"Nachbar gegen Muezzin" - Der Streit um den islamischen Gebetsruf


Hausarbeit, 2007

16 Seiten, Note: bestanden


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Geschichte Deutschlands als säkularer Staat

3. Religionsfreiheit im Grundgesetz

4. Die Verfassungsrechtliche Rechtfertigung für
Grundrechtseingriffe

5. Fazit und Zusammenfassung

6. Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Ich habe mich für das Thema „Nachbar gegen Muezzin“ entschieden. Ich werde in meiner Hausarbeit versuchen, die rechtliche Problematik in diesem Streitfall mit Hilfe verschiedener Literatur aufzuzeigen und denkbare Lösungsansätze anzubieten. Die Diskrepanzen, die in Deutschland durch das Aufeinandertreffen von Menschen mit verschiedenen Herkünften, Religionen, Weltanschauungen und Kulturen , die über lange Zeit gewachsen sind, gesellschaftlich zu Tage treten, sollen hier verdeutlicht und in ihrem Kontext erörtert werden.

Eines der größten Probleme in diesem Fall liegt meines Erachtens einerseits in einer oft mangelnden Kompromissbereitschaft und Offenheit der ansässigen Bevölkerung Neuem und Fremdem gegenüber, und andererseits in der mangelnden Aufklärung auf beiden Seiten.

Denn auch wenn in Deutschland offiziell die Trennung zwischen Kirche und Staat herrscht, kommt es immer wieder zu Spannungen zwischen verschiedenen Religionen, die sich auch auf politischer Ebene abspielen.

Eine mögliche Erklärung ist, dass sich ein Großteil der Deutschen als Christen in einem christlich geprägten Land verstehen. Dieses „abendländische“ Selbst-Bewusstsein scheint immer wieder in Konflikte mit der Toleranz gegenüber nicht christlichen Glaubens-, Gewissens- oder Religionsvorstellungen zu geraten.

Nicht zu vergessen ist die in zahlreichen Dokumentationen zu diesem Thema zu findende Angst der Mehrheitsbevölkerung vor einer Entfremdung Deutschlands und seiner Menschen von der eigenen „abendländischen“ Kultur. Solche Haltungen spiegeln sich in Aussagen wie „In der Bundesrepublik Deutschland leben wir seit Jahrhunderten in abendländischer und christlicher Tradition und Kultur also nicht im Morgenland. (...), (und es) steht (...) ihnen doch frei in ihre Heimatländer zurückzukehren und dort dem Ruf des Muezzins zu folgen“ (WAZ 2.11.1996, zum Thema Gebetsruf in Duisburg) wider.

Es ist erschreckend, wie oft rassistische Äußerungen in Berichten oder Leserbriefen zu dieser Thematik auftauchen. Noch fragwürdiger ist in meinen Augen jedoch, dass viele Politiker diese Ansichten teilen oder in abgeschwächter Form auch öffentlich vertreten.

In besagtem Fall haben sich teilweise sogar politische Parteien (z. B. CDU) auf eine fragwürdige Stellungnahme eingelassen. „Die CDU Duisburg lehnt den Gebetsruf ab. (...) Die Duisburger stehen hinter dieser (der christlichen) Werteordnung und der kulturellen Tradition des Christentums. Von Bürgern aus einem anderen Kulturkreis muss trotz der eigenen kulturellen Identität eine uneingeschränkte Akzeptanz dieser Grundüberzeugung erwartet werden.“ (CDU-Flugblatt vom 14.12.1996, Sicher in die Zukunft CDU, Kein Muezzin-Ruf in Duisburg)

In dem Duisburger Fall, den das Institut für Sprach- und Sozialforschung akribisch dokumentiert hat, ist zudem noch von einem Pfarrer Reuter aus Laar die Rede. Dieser ging sogar soweit, dass er äußerte er sehe „den Islam als Gefahr an und erkläre ´Wehret den Anfängen´.“ (WAZ, 17.12.1996, zum Thema Gebetsruf in Duisburg)

Bei der Bearbeitung der Literatur zu dieser Problematik ist mir schnell deutlich geworden, dass dieses Thema für alle Beteiligten ein sehr emotionales ist. Die Argumentationen sind in der Regel primär auf der persönlichen oder sozialen Ebene geführt worden und nicht auf der des deutschen Rechts. Weiterhin ist mir aufgefallen, dass auch viele islamische Gemeinden sich bemühen eine solche Diskussion nicht auf einer rechtlichen sondern auf einer persönlichen Ebene voranzutreiben.

Ich möchte mit einer kurzen Darstellung der Säkularisierung des deutschen Reichs beginnen, um den langen Prozess zu erläutern, dem die heutige durch das Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland zugrunde liegt.

Danach werde ich auf das Grundrecht der Religionsfreiheit eingehen und darauf welche Möglichkeiten von Rechts wegen existieren, dieses Grundrecht zu beschneiden. Am Ende werde ich versuchen, im Fazit auf Grund der herausgearbeiteten Artikel und Paragraphen und einer Abwägung derselben, ein aus meiner Sicht angemessenes Gutachten zur Problematik zu erstellen.

2. Die Geschichte Deutschlands als säkularer Staat

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz, gibt vor, dass Deutschland ein säkularer Staat ist. Wie Artikel 4 des Grundgesetzes hervorhebt, gewährt und garantiert der säkulare Staat Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dies bedeutet auch, dass die Bundesrepublik Deutschland ein „weltlicher“ Staat ist, der nicht von religiösen Überzeugungen geprägt und regiert wird, sondern von einer von Religionen unabhängigen Politik.

Der Anfang der Säkularisierung des Staates ist im Jahre 1803 zu sehen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Kirche einen sehr starken Einfluss auch auf das politische Geschehen im Deutschen Reich. Durch die „gewaltige Verlagerung von Grundvermögen (und Zahlungsmitteln) aus kirchlichen in staatliche Hände“ (D. Willoweit, Deutsche Verfassungsgeschichte, 4. Aufl. München 2001, S. 225) wurde der politische Einfluss der Kirche am 25. Februar 1803 (D. Willoweit, Deutsche Verfassungsgeschichte, 4. Aufl. München 2001, S. 225) durch den Reichsdeputationshauptschluß erstmals deutlich beschnitten. „Die für die deutsche Rechtsentwicklung im 19. Jahrhundert bestimmenden Faktoren sind damit einerseits die weiter fortschreitende Säkularisierung des Staates, und andererseits das Bemühen der Kirche um Autonomie in der Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten. Aus diesen gegenläufigen Tendenzen erwächst der grundrechtlich motivierte Gedanke des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts.“ (Religionsverfas-sungsrecht, Christian Walter, Mohr/Siebeck, 1. Aufl. 1, 2006, S. 96)

Der Reichsdeputationshauptschluß war die Entscheidung der Fürsten, das Reichsvermögen untereinander aufzuteilen, und trug so maßgeblich zu der „Entfeudalisierung des kirchlichen Eigentums und der wachsenden Übernahme von Wohlfahrtaufgaben durch den Staat“ (Religionsverfassungsrecht, Christian Walter, Mohr/Siebeck, 1. Aufl. 1, 2006, S. 98) bei.

Der Reichsdeputationshauptschluß stand vor dem Problem, verschiedene Länder mit gemischten Konfessionen verwalten zu müssen. So wurde im „§ 63 die bisherige Religionsausübung im Zeitpunkt des Jahres 1803 garantiert und es den Landesherren frei(ge)stellt, auch andere Konfessionen zu dulden.“ (Mückel, Der Reichsdeputationshauptschluß von 1803, VBLBW 2003, 144 ff.)

[...]

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
"Nachbar gegen Muezzin" - Der Streit um den islamischen Gebetsruf
Hochschule
Universität Hamburg  (Department Wirtschaft und Politik)
Veranstaltung
Grundlagen des öffentlichen Rechts
Note
bestanden
Autor
Jahr
2007
Seiten
16
Katalognummer
V83031
ISBN (eBook)
9783638890328
ISBN (Buch)
9783638892025
Dateigröße
475 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Nachbar, Muezzin, Streit, Gebetsruf, Grundlagen, Rechts
Arbeit zitieren
Katarina Hoberg (Autor:in), 2007, "Nachbar gegen Muezzin" - Der Streit um den islamischen Gebetsruf, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83031

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