Bestehende Belastungen und Beanspruchungen im Tätigkeitsbereich des Rettungsfachpersonals


Hausarbeit, 2000

22 Seiten, Note: 1.8


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Strukturdaten des Rettungsdienstes in der BRD

Funktionen des Rettungsdienstes

Länderregelung/Föderalismus

Leistungsvolumen (Einsatzzahlen/-arten)

Personalzahlen

Qualifikationen

Aufgaben des Rettungsfachpersonals

Arbeitswissenschaftliches Konzept und des Ökologischen Modells Der Arbeit nach Oppolzer

Bestehende Belastungen und Beanspruchungen in der Tätigkeit des Rettungsfachpersonals

Vorwiegend einsatzbedingte Belastungen und Beanspruchungen
Belastungen des Stütz- und Bewegungsapparates im Rettungsdienst
Belastungen durch Lärm
Verletzungs- und Infektionsrisiko im Rettungsdienst

Vorwiegend Nichteinsatzbedingte Belastungen und Beanspruchungen
Arbeitszeit im Rettungsdienst

Einsatzbedingte und Nichteinsatzbedingte Belastungen und Beanspruchungen
Belastung durch Latex und Desinfektionslösungen
Mentale und emotionale Belastungen im Rettungsdienst

Ansätze zur Reduktion und Bewältigung von Belastung und Beanspruchungen im Rettungsdienst

Literaturverzeichnis

Gesetzesquellen und Regelwerke

Einleitung

Im Rahmen der studienbegleitende Hausarbeit im Sozial- und Gesundheitsmanagement wurde diese Arbeit zu den Bestehende Belastungen und Beanspruchungen im Tätigkeitsbereich des Rettungsfachpersonals verfasst. Ziel der Arbeit ist es, bestehende Belastungen und daraus resultierende Beanspruchungen im Rettungsdienst aufzuzeigen (Abb. 1).

In der tätigkeitsspezifischen Arbeitswelt des Rettungsassistenten und Rettungssanitäters (im weiteren: Rettungsfachpersonal) bestehen hohe Belastungen. Daraus erwachsen unterschiedliche Beanspruchungen. Durch die Technisierung und den Fortschritt in der präklinischen Notfallmedizin existieren heute weitaus mehr Möglichkeiten zur Patientenversorgung, als noch vor Jahrzehnten.

Der Rettungsdienst entwickelte sich vom reinen Transportwesen hin zu einem verlängerten Arm intensivmedizinischer Möglichkeiten. Auch stiegen die Einsatzzahlen kontinuierlich an[1] (Deutscher Bundestag o.J.). Dadurch kam es erwartungsgemäß sowohl zu einer Veränderung des Tätigkeitsprofils als auch zu einem Anstieg der Belastungen des nichtärztlichen Rettungsdienstpersonals[2] (Schreml 1986 : 2; Koch 1996 : 22).

Die Tätigkeit im Rettungsdienst ist hochbelastend und -beanspruchend und vergleichbar mit den Tätigkeiten Beschäftigter unter Lärm- und Akkordarbeit (Schreml 1986 : 98 und 100). Durch die Mehrfachbelastungen handelt es sich bei der Tätigkeit im Rettungsdienst um mittelschwere und schwere Arbeit im »Wechsel von Gehen, Stehen, Sitzen, und Knien, teils auch Über-Kopf-Arbeit.« Dazu kommen noch Schicht- und Nachtarbeit, erhöhtes Infektionsrisiko, Zeit- und Verantwortungsdruck sowie Arbeit bei jedem Wetter und nahezu an jedem Ort (Scholz; Wittgens 1992 : 866).

Trotz solcher Belastungen, konnte eine erhöhte Mortalität unter dem Rettungsfachpersonal durch Grainger et al. in einer Untersuchung von 360 britischen Rettungssanitätern nicht festgestellt werden (Grainger 1985 : 30). Vergleichbare Untersuchungen aus Deutschland sind nicht bekannt.

Seit Anfang der 80er Jahre beschäftigt man sich näher mit den besonderen Problemen der Arbeitsplatzbelastung im Rettungsdienst. Dabei ist der derzeitige Umfang des Forschungsstandes zu Belastung und Beanspruchung in der Arbeitswelt „Rettungsdienst“ in Deutschland im Vergleich zu den USA und Großbritannien eher gering (Schreml 1986 : 2).

In Deutschland wurden in den letzten Jahren zwar eine Anzahl einschlägiger Fachartikel in den Rettungsdienstzeitschriften publiziert, es fehlt aber an wissenschaftlichen Untersuchungen zu diesem Bereich. Bei den bestehenden Untersuchungen und Erhebungen reduzieren sich die Fragestellungen oft nur auf einen Teilaspekt. Statistisches Material ist für die hier beschriebene Berufsgruppe rar und zudem nicht sehr inhaltsreich. Berufsgenossenschaften subsumieren nach neuerer Terminologie, die Gruppe Rettungsassistent/Rettungssanitäter in der Berufsklassifizierung (854) »Helfer in der Krankenpflege«. Dies macht derzeit eine seriöse Datenermittlung unmöglich. Eine dezidierte Erfassung von Daten ist auch aufgrund der Zuordnung des Rettungsfachpersonals zu den unterschiedlichen Unfallversicherern schwierig[3]:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ein weiteres Problem in der Beurteilung der vorhandenen Untersuchungen ist, daß sie oft nur am Rande die speziellen Problemkreise des Rettungsfachpersonals erfassen und diskutieren (Murphy 1994; AMD-Report 1996). Das Rettungsfachpersonal wird in Erhebungen zumeist als Teilgruppe der Gesamtheit der untersuchten Feuerwehrleute erfaßt (Reischl 1981; Ferderiuk 1993; Murphy 1994 und AMD-Report 1996). Aufgrund dieser Vermischung von Daten können direkte Rückschlüsse auf Beanspruchung nur schwer oder gar nicht gezogen werden.

Strukturdaten des Rettungsdienstes in der BRD

Funktionen des Rettungsdienstes

Die Aufgabe des Rettungsdienstes ist es, Menschen, welche aufgrund von Unfall oder Erkrankung in ihrem Wohlbefinden auf das schwerste beeinträchtigt sind und/oder sich in Lebensgefahr befinden, durch gezielte Überwachung und Behandlung am Ort des Geschehens und während des Transportes am Leben zu erhalten, Schmerzen zu beseitigen, zusätzliche Schäden zu verhindern, die durch Schmerzen und Angst verursachte menschliche Not zu mildern und in bestimmten Fällen eine Wiederbelebung klinisch Toter zu versuchen (Gorgaß; Ahnefeld und Rossi 1997).

Länderregelung/Föderalismus

Der Staat hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvor- und -fürsorge die Sicherstellung der Versorgung im Notfall zu gewährleisten (Grundgesetz: Artikel 30, 70, 73, 74 und 83). Nach dem föderalistischen Prinzip hat der Bund die Ausgestaltung der rettungsdienstlichen Versorgung in den Kompetenzbereich der Länder gelegt. »In Deutschland zählt der Rettungsdienst zu den Obliegenheiten der Bundesländer. Er ist in den einzelnen Landesrettungsdienstgesetzen geregelt. Innerhalb der Ländergrenzen wurden Rettungsdienstbereiche festgelegtdieser ist in der Regel kommunalen Behörden zugeordnet. Von diesen wird...[der Rettungsdienst; JV] auf...Hilfsorganisationen, Feuerwehren u.a. übertragen« (Böhmer et al. 1996 : 4). Die in den Rettungsdienstbereichen bestehenden Rettungsleitstellen übernehmen die Koordination aller Einsätze.

Leistungsvolumen (Einsatzzahlen/-arten)

Nach einem Bericht zur Leistungsanalyse des Rettungsdienstes der Jahre 1994/1995 wurden jährlich durchschnittlich 9,5 Mio. Einsatzfahrten durchgeführt. Davon wurden nach der Gesamthochrechnung, mehr als vier von fünf Einsatzfahrten (83,7%) mit den Transportmitteln Krankentransportwagen (KTW) und Rettungstransportwagen (RTW) durchgeführt (Schmiedel 1997 : 31). Diese Fahrzeuge sind, je nach Bundesland, mit Rettungssanitätern und/oder Rettungsassistenten besetzt. Ein Notarzt befindet sich nicht auf diesen Fahrzeugen. Dies impliziert, daß die Mehrzahl aller Einsätze im Rettungsdienst und Krankentransport ohne Notarzt erfolgen (Abb. 2).

Wie auch andere Bereiche des Gesundheitswesens, steht der Rettungsdienst unter ökonomischem Druck. Dieser wird verstärkt durch die politischen Bemühungen den Krankentransport vom Rettungsdienst zu lösen. Dabei soll primär der Krankentransport dem freien Wettbewerb überlassen werden und der Rettungsdienst frei von Wettbewerb agieren. Bis dato haben insbesondere die Hilfsorganisationen ihre Vorhaltekosten des Rettungsdienstes aus der Krankenbeförderung finanziert. Es ist zu erwarten, daß der Preiskampf und die Konkurrenz in dem neuen „Marktsegment“ Krankenbeförderung auch die Arbeitssituation der Beschäftigten nicht unberührt läßt (BMG 1995; Döhler 1995; Bartels 1995).

Personalzahlen

Im Rettungsdienst sind überwiegend Männer beschäftigt Frauen sind nur mit 3% im Rettungsdienst vertreten (Runggaldier 1997 : 717). Insgesamt sind, laut Hochrechnung von Schmiedel, zur Zeit 25.632 hauptamtliche Personen im Rettungsdienst tätig. Von ihnen waren zum Zeitpunkt der Erhebung Rettungsassistenten (I: 64,4%; II: 73%), Rettungssanitäter (I: 31,9%; II: 24%) oder Personen mit anderen Qualifikationen (I: 3,7%; II: 3%). Zusätzlich waren 5015 Personen während ihres Zivildienstes im Rettungsdienst als Rettungssanitäter oder Rettungshelfer beschäftigt. Dies entspricht »einem Personalleistungsäquivalent von fast 4000 hauptamtlichen Vollzeitkräften«. Die ehrenamtlichen Helfer im Rettungsdienst der BRD (Ohne Niedersachsen) leisteten zusätzlich insgesamt mehr als 4 Mio. Stunden (I: Schmiedel 1997: 13, II: Runggaldier 1997 : 717). Dies macht ein zusätzliches Personaläquivalent von nochmals 2000 hauptamtlichen Einsatzkräften aus. Man kann derzeit davon ausgehen, daß rechnerisch nahezu 31.630 Personalstellen im Rettungsdienst für das Rettungsfachpersonal zur Verfügung steht. Allerdings gibt es derzeit keinerlei verbindliche und ausgewiesene Bedarfszahlen für den Rettungsdienst. Die Untersuchung von Runggaldier bezieht sich auf eine Stichprobenanalyse von 1525 Rettungsdienstmitarbeitern. Zum Vergleich waren im Jahre 1992 in den stationären Einrichtungen der Krankenhäuser in der BRD insgesamt 304.063 Personen im Krankenpflegebereich[4] beschäftigt (BMG 1994 : Abschnitt 7.3).

Die durchschnittliche Dauer der Berufsausübung wird in der Untersuchung von Runggaldier mit 10,5 Jahren angegeben (Runggaldier 1997 : 9). Diese relativ kurze Berufsverweildauer läßt die These zu, daß dafür die hohen Arbeitsbelastungen sowie die geringen und unzureichenden Aufstiegsmöglichkeiten verantwortlich sind. Runggaldier fand heraus, daß die Berufserwartungen (z.B. Aufstiegsmöglichkeiten, Bezahlung, sicherer Arbeitsplatz) häufig nicht mit der Berufswirklichkeit korrelieren (Runggaldier 1997 : 9). Auch dies könnte ein Grund für das kurze verweilen im Beruf sein. Um diese These zu hinterfragen, wären weitere wissenschaftliche Untersuchungen notwendig.

Qualifikationen

Im Rettungsdienst gibt es unter dem Rettungsfachpersonal derzeit drei unterschiedliche Qualifikationsstufen.

(1) Rettungshelfer (160 Stunden theoretische Ausbildung, 80 Stunden Klinikpraktikum und 80 Stunden Rettungswachenpraktikum). Der Einsatz erfolgt, je nach Länderregelung (s.o.)[5],auf einem KTW oder RTW als Fahrer.

(2) Rettungssanitäter (200 Stunden theoretische Ausbildung, 160 Stunden Klinikpraktikum und 160 Stunden Rettungswachenpraktikum). Der Einsatz erfolgt, je nach Länderregelung (s.o.), auf einem KTW, RTW oder NAW als Fahrer oder Einsatzleiter (Beifahrer).

(3) Rettungsassistent (1200 Stunden theoretische Ausbildung davon 480 Stunden Klinikpraktikum und zusätzlich 1600 Stunden Rettungswachenpraktikum). Der Einsatz erfolgt auf allen verfügbaren Rettungsmitteln - z.B. KTW, RTW, NAW oder RTH (Rettungshubschrauber) als Fahrer oder Einsatzleiter (Beifahrer).

Die theoretische Ausbildung findet derzeit an staatlich anerkannten Berufsfachschulen statt. Die praktische Ausbildung wird durch staatlich anerkannte Lehrrettungswachen geleistet.

Aufgaben des Rettungsfachpersonals

§3 des RettAssG beschreibt die Anforderungen der Ausbildung und den Aufgabenbereich des Rettungsassistenten. Hier heißt es:

»Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs als Helfer des Arztes insbesondere dazu befähigen, am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt lebensrettende Maßnahmen bei Notfallpatienten durchzuführen, die Transportfähigkeit herzustellen, die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus zu beobachten und aufrechtzuerhalten sowie kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatienten sind, unter sachgerechter Betreuung zu befördern. (Ausbildungsziel)« (Gorgaß; Ahnefeld und Rossi 1997 : 507). Trotz einer geringeren Ausbildung hat der Rettungssanitäter die selben Aufgaben zu bewältigen wie ein Rettungsassistent.

Laut Schreml stellt »jeder Einsatz eine Kombination vieler unterschiedlicher Teilaufgaben dar...Aufgrund der komplexen Zusammenhänge wird es im Vergleich zu den meisten anderen Berufen schon schwierig, die entscheidenden Ablaufphasen zu überblicken« (Schreml 1986 : 2). In Anwesenheit eines Arztes wird das Rettungsfachpersonal zu dessen Assistent und wird im Rahmen der ärztlichen Delegation auch ärztliche Maßnahmen, soweit erforderlich, durchführen. Ist ein Arzt nicht vor Ort, dann führt das Rettungsfachpersonal bei Notwendigkeit auch selbständig und eigenverantwortlich im Rahmen des rechtfertigenden Notstandes nach § 34 StGB ärztliche Tätigkeiten durch. Dadurch kommt es zu einer starken Abhängigkeit vom Arzt und zu einem Mangel an Kontrolle und Autonomie. Dies hat wesentliche Bedeutung für die Entstehung eines Burn-Out-Syndroms (Stengel 1990 : 39; Neale 1991 : 994). Diese Hierarchiebelastung spiegelt sich in der Diskrepanz zwischen vorhandenen Kompetenzen und den tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten wider. Die traditionelle ärztliche Sicht stellt der Geschäftsführer der Bundesärztekammer[6] dar, wenn er sagt, daß »der Beruf des Rettungsassistenten kein Heilberuf, sondern ein Hilfsberuf sei ... Er ist ein medizinischer Laie« (Am Puls 1996 : 15). Maslow fand bereits in den späten siebziger Jahren heraus, daß selbstbestimmtes Verhalten, eigenverantwortliches Handeln sowie die freie Entfaltung seiner Fähigkeiten und Potentiale der Maßstab für psychische Gesundheit sind. Wird dieses Streben blockiert, dann entfaltet sich »ein potentieller Stressor besonderer Intensität« (Maslow 1977; In: Gerbert 1981 : 144ff). Neale fand heraus, daß 72% des befragten Rettungsfachpersonals frustriert waren, weil sie nicht die Erlaubnis hatten, den Patienten nach ihren persönlichen Möglichkeiten und Befähigungen zu versorgen (Neale 1991 : 994).

Neben der Komplexität und der Kombination von Teilaufgaben kommt im Rettungsdienst der Aspekt des Zeitdrucks hinzu. Auch wenn die Mehrzahl der Einsätze keine Notfälle sind, so besteht doch grundsätzlich auch hier Zeitdruck, da die schnelle Einsatzverfügbarkeit wiederhergestellt werden muß.

Arbeitswissenschaftliches Konzept und des Ökologischen Modells Der Arbeit nach Oppolzer

In der vorliegenden Arbeit soll das „Modell des ökologischen Kreislaufs der Arbeitskraft“ als Ansatz dienen. Eine grundsätzliche Schwierigkeit in der Analyse von Belastung-Beanspruchungs-Beziehungen ist, daß Belastungen in der Regel nicht isoliert auftreten und damit ein Kausalzusammenhang oft nicht identifiziert werden kann. Dazu kommt die Problematik, daß die Belastungen kumulativ auftreten (Mehrfachbelastungen). Auch reagiert jeder Mensch unterschiedlich auf gleiche Belastungen. Die Modelle der Arbeits- und Sozialwissenschaft versuchen allesamt diese Wirklichkeit erklärbar und nachvollziehbar zu machen. Dabei orientierte man sich in den frühen Jahren an der rein, ergonomischen, stark mechanistisch geprägten Denkweise. Ein Beispiel hierfür ist das einfache Belastungs-Beanspruchungs-Konzept (s.u.).

Unter Belastung versteht man »objektive Einwirkungen der Arbeitswelt (z.B. Schwerarbeit, Lärm, Schadstoffe) auf den Menschen». »Dazu gehören auch die Faktoren Normen und Rollenerwartung (z.B. durch Vorgesetzte und Kollegen)«. (Slesina 1987 : 41 und 62; Oppolzer 1993: 14).

Im Zusammenhang mit der Belastung müssen die Beanspruchungen gesehen werden. Sie sind subjektive »Reaktionen der Arbeitsperson, die sich in einer funktionellen Änderung physiologischer Organsysteme, in Veränderung der Handlungsvollzüge und auch im psychologischen Erleben manifestieren«. »Die Beanspruchung ist die Auswirkung der Belastungen und Aktivitäten in Arbeitenden«. Dabei »variiert« der Grad der Beanspruchung mit den individuellen Merkmalen des Beschäftigten, seinen Eigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten (Rohmert 1979 : 35; Rohmert 1983 : 10; Slesina 1987 : 47).

Es gibt einen postindustriellen Gesellschaftswandel hin zu mehr Dienstleistungsbetrieben und ein grundsätzlich verändertes Verständnisses von Arbeit[7]. Zusätzlich haben auch sozialwissenschaftliche Erklärungsansätze Einzug in die wissenschaftliche Untersuchung der Arbeitswelt gefunden. Dies ist ein Grund, weshalb psychische Belastungen in die berufliche Tätigkeits- und Wirkungsanalyse einbezogen werden (Oppolzer 1993 : 113). Der Rettungsdienst ist Teil der gesellschaftlichen Dienstleistungen und bekommt zunehmend Bedeutung.

In der DIN 33400 ist die Belastungsdefinition aus ergonomischer Sicht vorgegeben. Sie besagt, daß Belastung »die Gesamtheit der Einflüsse (aus Arbeitstätigkeit, -organisation und -umgebung) ist, die auf den Menschen wirken und unterschiedlichste mentale, muskuläre oder andere physiologische Anforderungen an den Organismus stellen« (in Oppolzer 1989 : 23). Hierbei wird das zugrunde liegende Modell auf die belastungswirksamen Faktoren minimiert. Es werden fördernde, d.h. belastungsminimierende bzw. beanspruchungsverhindernde Faktoren nicht berücksichtigt. Es handelt sich deshalb um ein einseitig ausgerichtetes Modell. Rohmert und Landau haben 1973 dieses einfache Belastungs-Beanspruchungs-Konzept erstmals beschrieben. Ihm liegt vor allem eine stark mechanistisch-funktionale Sichtweise zugrunde. Es berücksichtigt nicht die Entlastungsmöglichkeiten des Arbeitenden durch den social support[8]. Auch werden die Möglichkeiten der Einflußnahme auf Belastung und Beanspruchung durch den Arbeitenden (als Handelnder) nicht berücksichtigt.

Neuere Konzepte hinterfragen »Belastungen auf ihren betrieblichen Ursprung« und bezieht den »Arbeitenden als aktive, handelnde Person« mit ein (Slesina 1987 : 41ff). Ein Problem hierbei ist, daß diese Konzepte nicht zur quantitativen Analyse von emotionalen Beanspruchungen geeignet sind.

Das Modell des ökologischen Kreislaufs der Arbeitskraft nach Oppolzer ist in seinen Grundzügen ein sozialwissenschaftlich orientiertes Modell[9]. Es sieht den arbeitenden Menschen auf einem Kontinuum zwischen Belastung-Beanspruchung und Erholung-Regeneration (Abb. 3). Dabei gibt es unterschiedliche Faktoren, die die Erholung (z.B. Freizeit) und Belastung (z.B. schwere Lasten) beeinflussen können.

[...]


[1] Einsätze insgesamt: 1985 (5,97 Mio.), 1987 (5,92 Mio.), 1988/1989 (6,17 Mio.), 1990/1991 (6,53 Mio.), 1992/1993 [einschl. neue Bundesländer] (8,24 Mio.), 1994/1995 (8,45 Mio.).

[2] Im weiteren bezeichnet als Rettungsfachpersonal

[3] Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand e.V, München.

[4] Bei der Berechnung sind nur examinierte Pflegekräfte in Ost- und Westdeutschland berücksichtigt worden. Krankenpflegehelfer und -schüler sind nicht mitgezählt.

[5] In den einzelnen Bundesländern wird die Besetzung der Rettungsmittel durch die jeweiligen Landesrettungsdienstgesetze (z.B. HamLRDG, BayRDG) näher bestimmt.

[6] Dr. Knuth, am 29.11.95 während einer Diskussionsveranstaltung der Deutschen Angestellten Gewerkschaft. o.O.

[7] Arbeit ist nicht nur Funktion zum Gelderwerb und Lebensunterhalt. Vielmehr dient sie heute zur Selbstverwirklichung und Selbstbildprägung

[8] Social Support in Form von sozialer Unterstützung durch Kollegen/Vorgesetzte usw.

[9] Es hat eine stark sozialwissenschaftlich orientierte Ausrichtung, da es den Menschen insbesondere im Bereich Erholung und Regeneration aus einem reinen Funktionszusammenhang heraushebt und in einen sozialen Kontext zu seiner Umwelt stellt. Dies schließt auch Freunde, Urlaub usw. ein. Der Arbeitende ist Mensch mit all seinen interpersonellen Beziehungen. Arbeit und Freizeit gehören zusammen und beeinflussen sich gegenseitig.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Bestehende Belastungen und Beanspruchungen im Tätigkeitsbereich des Rettungsfachpersonals
Hochschule
Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (ehem. Hochschule für Wirtschaft und Politik)
Note
1.8
Autor
Jahr
2000
Seiten
22
Katalognummer
V82732
ISBN (eBook)
9783638037402
ISBN (Buch)
9783638935296
Dateigröße
694 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bestehende, Belastungen, Beanspruchungen, Tätigkeitsbereich, Rettungsfachpersonals
Arbeit zitieren
Joerg Vieweg (Autor:in), 2000, Bestehende Belastungen und Beanspruchungen im Tätigkeitsbereich des Rettungsfachpersonals, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82732

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