Macht und Herrschaft bei Heinrich Popitz und Max Weber

Ein Vergleich


Hausarbeit, 2006

18 Seiten, Note: 2,3

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Biographische Daten der Autoren
2.1. Heinrich Popitz
2.2. Max Weber

3. Herrschaft bei Heinrich Popitz

4. Herrschaft bei Max Weber

5. Vergleich der Herrschaftsbegriffe von Heinrich Popitz und Max Weber

6. Quellen

1. Einleitung

Sowohl Macht als auch Herrschaft spielen in vielen Lebensbereichen unserer Gesellschaft eine wichtige Rolle. Es geht um das Herrschen oder beherrscht werden. Also allgemein gesagt, geht es um die Beziehung zwischen Herrschenden und Beherrschten. Jeder hat schon einmal zu spüren bekommen, wie es ist von jemanden beherrscht zu werden. Sei es von den Eltern, von Mitschülern und oder von bloßen Gedanken. Machtstrukturen findet man in allen Bereichen. Es stellt sich jedoch die Frage, wie es zu solchen Strukturen im zwischenmenschlichen Zusammenleben kommen kann? Es ist davon auszugehen, dass verschiedene Abhängigkeiten entstehen müssen, damit jemand unter die Kontrolle eines anderen gerät, der dann in die Lage versetzt wird, das Handeln des anderen zu steuern. Doch ist es auch möglich eine Herrschaft über jemanden über längere Zeit aufrecht zu erhalten? Kann man sich einer Herrschaft nicht einfach entziehen? Dies sind alles Fragen, die bei der genaueren Betrachtung von Macht und Herrschaft auftreten. Zum Teil diese und auch andere Fragen sollen im Verlauf dieser Arbeit beantwortet werden. Es gibt viele mögliche Erklärungen dafür wie und warum Menschen über andere Menschen herrschen können. Möge man nur an das Gesetz der Stärkeren denken.

Die vorliegende Arbeit soll anhand der Ausführungen von Heinrich Popitz und Max Weber untersuchen, wie es zu Herrschaft kommt und welche Formen der Herrschaft sich finden lassen. Die Erläuterungen zur Darstellung von Herrschaft werden sich auf das Werk von Popitz „Phänomene der Macht“ beziehen und zwar vorwiegend auf das Kapitel „Macht und Herrschaft. Stufen der Institutionalisierung von Macht“. Max Webers Ausführungen werden anhand seines Werkes „Wirtschaft und Gesellschaft“ erläutert werden, wobei sich die Arbeit auf das Kapitel drei „Die Typen der Herrschaft“ stützen wird. Im Anschluss sollen beide Autoren einem Vergleich unterzogen werden, um eventuelle Unterschiede hinsichtlich des Verständnisses von Herrschaft und dessen Ausmaße heraus filtern zu können. Ziel soll es dabei sein, herauszufinden, ob Webers Ausführungen zu diesem Thema tatsächlich so universell gültig sind, wie es von Kritikern bis heute postuliert wird und welche hilfreichen und bereichernden Ansätze Heinrich Popitz zu dieser Thematik liefern kann.

2. Biographische Daten der Autoren

Zunächst soll das Leben der beiden Autoren anhand von einer kurzen biographischen Darstellung verdeutlicht werden. Mit der Nennung einiger Werke ist es möglich zu erkennen, in welchen gesellschaftlichen Bereichen beide tätig waren.

2.1. Heinrich Popitz

Heinrich Popitz wurde am 14.05.1925 als Sohn des preußischen Finanzministers und Widerstandskämpfers Johannes Popitz geboren. Popitz studierte in Heidelberg, Göttingen und Oxford Philosophie, Geschichte und Ökonomie. Nach seiner Promotion 1949 habilitierte er 1957 und arbeitete anschließend in der Sozialforschungsstelle an der Universität Münster. 1959 wurde er Professor der Soziologie in Basel. Fünf Jahre später wurde er Gründungsdirektor des neu geschaffenen Instituts für Soziologie an der AlbertLudwigs-Universität Freiburg, in welchem er bis zu seinem Tod am 01.04.2002 tätig war. Im Verlauf seines Lebens verfasste Popitz wichtige Schriften, wie „Prozesse der Machtbildung“, „Phänomene der Macht“ oder aber auch „Der Begriff der sozialen Rolle als Element der soziologischen Theorie“ (Vgl.:Universität Freiburg).

2.2. Max Weber

Max Weber wurde als erstes von acht Kindern am 21. April 1864 in Erfurt in Thüringen geboren. Seine Eltern Dr. jur. Max Weber sen. und dessen Frau Helene nannten ihn Karl Emil Maximilian Weber. Er trat 1870 in eine Berliner Privatschule ein, wechselte dann zwei Jahre später auf ein Gymnasium in Charlottenburg. Er schaffte 1882 sein Abitur und fing sein Studium in Heidelberg an. Als Hauptfach belegte er Jura, daneben Nationalökonomie, Geschichte, Philosophie und Theologie. Später setzte er das Studium in Berlin fort und promovierte 1889. Nachdem er seine Referendarzeit beim Königlichen Amtsgericht Berlin- Charlottenburg und seine juristische Ausbildung mit dem Assessor- Examen beendete, bekam er eine Zulassung als Rechtsanwalt in Berlin. 1892 habilitierte Weber mit seiner Arbeit über „Die römische Agrargeschichte in ihrer Bedeutung für das Staats- und Privatrecht“ an der Universität Berlin. 1893 heiratete er seine Cousine Marianne Schnitger. 1894 zogen sie nach Freiburg, da Weber dort den Professorentitel für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft bekam. Zwei Jahre später wurde ihm der

Lehrstuhl für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft an der Universität Heidelberg zugeschrieben. Mit seiner Schrift „Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus“ begann Max Weber 1904 seine Reihe der soziologischen Arbeiten. 1909 gründete er in Berlin die „Deutsche Gesellschaft für Soziologie“ und sah sich seitdem selbst als ein Soziologe an. 1919 übernahm er den Lehrstuhl für Gesellschaftswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Nationalökonomie an der staatswirtschaftlichen Fakultät der Universität München. Doch am 14. Juni 1920 erlag Max Weber seiner Lungenentzündung und starb (Vgl. Käsler:1995:12ff.).

3. Herrschaft bei Heinrich Popitz

Popitz lehnt sich mit seiner Definition Herrschaft an Max Weber an, in dem er sagt, dass „Herrschaft als institutionalisierte Macht“ verstanden werden kann (Popitz:1992:232). Das zeigt also, dass Macht sich zu einem festen Gefüge erweitert hat, in dem die Machtausübung nicht mehr situationsabhängig ist, sondern vielmehr erreicht sie ein Niveau der Organisiertheit. Dies verdeutlicht er anhand zweier Beispiele, die wiederum von Weber stammen. Eines soll zur Verdeutlichung erläutert werden: Ein Kreditsuchender, der in diesem Fall das Machtopfer darstellt, muss die Bedingungen der Bank akzeptieren, um das gewünschte Geld zu erhalten. Durch die Zustimmung zu diesen Bedingungen verfügt die Bank Macht über den Kunden. In einem anderen Fall übt die Bank Herrschaft aus, wenn sie beispielsweise darauf drängt, Direktoren aus ihren eigenen Reihen in das kreditsuchende Unternehmen einzusetzen, um eine bessere Kontrolle über das Unternehmen und dessen Liquidität zu haben (Vgl. a.a.O. 232). In der begrifflichen Definition der Herrschaft stimmt Popitz mit Weber augenscheinlich überein, doch kritisiert er die ungenügende Differenzierung Webers bezüglich der „Beziehung zwischen Machtausübenden und Machtabhängigen“ (a.a.O. 233), welche er im Verlauf seiner Ausführungen intensiver vornimmt.

Mit der Unterstellung, dass Macht institutionalisiert ist, verweist Popitz darauf, dass diese Institutionalisierung der Macht einem Prozess ausgesetzt ist, bis sie sich zur Herrschaft wandeln kann. Dieser Prozess besteht aus drei Stufen. Die erste ist die „Entpersonalisierung des Machtverhältnisses“, das heißt, die Macht ist nicht mehr an bestimmte Personen gebunden, sondern wird nach und nach in Instanzen gebündelt, die

Popitz jedoch offen hält. Solche könnten jedoch beispielsweise Verwaltungsapparate sein, die die Interessen der Machthabenden ausführen und durchsetzen. Die zweite Stufe ist die „zunehmende Formalisierung“ das bedeutet, dass sich die „Machtausübung immer stärker an Regeln, Verfahrensweisen und Ritualen“ orientiert. Ein Machthabender verwendet also zur Durchsetzung seiner Interessen bestimmte Verfahrensweisen. Die dritte Stufe des Prozesses ist die „zunehmende Integrierung des Machtverhältnisses in eine übergreifende Ordnung“. Die Macht wird also durch das System des Machthabenden getragen und gestärkt und umgekehrt repräsentiert das System die Macht (a.a.O. 233).

Diese Stufen führen dazu, dass eine Stabilisierung und eine Festigung der Macht, wodurch sie dem Machthabenden stets zur Verfügung steht und ihm nicht mehr so leicht genommen werden kann. Die Institutionalisierung der Macht ist laut Popitz von weiteren Begleitprozessen gekennzeichnet, die diese noch erweitern. So erfolgt im Zuge der Institutionalisierung eine „Zunahme der Reichweite“, eine „Erhöhung des Geltungsgrades des Machtwillens“ und eine „Verstärkung der Wirkungsintensität“ der Macht, wobei die letztgenannte zwei weiter Aspekte umfasst: Die „Durchsetzungskraft“, die zeigt in welchem Maße der Machthaber in der Lage ist, sich gegen Widerstand durchzusetzen und die „Innovationskraft“, die die Fähigkeit der Machthabenden repräsentiert, Althergebrachtes abzuschaffen und beispielsweise neue Normen einzuführen und wirksam zu machen (a.a.O. 235).

Die dargestellten Stufen der Institutionalisierung stellen nun also einen Prozess dar; einen Wandel der Macht zur Herrschaft. Diesen Prozess stellt Popitz nun in einem Stufenmodell vor. Die erste Stufe bezeichnet er als sporadische Macht, die „auf einen Einzelfall oder auf einige Einzelfälle beschränkt“ ist (a.a.O. 236). Jemand erhält also aus einer zufälligen Situation heraus Macht, mit der er in der Lage ist, das Verhalten einer anderen Person kurzzeitig zu Steuern. Da ihm diese Chance in die Hände gefallen ist, wird sie in dieser Form nicht wiederholbar sein. Als Beispiel hierfür bringt Popitz einen Fall des Falschparkens an. Ein Passant beobachtet einen solchen Missetäter und droht damit, die Polizei zu rufen, wenn er nicht woanders parken würde. Die sporadische Macht ist ein Stadium des Stufenmodells, in der die Macht häufig bleibt. Popitz erläutert nun vier Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Machthabender über die Stufe der sporadischen Macht hinauskommt.

Als erstes „müssen Machtmittel zur Verfügung stehen, die sich nicht allzu rasch verbrauchen“ (a.a.O. 237), das heißt es müssen Möglichkeiten in Form von Mitteln bestehen, die es erlauben den Machtabhängigen unter Druck zu setzen. Die zweite Möglichkeit die Macht auf eine höhere Stufe zu stellen, ist die Ausübung in wiederholbaren Situationen, denn eine einmalige Aktion gegen einen zweiten würde die Macht wieder auf der der sporadischen Stufe belassen. Bei der dritten Bedingung muss der Machthabende darauf achten, dass die Leistungen, die er vom Machtabhängigen fordert, von diesem auch weiterhin geleistet werden können. Popitz bezeichnet es folgendermaßen: „Im Extremfall ist aus dem Unterlegenen alles herausgeholt, was herauszuholen ist“. Als vierten Punkt betont Popitz die Notwendigkeit der Bindung des Machtopfers an den Machthabenden. Um die Macht zu erweitern muss also die „Mobilität des Machtabhängigen“ minimiert werden (a.a.O. 238). Diese Bindung kann auf verschiedenste Art und Weise erfolgen. Zum Beispiel eignet sich eine Autoritätsbeziehung zwischen beiden Akteuren, um sie aneinander zu binden oder der Machtabhängige wird durch eigene Interessen oder sogar gewaltsam daran gehindert, sich der Macht zu entziehen (Vgl. a.a.O. 238). Wenn nun nur eine dieser vier Bedingungen von dem Machtausübenden erfüllt wird, kommt es zu der zweiten Stufe, der „normierenden Macht“. Das Ziel hierbei ist es, das Verhalten des Machtabhängigen durch die Einführung von Normen zu steuern.

[...]

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Macht und Herrschaft bei Heinrich Popitz und Max Weber
Untertitel
Ein Vergleich
Hochschule
Universität Rostock
Veranstaltung
Prozesse der Macht und Herrschaftsprozesse
Note
2,3
Jahr
2006
Seiten
18
Katalognummer
V82138
ISBN (eBook)
9783638890557
Dateigröße
501 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Macht, Herrschaft, Heinrich, Popitz, Weber, Prozesse, Macht, Herrschaftsprozesse
Arbeit zitieren
Anonym, 2006, Macht und Herrschaft bei Heinrich Popitz und Max Weber, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82138

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