001 anhand der Abgabenquote (Steuer- und Sozial­abga­ben in Prozent des BIP) dargestellt.

Abbildung 4: Abgabenquote in den USA, 1970-2001 (in % des BIP)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Originalquelle: OECD-Revenue Statistics 1965-2002 und Office of Manage­ment and Budget: Fiscal Year 2004 Budget (2003). Eigene Darstellung. Daten unter www.taxpolicycenter.org.

Die Gesamt-Abgabenquote schwankte in den letzten 30 Jahren nur gering­fügig zwischen 26 und 29 Prozent. Die Grafik verdeutlicht auch die relativ hohe Steuerquote auf Einzelstaaten- und Gemeindeebene die sich seit 1970 konstant um die 9-10 % bewegte (Verbindungslinien, vgl. auch Abb.2).

In der nachfolgenden Zeitreihe wird die effektive durchschnittliche Steuer­belastung der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital in den USA von 1965 bis 2000 veranschaulicht. Zum Faktor Kapital wird hierbei auch das Ka­pital von natürlichen Personen (d.h. von Personengesellschaften und priva­ten Haus­halten) miteinbezogen. Auffällig ist zunächst der relativ gleichmäßige Verlauf der Steuersätze über die letzten vierzig Jahre. Das Diagramm ver­deutlicht, dass Kapital in den USA mit durchschnittlich ca. 40 % relativ hoch besteuert wird, während die Belastung des Faktors Arbeit mit durchschnittlich 26 % relativ niedrig ist. Die Bestimmungsgründe und Einflussfaktoren der Faktorbesteuerung werden in Kapitel 4 untersucht.

Abbildung 5: Effektive durchschnittliche Steuerbelastung von Arbeit und Kapital

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Originalquelle: OECD-Revenue Statistics and National Accounts (2002). Daten aus: Hettich / Schmidt (2000), S.15f.; Carey / Tchilinguirian (2000), S. 28, S. 46 und Carey / Rabesona (2002), S.130. Eigene Darstellung (vgl. Anhang, Tab. 7).

3.2.2 Die USA im internationalen Steuerbelastungsvergleich

Die USA gelten insgesamt im Vergleich zum OECD-Durchschnitt als Niedrig­steuerland, was nachfolgendes Diagramm (Abb. 6) belegt. Deutschland dagegen befindet sich mit durchschnittlich 36 % hinsichtlich der Gesamt­steuerbelastung mittlerweile auf dem OECD-Durch­schnittsniveau. In den Diagrammen 7 und 8 werden die Kapitalsteuer- und Arbeitssteuersätze der USA inter­na­tio­nal verglichen. Die USA liegen bei der effektiven durch­schnitt­lichen Kapital­besteuerung mit ca. 40 % über dem OECD-Schnitt (ca. 34 %), während Deutschland vor allem seit Ende der 80er Jahre mit ca. 26 % deutlich darunter liegt. Fast spiegelbildlich verhält es sich dagegen bei der effektiven durchschnittlichen Besteuerung des Faktors Arbeit. So liegen die Vereinigten Staaten mit durchschnittlich ca. 26 % weit unter dem OECD-Durchschnitt (ca. 35 %), während Deutschland mit ca. 39-41 % deutlich darüber liegt.

Abbildung 6: Gesamtsteuerbelastung / Abgabenquoten im internationalen Vergleich

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Originalquelle: OECD-Revenue Statistics 1965-2002 (2003). Eigene Darstellung. Daten unter www.bundesfinanzminsterium.de und www.whitehouse.gov/omb (vgl. Anhang, Tab. 7).

Abbildung 7: Effektive durchschnittliche Kapitalsteuersätze im internat. Vergleich

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Originalquelle: OECD-Revenue Statistics (2002). Daten aus Hettich / Schmidt (2000), S.15f.; Carey / Tchilinguirian (2000), S. 28, S. 46 und Carey / Rabesona (2002), S.130.

Eigene Darstellung.

Abbildung 8: Effektive durchschnittliche Arbeitssteuersätze im internat. Vergleich

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Originalquelle: OECD-Revenue Statistics (2002). Daten aus Hettich / Schmidt (2000), S.15f.; Carey / Tchilinguirian (2000), S. 28, S. 46 und Carey / Rabesona (2002), S.130.

Eigene Darstellung.

4 Bestimmungsgründe der Faktorbesteuerung

4.1 Faktormobilität und internationaler Steuerwettbewerb

Durch den fortschreitenden Globalisierungsprozess nahmen die re­gionalen und nationalen Bindungen der wirtschaftlichen Beziehungen konti­nuierlich ab. Die Liberalisierung der Güter-, Kapital- und Arbeits­märkte führte unter anderem zu einer Zunahme der inter­natio­nalen Arbeitsteilung, einem intensiviertem Handel und einer verstärkten grenzüber­schrei­ten­den Mo­bilität von Pro­duk­tionsfaktoren. Als mittlerweile sehr mobil gilt dabei der Faktor Kapital (ins­be­sondere Finanzkapital), während die Faktoren Arbeit und Boden den immo­bilen Produktionsfaktoren zugerechnet werden. Vor dies­em Hin­ter­grund wird die Steuer- und Finanzpolitik der Nationen zu­nehmend zum Standort­faktor im internationalen Wettbewerb.[12] So kommt es im Rahmen eines internationalen Steuerwettbewerbs tendenziell zu einer Verschiebung der Steuer­lasten weg von den mobilen Faktoren hin zu immo­bilen Besteue­rungs­ob­jekten. Staaten konkurrieren auf den internationalen Faktormärkten um die mobilen Produk­tionsfaktoren indem sie versuchen, durch günstige steuer­liche Rahmen­bedingungen, das mobile Kapital in Form von Investi­tionen im eigenen Land zu halten oder von außen zu attrahieren.[13] Eine hohe Be­steuerung auf Kapital kann Investitionen ins Ausland verdrängen, aber z.B. auch eine Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur und damit eine erhöhte Standortattraktivität bewirken. Während Gegner des weltweiten Steuer­wett­bewerbs die Gefährdung der Finanzgrundlagen für Infrastruktur, Bildungs­system und soziale Sicherung kritisieren, sehen Befür­worter neben positiven Effizienzeigenschaften bei der internationalen Faktor­allokation einen Vorteil in der Einflussbegrenzung des (Steuer-)Staates.[14]

4.2 Rolle der USA im internationalen Steuerwettbewerb

Nach der Theorie des globalen Steuerwettbewerbs müsste die weltweite effektive Steuerlast auf Kapital in den letzten Jahrzehnten spürbar zu Lasten des immobilen Faktors Arbeit abgenommen haben. Allerdings findet sich bei der Betrachtung der effektiven Steuersätze der OECD-Länder im Durch­schnitt (vgl. Abb.7 und 8) kein eindeutiger Beleg für diesen Trend. So hat die Steuerlast auf Arbeit im OECD-Schnitt zwischen 1975 und 2000 zwar um ca. 5 Prozentpunkte leicht zugenommen, die Belastung von Kapital nahm jedoch ebenfalls leicht zu (von ca. 32 % auf ca. 36 %). Nur bei der Betrachtung einzelner Länder, wie beispielsweise Deutschland, zeigt sich ein Trend zu höherer Be­steuerung des Faktors Arbeit bei sinkender Belastung des Faktors Kapital. Die USA liefern dagegen ein völlig gegensätzliches Bild in Bezug auf die Annahmen des internationalen Steuerwettbewerbs. So wurde der Faktor Kapital in den USA mit durchschnittlich ca. 40 % höher besteuert als im OECD-Durchschnitt, während die Steuerlast auf Arbeit in den letzten 30 Jahren mit ca. 26 % deutlich geringer ausfiel als in den meisten Ländern. In der langfristigen Betrachtung ist in den USA weder ein deutlicher Ab­wärtstrend bei der Kapitalbesteuerung noch eine deutliche Zusatzbelas­tung des Faktors Arbeit zu erkennen. Demnach scheinen die langfristigen Trends der Faktorbesteuerung in den USA von einem internationalen Steuerwett­bewerb relativ wenig beeinflusst worden zu sein. Diesbezüglich sollte erwähnt wer­den, dass unterschiedliche Messmethoden und Verfahren zur Ermittlung der effektiven Steuerbelastung zu unterschiedlichen Ergebnis­sen führen kön­nen. Aller­dings gilt dabei die Messmethode der effektiven durchschnittlichen Steuer­sätze als eine der aussagefähigsten für internatio­nale Vergleiche.[15]

4.3 Mögliche Ursachen für die unterschiedliche Faktorbelastung

Trotz der hohen Kapitalbesteuerung sind die USA insgesamt ein Niedrig­steuerland (vgl. Abschnitt 3.2.2 / Abb. 6) und zählen für Unternehmen nach wie vor zu den attraktivsten Standorten weltweit. Besonders günstige institu­tionelle und kul­turelle Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen überwiegen scheinbar die Nachteile einer hohen Kapitalbesteuerung. Für den Standort USA sprechen aus Unternehmersicht beispielsweise die guten privat­wirtschaftlichen Finanzierungsmöglichkeiten und staatlichen Förder­ungsstellen für Unternehmensgründer („Small Business Administration“), ein gering regulierter Arbeitsmarkt mit einem großen Angebot sowohl an hoch qualifizierten Personen als auch an billigen Arbeitskräften, renommierte Forschungszentren und auch die zahl­rei­chen wirtschaftsnahen „Business-Schools“. Neben der hohen Bedeutung der US-Kapitalmärkte und dem riesigen Absatzmarkt sind auch kulturelle Aspekte nicht zu unterschätzen, wie z.B. hohe Risikobereitschaft und der Unabhängigkeitsdrang unter den US-Bürgern, hohes gesellschaftliches Ansehen von „Start-ups“ und die Akzeptanz von Einkommensunterschieden.[16] Die gestiegenen Auslands­direkt­investitionen in den USA über die letzten Jahrzehnte belegen dabei deutlich die hohe Standortattraktivität der USA für Unternehmen (vgl. Abb. 13). Bei der insgesamt hohen Kapitalbesteuerung ist weiterhin zu beachten, dass unter den besteuerten Unternehmen die Kapitalgesell­schaf­ten allein betrachtet im internationalen Vergleich eher gering besteuert werden. Hierauf deuten die niedrigen effektiven durch­schnittlichen Körper­schaftsteuersätze (vgl. Abb. 10) und auch die zum Teil gesunkenen Körper­schaft­steuer­quoten (vgl. Abb. 2 / Anhang, Tab. 5) der vergangenen Jahre hin. Jener Tatbestand lässt vermuten, dass das Kapital vor allem im Rahmen der Einkommensteuer (Personengesellschaften und Kapitaleinkünfte von Privat­haushalten) und auch Vermögensteuer (auf einzelstaatlicher und kommu­naler Ebene) belastet wird. Ein Indiz könnten die relativ hohe Ein­kommen­steuer­quote des Bundes und die hohe Steuerquote der Einzel­staaten und Gemein­den (vgl. Abb. 2 / Anhang, Tab. 5) liefern. Darüber hinaus wird im inter­natio­nalen Vergleich das Vermögen in den USA (vor allem in Form der Grundsteuern) tatsächlich recht hoch besteuert (vgl. Anhang, Abb. 9).[17] Die niedrige Belastung des immobilen Faktors Arbeit resultiert in erster Linie aus den historisch niedrigen Sozialabgaben in den USA. Zwar stieg die Sozial­abgabenquote innerhalb der letzten Jahrzehnte stetig auf das heutige Niveau von ca. 6-7 % (vgl. Anhang, Tab. 5), im internationalen Vergleich ist sie jedoch nach wie vor relativ niedrig (vgl. Anhang, Abb. 14). Hierfür sprächen der geringe Umfang der US-Schattenwirtschaft und die geringe Ar­beits­losenquote im Verlauf der letzen Jahrzehnte (vgl. An­hang, Abb. 11 und 12). Aus Unternehmersicht liefern eine geringe Belastung der Lohn­kosten (vgl. Anhang, Abb. 15), ein kaum regulierter, flexibler Arbeits­markt (ohne gesetzlichen Kün­digungsschutz) und schwache Ge­werkschaften sicherlich Anreize, neue Stellen zu schaffen. Allerdings entstanden jene in den USA überwiegend in Form von schlecht bezahlten Hilfsarbeiten im schnell expan­dierenden Dienst­leistungs­sektor („McJobs“). So ist in den USA im Zuge einer zunehmenden Lohnspreizung ein aus­geprägter Niedrig­lohnsektor entstan­den, in dem Millionen von Menschen ohne soziale Ab­sicherung arbeiten und am Rande des Existenz­minimums leben müssen („working poor“).[18]

[...]


[1] Vgl. Siebert (2001), S. 5

[2] Vgl. Frühbrodt (2000), S. 41f.

[3] Vgl. Müssener (2000), S. 9

[4] Vgl. Frühbrodt (2000), S. 49

[5] Vgl. Frühbrodt (2000), S. 42f.

[6] Vgl. Hoereth/Schiegel (2002), S. 3

[7] Vgl. Müssener (2000), S. 9-13

[8] Vgl. Müssener (2000), S. 59-65, 68-71 und 73-76/3

[9] Vgl. Hettich/Schmidt (2000), S. 5f.

[10] Vgl. Hettich/Schmidt (2000), S. 3

[11] Vgl. Hettich/Schmidt (2000), S. 4

[12] Vgl. Franz (2000), S. 1f.

[13] Vgl. Siebert (2001), S. 5f.

[14] Vgl. Müller (2002), S. 1

[15] Vgl. Hettich/Schmidt (2000), S. 1-7

[16] Vgl. Henneberger / Graf / Dorn, (2002), S. 52f.

[17] Vgl. Bach / Bartholmai (2002), S. 5-9

[18] Vgl. Frühbrodt (2000), S. 45

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Entwicklung und Bestimmungsgründe der Besteuerung mobiler und immobiler Produktionsfaktoren in den USA
Hochschule
Hochschule Pforzheim
Note
1,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
27
Katalognummer
V83223
ISBN (eBook)
9783638895033
ISBN (Buch)
9783638895057
Dateigröße
812 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Entwicklung, Bestimmungsgründe, Besteuerung, Produktionsfaktoren, Steuern, Volkswirtschaft, Seminararbeit
Arbeit zitieren
Diplom-Betriebswirt Pascal Noller (Autor:in), 2004, Entwicklung und Bestimmungsgründe der Besteuerung mobiler und immobiler Produktionsfaktoren in den USA, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83223

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