Reichtum in Österreich unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten


Diplomarbeit, 2002

148 Seiten, Note: 2,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

EINLEITUNG

1. METHODIK

2. DIE DEFINITION DES REICHTUMS

3. THEORETISCHE GRUNDLAGEN
3.1. Verteilungsgerechtigkeit
3.2. Das Einkommen
3.2.1. Arten der Einkommensverteilung
3.2.2. Darstellungsformen und MaGzahlen der personellen Einkommensverteilung
3.2.2.1. Die Lorenz-Kurve
3.2.2.2. Der Gini-Koeffizient (Gini-Index)
3.2.2.3. Kritik an diesen beiden Konzepten
3.2.2.4. Die Pareto-Gerade und Paretos a
3.2.2.5. Kritik an Paretos Gesetz
3.3. Die Abgaben der Lohn- und Einkommenssteuerpflichtigen
3.3.1. Die Sozialversicherung der Lohnsteuerpflichtigen
3.3.2. Die Sozialversicherung der Einkommenssteuerpflichtigen
3.3.3. Die Lohnsteuer
3.3.4. Die Einkommenssteuer
3.4. Kapitalgesellschaften
3.4.1. Die Aktiengesellschaft (AG)
3.4.2. Die Gesellschaft mit beschrankter Haftung (GesmbH)
3.5. Die Privatstiftung
3.5.1. Grundungsanreiz
3.5.2. Der Grundungsvorgang
3.5.3. Kosten der Privatstiftung
3.6. Das Vermogen
3.6.1. Das Geldvermogen
3.6.2. Das Humanvermogen
3.7. Wechselbeziehung zwischen Einkommen, Vermogen, Konsum und Sparen
3.7.1. Die General Theory von Keynes
3.7.2. Die Untersuchung von S. Kuznets
3.7.3. Die absolute Einkommenshypothese von A. Smithies
3.7.4. Die relative Einkommenshypothese von J. Duesenberry
3.7.5. Die Habit-Persistance-Hypothese
3.7.6. Die permanente Einkommenshypothese von M. Friedman
3.7.7. Die Lebenszyklushypothese von F. Modigliani
3.7.8. Zusammenfassende Betrachtung
3.8. Das Bruttoinlandsprodukt
3.8.1. Die Verwendungsrechnung
3.8.2. Die Entstehungsrechnung
3.8.3. Die Verteilungsrechnung
3.8.4. Kaufkraftparitaten bzw. Kaufkraftstandard

4. EMPIRISCHE UNTERSUCHUNG
4.1. Untersuchung der lohnsteuerpflichtigen Einkommensbezieher von 1994 bis 1999
4.1.1. Entwicklung von Anzahl und Einkommen der lohnsteuerpflichtigen Einkommensbezieher
4.1.11. Die Gesamtheit der Einkommensbezieher
4.1.12. Die Einkommensmillionare
4.113. Vergleich der Gesamtheit der Lohnsteuerpflichtigen mit denen der Millionare
4.1.14. Das gesamte Einkommen
4.1.15. Das Einkommen der Millionare
4.1.16. Zusammenfassende Betrachtung der lohnsteuerpflichtigen Einkommensbezieher und deren Einkommen
4.1.2. Entwicklung der Einkommensverteilung der unselbstandig Erwerbstatigen
4.1.2.1. Die Gesamtverteilung
4.1.2.2. Die geschlechterspezifische Verteilung
4.1.2.3. Die Einkommensverteilung der Arbeiter, Angestellten, Beamten und Pensionisten
4.1.2.4. Die Verteilung der Einkommen uber einer Million Schilling / € 72.673
4.1.2.5. Vergleich der Ergebnisse der Gesamtverteilung mit jenen der hoheren Einkommensbezieher
4.1.3. Zusammenfassende Betrachtung der lohnsteuerpflichtigen Einkommensbezieher
4.2. Untersuchung der einkommenssteuerpflichtigen Einkommens­bezieher von 1992 bis 1997
4.2.1. Entwicklung von Anzahl und Einkommen der Einkommenssteuerpflichtigen
4.2.1.1. Die Gesamtheit der Einkommensbezieher
4.2.1.2. Die Einkommensmillionare
4.2.1.3. Vergleich mit den unselbstandig Erwerbstatigen
4.2.1.4. Das gesamte Einkommen
4.2.1.5. Das Einkommen der Millionare
4.2.1.6. Vergleich mit den unselbstandig Erwerbstatigen
4.2.2. Entwicklung der Einkommensverteilung der Einkommenssteuerpflichtigen
4.2.2.1. Die Gesamtverteilung
4.2.2.2. Die geschlechterspezifische Verteilung
4.2.2.3. Vergleich mit der Einkommensverteilung der Lohnsteuerpflichtigen
4.2.2.4. Die Verteilung der Einkommen uber einer Million Schilling / € 72.673
4.2.2.5. Vergleich mit den unselbstandig Erwerbstatigen
4.3. Entwicklung der Gewinnverteilung von AG und GesmbH zwischen 1990 und 1995
4.3.1. Die Gesamtverteilung
4.3.2. Die Verteilung der Gewinne ab funf Mio. S / € 363.364
4.4. Privatstiftungen
4.4.1. Die Privatstiftungen in Osterreich
4.5. Die Entwicklung der Abgabenbelastung von Einkommen bzw Gewinnen uber einer Million Schilling / € 72.673 im sechs Jahresvergleich
4.5.1. Die Abgabenbelastung der unselbstandig Erwerbstatigen von 1994 und 1999
4.5.1.1. Vergleich der durchschnittlichen Einkommen mit den Abgaben..
4.5.2. Vergleich der einkommenssteuerpflichtigen Personen von 1992 und 1997
4.5.2.1. Vergleich der durchschnittlichen Einkommen mit den Abgaben.
4.5.3. Vergleich der Abgabenbelastung der Lohnsteuerpflichtigen mit denen der Einkommenssteuerpflichtigen
4.6. Die Vermogensverteilung in Osterreich
4.6.1. Die Hohe des Vermogens
4.6.1.1. Das Geldvermogen
4.6.1.2. Das Humanvermogen
4.6.2. Die vermogendsten Osterreicher
4.7. Einkommen, Konsum und Sparen
4.8. Internationaler Einkommens- und Vermogensvergleich
4.8.1. Manner und Frauen
4.8.2. Das Bildungsniveau in Europa

5. SCHLUSSWORT

6. TABELLENANHANG

7. ABBILDUNGSVERZEICHNIS

8. TABELLENVERZEICHNIS

9. LITERATURVERZEICHNIS:

Einleitung

„Reicher Mann und armer Mann standen da und sah'n sich an.

Und der Arme sagte bleich:

War' ich nicht arm, warst du nicht reich.“

(Kindervers von Bert Brecht)

Dieser Vers von Bert Brecht spiegelt die Diskussion rund um Armut und Reichtum treffend wider. Konferenzen und Publikationen uber Armut sind heute allgegenwartig. Eine eingehende Erforschung des Reichtums gibt es in Osterreich, im Gegensatz zu Deutschland, nicht. Erst letztes Jahr erschien der erste deutsche Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung in Deutschland mit einer umfassenden Beschreibung der sozialen Lage bis zum Jahr 1998. Auch darin werden die bis dato mangelnden Untersuchungen uber das Thema Reichtum hervorgehoben[1]. Laut dem Verein zur Forderung des Netzwerks gegen Armut und soziale Ausgrenzung wird in Osterreich eine ahnlich umfassende Darstellung fruhestens 2003 erscheinen.

Einkommen und Vermogen bilden die Pfeiler des individuellen materiellen Reichtums. Die hochsten Einkommen werden im Sport, in der Kunst und in der Privatwirtschaft verdient, wobei viele dieser Einkunfte von Privatunternehmen nie offen dargelegt werden.

Der bestverdienendste Osterreicher ist Magna - Chef Sigfried W. mit geschatzten 50 Mio. S / € 3,6 Mio. Einkommen jahrlich.[2] Das mittlere Jahres- Bruttoeinkommen, auch Medianeinkommen genannt, der ArbeitnehmerInnen in Osterreich betrug 303.300 S / € 22.041,7 im Jahr 1999[3]. Magna Chef W. bekommt dieses Einkommen bereits fur 1 '/2 Arbeitstage (Berechnung erfolgt auf Basis von 260 Arbeitstagen: 52 Wochen x 5 Tage). Ist es legitim, dass eine Person 165 mal soviel leisten bzw. Verantwortung tragen kann wie ein(e) ArbeitnehmerIn?

Durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 wurde die bei uns vorherrschende Progression nur bei mittleren und gehobenen Einkommen bis zu einer Mio. S / € 72.673 erhoht, wahrend sich die Progression bei Einkommen jenseits der Schilling-Millionengrenze sogar verminderte. [4]

Im internationalen OECD - Vergleich ist Osterreich bei der Besteuerung des Vermogens mit 1,3 % absolutes Schlusslicht. Zum Vergleich liegt diese Besteuerung in Deutschland bei 2,4 %, oder in GroGbritannien sogar bei 10,6 %.

Osterreich ist eine der reichsten Volkswirtschaften der Welt und drittreichste Nation innerhalb der EU[5]. Das Privatvermogen aller Osterreicher betragt 8.000 Mrd. S / € 581,38 Mrd. Davon besitzen die reichsten 10 % rund die Halfte, wahrend den armsten 50 % nur drei Prozent gehoren.[6]

Im europaischen Vergleich liegt das durchschnittliche Lohnniveau in Osterreich, ohne Berucksichtigung von Abweichungen nach oben und unten, gut ein Drittel hinter jenem des Spitzenreiters, Luxemburg.[7]

Aufgrund dieser kurz umrissenen Darstellung einiger Zahlen und Fakten scheint das Thema Reichtum vor allem auch in Osterreich aktueller denn je zu sein.

Im Folgenden mochten wir, zur besseren Orientierung des Lesers, die Methodik unserer Arbeit sowie die Vorgehensweise darstellen.

1. Methodik

Mit der vorliegenden Arbeit soll vorerst ermittelt werden, wer sich in Osterreich als einkommens- bzw. vermogensreich bezeichnen kann. Im Anschluss daran analysieren wir deren Belastungen in Form der Sozialversicherungsabgaben, der Lohn- und Einkommenssteuer. Damit wird die individuelle Betrachtung zum Reichtum abgeschlossen.

Wie reich die Volkswirtschaft in Osterreich ist, werden wir anhand der Entwicklung des gesamten Geld- und Humanvermogens der osterreichischen Bevolkerung untersuchen. Beide Vermogensarten sollten vom Einkommen insofern abhangen, da ein hohes Bildungsniveau die Basis fur entsprechende Einkommen und Geldanlagen bieten kann. In diesem Zusammenhang durchleuchten wir die Veranderungen der Aufteilung des verfugbaren Volkseinkommens in Konsum und Sparen.

Ein europaweiter Vergleich der Einkommen zwischen Manner und Frauen sowie das Bildungsniveau bildet den Abschluss dieser Arbeit.

Fur die Untersuchung des Einkommens wurden aufgrund der guten Datenaufbereitung der Lohn- und Einkommenssteuerstatistiken hauptsachlich diese herangezogen. Gleichzeitig war es uns ein Anliegen moglichst aktuelle Daten zu analysieren um daraus Trends abzuleiten, die auch heute noch eine gewisse Gultigkeit besitzen. Die aktuellste Statistik dazu ist die Lohnsteuerstatistik aus dem Jahr 1999, worin die gesamten Einkommensdaten aller Lehrlinge, Arbeiter, Angestellten, Beamten und Pensionisten (Lohnsteuerpflichtige) ausfuhrlich dargestellt sind. Diese Gruppen bilden die Basis unserer Untersuchung, wobei wir die Entwicklung der Gesamtheit der unselbstandig Erwerbstatigen jener der Einkommenselite gegenuberstellen. Gewahlt wurde ein Untersuchungszeitraum von sechs Jahren, weil es vor 1994 keine veroffentlichten umfassenden Statistiken gab.

Die Lohnsteuerpflichtigen bilden hier zu Lande die Masse der Einkommensbezieher, sodass wir mit dieser Analyse auch ein reprasentatives osterreichisches Ergebnis bekommen werden.

Die aktuellste Einkommenssteuerstatistik liegt aus dem Jahr 1997 vor. Der Anteil der einkommenssteuerpflichtigen Personen liegt im Vergleich zu den Lohnsteuerpflichtigen bei knapp zehn Prozent. Von einem direkten Vergleich mit den Ergebnissen der Lohnsteuerpflichtigen wurde aufgrund des sich nicht vollstandig deckenden Zeitraumes abgesehen. Aufgrund der geringeren Aktualitat der vorhandenen Daten und der GroGe dieser Gruppe werden wir nur eine gesamte und geschlechterspezifisch Analyse vornehmen. Diese wird ebenfalls einen Zeitraum von sechs Jahren (1992 bis 1997) umfassen, um daraus Tendenzen ableiten zu konnen. Der diesbezugliche Vergleich mit den Lohnsteuerpflichtigen soll zeigen, ob diese beiden Einkommensgruppen und deren Spitzenverdiener den gleichen Entwicklungen unterlagen.

Des weiteren werden wir noch kurz die Kapitalgesellschaften analysieren um damit die Einkommens- und Gewinnverteilung von Lohn-, Einkommens- und den wirtschaftlich bedeutendsten Korperschaftssteuerpflichtigen vergleichen zu konnen.

Wie sich die Steuerbelastung der lohn- und einkommenssteuerpflichtigen Einkommenselite entwickelte, ist Gegenstand der nachsten Untersuchung. Gerechtigkeitshalber mussten diese mit steigenden Einkommen ebenfalls zunehmen. Ob unser Steuersystem diesbezuglich gerecht ist wird in diesem Punkt durchleuchtet.

Der zweite wesentliche Faktor des Reichtums ist das Vermogen. Die diesbezugliche Vermogenssteuer wurde 1994, gleichzeitig mit der Einfuhrung des Stiftungsrechts, abgeschafft. Seit dem gibt es keine brauchbaren Statistiken mehr, womit Ruckschlusse auf Vermogensreichtum gemacht werden konnten. Deshalb werden wir uns in der Analyse des Vermogens nur auf das Geld- und Humanvermogen beziehen, da hier zumindest von Seiten der Osterreichischen Nationalbank (ONB) und der Statistik Osterreich Ubersichten herausgegeben wurden.

Wer hier zu Lande der absoluten Vermogensspitze angehort, bildet den Abschluss der Vermogensbetrachtung.

Das gesamte Einkommen bzw. Volkseinkommen wird auf Konsum und Sparen aufgeteilt. Konsum und Sparen sind somit GroGen, die stark einkommens- und vermogensabhangig sind. In wie weit diese GroGen hauptsachlich vom Einkommen abhangen, und ob eine reichere Volkswirtschaft (hier wird Reichtumszunahme ausschlieGlich durch steigendes Einkommen erklart) hohere Spar- oder Konsumquoten hat, bilden einen weiteren Untersuchungspunkt.

Nach dieser osterreichischen Analyse werden wir das europaische Einkommensniveau sowie die Differenzen zwischen Frauen- und Mannern vergleichen.

Der internationale Vermogensvergleich wird sich auf das Bildungsniveau beschranken, denn eine gute Ausbildung bildet die Basis fur den Reichtum.

Zunachst ist es aber notig, den Begriff Reichtum zu definieren und abzugrenzen. Vorweg kann an dieser Stelle festgehalten werden, dass es keine einheitliche Definition fur Reichtum gibt.

2. Die Definition des Reichtums

Die Definition des Reichtums, und es handelt sich in dieser Arbeit ausschlieGlich um Einkommens- und Vermogensreichtum, ist ebenso wie jene der Armut relativ. Die Reichtumsdefinition als solche gibt es nicht.

Beispielsweise definiert Ernst Ulrich Huster[8] Armut als ein Leben unterhalb dessen, was im Durchschnitt einem Haushalt zur Verfugung steht. Das Uberschreiten des doppelten durchschnittlichen Haushaltseinkommen wurde laut Huster die Reichtumsgrenze markieren[9].

Einzelne Lexika definieren Reichtum als jene wirtschaftliche Situation von Personen, in der die Summe verfugbarer Guter und Werte den zur Befriedigung ihrer Bedurfnisse notwendigen Bedarf wesentlich ubersteigt[10] Dabei stellt sich die entscheidende Frage wie das Kriterium fur wesentlich oder unwesentlich lautet.

Als Einkommens-Reichtumsgrenze wahlten wir fur die Untersuchung im empirischen Teil den Betrag von einer Million Schilling / € 72.673 Jahreseinkommen. Alternativ wird von seiten des Statistischen Bundesamtes 150 % bzw. 200 % des Mittelwertes als Grenze vorgesehen. Mit dieser Definition lehnt man sich dabei sehr an die Messkonzepte der Armutsforschung an. Weiters werden auch noch die obersten 10 % bzw. 5 % der

Einkommensbezieher als mogliche MeBlatte erwahnt. Auch das Heranziehen der jeweiligen Hochstbeitragsgrundlagen bietet sich als Moglichkeit an[11].

Ein wichtiges Faktum ist auch die Differenzierung innerhalb der Gruppe der Reichen. Dabei existieren Personengruppen, bei denen Einkommen und Vermogen eine Dimension erreichen, die wiederum zu neuen Quellen von Einkommen und Vermogen werden. Daran knupft Anthony B. Atkinson an, der festhalt, dass im Jahr 1969 in GroBbritannien 19 Personen verstarben, welche jeweils ein Vermogen von uber eine Million Pfund Sterling hinterlassen hatten.[12] Ein durchschnittlicher Arbeiter hatte dafur gut 1000 Jahre arbeiten mussen! Dabei begrundet sich der Reichtum auf ein jahrzehntelanges akkumuliertes Vermogen.

Alleine im Jahr 1996 verdienten ein paar US-Manager ungefahr 100 Millionen Dollar (uber eine Milliarde Schilling / uber 70 Millionen Euro). Ein durchschnittlicher osterreichischer Arbeitnehmer hatte dafur rund 3000 Jahre „schuften“ mussen.

Die Vorlaufer der klassischen Okonomen definierten den Reichtum eines Landes als den Bestand an Gutern, Liegenschaften und Bodenschatzen. Die Klassiker entwickelten einen Reichtumsbegriff, welcher sich auf die Produktion bzw. das Einkommen, das innerhalb einer bestimmten Zeit erwirtschaftet werden kann, stutzt. Das heiBt also, je mehr ein Land investiert desto produktiver und reicher wird seine Gesellschaft sein. Um die Investitionsquote zu erhohen muss aber mehr gespart werden, und diese hoheren Ersparnisse werden durch eine ungleichere Einkommensverteilung erreicht. Da eben nur die Reichen wirklich sparen konnen wurde so jede Egalisierung der Einkommen die Sparneigung senken, und somit die Investitionen reduzieren.[13]

Der Wandel des Reichtumsbegriffs geht Hand in Hand mit dem Wandel des Wirtschaftens, dem Ubergang von der Urproduktion zur industriellen Produktion. Noch um die Jahrhundertwende zahlten vor allem Lander aufgrund ihrer Bodenschatze zu den reichsten Landern, Japan dagegen war arm. Heutzutage bilden nicht die Bodenschatze, sondern die Qualitat der Arbeitskrafte und auch die Kapitalausstattung die entscheidenden Ressourcen. Deshalb ist heute das rohstoffarme Japan oder auch Europa relativ reich.

Diese unterschiedlichen Ansatze und Definitionsversuche zeigen bereits die Schwierigkeit den Begriff des Reichtums objektiv abzugrenzen.

3. Theoretische Grundlagen

Im Folgenden werden wir uns vorerst mit den theoretischen Grundlagen des nationalen Reichtums, basierend auf Einkommen und Einkommensbelastungen sowie Vermogen bzw. deren Verteilungen, beschaftigen. AnschlieGend werden wir uns, um diesbezuglich internationale Daten vergleichen zu konnen, mit dem BIP und dem BIP/Kopf auseinandersetzen.

Da wir uns im empirischen Teil aufgrund des vorhandenen Datenmaterials hauptsachlich mit dem Einkommen beschaftigen, werden wir vorerst die unterschiedlichen Arten der Einkommensentstehung und -verteilung be- schreiben.

In einem Sozialstaat wie Osterreich einer ist, ware es eine zentrale Aufgabe des Staates fur eine gerechte Einkommensverteilung zu sorgen. Was unter solch einer Verteilungsgerechtigkeit zu verstehen ist, soll der folgende Punkt klaren.

3.1. Verteilungsgerechtigkeit

Fur die Beantwortung dieser Frage existieren ahnlich differierende Aussagen wie bei der Reichtumsdefinition. Dabei reichen die Forderungen von absolut gleicher Einkommensverteilung bis hin zur Anwendung des Leistungsprinzips. Letzteres beruht darauf, dass die Marktwirtschaft jedem die Chance biete sein Einkommen selbst durch Leistung zu gestalten; ein hoheres Einkommen kommt demnach jenem zu gute, der seine Chancen besser als andere nutze. Die[14]

Anwendung dieses Leistungsprinzips ware dann moglich, wenn alle „Marktteilnehmer“ fur die Durchsetzung ihrer Interessen die selben Chancen und psychologischen wie physischen Moglichkeiten hatten.[15]

Das Leistungsprinzip knupft bei der Stellung des Wirtschaftssubjektes im Rahmen der Herstellung von Gutern und Dienstleistungen an. Hingegen spricht man vom Bedarfsprinzip, wenn die Wirtschaftssubjekte als Konsumenten gesehen werden. Dieses Prinzip besagt, dass der Mensch nur dann existiert, wenn seine Grundbedurfnisse befriedigt sind. Daher soll auch der nicht oder nur beschrankt erwerbsfahige Mensch zumindest jene Guter bekommen, die seine Existenz sichern.[16]

Aus diesen kurzen Erlauterungen lasst sich bereits erkennen, dass zwischen Leistung und Bedarf ein gewisses Spannungsverhaltnis besteht. Dieses Spannungsverhaltnis spiegelt sich in den volkswirtschaftlichen Meinungen und Parteiprogrammen wider.

Diese Ausfuhrungen sollen an dieser Stelle genugen um einen Eindruck zu vermitteln wie schwierig es ist, den Begriff „Gerechtigkeit" zu definieren. Eine allgemein gultige Abgrenzung des Begriffes der Verteilungsgerechtigkeit ist folglich nicht moglich[17] ', es fehlen dazu konkrete objektive MaGstabe.[18]

Im Folgenden werden die unterschiedlichen Arten der Einkommensentstehung dargestellt. Daran anschlieGend beschaftigen wir uns mit den wichtigsten Arten und Darstellungsformen der Einkommensverteilung.

3.2. Das Einkommen

Allgemein lasst sich das Einkommen[19] als Strom von Lohnen, Zinsen, Dividenden und sonstigen Einnahmen definieren, die einer Einzelperson oder einem Land zuflieGen.[20]

Aus der Haushaltstheorie geht hervor, dass jeder Haushalt Bedurfnisse hat, welche durch den Konsum von Gutern befriedigt werden. Diese Guter werden auf den entsprechenden Markten nachgefragt und dafur wird ein bestimmter Preis gezahlt. Dies setzt voraus, dass der Haushalt uber finanzielle Mittel verfugt. Normalerweise beschafft sich der Haushalt diese Mittel dadurch, dass er als Besitzer von Produktionsfaktoren Faktorleistungen an die Unternehmen verkauft und somit Einkommen erzielt.

Neben diesem Arbeitseinkommen gibt es auch noch das Besitzeinkommen. Dabei handelt es sich um Pacht- und Zinseinnahmen, welche ein Haushalt aus dem Verkauf der Leistungen der Produktionsfaktoren Boden und Kapital erwirbt.

Eine weitere Einkommensquelle existiert in Form des Unternehmergewinns. Jeder Haushalt der auch selbst unternehmerisch aktiv ist kann dieses Einkommen erzielen. Dazu ist es notwendig, dass der Haushalt jenes Vermogen besitzt, welches man als unternehmerische Fahigkeit oder unternehmerisches Talent bezeichnet.

Zwischen Arbeits- und Besitzeinkommen einerseits und Unternehmergewinn andererseits besteht ein wesentlicher Unterschied. Die auf den Faktormarkten angebotenen und nachgefragten Leistungen der Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital haben einen Preis. Das Arbeits- und Besitzeinkommen der Haushalte hangt von den geltenden Preisen und Faktormengen ab, welche an die Unternehmungen verkauft werden. In der Regel wickelt man die Abgaben dieser Faktorleistungen mittels eines Vertrages zwischen Kaufer und Verkaufer ab.

Deshalb bezeichnet man Arbeits- und Besitzeinkommen auch als Kontrakt- einkommen. Der Unternehmergewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Erlos aus dem Verkauf der produzierten Guter und den Kosten, welche sich bei der Produktion ergeben. Der Unternehmergewinn ist also somit eine ResidualgroGe (Residualeinkommen).

Das Hauptaugenmerk der empirischen Einkommensanalyse bildet das Arbeitseinkommen, welches von der Gesamtheit der lohnsteuerpflichtigen Einkommensbezieher verdient wird.

Eine generelle Forderung der Politik in Hinblick auf Einkommen und somit Beschaftigung besteht darin, den Frauenanteil zu erhohen. Dieser Anteil sollte vor allem in den bislang mannerdominierten Fuhrungspositionen vergroGert werden. Ob die Frauenquote in solchen Positionen tatsachlich steigt (dazu werden die Spitzenfuhrungspositionen mit einem Jahreseinkommen uber einer Million Schilling / € 72.673 gleichgesetzt) werden wir zu Beginn des empirischen Teils untersuchen.[21]

Nach dieser Darstellung unterschiedlicher Einkommensarten, welche in direktem Zusammenhang mit der Einkommenshohe stehen, werden nun Konzepte uber die Art der Einkommensverteilung vorgestellt.

3.2.1. Arten der Einkommensverteilung

In der Literatur werden unterschiedliche Sichtweisen beschrieben, die die Verteilung des Volkseinkommens erklaren[22]

Bei der funktionellen Einkommensverteilung werden die Wirtschaftssubjekte nach ihrer Stellung im Wirtschaftsprozess gruppiert. Dabei zieht man die klassischen Produktionsfaktoren Arbeit, Kapital und Boden als Grundlage heran. Die sich daraus ergebenden funktionellen Einkommenskategorien waren der Lohn als Preis fur die Arbeit, der Zins fur die Nutzung des Kapitals und die Grundrente als Preis fur die Verwendung des Bodens. Als weitere[23]

Einkommensart wird noch der Unternehmergewinn berucksichtigt, welcher als Resteinkommen nach der Entlohnung der Produktionsfaktoren ubrig bleibt.

Wahrend durch die funktionelle Verteilung die Einkommensentstehung durch einzelne Produktionsfaktoren untersucht wird, beschaftigt sich die personelle Einkommensverteilung mit der Aufteilung des Volkseinkommens auf die einzelnen Einkommensbezieher[24]. Das Hauptkriterium dabei ist das Problem der Gleichheit bzw. Ungleichheit der Einkommensverteilung auf einzelne Wirtschaftssubjekte. Normalerweise wird dabei das Bruttoeinkommen vor Steuern zugrunde gelegt, welches in den Lohn- und Einkommenssteuerstatistiken dargestellt ist.

Gegenstand der sektoralen Einkommensverteilung ware die Aufteilung des Volkseinkommens auf unterschiedliche Wirtschaftsbereiche wie beispielsweise Industrie, Handel, Landwirtschaft usw. In der Theorie wird dieser Art der Verteilung wenig Beachtung geschenkt, auGer bei der Ermittlung des Sozialproduktes durch die Addition der in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen entstandenen Einkommen.

SchlieGlich lasst sich das Volkseinkommen noch nach regionalen Gesichtspunkten einteilen.

Neben dieser Unterteilung kann innerhalb der funktionellen und personellen Verteilungstheorie noch in primare und sekundare Verteilung unterschieden werden. Die Primarverteilung ergibt sich dabei aus den Produktions-, Markt- und Machtprozessen innerhalb einer Volkswirtschaft. Durch private und staatliche Ubertragungen[25] wird diese Primarverteilung in die Sekundarverteilung ubergefuhrt[26].

Wir werden im Rahmen der Einkommensanalyse im empirischen Teil einerseits durch die funktionelle Einkommensverteilung erheben, welche Gruppen (im

Falle der Lohnsteuerpflichtigen sind dies Arbeiter, Angestellte, Beamte und Pensionisten) in Osterreich Einkommensreichtum verkorpern, andererseits durch die personelle Einkommensverteilung die Verteilungssituation innerhalb dieser Gruppen untersuchen. Die dazu verwendeten Konzepte sind fur den Bereich der funktionellen Verteilung Haufigkeiten (Anzahl der Einkommensbezieher bzw. Millionare und die Hohe deren Einkommen), und fur die personelle Verteilung die im Anschluss behandelten Darstellungsformen und MaGzahlen.

Eine Moglichkeit Haufigkeitsverteilungen zu visualisieren besteht durch das sogenannte Haufigkeitspolygon.

Dabei werden bestimmten Einkommensklassen auf der Abszisse die dementsprechenden Haufigkeiten auf der Ordinate zugeordnet. (siehe Abbildung 1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Haufigkeitspolygon der Jahreseinkommen in TS der lohnsteuerpflichtigen Einkommensbezieher fur das Jahr 1999 (Quelle: Lohnsteuerstatistik 1999, Einkommen uber S 3.5 Mio. / € 254,4 sind nicht dargestellt)

Das Haufigkeitspolygon der Einkommensdaten zeigt generell eine extrem rechtsschiefe Lage. Wir werden im empirischen Teil diese Art der DarsteNungsform nicht weiter diskutieren. Sie sollte hier nur demonstrieren, welcher Anteil der Einkommensbezieher fur die Pareto-Darstellung relevant ist.

3.2.2. Darstellungsformen und Maftzahlen der personellen Einkommensverteilung

Im Folgenden beschaftigen wir uns mit den gebrauchlichsten Darstellungsformen und MaBzahlen der personellen Einkommensverteilung[27]. Eine Moglichkeit der grafischen Darstellung, welche die Verteilung der Gesamtheit der Einkommensbezieher zeigt, ist die Lorenz-Kurve. Der Gini- Koeffizient als MaBzahl fur die Streuung erganzt die Optik der Lorenz-Kurve. Weiters lasse sich die Gesamtheit der Einkommensbezieher in funf gleich groBe Gruppen, sogenannte Quintile, einteilen. Der Einkommensanteil jedes einzelnen Quintils kann auch fur die Beschreibung der Verteilungssituation verwendet werden. Das sich daraus abgeleitete S80 / S20-Verhaltnis ergibt sich, wenn der Einkommensanteil der reichsten 20 % der Einkommensbezieher durch den Anteil der armsten 20 % der Einkommensbezieher dividiert wird. Mithilfe der Pareto-Geraden und der dazugehorenden MaBzahl a wird hauptsachlich die Verteilung der hoheren Einkommen analysiert.

Entscheidend sei anzumerken, dass eine gerechte Einkommensverteilung nicht einer kompletten Einkommensangleichung gleichzusetzen ist. Dies soll an dieser Stelle anhand eines Beispiels umrissen werden. Die teilweise hohen Einkommen resultieren mitunter daraus, dass beispielsweise nur relativ Wenige das Medizinstudium erfolgreich beenden und jene die es geschafft haben, jahrelang auf einen geeigneten Arbeitsplatz warten mussen. AuBerdem konnte es, wurden die Arzteeinkommen nach oben begrenzt werden, fruher oder spater zu einem Engpass kommen. Die jungeren Leute waren dann nicht mehr bereit, das lange und harte Studium und die anschlieBend hohe beruflichen Belastungen durch lange Arbeitszeiten und groGe Verantwortung auf sich zu nehmen.[28]

Aus diesem Beispiel geht deutlich hervor, dass eine gewisse Ungleichverteilung uberhaupt die Basis einer funktionierenden Marktwirtschaft bildet. Welche Ungleichheiten aber noch vertretbar sind, lasst sich nicht eindeutig deklarieren. Die empirischen Daten der folgenden Darstellungsformen und MaGzahlen sind deshalb nicht absolut zu bewerten, sondern sollten im Vergleich unterschiedlicher Jahre Hinweise auf mehr oder weniger Gerechtigkeit bzw. Ungerechtigkeit geben.

Die gebrauchlichste und sehr ubersichtliche Darstellung der personellen Einkommensverteilung erfolgt in Form der Lorenzkurve, welche daher auch im Folgenden naher erlautert wird.

3.2.2.1. Die Lorenz-Kurve

Mit Hilfe der Lorenz-Kurve kann man den Grad der Gleichheit bzw. Ungleichheit der Einkommensverteilung innerhalb einer Volkswirtschaft darstellen. Dabei wird auf der Abszisse die Anzahl der Einkommensbezieher in Prozent aufgetragen und auf der Ordinate der Prozentsatz des Gesamteinkommens, der von den Einkommensbeziehern der betrachteten Volkswirtschaft verdient wird. Die 45°-Gerade ware demnach eine Kurve vollig gleichmaGiger Verteilung. Daraus folgt, dass 10% der Einkommensbezieher 10% des Gesamt­einkommens beziehen, 20% der Bezieher eben 20% des Gesamteinkommens usw. Hier wurden keine Einkommensdifferenzen auftreten, da jede Wirtschafts- einheit uber das gleiche Einkommen verfugt.

Die tatsachliche Verteilung ist aber doch wesentlich ungleichmaGiger. Daher ist dies keine 45°-Gerade, sondern eine konvex zum Punkt A verlaufende Kurve. Die Ungleichheit der Verteilung des Einkommens steigt mit zunehmender Krummung der Kurve an[29]. Die ungleichmaGigste Verteilung ware dann erreicht, wenn ein einzelner das gesamte Einkommen verdienen wurde. Die diesbezugliche „Kurve" wurde aus der Abszisse und der Senkrechten darauf am Skalenende bestehen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Die Lorenzkurve

Die Lorenz-Kurve eignet sich, aufgrund ihrer einfachen Konstruktion und anschaulichen Darstellung, fur Vergleiche im Querschnitt oder im Langsschnitt zur Zeit, indem zwei Lorenz-Kurven in ein Schaubild eingezeichnet werden. Das dient dann beispielsweise zum Vergleich der Einkommensverteilungen unterschiedlicher Beschaftigungsgruppen (wie etwa jene der Frauen und Manner) in einer bestimmten Periode oder zum Vergleich der Einkommens­verteilungen einer Beschaftigungsgruppe (wie etwa der Frauen) zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Sollten sich zwei Lorenz-Kurven schneiden, ist die Beurteilung der Konzentrationsvorgange schwierig. Es fehlt auch an der Angabe einer MaGzahl, die den Grad der Disparitat misst. Gerade fur den zuletzt genannten Aspekt soll der Gini-Koeffizient Abhilfe schaffen.

Dividiert man die Flache zwischen der Geraden der Gleichverteilung und der Kurve der tatsachlichen Verteilung durch die Flache bei vollstandiger Konzentration, ergibt sich dieser Gini-Koeffizient.[30]

Der Gini-Koeffizient ist ein weit verbreitetes KonzentrationsmaG, welches im Anschluss noch genauer beschrieben wird.[31]

3.2.2.2. Der Gini-Koeffizient (Gini-Index)

Der Gini-Koeffizient gilt als bekanntestes und gebrauchlichstes

VerteilungsmaG.[32] Mit Hilfe dieses Koeffizienten lasst sich der Grad der Disparitat ermitteln. Dazu benutzt man die Flache zwischen der

Gleichverteilungsgeraden und der Lorenzkurve als MaG fur die relative Konzentration.[33] Der Gini-Koeffizient G ist definiert als

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Fur Haufigkeitsverteilungen von klassifizierten Daten wird der Gini-Koeffizient umkonstruiert in die Form:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Theoretisch liegt G zwischen Null und Eins. Der Maximalwert erscheint dann, wenn ein einziger der Merkmalstrager die gesamte Merkmalssumme auf sich vereinigt[34]. Bei einer kompletten Gleichverteilung wurde G den Wert Null an- nehmen[35] Tatsachlich liegt dieser Wert aber irgendwo dazwischen.

Mit Hilfe der Lorenz-Kurve und des Gini-Koeffizienten lassen sich Unterschiede in den Einkommensschichtungen einer beliebigen Volkswirtschaft im Zeitablauf verfolgen bzw. Unterschiede in den Einkommensstrukturen verschiedener Volkswirtschaften darstellen.

3.2.2.3. Kritik an diesen beiden Konzepten

Es existieren verschiedene Einwendungen daruber, inwieweit Lorenz-Kurve und Gini-Koeffizient als aussagefahige MaGe fur den Grad der Gleichheit bzw. Ungleichheit der Einkommensverteilungen anzusehen sind[36]. Bei der Konstruktion der Lorenz-Kurve tritt das Problem der Datenermittlung auf. Uberwiegend fehlt es an Statistiken, in denen das gesamte Volkseinkommen, verteilt auf die jeweiligen Einkommensklassen, ausgewiesen wird. So muss mit weniger anspruchsvollen Konzepten gearbeitet werden, welche naturlich den Informationsgehalt entsprechend einschranken.

So werden Lorenz-Kurven haufig nur auf der Basis von Einkommens- und Verbrauchsstichproben bzw. aus Lohnsteuerstatistiken ermittelt. Beide Methoden sind aber nicht befriedigend, da das Problem bei Stichprobenbefragungen zum einen die Reprasentanz, zum anderen die der Antwortverweigerung ist und bei den Lohnsteuerstatistiken nicht alle Einkommen erfasst sind.

Zu bedenken ist auch, dass ein Vergleich zwischen tatsachlicher Lorenz-Kurve und 45°-Geraden eigentlich nur dann legitim und sinnvoll ist, wenn eine vollstandige Einkommensnivellierung als Ausdruck der geforderten Gerechtigkeit angesehen wird. Dies setzt voraus, dass die Verteilung der individuellen Fahigkeiten und Eigenschaften bei allen Einkommensbeziehern einer Normalverteilung gleicht.[37] Anzuzweifeln ist auch das Faktum, dass das Fehlen jeglicher Einkommensdifferenzierung mit einer marktwirtschaftlichen Ordnung vereinbar ware. Denn gerade diese Differenzierungen stellen ein Anreizsystem dar, welches die Dynamik und Effizienz von marktwirtschaftlichen Prozessen unterstutzt (wie bereits zu Beginn des Kapitels

3.2.2. Darstellungsformen und Maftzahlen der personellen Einkommens- verteilung ab Seite 13 erwahnt.)

AuGerdem gibt es theoretisch unendlich viele gleich groGe Flachen unter der Gleichverteilungsgeraden, die zum gleichen Gini-Index fuhren, jedoch zu unterschiedlichen Konzentrationstatbestanden gehoren. Daher ist es sinnvoll Lorenzkurve und Gini-Koeffizient immer parallel zu betrachten.

Trotz dieser angefuhrten Kritikpunkte bilden diese beiden Konzepte, Lorenz- Kurve und Gini-Koeffizient, zusammen mit den im Anschluss beschriebenen GesetzmaGigkeiten von Pareto die Werkzeuge unserer empirischen Lohn- und Einkommensanalysen, da vor allem die Lohnsteuerstatistiken ab dem Jahr 1994 einer Vollerhebung entsprechen.

3.2.2.4. Die Pareto-Gerade und Paretos a

Pareto untersuchte fur verschiedene Lander Statistiken uber die personelle Einkommensverteilung und fand oberhalb eines bestimmten Einkommens (der Bereich von P1 bis P4 in Abbildung 1 auf Seite 12) eine RegelmaGigkeit heraus, die der Funktion[38]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

oder in logarithmischer Form

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

entspricht. In der Funktion (4), dem Gesetz von Pareto, bedeuten N die Anzahl der Einkommensbezieher, welche ein Einkommen der GroGe von y oder daruber beziehen, y das Einkommen, K und a Konstanten, die sich aus der jeweiligen Verteilungskurve ergeben.

Durch Logarithmieren wie in (4) dargestellt, ergibt sich aus dem Kurvenbereich von P1 bis P4 aus Abbildung 1, in ein doppelt logarithm isches Koordinaten- system dargestellt, eine Gerademit [39] dem Ordinatenabschnitt log K und dem negativen Winkel a.

Diese GesetzmaGigkeit stellte Pareto bei allen untersuchten Einkommensverteilungen fest, sobald die niedrigen Einkommen ausgegrenzt wurden. Wie in Abbildung 3 (Seite 19) dargestellt, lasst sich die Pareto-Gerade nur fur den oberen Einkommensbereich gut anpassen.

Die GroBe a, welche die Neigung der Pareto-Geraden ausdruckt, kann als MaB fur die Gleichheit der Einkommensverteilung dienen. Je steiler die Pareto- Gerade verlauft, umso groBer ist der Winkel a und umso gleichmaBiger sind die Einkommen verteilt. Wurde vollkommene Gleichverteilung herrschen, ware die Pareto-Gerade ein rechtwinkeliger Streckenzug. Die eigentliche Pareto-Gerade wurde dabei eine senkrechte Linie darstellen, welche dem Logarithmus des Durchschnittseinkommens entspricht. Der waagrechte Teil ergabe sich aus dem Logarithmus der Gesamtzahl der Einkommensbezieher[39].

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Pareto-Gerade fur die ungefahr 30% der hochsten Einkommensbezieher der unselbstandig Erwerbstatigen 1999 (Quelle: Lohnsteuerstatistik 1999)

3.2.2.5. Kritik an Paretos Gesetz

Ein Kritikpunkt ist jener, dass durch das Kumulieren einer und das Logarithmieren beider Variablen Paretos MaB vor allem sehr empfindlich auf Verteilungsanderungen im oberen Einkommensbereich anspricht, wahrend Anderungen bei den unteren Einkommen kaum berucksichtigt werden. Gerade dieser Kritikpunkt ist in unserem Fall aber ausschlaggebend dafur, dass wir Paretos a gewahlt haben.

Ein weiterer Kritikpunkt ware, dass durch die Angleichung mittels Regressionsgeraden an der Aussagekraftigkeit dieser Geraden gezweifelt wird, weil die Beobachtungspunkte um die Pareto-Gerade nicht regellos gestreut sind, sondern sich meistens in Form eines umgekehrten S anordnen[40]. Eine genaue Anpassung an die Beobachtungspunkte ware aber nur durch hohen mathematischen Aufwand moglich. Somit wurde die Attraktivitat dieses Ansatzes, der in der relativen Einfachheit und dem theoretischen Hintergrund besteht, verloren gehen.

Mit Hilfe der genannten Darstellungsformen und VerteilungsmaGe werden wir vor allem die Einkommen der lohnsteuerpflichtigen Einkommensbezieher untersuchen. Die Lorenz-Kurve in Verbindung mit dem Gini-Koeffizienten soll diesbezuglich Aufschluss uber die gesamten Einkommensstufen geben. Mit Paretos a werden wir die Einkommensverteilung uber einer Million Schilling / € 72.673 analysieren.

Wie bereits erwahnt, besteht eine der Hauptaufgaben eines sozialen Wirtschaftsstaates darin fur eine gerechte Einkommensverteilung zu sorgen. Das Ergebnis der im empirischen Teil folgenden Untersuchungen soll zeigen, wie es um die Einkommensverteilungsgerechtigkeit und deren Entwicklung der Einkommensempfanger (vor allem detailliert fur die lohnsteuerpflichtigen Einkommensbezieher) bestellt ist. Des weiteren werden wir auch analysieren, ob sich die Verteilungssituation der Spitzeneinkommen (jene uber der Millionengrenze) anderes verhalt als jene der gesamten Einkommensstufen.

In Zusammenhang mit dem Einkommen werden im Folgenden die Abgaben in Form der Sozialversicherung und Lohn- bzw. Einkommenssteuer behandelt. Prinzipiell hat Osterreich eine progressive Besteuerung, worin Einkommensempfanger mit hoheren Gehalt mehr belastet werden als solche mit niedrigerem.

3.3. Die Abgaben der Lohn- und Einkommenssteuer- pflichtigen

Die in diesem Kapitel behandelten Abgaben der Lohn- und Einkommens- steuerpflichtigen sind die Sozialversicherung sowie die Lohn- und Einkommenssteuer.

3.3.1. Die Sozialversicherung der Lohnsteuerpflichtigen

Die Sozialversicherung (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz ASVG) besteht aus Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung.

Dies ist in Osterreich eine Pflichtversicherung welche fur Lohnsteuerpflichtige monatlich vom Arbeitgeber eingehoben und an die Gebietskrankenkasse uberwiesen wird. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber bezahlen je einen Teil der Sozialversicherung. Die Satze der Arbeitnehmer waren von 1994 bis 2002 keinen Schwankungen unterlegen und wie folgt aufgeteilt:

Krankenversicherung der Angest. und Arbeiter: Zwischen 3,4 % und 3,95 %[41] Pensionsversicherung der Angest. und Arbeiter: 10,25 % Arbeitslosenversicherung der Angest. und Arbeiter: 3 %

Unfallversicherung der Angest. und Arbeiter: 0 %

Diese Prozentsatze werden vom sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen ermittelt, jedoch maximal bis zur Hochstbemessungs- grundlage[42].

Bei einem Einkommen unter der Geringfugigkeitsgrenze[43] besteht ausschlieGlich die Unfallversicherung, welche vom Arbeitgeber am Jahresende im nachhinein an die Gebietskrankenkasse uberwiesen wird.

3.3.2. Die Sozialversicherung der Einkommenssteuerpflichtigen

Dies ist ebenso wie bei den Lohnsteuerpflichtigen eine Pflichtabgabe. Diese Sozialversicherung gilt zum Beispiel fur Mitglieder der Kammer der gewerblichen Wirtschaft, soweit es sich um naturliche Personen handelt (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz - GSVG) und regelt die Kranken- und Pensionsversicherung.[44]

Die Satze bewegten sich von 1992 bis 1997 zwischen 20 % und 23,85 %.

3.3.3. Die Lohnsteuer

Der Lohnsteuer unterliegen alle Einnahmen[45], die dem Arbeitnehmer aus einem oder mehreren Dienstverhaltnissen zuflieGen, sowie Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, dem offentlichen Dienst usw.

Die Ermittlung und Abfuhrung der Lohnsteuer fur unselbstandige Arbeit an das Finanzamt erfolgen durch die Arbeitgeber.

Dafur werden nach dem osterreichischen Steuerrecht amtliche Lohnsteuer- tabellen zugrundegelegt, in denen fur die jeweilige Hohe des Lohnes der entsprechenden Teilperiode die Steuerbetrage ausgewiesen sind. Diese Steuerbetrage der Lohnsteuertabellen errechnen sich so, dass man unterstellt, dass der in der Teilperiode empfangene Lohn ohne Unterbrechung und in stets gleicher Hohe das ganze Jahr uber bezogen wurde. Jede ungleiche Verteilung des Jahreslohnes fuhrt dann, sofern die untere Linearzone uberschritten wird, zu falschen Steuerabzugen, welche im nachhinein in einer sogenannten Arbeitnehmerveranlagung oder gegebenenfalls Einkommenssteuerveranlagung korrigiert werden.

In Osterreich gibt es je nach Einkommenshohe verschiedene Steuersatze. Nach § 33 EStG betragt die Einkommensteuer von dem auf volle EUR 7,27 auf- oder abgerundeten Einkommen jahrlich

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einkommensstarkere mit hoherer Einkommensteuer als jene mit niedrigerem Einkommen.

Die Einkommenssteuerpflichtigen unterliegen den gleichen Steuersatzen.

Es ist noch darauf hinzuweisen, dass unter anderem Freibetrage und Absatzbetrage Berucksichtigung finden, die aber an dieser Stelle nicht naher ausgefuhrt werden.

Es gibt verschiedene Moglichkeiten Einkommen zu besteuern. Steuertechnisch werden drei Grundformen unterschieden

- Individualbesteuerung („getrennte Veranlagung")

Bei diesem Verfahren, das unter anderem in Osterreich (seit 1973) angewendet wird, werden die Einkommen der Ehepartner wie Einkommen zweier lediger Personen nach dem fur Ledige geltendem Steuertarif besteuert:

Steuer Gesamt = Steuer Partner 1 + Steuer Partner 2

Lediglich Alleinverdiener (bis zu einer bestimmten Zuverdienstgrenze) werden durch einen Alleinverdienerabsatzbetrag steuerlich begunstigt

- Einfache Zusammenveranlagung („ohne Splitting“)

Bei diesem Verfahren ergibt sich die Steuerschuld des Ehepaares im Prinzip durch Anwendung des „normalen" (fur Ledige geltende) Tarifes auf die Summe der Einkommen der Ehepartner

Steuer Gesamt = Steuer (Partner 1 + Partner 2)

So wird bei progressivem Steuertarif infolge der hoheren Bemessungs- grundlage die Steuerbelastung sogenannter Doppelverdienerehen, in denen beide Partner Einkommen beziehen, stets grower sein als die

Steuerschuld zweier unverheirateter Partner mit gleichen Einkommensverhaltnissen. Diese Form der Besteuerung wird in der Schweiz angewendet.

- Zusammenveranlagung mit Splitting

Bei dieser Steuertechnik, die heute bei unserm Nachbarn Deutschland Anwendung findet, wird der fur Alleinstehende und Verheiratete einheitliche Steuertarif auf die Halfte der Summe der steuerpflichtigen Einkommen der Ehegatten angewendet. Der sich ergebende

Steuerbetrag wird sodann mit 2 multipliziert:

Steuer Gesamt = 2 x Steuer[(Partner 1 + Partner 2) / 2]

Bei gegebenem Gesamteinkommen ist der Splittingvorteil umso grower, je weiter die Einkommen der Ehepartner auseinanderliegen. Bei der ublichen Rollenverteilung in der Ehe begunstigt das Splittingverfahren somit die (auch kinderlose) gutsituierte „Nur-Hausfrau“, die angesichts des hohen Einkommens des Ehemannes nicht auf Erwerbstatigkeit angewiesen ist.[46]

Die Moglichkeiten der Besteuerung der Lohnsteuerpflichtigen gleichen denen der Einkommenssteuerpflichtigen. Dies gilt auch fur die Hohe der Steuersatze. Wer nun der Einkommenssteuer unterliegt und wie diese ermittelt wird ist Inhalt der folgenden Ausfuhrungen.

3.3.4. Die Einkommenssteuer

Einkommensteuerpflichtig sind die Einkommen naturlicher Personen und somit die Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Primar ist die genaue Definition von Einkommen von Noten um eine korrekte Besteuerung zu erzielen.

Die Einkunftsarten in Osterreich sind[47]:

- § 21 EStG Einkunfte aus Land- und Forstwirtschaft
- § 22 EStG Einkunfte aus selbstandiger Arbeit
- § 23 EStG Einkunfte aus Gewerbebetriebe
- § 25 EStG Einkunfte aus nichtselbstandiger Arbeit
- § 27 EStG Einkunfte aus Kapitalvermogen
- § 28 EStG Einkunfte aus Vermietung und Verpachtung
- § 29 EStG Einkunfte aus sonstigen Einkunfte

Unter Einkunfte versteht man:

I) Den Gewinn bei Land- und Forstwirtschaft, selbstandiger Arbeit und

Gewerbebetrieb.

Unter Gewinn im Sinne des EStG fallt unter anderem:

1) Beitrage der Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- Unfall- und Pensionsversicherung sowie Pflichtbeitrage zu Versorgungs- und Unterstutzungseinrichtungen der Kammern der selbstandig Erwerbstatigen.
2) Vertraglich festgelegte Pensionskassenbeitrage im Sinne des Pensionskassengesetztes unter bestimmten Voraussetzungen.
3) Zuwendungen an den Betriebsratsfonds bis zu drei Prozent der Lohn- und Gehaltssumme.
4) Ein Forschungsfreibetrag fur Aufwendungen zur Entwicklung oder Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen mit Ausnahmen.
5) Zuwendungen aus dem Betriebsvermogen zur Durchfuhrung von Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben, welche die wissenschaftliche oder kunstlerische Lehre betreffen und dem Allgemeinen Hochschulstudiengesetz oder dem Kunsthochschule-Studiengesetz entsprechen sowie damit verbunden wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen an verschiedenen Einrichtungen.
6) Zuwendungen aus bestimmten Betriebsvermogen.

II) Den Uberschuss der Einnahmen uber jenen der anderen Einkunftsarten.

Naturlich gibt es auch Steuerbefreiungen. Jedoch werden wir in dieser Arbeit nicht auf die genannten Moglichkeiten bzw. Arten naher eingehen.

Prinzipiell wird die Einkommensteuer[48] auf zweierlei Weise ermittelt, zum einen durch die Veranlagung, zum anderen mittels des Quellenabzugs.

Beim Veranlagungsverfahren muss der Steuerpflichtige nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes (in Osterreich das Kalenderjahr) in einer Einkommen- steuererklarung die fur die Berechnung der Einkommensteuer relevanten Tatbestande dem Finanzamt ubermitteln. Aus diesen Angaben ermittelt das Finanzamt anhand des Steuertarifs die Steuerschuld und teilt diese dem Steuerpflichtigen in einem (Einkommen-)Steuerbescheid mit.

Beim Quellenabzug wird die Steuer gewissermaGen „an der Einkunftsquelle" (durch Arbeitgeber, die Bank oder den Schuldner) einbehalten und an das Finanzamt abgefuhrt.

Ein derartiger Quellenabzug findet im osterreichischen Einkommen- steuersystem in folgender Weise statt:

- als Lohnsteuer bei Einkunftsarten aus nichtselbstandiger Arbeit
- als Kapitalertragsteuer bei inlandischen Kapitalertragen

Die Steuersatze gleichen denen der Lohnsteuerpflichtigen, welche unter 3.3.3. Die Lohnsteuer auf Seite 22 und 23 aufgelistet wurden.

Mit diesen behandelten theoretischen Konzepten werden wir versuchen, Zusammenhange zwischen Einkommen und Verteilung von lohn- und einkommenssteuerpflichtigen Millionaren und deren Abgabenquoten herauszufinden.

Des weiteren mochten wir vergleichen, ob es zwischen der personellen Einkommensverteilung der Lohn- und Einkommenssteuerpflichtigen und der

Gewinnverteilung der wichtigsten juristischen Personen Unterschiede gibt. Die fur diese Arbeit interessantesten juristischen Personen sind zwei Formen der Rechtspersonen des privaten Rechtes, welche im Folgenden kurz dargestellt werden.

3.4. Kapitalgesellschaften

Unter einer Kapitalgesellschaft versteht man eine Gesellschaftsform, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht. Die zwei Arten einer solchen Gesellschaftsform sind zum einen die Aktiengesellschaft (AG) und zum anderen die Gesellschaft mit beschrankter Haftung (GesmbH). Die Kapitalgesellschaften lassen sich nach folgender Ubersicht in drei verschiedene

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Die GroGenklassen der Kapitalgesellschaften

Fur mittelgroGe Kapitalgesellschaften mussen mindestens zwei der drei fur kleine Gesellschaften gultigen Merkmale uberschritten werden. Entsprechend gilt dies auch fur groGe Kapitalgesellschaften in Bezug auf mittlere. Werden Aktien oder andere ausgegebene Wertpapiere einer Kapitalsgesellschaft an einer Borse gehandelt, so wird diese immer als groGe Gesellschaft eingestuft.

3.4.1. Die Aktiengesellschaft (AG)

Die AG wird durch einen privaten Gesellschaftsvertrag (Satzung) gegrundet und erlangt durch die Eintragung in das zustandige Firmenbuch Rechtsfahigkeit.[49]

Dazu ist es notwendig einen Notar beizuziehen. Welches Firmenbuch fur die Eintragung der AG zustandig ist, richtet sich nach dem Sitz der Gesellschaft. Das Firmenbuch ist ein von den Landesgerichten gefuhrtes offentliches Verzeichnis, welches seit 1.1.1991 an die Stelle des Handelsregisters trat. Aus dem Firmenbuch kann sich jedermann die erforderlichen Daten entnehmen.

Das Grundkapital der AG ist in Aktien zerlegt, wobei ein Mindestbetrag von 70.000 Euro fur die Grundung notwendig ist. Die Aktien konnen entweder auf einen bestimmten Betrag lauten (Nennbetragsaktien) oder einen Anteil am Grundkapital reprasentieren (Stuckaktien). Die AG wird normalerweise wegen wirtschaftlicher Zwecke gegrundet, kann aber auch aufgrund ideeller Interessen ihren Ursprung finden.

Die gesetzlichen Organe einer AG sind der Vorstand, der Aufsichtsrat, die Hauptversammlung und die Abschlussprufer.

Der Vorstand ubernimmt die Fuhrung der Gesellschaft und vertritt diese sowohl gerichtlich als auch auGergerichtlich. Er kann aus einer oder mehrerer Personen bestehen und wird vom Aufsichtsrat auf hochstens funf Jahre bestellt. Die Personen, welche den Vorstand bilden, mussen nicht aus dem Kreise der Aktionare stammen. Sie haben das Unternehmen so zu fuhren, dass die Interessen der Aktionare, der Arbeitnehmer und der Offentlichkeit berucksichtigt werden.

In die Zustandigkeit des Aufsichtsrats fallt die Bestellung und Abberufung des Vorstands. Er hat den Vorstand bei der Geschaftsfuhrung zu uberwachen. Der Aufsichtsrat muss zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern bestehen. Bei nicht ordnungsgemaGer Ausfuhrung seiner Aufgaben haftet der Aufsichtsrat, wie auch der Vorstand der Gesellschaft, auf Schadensersatz. Prinzipiell gibt es keine personliche Haftung der Gesellschafter einer AG. Fur die Verbindlichkeiten haftet hingegen das Vermogen des Unternehmens.

Die Hauptversammlung ist eine mindestens einmal pro Jahr stattfindende Zusammenkunft aller Aktionare, wobei es solche mit bzw. ohne Stimmrecht gibt. Zu den wesentlichen Aufgaben der Hauptversammlung gehort die Bestellung des Aufsichtsrats sowie die Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Des weiteren entscheiden sie uber die Verwendung des Bilanzgewinns (meist vom Vorstand vorgeschlagen) und entlasten die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Die Gewinne konnen in Form von Dividenden auf die Aktienbesitzer aufgeteilt werden.

Die Bedeutung der AG war in Osterreich im Vergleich zur GmbH eher gering, hat allerdings wegen der Borsenfahigkeit der Anteile im Rahmen des allgemeinen Borsenbooms der letzten Jahre zugenommen.

3.4.2. Die Gesellschaft mit beschrankter Haftung (GesmbH)

Diese Form der Kapitalgesellschaft wird ebenso wie die AG durch einen privaten Gesellschaftsvertrag gegrundet. Dazu ist ebenfalls die Zuziehung eines Notars verbindlich. Die GesmbH erlangt durch die Eintragung in das Firmenbuch Rechtsfahigkeit und entsteht meist aus wirtschaftlichen Grunden (es besteht aber auch die Moglichkeit eine GesmbH wegen ideeller Zwecke zu grunden).

Die Grundung einer GesmbH setzt normalerweise mindestens zwei Gesellschafter voraus. Das Stammkapital ist in Form von Sach- oder Bareinlagen einzubringen und betragt mindestens € 35.000.

Die Organe einer GesmbH sind der oder die Geschaftsfuhrer (Vorstand) und die Generalversammlung (ein Aufsichtsrat ist moglich).

Die Geschaftsfuhrer vertreten die Gesellschaft sowohl gerichtlich als auch auGergerichtlich. Ihre Bestellung erfolgt durch den Beschluss der Gesellschafter oder durch den Gesellschaftsvertrag. Als Geschaftsfuhrer konnen auch Personen in Frage kommen, die nicht unbedingt Gesellschafter sind.

Die Generalversammlung ist das oberste willensbildende Organ der GesmbH. Sie wird durch die Gesamtheit der Gesellschafter gebildet. Die Willensbildung in der GmbH erfolgt grundsatzlich durch Beschlusse. Diese werden normalerweise in der Generalversammlung gefasst, konnen aber auch auf schriftlichem Weg oder durch formlose Zustimmung samtlicher Gesellschafter zustande kommen.

Die Gesellschafter haften selber nicht gegenuber den Glaubigern der Gesellschaft, sondern es haftet das Unternehmen als solches.

Die Verteilung des Gewinns wird normalerweise nach dem Verhaltnis der eingezahlten Stammeinlagen bestimmt, auBer im Gesellschaftsvertrag werden diesbezuglich besondere Vereinbarungen getroffen.

Diese Ausfuhrungen uber die Kapitalgesellschaften sollten an dieser Stelle genugen. Im empirischen Teil werden wir untersuchen, wie sich die Gewinne auf die gesamten AG's bzw. GesmbH's verteilen (Lorenz-Kurve, Gini-Wert und Pareto), auBerdem mochten wir, wie bereits erwahnt, diesbezugliche Unterschiede zu den Lohn- und Einkommenssteuerpflichtigen herausarbeiten.

Kapitalgesellschaften bilden Rechtsformen von Unternehmen, welche bereits lange existieren[50]. Eine ganzlich neue Moglichkeit zur Rechtsformgestaltung besteht in der Grundung einer Privatstiftung, welche den gesetzlichen Bestimmungen (Privatstiftungsgesetz) zu Folge hauptsachlich reicheren Burgern vorbehalten ist. Die anschlieBenden Ausfuhrungen sollen die wichtigsten Inhalte uber diese neue Moglichkeit einer Stiftungsgrundung kurz beschreiben.

3.5. Die Privatstiftung

In Osterreich gibt es seit 1993 die Moglichkeit eine Stiftung nicht nur fur gemeinnutzige und mildtatige Zwecke zu errichten.[51] Die bis zu diesem Zeitpunkt fehlende Moglichkeit der Errichtung eigennutziger Stiftungen hatte den Abfluss von Vermogen an auslandische Stiftungen zur Folge. Das Privatstiftungsgesetz sollte dieser Entwicklung entgegenwirken. Durch eine Stiftung dieser Art lassen sich Vermogenswerte wie Beteiligungen, Liegenschaften, Bar- und Sachvermogen vor den Zugriff Dritter schutzen und gleichzeitig steuerschonend veranlagen.

Eine Privatstiftung ist also eine durch den Stifter errichtete juristische Person, welche durch einen Vorstand vertreten wird. Eine Stiftung dieser Art hat keine Gesellschafter oder Mitglieder, sondern Begunstigte, die durch Ausschuttungen der Stiftung bedacht werden.

Fur die Grundung einer solchen Stiftung ist mindestens eine Million Schilling / € 72.673 in Form von Bar- und / oder Sachvermogen notig. Gerade deswegen ist die Privatstiftung vornehmlich fur vermogende Personen interessant.

3.5.1. Grundungsanreiz

Fur die Errichtung einer Privatstiftung sprechen die ungeteilte Erhaltung der Vermogenswerte bei mehreren Erben, wie dies vor allem bei Unternehmen typisch ist. Es konnen aber auch Angehorige durch Zuwendungen aus der Stiftung versorgt werden, ohne ihnen Eigentum am Vermogen zu ubertragen.

Im folgendem sind die wichtigsten Grunde fur eine Stiftung aufgelistet:

- Vermeidung von Erbschaftsstreitigkeiten
- Besondere Vorsorge fur Familienangehorige
- Instrument der Unternehmensnachfolge, falls sich die Kinder nicht fur das Unternehmen interessieren
- „Umgehung“ des Vormundschaftsgerichtes bei minderjahrigen Erben
- Forderung besonderer Anliegen wie Kunst, Wissenschaft oder karitativer Zweck
- Steuerrechtliche Vorteile

3.5.2. Der Grundungsvorgang

Die Stiftungserklarung ist die Rechtsgrundlage einer Privatstiftung. In ihr werden die Rahmenbedingungen abgesteckt. Stiftungsurkunden werden in Form eines Notariatsaktes errichtet und sind beim Firmenbuch zu hinterlegen.

[...]


[1] Vgl.: Deutsche Bundesregierung (Hrsg), Lebenslagen in Deutschland - Der erste Armut- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, in: http://www.spdfraktion.de/archiv/armut/bericht.pdf, 2001, 203.01.2002), S 10

[2] Vgl.: N.N., Spitze-Magna-Chef und Randa, OO-Nachrichten, 23.08.2001, S 11

[3] Vgl.: Lohnsteuerstatistik 1999

[4] Ob dies tatsachlich zutrifft, werden wir empirisch untersuchen.

[5] Vgl.: N.N., Ansprache zum Reichtum, in: OO-Nachrichten, 13.10.2001, S 35

[6] Vgl.: Buttinger, K., Leben auf dem Billiglohn-Abstellgleis, in: OO-Nachrichten, 15.09.2001, S 20

[7] Vgl.: Mascher, D., Katholiken halten ihr Geld geheim, in: OO-Nachrichten, 24.08.2001, S 14

[8] Ernst Ulrich Huster ist Professor fur Politikwissenschaft an der Evangelischen Fachschule in Bochum.

[9] Vgl.: Huster, E., U. (Hrsg), Reichtum in Deutschland, Der diskrete Charme der sozialen Distanz, Campus Verlag, Frankfurt am Main, New York, 1993, S 11 f

[10] Vgl.: Meyers Grosses Taschenlexikon, Bd 18, Weinheim, Wien, Zurich, 1981, S 161

[11] Vgl.: Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik (Hrsg), Wer ist reich? - Zur Auswertung hoher Einkommen, Poeschl Verlag', Heft 7/2001, S 520

[12] Vgl.: Atkinson, A., B., Unequal Shares - Wealth in Britain, Pelican Books, 1974, S XV

[13] Vgl.: Schenk, M., u.a. (Hrsg), Reichtum in Osterreich - Was Reichtumer vermogen, Osterreichisches Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung, 1998, S 54 ff

[14] Wie beispielsweise Australien, Argentinian und Brasilien.

[15] Vgl.: Bartmann, H., Verteilungstheorie, Vahlen Verlag, Munchen, 1981, S 30

[16] Vgl.: Werner, J., Verteilungspolitik, Fischer Verlag, Stuttgart, 1979, S 53

[17] Vgl.: Bartmann, H., a.a.O., 1981, S 2

[18] Vgl.: Emrich, R., Theorie der Einkommensverteilung, Gabler Verlag, Wiesbaden, 1978, S 9

[19] Das Einkommen verkorpert Geldmengen pro Jahr und ist somit eine Stromgrofte; eine GroGe mit zeitlicher Dimension.

[20] Vgl.: Samuelson, P., A., Nordhaus, W.D., Volkswirtschaftslehre, Bd. 1, 8. Auflage, Bund-Verlag, Koln 1987, S 672

[21] Vgl.: Boventer, E., Illing, G., Einfuhrung in die Mikrookonomie, 8. Auflage, Oldenbourg Verlag, Munchen, Wien, 1995, S 45 ff

[22] Vgl.: Emrich, R., a.a.O., 1978, S 5 ff

[23] Zur funktionellen Einkommensverteilung werden das Arbeits- und Besitzeinkommen sowie der Unternehmergewinn gezahlt; jene Moglichkeiten, wie wir sie bereits unter 2.2. Das Einkommen ab Seite 9 behandelten.

[24] Vgl.: Krelle, W., Verteilungstheorie, Tubingen 1962, S. 267

[25] Umverteilung durch Steuern und Transfers.

[26] Vgl.: Bartmann, H., a.a.O., 1981, S. 37 und GanGmann, H., Haas, M., Lohn und Beschaftigung - Zum Zusammenhang von Lohn, Lohnstandsangebot und Arbeitslosigkeit, Schuren Presseverlag, Marburg, Schuren, 1996, S. 48 f

[27] siehe Seite 18 ff

Vgl.: Woll, A., Allgemeine Volkswirtschaftslehre, 12.Auflage, Vahlen Verlag, Munchen, 1996, S 471 ff

[28] Vgl.: Trechsel, F., Von der Leistungs- zur Schmarotzergesellschaft? - Die Gesellschaftskrise als Ursache der Wirtschaftskrise, Ott Verlag, Thun, 1994, S 75

[29] Vgl.: Emrich, R., a.a.O., 1978, S 9 ff

[30] Beide Vergleichsformen werden empirisch ab Seite 70 behandelt.

[31] Vgl.: Buhmann, B., Wohlstand und Armut in der Schweiz- eine empirische Analyse, Ruegger Verlag, Grusch, 1988, S 48

[32] Vgl.: Schulze, P., Beschreibende Statistik, 4.Auflage, Oldenbourg Verlag Munchen Wien, 2000, S 101 f

[33] Das wurde zum Beispiel bedeuten, dass eine Person das gesamte Einkommen verdient.

[34] Beispielsweise wurde dann jeder der Einkommensbezieher das Gleiche verdienen.

[35] Vgl.: Emrich, R., a.a.O., 1978, S 11 f

[36] Vgl.: Blumle, G., a.a.O., 1975, S 51

[37] Vgl.: Krelle, W., a.a.O., 1962, S 270

[38] Die Gerade wird mittels Regressionsanalyse ermittelt.

[39] Die Problematik, welche hinter einer totalen Einkommensangleichung stehen wurde, ist dieselbe, wie bereits bei der Kritik an Lorenz-Kurve und Gini-Koeffizient auf Seite 17 erwahnt.

[40] Vgl.: Krelle, W., a.a.O., 1962, S 271 f

[41] Der hohere Prozentsatz gilt fur die Arbeiter und auch die Beamten. Die Beitrage der Pensionisten liegen zwischen 3,75 % bzw. 3,95 % (letzterer gilt fur Personen, die bei der Versicherungsanstalt offentlich Bediensteter versichert sind).

[42] Hochstbeitragsgrundlage fur das Jahr 2002 betragt € 3.270.

[43] Geringfugigkeitsgrenze fur das Jahr 2002 betragt € 301,54.

[44] Eine gute Ubersicht uber das ASVG und auch die Sozialversicherungsbestimmungen der einkommenssteuerpflichtigen findet sich in: Binder, B., Wirtschaftsrecht, 2. Auflage, Springer Verlag, Wien, 1999, S 36 f

[45] Vgl.: Nowotny, E., Der offentliche Sektor, Einfuhrung in die Finanzwissenschaft, 4. Auflage, Springer Verlag, Berlin, 1999, S 213 f

[46] Es sei darauf hingewiesen, dass das deutsche Splittingverfahren nur auf dem Tatbestand der EheschlieUung anknupft und keine Kinder voraussetzt. Umgekehrt konnen alleinerziehende Elternteile das Splittingverfahren nicht geltend machen.

[47] Vgl.: Dorner, P. (Hrsg.),Betriebskurier, Das Einkommenssteuergesetz, sozial-, arbeits- und steuerrechtliche Probleme in Einzeldarstellungen, 2. Auflage, Wien, August 1999, S 133

[48] Vgl.: Nowotny, E., a.a.O., 1999, S 212 f

[49] Vgl.: Lechner, K., Egger, A., Schauer, R., Einfuhrung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Linde Verlag, Wien, 1999, 18. Auflage, S 620 f

[50] Eine ausfuhrliche Darstellung der gesamten Rechtsformen von Unternehmen findet sich in: Lechner, A., Egger, A., Schauer, R., a.a.O.,1999, S 165 ff

[51] Vgl.: Hubner & Hubner, Privatstiftungen, in: http://www.huebner.at/page.phtml?file=/1_steuerbe.../privatstiftungen.html, (28.07.2001)

Ende der Leseprobe aus 148 Seiten

Details

Titel
Reichtum in Österreich unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten
Hochschule
Johannes Kepler Universität Linz  (Institut für Volkswirtschaftslehre, Abteilung für Wirtschaftspolitik)
Note
2,5
Autor
Jahr
2002
Seiten
148
Katalognummer
V8306
ISBN (eBook)
9783638153102
Dateigröße
1048 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Reichtum, Gesichtspunkten
Arbeit zitieren
Thomas Hirnschrodt (Autor:in), 2002, Reichtum in Österreich unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8306

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